Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Soest Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Soest bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Soest dargestellt. Aus dem Kreis Soest konnten insgesamt 32 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Soest für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Kreis Soest (BAKS) Behindertenbeauftragter des Kreises Soest Behinderten-Initiative Lippstadt e.v. (BIL) Club Behinderter und ihrer Freunde Stadt Soest, Behindertenkoordination Die folgenden Träger 4 : Aktionsgemeinschaft zur Förderung psychisch Behinderter Altenheim Haus Westendorf, Herrn Volker Berwald Arbeiter-Samariter-Bund AWO Unterbezirk Hochsauerland/Soest Cura Seniorencentrum GmbH Bad Sassendorf Curanum Westfalen GmbH Deutscher Orden K.d.ö.R. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Diakonie Hochsauerland-Soest e.v. EASY Living e.v. Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.v. Ev. Perthes Werk e.v. Frau Maria Frielingsdorf Gemeinsam e.v. IBAHS e.v. INI Initiative für Jugendhilfe, Bildung und Arbeit e.v. Kath. Kirchengemeinde Delbrück Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e.v. Kreisvereinigung Soest LWL-Wohnverbund Lippstadt LWL-Wohnverbund Warstein Malteser Werke ggmbh Pflegeheim Am Försterweg Renteiverwaltung der von Mellin`schen Stiftung Seeufer Residenz GmbH & Co. KG Senioren- und Pflegeheim Haus Müller GmbH Seniorenheim Tanneneck GmbH Senioren-Residenz Möhnesee Völlinghausen GmbH u. Co KG Sozialdienst Kath. Männer e.v. Sozialpsych. Hilfsgemeinschaft e.v. Sozialwerk St. Georg Westfalen-Nord ggmbh Verein für Betreutes Wohnen Vita Communis e.v. von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel Stiftungsbereich Behindertenhilfe Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Soest. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet

5 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Soest 171 (0,55) 72 (0,23) 62 (0,2) 83 (0,27) 92 (0,3) LWL (0,18) (0,22) (0,24) (0,29) (0,32) NRW (0,14) (0,17) (0,20) (0,24) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel 5. Im Gegensatz zu den meisten Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung abgenommen. Der Rückgang in absoluten Zahlen beträgt 79 und die Inanspruchnahme pro Einwohner sank um 0,25. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften dennoch in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt zwölf abgegebenen Einschätzungen entfallen neun auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und somit keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten aus dem Kreis Soest begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Anzahl der Leistungsempfänger im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung steigt seit 2004 kontinuierlich an. Dies stimmt mit unseren Erfahrungen überein; Einen stärkeren Zuwachs konnte man in dieser Personengrupe nicht erwarten; Zahl 2003 und Rückgang von 2003 auf 2004 nicht erklärlich ansonsten - Auslaufen freiwilliger Leistung des LWL - Aufhebung starrer Betreuungsschlüssel und Kontingentierung - individuelles Hilfeplanverfahren; 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern gegebenenfalls auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Einmal greift die 9% Klausel, aus dem en Bereich zu ambulantisieren, zum anderen erlauben die Rahmenbedingungen des Ambulant Betreuten Wohnens heute einen besseren Zugang für neue Nachfragende; Bei Menschen mit geistiger Behinderung reicht punktuelle Hilfe über Tag häufig nicht aus; das Potential für BeWo ist daher vergleichsweise geringer; Wunsch nach Sicherheit/Schutz durch Angehörige deutlicher ausgeprägt; Die Entwicklung entspricht den Erwartungen, weil sich die gesellschaftlichen Anforderungen an die Menschen erhöhen und dementsprechend sich auch die Zahl der Hilfeempfänger leicht erhöht; Abgesehen von der ersten Zahl (die Statistik umfasst meiner Einschätzung nach noch einen anderen Bereich des Kreises Soest, der nicht an den LWL übergeleitet wurde) ist eine stetige Steigung in diesem Bereich normal. Ein Rückgang wäre an der allgemeinen Entwicklung vorbeigegangen; Seit Mitte der 1980er Jahre wird in Deutschland der Wandel vom sozialen Engagement zur dynamischen Unternehmensentwicklung praktiziert. Das heißt, es gibt zu wenig finanzielle Mittel für soziale Projekte. Die demographische Entwicklung (NS-Zeit, Bevölkerungszunahme im Nachkriegsdeutschland, Einstellungsänderung gegenüber Menschen mit einer Behinderung, höhere Lebenserwartung) müsste einen höheren Anteil an Leistungsempfängern ausweisen. Dass es zu wenig Geld dafür gibt, bestätigt die Tabelle. Es wird von staatlicher Seite also erfolgreich gegen einen Kostenanstieg vorgegangen. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Übergänge wurden einfacher, die Möglichkeiten transparenter; Nach unserer Einschätzung dachten wir, dass mehr Menschen mit geistiger Behinderung ins Ambulant Betreute Wohnen gehen; Ich nahm an, dass das Clearing-Verfahren mit seiner kritischen Überprüfung der Leistungsanträge zu einer Reduktion der stat. Bewilligungen und einer Erhöhung der ambulanten Hilfen führen würde. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen im Kreis Soest nehmen vier der sieben Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein-Westfalen geteilt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Allerdings schätzen vier der sieben Befragten aus dem Kreis Soest ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung). Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die - 6 -

