Das Praxislabor. Das Praxislabor in Kürze
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- Katharina Kurzmann
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1 Praxisorganisation Kapitel Foto: thinkstock Das Praxislabor Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen im Rahmen der Präsenzdiagnostik Laboranalysen durchführen. Das Praxislabor ermöglicht es, eine Diagnose rasch und mit geringem Aufwand zu stellen oder zu verifizieren. Laboranalysen finden in der Arztpraxis vor allem aus diagnostischen Gründen, zu Screening-Zwecken und zur Verlaufskontrolle statt. Präsenzdiagnostik Die Analysetätigkeit ist eng an die Praxis und die Konsultationen gebunden. So schreibt das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG): «Unter Präsenzdiagnostik versteht man die laboranalytische Diagnostik im ärztlichen Praxislaboratorium in Anwesenheit des Patienten/der Patientin, sodass die Resultate, wenn analysetechnisch möglich, noch während des Konsultationsablaufes vorliegen. Die Präsenzdiagnostik beinhaltet also eine räumliche Komponente, nämlich die Laboruntersuchung im ärztlichen Praxislaboratorium, und eine zeitliche Komponente, nämlich die Laboruntersuchung während der Präsenz des Patienten/der Patientin. Von der zeitlichen Komponente gibt es folgende Ausnahmen: 1. Das Resultat liegt aus analysetechnischen Gründen, unabhängig vom Durchführungsort, Praxis_HB_01_2012_PO_S085_S090_Kap14.indd 85 Das Praxislabor in Kürze Was? Nur Analysen der Grundversorgung, die in der «Analysenliste mit Tarif» des BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) aufgeführt sind, können zulasten der Krankenversicherung abgerechnet werden. Spezialisten haben teilweise eine erweiterte Liste. Es dürfen keine Fremdaufträge (z.b. von anderen Ärzten) durchgeführt werden. Wer? Die Leitung des Praxislabors obliegt einem Facharzt FMH mit Fähigkeitsausweis Praxislabor. Durchgeführt wird die Analytik meist durch die medizinische Praxisassistentin. Wo? Das Praxislabor befindet sich in der Praxis des Facharztes. Maximal 5 frei praktizierende Ärzte dürfen in einer gemeinsamen Praxis ein gemeinsames Labor betreiben. nicht in kurzer Zeit vor (Bsp. Keimzahlbestimmung im Urin). 2. Die Untersuchungsproben werden anlässlich eines ärztlichen Hausbesuchs entnommen.» :43:55
2 86 Kapitel 14 Praxisorganisation Welche Analysen tatsächlich gemacht werden, hängt von der Präferenz des Arztes und dem Patientengut ab. Die Schweizerische Praxislaborstudie benennt folgende Top-20-Analysen bei Erwachsenen: Glukose Hämoglobin Leukozytenzählung Blutsenkungsreaktion Urinstatus/Sediment Cholesterin total Kreatinin Quick Hämatogramm GGT HDL-Cholesterin CRP ASAT (GOT) ALAT (GPT) Triglyzeride Erythrozytenzählung Thrombozytenzählung Kalium Lc Differenzierung Alk. Phosphatase. Der Fähigkeitsausweis Ärztinnen und Ärzte benötigen zum Führen eines Praxislabors einen speziellen Fähigkeitsausweis. Die FMH hat die Aufgabe, diesen Fähigkeitsausweis mit der nötigen Weiterbildung zu erarbeiten, dem Kollegium für Hausarztmedizin KHM übertragen. Ausgangspunkt war eine ebenfalls vertraglich festgelegte Weiterbildungszeit von 30 Stunden. In der Regel sind dies dreitägige Kurse. Dabei geht es nicht um eine Ausbildung in der handwerklichen Tätigkeit im Labor, sondern um das praxisgerechte Vermitteln der nötigen Kenntnisse, um ein Labor eigenverantwortlich leiten zu können. Die Hauptlernziele im Rahmen des Erwerbs des Fähigkeitsausweises sind: Der Arzt hat das nötige Wissen, um ein Praxislabor zu leiten, wirtschaftlich und zeitgerecht