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1 Anlage 2 (Messen) bzw. Anlage 3 (Beratungen / Konzepte) zum Förderantrag Beitrag des Vorhabens für die Querschnittsziele Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Männern und Frauen Antragsteller: Die Angaben zu den Kriterien dienen der Bewertung des Vorhabens durch die bearbeitende Stelle, gehen in das Monitoring ein und können Einfluss auf die Förderentscheidung haben. Maßgeblich für die Bewertung sind die direkten und indirekten Wirkungen, die im Zusammenhang mit der Förderung des Vorhabens entstehen. Indirekte Wirkungen sind Effekte beim Antragsteller oder nachgelagerte Effekte, die erst nach Umsetzung des Vorhabens entstehen. Alle Angaben bedürfen einer Erläuterung bzw. Begründung. Ohne diese kann die Plausibilität nicht geprüft werden. Fehlende Erläuterungen können zu Rückfragen durch die bearbeitende Stelle führen.. Voraussetzung für die Förderung Es werden die gesetzlichen Anforderungen zur Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz, Allg. Gleichbehandlungsgesetz) erfüllt. Nein I. Nichtdiskriminierung 1. Projektbezogene (direkte) Wirkungen 1.1 Mit dem Vorhaben werden folgende Bereiche diskriminierungsfreien Lebens und Arbeitens unterstützt: entsprechende Mobilitätsangebote (z. B. barrierefreie Wege u. Verkehrsmittel) Interventionen gegen subtile Formen von Diskriminierung (u. a. ethnisch, geschlechtsspezifisch bzw. bestimmte soziale Schichten und Altersgruppen betreffend) angemessene Infrastrukturen (z. B. mehrsprachige Ausschilderungen/Informationen, barrierefreie Ausstattung) Keine Relevanz/Trifft nicht zu 1.2 Es besteht ein barrierefreier Zugang zu dem Vorhaben bzw. eine barrierefreie Nutzungsmöglichkeit des Vorhabens., durch: bauliche Maßnahmen (z. B. Aufzüge, Rampen) Orientierungshilfen (z. B. taktile Leitsysteme, Wegweiser) 1

2 Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Informationen in Einfacher/Leichter Sprache ) 1.3 Sonstige Wirkungen durch das Vorhaben Durch das Vorhaben werden Maßnahmen umgesetzt, die auf die Vermeidung und Verhinderung von Diskriminierung und Unterstützung von Barrierefreiheit abzielen jedoch im vorgenannten Katalog nicht thematisiert werden:, durch: Schulungen oder Fördermaßnahmen gegen Diskriminierung 2. Indirekte Wirkungen (Nichtdiskriminierung) 2.1 Neben den direkten Wirkungen bestehen indirekte Wirkungen und es werden weitere Maßnahmen durchgeführt (Effekte beim Antragsteller oder nachgelagerte Effekte, die erst nach Umsetzung des Vorhabens entstehen). 2

3 2.2 Optionale Angaben: Neben den direkten Wirkungen bestehen beim Antragsteller, aber unabhängig vom Vorhaben, weitere Wirkungen (Leistungen, Angebote) zur Vermeidung von Diskriminierung und Unterstützung von Barrierefreiheit., durch: Anerkennung des Antragstellers als Integrationsunternehmen oder andere Zertifizierungen (bitte benennen) eine Schwerbehindertenvertretung beim Antragsteller eine überdurchschnittliche Schwerbehindertenquote beim Antragsteller 5 7 % 8 10 % größer 10 % II. Gleichstellung von Männern und Frauen 1. Projektbezogene (direkte) Wirkungen 1.1 Werden im Vorhaben gemäß Förderantrag Personalkosten für eigenes Personal angesetzt: Wenn Frage 1.1 mit Nein beantwortet wurde, dann weiter mit Frage 1.6, sonst weiter mit 1.2 ff. Gleichstellung Personal 1.2 Wie hoch ist der Frauenanteil des im Vorhaben eingesetzten Personals? bis 25 % bis 50 % größer 50 % 1.3 Gibt es eine Projektleitung?, durch einen Mann. durch eine Frau. 1.4 Können zukünftig neu zu besetzende Stellen im Vorhaben gleichermaßen von Männern und Frauen besetzt werden? bei gleicher Qualifikation speziell von Frauen besetzt werden? 3

4 Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Erwerbstätigkeit innerhalb des Vorhabens 1.5 Welche Maßnahmen werden zu diesem Thema umgesetzt? Es wird eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung ermöglicht (z. B. Gleitzeit, Telearbeit, Arbeitszeit mit für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin flexiblen Stundenzahlen). Es wird die Erarbeitung längerer Freizeitphasen durch flexible Arbeitszeitgestaltung/Anwesenheitsregelungen ermöglicht (z. B. Arbeitszeitkonten). Es wird bei besonderen Bedarfen (z. B. Arbeitszeiten am Abend, am Wochenende) Kinderbetreuung ermöglicht. Keine Relevanz/Trifft nicht zu 1.6 Sonstige Wirkungen durch das Vorhaben Durch das Vorhaben werden Maßnahmen umgesetzt, die auf die Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie auf die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Erwerbstätigkeit abzielen jedoch im vorgenannten Katalog nicht thematisiert werden., durch: bauliche Maßnahmen, Ausstattung von Räumen (z. B. Förderung von Männern und Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen) 4

5 2. Indirekte Wirkungen (Gleichstellung) 2.1 Neben den direkten Wirkungen bestehen indirekte Wirkungen und werden weitere Maßnahmen durchgeführt (Effekte beim Antragsteller oder nachgelagerte Effekte, die erst nach Umsetzung des Vorhabens entstehen). 2.2 Optionale Angaben: Neben den direkten Wirkungen bestehen trägerbezogene, aber unabhängig vom Vorhaben, weitere Wirkungen (Leistungen, Angebote) zugunsten der Gleichstellung., durch: Sicherstellung einer reibungslosen Integration von Mitarbeitern/innen nach einer Erziehungspause/Familienzeit (z. B. durch Eingliederungsprogramme für Wiedereinsteiger/innen) eigene Kinderbetreuungseinrichtung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten, auch in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen oder Gewährung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung Unterstützung (arbeitszeitlich/finanziell) zur Pflege von Angehörigen Frauenanteil in der Führungs-/Entscheidungsebene (beim Antragsteller) bis 25 % bis 50 % größer 50 % Zertifizierung/en: Total Equality Management Audit Familie u. Beruf andere: (z. B. Betriebsvereinbarungen für Gleichstellungsmaßnahmen, Personalentwicklungsplanung für weibliche Beschäftigte, Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten) 5

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