7 vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sechs der neun der Befragten aus dem Kreis Soest, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Darüber hinaus gibt eine der acht Befragten an, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Soest LWL NRW (0,64) (0,43) (0,36) 289 (0,94) (0,58) (0,49) 240 (0,78) (0,61) (0,59) 247 (0,8) (0,69) (0,72) 269 (0,87) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 71 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,23. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten aus dem Kreis Soest wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt neun abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten aus dem Kreis Soest begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Auslaufen der freiwilligen Leistungen des LWL - Anerkennung von vier weiteren Anbietern - steigende Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens - Aufhebung von starren Betreuungsschlüsseln und Kontingentierung - individuelles Hilfeplanverfahren - Erhöhung der Durchlässigkeit von zu ambulant; Verbesserte Rahmenbedingungen, höhere Anbieterzahl, bessere Informationen für potentielle Nutzer; - 7 -

8 Mit einer Erhöhung des Betreuungszeitraums können vermehrt Personen mit höherem Hilfebedarf betreut werden; Durch die Gewährung eines differenzierten Hilfebedarfs steigt die Anzahl der Personen, die in einer ambulanten Wohnform betreut werden; Der Kreis Soest war zum Zeitpunkt der Hochzonung schon gut mit Anbietern des Ambulant Betreuten Wohnens aufgestellt. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Aufgrund der Erhöhung der Zahl der Anbieter wurde ein etwas höherer Anstieg erwartet; Aufgrund der Zunahme von Menschen mit psychischen Problemen haben wir mit einem höheren Hilfebedarf gerechnet; Ich finde, dass der Anstieg der Fallzahlen im Ambulant Betreuten Wohnen überraschend moderat erfolgt. Aufgrund des Paradigmenwechsels "Ambulant vor Stationär" hätte man bei konsequenter Umsetzung einen höheren Anstieg der Nutzerzahlen erwarten können. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Wegen der Bürokratie, habe ich einen geringeren Zuwachs erwartet. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sechs der sieben der Befragten aus dem Kreis Soest, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Soest LWL NRW (0,05) 782 (0,09) (0,09) 48 (0,16) (0,16) (0,13) 49 (0,16) (0,17) (0,16) 50 (0,16) (0,22) (0,19) 52 (0,17) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 36 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,12. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte

9 Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und somit keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten aus dem Kreis Soest begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der Anteil liegt seit Jahren in gleicher Höhe und geht in 2007 leicht nach oben. Das war so zu erwarten; Stärkere Einbeziehung im Ambulant Betreuten Wohnen - Anerkennung von fünf weiteren Anbietern - Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens steigend - Aufhebung starrer Betreuungsschlüssel - individuelles Hilfeplanverfahren; Nach unserer Erfahrung sind jetzt viele Klienten, die früher einfach nur aus en Einrichtungen ausgezogen wären, zunehmend bereit, das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen anzunehmen; Durch Differenzierung der Leistungsvereinbarungen und damit verbundenen Aufbau von spezialisierten Teams. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Die Anzahl der Anbieter hat sich erhöht; die Anzahl der Suchterkrankten, die diese Hilfe nutzen könnten, nimmt aber kaum zu; Aufgrund der meist vorhandenen lebenspraktischen Fähigkeiten der Klientel höhere Erwartung an Umsetzung ambulanter Hilfen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten drei der sechs der Befragten aus dem Kreis Soest, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 57,4%, im Landesdurchschnitt 66,8%)

