Leit- und Handlungsziele der Kommunalen Gesamtstrategie Leipzig. Ort der Vielfalt
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- Hartmut Gerhardt
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1 Ausschreibung zum Antragsverfahren Partnerschaft für Demokratie Leipzig. Ort der Vielfalt im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Demokratie leben!, des Landespräventionsrates Sachsen und der Stadt Leipzig Die Förderung von Projektanträgen kann in drei Fonds beantragt werden: Initiativfonds: Projekte im Initiativfonds werden vorbehaltlich der Förderzusagen des Bundes und des Landes mit maximal gefördert (Antragsfrist ) Aktionsfonds: Anträge für Kleinprojekte bis 700 können ganzjährig bis zur Ausschöpfung der Mittel an den Aktionsfonds gerichtet werden. Jugendfonds: Speziell zur Umsetzung von Projekten von Jugendlichen dient ganzjährig der Jugendfonds (maximal 500 pro Projekt), an dessen Vergabe das Jugendparlament beteiligt ist. Das Förderjahr für alle drei Fonds beginnt am und endet am Es besteht die Möglichkeit des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns, wenn ein entsprechender Antrag mit dem Förderantrag eingereicht wird bzw. dies auf dem Förderantrag vermerkt ist. Die Projektförderung im Rahmen der Partnerschaft der Demokratie ist Teil der Kommunalen Gesamtstrategie Leipzig. Ort der Vielfalt. Antragsteller sind dazu aufgerufen, ihre Projektanträge im Kontext der übergreifenden Leit- und Handlungsziele zu verorten, zu denen sich die Stadt Leipzig im Rahmen der Gesamtstrategie verpflichtet hat und die deshalb im Folgenden vorgestellt werden. Leit- und Handlungsziele der Kommunalen Gesamtstrategie Leipzig. Ort der Vielfalt Die Kommunale Gesamtstrategie Leipzig. Ort der Vielfalt als ein wesentliches Element der Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns gegen Gedankengut der Ungleichwertigkeit und menschenfeindliche Einstellungen und für ein demokratisches Miteinander wird weitergeführt. Ein wichtiger Fokus liegt bei allen Umsetzungen weiterhin auf der Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittsaufgabe. Die Leitziele für die Jahre 2017 bis 2019 sind: Leitziel 1 Einwohnerinnen und Einwohner in Leipzig zeigen eine hohe Akzeptanz für eine Vielfalt von Lebensformen und partizipieren an einer interkulturellen Lebenswelt.
2 Leitziel 2 Akteurinnen und Akteure in Zivilgesellschaft, Institutionen und Behörden sind kompetent in der Vermittlung demokratischer Werte und im Wirken gegen rechtsextremistische Ideologie und Gewalt. In Ableitung dieser strategischen Leitziele I und II ergeben sich drei Handlungsziele der Kommunalen Gesamtstrategie, an denen sich sowohl die Stadtverwaltung als auch die geförderten Projekte orientieren. Die im Folgenden genannten Beispiele beziehen sich sowohl auf Aktivitäten der Verwaltung aber auch auf Themen und Schwerpunkte, in denen Projektträger aktiv werden können. Handlungsziel I: Alle Bereiche in der Kommune sind interkulturell geöffnet. Durch die Förderung zahlreicher interkultureller Aktionen, Festivals und Veranstaltungen gelang es bis 2018, interkulturelle Begegnungen zwischen der Leipziger Mehrheitsgesellschaft und Menschen mit Fluchterfahrungen oder einem Migrationshintergrund zu ermöglichen. Eine wichtige Rolle spielte auch das Empowerment von Migrant/-innen und die Förderung von migrantischer Selbsthilfeorganisation. Hier soll auch künftig ein Schwerpunkt im Handlungsziel gesetzt werden. Beispiele zusätzlicher oder fortzusetzender ressortübergreifender Aktivitäten, die in erster Linie von der Stadtverwaltung angegangen werden: Schaffung bzw. Erhaltung interkultureller Räume, in denen Migrantinnen und Migranten regelmäßig mit andern Leipzigern in Kontakt treten können. Stärkung von Migrantinnen und Migranten insbesondere in den Bereichen der politischen Teilhabe. Förderung von interkulturellen Fortbildungsangeboten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kooperation mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels- und Industrievereinigungen und anderen Institutionen. Förderung der Beschäftigung von Personal mit Migrationshintergrund. Entwicklung von Maßnahmen und Programmen, die insbesondere auch Zielgruppen und Themen ansprechen, die bisher nicht im Blick waren (z.b. Gewalterfahrungen von städtischen Mitarbeiter/innen im Innen- und Außendienst). Weiterführen der Würdigung von besonderem Engagement in diesem Bereich (z. B. durch den Titel Ort der Vielfalt ). Förderung von migrantischen Selbsthilfeorganisationen.
