Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Duisburg Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zu Duisburg bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Duisburg dargestellt. Aus Duisburg konnten insgesamt 24 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen der Stadt Duisburg für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: AG handicap c/o Stadt Duisburg Beirat für Menschen mit Behinderungen c/o Stadt Duisburg Die folgenden Träger 4 : AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Albert-Schweitzer-Einrichtungen ggmbh Ale1ianer-Krankenhaus, Krankenhaus Maria-Hilf GmbH Amalie Sieveking ggmbh Aussicht GbR Behinderten-Wohnheim Duisburg ggmbh BeWo Christophorus, Christof Fittkau BeWo Initiative Rheinhausen Herr Joest Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein ggmbh Caritasverband e. V. / Frau Maria in der Drucht 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Caritasverband Suchthilfezentrum Nikolausburg Diakonie-Verband-Oberhausen, Gertrud-Zillich-Haus Diakoniewerk Duisburg GmbH, Haus an der Buche Diakoniewerk für Sozialpsychiatrie Duisburg GmbH (Otto-Vetter-Haus) Diakonisches Werk des Kirchenkreis Moers Fachklinik an der Meisenburg Frau Kornelia Küppers Frau Mona Elsebrock Gefährdetenhilfe Borbeck e.v. Herr Frieder Lerch HILFE DAHEIM GmbH & Co. KG HPH-Netz Niederrhein Integrationsmodell e.v. Kaiserswerther Diakonie Kath. Pflegehilfe Essen e.v. Lebenshilfe für Behinderte e.v. Löwenzahn Betreutes Wohnen e.v. Neukirchner Erziehungsverein Psychiatrische Hilfsgemeinschaft Duisburg ggmbh Regenbogen Duisburg - Gesellschaft zur psychosozialen Versorgung mbh Regenbogen Junior ggmbh Reha-Ruhr Familien- und Krankenpflege ggmbh Sozialwerk St. Georg Ruhrgebiet ggmbh, Gelsenkirchen Standpunkt. Gesellschaft für sozialtherapeutische Netzwerke mbh Theodor-Fliedner-Stiftung, Haus Engelbert Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Wellenbrecher e. V. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf die Stadt Duisburg. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet

5 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Duisburg 39 (0,08) 62 (0,12) 79 (0,16) 100 (0,2) 117 (0,24) LVR 975 (0,10) (0,12) (0,15) (0,20) (0,23) NRW (0,14) (0,17) (0,20) (0,24) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 78 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,16. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Hochzonung des Ambulant Betreuten Wohnens zum LVR ermöglicht transparente Verfahren, eine niederschwellige Finanzierung und bedarfsgerechte Angebote; Öffnung des Marktes, da die erklärte Zielsetzung Ambulant vor Stationär lautet und da die Heimplätze reduziert wurden; Durch bessere Informationsarbeit innerhalb der sich neu entwickelnden Netzwerke wird eine breitere Klientel angesprochen, somit wird auch zunehmend höhere Fallzahlen erreicht; 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppe hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht wörtlich zitiert, sondern zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Speziell der Wechsel vom en in ein ambulantes Angebot verlangt von allen Beteiligten ein hohes Engagement und Flexibilität. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Über die Abkehr von der institutionellen Förderung zur Hilfe über individuelle Hilfestellungen konnten unversorgte Menschen ohne weitere Wartezeiten versorgt werden. Bestehende Wartelisten konnten abgearbeitet werden und die wartenden Hilfesuchenden versorgt werden. In den en Wohneinrichtungen lebt eine Vielzahl von behinderten Menschen, deren vielfältige Ressourcen für das eigenständige Leben ausreichen. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für Duisburg ergibt sich ein Mittelwert von 3,33 (n=drei) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich intensiver als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sechs von sechs der Befragten aus Duisburg, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 87,2%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei geben drei von vier der Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