10 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Soest LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 1 (0) 243 (0,03) 573 (0,03) 1 (0) 293 (0,03) 657 (0,04) 2 (0,01) 356 (0,04) 721 (0,04) 2 (0,01) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Soest liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Soest liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

11 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen Körperbehinderungen Kreis Soest 14 (4,54) 15 (4,87) 8 (2,6) 1 (0,32) LWL 214 (2,54) 206 (2,44) 150 (1,78) 29 (0,34) NRW 683 (3,79) 864 (4,79) 525 (2,91) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

12 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Soest wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 11 LWL: 68% NRW: 65,3% 1 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 1 LWL: 19,8% NRW: 18% 8 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 0 LWL: 21% NRW: 24,1% 1 LWL: 13,3% NRW: 9,7% 4 LWL: 67,2% NRW: 67,3% 1 LWL: 15,3% NRW: 20% 2 LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Soest in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Frühere Wartezeiten haben sich verringert. Der ländliche Bereich wird dadurch besser versorgt; Ermöglicht eine flächendeckende Versorgung und den Klienten und Klientinnen stehen Alternativen zur Verfügung; Mehr Dienste, mehr Alternativen für den Betroffenen - höhere Flexibilität - Aufbrechen der teilweise verkrusteten Verwaltungsstrukturen der z. T. monopolistisch agierenden Leistungserbringer (z. B. Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, etc.); Die Konkurrenz unter den Anbietern steigt und damit auch die Vergleichsmöglichkeiten der Kunden, die sich zum Beispiel am Arbeitsplatz (in den Werkstätten) über ihre Erfahrungen mit den Diensten austauschen; Vielfältigere Möglichkeiten, größere Präsenz, unterschiedliche Ausrichtungen; Es erhöht sich mit wachsender Zahl der Dienste die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anbieter wohnortnah zur Verfügung steht; Je mehr Anbieter vorhanden, umso mehr Wahlmöglichkeiten für Interessenten im betreuten Wohnen; Die Nutzer haben Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Realisierung ihres Hilfebedarfs; Grundsätzlich halte ich es für wichtig und notwendig, dass Menschen mit entsprechendem Hilfebedarf und deren Angehörige/ges. Betreuer etc. zwischen unterschiedlichen Leistungsanbietern wählen können. Dennoch sollte die Anzahl begrenzt werden, um den bestehenden Anbietern Planungssicherheit geben zu können, zum Beispiel im Hinblick auf deren personelle Ausstattung (abgesicherte Arbeitsplätze und eine Entlohnung entsprechend den tariflichen Vereinbarungen); Die Auswahl ermöglicht den Hilfeempfängern, nicht festgelegt zu sein auf einen Anbieter, wenn es zu Problemen kommen sollte. Das derzeitige Wachstum im Ambulant Betreuten Wohnen ist durch mehrere Dienstleister organisatorisch besser aufzufangen;

13 Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens sind auch er Träger, daher erhöhte Durchlässigkeit von zu ambulant; Einzelne Regionen hatten zuvor kein entsprechendes Angebot - erhöhte Durchlässigkeit von zu ambulant, da neue Anbieter auch Wohnheimträger sind; Die Zahl deutet auf einen überdurchschnittlichen Wert hin. Meiner Meinung nach ist die Vielfalt gut für den Klienten; Bei einem Flächenkreis sind Anbieter in der Nähe des Wohnortes sinnvoll. negativ Im ländlichen Bereich ist vielleicht eine Verbesserung des Angebots möglich; im städtischen Bereich führt es eher zu einer Verzettelung und einem Verdrängungswettbewerb; In einem Flächenkreis ist ein Anbieter aufgrund der weiten Wege eindeutig zu wenig. ohne Einfluss Die Anzahl ist nicht entscheidend, wenn sie nicht so gering ist, dass für die Betroffenen keine Wahlmöglichkeiten bestehen. Ansonsten ist die Qualität der Arbeit entscheidend; Die bloße Anzahl der Dienste hat meiner Meinung nach keinen Einfluss auf die Qualität der Versorgung. Viel entscheidender ist, dass die vorhandenen Anbieter, im Sinne der Hilfesuchenden, gute Qualität abliefern; Qualität entscheidet; nicht die Anzahl der Anbieter; Einschätzung kaum möglich - Bedarf unklar - überwiegend Mehrfachbehinderung oder ISB. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistungsstunde eine bis unter drei 73,41 62,92 76, drei bis unter fünf 21,22 22,47 20,52 21, fünf bis unter sieben 4,88 13,48 2,24 3,85 0 sieben bis unter neun 0,49 1,12 0, über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Soest 2,72 2,81 2,22 2,35 3,5 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,

