Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Herzlich Willkommen!
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- Brit Schuler
- vor 8 Jahren
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1 Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Voraussetzungen der Leistungspflicht gemäss UVG Herzlich Willkommen! 1
2 Leistungsvoraussetzungen UVG Was ist ein Unfall? Was sind unfallähnliche Körperschädigungen? Berufs und Nichtberufsunfälle natürlicher Kausalzusammenhang adäquater Kausalzusammenhang Was ist eine Berufskrankheit? 2
3 Was ist ein Unfall? Art. 4 ATSG: Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. 3
4 Was ist ein Unfall? Plötzlichkeit Die Einwirkung muss sich nicht auf einen blossen Augenblick beschränken sie muss aber plötzlich eingesetzt haben; und einmalig gewesen sein 4
5 Was ist ein Unfall? Plötzlichkeit (Beispiele) Transfusion gruppenungleichen Blutes Fussballspieler trifft statt den Ball ins Leere Zeckenbiss Reissen von Kletterhandschuhen mit Erfrieren der Finger Wiederholtes Arbeiten mit Hammer oder Bohrer sich normal abwickelndes Einschleusen bei Tiefbauarbeiten 5
6 Was ist ein Unfall? fehlende Absicht in der Regel gegeben bei Suiziden und Versuchen ist vollständige Urteilsunfähigkeit des Versicherten erforderlich 6
7 Was ist ein Unfall? Äusserer Faktor erforderlich sind sinnfällige äussere Umstände rein physiologisches Geschehen im Körper sind keine Unfallereignisse Beispiele Unerwartetes Auftauchen eines Gefahrensignals auf gerader Eisenbahnstrecke ungenügendes oder fehlende Ausatmung beim Notaufstieg beim Tauchen 7
8 Was ist ein Unfall? Ungewöhnlichkeit die Ungewöhnlichkeit bezieht sich auf den äusseren Faktor und nicht auf dessen Wirkungen Beispiele Zahnverletzung bei Autoscooterfahrten Infektionen durch Tierstiche Nahrungsaufnahme (Vergiftung bei Verwechslung) unkoordinierte Bewegungen (nur bei Programmwidrigkeit) 8
9 Was ist ein Unfall? Schädigung Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit 9
10 Unfallähnliche Körperschädigungen Art. 9 Abs. 2 UVV Gewisse Verletzungen sind auch ohne Ungewöhnlichkeit des äusseren Faktors versichert Knochenbrüche Verrenkungen von Gelenken Meniskusrisse Muskelrisse Muskelrisse und Muskelzerrungen Sehnenrisse (nicht aber Zerrungen) Bandläsionen Trommelfellverletzungen 10
11 Berufs und Nichtberufsunfälle Art. 7 und 8 UVG Voraussetzung für die Nichtberufsunfallversicherung sind durchschnittlich acht Arbeitsstunden pro Woche bei einem Arbeitgeber Sind nur Berufsunfälle versichert, sind Unfälle auf dem Arbeitsweg mitversichert. 11
12 Natürlicher Kausalzusammenhang Beschwerden müssen Folge des Unfalls sein medizinische (Tat )Frage Teilursächlichkeit genügt der Schaden wäre ohne Unfall nicht zur gleichen Zeit bzw. nicht im gleichen Ausmass eingetreten 12
13 Natürlicher Kausalzusammenhang nachträglicher Wegfall des natürlichen Kausalzusammenhanges der Unfall führt er nur zu einer temporären Verschlimmerung es muss medizinisch nachgewiesen werden, dass ab einem gewissen Zeitpunkt unfallfremde Faktoren auch ohne Unfallereignis zum gleichen Schaden geführt hätten 13
14 Natürlicher Kausalzusammenhang Art. 36 UVG Grundsätzlich keine Kürzung der Leistungen Rentenleistungen und Integritätsentschädigung werden gekürzt, wenn der Vorzustand vor dem Unfall zu einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit geführt 14
15 Adäquater Kausalzusammenhang Unfall muss nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung den Schaden also allgemein begünstigt haben Rechtsfrage Es gibt keine Teiladäquanz im UVG Wegfall: In der Regel bei psychischer Überlagerung 15
16 Was ist eine Berufskrankheit? Art. 9 UVG und Anhang 1 UVV Wahrscheinlichkeit von über 50% genügt Listenkrankheiten (schädigende Stoffe) Doppelliste (Krankheit muss zur Tätigkeit passen) Wahrscheinlichkeit von über 75% erforderlich Generalklausel 16
17 Ausblick Nächstes Online Seminar Sozialversicherungen: Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) 17
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