Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV Erläuterungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV Erläuterungen"

Transkript

1 Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV Erläuterungen Allgemeine Hinweise: Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern - dazu zählt auch die Änderung der Gefährdungsstufe durch Einsatz anderer wassergefährdender Stoffe - müssen Sie dies der für Sie zuständigen Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren (z.b. nach Immissionsschutzrecht bzw. Baurecht) oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird. Die erforderlichen Angaben müssen dann in den Antragsunterlagen enthalten sein. Ist kein behördliches Zulassungsverfahren erforderlich, benutzen Sie für die Anzeige Ihrer Anlage die vorliegenden Formulare. Dazu füllen Sie einmal das Formular B (Angaben zum Betreiber) und für jede Anlage, die Sie anzeigen wollen, ein Anlagenformular aus. Für Heizöllagerung gibt es das Formular H, für Anlagen für Jauche, Gülle oder Silagesickersäfte (JGS) das Formular J. Für alle anderen Anlagenarten verwenden Sie das allgemeine Formular A. Zur Anzeige eines Betreiberwechsels von bestehenden Anlagen füllen Sie nur das Formular W (Betreiberwechsel) aus. Sofern der vorhandene Platz für die betroffenen Anlagen nicht ausreicht, fügen Sie bitte weitere Formulare hinzu. In den Formularen ist bei den vorgegebenen Feldern das Zutreffende durch Anklicken des Feldes anzukreuzen bzw. ein Eintrag vorzunehmen. Sofern der vorhandene Platz in den Formularen für die erforderlichen Angaben nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein oder mehrere Beiblätter hinzu und vermerken Sie dies auf dem Formular B Angaben zum Betreiber. Erläuterungen zu einzelnen Formularfeldern: Formulare B und W 1 Behörde: Adressat für die Anzeigeformulare ist die untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der sich der Anlagenstandort befindet. 2 Der Betreiber einer Anlage ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat, sie also z.b. im Notfall ausschalten kann. 3 Bei einem Betreiberwechsel sind sowohl der bisherige, als auch der neue Betreiber anzugeben. 4 Wirtschaftszweig: Diese Angabe ist nach Umweltstatistikgesetz erforderlich. 5 Sofern der Eigentümer nicht der Betreiber ist (z.b. bei verpachteten Anlagen), ist er zusätzlich anzugeben. 6 Auf dem Formular B vermerken Sie die Anzahl der beigefügten Formulare für die einzelnen Anlagen. Ebenso vermerken Sie, wenn Sie Beiblätter mit Beschreibungen oder weitere Unterlagen (z.b. Lageplan, Entwässerungsplan, bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise, Bauzeichnungen, Verfahrensschemata, Sicherheitsdatenblätter der wassergefährdenden Stoffe) beifügen.

2 - 2-7 Die Unterschrift des Betreibers bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf allen aufgeführten Formularen und Beiblättern enthaltenen Angaben. Sofern nicht der Betreiber, sondern z.b. ein Fachplaner oder Fachbetrieb die Anzeige erstellt hat, sollte dieser ebenfalls die Angaben durch Unterschrift bestätigen. Bei Firmen und Institutionen ist der Firmenstempel anzubringen. Formulare A, H, J 11 Anzeigegrund: Das voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme gibt der Behörde einen Hinweis, wann mit der Vorlage des Prüfberichts des Sachverständigen zu rechnen ist. Das Baujahr ist nur bei bestehenden Anlagen anzugeben. Nach AwSV sind Sie außer bei JGS-Anlagen - nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Allerdings ist die Prüfpflicht bei Stilllegung zu beachten. Mit der Anzeige der Stilllegung können Sie auch vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen. 12 Die Bezeichnung der Anlage soll den Zweck der Anlage (Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen/Behandeln/Verwenden, Rohrleitung) erkennen lassen. Betriebsinterne Bezeichnungen (z.b. Lösemitteltank bei Gebäude 4711) können Sie zur eindeutigen Identifikation der Anlage zusätzlich angeben. Die Anlagenbeschreibung soll den Umfang der Anlage mit den zugehörigen Anlagenteilen darlegen und ggf. die Anlage gegen weitere Anlagen abgrenzen. Sofern bei komplexen HBV-Anlagen der Anlagenaufbau in den im Formblatt A aufgeführten schematischen Tabellen nicht eindeutig und sinnvoll dargestellt werden kann, sollten die entsprechenden Angaben in der Anlagenbeschreibung aufgeführt werden. Ggf. sind dem Anzeigenformular zusätzliche Beiblätter hinzuzufügen. 13 Sofern der Standort der Anlage nicht mit der Betreiberadresse identisch ist, ist er hier anzugeben, bei größerem Betriebsgelände sollte auch die Flurstücksnummer angegeben werden. 14 Mit der Lage in den genannten Gebieten sind insbesondere Wasserschutzgebiete nach 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Überschwemmungsgebiete nach 76 WHG sowie Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach 78 b WHG gemeint. Im Einzelfall kann jedoch auch die Lage in einem sonstigen wasserwirtschaftlich empfindlichen Gebiet aufgeführt werden. Wenn bei Wasserschutzgebiet ja angekreuzt ist, ist in der entsprechenden Zeile auch die Schutzgebietszone aufzuführen. Hinweis: Die Schutzzone III B gilt nach AwSV nicht als Schutzgebiet, es müssen dort also nur die auch außerhalb von Schutzgebieten geltenden Anforderungen erfüllt werden. Ob sich der Anlagenstandort in einem festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet nach 76 WHG bzw. in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach 78 b WHG befindet, ist im Zweifelsfall bei der unteren Wasserbehörde der Kreise oder kreisfreien Städte zu erfragen. Für Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sowie in Risikogebieten nach 78 b WHG gilt: Die Errichtung einer neuen Heizölverbraucheranlage (HVA) ist nur zulässig, wenn sie hochwassersicher errichtet werden kann und keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen. Zum Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen, sind z.b. Vergleichsangebote für Heizungssys-