zuverlässige Resultate zu erhalten und seine paramedizinischen Mitarbeiter dabei kompetent zu führen. Er kennt die wichtigsten Apparate und Methoden und ihre Grenzen und kann neue Geräte oder Tests für sein Praxislabor evaluieren. Er kennt die Prinzipien der internen und externen Qualitätskontrolle und kann deren Resultate selbst beurteilen. Er kennt die häufigsten Fehlerquellen der Analytik, kann die verschiedenen Fehlerarten in der Qualitätskontrolle erkennen und so seine Praxisassistentin/Laborantin bei der Fehlerbehebung beraten. Er kennt die Voraussetzungen für die sichere, korrekte Entnahme von Körperflüssigkeiten und die Fehlerquellen der Präanalytik. Er kann die Qualität der Proben beurteilen. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises sind ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom sowie der absolvierte Weiterbildungskurs Praxislabor. Die Anerkennung ausländischer Kurse muss vorgängig bei der Weiterbildungskommission Praxislabor abgeklärt werden. Die MPA und das Praxislabor Für die praktische Durchführung der Analysen und auch der Qualitätssicherung sind in den meisten Fällen die medizinischen Praxisassistentinnen zuständig. Sie werden im Rahmen ihrer Ausbildung dafür geschult. Für viele MPAs ist das Praxislabor ein grosser Motivationsfaktor da sie hier quasi in Eigenverantwortung wichtige Dienstleistungen am Patienten in ihrem ureigenen Expertengebiet (Blutentnahmen sowie Durchführung der Laboranalysen) erbringen und hier ihr persönliches Steckenpferd innerhalb des Berufsspektrums haben. Praxis_HB_01_2012_PO_S085_S090_Kap14.indd :43:58
3 Praxisorganisation Kapitel 14 Es gibt zwei Versionen der Analyseliste: Die Analyseliste publizierte Fassung (PF) und die Analyseliste kommentierte Fassung (KF). Ein Arzt darf im Rahmen der «Analysen der Grundversorgung im engeren Sinn» alle Analysen der Teilliste 1 (Punkt PF/KF) und der Teilliste 2 (Punkt PF/KF) im Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik erbringen und dem Kostenträger in Rechnung stellen. Der Facharzt darf je nach Facharzttitel weitere Analysen gemäss der «Erweiterte(n) Liste für Fachärzte oder Fachärztinnen» (ab Punkt PF/KF) erbringen und dem Kostenträger in Rechnung stellen. Die regeltechnisch korrekte Anwendung des Tarifes ist in der kommentierten Fassung der Analyseliste (KF) unter Punkt 5 beschrieben. Er besteht aus Analysen-Taxpunktwert sowie der «Präsenztaxe», der «Zuschläge mit/ohne Suffix C» und dem «Übergangszuschlag». Präsenztaxe (vier Taxpunkte): Diese Präsenztaxe gilt für das ärztliche Praxislaboratorium, nicht für externe Auftragslaboratorien und wird erhoben pro Patient mit Konsultation inklusive Laboranalysen und pro Tag. Zuschlag für jede Analyse mit Suffix C (je zwei Taxpunkte): Zuschlag für jede Analyse, die das Suffix C (Analysen der klinischen Chemie) aufweist. Zuschlag für jede Analyse ohne Suffix C (je ein Taxpunkt): Zuschlag für jede Analyse, die kein Suffix C (Hämatologie, Mikrobiologie oder Immunologie) aufweist. Praxis_HB_01_2012_PO_S085_S090_Kap14.indd 87 Foto: jupiterimages Die Analysenliste Die Analysen werden nach einem schweizweit einheitlichen Tarif abgegolten. Aktuell beträgt ein Taxpunkt einen Franken. Die vergüteten Analysen sind mit Beschreibung und Taxpunktwert in der sogenannten Analysenliste bezeichnet. Unter folgendem Link kann man die Analyseliste einsehen: 87 Zertifizierte Praxisabläufe sind ein hervorragendes Aushängeschild für Ihre Praxis und die Arbeit Ihres Teams. Es gilt folgende Limitation: Die Präsenztaxe inklusive der Zuschläge