FESTSTELLUNGSENTWURF

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1 Straßenbauverwaltung Bundesrepublik Deutschland Straße/ Abschnittsnummer/ Station: B23/120/2,414 bis B23/160/0,194 B23 Peiting Oberau Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen PROJIS-Nr.: U FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE "Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer - Textteil - Aufgestellt: Weilheim, den Staatliches Bauamt Kordon, Ltd. Baudirektor

2 B23 Peiting Oberau Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen Straße / Abschn.-Nr. / Station: B23_120_2,414 bis B23_160_0,194 Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 Unterlage zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" Fassung vom Auftraggeber: Staatliches Bauamt Weilheim Münchener Str Weilheim Betreuung: Dipl.-Ing. M. Hoyer Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) D. Narr Dipl. Ing. (FH) I. Schweiss Fachbeitrag Artengruppe Fledermäuse Dr. rer. hort. (Landespflege) J. Lüttmann Dipl. Biogeograph J. Bettendorf Faunistischer Fachbeitrag: Dipl. Ing. (FH) E. Schraml

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Anlass und Aufgabenstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Behördenbeteiligung Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Übersicht über das Schutzgebiet Erhaltungsziele des Schutzgebietes Verwendete Quellen Rechtsverbindliche Erhaltungsziele Gebietsbezogene konkretisierte Erhaltungsziele Natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL Arten gem. Anhang II FFH-RL Weitere charakteristische und wertgebende Arten Managementpläne/ Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Übergeordnete Zielsetzungen des ABSP Landkreis Weilheim-Schongau Übergeordnete Zielsetzungen des ABSP Landkreis Garmisch-Partenkirchen Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura Gebieten Beitrag des Gebietes zur biologischen Vielfalt Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten Vorbelastungen / umgesetzte Projekte Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Wirkfaktoren In die zu beurteilende Planung integrierte Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung nach 13 BNatSchG Alternativen/ Varianten, die in früheren Planungsphasen ausgeschlossen wurden Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Untersuchungsraum Untersuchungsinhalte Prüfungsrelevante Lebensraumtypen und Arten Durchgeführte Untersuchungen Datenlücken

4 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Übersicht über die Landschaft Natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Anhang II FFH-RL Sonstige für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile des Schutzgebietes Sonstige für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes erforderliche Landschaftsstrukturen Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Beschreibung der Bewertungsmethode Abschätzung der Relevanz der Projektwirkungen für die Beurteilung der Verträglichkeit Beeinträchtigungen natürlicher Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL LRT 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Anhang II FFH-RL Huchen (Hucho hucho, 1105) und Groppe (Cottus gobio, 1163) Großes Mausohr (Myotis myotis, 1324) und Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros, 1303) Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus (variolosus) nodulosus, 5377) Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Schadensabwehr Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte Beschreibung der relevanten Pläne und Projekte mit kumulativen Wirkungen64 8 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten Zusammenfassung Literatur und Quellen Ausgewertete Unterlagen und Kartenwerke Literatur Anhang

5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Abstimmungstermine mit zuständigen Fachbehörden... 9 Tabelle 2: Übersicht über das Schutzgebiet Tabelle 3: Erhaltungsziele des Gebiets gem. Vollzugshinweisen zur BayNat2000V (Stand ) Tabelle 4: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL laut SDB (Stand 2006). 14 Tabelle 5: Weitere natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, gem. BayNat2000V Tabelle 6: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, die während der Geländearbeiten erfasst wurden aber nicht an die Europäische Kommission gemeldet sind Tabelle 7: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL (laut SDB 2006) Tabelle 8: Weitere Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL, gem. BayNat2000V Tabelle 9: Vogelarten gem. Anhang 1 VS-RL, die im SDB aufgeführt sind Tabelle 10: Andere bedeutende Arten der Fauna, die im SDB aufgeführt sind: Tabelle 11: Beschreibung relevanter Projektwirkungen Tabelle 12: Minimierung der Eingriffe durch die Behelfsbrücke Tabelle 13: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL (laut SDB) Tabelle 14: Arten der Kraut- und Strauchschicht (LRT 9130) Tabelle 15: Arten der Kraut- und Strauchschicht (LRT 9180*) Tabelle 16: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL Tabelle 17: Übersicht über die Relevanz der projektspezifischen Wirkfaktoren gegenüber den natürlichen Lebensraumtypen einschließlich charakteristischer, wertgebender Tier- und Pflanzenarten Tabelle 18: Übersicht über die Relevanz der projektspezifischen Wirkfaktoren gegenüber den Tierarten nach Anhang II FFH-RL Tabelle 19: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT 7220* Tabelle 20: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT Tabelle 21: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT 9180* Tabelle 22: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung der Fischfauna Abbildung 1: Draufsicht auf die Behelfsbrücke und relative Lage der Sandsteinstollen im Vergleich zum Brückenpfeiler (Auszug aus STREICHER 2016: Entwurfsplanung Behelfsbrücke) Tabelle 23: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung der Fledermausfauna Tabelle 24: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des Schwarzen Grubenlaufkäfers

6 Tabelle 25: Dokumentation der Informationsrecherchen über andere Vorhaben Tabelle 26: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT 9180* Tabelle 27: Gesamtübersicht über die Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Tabelle 28: Gesamtübersicht über die Beeinträchtigungen der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang II FFH-RL

7 Abkürzungsverzeichnis ABSP agg. ASK B BfN BArtSchV Bayer. LfU Bayer. STMI Bayer. STUGV Bayer. STMLU BayNatSchG BayWaldG BK BNatSchG BP EHZ EU FFH-Gebiet FFH-RL FFH-VP GAP LBP Lkr. LRT NSG pnv RLB RLD RLA sap SDB SPA StBA UG unb VS-RL WM Arten- und Biotopschutzprogramm Aggregat, Artengruppe Artenschutzkartierung Bundesstraße Bundesamt für Naturschutz Bundesartenschutzverordnung Bayerisches Landesamt für Umwelt (ehemals Umweltschutz) Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Bayerisches Naturschutzgesetz Bayerisches Waldgesetz Biotopkartierung Bundesnaturschutzgesetz Brutpaar Erhaltungsziel Europäische Union Special Area of Conservation (= Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ) Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Verträglichkeitsprüfung Garmisch-Partenkirchen Landschaftspflegerischer Begleitplan Landkreis Lebensraumtyp Naturschutzgebiet Potenzielle natürliche Vegetation Rote Liste Bayern Rote Liste Deutschland Rote Liste Voralpines Hügel- und Moorland und Alpen spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Standarddatenbogen Special Protected Area (= Vogelschutzgebiet ) Staatliches Bauamt Untersuchungsgebiet Untere Naturschutzbehörde (EU)-Vogelschutz-Richtlinie Weilheim-Schongau 7

8 1 Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die vorliegende Unterlage zur FFH-Verträglichkeitsprüfung behandelt den Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit dem Umbau der bestehenden Knotenpunkte der Bundesstraße 23 mit der Staatsstraße 2059 westlich sowie der Kreisstraße GAP 3 östlich der Brücke. Die im Jahr 1929 fertiggestellte Echelsbacher Brücke überführt die B 23 (Peiting Oberau) über das Tal der Ammer und verbindet die Gemeinden Rottenbuch (Landkreis Weilheim-Schongau) und Bad Bayersoien (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Der Ersatzneubau der Brücke wird notwendig, da das bestehende Bauwerk zahlreiche Schäden aufweist. Die denkmalgeschützten Bögen der Bestandsbrücke werden dabei instandgesetzt und erhalten. Um die Brücke zu erneuern wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke südlich der bestehenden Brücke errichtet. Die Baumaßnahmen berühren ein Gebiet, das als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) im Sinne 32 BNatSchG und Art. 20 BayNatSchG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 FFH-RL unter DE Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer erfasst und an die Europäische Kommission gemeldet ist. Das FFH-Gebiet stellt ein rechtskräftiges Schutzgebiet dar. Wesentliches Ziel der FFH-RL ist die Erhaltung und Entwicklung der globalen Kohärenz des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura Dessen Aufgabe ist nach Art. 2 Abs. 2 FFH-RL die Sicherung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der relevanten Arten und Lebensräume. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bzw. 33 Abs. 1 BNatSchG beinhaltet ein Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume, für welche die Gebiete ausgewiesen sind. Daher lösen Pläne oder Projekte, die geeignet sind, einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, derartige Gebiete erheblich zu beeinträchtigen nach 34 BNatSchG in Umsetzung von Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 FFH-RL die Verpflichtung zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung des Vorhabens mit den Zielen des Schutzgebietes nach Art. 3 Abs. 3 FFH-RL aus. Vorliegende Unterlage behandelt die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet. Der Bearbeitung liegt die Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (Bayerische Natura 2000-Verordnung BayNat2000V) zugrunde. Sie orientiert sich an den europäischen Vorgaben zur Umsetzung der FFH-RL (Europäische Kommission 2000). Berücksichtigt wurden zudem der Leitfaden und die Musterkarten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004) sowie die bayerischen Vollzugsvorgaben in der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Schutz des europäischen Netzes Natura 2000 (Bayer. StMLU 2000) und im Ministerialen Schreiben (MS) vom (Bayer. StMi und Bayer. StMUGV 2005). Aufgrund der naturschutzfachlich überwiegend hohen Empfindlichkeit des Gebietes im Umfeld der Echelsbacher Brücke wurde ein vorbereitender Planungswettbewerb unter Berücksichtigung der Natura2000-Belange durchgeführt. In Arbeitsgruppensitzungen unter Beteiligung der zuständigen Behörden wurde insbesondere die Lage der Behelfsbrücke bestmöglich minimiert. Die Mausohrkolonie Echelsbacher Brücke ist Schutzgegenstand des FFH-Gebietes DE (Teilfläche 6) Fledermaus-Kolonien im Südwesten Oberbayerns und wird in einer separaten (Unterlage 19.3) behandelt. 8