14 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 31 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 16, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Soest den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Soest die folgenden Begründungen: Weil in dieser Personengruppe nur mit sehr hohem Stundensatz eine ambulante Maßnahme durchgeführt werden kann. (Zur Vermeidung en Aufenthaltes); Eine Einschätzung unsererseits kann nur schwer abgegeben werden, da wir nicht wissen, wie viele Menschen mit geistiger Behinderung überhaupt die ambulante Betreuung in Anspruch nehmen möchten und wie hoch die Hilfebedarfe sind; Mittlerweile sind die FLS sehr bedarfsorientiert auszuhandeln. Erste Erfahrungen sind gemacht und Vertrauen in der Zusammenarbeit ist gewachsen; FLS wurden im Rahmen der Überleitung vom Anbieter oder im Clearing festgelegt; Der Durchschnitt entspricht unserer eigenen Erfahrung. Zukünftig rechnen wir jedoch mit einem erhöhten Bedarf, da die Klientel immer schwieriger wird; Bisher überwiegend einvernehmliche Bemessungen, keine Abbrüche wegen zu geringer Betreuungsintensität; Problem: Tagesstruktur außerhalb des BeWo; In vielen Fällen wird zur Verhinderung einer en Hilfe, eine höhere Anzahl von FLS/Woche gewährt; Bedarfe werden im Hilfeplanverfahren individuell bemessen; Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf im Clearing angemessen beurteilt wurde. Im Kreis Soest meinen 15 Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Der Durchschnittswert für geistige Behinderung liegt Nahe an den zielgruppenübergreifenden Werten. Meines Erachtens wäre eine erhöhte FLS-Anzahl in diesem Bereich zu erwarten gewesen; Die bewilligten Stunden werden nach meinen Erfahrungen immer sehr knapp kalkuliert; Bis 0,5 Stunden automatisch unterhalb der Antragstellung, ist meine Erfahrung; Meine praktische Erfahrung weist einen höheren Bedarf aus; Die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung hat häufig einen höheren Hilfebedarf als er bisher im Durchschnitt bewilligt wird; Die Anzahl der FLS begrenzt Möglichkeit des BeWo auf Menschen mit geistiger Behinderung, die über sehr gute lebenspraktische Fähigkeiten verfügen und grenzt Personen mit höherem Hilfebedarf bisher aus; Der LWL legt bei der Höhe der Anzahl der FLS pro Woche eher zu strenge Maßstäbe an im Sinne von eher zu wenigen FLS; Nach unseren Erfahrungen sind in einer Reihe von Fällen mehr Fachleistungsstunden erforderlich; Aufgrund der Erfahrungen unseres Dienstes kommt es im Clearingstellenverfahren immer wieder zu fachlich nicht nachvollziehbaren Kürzungen der beantragten Hilfebedarfe, wohlwissend, dass Entwicklungen nicht immer für einen bestimmten Zeitraum planbar sind. Insbesondere in Krisenzeiten müssen oft größere Zeitressourcen mobilisiert werden; die Anpassung an den tatsächlichen Hilfebedarf erfolgt dann erfahrungsgemäß nicht immer zeitnah und ausreichend; Besonders mit Blick auf eine ernstgemeinte Ambulantisierung muss hier mehr investiert werden; Die als Standard im Kreis Soest bewilligten 1,5 FLS sind eindeutig zu wenig; Erfahrungen zeigen, dass die Hilfen eher erhöht werden müssen, um stabilere Abstinenz zu erreichen;

15 Auch bei einigen Klienten ist nach unserer Erfahrung eine höhere Anzahl von FLS erforderlich; Die Ressourcen dieser Hilfe werden meines Erachtens nicht ausgeschöpft. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt, wird im Kreis Soest von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten. 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Soest 468 (1,51) 480 (1,55) 472 (1,53) 468 (1,52) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Soest 196 (0,63) 219 (0,71) 214 (0,69) 215 (0,7) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Soest 65 (0,21) 73 (0,24) 75 (0,24) 85 (0,28) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Soest 59 (0,19) 50 (0,16) 55 (0,18) 64 (0,21) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Soest mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich:

