Frequently Asked Questions FAQ. Labor. Stand: 11. Dezember 2017
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- Rolf Sauer
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1 Frequently Asked Questions FAQ Labor Stand: 11. Dezember 2017 Inhalt Um direkt zur Antwort auf Ihre Frage zu gelangen, klicken Sie direkt auf die entsprechende Frage: 1 Was ich zum Fähigkeitsausweis Praxislabor (KMH) - kurz FAPL - wissen muss: Was ist der FAPL? Wer ist für den FAPL zuständig? / Wo kann ich mich für den Kurs anmelden? Wer braucht den FAPL? Wie erwerbe ich den FAPL? Wo kann ich überprüfen, ob ich den FAPL allenfalls bereits habe? Muss ich den FAPL-Kurs machen, auch wenn ich bereits jahrelang Präsenzdiagnostik (ohne FAPL) mache? Gibt es allenfalls Übergangsregelungen? Wie lange ist der FAPL gültig? Was muss ich für die Re-Zertifizierung unternehmen? 3 2 Qualitätssicherung Was ist die KBMAL und wo finde ich sie? QUALAB Was ist die QUALAB? Wo kann ich mich für die externen Qualitätskontrollen-EQK (Ringversuche) anmelden? Welches sind die obligatorischen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche)? Was passiert, wenn ich die Ringversuche nicht durchführe? Was ist bei den Ringversuchen in einer Gruppenpraxis zu beachten? Braucht es interne Qualitätskontrollen/ Ringversuche? 4 3 Welche Analysen darf ich abrechnen? 4 4 Wo finde ich die Analysenliste und die Hotline bei Fragen zur Analysenliste? 4 5 Wann darf ich Analysen abrechnen? 4 6 Kann ich das verwendete Material für die Analyse verrechnen? 5 7 Wie verrechne ich die Blutentnahme durch die MPA oder durch den Arzt? 5 8 Wo finde ich den TARMED? 5 9 Wie hoch ist der Taxpunktwert? 5 10 Welche Bestimmungen gelten betreffend Rechnungsstellung? 5 11 Tarifanwendung bis : Wie oft kann ich die Analysen und die Präsenztaxe verrechnen? 6 12 Welches sind die Änderungen per 1. Januar 2015? 6
2 A Welche Voraussetzungen bestehen für das Praxislabor? Für das Betreiben eines Praxislabors wird der Fähigkeitsausweis Praxislabor (KHM) (kurz FAPL genannt) benötigt. Die Qualitätssicherungs-Massnahmen der QUALAB und die KBMAL sind einzuhalten. 1 Was ich zum Fähigkeitsausweis Praxislabor (KMH) - kurz FAPL - wissen muss: 1.1 Was ist der FAPL? Der FAPL ist der Fähigkeitsausweis Praxislabor (KHM), welcher ab eine Voraussetzung darstellt, Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste eigenverantwortlich im Praxislabor durchzuführen und nach dem Tarif der eidgenössischen Analysenliste zu Lasten der Sozialversicherungen zu verrechnen. Das Fähigkeitspragramm Praxislabor (KHM) findet sich beim SIWF unter folgendem Link: > Praxislabor (KHM) 1.2 Wer ist für den FAPL zuständig? / Wo kann ich mich für den Kurs anmelden? Das KHM- Kollegium für Hausarztmedizin vergibt den FAPL und organisiert die Kurse. Näheres dazu: 1.3 Wer braucht den FAPL? Alle Ärzte, die die sogenannte Präsenzdiagnostik durchführen und über die Analyseliste, Kapitel sowie und allenfalls abrechnen; unabhängig davon welche Rechtsform die Arztpraxis ausweist (Gruppenpraxis, Einzelpraxis, AG, Permanence etc.). Dabei ist nicht relevant, wie viele unterschiedliche Analysen durchgeführt werden und wie häufig diese durchgeführt werden Allein die Tatsache, dass Präsenzdiagnostik durchgeführt wird, ist entscheidend, dass ein FAPL notwendig ist. Sie benötigen den FAPL also auch dann wenn Sie: - Teilzeit arbeiten - angestellt sind und nicht auf eigene ZSR-Nummer abrechnen - in einer Praxisgemeinschaft arbeiten und Ihr Partner bereits den FAPL besitzt - selber Laboruntersuchungen in einem Spital durchführen - nur wenige einzelne Analysen durchführen wie z.b. nur Urin-Stix, Urikult, Kreatinin i.v., CRP, Quick/INR Coagucheck XS Plus, Blutzucker mit Acu-check Avia Die Verantwortung für die Analyse und deren Ergebnisse sowie die Interpretation der Resultate liegen in allen Fällen beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, wie die Durchführung der Analysen in der Praxis intern geregelt ist (sei es durch eine MPA oder einen Arzt). 