9 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Folgende EU-Richtlinien bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz des europäischen Naturerbes: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL), sowie Richtlinie 92/67/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai Diese europarechtlichen Vorgaben sind in den BNatSchG übernommen und in nationales Recht umgesetzt worden. Seit ist in Bayern die Natura Verordnung (BayNat2000V) in Kraft getreten. 1.3 Behördenbeteiligung Bei der Erstellung der Unterlage wurden die zuständigen Naturschutz- und Fachbehörden beteiligt. Hierzu fanden die in nachfolgender Tabelle 1 aufgeführten Abstimmungstermine statt. Tabelle 1: Abstimmungstermine mit zuständigen Fachbehörden Datum Beteiligte Behörden Gegenstand der Abstimmung Ortstermin am Wasserwirtschaftsamt Weilheim Pfeilerstandort der Behelfsbrücke am Ammerufer Termin StBA WM am Ortstermin am Ortstermin am Termin ROB München am Termin ROB München am Untere Naturschutzbehörde Lkr. Garmisch-Partenkirchen Untere Naturschutzbehörde Lkr. Garmisch-Partenkirchen Untere Naturschutzbehörde Lkr. Garmisch-Partenkirchen ROB, Bergamt Süd Höhere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Lkr. Garmisch-Partenkirchen Untere Naturschutzbehörde Lkr. Weilheim-Schongau Höhere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Lkr. Garmisch-Partenkirchen Durchführung der Baugrunduntersuchung Pfeilerstandorte der Behelfsbrücke Pfeilerstandorte und Abspannungen der Behelfsbrücke Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse von LBP, sap, FFH-VP Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse von sap, FFH-VP bezüglich der Artengruppe Fledermäuse Neben grundsätzlichen Abstimmungen zur Vorgehensweise und Methodik wurden Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Ermittlung von Beeinträchtigungen vorgestellt. Die Behörden erklärten das grundsätzliche Einverständnis mit dem Vorgehen und den Ergebnissen der FFH-VP. 9

10 2 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH-Gebiet DE Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer umfasst den Gewässerlauf der Ammer mit zahlreichen kleinen Seitenzuflüssen. Es erstreckt sich in 9 Teilflächen vom Ammergebirge bis zur Mündung in den Ammersee und besitzt eine Gesamtfläche von ha. Die Echelsbacher Brücke liegt innerhalb der Teilfläche 06 des FFH-Gebietes. Die Grenzen des Schutzgebietes sind im beiliegenden Übersichtsplan zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP, Unterlage ) dargestellt. Die Ammer entspringt im Naturschutzgebiet des bis zu fast m hohen Ammergebirges und durchfließt erst Oberammergau, dann Unterammergau. Im weiteren Verlauf liegt nach dem Zusammenfluss mit der Halbammer das Naturschutzgebiet Ammerdurchbruch bei Scheibum sowie weiter flussabwärts das Naturschutzgebiet Ammerschlucht an der Echelsbacher Brücke. Dieser obere Verlauf der Ammer weist einen ausgesprochenen Wildflusscharakter auf. Südlich von Peiting schwenkt der Verlauf der Ammer deutlich nach Osten, hier liegt das Naturschutzgebiet Ammertal im Bereich der Ammerleite und Talbachhänge. Das vorhergehende schmale bewaldete Tal öffnet sich nun zu einem weiten Tal. Der Fluss mäandriert zeitweise zwischen größeren Kiesbänken. Im weiteren Verlauf ist die Gewässerdynamik durch angrenzende Siedlungen und andere Nutzungen nun stärker eingeschränkt. Die Ammer fließt südlich an Peißenberg vorbei, wendet sich wieder nach Norden und durchfließt die Stadt Weilheim. Kurz vor der Mündung in den Ammersee wird die Ammer zweigeteilt. Die Neue Ammer fließt als eingedeichter Kanal in den Ammersee. Das FFH-Gebiet verläuft entlang des mäandrierenden Verlaufs der Alten Ammer, hier liegt das Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer. Die Amer weist insgesamt eine hervorragende natürliche Ausstattung auf. Durch die geomorphologischen und klimatischen Bedingungen finden sich hier neben verschiedenen, kaum beeinflussten Waldgesellschaften auch einige Pflanzengesellschaften, die im Alpenvorland ansonsten nur an wenigen Sonderstandorten auftreten, u. a. Bergkiefernbestände, Felsfluren und Reitgrasfluren mit reichhaltiger dealpiner Artengarnitur. Der Ammer kommt besondere Bedeutung als Biotopverbundachse zwischen den Alpen und der Moorund Hügellandschaft des Alpenvorlandes zu. Eindrucksvoll stellt sich die weitgehend ungestörte Dynamik des Alpenflusses und das Landschaftsbild mit geomorphologischen Besonderheiten, wie Kalktuffhöhlen und Nagelfluhfelsen, dar. Aufgrund der besonderen geologischen Voraussetzungen stehen teils kohleführende Schichten an, die früher abgebaut wurden. Es finden sich noch immer die alten Bergwerksstollen des Kohleabbaus sowie ehemalige Wetzsteinstollen. Diese unterirdischen Hohlräume dienen soweit sie zugänglich sind heute als Winterquartier für Fledermäuse. Laut ABSP sind die Biotopverbundachse sowie die Funktion der Stollen als Fledermaus- Winterquartier von bayernweiter Bedeutung. Negative Einflüsse gehen von der vorhandenen Erholungsnutzung v. a. durch Kajakfahrer, Veränderungen am Fließgewässer sowie einem überhöhten Fichtenanteil durch frühere Aufforstungen in größeren Teilen der Wälder aus. Die wichtigsten Angaben zum FFH-Gebiet sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: 10

11 Tabelle 2: Übersicht über das Schutzgebiet Schutzgebiet Bundesland Regierungsbezirk Landkreise Gebietsgröße Biogeographische Region Naturraum Kurzcharakteristik Güte und Bedeutung DE Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee- Südufer Bayern Oberbayern Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen ha kontinental 037 Ammer-Loisach-Hügelland Naturnaher Alpenfluss, in angrenzenden Bereichen unter anderem Bergkiefernwälder und Kalktuffquellen (Schluchthänge) sowie Hoch- und Flachmoore, Jagdgebiet der Mausohrkolonie Echelsbacher Brücke. Einer der hochwertigsten und repräsentativsten Alpenflüsse in Bayern mit in Teilbereichen weitgehend ungestörter Dynamik, Vorkommen zahlreicher bedeutsamer LRT und Arten, landesweit bedeutsame Mausohrkolonie in Echelsbacher Brücke Bergbau (z.b. Teststollen in der Ammerschlucht), Reste künstlicher Fluchthöhlen im Bereich des Schnalzberges. Natürlicher, sehr tief reichender Molasseaufschluss mit Kalktuffhöhlen und kaskaden, schluchtartige Engstellen (Scheibum). Einflüsse und Nutzungen im Gebiet Beweidung, Forstwirtschaftliche Nutzung, Sport und Freizeitaktivitäten, Wassersport, Veränderung von Lauf und Struktur von Fließgewässern, Einwanderung neuer Arten. 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Verwendete Quellen Zur Beschreibung des Schutzgebietes und seiner maßgeblichen Bestandteile und zur Identifikation seines Schutzzweckes bzw. der Erhaltungsziele wurden alle bekannten und im Anhang aufgeführten Datenquellen herangezogen und ausgewertet. Die wesentlichen Grundlagen für die Bearbeitung bildet die Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (Bayerische Natura 2000-Verordnung BayNat2000V), die am in Kraft getreten ist sowie die Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete für das FFH-Gebiet DE (Regierung von Oberbayern und Bayer. LfU 2016). Diese amtlichen Grundlagen beziehen sich auf das gesamte Schutzgebiet. Eine lagegenaue Verortung dieser Daten ist i.d.r. nicht möglich. Die den Gebieten zugehörigen Standarddatenbögen befinden sich momentan in Überarbeitung. In vorliegender Unterlage wurde auf den vor Einführung der BayNat2000V gültigen Standarddatenbogen (Bayer. LfU 2006) zurückgegriffen. Zur Abgrenzung des FFH-Gebietes (in den beiliegenden Plänen dargestellt) wurde die, auf der Homepage des Bayer. LfU zum Download bereitstehende, digitalen Schutzgebietsgrenzen im Maßstab 1:5.000 (Feinabgrenzung) der FFH-Gebiete in Bayern (Bayer. LfU 2016) herangezogen. Ferner wurde auf weitere naturschutzfachliche Planungsgrundlagen, insbesondere die Datenbank und Flächenabgrenzung der amtlichen Artenschutzkartierung (Bayer. LfU, Stand 2015), das ABSP der Lkr. Weilheim-Schongau (Bayer. StMLU 1997) und Gar- 11

