Energieeffizienz in Gebäuden in Südafrika
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- Til Schenck
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1 Weltweit engagiert Energieeffizienz in Gebäuden in Südafrika Rechtliche Rahmenbedingungen für deutsche Investoren Dr. Marcus Felsner Berlin
2 Agenda 01 Südafrika als Investitionsstandort 02 Rechtliche Rahmenbedingungen 03 Handlungsempfehlungen für Investoren 04 Ihre Ansprechpartner 2
3 Agenda 01 Südafrika als Investitionsstandort 02 Rechtliche Rahmenbedingungen 03 Handlungsempfehlungen für Investoren 04 Ihre Ansprechpartner 3
4 Südafrika als Investitionsstandort Politische Stabilität Local Content Moderne Bank- und Finanzdienstleistungen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland Sehr gut ausgebaute Infrastruktur (Telekommunikation, Transport und Stromversorgung) Gründung einer Gesellschaft möglich, deren Anteile zu 100% in ausländischer Hand sind Strenge Devisenkontrollen Broad-Based Black Economic Empowerment (B- BBEE) Global Competitiveness Report 2014/15: Platz 56 von 144 Kündigung des bilateralen Investitionsschutz- und Förderungsvertrages durch die südafrikanische Regierung. Für bereits bestehende Verträge bleibt der Rechtsschutz bis 2034 bestehen. Ziel: einheitliches Investitionsschutzgesetz mit einheitlichen Investitionsschutzregelungen (Promotion and Protection of Investment Bill) noch nicht in Kraft 4
5 Agenda 01 Südafrika als Investitionsstandort 02 Rechtliche Rahmenbedingungen 03 Handlungsempfehlungen für Investoren 04 Ihre Ansprechpartner 5
6 Rechtssystem Common Law sog. Multi-layer law Companies Act 71 of 2008: regelt das Gesellschaftsrecht einschließlich der Gesellschaftsformen sowie die jeweiligen Gründungsmodalitäten; in Kraft seit 1. Mai 2011; vereinfachte und erleichterte Vorschriften für kleine und mittelständische Unternehmen. 6
7 Wichtigste Gesellschaftsformen Private Company (Pty) Limited Bevorzugte Gesellschaftsform in Südafrika. Vergleichbar mit der deutschen GmbH (Haftungsbeschränkung und unkomplizierte Gründung). Mind. 1 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer Ein-Mann- Gesellschaft möglich. Keine Beschränkung der Anzahl von ausländischen Gesellschaftern und Geschäftsführern. External Company (Branch Office) Bei Gründung einer rechtlich selbstständigen südafrikanischen Gesellschaft. Die ausländische Gesellschaft wird bestimmten Bestimmungen des Companies Acts unterworfen. Registrierung innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim südafrikanischen Handelsregister Companies and Intellectual Property Commission (CIPC). Kein Mindeststammkapital. 7
8 Gesellschaftsformen Hinweise für deutsche Investoren Das südafrikanische Gesellschaftsrecht erlaubt die Gesellschaftsgründung durch ausländische Staatsangehörige 100 % in ausländischer Besitz ist zulässig. Die Registrierung einer External Company ist etwas komplexer als die einer Private Company (Pty) Limited. Der Registrierungsprozess innerhalb des Handelsregisters (CIPC) ist nicht automatisiert und es ist eine übersetzte und beglaubigte Satzung der deutschen Muttergesellschaft einzureichen. Die Gründung einer unselbstständigen Niederlassung ist daher eher die Ausnahme, da mehr Zeitaufwand und in der Regel auch finanzieller Mehraufwand erforderlich ist. Dauer der Unternehmensgründung, einschließlich aller steuerlichen Registrierungen und Eröffnung eines Bankkontos, mit Unterstützung eines qualifizierten Dienstleisters beträgt etwa 8 9 Wochen. Angesichts des geringeren Gründungsaufwands und den Haftungsvorteilen ist daher für jeden Investor bei einem geplant längerfristigen Engagement in Südafrika die Gründung einer Private Company (Pty) Limited, als selbstständige Tochtergesellschaft, zu empfehlen. 8
9 Gesellschaftsformen Hinweise für deutsche Investoren Wird eine ausländische Gesellschaft in Südafrika tätig, ohne offiziell beim Handelsregister eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft zu gründen, so wird sie steuerrechtlich automatisch als unselbständige Niederlassung behandelt. Sie unterliegt der allgemeinen südafrikanischen Steuerpflicht. Die Fallgruppen, wann eine Anmeldung beim CIPC erforderlich ist, werden in Section 23 Companies Act No. 71 of 2008 geregelt. 9