3 - 3 - teme mit anderen weniger wassergefährdenden Energieträgern (Pellets, Elektroheizung, Flüssiggas, Erdgas etc.) mit der Anzeige vorzulegen. 15 Die häufigsten wassergefährdenden Stoffe, mit denen in Anlagen umgegangen wird, sowie die aufschwimmenden flüssigen wassergefährdenden Stoffe, für die besondere Anforderungen gelten, sind in den Formularen bereits zum Ankreuzen aufgeführt. Sofern die Anlage andere wassergefährdende Stoffe enthält, sind diese in der Liste mit ihrer genauen Bezeichnung, dem Aggregatszustand (fest, flüssig, gasförmig), der Wassergefährdungsklasse (WGK) und dem Volumen bzw. der Masse aufzuführen. Wenn die vorgegebenen Formularfelder nicht ausreichen, sollte eine separate Aufstellung mit den entsprechenden Angaben beigefügt werden. 16 Diese Angaben werden zur Ermittlung der Gefährdungsstufe benötigt, nach der sich z.b. die Pflichten zur Prüfung der Anlage durch Sachverständige, zur Beauftragung eines Fachbetriebs oder zur Eignungsfeststellung richten. Das maßgebende Volumen (analog maßgebende Masse) ist das Nennvolumen der Anlage einschließlich aller Anlagenteile oder nach sicherheitstechnischer Umrüstung das Volumen, das im Betrieb maximal genutzt werden kann und das auf nicht zu entfernende Art auf der Anlage angegeben ist; betriebliche Absperreinrichtungen zur Unterteilung der Anlage bleiben außer Betracht. Die maßgebende Wassergefährdungsklasse (WGK) ist die höchste Wassergefährdungsklasse aller in der Anlage vorhandenen wassergefährdenden Stoffe, sofern der Anteil dieser Stoffe mehr als 3 % des Gesamtinhalts der Anlage beträgt, ansonsten die nächstniedrigere Wassergefährdungsklasse. Sind in der Anlage nur allgemein wassergefährdende Stoffe enthalten, entfällt die Ermittlung der Gefährdungsstufe. Die Gefährdungsstufe der Anlage wird nach folgender Tabelle ermittelt: Ermittlung der Gefährdungsstufen Volumen in Kubikmetern Wassergefährdungsklasse (WGK) [m³] oder Masse in Tonnen [t] 0,22 oder 0,2 Stufe A Stufe A Stufe A > 0,22 oder 0,2 1 Stufe A Stufe A Stufe B > 1 10 Stufe A Stufe B Stufe C > Stufe A Stufe C Stufe D > Stufe B Stufe D Stufe D > Stufe C Stufe D Stufe D 17 Bei Aufstellung der Anlage kreuzen Sie ober- oder unterirdisch an (unterirdisch sind auch Anlagen mit unterirdischen Anlagenteilen bzw. mit nicht einsehbarem Behälterfuß) und zusätzlich bei oberirdischen Anlagen, ob die Anlage im Gebäude oder im Freien bzw. mit Überdachung aufgestellt ist. 18 Geben Sie die Anzahl der Behälter an, die zur Anlage gehören sowie, ob sie kommunizierend miteinander verbunden sind. Eine kommunizierende Verbindung liegt dann vor, wenn die enthaltene Flüssigkeit von einem Behälter in den anderen übertreten kann. Für die einzelnen Behälter tragen Sie in die Liste zur eindeutigen Zuordnung die Herstellernummer ein, die auf dem Behälter angegeben ist, und kreuzen Sie an, ob der Behälter einwandig oder doppelwandig ist. Außerdem ist für jeden Behälter das Nennvolumen einzutragen und das Behältermaterial anzukreuzen oder anzugeben.