12 misch-partenkirchen (Bayer. StMLU 2007), die amtliche Biotopkartierung, Topographische Karten im Maßstab 1:25.000, Luftbilder im Maßstab 1:5.000, etc., zurückgegriffen Rechtsverbindliche Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele in schutzgebietsbezogener, konkretisierter Form sind die maßgebliche Grundlage für die Abschätzung der Erheblichkeit der durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen. Sie ergeben sich in Analogie zu FFH-Gebieten, zum einen aus Ziffer 9.8 GemBek, nach welcher als Erhaltungsziel die Erhaltung der im Standard- Datenbogen genannten Lebensraumtypen und/ oder Arten, die maßgeblich für die Aufnahme des Gebietes in das Europäische Netz Natura 2000 waren, zu verstehen ist. Ferner ist als zentrales Ziel für die Natura 2000-Gebiete in Art. 3 FFH-RL festgeschrieben: Der Fortbestand oder ggf. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist zu gewährleisten. Der Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps oder einer Art ist nach Art. 1 FFH-RL dann als günstig einzustufen, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er einnimmt, beständig sind oder sich ausbreiten und sein Fortbestand langfristig gesichert ist. Maßstab für Untersuchungen der FFH-Verträglichkeit ist somit der Schutz und die Erhaltung bzw. ggf. die Wiederherstellung der günstigen Erhaltungszustände der für die Ausweisung des Schutzgebietes maßgeblichen bzw. der für das Schutzgebiet repräsentativen, im SDB aufgeführten und an die EU gemeldeten natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang II FFH- RL bzw. die in der Verordnung nach Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG aufgeführten Erhaltungsziele Gebietsbezogene konkretisierte Erhaltungsziele Die gebietsbezogenen Konkretisierungen der Erhaltungsziele stellen Aussagen zur genaueren naturschutzfachlichen Interpretation dieser durch den SDB bzw. die Erhaltungsziel-Verordnung i. V. m. 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG vorgegebenen Erhaltungsziele dar. Rechtsverbindliche Erhaltungsziele sind i. S. 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-)Zustandes der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang II FFH-RL. Diese Zielsetzungen wurden durch die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (2016) naturschutzfachlich interpretiert bzw. genauer ausformuliert. Tabelle 3: Erhaltungsziele des Gebiets gem. Vollzugshinweisen zur BayNat2000V (Stand ) Erhalt des Ammertals zwischen Altenau und dem Naturschutzgebiet Ammersee-Südufer sowie des Tals der Halbammer unterhalb Unternogg mit der Ammerleite, Auen und Mooren als landesweit bedeutsamen Biotopkomplex und Verbundachse. Erhalt der Ammerleite als Komplex aus Kalktuffquellen, Niedermooren, Schutthalden, Kalkfelsen, Höhlen und Wäldern sowie der Ammeraue mit Pfeifengraswiesen und Niedermooren. Erhalt des jeweils charakteristischen Wasser- und Nährstoffhaushalts der Lebensraumtypen sowie ihrer Habitatelemente und charakteristischen Arten. Erhalt des funktionalen Zusammenhangs zwischen den Lebensraumtypen. 12

13 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung von Ammer und Halbammer als Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation, als Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica bzw. als Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos mit ihrer Gewässerqualität, Geschiebezufuhr, unverbauten Abschnitten, Durchgängigkeit und ihrer naturnahen Dynamik, insbesondere oberhalb Peißenbergs und in der Halbammer. Erhaltung eines reich strukturierten Gewässerbetts und der Anbindung von Seitengewässern. 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) auf den Hochwasserdämmen in ihren gehölzarmen Formen. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) und Kalkreichen Niedermoore mit ihrer weitgehend gehölzfreien, nutzungsgeprägten Struktur. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts). 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung Lebender Hochmoore durch Erhalt der natürlichen Entwicklung des Moorkörpers, Erhalt der typischen Vegetation, Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts und der Nährstoffarmut der Standorte. Erhalt des funktionalen Zusammenhangs mit ungenutzten, naturnahen und wenig gestörten Moor- und Bruchwaldrandzonen sowie mit Übergangsmoor-, Niedermoor- und Streuwiesen-Lebensräumen. Erhalt der typischen Habitatelemente (z. B. Bult-Schlenken-Komplexe, Kolke, Gehölzstrukturen) für die charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. 5. Erhalt ggf. Entwicklung Noch renaturierungsfähiger degradierter Hochmoore. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts). 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Kalktuffquellen (Cratoneurion) mit ihren charakteristischen hydrogeologischen Strukturen und Prozessen. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der biotopprägenden Dynamik der Ammerschlucht zum Erhalt der Kalkhaltigen Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas. 8. Erhalt der Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation einschließlich ihres biotopprägenden Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes sowie ausreichend störungsfreier Bereiche. 9. Erhalt der ungenutzten Nicht touristisch erschlossenen Höhlen, auch als (ganzjährige) Fledermausquartiere, Erhalt des Höhlenklimas (Wasserhaushalt, Bewetterung, kein offenes Feuer in der Höhle und im Nahbereich) sowie der geologischen Strukturen und Prozesse. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum), der Waldmeister- Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion), der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion), der Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Montanen bis alpinen bodensauren Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasserhaushalts). 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Moorwälder. Erhalt des natürlichen Moor-Wasserhaushaltes. Erhalt der natürlichen Bestandsentwicklung und des natürlichen strukturellen Aufbaus. Erhalt der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume (mit Hoch-, Übergangs- und Flachmooren sowie Streuwiesen) bzw. des ungestörten Kontakts mit Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten, Seggenrieden, Nassund Auwiesen, Magerrasen, Hochstaudenfluren sowie Bruch- und Auwäldern. Erhalt der charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Großem Mausohr und Kleiner Hufeisennase. Erhalt ungestörter Winterquartiere mit charakteristischem Mikroklima, des Hangplatzangebots und des Spaltenreichtums. Erhaltung geeigneter Laub- und Mischwälder mit einem ausreichend hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spalten als Jagdhabitate. Erhalt der Flugkorridore zwischen Quartier und Nahrungshabitat. 13. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen der Gelbbauchunke mit ihren Land- und Laichhabitaten, insbesondere ephemeren Lachen und Kleingewässern. 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Huchen und Groppe. Erhalt einer naturnahen Fischbiozönose. 13

