LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode BESCHLUSSEMPFEHLUNG des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/ Entwurf eines sgesetzes 2016/2017 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2016/2017 und der Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/ Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Der Landtag möge beschließen, den Entwurf des Einzelplans 10 mit den aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen sowie den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlusssummen und im Übrigen unverändert anzunehmen. Schwerin, den 3. Dezember 2015 Der Finanzausschuss Torsten Koplin Vorsitzender Tilo Gundlack Egbert Liskow Jeannine Rösler Johannes Saalfeld Berichterstatter

2 Abschluss Einnahmen 10 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Ministerium ,8 140,5 -- 0,1 144, ,8 128,0 -- 0,1 131, ,6 600,5 -- 3,6 607, Öffentliches ,5 36,3 60, ,8 Gesundheitswesen ,5 36,3 60, , ,5 72,5 60, , Arbeitsmarkt , , , , , , , , , Sozialwesen, , , ,3 Sozialhilfe und , , ,3 Sozialversicherung , , , Krankenhausfinanzierung , , , , , , Landesamt für , ,1 Gesundheit und Soziales , , ,9 1, , Leistungen des , , ,0 Landesamtes für , , ,0 Gesundheit und Soziales , , ,2 -Versorgungsverwaltung Leistungen des ,6 160, ,0 Landesamtes für ,4 156, ,4 Gesundheit und Soziales ,9 379, ,4 -Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Familienpolitik ,0 161, , ,0 161, , ,0 281, , Allgemeine ,0 1, ,0 Bewilligungen ,0 1, ,0 -Jugendpflege ,0 1, ,0

3 Abschluss Ausgaben 10 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , ,6 242, , , , , ,3 245, , , , , ,0 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 420, , , ,9 473, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 356, , , , , ,3 360, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 53, , , , , , , , , , , , , , , ,4

4 Abschluss Einnahmen 10 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Leistungen der , ,9 Jugendhilfe und , ,9 Unterhaltsvorschuss , , ,3 gesetz 1027 Förderung von Kindern , , ,9 in Kindertages , ,0 einrichtungen/kinder , ,0 tagespflege Summe Summe Summe , , ,4 0, , , , ,5 0, , , , ,5 3, ,9 Mehr/ Weniger , , ,9-3, , Mehr/ Weniger , , , ,0 2016

5 Abschluss Ausgaben 10 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 Summe HH Summe HH Summe HH , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 Mehr/ Weniger , , , , , , Mehr/ Weniger ,7 48, , ,6 609, , Zuschuss ,5 Zuschuss ,2 Zuschuss ,2

6 Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE) 10 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beträge in TEUR Kap Bezeichnung VE Von dem Gesamtbetrag entfallen auf Ministerium Öffentliches Gesundheitswesen Arbeitsmarkt Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung 1009 Krankenhausfinanzierung Familienpolitik Allgemeine Bewilligungen -Jugendpflege Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Summe des Einzelplans N a c h r i c h t l i c h Summe der noch einzulösenden Verpflich- tungsermächtigungen aus Vorjahren

7 Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE) 10 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beträge in TEUR Kap Bezeichnung VE Von dem Gesamtbetrag entfallen auf Arbeitsmarkt Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung 1009 Krankenhausfinanzierung Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Summe des Einzelplans N a c h r i c h t l i c h Summe der noch einzulösenden Verpflich- tungsermächtigungen aus Vorjahren

8 1001 Ministerium Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Ausgaben Beiträge und ähnliches an Vereine, Gesellschaften und gemeinsame Einrichtungen der Bundesländer 624,3 14,1 638,4 697,4 14,1 711,5 642,4 Gesamtausgaben ,3 14, , ,6 14, , ,3

