Principles of European Insurance Contract Law (PEICL)

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1 Principles of European Insurance Contract Law (PEICL) Neues aus der Wissenschaft, altes aus der Politik Helmut Heiss Ordinarius, Universität Zürich Rechtsanwalt, Zürich Düsseldorf, 23. Oktober 2015

2 Grundbeobachtungen zum VVR in Europa Art. 9 (1) (b) VO 44/2001/EG («Brüssel I VO») Klagen in Versicherungssachen werden i.d.r. beim Gericht am Wohnsitz des VN geführt Art. 7 (3) (3) VO 593/2008/EG («Rom I VO») Versicherungsverträge über Massenrisiken unterliegen i.d.r. dem Recht des Staates, in dem das Risiko belegen ist, i.d.r. somit dem Recht des Staates, in dem der VN seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Großrisikoversicherungen (Art. 7 (2) VO 593/2008/EG) Konsequenz Versicherungsverträge müssen an zwingende Vorschriften des Zielstaates angepasst werden (Produkt, Vertrieb, Verwaltung)

3 Thesen der Rechtwissenschaft Anpassungszwang verhindert die Entwicklung von «Euro-Policen» Vollharmonisierung/Rechtsvereinheitlichung «Euro-Policen» möglich Aber: politisch wohl nicht realisierbar Aber: Umstellungskosten für alle Anbieter (z.b. auch regionales d VU, das sich erst kürzlich dvvg 2008 angepasst hat) Optionales VVR «Euro-Policen» ohne Anpassungen an lokales Recht möglich Nationales VVR bleibt unangetastet Umstellungskosten nur für Nutzer

4 Modellgesetz PEICL 2009 «PEICL» Inhalt Allgemeiner Teil; Allgemeine Bestimmungen für die Schadenversicherung; Allgemeine Bestimmung für die Summenversicherung = «Modernes VVG AT» Europäische Lösungen (Rechtsterminologie am acquis und Einheitsrecht, im Übrigen funktional ausgerichtet; keine Regelungen, die nationale Produkte verdrängen) Konzentration auf zwingende Bestimmungen Konzept Modell für eine VO (EU) Optionales Instrument Verdrängt nationales VVR mit Ausnahme der Spartenregelungen Einheitliche Auslegung (EuGH; Auslegungsregeln)

5 Modellgesetz «PEICL» PEICL 2015/16 PEICL 2009 geringfügig überarbeitet Erweiterter Inhalt Zusätzlich Regelungen zur HaftpflichtV, LebensV und GruppenV verdrängen auch nationale Spartenregelungen! Globale europäische Stimme zum Versicherungsvertragsrecht Übersetzung in zahlreiche Sprachen, darunter ins Chinesische, Japanische, Koreanische, Türkische

6 Politische Anstrengungen auf EU-Ebene Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), Initiativstellungnahme zum Thema «Europäischer Versicherungsvertrag«vom 15. Dezember 2004, INT/202, ABl Nr. C 157/1 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), Initiativstellungnahme zum Thema «28. Regime«vom 27. Mai 2010, INT/499, ABl Nr. C 21/26 Europäisches Parlament, Entschließung vom 8. Juni 2011 zu Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen (2011/2013(INI)), Rn. 25

7 Politische Anstrengungen auf EU-Ebene Europäische Kommission, Beschluss vom 17. Januar 2013 zur Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission für europäisches Versicherungsvertragsrecht, ABl Nr. C 16/6, Rn. 7: «Die Expertengruppe soll der Frage nachgehen, ob die Unterschiede im Versicherungsvertragsrecht der Mitgliedstaaten grenzübergreifende Versicherungsgeschäfte erschweren und wenn ja, welche Produkte davon betroffen sind, etwa bestimmte Lebensversicherungsprodukte, die der privaten Altersvorsorge dienen könnten. Die Expertengruppe soll ihre Erkenntnisse in einem Bericht* festhalten.«[* nal_report_en.pdf]

8 Politische Anstrengungen auf EU-Ebene Mögliche Hürden für den Versicherungsbinnenmarkt Produktregulierende Vorschriften Vertriebsregulierungen Vorschriften zur Vertragsverwaltung «Rechtskosten» Anpassung von AVB, Vertragsinformationen, Antragsformularen, Policen getrennte IT getrennte Call Centers, Service Stellen Evtl. Auswirkung auf aktuarielle Grundlagen («Neukalkulation»)

9 Vorbehalte Politische Anstrengungen auf EU-Ebene Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit ist eine «business» und nicht «juristisch» gesteuerte Entscheidung außerrechtliche Hürden für Versicherungsbinnenmarkt sind wesentlich bedeutender (VVR nur «10%» der Kosten) Sprache/Kultur Sterblichkeitstafeln «business is local» (Risikokenntnis; Nähe zum Kunden) andere Rechtsgebiete als VVR viel wichtiger Aufsichtsrecht Pflichtversicherungsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Haftpflichtrecht Verbraucherschützer: Optionalität eines EU-VVR begünstigt VR

10 Politische Anstrengungen auf EU-Ebene EIOPA, Consultation Paper on the creation of a standardised Pan-European Personal Pension product (PEPP), 3 July 2015 (?)

11 PEICL: (Vorläufiges) Ergebnis (Vorläufiges) Ergebnis Wissenschaftlich erfolgreich abgeschlossenes Projekt Referenzwerk für wissenschaftliche Arbeiten, Gesetzgebung und (mittelfristig) Rechtsprechung unklare politische Zukunft Entscheidungsmöglichkeit besteht nur kurzfristig

12

13 Der 9. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag findet am 27. und 28. Oktober 2016 statt. Wir danken unseren Förderpartnern sowie dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für die Unterstützung des Instituts.

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