14 15. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und ihrer Lebensräume einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen. 16. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Skabiosen-Scheckenfalters einschließlich der Bestände des Teufels-Abbiss. Erhalt der Lebensräume in nährstoffarmen Feuchtwiesen und Mooren. 17. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen der Bachmuschel. Erhalt naturnaher, strukturreicher Gerinne mit guter Gewässerqualität mit naturnaher Begleitvegetation. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichender Wirtsfisch-Populationen, insbesondere von Elritzen, Groppen und Döbeln. Ausrichtung einer ggf. erforderlichen Gewässerunterhaltung auf den Erhalt der Bachmuschel und ihre Lebensraumansprüche in von ihr besiedelten Gewässerabschnitten. 18. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Frauenschuhs. Erhaltung der Lebens- und Nisträume der Sandbienen der Gattung Andrena. 19. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Sumpf-Glanzkrauts und seiner Habitate. Zusätzlich Erhalt potenzieller Habitate auf Vermoorungen mit lückiger Vegetationsdecke und ohne Streuauflage mit natürlichem Wasserhaushalt. 20. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen des Schwarzen Grubenlaufkäfers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines hydrologisch intakten, vernetzten und nicht zerschnittenen Verbundsystems aus nassen und feuchten Standorten in gutem Erhaltungszustand sowie intakter Gewässer mit Flachwasserbereichen und naturnahen Ufern mit liegendem und stehendem Totholz. Schaffung ausreichend breiter Pufferbereiche zur intensiv genutzten Flur. 2.3 Natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL Folgende natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL sind im SDB (Stand 2006) für das FFH-Gebiet aufgeführt und wurden im Zuge der Gebietsmeldung an die Europäische Kommission übermittelt: Tabelle 4: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL laut SDB (Stand 2006) EU- Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand Nachweis im UG 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation A A Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica 3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore C C - A A - C C - C B - C C * Kalktuffquellen (Cratoneurion) A A x 7230 Kalkreiche Niedermoore B B * Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas A A Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation B A x 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen C B Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) C C - 14

15 EU- Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand Nachweis im UG 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) B B x 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) B B * Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion C B x 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) B A x C B - * prioritärer natürlicher Lebensraumtyp Erläuterung: Repräsentativität A hervorragende Repräsentativität des Lebensraumtyps B gute Repräsentativität des Lebensraumtyps C mittlere Repräsentativität des Lebensraumtyps Erhaltungszustand A sehr guter Erhaltungszustand, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit B guter Erhaltungszustand, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich C mittel bis schlechter Erhaltungszustand, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich Nachweis im UG - Kein Vorkommen x Vorkommen im Untersuchungsgebiet Am 1. April 2016 ist die Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (Bay- Nat2000V) in Kraft getreten. Die Anhänge führen für das FFH-Gebiet zwei weitere Erhaltungsziele für folgende prioritäre Lebensraumtypen auf. Da derzeit der überarbeitete SDB noch nicht zur Verfügung steht liegen keine Angaben z. B. zum Erhaltungszustand vor. Tabelle 5: Weitere natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, gem. BayNat2000V EU- Code Nachweis im UG 7110* Lebende Hochmoore k.a. k.a. - 91D0* Moorwälder k.a. k.a. - Während der Geländearbeiten wurde als weiterer prioritärer natürlicher Lebensraumtyp 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) nachgewiesen. Tabelle 6: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, die während der Geländearbeiten erfasst wurden aber nicht an die Europäische Kommission gemeldet sind Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand EU- Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand Nachweis im UG 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) k.a. k.a. x 15

16 Der LRT 6110* ist Bestandteil des Schutzgebietes, innerhalb des UG wurde er nur sehr kleinflächig nachgewiesen und stellt grundsätzlich einen typischen Bestandteil des Biotopkomplexes Steilhang (z. B. Schlucht, Hangleiten) dar. Sein Vorkommen ist beschränkt auf natürlich waldfreie Standorte, wie sie im Bereich von Felswänden oder Felsbändern (Steilheit, Exposition, Bodenbildung) vorhanden sind. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Gebietsmeldung vollständig und abgeschlossen ist. Da dieser LRT nicht Bestandteil des SDB ist, wird er in den nachfolgenden Untersuchungen zur FFH- Verträglichkeit nicht weiter berücksichtigt. Mögliche Auswirkungen auf diese Bestände werden im Rahmen der Unterlage zum LBP (Unterlage 9.1 bis 9.4 und 19.1, NRT 2016) gemäß 14 BNatSchG, behandelt. 2.4 Arten gem. Anhang II FFH-RL Folgende Tier- und Pflanzenarten des Anhang II FFH-RL kommen im FFH-Gebiet vor, sind im SDB (Stand 2006) aufgeführt und wurden an die Europäische Kommission gemeldet: Tabelle 7: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL (laut SDB 2006) EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH Population (P.) Erhaltungszustand Nachweis im UG 1193 Bombina variegata Gelbbauchunke 2 2 II, IV vorhanden C Cottus gobio Koppe, Groppe V * II häufig, große P. C pot Cypripedium calceolus Frauenschuh 3 3 II, IV selten, mittlere bis kleine P. B Euphydryas aurinia Skabiosen- Scheckenfalter 2 2 II i > 100 B Hucho hucho Huchen 3 2 II, V selten, mittlere bis kleine P. C pot Liparis loeselii Sumpf- Glanzkraut 2 2 II, IV i = 5 B Maculinea nausithous 1059 Maculinea teleius Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Heller Wiesen- knopf- Ameisenbläuling 3 3 II, IV i > 100 B II, IV i > 30 B Myotis myotis Großes Mausohr V V II, IV i ca. 500 A x 1303 Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 1 1 II, IV i < 2 (überwinternd) C pot. 16

17 EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH Population (P.) Erhaltungszustand Nachweis im UG 1032 Unio crassus Bachmuschel 1 1 II, IV selten, mittlere bis kleine P. C - Erläuterung: Erhaltungszustand A hervorragender Erhaltungszustand, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit B guter Erhaltungszustand, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich C durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich Nachweis im UG - Kein Vorkommen x Vorkommen im Untersuchungsgebiet pot. Potenzielles Vorkommen im Untersuchungsgebiet Am 1. April 2016 ist die Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (Bay- Nat2000V) in Kraft getreten. Die Anhänge führen für das FFH-Gebiet ein weiteres Erhaltungsziel für folgende Art gem. Anhang II FFH-RL auf. Da derzeit der überarbeitete SDB noch nicht zur Verfügung steht liegen keine Angaben z. B. zum Erhaltungszustand vor. Tabelle 8: Weitere Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL, gem. Bay- Nat2000V EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH Population (P.) Erhaltungszustand Nachweis im UG 5377 Carabus (variolosus) nodulosus Schwarzer Grubenlaufkäfer 1 1 II, IV k.a. k.a. pot. ASK-Nachweise des Schwarzen Grubenlaufkäfers liegen für die TK-Blätter 8231 (Peiting), 8232 (Uffing am Staffelsee), 8331 (Bad Bayersoien) und 8332 (Unterammergau) nicht vor. Laut Internet-Arbeitshilfe des LfU existiert ein Vorkommen des Laufkäfers auf dem angrenzenden TK-Blatt 8232 (Uffing am Staffelsee). Im SDB (Stand 2006) zum Schutzgebiet wird eine weitere Vogelart gemäß Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Tabelle 9: Vogelarten gem. Anhang 1 VS-RL, die im SDB aufgeführt sind EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Population (P.) Erhaltungszustand Nachweis im UG A239 Dendrocopos leucotos Weißrückenspecht BP B - Da der Weißrückenspecht keine Art des Anhang II FFH-RL darstellt wurde folglich kein Erhaltungsziel für die Vogelart formuliert. Es liegen Nachweise des Weißrückenspechts aus den Jahren 1991 und 1994 vor (ASK-NR u ). Im Rahmen der Kartierung der Avifauna im Jahr 2015 wurde der Weißrückenspecht im UG nicht nachgewiesen. Da somit ein aktuelles Vorkommen im UG ausgeschlossen werden kann und es 17

18 sich auch nicht um eine zu berücksichtigende charakteristische Art handelt, wird der Weißrückenspecht im Folgenden nicht weiter betrachtet. 2.5 Weitere charakteristische und wertgebende Arten Im SDB (Stand 2006) zum Schutzgebiet werden weitere bedeutsame Arten der Fauna aufgeführt. Tabelle 10: Andere bedeutende Arten der Fauna, die im SDB aufgeführt sind: Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH Population (P.) Nachweis im UG Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen 2 2 IV k.a. - Myotis daubentonii Wasserfledermaus * * IV k.a. pot. RLB/ RLD: Rote Liste Bayern/ Deutschland 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V Vorwarnliste * nicht gefährdet k. A. keine Angaben FFH-Richtlinie Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang IV: streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Anhang V: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus Natur und deren Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können Mehrere Nachweise der Wasserfledermaus im Winterquartier liegen (aktuellster jeweils aus dem Jahr 2013) aus zwei unterirdischen Stollen links und rechts der Ammer vor (ASK-Nr u ). Für das Wald-Wiesenvögelchen sind im UG keine geeigneten Habitatflächen vorhanden. Im Schutzgebiet existieren Vorkommen weiterer wertgebender, aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung in den Roten Listen bzw. Vorwarnlisten Deutschlands oder Bayerns verzeichneter und/ oder europarechtlich bzw. nach BNatSchG besonders oder streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Sie sind für die hier vorliegende Fragestellung nicht relevant. Auf eine gesonderte Auflistung wird an dieser Stelle verzichtet. Sofern die Arten im UG Vorkommen besitzen, darüber hinaus als charakteristische Arten eines natürlichen Lebensraumtyps anzusehen sind und für diesen diagnostische Funktionen (bezüglich des Erhaltungszustandes etc.) übernehmen können, werden sie bei der Darstellung der Lebensraumausstattung des detailliert untersuchten Bereiches aufgeführt und bei der Abschätzung der Erheblichkeit berücksichtigt. 2.6 Managementpläne/ Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Ein Managementplan ist für das FFH-Gebiet nicht aufgestellt. Der Entwurf ist aktuell in Bearbeitung. Ein Vorabzug liegt noch nicht vor. 18