1.4 Wie erwerbe ich den FAPL? Für den FAPL müssen Sie einen Kurs absolvieren (siehe Antwort zu Frage 1.1). 1.5 Wo kann ich überprüfen, ob ich den FAPL allenfalls bereits habe? Wenn Sie unter bei Ihrem Eintrag in der Rubrik «Fähigkeitsausweis» den Eintrag «Praxislabor (KHM), 2002» sehen (2002 steht exemplarisch für das Jahr, in welchem Sie den Fähigkeitsausweis erworben haben), haben Sie den Fähigkeitsausweis Praxislabor bereits erworben. 2/7
3 1.6 Muss ich den FAPL-Kurs machen, auch wenn ich bereits jahrelang Präsenzdiagnostik (ohne FAPL) mache? Gibt es allenfalls Übergangsregelungen? Wer den FAPL noch nicht besitzt, jedoch während mindestens 2 Jahren vor Laborleistungen abgerechnet hat und nachweislich auch an externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) teilgenommen hat, kann den FAPL bis zum ohne Kursteilnahme beim KHM beantragen. 1.7 Wie lange ist der FAPL gültig? Was muss ich für die Re-Zertifizierung unternehmen? Grundsätzlich ist der FAPL lebenslang gültig, sofern das Labor an den jährlichen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) teilnimmt. Die Re-Zertifizierung des FAPL läuft durch die Teilnahme an den Ringversuchen automatisch, es ist nichts zu unternehmen. Es werden keine Re-Zerfikate ausgestellt. Der FAPL behält seine Gültigkeit durch die Ringversuche bis zu Ihrem letzten Berufstag. 2 Qualitätssicherung 2.1 Was ist die KBMAL und wo finde ich sie? Durch die Kriterien zum Betreiben von medizinisch analytischen Laboratorien (KBMAL) soll für alle medizinischen Laboratorien in der Schweiz ein einheitlich hoher Qualitätsstand erreicht werden. Die KBMAL ist keine abschliessende Sammlung von Normen und Gesetzen, sondern ein anwendungsorientierter Leitfaden. Die KBMAL 3.0 tritt auf in Kraft. Für die KBMAL zuständig ist der Dachverband der Schweizerischen Labormedizin (SULM). 2.2 QUALAB Was ist die QUALAB? Die QUALAB ist die Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor. Sie regelt unter anderem die obligatorischen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche). Ihre Vorgaben sind für den Laborbetreiber verbindlich (siehe Link) Wo kann ich mich für die externen Qualitätskontrollen-EQK (Ringversuche) anmelden? Die Arztpraxis muss sich nicht bei der QUALAB anmelden, sondern bei einem Qualitätskontrollzentrum. Die Adresse dieser Qualitätskontrollzentren findet sich auf der Seite -> PDF: externe Qualitätskontrolle des entsprechenden Jahres. Die für Praxislaboratorien relevanten Qualitätskontrollzentren (QKZ) sind insbesondere des MQ und CSCQ. Falls Sie spezifische Fragen haben zu dem Anmeldungsprozedere beim Qualitätskontrollzentrum, geforderte Ringversuche oder Unsicherheiten bezüglich der einzelnen Analyse Positionen/ Ringversuche, wird Ihnen das Qualitätskontrollzentrum gerne behilflich sein Welches sind die obligatorischen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche)? Die Ringversuchsvorgaben können jährlich ändern. Die Liste der Analysen, bei denen ein Ringversuch gefordert wird findet sich unter: 3/7
4 2.2.4 Was passiert, wenn ich die Ringversuche nicht durchführe? Falls die externen obligatorischen Qualitätskontrollen nicht durchgeführt werden, können auf Grund der heutigen Rechtsgrundlage die Kostenträger die Vergütung der Laboranalysen verweigern. Dementsprechend raten wir Ihnen, sich umgehend bei einem Qualitätskontrollzentrum anzumelden Was ist bei den Ringversuchen in einer Gruppenpraxis zu beachten? Wenn es sich um eine Gemeinschaftspraxis mit einem Labor handelt, ist Folgendes zu beachten: Melden Sie die Namen, Adressen und ZSR-Nr oder GLN aller Ärzte, die in der Gemeinschaftspraxis arbeiten, dem Qualitätskontrollzentrum, bei dem die Ringversuche des Labors gemacht werden, damit jeder