4 - 4 - Bei Lagerbehältern sind die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise (Norm für das Ü-Zeichen, Nummer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) oder die CE-Kennzeichnung mit zugehöriger europäischer Norm oder Europäisch-Technischer Bewertung einzutragen. Diese Informationen erhalten Sie beim Hersteller der Anlage bzw. der einzelnen Anlagenteile und Sicherheitseinrichtungen. 19 Die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen/Schutzvorkehrungen der Anlage sind an den vorgegebenen Stellen anzukreuzen. Andere technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (z.b. ständig besetzte Kontrollwarte oder Umwallung bei JGS oder Biogasanlagen) sind bei sonstige einzutragen. Bei Lager- Abfüll- und Umschlaganlagen sind bei Verwendung seriengefertigter Bauprodukte die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise (Norm für das Ü-Zeichen, Nummer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) oder die CE-Kennzeichnung mit zugehöriger europäischer Norm oder Europäisch-Technischer Bewertung einzutragen. Diese Informationen erhalten Sie beim Hersteller der Anlage bzw. der einzelnen Anlagenteile und Sicherheitseinrichtungen. 20 Für Rohrleitungen sind in die Liste die Anzahl gleichartiger Rohrleitungen einzutragen und die zutreffende Bauart und das Material der Rohrleitung anzukreuzen. Bei Lager- Abfüll- und Umschlaganlagen sind wie bei Feld 19 die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise einzutragen. 21 Beim Formular A sind für die Bodenflächen von Abfüll- oder Umschlaganlagen in die Tabelle jeweils die Flächenbezeichnung (z.b. Abfüllfläche zur KfZ-Betankung) und ihre Größe (Fläche in m²) sowie der Tagesdurchsatz und die maximale Abfüllleistung (Volumenstrom) einzutragen. Außerdem ist das bei der Bauausführung der Fläche verwendete Material anzukreuzen. Sofern ein anderes Material verwendet wird, ist es im Formular zu benennen. Auch hier sind wie bei Feld 19 bei der Verwendung seriengefertigter Bauprodukte oder Bauarten die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise einzutragen. Beim Formular J sind für Bodenflächen von Festmistlagern, Fahrsilos oder Abfüllplätzen jeweils die Flächenbezeichnung (z.b. Festmistplatte, Fahrsilo) und ihre Größe (Fläche in m²) sowie das Lagervolumen anzugeben. Es ist anzukreuzen, ob eine Abdeckung des Lagerguts vorhanden ist. Außerdem ist das bei der Bauausführung der Fläche verwendete Baumaterial anzugeben. Sofern ein anderes Material verwendet wird, ist es im Formular zu benennen. Auch hier sind wie bei Feld 19 bei der Verwendung seriengefertigter Bauprodukte oder Bauarten die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise einzutragen. 22 Im Feld 22 sind Angaben zur Entwässerung der in Feld 21 aufgeführten Bodenflächen zu machen. Beim Formular A ist anzugeben, an welchen Kanal (Mischwasser, Schmutzwasserkanal) die Entwässerung der Fläche angeschlossen ist oder ob sie ohne Entwässerungsabfluss ausgebildet ist. Beim Formular J ist einzutragen, ob das anfallende verunreinigte Niederschlagswasser getrennt von sauberem Niederschlagswasser gesammelt wird und wo es zurückgehalten wird.

5 - 5 - Rechtsgrundlage: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom , BGBl I S AwSV (1) Wer eine nach 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe nach 39 Absatz 1 führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. (2) Die Anzeige nach Absatz 1 muss Angaben zum Betreiber, zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, enthalten. (3) Nicht anzeigepflichtig nach Absatz 1 ist das Errichten von 1. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe, für die eine Eignungsfeststellung nach 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes beantragt wird, und 2. sonstigen Anlagen, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage. (4) Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtigen Anlage hat der neue Betreiber diesen Wechsel der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Satz 1 gilt nicht für Betreiber von Heizölverbrau-cheranlagen. AwSV Anhang 7, Nr. 6.1 Soll eine Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 m³, eine sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 m³ oder eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1000 m³ errichtet, stillgelegt oder wesentlich geändert werden, hat der Betreiber dies der zuständigen Behörde mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen; Satz 1 gilt nicht für das Errichten von Anlagen, die einer Zulassung im Einzelfall nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen oder diese erlangt haben, sofern durch die Zulassung auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) zuletzt geändert mit Gesetz vom (BGBl I S. 2771) 78c WHG (1) Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist verboten. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird. (2) Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Gebieten nach 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz 1 kann wie geplant errichtet werden, wenn das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständigen Unterlagen angezeigt wird und die Behörde innerhalb einer Frist von

6 - 6 - vier Wochen nach Eingang der Anzeige weder die Errichtung untersagt noch Anforderungen an die hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat. (3) Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in Gebieten nach 78b Absatz 1 Satz 1 vorhanden sind, sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Sofern Heizölverbraucheranlagen wesentlich geändert werden, sind diese abweichend von den Sätzen 1 und 2 zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten.

Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV. Erläuterungen

Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV. Erläuterungen 1 Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV Erläuterungen Allgemeine Hinweise: Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern - dazu zählt auch die Änderung

Mehr

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt An Muster (zuständige Wasserbehörde) Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß 40 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Anlagen

Mehr

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt An den Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt - Untere Wasserbehörde - Burloer Straße 93 46325 Borken Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Mehr

Formale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Formale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Formale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserrechtliche Eignungsfeststellung, Anzeigeverfahren, Anlagendokumentation Ingrid Benz Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung

Mehr

Mögliche neue Anforderungen

Mögliche neue Anforderungen Mögliche neue Anforderungen in WHG und AwSV Inhalt WHG = Wasserhaushaltsgesetz Änderungen AwSV = Bundes-Anlagenverordnung Regelungsumfang mögliche Anforderungen was bleibt, was ändert sich? Sonderregelungen

Mehr

Welche Auswirkungen hat die AwSV auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 2018 Frederik Slowenski

Welche Auswirkungen hat die AwSV auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 2018 Frederik Slowenski Welche Auswirkungen hat die auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 1 2 1 Wasserhaushaltsgesetz 62 WHG; 1 Abs.1 Für Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie zum Lagern und Abfüllen

Mehr

Eigentümer:... Anschrift:... Telefonnummer: Betreiber:... (wenn nicht Eigentümer) Anschrift:... Telefonnummer:

Eigentümer:... Anschrift:... Telefonnummer: Betreiber:... (wenn nicht Eigentümer) Anschrift:... Telefonnummer: Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises Abteilung Umwelt, Natur und Wasser Fachdienst Wasser und Bodenschutz Karl-Kellner-Ring 51 35576 Wetzlar Anzeige nach 40 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang

Mehr

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Absender: Stadt Frankfurt (Oder) Amt für Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten Untere Wasserbehörde Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die Errichtung

Mehr

Liegt der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet? Ja Nein

Liegt der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet? Ja Nein Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestr. 61 26624 Südbrookmerland Datum: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ Antrag auf Eignungsfeststellung

Mehr

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand der AwSV 23. Mai 2014: Bundesrat stimmt

Mehr

JGS-Anlagen Grundlagen zu Genehmigung und Bau

JGS-Anlagen Grundlagen zu Genehmigung und Bau JGS-Anlagen Grundlagen zu Genehmigung und Bau Baufachtagung, 11.12.2018 Michael Belau Referat 57, StMUV Themen Aktuelles zur AVDüV Rechtliche Grundlagen Ablaufschema: Bau einer neuen JGS-Anlage Sonstiges

Mehr

3. Anforderungen nach Anlagenarten

3. Anforderungen nach Anlagenarten 3. Anforderungen nach Anlagenarten Beispiel Abwasser Feste Abfälle, z.b. Metallschredder, werden unverpackt, also in loser Schüttung im Freien ohne Überdachung gelagert ( Checkliste L9): Die Lagerung von

Mehr

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV November 2017 Gudrun Haase

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV November 2017 Gudrun Haase Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV 1 30. November 2017 Gudrun Haase Gliederung Geltungsbereich Aufbau und Änderungen Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Mehr

Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung

Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde - 47792 Krefeld Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung gemäß 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für

Mehr

AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen. Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen

AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen. Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen Folie 1 Inhalte Sachverständige SVO und GÜG Sachverständige und Fachprüfer Prüfung von Anlagen

Mehr

18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis

18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis 18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dudenstr. 28, 68167 Mannheim Ronald.Moehlenbrock@tuev-sued.de TÜV SÜD

Mehr

Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)

Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Anschrift der Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen! Landratsamt Wartburgkreis Sachgebiet

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS Föderalismusreform Grundgesetzänderungen bzgl. Wasserhaushalt Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 75) entfallen Einführung der

Mehr

Hinweise des BMU zur Anwendung der Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II zu Heizölverbraucheranlagen ( 78c WHG)

Hinweise des BMU zur Anwendung der Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II zu Heizölverbraucheranlagen ( 78c WHG) Hinweise des BMU zur Anwendung der Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II zu Heizölverbraucheranlagen ( 78c WHG) Stand 12. April 2018 Zur Auslegung der Regelungen zu Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten

Mehr

AwSV Bleiben Sie mit uns auf Kurs! Klaus-Jürgen Gräb

AwSV Bleiben Sie mit uns auf Kurs! Klaus-Jürgen Gräb AwSV 2017 Bleiben Sie mit uns auf Kurs! Klaus-Jürgen Gräb Folie 1 Fakten AwSV 2017 16 : 1 01.08.2017 0 Folie 2 Was ist die Motivation? Start Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Am Start stehen:

Mehr

Neue Anlagenverordnung: und jetzt?

Neue Anlagenverordnung: und jetzt? Auf Anordnung Ab 1. August 2017 Ab sofort: IHK-Information Neue Anlagenverordnung: und jetzt? Ein Großteil der Industrie-, Lager- oder Umschlagsanlagen in Deutschland fallen unter den anlagenbezogenen

Mehr

- In der Schutzzone I und II einer Wasserfassung ist Lagerung sowie sonstiger Umgang mit Heizöl und Diesel verboten!