19 2.6.1 Übergeordnete Zielsetzungen des ABSP Landkreis Weilheim-Schongau Erstellung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zum Schutz und zur Entwicklung der Ammerschlucht in Abstimmung mit dem südlich angrenzenden Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Erhaltung und Optimierung der natürlichen Gewässerdynamik der Ammer. Vermeidung der Belastung durch Boots- und Wanderbetrieb mit Hilfe von Informations- und Kontrollmaßnahmen zur Entwicklung einer umweltverträglichen Freizeitnutzung; u.a. durch Vermeidung von Störungen Erhaltung und Optimierung der naturnahen Waldbestände an der Ammerleite Übergeordnete Zielsetzungen des ABSP Landkreis Garmisch- Partenkirchen Erhaltung und Optimierung der Ammer als naturnaher Wildfluss und Ausbreitungsachse für fließgewässertypische Arten. Erhaltung bzw. Förderung der Schotterfluren und Trockenstandorte sowie ihrer charakteristischen Arten in der Ammerschlucht. Erhaltung und Optimierung der naturnahen Waldlebensräume in der Ammerschlucht sowie langfristiger Umbau der Fichtenreinbestände in strukturreiche Mischwaldbestände. Zielsetzungen im Schwerpunktgebiet des Naturschutzes Ammerschlucht Erhaltung bzw. Erhöhung der Flussdynamik in der Ammer durch Sicherung bzw. Wiederherstellung natürlicher Abflüsse und Geschiebeführungen. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit am Wehr Kammerl durch Anlage eines Umgehungsbachs mit ausreichender Wasserführung. Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung der steilen Hangwälder, in flacheren Bereichen Fortführung bzw. Ausweitung der extensiven Bewirtschaftung (Einzelstammnutzung, Femelschlag) zur Förderung des Strukturreichtums. Verstärkte Anstrengungen zum Umbau der Wälder mit überhöhter Fichtenbeimischung in standortheimische Waldgesellschaften, wobei langfristige Verjüngungszeiträume anzustreben sind. Erhaltung und Optimierung der überregional bis landesweit bedeutsamen Fledermaus- Wochenstuben und Winterquartiere bei Echelsbach. Erhaltung des weitgehend unbeeinträchtigten Hochmoors zwischen Halbammer und Ammer, v. a. durch Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen. 19

20 2.7 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura Gebieten Beitrag des Gebietes zur biologischen Vielfalt Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden Lebensraumtypen erfasst, die als natürliche Lebensraumtypen in Anhang I FFH-RL aufgeführt sind. Darüber hinaus finden sich Vorkommen zahlreicher Arten, die in Bayern oder Deutschland gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind. Für diese Arten stellt das Schutzgebiet aufgrund seiner Größe und Komplexität einen Lebensraum von überregionaler bis landesweiter Bedeutung dar. In der Gesamtbewertung laut SDB besitzt das Schutzgebiet eine mittlere bis sehr hohe Bedeutung für den Erhalt der natürlichen Lebensraumtypen bezogen auf Bayern. Besonders für die Lebensraumtypen 3220, 3240, 7220*, 8160* kommt dem Schutzgebiet sehr hohe Bedeutung zur Sicherung der Vorkommen und der Kohärenz des Schutzgebietsnetzes zu Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten In den Zielen der FFH-RL ist der Aufbau eines zusammenhängenden europäischen Systems mit dem Namen Natura 2000 vorgesehen. Die Bedeutung des FFH-Gebietes im überörtlichen Zusammenhang mit anderen FFH-Gebieten bzw. SPA-Gebieten in Hinblick auf das Netz von Schutzgebieten Natura 2000 kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend geklärt werden. Derart großräumige Zusammenhänge gehen über den Rahmen der vorliegenden Studie hinaus. Grundsätzlich mehr oder weniger enge biozönotische Verwandtschaften und entsprechend bedeutsame Beziehungen dürften v. a. mit Natura 2000-Schutzgebieten bestehen, die angrenzend liegen und zumindest in Teilen ähnliche Lebensraumausstattung und Artvorkommen aufweisen. Folgende Natura 2000-Schutzgebiete liegen im näheren Umfeld der Ammer: FFH-Gebiet Ammergebirge (alpine Region) FFH-Gebiet Trauchberger Ach, Moore und Wälder am Nordrand des Ammergebirges FFH-Gebiet Moore im oberen Ammertal (teils alpine Region) FFH-Gebiet Ammertaler Wiesmahdhänge (alpine Region) FFH-Gebiet Moränenlandschaft zwischen Staffelsee und Baiersoien FFH-Gebiet Illach von Hausen bis Jagdberg FFH-Gebiet Moorkette von Peiting bis Wessobrunn FFH-Gebiet Grasleitner Moorlandschaft FFH-Gebiet Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See FFH-Gebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet Vogelschutzgebiet Murnauer Moos und Pfruehlmoos Vogelschutzgebiet Ammergebirge mit Kienberg und Schwarzenberg sowie Falkenstein (alpine Region) 20

21 Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Ammer mit ihrer weitgehenden Durchgängigkeit, eine bedeutende sowohl aquatische als auch terrestrische Wanderlinie und Ausbreitungsachse darstellt, die für den Lebensraumverbund und den Verbund der Schutzgebiete des Netzes überregionale Bedeutung besitzt. Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Ammer eine bedeutende Verbindung zwischen Schutzgebieten der alpinen Region und dem Ammersee mit seiner Lage am Rand des voralpinen Hügellandes ist. 2.8 Vorbelastungen / umgesetzte Projekte Es sind verschiedene Vorhaben/ Wirkungen bekannt, welche die Verhältnisse im FFH- Gebiet beeinflussen. Grundlegend ist hierbei zwischen Vorbelastungen und anderen Plänen und Projekten, die ggf. kumulativ zu berücksichtigen sind, zu unterscheiden. Unter Berücksichtigung fachlicher Vorgaben werden als Vorbelastungen abgeschlossene Projekte gewertet, deren Auswirkungen sich im Ist-Zustand des Schutzgebietes widerspiegeln. Dazu zählen sowohl in der Vergangenheit abgeschlossene Prozesse nach Ausweisung des FFH-Gebiets (z. B. Verlust von LRT-Fläche) als auch anhaltende Prozesse. Alle bekannten seit der Schutzgebietsausweisung im Jahr 2001 genehmigten Projekte, deren Auswirkungen auf das FFH-Gebiet im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen bzw. Vorprüfungen untersucht wurden, wurden geprüft. Diese geprüften Projekte werden in Kapitel 7 als ggf. kumulativ zu betrachtende Projekte behandelt. Hierbei werden auch Projekte im Schutzgebiet bzw. unmittelbar daran angrenzend berücksichtigt, die sich derzeit in einem so weit fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, dass ihre Umsetzung als wahrscheinlich anzunehmen ist. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Größe des Gebietes, der Vielfalt der LRT und der Komplexität sowohl des Auen-Ökosystems an sich als auch seinen beeinflussenden Faktoren in der Vergangenheit eine genaue Zuweisung von Art und Maß von Beeinträchtigungen zu einem bestimmten Verursacher nicht möglich ist. Einschlägige fachliche Vorgaben (ARGE KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE ET. AL. 2004) raten bei dieser Sachlage zu einer Berücksichtigung der Gesamtheit der relevanten Auswirkungen als Vorbelastung und somit als Bestandteil der Ist-Situation. Grundsätzlich setzt das Maß an Vorbelastungen das Maß an zusätzlichen Beeinflussungen, das für das Schutzgebiet noch verträglich ist, herab. Vorbelastete Bestände zeigen eine höhere Empfindlichkeit gegenüber neuen Belastungen als unberührte Bestände. Bei der Bewertung des EHZ der einzelnen kartierten LRT-Flächen wurde bei der Beurteilung des Parameters Beeinträchtigungen diesem Sachverhalt Rechnung getragen. Die vorliegende FFH-VP basiert auf der Aufnahme des vorbelasteten Bestandes. Bestehende Nutzungen und Vorbelastungen, die keinen Projekten zuzuordnen sind, werden nachfolgend aufgeführt und beschrieben. Verkehr / benachbarte Verkehrswege Straßenquerung B 23 bei Oberammergau Ortsbereich Oberammergau Straßenquerung B 23 bei Unterammergau Ortsbereich Unterammergau Straßenquerung einer Ortsverbindungsstraße zwischen Altenau und Unternogg 21