9 Erläuterungen 1001 Zu Kapitel 1001 Das Kapitel 1001 enthält folgende Maßnahmegruppen: Einnahmen: 02 Leitstelle für Frauen und Gleichstellung Ausgaben: 01 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 02 Leitstelle für Frauen und Gleichstellung 03 Ausgaben für die Stiftung Hilfen für Frauen und Familien 04 Ausgaben für den Integrationsförderrat 07 Prüfdienst der Krankenkassen 59 IT-Technik Zu Titel Veranschlagt sind Ausgaben für länderübergreifende Institute, Vereine und Gesellschaften, deren Mitgliedschaft kostenpflichtig ist. Vorgesehen für: Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser - BAG - 0,4 TEUR 0,4 TEUR - Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten - DVV - 1,0 TEUR 1,0 TEUR - Beitrag des Landes M-V gemäß dem Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin im Rahmen der Norddeutschen Kooperation 28,0 TEUR 28,0 TEUR - Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege 16,0 TEUR 16,0 TEUR - Beitrag des Landes M-V zur weiteren Finanzierung der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen 0,0 TEUR 67,6 TEUR - Zuschüsse des Landes M-V zur Finanzierung des Gemeinsamen Krebsregisters 284,0 TEUR 284,0 TEUR - Zuschüsse des Landes M-V zur Finanzierung des deutschen Kinderkrebsregisters 5,1 TEUR 5,1 TEUR - Beitrag des Landes M-V an der Erfassung und Auswertung des bundeseinheitlichen Datensatzes Luftrettung 1,0 TEUR 1,0 TEUR - Havariekommando Schiffsunfälle, Maritimes Sicherheitszentrum und Offshore-Notfall-Reaktionsteam (ONRT) (neu) 65,1 TEUR 65,1 TEUR - Gemeinsames Giftinformationszentrum 148,7 TEUR 148,7 TEUR - Zuschüsse an das Substitutionsregister 7,4 TEUR 7,4 TEUR - Beitrag des Landes M-V zur Teilnahme am Deutschen Reanimationsregister 5,8 TEUR 5,8 TEUR - Beitrag des Landes M-V zur Finanzierung der Geschäftsstelle Nationaler Impfplan 2,0 TEUR 2,0 TEUR - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. 1,3 TEUR 1,3 TEUR - Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen 0,3 TEUR 0,3 TEUR - Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe 0,9 TEUR 0,9 TEUR - Deutsches Jugendinstitut 6,2 TEUR 6,2 TEUR - Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe 1,2 TEUR 1,2 TEUR - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 3,4 TEUR 3,4 TEUR - Deutscher Sozialrechtsverband 0,3 TEUR 0,3 TEUR - Integrationsmonitoring (im Zweijahresrythmus) 0,0 TEUR 3,5 TEUR - Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement 0,5 TEUR 0,5 TEUR - Deutsches Institut für Normung 0,2 TEUR 0,2 TEUR

10 1001 Ministerium Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 3,8 0,0 3,8 3,8 0,0 3,8 3,6 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 140,5 0,0 140,5 128,0 0,0 128,0 600,5 Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen 0,1 0,0 0,1 0,1 0,0 0,1 3,6 Gesamteinnahmen 144,4 0,0 144,4 131,9 0,0 131,9 607, Personalausgaben ,2 0, , ,7 0, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 1.952,0 0, , ,1 0, , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme 3.241,6 14, , ,2 14, , ,2 für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 282,6 0,0 282,6 179,3 0,0 179,3 115, Besondere Finanzierungsausgaben 242,9 0,0 242,9 245,3 0,0 245,3 0,1 Gesamtausgaben ,3 14, , ,6 14, , ,3 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,6

11 Erläuterungen Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit e.v. - BASI - 0,6 TEUR 0,6 TEUR - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS - / Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts - AKMP - 20,0 TEUR 20,0 TEUR - Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten - ZLG - 31,0 TEUR 33,0 TEUR - Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA - 8,0 TEUR 8,0 TEUR zusammen 638,4 TEUR 711,5 TEUR 2016 Weniger infolge veränderter Finanzierungsanteile für das Land M-V Mehr aufgrund veränderter Finanzierungsanteile für das Land M-V.

