Akademische Pflegeausbildung ohne Ausbildungsverträge. Statement für die Integration einer Experimentier-Klausel in das neue Pflegeberufegesetz
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- Cornelius Max Frei
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1 Akademische Pflegeausbildung ohne Ausbildungsverträge Statement für die Integration einer Experimentier-Klausel in das neue Pflegeberufegesetz
2 Hintergrund Im Rahmen der Diskussionen um ein neues gemeinsames Gesetz zur Ausbildung in den Pflegeberufen (Generalistik in der Pflege) ist der Aspekt eines zwischen Auszubildenden / Studierenden und der Praxiseinrichtung abzuschließenden Ausbildungsvertrages eine wichtige und kontrovers geführte Diskussion, die bislang ohne empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse geführt wird. Dabei sprechen sowohl für die Beibehaltung eines Ausbildungsvertrages als auch für Einführung der Möglichkeit einer akademischen Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag, verschiedene Argumente. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Argumente für eine akademische Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag und weisen auf mögliche Optionen zur Umsetzung hin. Die Veränderung fachschulischer Ausbildungsstrukturen ist mit diesem Vorschlag nicht intendiert. Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung einer hochschulischen Pflegeausbildung ist als ein wesentliches Argument für ein Studium ohne Ausbildungsvertrag zunächst deutlich zu machen, dass aufgrund der aktuell bestehenden Notwendigkeit zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages nur ein geringerer Teil der (vorwiegend jungen) geeigneten und am Studium ernsthaft interessierten Bewerber/-innen tatsächlich das ihrerseits angestrebte Studium im Bereich Pflege aufnehmen konnten. So lagen der hsg für die Aufnahme des Studiums zum Wintersemester 2014/2015 insgesamt 88 schriftliche Bewerbungen geeigneter Interessenten/-innen vor. Da jedoch zusätzlich zur vorliegenden Eignung zur Aufnahme des Studiums aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung (insbesondere Krankenhäuser, Altenheime, ambulante Pflegedienste) vorliegen muss, konnten letztendlich nur 35 dieser 88 Bewerber/-innen das Studium tatsächlich aufnehmen. Die Gründe für eine entsprechende Auswahl lagen dabei vorrangig nicht in einer fehlenden fachlichen Eignung der Bewerber/-innen. Die exemplarisch für das laufende Jahr beschriebene Problematik ist auch für die zurückliegenden Jahre zu verzeichnen (s. folgende Tabelle). Bewerber/-innen postalisch Einschreibungen WS 2012/ WS 2013/ WS 2014/ Tab. 1: Verhältnis Bewerber/-innen und Einschreibungen Studiengang Pflege hsg Auch wenn in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben soll, dass (u.a. aufgrund von Mehrfachbewerbungen) auch in anderen Studiengängen nicht alle eingegangen Bewerber/-innen einen in Aussicht gestellten Studienplatz in Anspruch nehmen, liegt die Zahl der jungen Leute, die sich für ein Pflegestudium beworben haben immer noch deutlich über der Zahl, die letztendlich einen Ausbildungsvertrag erhalten hat und damit das anvisierte Studium aufnehmen konnte. Mit Blick auf den bestehenden und sich weiter ausdehnenden Fachkräftemangel in der Pflege und der bereits heute erkennbaren Konkurrenzsituation mit anderen Berufen ist dies eine durchaus kritisch zu bewertende und letztendlich kontraproduktive Entwicklung. 02
3 Weitere Konsequenzen einer akademischen Pflegeausbildung ohne Ausbildungsvertrag Eine akademische Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag führt zu einem Wegfall des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Studierenden. Sie trägt zu einem Selbstverständnis der Studierenden bei, das durch wissenschaftliche und hochschulische Anforderungen seitens der Praxiseinrichtungen und der Hochschule und nicht durch Strukturen des beruflichen Alltags geprägt ist. Dies unterstützt das Ziel der Weiterentwicklung des Berufes und stärkt die Verantwortung der Studierenden für ihr Studium. Die Studierenden haben in Analogie zu allen anderen Modellvorhaben in den Gesundheitsberufen einen Praktikantenstatus, der