10 Weitere Anforderungen Benötigte Dokumente Dokumente über Berater oder CIPC direkt erhältlich Rechtliche Rahmenbedingungen Gesellschaftsgründung Registrierung bei der Companies & Intellectual Property Commission (CIPC) Registrierung als Steuerzahler beim South African Revenue Service (SARS) (für VAT, Employees Tax (PAYE), Skills Development Levy ) Registrierung bei der staatlichen Arbeitslosenversicherung ( Unemployment Insurance Fund ) Registrierung für Workman`s Compensation Gründungserklärung ( Memorandum of Incorporation (MOI)) dient zugleich als Satzung der Gesellschaft Gründungsurkunde ( Notice of Incorporation ) Eröffnung eines Bankkontos Erfüllung der Anforderungen des Financial Intelligence Center Act (FICA) 10
11 Vertriebsrecht Das südafrikanische Vertriebsrecht basiert auf dem Common Law. Weitgehende Vertragsfreiheit. Keine Formerfordernis für den Handelsvertretervertrag. Ausnahme bei formbedürftigen Geschäften, zu dessen Vornahme er bevollmächtigt wurde: Grundstücksverkauf Eintragung von Hypotheken Keine Verpflichtung zur Exklusivität im südafrikanischen Recht. Handelsvertreter besitzt Provisionsanspruch Modalitäten frei verhandelbar. Keine Registereintragung notwendig. Hinweise für deutsche Investoren Trotz zahlreicher Freiheiten bei der Gestaltung des Vertrags ist im internationalen Geschäft die Schriftform empfehlenswert Insbesondere der Umfang der Vertretungsmacht sollte genau festgelegt werden. Schadensersatzansprüche kommen in Betracht, soweit ein Vertragspartner durch den anderen Vertragspartner ein Schaden entstanden ist. Ein Ausgleichsanspruch besteht nur, wenn das zuvor vertraglich vereinbart wurde. 11
12 Joint Ventures Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen, die Kapital und Expertise gemeinsam nutzen, um unternehmerisch tätig zu sein. Für ausländische Investoren: Relativ flexible Struktur; Für längerfristige Zusammenarbeit Gesellschaftsgründung. Die zwei häufigsten Formen: 1. Eine Gesellschaft, deren Kapital im Eigentum der Joint Venture Mitglieder steht (i.d.r. Gründung einer (Pty) Ltd.) = incorporated Joint Venture. 2. Ein nicht-rechtsfähiger Zusammenschluss (sog. unincorporated association), der durch Verträge zwischen den beiden Parteien begründet wird. 12
13 Broad-Based Black Economic Empowerment B-BBEE Langfristig angelegte Wirtschaftspolitik zur Förderung der wirtschaftlichen Gleichstellung, der während der Apartheit benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Keine zwingenden Vorschriften für den Privatsektor, aber deren Befolgung hat Auswirkung auf die wirtschaftliche Leistung eines Privatunternehmens im Bereich der staatlichen Vergabe von öffentlichen Aufträgen sowie bei der Belieferung vor allem von großen und/oder staatlichen Unternehmen. B-BBEE Bewertung erfolgt anhand von Punkten auf einer Scorecard. Die Punktevergabe erfolgt anhand folgender Kriterien: Kriterien Punkte Ownership 25 Management & Control 15 Skills Development 20 Enterprise and Supplier Development 40 Socio-Economic Development 5 Gesamt 105 plus Bonuspunkte 13
14 Local Content Das Department of Trade and Industry (DTI) hat das South African Bureau of Standards (SABS) zur verifizierten Behörde für Local Content in Südafrika ernannt. Local Content und die Verifizierungsprozeduren sind wichtiges Element im Rahmen der Umsetzung des Industrial Policy Action Plan (IPAP). Local Content ist in diesem Zusammenhang auch für Projektvorhaben im Rahmen der Ausschreibung des Department of Energy, des Renewable Energy Independent Power Producers Procurement Programme (REIPPPP), von Bedeutung. Über sämtliche Branchen hinweg wird vermehrt Wert auf Local Content gelegt, dabei insbesondere wenn Projekte im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen umgesetzt werden. Alle Anbieter der verschiedenen Branchen müssen die Anforderungen des Preferential Procurement Framework Acts 5 of 2000, 9 (1) (PPPFA) erfüllen. 14
