Flurneuordnung Vogtsburg-Burkheim (Nonnental)
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- Helge Rothbauer
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1 Flurneuordnung Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) Teilnehmerversammlung Burkheim, den 14.September 2015
2 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung 2. Aktueller Stand des Verfahrens 3. Vorstellung der Wege- und Gewässerplanung 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke 5. Kostenbeitrag 6. Grundstücksverkehr 7. Weiteres Vorgehen 8. Sonstiges
3 2. Aktueller Stand des Verfahrens Wege- und Gewässerplanung Ausbau - Aufstellung im Benehmen mit dem Vorstand der TG - frühzeitige Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange (TöB s) - Fachtech. Durchsicht durch die Obere Flurbereinigungsbehörde (OFB) - Umweltverträglichkeitsprüfung - Anhörungstermin gem. 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Antrag auf Genehmigung bei der OFB - Genehmigung des Wege- und Gewässerplans durch die OFB - Ausschreibung nach Genehmigung - Besitzregelung und Räumungsaufforderung nach Genehmigung - Baubeginn November Wunschtermin März / April Zuteilung der neuen Grundstücke Mai 2016
4 2. Vorstellung des Verfahrensgebietes Statistische Angaben - Größe rd. 36,3 ha - Grundstücke Teilnehmer 165 Charakteristische Angaben - Unzureichende / keine Erschließung - Bewirtschaftung über Terrassen hinweg - Maschinengerechte Bewirtschaftung nur eingeschränkt möglich - Verbuschung / Brache
5 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 5
6 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 6
7 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 7
8 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Besitzregelung Mit der vorläufigen Anordnung gem. 36 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) aufgrund des Ausbaus der genehmigten gemeinschaftlichen Anlagen in Besitz und Nutzen der farblich in der Besitzregelungskarte dargestellten Grundstücke eingewiesen. Sicherstellung der Erschließung der nicht zur Gestaltung vorgesehenen Grundstücke. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit. Auszug aus der Besitzregelungskarte
9 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Was ist zu entfernen? Rodung des Rebbestandes Rebhäuschen Aufwuchs auf Böschungen Was ist zu beachten? Es sind nur die Reben, Rebhäuschen oder Rebböschungen zu roden, die in der Räumungskarte aufgeführt sind! Die Rodung hat bis zu einem bestimmten Termin zu erfolgen. Auszug aus der Räumungskarte Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die untere Flurbereinigungsbehörde oder den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.
10 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Wie ist zu roden? - Die Reben sind einschließlich des Wurzelwerkes und der Erziehungsanlagen zu entfernen. Einfaches abhacken/ absägen der Rebstöcke reicht nicht aus! - Der auf dem Fundament aufsetzende Aufbau der Rebhütten ist komplett zu entfernen (z.b. Holz, Metalle oder Eternit) und zu entsorgen. - Böschungen: Sträucher auf den Stock setzen, Lianen, Goldruten, wilde Reben und Waldreben sind abzumulchen. - Die in der Karte in lila dargestellten Flächen (Biotope) und die durch Absperrband gekennzeichneten Flächen dürfen nicht geräumt werden. Zur Pflege dieser Flächen bietet die Vorstandschaft Biotoppflegetage an. - Die Markierung mit Absperrband erfolgt am Böschungsfuß!
11 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 11
12 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 12
13 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 13
14 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Rodung bis wann? Was wenn es Probleme gibt? - Die Rodung hat bis zu einem bestimmten Tag zu erfolgen. Dieser wird mit der Rodungsverfügung im Gemeindeanzeiger veröffentlicht. Erfolgt dies bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht, so kann die Teilnehmergemeinschaft dies als Besitzerin auf Kosten der Eigentümer veranlassen. - Wenn für die Rodung eines Grundstücks die Zuwegung für Maschinen fehlt, können Sie sich mit der UFB frühzeitig in Verbindung setzen. U.U. kann die Baufirma temporäre Zufahrten ermöglichen.