7 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Duisburg LVR NRW (0,29) (0,30) (0,36) 201 (0,4) (0,40) (0,49) 260 (0,52) (0,57) (0,59) 341 (0,68) (0,74) (0,72) 376 (0,76) (0,82) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 229 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,47. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen sieben auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der Zugang zu den Hilfen ist nach der Reform leichter geworden. Die Ablösung der Pauschalfinanzierung mit genehmigten Plätzen hat zu mehr Angeboten geführt; Hoher Bedarf war seit Jahren sichtbar und wurde lediglich durch die "Deckelung" der Betreuungsmöglichkeiten verdeckt; Öffnung des Marktes; Die Zunahme psychischer Erkrankungen war im Kontext des gesellschaftlichen Wandels zu erwarten; Der Trend im Bereich der seelischen Behinderungen ist generell steigend; Klienten möchten in eigener Wohnung leben. Es bestand eine Unterversorgung. Klienten wissen die steigende Lebensqualität zu schätzen

8 Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier von fünf der Befragten aus Duisburg, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 75,32%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei geben drei von vier der Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Duisburg LVR NRW (0,18) 906 (0,09) (0,09) 66 (0,13) (0,11) (0,13) 70 (0,14) (0,14) (0,16) 75 (0,15) (0,16) (0,19) 84 (0,17) (0,18) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Entgegen dem Landestrend hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung abgenommen. Der Rückgang in absoluten Zahlen beträgt -6 und die Inanspruchnahme pro Einwohner sank um -0,01. Am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Das stetige Wachstum der Wartelisten drückte seit Jahren aus, dass der tatsächliche Bedarf wesentlich höher als die Anzahl der kontingentierten Plätze im Betreuten Wohnen war; - 8 -

9 Durch die Niedrigschwelligkeit des Items eigene Wohnung und neue Mitbewerber. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Steigender Bedarf (nach Rückgang vor Umstellung auf Fachleistungsstunden); Betroffene wurden bisher vom Hilfesystem nur unzureichend erreicht. Anzahl dürfte jetzt aber gestiegen sein. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten fünf von sechs der Befragten aus Duisburg, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 77,5%, im Landesdurchschnitt 66,8%). Dabei geben drei von sechs der Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Duisburg LVR NRW (0) 184 (0,02) 271 (0,01) 1 (0) 330 (0,03) 573 (0,03) 5 (0,01) 293 (0,04) 657 (0,04) 4 (0,01) 365 (0,04) 721 (0,04) 5 (0,01) 415 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Duisburg liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Fehlender Bekanntheitsgrad des Ambulant Betreuten Wohnens in der Zielgruppe

10 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für Duisburg liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Stadt Duisburg LVR NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 22 (4,4) 469 (4,88) 683 (3,79) seelischer Behinderung 25 (5) 658 (6,85) 864 (4,79) 14 (2,8) 150 (3,91) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 11 (2,2) 271 (2,82) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.)

11 Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Befragten bewerten die Entwicklung in Duisburg wie folgt: Anzahl wirkt sich auf die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: positiv negativ ohne Einfluss Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung 4 LVR: 62,2% NRW: 65,3% 2 LVR: 21,7% NRW: 16,7% 0 LVR: 16,1% NRW: 18% seelischer Behinderung 5 LVR: 66,7% NRW: 66,3% 2 LVR: 26,6% NRW: 24,1% 0 LVR: 6,8% NRW: 9,7% Suchterkrankung 2 LVR: 67,4% NRW: 67,3% 5 LVR: 24,8% NRW: 20% 0 LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für Duisburg in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Großes Angebot, dadurch keine Engpässe in der Versorgung; Wohnortnahe Versorgung ist gesichert. Es gibt Wahlmöglichkeiten und spezialisierte Anbieter (z.b. Traumatisierung /OEG); Hilfesuchende Menschen können sehr zeitnah durch einen fachlich geeigneten Dienst betreut und begleitet werden - Wartelisten gehören im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens nunmehr der Vergangenheit an; Das Leistungsangebot steigt zum Nutzen des Klienten. Absprachemöglichkeiten zwischen wenigen großen Anbietern werden verringert; Wettbewerb; Spezialisierung, individuellere Hilfe, Konkurrenz steigert die Qualität; Ein breites Trägerspektrum schafft eine differenzierte Angebotsstruktur;