dürfen unabhängig der Anzahl durchgeführter Analysen maximal 24 Taxpunkte pro Tag und Patient betragen. Übergangszuschlag, pro Analyse (je 1.1 Taxpunkte): nur anwendbar bei Durchführung der Laboruntersuchung im eigenen Praxislaboratorium und in Form der Präsenzdiagnostik. Rentabilität Im Zuge der Anpassung nach unten der Analysenliste mit teilweise einschneidenden Tarifeinbussen überlegten sich viele Praktiker, das Praxislabor ganz aufzugeben. Ob dies ökonomisch sinnvoll sei, bleibt abzuwarten. Jedenfalls können und wollen die meisten Ärzte nicht auf die Präsenzdiagnostik verzichten, weil sie die Diagnostik erleichtert und die Dauer bis Therapiebeginn verkürzt :43:58
4 88 Kapitel 14 Praxisorganisation Bei Analysen im Praxislabor kann die Blutentnahme verrechnet werden. Die nicht ärztliche Blutentnahme anhand der TARMED-Tarifpositionen und kann dem Kostenträger dann nicht in Rechnung gestellt werden, wenn keine Präsenzdiagnostik im Praxislabor durchgeführt wird bzw. die Analysen durch ein externes Auftragslabor durchgeführt werden. Meist erfolgen in der Praxis Blutentnahmen für beide, also Praxislabor und externes Labor, gleichzeitig. Hier aufzuteilen und die Blutentnahme nur hälftig in Rechnung zu stellen, ist illusorisch. Risiken Ihre MPAs und Patienten sind im Praxislabor auch Risiken ausgesetzt. Dazu zählen insbesondere: Infektionsrisiko Stichverletzungen mit infektiösem Material Tröpfcheninfektion Gifte (Reagentien) Allergene. Diesen Gefahren können Sie durch geeignete Massnahmen wie Schulung, Organisation und Kontrolle begegnen. Jene sind integraler Bestandteil des Qualitätsmanagements. Qualitätsmanagement Ärztinnen und Ärzte, die ein Praxislabor betreiben, müssen eine Qualitätssicherung mit internen Kontrollen (täglich bis wöchentlich) und externen Ringversuchen (alle paar Monate) vorweisen können. Die Details zur Qualitätssicherung sind auf Merkblättern «Externe obligatorische Qualitätskontrolle» der Schweizerischen Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor QUALAB ( zu finden. Grundsätzlich geht es im Qualitätsmanagement um das vermeiden von Fehlern in der Präanalytik, der Analytik und der Postanalytik. Fehlerquellen können liegen in Vorbereitung des Patienten Patienten- und Probenidentifi kation: Verwechslungen Probengewinnung: biologische Faktoren, Antikoagulans, Kontamination Probenvorbereitung: Zentrifugation,Lagerung, antikoagulierter Patient Kalibration der Analysengeräte: Neukalibration notwendig? Analyse: Störfaktoren, Hämolyse, Lipämie, Bilirubinämie, Gerätefehler Resultatablesung: Abschreibefehler, richtige Einheit Resultatumrechnung: Verdünnungsfaktor, Umrechnungsfaktor für Einheit Resultatübertragung: Übertragungsfehler. Kontakte Das Kollegium für Hausarztmedizin KHM ist verantwortlich für alle administrativen Belange im Zusammenhang mit der Durchführung und Umsetzung des Fähigkeitsprogramms. Es meldet dem Generalsekretariat der FMH die Namen und Adressen aller Inhaber des Fähigkeitsausweises. Die FMH stellt diese santésuisse zur Einsicht zur Verfügung. Unterlagen und Informationen zum Fähigkeitsausweis können beim Sekretariat des KHM (Landhausweg 26, 3007 Bern, Tel , Fax , angefordert werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist verantwortlich für die Analysenliste. Auskunft erteilt das Analysenlisten-Helpdesk unter Tel montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr. Praxis_HB_01_2012_PO_S085_S090_Kap14.indd :43:59
5 Praxis_HB_01_2012_PO_S085_S090_Kap14.indd :43:59
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