16 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 71,55% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 7,43% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 21,02% (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 72,35% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 16,59% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 11,06% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 65,06% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 12,05% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 22,89% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Soest im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 43,75% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 31,25% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 25,00% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 44 Menschen mehr aus dem Kreis Soest e Hilfen in Anspruch als dieses zum der Fall war. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 31 abgegebenen Einschätzungen entfallen 26 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet

17 Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der Anteil von Menschen, die einer en Hilfe bedürfen, wird auch in Zukunft eher gleich bleiben. Es wird immer einen bestimmten Anteil von Menschen geben, die mit ambulanten Hilfen nicht versorgt werden können; Die mir bekannten tatsächlichen Belegungen der Einrichtungen zeigen, dass neue behinderte Menschen für den en Bereich 'nachwachsen'; Die etablierten Träger wehren sich gegen den Bettenabbau aufgrund ihrer wirtschaftlichen Erfordernisse. Die Lebenshilfe zum Beispiel wird nicht ein Drittel ihrer Wohnheime schließen, dazu ist sie wirtschaftlich und psychisch nicht in der Lage; Die Anzahl der en Plätze ist in etwa gleich geblieben, trotz gestiegenen Bedarfs; Zuwachs an Klienten mit ausgeprägtem Hilfebedarf, der eine e Hilfe erfordert; Konstanz der Leistungsempfänger/innen nur möglich durch erleichterte Übergänge in ambulante Hilfe; Deckt sich mit den derzeitigen eigenen Erfahrungen; Es wird in Zukunft darauf hinauslaufen, dass in den en Einrichtungen diejenigen verbleiben, für die jegliches ambulante Angebot eine Überforderung darstellt. Zu fragen bleibt, was passiert dann in diesen Einrichtungen noch: Verwahren oder auch dort noch fördern bzw. beschäftigen? Durch Ambulantisierung kann es unter Umständen gelingen, einen Zuwachs des Bedarfs an en Plätzen zu vermeiden; Der erhöhte Bedarf kann über ambulante Hilfen abgedeckt werden; Trotz eines höheren Bedarfs an Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung hat sich die Anzahl der en Plätze nicht erhöht; Trotz der Steigerung der Nutzerzahlen im ambulanten Dienst wird es nicht zu der erhofften Reduzierung der en Plätze kommen. Ursache dafür ist die Zunahme von psychischen Erkrankungen sowohl im hohen Lebensalter als auch im Bereich Jugendlicher und junger Erwachsener (Zunahme von Drogenabhängigkeit, Verhaltensauffälligkeiten und vieler anderer sozialer Problemlagen); Die Zahlen zeigen, dass es bei einem bestimmten Prozentanteil von en Hilfen bleiben wird. Einige Klient/innen erweisen sich als abstinenzunfähig und benötigen wieder eine e Hilfe; Im Kreis Soest steht ein differenziertes Angebot an Suchtkrankenbehandlung/-Betreuung zur Verfügung; Die Anzahl der Leistungsempfänger im Bereich er wohnungsbezogener Hilfen ist in den letzen Jahren nur leicht gestiegen und entspricht in etwa der Entwicklung in anderen Gebietskörperschaften; Der Anteil steigt im Jahr 2007 leicht an. Das war bei der großen Zahl von chronisch Abhängigen, die bislang mit irgendwelchen ambulanten Hilfen unterstützt wurden, zu erwarten; irgendwann reicht das aber nicht mehr aus. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Es stellt sich so dar, als wäre kaum einer aus den Wohnheimen ausgezogen. Dies kann jedoch trügerisch sein, da sicherlich die Plätze wieder neu belegt wurden; Wir haben vermutet, dass mehr Leistungsempfänger aus en Einrichtungen ins Ambulant Betreute Wohnen gebracht werden;..., zumal keine Platzzahlerweiterung bekannt ist und die Ambulantisierung angelaufen ist. Aber es gibt auch neue Bedarfe im Bereich Sucht