Arzt auf dem jährlich erstellten RV- Zertifikat einzeln aufgeführt ist Braucht es interne Qualitätskontrollen/ Ringversuche? Ja: Dies ist in den aktuellen Richtlinien zur internen Qualitätskontrolle festgehalten, einsehbar unter: Entsprechend dem QUALAB Konzept müssen alle Messwerte schriftlich festgehalten und 5 Jahre aufbewahrt werden. Folgende Dokumente müssen vorhanden sein: Das Laborjournal mit allen Messwerten und Bemerkungen. Die Kontrollkarte mit allen Messwerten der internen Qualitätskontrolle Ergebnisse der externen Ringversuche B Tarifanwendung 3 Welche Analysen darf ich abrechnen? Im Praxislabor dürfen Sie im Rahmen der Präsenzdiagnostik die im Kapitel 5.1 der Analyseliste genauer definierten Analysen erbringen und dem zuständigen Kostenträger in Rechnung stellen: Verfügen Sie über einen Facharzttitel dürfen Sie auch Analysen gemäss der (erweiterten Liste für Fachärzte) unter dem entsprechenden Facharzttitel im Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik erbringen. 4 Wo finde ich die Analysenliste und die Hotline bei Fragen zur Analysenliste? Die Analysenliste ist ein Amtstarif. Die Analyseliste inkl. aller Änderungen finden Sie auf der folgenden Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG: 5 Wann darf ich Analysen abrechnen? Damit überhaupt eine Fakturation möglich ist, muss eine Präsenzdiagnostik stattfinden. Die Präsenzdiagnostik (nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 KVV) erfordert, dass die Resultate der Analysen vorliegen müssen, so lange der Patient noch da ist, um die Resultate direkt in derselben Konsultation mit dem Patienten zu besprechen. Folgende Ausnahmen von dieser Regel sind erlaubt: Das Resultat liegt aus analysetechnischen Gründen, unabhängig vom Durchführungsort, nicht in kurzer Zeit vor (Bsp. Keimzahlbestimmung im Urin). Die Untersuchungsproben werden anlässlich eines ärztlichen Hausbesuchs entnommen. Findet eine Blutabnahme und Blutanalyse im Praxislabor (z.b. für INR) ohne ärztliche Konsultation statt, kann also weder die Blutentnahme noch die Analyse verrechnet werden. 4/7
5 Wenn Blut in der Praxis entnommen und (ohne zusätzliche eigene Analyse im Praxislabor) in ein externes Auftragslabor geschickt wird, kann weder die Blutentnahme durch die MPA noch die Analyse verrechnet werden. 6 Kann ich das verwendete Material für die Analyse verrechnen? Nein: Material (z.b. Materialstreifen Reflotron), ist in der Analyseliste eingerechnet und kann nicht mehr separat verrechnet werden. 7 Wie verrechne ich die Blutentnahme durch die MPA oder durch den Arzt? Die Tarifpositionen dazu finden Sie im TARMED und nicht in der Analystenliste (AL). Tarifposition Punktion, venös, zwecks Blutentnahme, durch nichtärztliches Personal: Nur anwendbar durch ärztliches Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik. Ab kann neu diese Tarifposition nicht nur im Rahmen der Präsenzdiagnostik, sondern auch wenn die Analyse in einem externen Labor erfolgt, verwendet werden. Die Venenpunktion durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen' gemäss und wird somit als Konsultationszeit verrechnet ( ff). Tarifposition Punktion, kapillär, zwecks Blutentnahme, durch nichtärztliches Personal: Nur anwendbar durch ärztliches Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik Die kapilläre Blutentnahme durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von Allgemeine Grundleistungen' gemäss und wird somit als Konsultationszeit verrechnet ( ff). 