12 1005 Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Ausgaben Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten 745,7 500, ,7 745,7 500, ,7 545,7 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Verpflichtungsermächtigung (745) (500) (1.245) (0) Davon fällig sjahr 2017 (745) (500) (1.245) Davon fällig sjahr 2018 (0) (0) Davon fällig sjahr 2019 (0) (0) Davon fällig sjahr 2020 (0) (0) Davon fällig sjahr 2021 (0) (neu) 291 Zuschuss an das Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben Ausgaben dürfen bis zur Höhe der anteiligen Einnahmen bei geleistet werden. Gesperrt. Entsperrung bedarf der Einwilligung des Finanzausschusses. 0,0 0,0

13 Erläuterungen 1005 Zu Kapitel 1005 Das Kapitel enthält folgende Maßnahmegruppen: Einnahmen: 65 Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe Ausgaben: 05 Zuweisungen an die Kommunen gemäß Ausführungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch 30 Sozialpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen 40 Bürgerschaftliches Engagement 50 Hilfen in prekären sozialen Situationen 63 Behinderteneinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe 65 Sozialhilfe 66 Förderung nach dem Landespflegegesetz Zu Titel Veranschlagt sind Ausgaben für Zuwendungen zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie dienen der Förderung der sozialen und beruflichen Integration, der psychosozialen Betreuung sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten. Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2013 (AmtsBl. M-V S. 394). Mehr veranschlagt wegen der steigenden Anzahl von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern. Zu Titel Vorsorglich ausgebrachter Leertitel für den Fall der Einrichtung eines neuen Hilfesystems für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, und einer Beteiligung Mecklenburg- Vorpommerns an diesem Hilfesystem. Die Mittel sind zunächst gesperrt bis zur abschließenden Entscheidung über die Einrichtung eines neuen bundesweiten Hilfesystems und zur Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns daran.

14 1005 Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR MG 40 Bürgerschaftliches Engagement Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe (HV neu) 291 Mitmachzentralen 120,0 120,0 120,0 120,0 50,0 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) HV entfällt. Summe Maßnahmegruppe ,0 120,0 896,0 766,0 120,0 886,0 866,0

15 Erläuterungen 1005 Zu Maßnahmegruppe 40 Veranschlagt sind Zuschüsse zur Deckung von Ausgaben für einzelne eindeutig abgegrenzte Vorhaben des Bürgerschaftlichen Engagements (Projektförderung) und Versicherungsbeiträge. Zu Titel Die in den Landkreisen verankerten Mitmachzentralen arbeiten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Sie sind darüber hinaus in einigen Landkreisen zu einem wichtigen Ansprechpartner bei der Koordination ehrenamtlicher Arbeit in der Flüchtlingshilfe geworden. Diese Funktionen sollen sie für den Zeitraum des kommenden Doppelhaushalts weiterhin landesweit ausführen.

16 1005 Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR MG 63 Behinderteneinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe Zuweisungen und Zuschüsse für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe 700,0 62,5 762,5 600,0 154,8 754,8 800,0 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Verpflichtungsermächtigung (350) (0) (350) (300) (0) (300) Davon fällig sjahr 2017 (350) (0) (350) Davon fällig sjahr 2018 (0) (300) (0) (300) Davon fällig sjahr 2019 (0) (0) Davon fällig sjahr 2020 (0) (0) Davon fällig sjahr 2021 (0) Summe Maßnahmegruppe ,0 62,5 762,5 600,0 154,8 754,8 800,0 MG (ZB neu) Sozialhilfe 286 Erstattungen von Verwaltungsausgaben für zentral wahrzunehmende Aufgaben nach dem AG SGB XII M-V an Gemeinden und Gemeindeverbände 954,7 0,0 954,7 978,5 0,0 978,5 915,3