- In der Schutzzone I und II einer Wasserfassung ist Lagerung sowie sonstiger Umgang mit Heizöl und Diesel verboten! Landkreis Spree-Neiße Fachbereich Umwelt Untere Wasserbehörde Grundsatz: - In der Schutzzone I und II einer Wasserfassung ist Lagerung sowie sonstiger Umgang mit Heizöl und Diesel verboten! Definition

Mehr

FAQ-Liste des BLAK UmwS

FAQ-Liste des BLAK UmwS FAQ-Liste des BLAK UmwS Stand 06.11.2018, Änderungen gegenüber der vorherigen Version in Kursivschrift 3 Abs. 1 AwSV Kann ein Betreiber ein Gemisch mit festen Stoffen der WGK 3 als allgemein wassergefährdend

Mehr

1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen Zweck; Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen... 7

1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen Zweck; Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen... 7 Inhaltsverzeichnis Teil I Verordnungstext AwSV 1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen... 7 1 Zweck; Anwendungsbereich..... 7 2 Begriffsbestimmungen...... 7 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen...

Mehr

Stadt Remscheid Fax: Mail: Remscheid

Stadt Remscheid Fax: Mail: Remscheid An Stadt Remscheid Fax: 02191 16 1 3621 Umweltamt Mail: umweltamt@remscheid.de 42849 Remscheid Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeigender Ort Datum earbeiter Telefon Aktenzeichen Zuständige ehörde Eingangsdatum der Anzeige Reg.-Nr. Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß 53 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes

Mehr

Die neue AwSV. aus der Sicht einer Unteren Wasserbehörde

Die neue AwSV. aus der Sicht einer Unteren Wasserbehörde Wo sind die Haken? Wo läuft es rund? Worauf sollte man achten? Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen ( 3-11) Stoffe: Einstufung gem. 4 als nicht wassergefährdend oder Zuordnung zu einer Wassergefährdungsklasse

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt

Mehr

Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)

Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Anlage 4 (zu Nr. 27.1. Abs. 2) Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Anschrift der Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bei

Mehr

Verordnung. Allgemeines, Zweck. Umfang des Überschwemmungsgebietes, Kennzeichnung der Hochwasserlinie

Verordnung. Allgemeines, Zweck. Umfang des Überschwemmungsgebietes, Kennzeichnung der Hochwasserlinie Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar auf dem Gebiet der Stadt Garching und den Gemeinden Ismaning und Unterföhring von Flusskilometer 129,4 bis Flusskilometer

Mehr

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

Mehr

VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS

VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS Inhalt wassergefährdend allgemein wassergefährdend Rückhaltevolumen Gefährdungsstufen

Mehr

Änderungen AwSV zur VAwS (Bayern)

Änderungen AwSV zur VAwS (Bayern) Referent: Dipl.-Ing.(FH) Kai Gerhard Beratender Ingenieur (BayIKa-Bau) ibutec UG [haftungsbeschränkt] Finkenweg 2 63776 Mömbris Tel.: 0 60 29 / 99 86 932 Fax: 0 60 29 / 99 94 74 e-mail: kai.gerhard@ibutec.com

Mehr

ÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371. Stadtrecht

ÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371. Stadtrecht ÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371 Landeshauptstadt München Stadtrecht Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt

Mehr

AwSV. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kommentar. Martin Böhme. Dr. Daniela Dieter. Von

AwSV. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kommentar. Martin Böhme. Dr. Daniela Dieter. Von AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kommentar Von Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin und Dr. Daniela Dieter Umweltbundesamt,

Mehr

AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Entwurf vom 22.07.2013

AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Entwurf vom 22.07.2013 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Entwurf vom 22.07.2013 Wasserwirtschaftliche Dienstbesprechung mit den unteren Wasserbehörden am 27.11.2014 Dr. jur. Martina Schwaderlapp,

Mehr

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG SGD Süd Neustadt an der Weinstrasse Firmentreffen des Präsidenten am

Mehr

Technische Anforderungen in Wasserschutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten:

Technische Anforderungen in Wasserschutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten: Kreishaus M e r k b l a t t Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg Telefon (07141) 144-0 Telefax (07141) 144-59922 Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de E-Mail: umwelt@landkreis-ludwigsburg.de Stand August

Mehr

Verordnung. Allgemeines, Zweck

Verordnung. Allgemeines, Zweck Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm auf dem Gebiet der Gemeinden Gräfelfing und Planegg von Flusskilometer 19,1 bis Flusskilometer 23,5 Vom 1. September 2012

Mehr

AwSV. Stand 12. September Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken

AwSV. Stand 12. September Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken AwSV Stand 12. September 2017 Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken Dr. Dieter Frank WHG

Mehr

Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand )

Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand ) Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand 27.01.2012) Manfred Pfann 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie

Mehr

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Im März 2010 sind das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das neue Bayerische Wassergesetz (BayWG) und die Bundes-Anlagenverordnung vom 31.03.2010 (WasgefStAnlV) in

Mehr

Bundes- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) Abweichungen zur hessischen Anlagenverordnung-VAwS

Bundes- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) Abweichungen zur hessischen Anlagenverordnung-VAwS Bundes- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) und Abweichungen zur hessischen Anlagenverordnung-VAwS Vortrag bei ÜWG Mitgliederversammlung am 8. Juni 2011 Dr.-Ing. Günther

