FGMA-Mitgliederversammlung am 26. Juni 2015 im Hotel Jonathan in Bad Waldliesborn
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- Kristina Adenauer
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1 FGMA-Mitgliederversammlung am 26. Juni 2015 im Hotel Jonathan in Bad Waldliesborn Seite November 2011 Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung
2 FGMA-Mitgliederversammlung am 26. Juni 2015 im Hotel Jonathan in Bad Waldliesborn TOP 6 Sachstand AwSV und Technisches Regelwerk Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
3 Bundes-Anlagenverordnung - AwSV Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
4 Bundes-Anlagenverordnung - AwSV Aktueller Sachstand Die Bundesregierung hat auch ein gutes Jahr nach der Zustimmung des Bundesrates noch nicht über die AwSV entschieden! Der Bundeslandwirtschaftsminister, Herr Schmidt, blockiert das Verfahren, da er der AwSV in der BR-Fassung nicht zustimmen kann. Streitpunkt sind die Anforderungen, insbesondere an die bestehenden JGS-Anlagen. BMUB, BMEL und Ländervertreter sind weiter im Dialog und suchen eine gesichtswahrende Lösung. Bundesrat könnte initiativ werden. Dieser Weg wird selten beschritten; die Erfolgsaussichten werden vom BMUB eher skeptisch eingeschätzt! Aber, Staatssekretär Flasbarth, BMUB hat Anfang Juni 2015 dem BDI geantwortet, dass er erwartet, dass es noch vor der Sommerpause zu einer Einigung mit dem BMEL und den Ländern kommt. Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
5 Technisches Regelwerk - TRwS Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) werden von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (DWA) erarbeitet. Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
6 Technisches Regelwerk - TRwS gesetzliche Grundlagen: 62 WHG ff und die VAwS der Bundesländer künftig AwSV Erarbeitung im DWA- Fachausschuss IG-6 Wassergefährdende Stoffe und nachgeordneten Arbeitsgruppen nach bestimmten Regularien (Einbindung maßgeblicher Interessensgruppen, DWA-A 400, öffentliches Beteiligungsverfahren). Alle bisher erarbeiten TRwS sind als DWA - Arbeitsblätter aufgrund ihrer Entstehung als allgemein anerkannte Regeln der Technik gemäß 62 Abs. 2 WHG anzusehen. gilt auch für künftige TRwS auf Basis der AwSV. Werden gemäß DWA-A 400 regelmäßig auf Aktualität überprüft (i.d.r. alle 5 Jahre). Die TRwS müssen nicht/können nicht notifiziert werden. Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
7 Technisches Regelwerk - TRwS DWA- Fachausschuss IG-6 Wassergefährdende Stoffe FA unter dem DWA-Hauptausschuss Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz (IG); Kern der Arbeiten des FA stellt die Erarbeitung bzw. Überarbeitung der TRwS dar. Zurzeit werden 14 Arbeitsgruppen betreut, die die einzelnen Technischen Regeln im Entwurf er- bzw. überarbeiten; Mitglieder im FA IG-6 sind: - Dr. Dinkler, VdTÜV (Obmann) - Martin Böhme, BMUB - Dr. Kluge, DIBt - Hans-Jürgen Fragemann, LAWA-Vertreter Nordrhein-Westfalen - Klaus Zöller, LAWA-Vertreter Thüringen (stellv. Obmann) - Dr. Janssen-Overath, als Vertreterin des BDI - Dr. Nacken, VCI - Matthias Mündelein, (ehemals RWE) - Frank Oswald, MWV und weitere Gäste. Die Arbeiten des FA und der AG s werden betreut von Frau Iris Grabowski, DWA Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
8 Technisches Regelwerk - TRwS Aktueller Sachstand TRwS Heizölverbraucheranlagen ist in 02/15 als Arbeitsblatt DWA-A veröffentlicht worden sind folgende TR s als Gelbdruck veröffentlicht worden: - DWA-A TRwS Bestehende Heizölverbraucheranlagen in 02/15; (Stellungnahmen waren bis möglich); - DWA-A 792 TRwS JGS-Anlagen in 03/15; (Stellungnahmen waren bis möglich); - DWA-A 781 TRwS Tankstellen für Kraftfahrzeuge in 06/15; (Stellungnahmen können bis an die DWA eingereicht werden). Diese 4 TRwS sind die ersten, die nicht auf Basis der Muster-VAwS, sondern auf Basis der AwSV in der Fassung des BR-Beschlusses vom erarbeitet worden. Verweise auf die AwSV, die in den landesrechtlichen Vorschriften nicht enthalten sind, sind als Empfehlung anzusehen. Ein entsprechender Hinweis ist in die TR s aufgenommen worden. Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
9 Biogasanlagen Aktueller Sachstand Eine weitere wichtige Technische Regel ist noch in der Endphase der Bearbeitung und wird voraussichtlich Ende 2015 für das Gelbdruckverfahren freigegeben werden können: Arbeitsblatt DWA-A 793 TRwS Biogasanlagen Geltungsbereich der TRwS 793: - Biogaserzeugung aus nachwachsenden und aus nicht nachwachsenden Rohstoffen, - gilt im landwirtschaftlichen und im nicht landwirtschaftlichen Bereich, - konkretisiert als a.a.r.d.t. den Stand der Technik, - berücksichtigt rechtliche Vorgaben und Anforderungen der AwSV, - berücksichtigt und harmonisiert bereits vorhandene Ländervorschriften (Erlasse, Merkblätter, Handlungsempfehlungen usw.), - gilt für Neuanlagen und Bestandsanlagen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und des Bestandsschutzes. Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
10 Biogasanlagen Regelungen für Biogasanlagen Es gibt zurzeit keine bundesweit einheitlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen. Es gibt in einzelnen Bundesländern entsprechende Erlasse und Merkblätter, z.b.: - Merkblatt NRW Anforderungskatalog Biogasanlagen 2009, - Bayerisches Biogashandbuch - Mit Inkrafttreten der Bundes-Anlagenverordnung (AwSV) und den Technischen Regeln TRwS 792 JGS-Anlagen und TRwS 793 Biogasanlagen wäre erstmals ein bundesweit einheitliches Anforderungsprofil für Biogasanlagen gegeben! Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
11 Biogasanlagen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im neuen Wasserhaushaltsgesetz Die gesetzlichen Vorgaben in 62 Abs. 1 und 2 WHG sind quasi unverändert geblieben, d. h.: Besorgnisgrundsatz für Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln, Verwenden wassergefährdender Stoffe sowie für Rohrleitungsanlagen; Bestmöglicher Schutz für Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie für Anlagen zum Lagern, Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen. Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
12 Biogasanlagen Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
13 Biogasanlagen Regelungen für Biogasanlagen nach E-AwSV Biogasanlagen werden in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1: ausschließlich Einsatz sog. Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas ; Gruppe 2: auch Einsatz anderer Stoffe (Abfälle mit tierischen Bestandteilen/Tierische Nebenprodukte außer Gülle); Alle Biogasanlagen sind AwSV-Anlagen. Anlagen der Gruppe 1 werden gewisse Erleichterungen zugestanden. Biogasanlagen der Gruppe 2 müssen der AwSV in vollem Umfang entsprechen. Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
14 Biogasanlagen Dr. Anne Janssen-Overath, FGMA Technische Leitung Seite Juni 2015
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