17 Zu Maßnahmegruppe 63 Veranschlagt sind Ausgaben für Investitionszuschüsse für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe. Erläuterungen 1005 Zu Titel Veranschlagt sind Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe an Wohlfahrtsverbände und private sowie kommunale Träger entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe vom 08. Dezember 2010 (AmtsBl. M-V S. 900). Zu Maßnahmegruppe 65 Die in der MG 65 ausgebrachte Titelstruktur bildet noch die Verpflichtungen des Landes nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz ab. Derzeit wird von der Landesregierung eine Neufassung der Regelungen zur Ausführung und Finanzierung der Sozialhilfe in M-V im Sinne des 1 Abs. 4 Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V für den Zeitraum ab erarbeitet. Nach Inkrafttreten der Neuregelungen dürfen innerhalb der Maßnahmegruppe 65, soweit notwendig, Ausgaben auf vorhandene oder neu einzurichtende Titel umgeschichtet werden. Zu Titel Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten aus diesem Titel Finanzierungszuweisungen zum Ausgleich der nach dem Landesausführungsgesetz des Zwölften Sozialgesetzbuches (AG-SGB XII M-V) zentral wahrzunehmenden Aufgaben, die vom Land zum 1. Januar 2002 auf die kommunale Ebene übertragen wurden. Mehr wegen der Tarifanpassungen.

18 1005 Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung Titel Fkt Zweckbestimmung (neu) Beträge in TEUR An Kommunen für Leistungen nach 14 AG-SGB XII 0,0 0,0 M-V-Zielvereinbarungen ** Auch Zuwendungen ( 23/44 LHO) Einseitig deckungsfähig zu Lasten MG Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -Sozialhilfe Erstattungen für Leistungen nach 24, 106, 108, 115, 132 und 133 SGB XII sowie Altfälle nach 3 Abs. 3 und 4 Sozialhilfefinanzierungsgesetz , , , , , , , , ,5 500, , ,0 500, ,0 Summe Maßnahmegruppe , , , , , , ,9

19 Zu Titel Vorsorglich ausgebrachter Leertitel zur Umsetzung von 14 Absatz 2 Satz 2 AG-SGB XII M-V in der Fassung ab 1. Januar Erläuterungen 1005 Zu Titel Veranschlagt sind Finanzzuweisungen zum Ausgleich für die Erfüllung der vom Land zum 1. Januar 2002 auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragenen Aufgaben der überörtlichen Sozialhilfe. Mehr wegen steigender Ist-Aufwendungen u.a. aufgrund von Fallzahlanstiegen und der im geplanten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes vorgesehenen finanziellen Übergangsregelungen zur Umstellung auf ein quotales System sowie der geplanten Übernahme der laufenden Hilfegewährung für sogenannte Altfälle ( 3 Absatz 3 SozhfinanzG M-V in der Fassung bis zum , bislang Titel MG 65) in die allgemeine Kostenerstattung des Landes. Zu Titel Veranschlagt sind die Erstattungen für Leistungen nach 24, 106, 108, 115, 132 und 133 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie die vorgesehenen Leistungen von Kostenerstattung für Altfälle nach Artikel 1 Nummer 17 ( 19 Absatz 3 AG-SGB XII neu) des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes). Weniger wegen der im geplanten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes vorgesehenen Übernahme der laufenden Hilfegewährung für sogenannte Altfälle ( 3 Absatz 3 SozhfinanzG M-V in der Fassung bis zum ) in die allgemeine Kostenerstattung des Landes (vgl. Titel MG 65).

20 1005 Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR MG 66 Förderung nach dem Landespflegegesetz Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Ausnahme von (HV neu) 235 Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände - Pflegesozialplanung und kommunale Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege ** Auch Zuwendungen ( 23/44 LHO) Einseitig deckungsfähig zugunsten MG 65 und MG ,0 0, , ,0 0, , ,0 Verpflichtungsermächtigung (1.000) (0) (1.000) (0) Davon fällig sjahr 2017 (1.000) (0) (1.000) Davon fällig sjahr 2018 (0) (0) Davon fällig sjahr 2019 (0) (0) Davon fällig sjahr 2020 (0) (0) Davon fällig sjahr 2021 (0) Summe Maßnahmegruppe ,0 0, , ,0 0, , ,0 Gesamtausgaben , , , , , , ,7

21 Erläuterungen 1005 Zu Maßnahmegruppe 66 Förderung nach dem Landespflegegesetz Zu Titel Veranschlagt sind Mittel zur Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung einer nachhaltigen Pflegesozialplanung und zur Begleitung der Kommunen beim Aufbau einer integrierten Sozialplanung sowie Mittel für kommunale Modellprojekte (Personal- und anteilige Sachausgaben für regionale und interkommunale Beratung, Steuerung, Netzwerkunterstützung, Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements) zur Unterstützung und Weiterentwicklung häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege.