Mehr

Herzlich Willkommen! Vortrag über die planerischen Grundlagen für Stallbauten

Herzlich Willkommen! Vortrag über die planerischen Grundlagen für Stallbauten Herzlich Willkommen! Vortrag über die planerischen Grundlagen für Stallbauten Matthias Burger, Sachverständiger Fachbetrieb gemäß WHG - Planung von JGS-Anlagen P+B Planungsgesellschaft GmbH Von-Römer-Straße

Mehr

Rechtspflichten AwSV

Rechtspflichten AwSV en Prüfpflicht - Selbsteinstufung von Stoffen 4: Selbsteinstufung von Stoffen Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem Stoff umzugehen, hat er diesen als nicht wassergefährdend oder in eine

Mehr

Umsetzung der VAwS in NRW

Umsetzung der VAwS in NRW Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS - vom 20. März 2004??? Was hat sich geändert??? Dipl. - Ing. Artur Gerst Gliederung: Teil I: Einführung mit

Mehr

Wasserrechtliche Anforderungen an JGS-Anlagen und Biogasanlagen in Niedersachsen

Wasserrechtliche Anforderungen an JGS-Anlagen und Biogasanlagen in Niedersachsen Wasserrechtliche Anforderungen an JGS-Anlagen und Biogasanlagen in Niedersachsen Dieter Frost Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz BWK- Fortbildung in Nienburg/Weser am 22.03.2017

Mehr

Neue AwSV Regelungen und Konsequenzen für die Planung von Stallgebäuden und Nebeneinrichtungen (Silos, Gülle, )

Neue AwSV Regelungen und Konsequenzen für die Planung von Stallgebäuden und Nebeneinrichtungen (Silos, Gülle, ) Ingenieure Neue AwSV Regelungen und Konsequenzen für die Planung von Stallgebäuden und Nebeneinrichtungen (Silos, Gülle, ) Vortrag zur am 0 in Hohenheim Moritz Zörner, 03.05.2018 1 Ingenieure was machen

Mehr

Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe

Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen

Mehr

Hier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben.

Hier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben. Peter Szalata Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Dampfkesselanlagen Die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind sehr streng. Die Strenge betrifft in erster Linie

Mehr

JGS- ANLAGEN. Dr. jur. Martina Schwaderlapp, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz SGD Nord,

JGS- ANLAGEN. Dr. jur. Martina Schwaderlapp, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz SGD Nord, JGS- ANLAGEN Dr. jur. Martina Schwaderlapp, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz SGD Nord, 26.10.2017 Jauche- Gülle- und Silagesickersaftanlagen -JGS- Anlagen- in der Verordnung

Mehr

Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften

Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Zum 18.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem

Mehr

Informationen zum Gewässerschutz für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen

Informationen zum Gewässerschutz für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen Informationen zum Gewässerschutz für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen Freistaat Sachsen Landesamt für Umwelt und Geologie Anregungen von Verbänden und Organisationen sowie praktische Erfahrungen

Mehr

Anzeige einer Heizölverbraucheranlage nach 40 Abs.1 der Bundes-Anlagenverordnung (AwSV) LWS/ neue Anlage bereits bestehende Anlage seit: Jahr

Anzeige einer Heizölverbraucheranlage nach 40 Abs.1 der Bundes-Anlagenverordnung (AwSV) LWS/ neue Anlage bereits bestehende Anlage seit: Jahr Anzeige einer Heizölverbraucheranlage nach 40 Abs.1 der Bundes-Anlagenverordnung (AwSV) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anschrift der Behörde LWS/ Gefährdungsstufe nach 39 AwSV 1. Anlagenbetreiber

Mehr

Prüfungen von Heizöllagerbehältern im Wasserschutzgebiet Mömlingen Infoveranstaltung am Pfarrsaal Mömlingen

Prüfungen von Heizöllagerbehältern im Wasserschutzgebiet Mömlingen Infoveranstaltung am Pfarrsaal Mömlingen Prüfungen von Heizöllagerbehältern im Wasserschutzgebiet Mömlingen Infoveranstaltung am 28.03.2017 Pfarrsaal Mömlingen Dipl.-Ing. (FH) Udo Breitenbach Sachverständiger nach 18 VAwS Petrinistr. 33a 97080

Mehr

Praktische Auswirkungen der neuen AwSV auf Unternehmen

Praktische Auswirkungen der neuen AwSV auf Unternehmen Thüringer Umwelttag 2014 Praktische Auswirkungen der neuen AwSV auf Unternehmen Rechtsanwalt Dr. Fabian Schwartz Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte 11. Dezember 2014, IHK Südthüringen 1 Zweck der AwSV 62 Abs.

Mehr

Biogasanlagen & AwSV Anforderungen! Umsetzung?