12 Viele Träger sind auch erfahren im en Bereich und erreichen durch ein ambulantes Angebot ebenfalls für diese Klientel Erleichterungen für einen Übergang in eine ambulante Betreuung. negativ Durch steigende Anzahl der Anbieter auch vermehrt Konkurrenzdruck; Frage nach unterschiedlicher Qualität; Diversifizierung ist gut. Einige Anbieter arbeiten aber nicht immer professionell; Je höher die Anzahl an Anbietern, umso schwieriger ist die Vernetzung der einzelnen Hilfen der Anbieter sowie die Qualitätskontrolle der geleisteten Hilfen; Es gibt neue Träger mit unzureichenden Qualitätsstandards und deutlich ungünstigeren Trägerstrukturen als die bereits etablierten Träger; Einige kleine Dienste sind nur unzureichend mit qualifiziertem Personal und Konzepten ausgestattet. Unzureichende Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Diensten; Schwierigkeiten bei der Vernetzung der Angebote und der Überprüfung der Qualitätsstandards; Neue Anbieter greifen häufig nicht auf die bestehenden Versorgungsstrukturen (z.b. der SPZ) zurück und schaffen Parallelstrukturen. Qualität der Anbieter teilweise mangelhaft; "Private" Anbieter die in keinem Gremium (Trägerverband, Gesundheitsamt, PSAG) angeschlossen sind, nutzen wenig die vorhandenen Ressourcen. Eine Qualitätsüberprüfung oder soziale Kontrolle ist schwierig und kann nur bedingt in der HPK erfolgen. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistunde geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh eine bis unter drei 35,17 7,69 40,8 48,81 25 drei bis unter fünf 46,9 33,33 50,67 48,81 50 fünf bis unter sieben 10,86 30,77 6,67 2,38 0 sieben bis unter neun 5,17 22,22 1, über neun 1,9 5,98 0, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Stadt Duisburg 3,6 5,45 3,19 2,78 5,5 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,

13 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 22 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 13, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Duisburg den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Duisburg die folgenden Begründungen: Wenn der Bedarf im Hilfeplan richtig ermittelt wurde, ist er auch gut begründet und ausreichend; Bedarfsgerechte Einbeziehung der regionalen Verhältnisse und Prüfung des Einzelfalls; Die Hilfebedarfe werden ausführlich in der HPK beraten. Die HPK in Duisburg ist ein gut funktionierendes Gremium; Eine einzelfallbezogene und dem konkreten Bedarf entsprechende Prüfung wird auch im Vorfeld der HPK (strittig/unstrittig) sichergestellt; Die durchschnittliche Anzahl an Fachleistungsstunden deckt sich mit den Erfahrungen unserer Einrichtung; Eine im Schnitt höhere Stundenzahl würde eher auf einen geschützteren en Rahmen verweisen zur Sicherung der Abstinenz; Für Suchtkranke reichen i.d.r. max. fünf Stunden (ansonsten evtl. eher er Bedarf); Als langjähriges Mitglied der HPK habe ich die Erfahrung, dass Anträge und Bewilligungen in der Regel adäquat sind; Zielgerichtete und Bedarfsgerechte Beratung des Einzelfalls. In Duisburg meinen neun Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: In den HPK s in Duisburg wurden regelmäßig die beantragten FLS-Kontingente vom LVR nach unten "korrigiert". Die Argumentation stützte sich oftmals auf eine LVR-weite durchschnittliche FLS-Zahl. Zum einen schien außer Acht gelassen worden zu sein, dass Menschen mit geistigen Behinderungen in ihrem Hilfebedarf nicht mit Menschen mit psychischen Behinderungen vergleichbar sind. Zum anderen schien ebenfalls außer Acht gelassen worden zu sein, dass die Stadt Duisburg im Vergleich zu anderen Städten des Ruhrgebiets mit einer Vielzahl von sozialen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Vor allem Armuts- und Migrationsproblematiken prägen einige Stadtbezirke sehr deutlich. Auch bei Menschen mit Behinderungen finden sich diese Problemlagen; oftmals fehlt die familiäre Unterstützung, die in anderen bürgerlicher geprägten Stadtbezirken durchaus üblich ist; In einer komplexer werdenden Welt aufgrund verschiedener Veränderungsprozesse (AL- GII, SGB II, Zuständigkeiten, etc.) wird es schwieriger für die Klienten mit ihren Hilfen, die im Hilfeplan aufgelisteten Ziele zu erreichen; Der Hilfebedarf wird in den HPKs von Seiten des LVR teilweise nicht bedarfsgerecht eingeschätzt. Das erklärte Ziel Ambulant vor Stationär" wird damit ad absurdum geführt, da der Verbleib in der eigenen Wohnung bei zu geringer Stundenzahl häufig nicht gewährleistet werden kann; Im Zuge der Fortschreitenden Ambulantisierung werden höhere Stundenzahlen zunehmend erforderlich. In der Praxis der HPK wird dagegen zunehmend um Minuten "gefeilscht"; Aufgrund verschiedener sozialer, regionaler, politischer, sowie medizinischer, psychologischer Veränderungsprozesse wird die Arbeit komplexer, somit sind die in den Hilfeplänen gesteckten Ziele schwieriger zu erreichen; Nicht alle Bedarfe werden abgedeckt