8 Wo finde ich den TARMED? Die Tarifpositionen inkl. Anzahl Taxpunkte AL und TL und Erläuterungen können Sie im Tarif-Browser TARMED - Version _BR (ab gültig) unter folgendem Link herunterladen: 9 Wie hoch ist der Taxpunktwert? TARMED KVG: Die kantonalen Taxpunktwerte TARMED KVG werden durch die kantonalen Ärztegesellschaften mit santésuisse vereinbart. NewIndex dokumentiert die Entwicklung der (kantonal unterschiedlichen) Taxpunktwerte seit der Einführung des TARMED. Sie finden die kantonalen Taxwertpunkte unter: TARMED UVG, MVG, IVG: Der nationale Taxpunktwert TARMED UVG, MVG und IVG wird durch die FMH mit der Medizinlatarif- Kommission UVG (MTK), dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) vereinbart. Für Informationen zur aktuellen Höhe des Taxpunktwertes wenden Sie sich bitte an die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK). ( ANALYSENLISTE Der Wert eines Taxpunktes der Analysenliste beträgt in allen Kantonen CHF Siehe dazu auch die einleitenden Bemerkungen zu Anhang 3 KLV in der Analysenliste 10 Welche Bestimmungen gelten betreffend Rechnungsstellung? Betreffend Rechnungsstellung gelten die Bestimmungen des Forums Datenaustausch - weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: 5/7
6 Alle Analysen gemäss der neuen Analyseliste werden ab dem mit dem Tarifcode "317" abgerechnet. 11 Tarifanwendung bis : Wie oft kann ich die Analysen und die Präsenztaxe verrechnen? Gemäss KVG können bis zu 5 Jahren nach Behandlungsdatum Rechnungen gestellt werden und umgekehrt können bis max. 5 Jahren rückwirkend Rechnungsrückweisungen und Rückforderungen gemacht werden. Deswegen wird im Folgenden auf die Tarifanwendung bis und auf die Tarifanwendung nach eingegangen. Sie dürfen eine Analyse mehrmals verrechnen, jedoch nicht die Präsenztaxe, näheres dazu finden sie in der jeweiligen Analysenliste der Jahre unter: 4 Kapitel: Allgemeine Positionen 4.2 Listen der allgemeinen Positionen Präsenztaxe einmal pro Tag Zuschlag für jede Analyse, die das Suffix C aufweist Zuschlag für jede Analyse, die kein Suffix C aufweist Übergangszuschlag, pro Analyse (bis ; TP 1,1, ab : TP 1,9) 12 Welches sind die Änderungen per 1. Januar 2015? Die Teillisten 1 (Ziffer ) und 2 (Ziffer ) der Analysenliste 2014 werden neu durch folgende Listen ersetzt: Analysen für das ärztliche Praxislaboratorium Liste der Schnellen Analysen Liste der Ergänzenden Analysen Folgende Listen werden beibehalten: Erweiterte Liste für Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungstiteln Analysen für Ärzte oder Ärztinnen zur Durchführung im Rahmen eines Hausbesuchs. Diese Liste wurde nicht ersetzt, aber gemäss der Schnellen Analysen adaptiert. Die Präsenztaxe wurde für das ärztliche Praxislaboratorium komplett gestrichen, ebenso der Übergangszuschlag Der Zuschlag für jede Analyse, die das Suffix C aufweist, , ist neu nur noch anwendbar Für die Analysen der Ziffer Ergänzende Analysen für die Analysen der Ziffer Analysen für Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungstiteln bei der Position (Troponin), Bestandteil bei der Analysen unter Ziffer Analysen für Ärzte oder Ärztinnen zur Durchführung anlässlich eines Hausbesuchs Der Zuschlag für jede Analyse, die kein Suffix C aufweist, , ist neu nur noch anwendbar: für die Analysen der Ziffer Ergänzende Analysen für die Analysen der Ziffer Analysen für Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungstiteln Die Tabelle gibt eine Übersicht für das ärztliche Praxislaboratorium der Analysenliste ab dem 1. Januar 2015: 6/7
7 Analysen Tarif AL-Ziffer Schnelle Analysen neuer Tarif (Schnelle Analysen) AL-Ziffer Ergänzende Analysen Bisheriger Tarif (keine Änderung) AL-Ziffer Analysen anlässlich eines Hausbesuchs zum Teil neuer Tarif (Schnelle Analysen) Präsenzdiagnostik gefordert gefordert gefordert gefordert Präsenztaxe gestrichen gestrichen gestrichen gestrichen AL-Ziffer Erweiterte Liste für Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungstiteln Bisheriger Tarif (keine Änderung) Suffix- Zuschlag (mit C) Suffix- Zuschlag (ohne C) Übergangszuschlag gestrichen anwendbar nur für AL-Nr anwendbar gestrichen anwendbar gestrichen anwendbar gestrichen gestrichen gestrichen gestrichen 7/7
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