Biogasanlagen & AwSV Anforderungen! Umsetzung? Biogasanlagen & AwSV Anforderungen! Umsetzung? Eiklenborg + Partner Andreas Eiklenborg Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik Max Westphalen Dipl.-Ing. (FH) Chemieingenieur Sachverständige der Sachverständigenorganisation

Mehr

5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom im Hinblick auf die Lagerung von Heizöl:

5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom im Hinblick auf die Lagerung von Heizöl: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz ÜWG-Mitgliederversammlung am 22. Juni 2006 in Frankfurt 5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom 5.2.2004 im Hinblick auf

Mehr

Einstufung von Stoffen und Gemischen

Einstufung von Stoffen und Gemischen Kapitel 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen Abschnitt 1 Grundsätze 3 Grundsätze (1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Kapitels werden Stoffe und Gemische, mit denen in Anlagen umgegangen wird, entsprechend

Mehr

AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017

AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 Dienstbesprechung des Umweltministeriums mit den unteren Wasserbehörden am 21. August 2017 Dr. jur. Martina Schwaderlapp,

Mehr

I. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber

I. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Biogastagung Bernburg, 22.03.2018 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Dipl.-Ing. agr. Steffi Kleeberg Fachreferentin im Referat Genehmigung, Fachverband Biogas e.v.

Mehr

Ersatz für alle bisherigen geltenden Anlageverordnungen wassergefährdende Stoffe (VAwS)

Ersatz für alle bisherigen geltenden Anlageverordnungen wassergefährdende Stoffe (VAwS) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV Veröffentlichung am 1. August 2017 Bundesverordnung Ersatz für alle bisherigen geltenden Anlageverordnungen wassergefährdende Stoffe

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer

Mehr

Hochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS)

Hochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS) Hochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS) Stand: April 2014 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de Übersicht Anlagen zum Umgang

Mehr

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen 19.9.2011 1 Europäische und nationale Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Dr. Angela Pawel VDMA-/FGMA-Infotag

Mehr

Stand: I. Liste der wassergefährdenden Stoffe, die in JGS-Anlagen eingeleitet werden können (zu 2 Absatz 13 AwSV)

Stand: I. Liste der wassergefährdenden Stoffe, die in JGS-Anlagen eingeleitet werden können (zu 2 Absatz 13 AwSV) Zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Hinweise zur Interpretation und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Stand: 7.12.2017 I. Liste der wassergefährdenden

Mehr

AwSV JGS-Anlagen

AwSV JGS-Anlagen INFOBRIEF Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.v. Erstinformation zur neuen Bundesanlagenverordnung (seit 01.08.20171) www.alb-bayern.de/awsv2017 ALB-Infobrief

Mehr

HmbGVBl. Nr. 23 Freitag, den 15. Juli 2005 275 Verordnung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften Vom 5. Juli 2005 Artikel 1 Änderung von Wasserschutzgebietsverordnungen Auf Grund von 19 Absätze 1

Mehr

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTIONEN NORD UND SÜD MERKBLATT JGS-ANLAGEN AUGUST 2017 VORBEMERKUNGEN

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTIONEN NORD UND SÜD MERKBLATT JGS-ANLAGEN AUGUST 2017 VORBEMERKUNGEN MERKBLATT JGS-ANLAGEN AUGUST 2017 VORBEMERKUNGEN Dieses Merkblatt soll Bauherren und Entwurfsverfassern kompakt zusammen gefasst aufzeigen, welche Anforderungen bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT 6 8 0 VERORDNUNG DER STADT KAUFBEUREN ÜBER DAS ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET AN DER WERTACH AUF DEM GEBIET DER STADT KAUFBEUREN VON FLUSSKILOMETER 65,200 BIS FLUSSKILOMETER 78,200 VOM 01.

Mehr

Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren

Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren Stand der Anlage II: September 2016 Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren Beispiele für möglichen VAwS/AWsV-Plus -Standard Jeweils Vergleich

Mehr

Die neue Verordnung umfasst fünf Kapitel mit 73 Paragraphen und sieben Anlagen. Kapitel 1: Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen ( 1-2)

Die neue Verordnung umfasst fünf Kapitel mit 73 Paragraphen und sieben Anlagen. Kapitel 1: Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen ( 1-2) IHK-INFO Überblick über die kommende AwSV Am 1. August 2017 wird die seit vielen Jahren geplante Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft treten. Am 21. April erfolgte

Mehr

Aktuelle Gesetzeslage zur JGS-Anlagen und Konsequenzen für die landw. Praxis

Aktuelle Gesetzeslage zur JGS-Anlagen und Konsequenzen für die landw. Praxis Aktuelle Gesetzeslage zur JGS-Anlagen und Konsequenzen für die landw. Praxis, LAZBW Aulendorf Silierplatte 2014 2010 LAZBW Aulendorf JGS-Baumaßnahmen Fahrsilos und Gärsaftbehälter 2015/16 Jungviehstall

Mehr

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Dipl.Biol. Martin Böhme Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Q IV - 5j/09 Q

Q IV - 5j/09 Q 2011 2009 Q IV - 5j/09 Q4023 200901 Inhalt Vorbemerkungen... 4 Seite Zeichenerklärungen... 4 Erläuterungen... 5 Tabellen T 1 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2009 nach n ausgewählten n...