3 Handlungsziel II: Für eine demokratische Vielfalt existieren starke handlungsorientierte Netzwerke. In Leipzig existieren eine Reihe starker zivilgesellschaftlicher Zusammenschlüsse, dazu gehören Bürgerinitiativen, Bürgervereine, Netzwerke und Einzelpersonen, die sich mit Ihren Ideen und Ansätzen in die Strategie einbringen können. Die Förderung folgender Maßnahmen und Aktivitäten ist in diesem Bereich sinnvoll: Stärkung bereits vorhandener Strukturen und Initiativen, Vorbereitung und Durchführung von Demokratiekonferenzen und Vernetzungstreffen im Rahmen des Bundesprogramms. Dies schließt die Entwicklung neuer, dialogorientierter Formate ein. Handlungsziel III: Gedankengut der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogene menschenfeindliche Einstellungen und Verhaltensformen sind zurückgedrängt. Gedankengut der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogene menschenfeindliche Einstellungen sowie daraus resultierende Verhaltensweisen wurden bereits durch zahlreiche Formate der demokratischen Bildung in den Blick genommen. Neben (Schul-)Projekttagen, Diskussionsrunden und medienpädagogischen Angeboten dienen beispielsweise die Datenbank und die Broschüre Leipziger Zustände der Information über entsprechende Problemlagen in diesem Bereich. Bewährte Ansätze, die aufgrund ihrer hohen Nachhaltigkeit positiv zu bewerten sind, sollen weitergeführt und durch neue, ergebnisorientierte Projekte ergänzt werden. In diesem Handlungsziel werden explizit nicht nur rechtsextremistische Einstellungen und Verhaltensweisen bearbeitet. Vielmehr ist jede Form der Gewalttätigkeit gegen Menschen und Dinge, wie auch immer begründet, in ihren Ursachen zu erkennen und in ihren Manifestationen zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang werden Ergebnisse aus wissenschaftlichen Studien, wie z.b. dem Forschungsvorhaben der Universität Leipzig zum Thema Urbane Gewalt (VI-F-03528) in die Strategie Leipzig. Ort der Vielfalt einfließen. Demokratie und Toleranz zu lernen bleibt ein besonders wichtiges Anliegen für Einwohner wie Neuzugewanderte. Es werden folgende Ansätze im Handlungsziel empfohlen: Weiterführung von Angeboten und Formaten im Bereich der demokratischen Bildung für spezifische Zielgruppen (z. B. ältere Menschen, Schüler/-innen an Beruflichen Schulzentren und Förderschulen, Migrant/innen) unter besonderer Berücksichtigung ursachenbezogener Ansätze und medienpädagogischer Projekte. Weiterführung und Evaluation der Würdigung von besonderem Engagement in diesem Bereich. Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen
4 Aufgreifen und Nutzbarmachen von historischen Jubiläen und Gedenktagen für die historische und politische Bildung Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote des Konfliktmanagements und von Mediationsprogrammen vor allem für die Bürger/-innen Leipzigs, beispielsweise durch Prozessbegleitung bei Konflikten in Stadtteilen. Fachliche-konzeptionelle Erarbeitung von Handlungsansätzen im Themenfeld Deradikalisierung in Zusammenarbeit mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) im Demokratiezentrum Sachsen um Multiplikator/-innen aus der Praxis von Jugend- und Kulturarbeit, Politik und Bildungseinrichtungen, auch für das Thema Islamismus/ Salafismus zu sensibilisieren, im Interesse einer Zurückdrängung demokratiefeindlicher Tendenzen und einer Stärkung Leipzigs als Ort der Vielfalt. Zielgruppen der Kommunalen Gesamtstrategie Leipzig. Ort der Vielfalt Mit der Gesamtstrategie Leipzig. Ort der Vielfalt" werden folgende Zielgruppen angesprochen: Bürger/-innen mit und ohne Migrationshintergrund, darunter im Besonderen: Bürger/-innen mit Ressentiments gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen und demokratiefeindlichen Einstellungen Eltern, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Sozialpädagog/-innen, Multiplikator/-innen Bürgerinitiativen, Vereine und Netzwerke Zielgruppen, die im Fokus diskriminierender Haltungen und Handlungen stehen sollen im Rahmen der Umsetzung der Strategie unterstützt werden. Deshalb gilt es, zivilgesellschaftliches Engagement von Initiativen und in die Bürgerschaft wirkenden Vereinen, die mit diesen Zielgruppen im Dialog arbeiten, zu unterstützen. Empowerment- Ansätze sind hierbei besonders förderwürdig. Laut Sachsen-Monitor 2017 weist die die Altersgruppe zwischen 18 bis 29 die geringsten Vertrauenswerte in die Funktionsweise der Demokratie und überdurchschnittlich ausgeprägte menschenfeindliche Einstellungen auf. Des Weiteren sind Seniorinnen und Senioren nur sehr schwer mit den klassischen Ansätzen der demokratischen Bildung zu erreichen, weshalb hier einer spezifisch zugeschnittenen Öffentlichkeitsarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Antragstellung Die Förderanträge für den Initiativfonds werden bei der Koordinierungsstelle per bis eingereicht. Projekte, die den skizzierten Leitzielen, Handlungszielen und
5 Aufgaben entsprechen, prüft die Koordinierungsstelle auf formale Förderfähigkeit. Im Antrag sind Erläuterungen zu folgenden Punkten zwingend erforderlich: Leitziel, Handlungsziel und Aufgabe, auf die das beantragte Projekt abzielt Kooperationspartner, mit denen das Projekt umgesetzt werden soll Strategie und Methodik zur Erreichung der Ziele und der vom Antragsteller angestrebten Zielgruppe Niedrigschwelligkeit des Projekts Erfolgsindikatoren und Nachhaltigkeit der Maßnahme Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit / Ausführungen zur Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts Kostenkalkulation Anträge für den Aktions- und Jugendfonds können ganzjährig bis zur Ausschöpfung der gestellt werden. Antragsformular Eine Formatvorlage für den Projektantrag ist unter: als Download verfügbar.
6 Kontakt und Information Berit Lahm/ Eiko Kühnert Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Sachgebiet Demokratische Bildung Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention Hausanschrift: Leipzig, Neues Rathaus, Zi.: 124/125 Tel.: 0341/ /4 Fax: 0341/ Internet: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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