22 Straßenquerung am Kraftwerk Kammerl Straßenquerung B 23 Echelsbacher Brücke Straßenquerung St 2058 bei Rottenbuch Straßenquerung St 2058 bei Peißenberg Straßenquerungen B 472 bei Peißenberg Straßenquerung B 472 bei Polling Straßenquerung St 2058 bei Polling Bahnbrücke bei Wielenbach Straßenquerung Kreisstraße WM 9 bei Pähl Straßenquerung St 2056 südlich des Ammersees Weitere kleinere Wege- / Straßenquerungen Land- und forstwirtschaftliche Nutzung Überhöhter Fichtenanteil durch Aufforstungen Beeinträchtigungen durch Ablagerungen am Schluchtrand Trittbelastung durch Beweidung auf organischen Weichböden und Waldstandorten Freizeiteinrichtungen / Touristische Nutzung Wanderwege zu den Schleierfällen Kajakfahrer (beliebtester Abschnitt Kraftwerk Kammerl bis Rottenbucher Brücke) Weitere Nutzungen Wasserkraftwerk Kammerl 22

23 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die Baumaßnahme umfasst den Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit dem Umbau der bestehenden Knotenpunkte der Bundesstraße 23 mit der Staatsstraße 2059 westlich sowie der Kreisstraße GAP 3 östlich der Brücke. Der Ersatzneubau der Brücke wird notwendig, da das bestehende Bauwerk zahlreiche Schäden aufweist. Die denkmalgeschützten Bögen der Bestandsbrücke werden dabei instandgesetzt und erhalten. Um die Brücke zu erneuern wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke südlich der bestehenden Brücke errichtet. Die detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme ist den Erläuterungsberichten (Unterlage 1, Unterlage 15.1, Unterlage 15.2) zu entnehmen. 3.2 Beschreibung der Wirkfaktoren In folgender Tabelle werden für die Fragestellung wesentliche Projektwirkungen nach Art, Umfang und zeitlicher Dauer beschrieben und hinsichtlich ihrer Intensität und ihres Einflussbereiches charakterisiert. Tabelle 11: Beschreibung relevanter Projektwirkungen Projektwirkung Beschreibung Anlagebedingte Projektwirkungen Anlagebedingte Flächenverluste und - veränderungen Veränderung der natürlichen Standortbedingungen (Wasser, Boden, Kleinklima) Dauerhafte Flächenverluste von LRT innerhalb des Schutzgebietes durch Versiegelung, Überbauungen (z. B. Böschungen). Dauerhafte Flächenverluste von Laub- und Mischwäldern mit Baumhöhlenangebot (pot. Quartiere der im FFH-Gebiet geschützten Fledermäuse). Aufgrund der großen Höhe des Talraumes sind mit der Verbreiterung der Bestandsbrücke (beidseits je 3,5 m) keine wesentlichen Veränderungen von Besonnung und Wasserversorgung für Vegetationsbestände unterhalb der Brücke zu erwarten. Der gefasste Austritt von Hangschichtwasser im Bereich der Treppenanlage am Widerlager West bleibt hinsichtlich Wasserspeisung und Lage unverändert erhalten. Anlagebedingte Barrierewirkungen und Flächenzerschneidung Zerschneidungs- und Trenneffekte sind durch bestehende Verkehrsflächen bereits vorhanden. Durch die Verbreiterung der Brücke ergibt sich keine Veränderung der Bestandssituation im Hinblick auf die Durchgängigkeit des Talraumes, da die Brücke sich ca. 75 m über der Ammer befindet. Betriebsbedingte Projektwirkungen Betriebsbedingte Stoffeinträge / Betriebsbedingte Störungen Lärm, Lichtemissionen, Erschütterungen und optische Reize sind durch die Lage im Nahbereich der B 23 bereits vorhanden. Änderungen in der Verkehrsbelastung als Folge der Baumaßnahme werden nicht erwartet. Baubedingte Projektwirkungen Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ergibt sich hinsichtlich betriebsbedingter Störungen durch Verkehrslärm ein nahezu gleiches Bild wie im Bestand (siehe dazu auch Schalltechnische Untersuchung, emplan 2016). Baubedingte Flächeninanspruchnahme Arbeitsstreifen, Montage- und Lagerflächen für die Behelfsbrücke, 3 Kranstandorte, Bauzufahrten, Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerplätze. 23

24 Projektwirkung Beschreibung Während der Bauphase wird der Verkehr über eine Behelfsbrücke geführt. Flächeninanspruchnahmen sind im Bereich der Unterbauten aus zwei Widerlagern und drei Pfeilern zu verzeichnen. Die Pfeiler werden in Stahlbauweise hergestellt und stehen auf einem Betonfundament. Der tiefer gelegene Pfeiler, östlich der Ammer (Achse B30) wird zusätzlich über Mikropfähle (Durchmesser ca. 20 cm) gegründet. Die Pfeiler der Achsen B20 und B30 weisen Höhen von ca. 71 m und ca. 51 m auf, daher werden Querabspannungen aus Stahlseilen angebracht. Weitere kleine Flächeninanspruchnahmen durch Arbeitsräume entstehen im Bereich der Verankerungen der Abspannungen. Die Verankerung der Abspannseile im anstehenden Fels kann ebenfalls mit Mikropfählen erfolgen. Im Bereich des Kämpfers am westlichen Hang werden Stahlnetze zur temporären Felssicherung angebracht. Auf Teilflächen unterhalb der Behelfsbrücke wird eine Wipfelkürzung oder eine Fällung der vorhandenen Bäume erforderlich. Dies trifft ebenso zu auf Schwenkbereiche der Kranausleger und die Seiltrassen der Abspannungen der Behelfsbrücke. Potenzielle Höhlenbäume sind im Arbeitsraum vorhanden und vom Vorhaben betroffen. Baubedingte Veränderung der natürlichen Standortbedingungen (Wasser, Boden, Kleinklima) Vorübergehende Verlegung des Rohrauslasses an der Treppenanlage am Widerlager West für eine Dauer von ca. 4 Monaten. Risiko baubedingter Standortveränderungen im Bereich Kran K1 (West) bezüglich der Beeinflussung von Wasserwegigkeiten im Untergrund zur Wasserspeisung des angrenzenden Quellbereichs. Die Fahrbahnbreite der Behelfsbrücke beträgt 6 m und an beiden Seiten ist ein Gehweg mit 1,5 m Breite angehängt (Gesamtbreite ca. 9 m). Im Bereich, der durch die Behelfsbrücke überspannt wird, kommt es zu geringfügigen vorübergehenden Veränderungen hinsichtlich Besonnung und Wasserversorgung für die Vegetation. Baubedingte Barrierewirkungen und Flächenzerschneidung Baubedingte Störungen Da auch die Behelfsbrücke sich in großer Höhe über dem Talraum befindet sind keine Barrierewirkungen zu erwarten. Temporäre Störungen durch Lärm, optische Reize oder Erschütterungen zeitlich begrenzt auf die Baudurchführung. Dauer der Bautätigkeit insgesamt ca. 4,5 Jahre, Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2017 (Behelfsbrücke) sowie Frühjahr 2018 (Ersatzneubau), Fertigstellung Ersatzneubau voraussichtlich Ende 2020, Rückbau wird voraussichtlich 2021 abgeschlossen. Temporäre Störungen ergeben sich für die gleichen Bereiche, für die nach Fertigstellung des Ersatzneubaus betriebsbedingte Beeinträchtigungen zu erwarten und die bereits jetzt durch den Betrieb der Bundesstraße vorbelastet sind. In nahezu allen Bauphasen kommt es zu lärmintensiven Arbeiten z. B. Abbrucharbeiten, Felssprengungen, Betonabtrag, Betonverdichtung. Die Reichweite des Belastungskorridors ist für die Bauphase daher geringfügig erweitert. Die Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke wird voraussichtlich zwischen Frühjahr 2018 und Ende 2020 für die Dauer von ca. 3 Jahren genutzt. Während dieser Zeit verschiebt sich die Belastung durch den Verkehr Richtung Süden. Im Gegenzug tritt nördlich der Brücke temporär eine entsprechende Entlastung hinsichtlich der Störungen durch den Verkehr ein. Wobei in diesen Bereichen die Belastungen durch die Bautätigkeiten im Rahmen des Ersatzneubaus wirksam sind. Nächtliche Bauarbeiten mit Beleuchtung der Baustelle. Baubedingte Stoffeinträge Gefahr von Stoffeinträgen durch Bautätigkeit im Rahmen von Ersatzneubau, Behelfsumfahrung, Behelfsbrücke, Rückbau Es ist eine vollständige Einhausung der Arbeitsbereiche an der Bestandsbrücke vorgesehen, so dass kein Abbruchgut und kein Strahlgut in den Talgrund gelangt. 24