Mehr

Die neuen rechtlichen Regeln der AwSV Einführung und Grundlagen

Die neuen rechtlichen Regeln der AwSV Einführung und Grundlagen Die neuen rechtlichen Regeln der AwSV Einführung und Grundlagen Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Kopp-Assenmacher & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Veranstaltung der IHK Cottbus und der

Mehr

Merkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v.

Merkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v. Merkblatt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Kraftwerk VGB-M 305 Erste Ausgabe 2002 Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v. Zu beziehen bei: VGB PowerTech Service GmbH Verlag technisch-wissenschaftlicher

Mehr

Die TRwS Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

Die TRwS Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen Die TRwS 791 2 Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen Mitgliederversammlung der ÜWG am 29. Juni 2016 in Schweinfurt Dipl.-Ing. oec. Lambert Lucks der disclaimer wie im Jahr 2011 Die nachfolgend

Mehr

Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff Diesel Eigenverbrauchstankstellen sind Tankstellen, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, die dafür bestimmt sind, Fahrzeuge und Geräte, die

Mehr

Landkreis Lüneburg. Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben

Landkreis Lüneburg. Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben Landkreis Lüneburg Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Lüneburg, Juli 2005 Anforderungen

Mehr

Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen

Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen Jörg Schütte Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Aufgabenbereich 33 Basisdienste Wümmetag 2013 Wasserrechtliche

Mehr

Merkblatt. Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchertankstellen für Dieselkraftstoff in der Landwirtschaft bis 10.

Merkblatt. Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchertankstellen für Dieselkraftstoff in der Landwirtschaft bis 10. Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat - Amt für technischen Umweltschutz Postfach 1551 53705 Siegburg Stand: Juni 2009 Merkblatt Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchertankstellen für Dieselkraftstoff

Mehr

Die neue AwSV: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die neue AwSV: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Neues aus dem Umweltrecht Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonn, den Die neue AwSV: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Rechtsanwalt Moritz Grunow 1. Hintergrund und

Mehr

Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen

Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen 29. Abfalltagung des LLUR Dienstag, 20. März 2018 Kulturzentrum Rendsburg Heike Woyczechowski, MELUND, Wasserwirtschaft 2 Heike Woyczechowski,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Wasserrechtliche Anforderungen an Hofbiogasanlagen in der Praxis

Wasserrechtliche Anforderungen an Hofbiogasanlagen in der Praxis Baufachtagung in Achselschwang am 26. Februar 2014 Wasserrechtliche Anforderungen an Hofbiogasanlagen in der Praxis Geschäftsführer Fachverband Biogas e.v. über 400 ehrenamtliche Experten Mitglied im Europäischen

Mehr

Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen

Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie

Mehr

Biogas-Anlagen Wasserwirtschaftliche Anforderungen

Biogas-Anlagen Wasserwirtschaftliche Anforderungen Netinforum 2007, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell Biogas-Anlagen Wasserwirtschaftliche Anforderungen Übersicht: Rechtliche Grundlagen Einteilung der Biogasanlagen Anforderungen an W1-Anlagen Anforderungen

Mehr

Zusammenfassende Erklärung zur Einbeziehung von Umwelterwägungen

Zusammenfassende Erklärung zur Einbeziehung von Umwelterwägungen Zusammenfassende Erklärung zur Einbeziehung von Umwelterwägungen in das nationale Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat Teilprogramm nach 62a Wasserhaushaltsgesetz: Anlagen

Mehr

Landkreis Lüneburg. Leitfaden zum Bau und Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch

Landkreis Lüneburg. Leitfaden zum Bau und Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch Landkreis Lüneburg Leitfaden zum Bau und Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch Fachdienst Umwelt Juni 2012 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis... 1 I. Einleitung... 2 II.

Mehr

a) notwendige Unterlagen und Ablauf im baurechtlichen und wasserrechtlichen Verfahren

a) notwendige Unterlagen und Ablauf im baurechtlichen und wasserrechtlichen Verfahren Hinweise für die Genehmigung der Errichtung und Erweiterung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten nach 78 Abs. 5 Satz 1 und für das Bauen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach

Mehr

Merkblatt. Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchertankstellen für Dieselkraftstoff in der Landwirtschaft bis 10.

Merkblatt. Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchertankstellen für Dieselkraftstoff in der Landwirtschaft bis 10. Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat - Amt für Umwelt- und Naturschutz Postfach 1551 53705 Siegburg Stand: Juni 2017 Merkblatt Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchertankstellen für Dieselkraftstoff

Mehr

19. Überprüfung von Anlagen Prüfauftrag. 19. Überprüfung von Anlagen

19. Überprüfung von Anlagen Prüfauftrag. 19. Überprüfung von Anlagen 19. Überprüfung von Anlagen 19. Überprüfung von Anlagen 19.1 Prüfauftrag 19.1.1 Der Prüfauftrag ist vom Betreiber an eine anerkannte Sachverständigenorganisation so rechtzeitig zu erteilen, dass die Prüfungen

Mehr

Rechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft

Rechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft Rechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft Anzuwendende Gesetze und Verordnungen 1. Wasserhaushaltsgesetz WHG 2. Landeswassergesetz LWG 3. Landesverordnung

Mehr