15 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Gemeinsame Rodung der Rebflächen - Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bietet an, eine gemeinsame Rodung der Rebflächen und das Mulchen des Aufwuchses auf Böschungen durch einen Lohnunternehmer zu organisieren - Die Grundstückseigentümer können sich unter Nennung der Flurstücksnummer und flächen zur kostenpflichtigen Rodung durch einen Lohnunternehmer verpflichten (Formular) - Die Drahtanlagen sind vor der Rodungsmaßnahme selbständig zu entfernen. - Die herausgefahrenen Wurzelstöcke sind nach der Rodungsmaßnahme selbstständig zu entfernen.
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17 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Rebentschädigung. Wem steht sie zu? - Die in der Wertermittlung festgelegten Entschädigungen für die wesentlichen Grundstücksbestandteile werden je nach Rodungsverpflichtung mit der ersten Raten der Teilnehmerbeiträge verrechnet. - Steht die Rebentschädigung nicht dem Grundstückseigentümer zu so ist dies der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung zu melden und der Entschädigungsberechtigte anzugeben. Die Bauern und Rebleutezunft hat sich bereit erklärt, die Entsorgung der verschiedenen Materialien zu organisieren
18 4. Besitzregelung / Rodung der Grundstücke Biotoppflegetag - Termine: ab 8.30 Uhr - Treffpunkt: Wasserhochbehälter - Bitte geeignete Arbeitsgeräte mitbringen Durchführung durch Vorstandschaft mit Herrn Treiber Entlohnung: - Für Maßnahmen der Biotoppflege 10 / Std. von der Teilnehmergemeinschaft - Abverdienerregelung - (nicht für notwendige Räumung der Flurstücke)
19 5. Kostenbeitrag Finanzierung der Ausführungskosten Ausführungskosten rd ,00 Fördermittel von EU, Bund und Land (77 %) rd ,00 Freiwilliger Beitrag der Stadt (10 %) rd ,00 Teilnehmerbeiträge rd ,00 Die tatsächlichen Kosten sind stark von den Ausschreibungsergebnissen (Angebote der Firmen) abhängig!
20 5. Kostenbeitrag Fälligkeit der Teilnehmerbeiträge Erhebung des Großteils der Teilnehmerbeiträge in einem Kostenbeitrag mit zwei Raten - 1. Rate ist fällig im Dezember Rate ist fällig im März 2016 Endabrechnung des Verfahrens mit Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Die gepl. Kosten von 2 2,5 pro m 2 neue Rebfläche sind aus heutiger Sicht realistisch! Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 20
21 6. Grundstücksverkehr Der Grundstücksverkehr ist nicht eingeschränkt! - Notarieller Kaufvertrag - Landabfindungsverzicht gem. 52 FlurbG (wenn im Sinne der FNO) An wen kann ich verkaufen? - Grundstücksbörse liegt bei der Gemeinde aus. - Grundstücke im Gemeindeblatt anbieten. - Winzer / Vorstände konkret ansprechen, können mögl. Kaufinteressenten vermitteln. Wichtige Informationen! - Bekommt ein Verkaufinteressent sein Grundstück nicht veräußert, so ist der Eigentümer weiter Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrens und ist voll kostenbeitragspflichtig.
22 7. Weiteres Vorgehen Baubeginn Ende Nov Besitzregelung und Räumungsaufforderung Mitte Okt Räumungsziel Mitte Nov Böschungspflegetag Kostenbeitrag Dez / März 2016 Erneute Teilnehmerversammlung Wunschtermin zur Zuteilung März/April 2016 Ende der Planiearbeiten Mai 2016 Zuteilung der neuen Grundstücke Mai 2016 Ende der Wegebauarbeiten Ende 2016 Tropfberegnung in Abhängigkeit vom Wegebau
23 So finden Sie uns im Internet! unter Flurneuordnung
24 Teilnehmerversammlung Ihringen (Schlichten) Neunlindenschule Ihringen, Di. den Folie 24
25 Haben Sie noch Fragen?
26 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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