25 Projektwirkung Beschreibung Mittelbare Folgewirkungen Während der Durchführung von Teilbaumaßnahmen im Nahbereich von Oberflächengewässern oder Quellbereichen besteht ein hohes Gefahrenpotenzial im Hinblick auf (Schad)Stoffeinträge ins Gewässersystem. Entsprechende Maßnahmen zur Reduktion des Stoffeintragsrisikos werden festgelegt (Vermeidungsmaßnahmen 3 V und 5 V). Während der Nutzung von Behelfsumfahrung und Behelfsbrücke verlagert sich die Zone der verkehrsbedingten Stoffeinträge vorübergehend Richtung Süden. Großräumig geänderte Nutzungsbedingungen oder eine bessere Erschließung bislang störungsarmer Ausschnitte sind nicht gegeben. Eine Auflistung aller Projektwirkungen, darunter auch die Wirkfaktoren des Vorhabens, die keine Relevanz für die hier vorliegende Studie besitzen, ist ausführlich im LBP, Kap. 4.1, dargestellt. 3.3 In die zu beurteilende Planung integrierte Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung nach 13 BNatSchG Die im Zusammenhang mit der Ableitung des Verkehrs vorübergehend erforderlichen Verkehrsflächen und Brückenbauwerke werden möglichst natur- und umweltverträglich angelegt. Naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich erforderliche Vermeidungsmaßnahmen i. S. d. 15 und 44 BNatSchG wurden als fester Bestandteil in die technische Planung integriert. Mit der Lage und technischen Ausführung des Straßenkörpers und der zugehörigen Bauwerke verbundene Vermeidungsmaßnahmen, die konkrete Bestandteile des Vorhabens sind, werden als Teil des zu beurteilenden Vorhabens betrachtet. Sie sind keine spezifischen Maßnahmen der Schadensbegrenzung und Schadensabwehr, die erst zu einer späteren Phase der Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden dürfen, sondern Planungsbestandteile, die bei der Beurteilung der Beeinträchtigungen vorausgesetzt werden. Sie sind nicht zwingend auf die Lage im FFH-Gebiet zurückzuführen und beruhen auf der allgemein üblichen Vorgehensweise bei der Eingriffsplanung. Folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des LBP werden berücksichtigt (siehe auch Kapitel 3.2. Unterlage ). 1 V: Schutz angrenzender ökologisch bedeutsamer Flächen und Strukturen 2 V: Begrenzung der Zeiten für Rodung und Baumfällung 3 V: Schutz von Biotopen und Oberflächengewässern vor baubedingten Stoffeinträgen 4 V: Schonender Umgang mit Boden 5 V: Schutz von Kalktuffquellen während der Bauphase 6 V: Markierung der Abspannungen (Behelfsbrücke) zum Schutz von Vögeln 7 V: Punktuelle Beleuchtung mit geringer Lockwirkung 8 V: Vermeidung von Störungen durch Begrenzung und Steuerung der täglichen Bauzeiten 15 V: Kontrolle des Baufeldes auf Vorkommen des Schwarzen Grubenlaufkäfers vor Baubeginn 2 G: Wiederherstellung der vorübergehend in Anspruch genommenen Strukturen 25

26 3.4 Alternativen/ Varianten, die in früheren Planungsphasen ausgeschlossen wurden Für den Ersatzneubau wurde ein einphasiger Planungswettbewerb auf Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 durchgeführt. Die Empfehlung des Preisgerichtes mit Preisgerichtssitzung am wird in dem vorgelegten Entwurf umgesetzt und detailliert ausgearbeitet. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses wurden in enger Abstimmung mit den technischen Planern einzelne Bestandteile des Bauvorhabens hinsichtlich ihrer Optimierungsmöglichkeiten aus Sicht der Belange von Natura 2000 geprüft. Behelfsbrücke Um den Verkehr während des geplanten Ersatzneubaus der Echelsbacher Brücke umzuleiten, ist die Errichtung einer Behelfsbrücke geplant. Die Lage der Behelfsbrücke wurde im Laufe des Planungsprozess optimiert um Eingriffe zu minimieren. Die gewählte Lage der Pfeiler der Behelfsbrücke vermeidet Eingriffe in Quellbereiche. Die Pfeiler befinden sich ebenfalls außerhalb der Bereiche mit unterirdischen Hohlräumen. Ausgehend von der Lage der Brückenpfeiler wurden die Verankerungspunkte der erforderlichen Abspannungen optimiert. Es erfolgte eine Feinabstimmung der Lage sowohl der Pfeiler als auch der Abspannpunkte im Rahmen von insgesamt zwei gemeinsamen Ortsterminen unter Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Garmisch- Partenkirchen. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Ersatzneubaus erfolgt ein vollständiger Rückbau der Behelfsbrücke. Tabelle 12: Minimierung der Eingriffe durch die Behelfsbrücke Ursprüngliche Planung Minimierung der Planung Kalktuffquelle Lage der Behelfsbrücke parallel zur Bestandsbrücke: Ein Pfeiler der Behelfsbrücke kommt am westlichen Hang in einer großflächigen Kalktuffquelle zu liegen. Mit dem Pfeiler ist eine Flächeninanspruchnahme von 247 m² des LRT 7220* verbunden. Lage der Behelfsbrücke gedreht: Durch die Pfeiler der Behelfsbrücke entstehen keine Flächeninanspruchnahmen des prioritären LRT 7220* Kalktuffquellen Fledermaus-Winterquartier Bau der Behelfsbrücke mit zwei Pfeilerstandorten: Ein Pfeiler der Behelfsbrücke kommt am östlichen Hang über dem unterirdischen Hohlraum eines Wetzstein-Stollens zu liegen. Mögliche Beeinträchtigungen eines Fledermaus-Winterquartiers können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bau der Behelfsbrücke mit drei Pfeilerstandorten: Es entstehen keine Beeinträchtigungen von Fledermaus-Winterquartieren. Arbeitsgerüste im Bereich Widerlager und Kämpfer West Das erforderliche Arbeitsgerüst im Bereich der Treppenanlage wird bautechnisch so gestaltet, dass der Quellbereich auf einer Länge von 5 bis 6 Metern ohne Zwischenstützen überspannt werden kann. Direkte Eingriffe können hier somit vermieden werden. Auch im Bereich des Gerüstturms, der etwa auf Höhe des Kämpfers errichtet wird, werden die Gründungen außerhalb des Quellbereiches platziert. 26

27 Kranstandort K1 (West) Die Gründungen des Kran K1 (West) liegen außerhalb des angrenzenden Quellbereiches. Die südöstliche Gründung kann durch eine alternative Bauweise mittels Wurzelpfählen zurückversetzt werden um den Abstand zur Quelle weiter zu vergrößern. Die Ergebnisse des beschriebenen Minimierungsprozess wurden in die technische Planung eingearbeitet und sind damit Bestandteil des Vorhabens. Alternativen, durch die keine oder geringere Beeinträchtigungen der Belange von Natura 2000 zu erwarten sind, sind nicht vorhanden. 27