22 1005 Sozialwesen, Sozialhilfe und Sozialversicherung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 505,0 0,0 505,0 505,0 0,0 505,0 520,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit ,3 0, , ,3 0, , ,1 Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen ,3 0, , ,3 0, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 77,0 0,0 77,0 187,0 0,0 187,0 331, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme , , , , , , ,4 für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2.000,0 62, , ,0 154, , , Besondere Finanzierungsausgaben 8.894,3 0, , ,1 0, , ,0 Gesamtausgaben , , , , , , ,7 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,6

23 Erläuterungen 1005

24 1009 Krankenhausfinanzierung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Einnahmen (neu) 312 Zuweisungen für Investitionen an Krankenhäusern aus dem Strukturfonds des Bundes Die Einnahmen dienen zur Deckung von 50 v.h. der Ausgaben bei MG , , , ,0 Gesamteinnahmen , , , , , , ,5

25 Erläuterungen 1009 Zu Kapitel 1009 Das Kapitel 1009 enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben: 01 Pauschalförderung gemäß 15 Landeskrankenhausgesetz 02 Einzelförderung gemäß 13 Landeskrankenhausgesetz und Art. 14 Gesundheitsstrukturgesetz 03 Investitionen aus dem Strukturfonds des Bundes Zu Titel Vorsorglich ausgebrachter Einnahmetitel zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) ab 1. Januar Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Anteil aus dem Strukturfonds des Bundes von insgesamt rund 10,5 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2018.

26 1009 Krankenhausfinanzierung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Ausgaben MG 02 (HV neu) Einzelförderung gemäß 13 Landeskrankenhausgesetz und Art. 14 Gesundheitsstrukturgesetz Über die Grundbewilligung von ,0 TEUR im Jahr 2016 bzw ,0 TEUR im Jahr 2017 hinaus dürfen Ausgaben in Höhe der Einnahmen bei und geleistet werden. Übertragbar einschließlich der nicht verbrauchten Einnahmen bei und Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. Deckungsfähig mit MG 01 und MG Zuschüsse für Investitionen an nicht öffentliche Träger von Krankenhäusern , , , , , , ,3 Verpflichtungsermächtigung (0) (1.000) (0) (1.000) Davon fällig sjahr 2017 (0) Davon fällig sjahr 2018 (0) (1.000) (0) (1.000) Davon fällig sjahr 2019 (0) (0) Davon fällig sjahr 2020 (0) (0) Davon fällig sjahr 2021 (0) Summe Maßnahmegruppe , , , , , , ,0

27 Erläuterungen 1009 Zu Maßnahmegruppe 02 Die Mittel werden zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen entsprechend der jährlich aufzustellenden Krankenhausinvestitionsprogramme nach Art. 14 Gesundheitsstrukturgesetz und 12 LKHG M-V bewilligt. Sie sind so zu bemessen, dass sie die förderfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten einschließlich des investiven Nachholbedarfes decken. Mit den Schuldendiensthilfen sollen zur Beschleunigung der Investitionen im Krankenhausbereich und zur Lösung struktureller Probleme sowie zur Vermeidung aufwendiger Interimsmaßnahmen die im LKHG M-V sowie im Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) grundsätzlich eröffneten Möglichkeiten der Finanzierung genutzt werden. Bei der Realisierung der einzelnen Vorhaben ist der Entwicklung wirtschaftlich langfristig tragbarer Strukturen Rechnung zu tragen. Die Finanzierung der übernommenen Schuldendienste ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel sichergestellt. Zu Titel Veranschlagt sind Ausgaben für Investitionsmaßnahmen an nicht öffentliche Träger von Krankenhäusern des Landes M-V.