18 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Soest konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 31 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zwölf, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Soest seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Soest die folgenden Begründungen: Die Zuständigkeitsverlagerung hat zu verbindlichen Verfahren und Strukturen geführt, die sich auch positiv auf die weiteren regionalen Planungen auswirken werden; Hilfen aus einer Hand - Zusammentreffen aller Anbieter in der Regionalplanungskonferenz - Effiziente Planung und Steuerung der Angebotsstruktur Vernetzung; Durch das Clearing hat man einen guten Überblick über die kommunalen individuellen Hilfebedarfe; Zur Zeit unserer Vereinsgründung im Jahre 2000 bin ich nicht auf den Begriff eines integrierten Gesamtkonzepts gestoßen. Jetzt taucht der Begriff immerhin in Ihrem Fragebogen auf. Es hat sich also etwas getan. Im Kreis Soest meinen 14 der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Bisher ist es nicht gelungen, verschiedene Träger zu einer Kooperation zu bewegen; Mir gefällt das Verfahren des LWL besser. Ich kann jedoch nicht behaupten, dass sich dadurch die Möglichkeiten erhöht haben; Es gibt bisher keine Beispiele, in denen dies gelungen wäre; Bisher ist es den unterschiedlichen Kostenträgern nicht gelungen, ein integriertes Gesamtkonzept für den Kreis Soest zu erstellen; Ich habe bisher nicht den Eindruck, dass Akteure mit Relevanz für psychisch Kranke Menschen im Kreis Soest sich als handlungswirksamer als bisher erweisen. Von der Verwirklichung des Prinzips Ambulant vor Stationär kann noch nicht wirklich die Rede sein. Das ist sicher ein längerer komplizierter Prozess, der noch auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben werden muss

19 Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen fünf der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Schlechter Austausch zwischen LWL und Kreis Soest; Seit der Zuständigkeitsverlagerung ist der Kreis Soest aus der Sicht der Träger eher "außen vor"; Aus Sicht der Träger spielt der Kreis Soest seit der Zuständigkeitsverlagerung nur noch eine bestenfalls begleitende Rolle; Seit der Zuständigkeitsverlagerung verspüren die weitaus meisten Leistungserbringer wenig Neigung, mit dem Kreis Soest über regionale Versorgung zu reden. Wichtig ist für diese allein der LWL. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe-, Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Soest wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Ausbaustopp er Wohnplätze - Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Kreis Soest und LWL - Gremienarbeit - Weiterentwicklung komplementärer Angebote; Mit Hilfe von Zielvereinbarungen zwischen Landschaftsverband und freien Trägern werden Plätze im en Bereich abgebaut und im ambulanten Bereich aufgebaut. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Mir sind keine Planungsgrundlagen des Kreises Soest bekannt, die Einfluss auf die Planung unserer Angebote haben; Ausbaustopp er Wohnplätze - Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Kreis Soest und LWL - Gremienarbeit - Weiterentwicklung komplementärer Angebote; Mit Hilfe von Zielvereinbarungen zwischen Landschaftsverband und freien Trägern werden Plätze im en Bereich abgebaut und dafür im ambulanten Bereich aufgebaut. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Soest gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Soest wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Es gibt zur Zeit kein Planungsgremium (3x); Sozialpsychiatrischer Dienst (2x);

20 Ausschuss für Gesundheit und Soziales (4x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x); AK ABW ab 2008 (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Moratorium er Ausbau; Planungsziele sind mir nicht hinreichend bekannt. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Es gibt zur Zeit kein Planungsgremium (5x); Gesundheitsamt des Kreises Soest; Ausschuss für Gesundheit und Soziales (4x); Clearingstelle; Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x); AK ABW ab 2008 (2x); Arbeitskreis CMA beim Kreis Soest. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Ein Planungsgremium ist noch in der Entstehung. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und - entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Soest (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Soest konnte ein Mittelwert von 3 (n=13) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 24 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 18, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Soest durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Soest die folgenden Begründungen: Durch die exakte Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs im Clearing hat sich die Möglichkeit von einrichtungsübergreifenden Hilfearrangements verbessert; Der Klient wird mehr in den Mittelpunkt gestellt. Eine persönliche Stellungnahme erhöht die Wertschätzung. Das Clearinggespräch macht einen kooperativen Eindruck auf die Antragssteller; Durch persönliche Beteiligung des Klienten stärkeres Eingehen auf individuelle Wünsche und Voraussetzungen; differenziertere Abwägung bestehender Alternativen; Das Clearing eröffnet mit seiner Bedarfsfeststellung eine Hilfeplanung, die auf die Bedarfe des Klienten ausgerichtet ist;

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