die Zielsetzung eines Studiums zur Selbstorganisation und Selbstreflexion stützt. Die Praxiseinrichtungen haben durch diese veränderte Struktur die Möglichkeit, ihren beruflichen Alltag und die darin enthaltenen Aufgaben mit den Studierenden systematisch zu erarbeiten und zu reflektieren und wären weniger verpflichtet, vor allem der Routine und der Zeitstruktur pflegerischer Anforderungen zu folgen. Die Studierenden hätten dennoch die Möglichkeit, die realen Anforderungen einer pflegerischen Tätigkeit zu erfahren und diese umzusetzen. Damit wäre eine individuellere und bessere Ausbildung ebenso möglich wie eine kontinuierlichere Begleitung durch eine/n Praxisanleiter/-in. Zur Qualitätssicherung der praktischen Studienanteile wären detaillierte und verbindliche Vorgaben vertraglich zu regeln. Eine akademische Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag ermöglicht es den Studierenden vielfältige Handlungsfelder kennenzulernen. Hieraus ergeben sich zudem mehr Lernchancen, die sich wiederum positiv auf den sich verändernden Versorgungsbedarf und das Berufsbild Pflege auswirken. Eine hochschulische Ausbildung soll Studierenden vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Hierzu gehören auch internationale Einsätze. Eine freiere Wahl und Gestaltung der praktischen Einsätze ermöglicht dies, wodurch sich gleichzeitig eine Verbesserung der internationalen Anschlussfähigkeit des Pflegeberufes ergibt. Ein Studium ohne Ausbildungsvertrag orientiert sich stärker an den geltenden hochschulischen Standards. Ein Studium ohne Ausbildungsvertrag ermöglicht eine klare Regelung der Zuständigkeit und Verantwortung in Richtung der Hochschule (Gesamtverantwortung der Ausbildung). Eine Vermischung zwischen hochschulrechtlichen und arbeitsrechtlichen Belangen wird vermieden. Bedeutsam ist an dieser Stelle vor allem, dass die praktischen Einsätze aufgrund der Qualität der Einsatzorte ausgewählt werden können und nicht dem Entsenderecht des Arbeitgebers unterliegen. Die den Modellstudiengängen inhärenten Inkompatibilitäten zwischen Hochschulrecht und Beruferecht würde dadurch eine strukturelle Hürde genommen. Die Studierenden erfahren eine klare Identifikation als Studierende, die bislang in der Praxis nicht gegeben ist. 03
4 Qualitätssicherung Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben sollten analog zu den übrigen Gesundheitsberufen anstelle der Ausbildungsverträge verbindliche Kooperationsverträge zwischen der Hochschule und den Praxiseinrichtungen geschlossen werden. Durch diese wird ein ausreichend hohes Maß an Verbindlichkeit zwischen den kooperierenden Einrichtungen geschaffen, damit die Studierenden das Studium erfolgreich gestalten und absolvieren können. Fazit Vor den dargestellten Hintergründen sollte aus Sicht der hsg in einem zukünftigen Gesetz für die Ausbildung in den Pflegeberufen regelhaft die Möglichkeit geschaffen werden, die akademische Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag durchzuführen. Alternativ schlägt die Hochschule für Gesundheit die Einführung einer Experimentierklausel in das neue Pflegeberufegesetz vor, die beinhaltet, dass an von den jeweiligen Ländern bewilligten Hochschulstandorten ein akademisches Ausbildungsangebot vorgehalten wird, das strukturell keinen Ausbildungsvertrag vorsieht, sondern die erforderlichen Stunden praktischer Ausbildung in entsprechend curricularen Formen umsetzt (u.a. in praktischen Modulen). Diese Hochschulstandorte, denen eine entsprechende Bewilligung durch das zuständige Ministerium vorliegt, werden umfassend wissenschaftlich evaluiert und die Ergebnisse über einen noch zu definierenden Zeitraum erhoben und ausgewertet. Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse können dann perspektivisch für die weitere Entwicklung der Berufsgesetze genutzt werden. Bochum, 19. März 2015 Studiengang Pflege 04
5 Impressum Herausgeberin: Präsidentin der Hochschule für Gesundheit Anschrift: Hochschule für Gesundheit Universitätsstraße Bochum +49 (0) Gestaltung goldmarie design Copyright Copyright Hochschule für Gesundheit, April 2015 ISBN
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