15 Steuerrecht für Investoren Steuern werden in Südafrika von der Zentralregierung, den Landesregierungen und Gemeinden erhoben. Steuern auf Einkommen und Gewinne werden durch das Finanzamt South African Revenue Service (SARS) erhoben. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) DBA zwischen Deutschland und Südafrika ist seit dem in Kraft. Beide Staaten haben sich auf ein neues DBA geeinigt, mit dessen Inkrafttreten aber in naher Zukunft noch nicht zu rechnen ist. Das DBA entspricht dem OECD-Musterabkommen, enthält aber auch Elemente des UN-Musterabkommens. 15
16 Steuerrecht für Investoren Einkommen- und Körperschaftsteuer Steuersubjekt: natürliche Personen oder Unternehmen. Rechtsgrundlage: Income Tax Act No.58 of Körperschaftsteuer: 28 % (gilt auch für Betriebsstätten). Einkommensteuer: progressiv %. Kapitalertragsteuer Umsatzsteuer Kapitalgewinnsteuer Zinszahlungen an ausländische Unternehmen unterliegen Quellenbesteuerung i.h.v. 15 %. Dividenden und Lizenzen: 15%. Durch das DBA kann der Dividendensteuersatz auf 10 % oder 7,5 % (wenn die deutsche Firma Anteile von min. 25 % an einer südafrikanischen Firma hält) reduziert werden. Umsatzsteuersatz: 14 %. Für bestimmte Güter gilt ein ermäßigter Steuersatz von 0 %. Pflicht der Umsatzsteueranmeldung besteht dann, wenn das Unternehmen innerhalb der nächsten 12 Monate einen Umsatz von über ZAR generieren wird. Reduzierte Besteuerung. Veräußerungsgewinn einer natürlichen Person wird mit 33 % im zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Anschließend wird das Einkommen der tariflichen Einkommensteuer unterworfen. Der Berücksichtigungsteil für Unternehmen beträgt 66 % des Gewinns und unterliegt anschließend der Körperschaftsteuer. 16
17 Steuerrecht für Investoren Steuerliche Erleichterungen für Erneuerbare-Energie-Projekte Sonderabschreibung bei der Erzeugung von Erneuerbarer Energie Income Tax Act, Paragraph 12B ermöglicht steuerpflichtigen Unternehmen erhöhte Abschreibungssätze für Anlagen, Maschinen und anderes Zubehör, das zur Erzeugung von Energie aus Wind, Solar, Wasserkraft oder Biomasse verwendet wird. (Achtung: Gilt nicht bei privatem Eigenverbrauch) Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten tatsächliche Anschaffungspreis oder der fremdübliche Preis (je nachdem welcher Preis niedriger ist) Abschreibungssatz beträgt im ersten Jahr der Inbetriebnahme 50 %, danach 30 % und im dritten 20 % Aufwendungen für Energieeinsparprojekte Income Tax Act, Paragraph 12L ermöglicht, dass Ausgaben, die zu einer Reduktion des Energieverbrauches führen, vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Die Höhe des Abzugs soll 45 (südafrikanische) Cents pro Verbrauchseinsparung (gemessen in kwh) betragen. Vorherige Anmeldung beim South African National Energy Development Institute (SANEDI) ist notwendig. Es ist kein Abzug möglich, wenn das Unternehmen bestimmte andere staatliche Förderungen für Energiesparprojekte bezieht. 17
18 Agenda 01 Südafrika als Investitionsstandort 02 Rechtliche Rahmenbedingungen 03 Handlungsempfehlungen für Investoren 04 Ihre Ansprechpartner 18
19 Handlungsempfehlungen für Investoren Exkurs Einwanderungsrecht 2014: Umfassende Reformierung des Einwanderungsrechts. Reform brachte an vielen Stellen Verschärfungen mit sich. Für Unternehmen ist es schwieriger geworden, ausländische Mitarbeiter nach Südafrika zu entsenden oder diese lokal anzustellen. Für die Aufnahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Der Arbeitserlaubnisantrag ist bei der jeweiligen südafrikanischen Vertretung des Heimatlandes zu stellen. Die wichtigsten Arbeitsgenehmigungen: Intra-Company Transfer Visa Critical Skills Visa General Work Visa 19
20 Agenda 01 Südafrika als Investitionsstandort 02 Rechtliche Rahmenbedingungen 03 Handlungsempfehlungen für Investoren 04 Ihre Ansprechpartner 20
21 Ihre Ansprechpartner Dr. Marcus Felsner Rödl & Partner Straße des 17. Juni Berlin Telefon +49 (30) Fax +49 (30) Dieter Sommer Rödl & Partner Johannesburg 1 Eastgate Lane 2007 Bedfordview Telefon +27 (11) Fax +27 (11) dieter.sommer@roedl.co.za Ulrike Brückner Rödl & Partner Johannesburg 1 Eastgate Lane 2007 Bedfordview Telefon +27 (11) Fax +27 (11) ulrike.brueckner@roedl.pro Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 21
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