28 1009 Krankenhausfinanzierung Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Investitionen aus dem Strukturfonds des Bundes MG 03 (HV neu) Deckungsfähig mit MG (neu) 312 Zuschüsse für Investitionen an Krankenhäusern aus dem Strukturfonds des Bundes Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 200 v.h. der Einnahmen bei geleistet werden , , , ,0 Summe Maßnahmegruppe , , , ,0 Abschluss Kapitel 1009 Gesamtausgaben , , , , , , , Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen , , , , , , ,5 und Zuschüssen f. Investitionen Gesamteinnahmen , , , , , , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme 4.963,2 0, , ,9 0, , ,7 für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , , , , , , ,1 Gesamtausgaben , , , , , , ,8 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,3

29 Erläuterungen 1009 Zu Titel Vorsorglich ausgebrachter Ausgabetitel zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) ab 1. Januar Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Anteil aus dem Strukturfonds des Bundes von insgesamt rund 10,5 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis Die zur Kofinanzierung in gleicher Höhe erforderlichen Landesmittel werden mit 3,5 Mio. Euro jährlich vorsorglich eingestellt.

30 1019 Familienpolitik Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Ausgaben (neu) MG Leistungen im Rahmen des ergänzenden Hilfesystems an Betroffene von sexuellem Missbrauch im institutionellen Bereich Familienförderung Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Ausnahme von ,0 0, Förderung des Kinderschutzes 75,0 10,0 85,0 75,0 10,0 85,0 85,0 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Verpflichtungsermächtigung (75) (0) (75) (0) Davon fällig sjahr 2017 (75) (0) (75) Davon fällig sjahr 2018 (0) (0) Davon fällig sjahr 2019 (0) (0) Davon fällig sjahr 2020 (0) (0) Davon fällig sjahr 2021 (0) Summe Maßnahmegruppe ,7 10, , ,7 10, , ,7 Gesamtausgaben ,4 10, , ,3 10, , ,9

31 Erläuterungen 1019 Zu Kapitel 1019 Das Kapitel 1019 enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben: 01 Familienförderung 04 Fragen der Schwangerschaft 05 Hilfen für ehemalige Heimkinder der DDR 06 Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen Zu Titel Vorsorglich ausgebrachter Leertitel für Erstattungen an Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch im institutionellen Bereich. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für Beratungsleistungen getätigt werden. Zu Maßnahmegruppe 01 Veranschlagt sind Ausgaben zur Förderung vielschichtiger Maßnahmen, die den Zusammenhalt der Familien unterstützen, eine konfliktarme Entfaltung der Familien ermöglichen sowie sozial schwache Familien entlasten. Zu Titel Die Mittel sind veranschlagt für die Geschäftsstelle des Landesverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes in Mecklenburg-Vorpommern (Personal- und Sachausgaben).

32 1019 Familienpolitik Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 70,0 0,0 70,0 70,0 0,0 70,0 50,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 161,1 0,0 161,1 161,1 0,0 161,1 281,1 Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 231,1 0,0 231,1 231,1 0,0 231,1 331, Personalausgaben 0,0 0,0 105, Sächliche Verwaltungsausgaben 55,4 0,0 55,4 35,4 0,0 35,4 53, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme ,0 10, , ,9 10, , ,5 für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,0 0, Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 0,0 10,5 Gesamtausgaben ,4 10, , ,3 10, , ,9 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,8

