Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen
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- Ella Geisler
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1 Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen Jörg Schütte Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Aufgabenbereich 33 Basisdienste Wümmetag 2013
2 Wasserrechtliche Anforderungen an Biogasanlagen mit NaWaRo Jörg Schütte Folie 1
3 Besorgnisgrundsatz Ein Eintritt einer Gewässerverunreinigung muss nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein. Jörg Schütte Folie 2
4 Mehrstufiges Sicherheitssystem Sichere Umschließung Auffangen + Erkennen Überwachen + Prüfen Schaden begrenzen Jörg Schütte Folie 3
5 Rechtsgrundlagen (bislang) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Landeswassergesetze VAwS Verwaltungsvorschriften, Erlasse,... Jörg Schütte Folie 4
6 Jörg Schütte Folie 5
7 Jörg Schütte Folie 6
8 3 AwSV - Grundsätze Legaleinstufung bestimmter Stoffe Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist) Jauche Tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft Silage oder Siliergut Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft für Biogasanlagen, Gärreste allgemein wassergefährdend Jörg Schütte Folie 7
9 Zukünftige gesetzliche Regelungen Bundesverordnung AwSV TRwS 792 JGS-Anlagen TRwS 793 Biogasanlagen Schutzgebietsverordnung Niedersachsen Jörg Schütte Folie 8
10 Leckerkennungssystem Jörg Schütte Folie 9
11 Umwallung der Anlage Jörg Schütte Folie 10
12 Weitere Anforderungen: Fachbetriebspflicht Sachverständigenprüfung Unterirdische Rohrleitungen im Schutzrohr oder mit elektronischer Leckerkennung Verunreinigtes Niederschlagswasser ist aufzufangen Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten sind unzulässig Jörg Schütte Folie 11
13 ( 62 Abs.2 WHG) ( 63 Abs.1 WHG) ( 17 VAwS) ( 18 VAwS) Jörg Schütte Folie 12
14 Dichtungsbleche und Fugenbänder vergessen, Abdichtung mit PU- Schaum in Baumarktqualität Jörg Schütte Folie 13
15 Kernlochbohrung im Bereich der Flüssigkeitssäule Jörg Schütte Folie 14
16 Jörg Schütte Folie 15
17 Erdbecken nur mit DIBT Zulassung und Leckerkennungssystem nicht zulässig für Gärreste ( 18 VAwS Nds.) Jörg Schütte Folie 16
18 Jörg Schütte Folie 17
19 Jörg Schütte Folie 18
20 Verunreinigtes Niederschlagswasser ist nach 54 WHG grundsätzlich als Abwasser zu entsorgen Jörg Schütte Folie 19
21 Abwasser kann nicht dem Fermenter, Nachgärer oder dem Gärrestlager zugeführt werden. Das anfallende Abwasser ist in die Kanalisation einzuleiten oder als Abfall zu entsorgen. Jörg Schütte Folie 20
22 Bei NAWARO Biogasanlagen kann Aufgrund der zu erwartenden chemischen Eigenschaften, hoher Anteil an organischem Kohlenstoff und Stickstoff das Wasser analog verdünntem Sickersaft bewirtschaftet werden. In diesen Fällen handelt es sich bei den anfallenden Flüssigkeiten um Silagesickersaft. Diese Flüssigkeiten fallen unter die Definition JGS und können dem Fermenter oder dem Gärrestlager zugeführt werden. Eine direkte landwirtschaftliche Verwertung als verdünnter Wirtschaftsdünger ist ebenfalls möglich. Jörg Schütte Folie 21
23 Abfüllplatz Gärrestlager BHKW Betriebsgebäude Silo 1 Silo 2 Silo 3 mit Folie im leer und Fermenter abgedeckt Anbruch gereinigt Vorgrube Fahrweg Jörg Schütte Folie 22
24 Jörg Schütte Folie 23
25 Auf die Verschmutzung des Grundwassers hat die Natur die Todesstrafe gesetzt. Max von Pettenkofer, Begründer der Hygienewissenschaft Jörg Schütte Folie 24
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