14 Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird in Duisburg von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten. 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Duisburg 903 (1,79) 953 (1,9) 939 (1,88) 937 (1,88) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Stadt Duisburg 255 (0,51) 274 (0,55) 275 (0,55) 270 (0,54) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Stadt Duisburg 112 (0,22) 110 (0,22) 99 (0,2) 92 (0,18) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Stadt Duisburg 78 (0,15) 76 (0,15) 78 (0,16) 77 (0,15) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in Duisburg mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 33,51% der Hilfeempfänger

15 Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 19,33% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 47,15% (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 42,86% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 23,94% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 33,20% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 31,58% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 21,05% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 47,37% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Duisburg im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 13,33% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 14,67% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 72,00% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 ist die Anzahl der Leistungsempfänger/innen insgesamt um 28 Personen gestiegen. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 22 abgegebenen Einschätzungen entfallen 18 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet :

16 Durch die Anzahl an Nachfragen für Menschen mit hohem und extrem hohen Hilfebedarf hat sich dies in der Vergangenheit bereits abgezeichnet und konnte durch ambulante Angebote nicht gedeckt werden; Der Abbau von en Plätzen verlangt auch von den Trägern Zugeständnisse und unterliegt einem stetigen Lernprozess; Kritische Prüfung des Hilfebedarfes; Stationäre wohnbezogene Hilfen werden auch in Zukunft benötigt. Es können nicht alle Klienten ambulant versorgt werden. Das Instrument "Ambulant vor Stationär" sollte einen weiteren Ausbau er Plätze verhindern, sodass die vorhandenen Plätze ausreichen; Im Zusammenhang mit der Ambulantisierung war diese Entwicklung zu erwarten; Der noch moderate Rückgang ist aus meiner Sicht in der Demographie und der immer schon auf Ambulantisierung orientierten Suchtbereich begründet; Ich habe den Rückgang so erwartet, halte ihn aber nicht unbedingt für gut. Einige Suchtkranke lassen sich z.b. durch die Auszugsfinanzierung blenden und werden sehr bald trotz betreutem Wohnen rückfällig bis hin zu Obdachlosigkeit und Tod; Je nach Grad der körperlichen Behinderung bestehen große Vorbehalte gegen ein selbständiges Wohnen. Oftmals besteht neben der körperlichen Behinderung eine weitere Beeinträchtigung. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Die Leistungsanbieter/Träger haben mit den Landschaftsverbänden Zielvereinbarungen zur Reduzierung der en Plätze geschlossen, der LVR hat ein entsprechendes Anreizprogramm geschaffen und die Verwaltungsstrukturen im BeWo für die Leistungsanbieter vereinfacht. Trotzdem halten die Leistungsanbieter an "pflegeleichten" Bewohnern ihrer en Wohneinrichtungen fest, um den Wandel der en Wohneinrichtungen weitestgehend zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Durch die Haltung des LVR, dass kein Bewohner gegen seinen Willen aus einer en Wohneinrichtung ausziehen braucht und die Leistungsanbieter mit dem Willen der Hilfeempfänger argumentieren, gibt es keine Handhabe die überversorgten Hilfeempfänger aus den en Einrichtungen ausziehen zu lassen; Da das Angebot an ambulanten Hilfen ausgebaut wurde und sich der LVR mit verschiedenen Maßnahmen um eine Reduzierung der Heimplätze bemüht hat. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure in Duisburg konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben

17 Von den insgesamt 20 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 15, dass sich die Möglichkeiten in Duisburg seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Duisburg die folgenden Begründungen: Erhöhte Transparenz der verschiedensten Einrichtungen und Hilfsangebote; Aufgrund der Leistungsgewährung aus einer Hand und Einrichtung der HPK und Regionalkonferenz; HPK schafft Möglichkeit zu konkreten Absprachen; Konzept des IHP-Verfahren ist realitätsnah; Die Erfahrung aus überregionaler Sicht wirkt sich positiv auf örtliche Belange aus; Bessere Kooperation; Es findet in kleinen Schritten ein Umdenken der einzelnen Akteure statt. In Duisburg meinen fünf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Engagement der Kommune ist sehr gering. Aufgrund der finanziellen Lage hat sich die Kommune (inkl. der Behindertenkoordinatoren) bis zur Zuständigkeitsverlagerung zum LVR zum Ziel gemacht, Angebote zu verhindern; Ein integriertes Gesamtkonzept ist nicht bekannt. Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird in Duisburg von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für Duisburg wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Bei der Vernetzung der Bereiche Wohnen - Arbeit Freizeit; Beim Abbau er Wohnplätze und Umwandlung er in ambulante Wohnangebote. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Beirat "Kinder psychiatrisch kranker Eltern"; Neuorganisation der ambulanten zuwendungsfinanzierten Suchthilfe; Umstrukturierung kommunaler Suchthilfe; Kommunale Suchthilfeplanung; Duisburger Regionalkonferenz. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium in Duisburg gefragt. Hier sollten Beispiele

18 für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus Duisburg wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Beirat für Menschen mit Behinderungen (2x); PSAG; GPV; Trägerkonferenz; Gesamtkoordinierungsausschuss der Duisburger KoKoBe; Regionalkonferenz (3x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Besetzung der HPK durch praxisorientierte Fachleute der örtlichen Behindertenhilfe; Zielvereinbarungen; Barrierefreie Gestaltung von Kreisverkehren, Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden, Barrierefreie Gestaltung von amtlichen Bescheiden und Schreiben, Barrierefreies Internetangebot der Kommune u.a.. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Trägerkonferenz (2x); PSAG (6x); Gesundheitskonferenz (2x); Regionalkonferenz (3x); Gesundheitsausschuss; Kommunale Suchthilfeplanung; Hilfeplankonferenz. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Bildung von Netzwerken; Etablierung der HPK und der KoKoBe; Qualitätsstandards; Kooperation, Vermittlung, Zusammenarbeit; Interkulturelle Öffnung der Suchtkrankenhilfe; KoKoBes mit Gesamtkoordinierungsausschuss wurden über Trägerkonferenz installiert. Für die Basis zu solcher Planung wurde die Teilnahme am NBQM Verfahren des LVR beschlossen; Umstrukturierung kommunaler Suchthilfe; Vertragliche Arbeitsteilung LVR/Kommune, Einbeziehung des Duisburger Trägervereinigung; Zielvereinbarungen. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren in der Stadt Duisburg (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für Duisburg konnte ein Mittelwert von 3 (n=11) errechnet werden

19 Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 15 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zwölf, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung in Duisburg durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf Duisburg die folgenden Begründungen: Das Hilfeplanverfahren verweist auf verschiedene Lebensbereiche, unterschiedliche Hilfsangebote, unterschiedliche Betreuungsintensitäten und mögliche Kooperations- und Hilfepartner; Krankenhausaufenthalte sind stark rückläufig, mehr Integration möglich; Personenzentrierte Hilfen; Hilfeplan bietet Rahmen für Planung von Komplexleistungen und ist in der HPK zugleich Kontrollinstrument für die Qualität der Planung; Die Hilfen können individueller angepasst werden; Defizite und Notwendigkeit zu Netzwerken wird deutlicher. In Duisburg meint einer der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Die durch das Hilfeverfahren bedarfsgerechtere Hilfeleistung wird letztlich von den selben Trägern (Institutionen) erbracht. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meinen zwei der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Das aktuelle Hilfeplanverfahren verlängert den Entscheidungsprozess um Monate, derzeitige Bearbeitungsdauer im Durchschnitt sechs Monate; Das Verfahren wird der Behinderungssituation nicht adäquat gerecht. Es erfordert zu viel Zeit. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der IHP`s ca. sechs Monate!

20 Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern in Duisburg wird von vier der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: Kurzfristige Aufnahme von rückfälligen Klienten, kurzfristige Unterbringung in stat. Krisenintervention; Klare Absprachen bzgl. Erreichbarkeit, Informationspflichten und Kontrollfunktionen. 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt

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