33 Erläuterungen 1019

34 1025 Allgemeine Bewilligungen -Jugendpflege- Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Ausgaben (ZB neu) (HV neu) 261 Jugendfestival "Waterkant" 50,0 50,0 50,0 50,0 23,4 HV entfällt. Abschluss Kapitel 1025 Gesamtausgaben 5.303,4 50, , ,1 50, , , Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 85,0 0,0 85,0 85,0 0,0 85,0 85,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 1,0 0,0 1,0 1,0 0,0 1,0 1,0 Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 86,0 0,0 86,0 86,0 0,0 86,0 86, Sächliche Verwaltungsausgaben 459,0 0,0 459,0 459,0 0,0 459,0 426, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme 4.575,4 50, , ,1 50, , ,9 für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 269,0 0,0 269,0 269,0 0,0 269,0 269,0 Gesamtausgaben 5.303,4 50, , ,1 50, , ,4 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,4

35 Erläuterungen 1025 Zu Kapitel 1025 Das Kapitel 1025 enthält folgende Maßnahmegruppe: Ausgaben: 61 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Zu Titel Die Mittel für das Jugendfestival Waterkant werden als Projektförderung auf zwei Jahre begrenzt.

36 1026 Leistungen der Jugendhilfe und Unterhaltsvorschussgesetz Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Einnahmen Erstattungen des Bundes im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes Erstattungen der Kreise und kreisfreien Städte nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 9.861,0 866, , ,0 866, , , ,8 381, , ,8 381, , ,8 4/11 der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Ausgaben Gesamteinnahmen , , , , , , , (neu) 265 Zuweisungen an den Kommunalen Sozialverband M- V zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landesstelle nach 42b Abs. 3 SGB VIII 150,0 150,0 150,0 150,0

37 Erläuterungen 1026 Zu Titel Veranschlagt sind Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Höhe von 1/3 der Gesamtausgaben (vgl. Titel ). Mehr aufgrund des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BGBI. I 2015, S. 1202) in dessen Ergebnis ein höherer Mindestunterhalt, mithin ein höherer Unterhaltsvorschuss gegenüber den Vorjahren zu leisten ist. Zu Titel Veranschlagt sind 11/12 der von den unterhaltspflichtigen Eltern zurückgezahlten Vorschüsse. Von diesen Rückzahlungen sind 4/12 an den Bund abzuführen (vgl. Titel ). Zu Titel Aufgrund der Änderungen des SGB VIII durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher nimmt der Kommunale Sozialverband M-V (KSV M-V) als Landesjugendamt nach 42b Abs. 3 SGB VIII die Aufgabe der Landesstelle zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wahr. Die Mittel dienen zur Finanzierung der dem KSV M-V entstehenden Verwaltungskosten.

38 1026 Leistungen der Jugendhilfe und Unterhaltsvorschussgesetz Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Erstattungen an den Bund im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes 1.577,8 138, , ,8 138, , ,2 Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 4/11 der Einnahmen bei geleistet werden Erstattungen von Kosten der Hilfe zur Erziehung Minderjähriger ohne gewöhnlichen Aufenthalt Erstattungen an Kreise und kreisfreie Städte im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes , , , , , , , , , , , , , , (neu) 265 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte - unbegleitete minderjährige Ausländer 655,0 655,0 655,0 655,0 Gesamtausgaben , , , , , , ,7

39 Erläuterungen 1026 Zu Titel Die Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgeführt. Die Ausgaben, ausgenommen die reinen Verwaltungsausgaben, werden zu 4/12 vom Bund, zu 7/12 vom Land und zu 1/12 von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen (vgl. Titel ). Veranschlagt sind 4/12 der von den unterhaltspflichtigen Eltern zurückgezahlten Vorschüsse (Bundesanteil vgl. Titel ). Mehr wegen Erhöhung der Rückholquote. Zu Titel Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurde ab dem u.a. die Verteilung innerhalb des Bundesgebietes erheblich geändert. Während in der Vergangenheit die unbegleitet einreisenden ausländischen Kinder und Jugendlichen am Ort ihrer lnobhutnahme verblieben, werden diese künftig vom Bundesverwaltungsamt nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt. M-V wird knapp 2,1 % der jungen Flüchtlinge aufnehmen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Zuständigkeit sich die Minderjährigen nach der Verteilungsentscheidung tatsächlich aufhalten, gewähren den Minderjährigen grundsätzlich alle geeigneten und notwendigen Hilfen nach SGB VIII. Die Kosten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch das Land erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt durch den KSV M-V. Dieser erhält vorrangig Mittel i. H. v. 1,65 Mio. Euro aus Titel auf der Grundlage des 20 Abs. 1 und des 28 Abs. 5 Aufgabenzuordnungsgesetz - AufgZuOrdG M-V. Veranschlagt sind darüber hinausgehende Bedarfe aufgrund der bundesweiten Zugangsentwicklung bei den unbegleitet einreisenden ausländischen Minderjährigen. Mehr wegen erhöhter Zugänge. Zu Titel Die Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Die Ausgaben - ausgenommen die reinen Verwaltungsausgaben - werden nach 8 UVG zu 4/12 vom Bund, nach 4 des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu 1/12 von den Landkreisen und kreisfreien Städten und im Übrigen vom Land getragen. Mehr aufgrund des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BGBI. I 2015, S. 1202) in dessen Ergebnis ein höherer Mindestunterhalt, mithin ein höherer Unterhaltsvorschuss gegenüber den Vorjahren zu leisten ist. Zu Titel Die Mittel dienen zur Finanzierung der bei den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Verwaltungskosten.

40 1026 Leistungen der Jugendhilfe und Unterhaltsvorschussgesetz Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 0,0 0,0 0,5 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit , , , , , , ,8 Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen , , , , , , , Sächliche Verwaltungsausgaben 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,0 4, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme , , , , , , ,2 für Investitionen Gesamtausgaben , , , , , , ,7 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,4

41 Erläuterungen 1026

42 1027 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Ausgaben Allgemeine Zuweisungen des Landes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege , , , , , , , (neu) 271 Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung 4.535, , , ,0 Gesamtausgaben , , , , , , ,6

43 Erläuterungen 1027 Zu Kapitel 1027 In Kapitel 1027 sind folgende Mittel enthalten, die vom Bund nach Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz) zur Verfügung gestellt werden: ,148 Mio. Euro ,068 Mio. Euro. Das Kapitel 1027 enthält folgende Maßnahmegruppe: Ausgaben 01 Individuelle Förderung Zu Titel Nach 18 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) gewährt das Land für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz Zuweisungen in Höhe von 1.361,70 Euro im Jahr 2016 und in Höhe von 1.388,93 Euro im Jahr Darüber hinaus wurde mit einer steigenden Inanspruchnahme der Vollzeitäquivalente gerechnet. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Anzahl von in Vollzeitäquivalente umgerechneten Plätzen, die von Kindern in Anspruch genommen werden, die im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe leben. Zu Titel Für die Verbesserung der Kinderbetreuung überweist der Bund den Ländern in den Jahren zusätzliche Mittel. Diese Mittel sollen den Kommunen entsprechend der aktuellen Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen bei der Finanzierung nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) als Zuweisung gezahlt werden. Unter Zugrundelegung dieser Finanzierungsanteile und bei Berücksichtigung der anteiligen Elternbeitragsübernahmen ergibt sich ein Finanzierungverhältnis von 30 Prozent für das Land und 70 Prozent für die Landkreise (einschl. Wohnsitzgemeinden) und für die kreisfreien Städte. Veranschlagt ist der an die Landkreise und kreisfreien Städte i. H. v. 70 Prozent zu gewährende Anteil.

44 1027 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Titel Fkt Zweckbestimmung Beträge in TEUR Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 100,0 0,0 100,0 100,0 0,0 100,0 100,0 und dergleichen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen ,9 0, ,9 0,0 und Zuschüssen f. Investitionen Gesamteinnahmen ,9 0, ,9 100,0 0,0 100,0 100, Sächliche Verwaltungsausgaben 100,0 0,0 100,0 200,0 0,0 200, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme , , , , , , ,6 für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ,9 0, ,9 0,0 Gesamtausgaben , , , , , , ,6 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , , ,6

45 Erläuterungen 1027

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