28 4 Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Untersuchungsraum Betrachtungsraum ist das gesamte betroffene FFH-Gebiet DE Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer einschließlich seiner funktionalen Bedeutung im ökologischen Netz Natura Da in großen Schutzgebieten und insbesondere in Gebieten mit großer Ausdehnung Beeinflussungen i. d. R. nur in Teilbereichen des Schutzgebietes zu erwarten sind, kann der detailliert zu untersuchende Bereich unter Berücksichtigung der spezifischen Wirkfaktoren des Vorhabens eingegrenzt werden. Der engere Untersuchungsraum der FFH-VP ist ein Teilausschnitt dieses Gesamtraumes, der so abgegrenzt wurde, dass alle potenziellen, projektspezifischen, unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf das Schutzgebiet und seine maßgeblichen Bestandteile berücksichtigt werden Untersuchungsinhalte Die Untersuchungen beschränken sich entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben auf die natürlichen Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten sowie auf die Vorkommen bzw. Habitate oder Standorte der Tierund Pflanzenarten gem. Anhang II FFH-RL Prüfungsrelevante Lebensraumtypen und Arten Prüfungsrelevant sind nur die Einwirkungen auf das Schutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen Durchgeführte Untersuchungen Im Zuge der Planungen wurden Bestandsaufnahmen durchgeführt. Grundlage bildet eine Kartierung der Lebensraumtypen im nahen Umfeld der Bestandsbrücke im Rahmen der Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit (LARS 2014). Zur Aktualisierung und Verifizierung der vorliegenden Bestandsdaten erfolgte darauf aufbauend die Bestandsaufnahme der Vegetationsstrukturen und Landnutzung in der Vegetationsphase Bei der durchgeführten Kartierung wurden auch gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG i.v.m. Art. 23 BayNatSchG sowie die nach den Anforderungen der Biotopkartierung bzw. der FFH-Richtlinie vorgegebenen Vegetationseinheiten erfasst. Zusätzlich wurde eine Begehung in Zusammenarbeit mit einem Vegetationsexperten für Kalktuffquellen durchgeführt, insbesondere um den Erhaltungszustand zu bewerten. Im gleichen Zeitraum der Vegetationsaufnahmen 2015 fand eine Brutvogelkartierung für das gesamte UG statt. Außerdem erfasst wurden die Tiergruppe Reptilien und die Bachmuschel, wobei kein Nachweis der Bachmuschel erbracht wurde. Für weitere Tiergruppen wurden Zufallsfunde wertgebender Arten notiert. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen sind mit Artenfundpunkten planungsrelevanter Arten in der Unterlage dargestellt. Neben Erkenntnissen zum 28

29 Vorkommen relevanter Arten aus den faunistischen Untersuchungen und den Kartierarbeiten bildet die Auswertung amtlicher Datengrundlagen, insbesondere der amtlichen Artenschutzkartierung, der Biotopkartierung und des ABSP der Lkr. Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen die Datengrundlage für die nachfolgenden Betrachtungen. 4.2 Datenlücken Datenlücken bestehen v. a. bei den Kenntnissen zur Nutzung der Ammer durch Fischarten nach Anhang II FFH-RL. Für sie liegen keine konkreten Kartierungsergebnisse im UG vor. Zur Erfassung der Fischfauna wäre eine Elektrobefischung erforderlich, deren Aussagekraft besonders in größeren Gewässern oder in Hinblick auf bestimmte Fischarten (v. a. Koppe, Cottus gobio) nicht immer als ausreichend anzusehen ist. Fische müssten für eine aussagekräftige Bewertung der Eingriffserheblichkeit in der gesamten Ammer vom Eingriffsort flussabwärts untersucht werden, da ein möglicher Schadstoffeintrag in das Gewässer sehr weiträumige Folgen haben kann. Auf das UG begrenzte Untersuchungen können die Bewertung der Erheblichkeit stark verändern. Aus Gründen der Vorsorge wird daher von Vorkommen aller fließgewässertypischen und für das Gesamtgebiet gemeldeten Fischarten nach Anhang II FFH-RL im UG und flussabwärts ausgegangen. Mit In-Kraft-Treten der BayNat2000V am wurde ein Vorkommen des Schwarzen Grubenlaufkäfers für das Schutzgebiet neu gemeldet. Da kurzfristig keine methodisch belastbare Bestandserfassung durchgeführt werden konnte (mind. 5 Termine von Frühjahr bis Herbst), erfolgt die Beurteilung der vorkommenden Lebensräume mittels Potenzialabschätzung. Die Vorkommen/Habitate der Fledermausarten, die Gegenstand der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes sind, sind aufgrund vorliegender Daten ausreichend lokalisierbar. Eine spezielle Kartierung für den Wirkraum des Vorhabens wurde von den dazu beteiligten Naturschutzbehörden daher nicht gefordert. Die vorliegenden Daten sind ausreichend für die Ableitung der vorhabensbezogenen Projektwirkungen und damit zur Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen. Die Aussagequalität der vorliegenden Daten reicht aus, da die Projektwirkungen auf einen räumlich eng begrenzten Ausschnitt des Schutzgebietes wirken und nur ein geringes Risiko an Fernwirkungen (etwa durch Änderungen der Grundwasserverhältnisse, des Lokalklimas o. ä.) zu erwarten ist. 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Übersicht über die Landschaft Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt in den naturräumlichen Untereinheiten 037-A Jungmoränenlandschaft des Ammer-Loisach-Hügellandes und 037-K Ammerschlucht (Meynen & Schmithüsen, 1959) innerhalb der Haupteinheit nach Ssymank Voralpines Moorund Hügelland (D66). Im Bereich der Echelsbacher Brücke sind die tertiären Sedimente der Molassezone des Südflügels der Rottenbucher Mulde anzutreffen. In den oberen Abschnitten der Ammertalhänge können diese Schichten von quartären Sedimenten, d. h. Geschiebelehm und auch Resten spät- bis postglazialer Schotter, überlagert sein, wovon vorliegend auszugehen ist (Crystal Geotechnik 2015). 29

30 Nach den neuesten Erkenntnissen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus dem F+E-Vorhaben der potenziellen natürlichen Vegetation Bayerns bilden im Westen des UG Waldgersten-Tannen-Buchenwald (mit Hainlattich); örtlich mit Bergulmen-Sommerlinden- Blockwald; in der Talsohle Grauerlen-Auenwald und Giersch-Bergahorn-Eschenwald die potenzielle natürliche Vegetation. Im Osten bilden Waldgersten-Tannen-Buchenwald im Komplex mit Waldmeister-Tannen-Buchenwald; örtlich mit Giersch-Bergahorn- Eschenwald oder Grauerlen-(Eschen-) Sumpfwald sowie waldfreier Hochmoor-Vegetation oder Torfmoos-Fichtenwald die pnv. Die Landschaft ist geprägt von der typischen, voralpinen Hügellandschaft. Die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt ausschließlich als Grünlandbewirtschaftung (Mahd- oder Weidenutzung). Die Anwesen liegen als verstreute Einzelhöfe in der Landschaft. Als markantes Element teilt die tief eingeschnittene Ammerschlucht die Hügellandschaft in zwei Teile. Die Ammer ist in diesem Abschnitt ein naturnahes, unverbautes Gewässer und fließt von Süden nach Norden. Die steilen Hänge sind beidseits bis auf einige wenige Felswände bewaldet (LRT 9130, LRT 9180*). Eine Besonderheit stellen die zahlreichen Quellbereiche im Umfeld der Echelsbacher Brücke dar. Das austretende Schichtwasser fließt hier über die Schuttkegel des angefallenen Felsmaterials aus den Brückenbauarbeiten in den 1920er Jahren und durch die Ablagerung von im Wasser gelöstem Kalk entsteht sogenannter Kalksinter oder Kalktuff (LRT 7220*). Direkt südlich der Brücke stehen teils kohleführende Schichten an, die früher abgebaut wurden. Hier befinden sich noch immer die alten Bergwerksstollen des Kohleabbaus sowie ehemalige Wetzsteinstollen. Diese unterirdischen Hohlräume dienen soweit sie zugänglich sind heute als Winterquartier für Fledermäuse Natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL Im Wirkraum des Vorhabens konnten natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH- RL erfasst werden. Diese in nachfolgender Tabelle gelisteten LRT, für die grundlegend Beeinträchtigungen denkbar sind, werden nachfolgend auf Grundlage der eigenen Geländeerhebungen und der Biotopkartierung der Landkreise beschrieben. Nicht weiter und vertiefend behandelt werden weitere laut SDB gemeldete Lebensraumtypen (EU-Code 3220, 3230, 3240, 6210*, 6410, 7120, 7230, 8160*, 8310, 9110, 9150, 9410, 7110*, 91D0*, vgl. Kap. 2.3), für die eine Beeinflussung durch die Projektwirkung und damit durch das betrachtete Vorhaben bereits vorab mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, da diese im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommen. Tabelle 13: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL (laut SDB) EU-Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand Nachweis im UG 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) hervorragend sehr gut x 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation gut sehr gut x 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) gut gut x 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion mittel gut x 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) gut sehr gut x * Prioritärer natürlicher Lebensraumtyp 30

31 Die Bewertung des Erhaltungszustandes der vorkommenden LRT erfolgt in Anlehnung an die überarbeiteten Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring (BFN (Hrsg., 2010)). Maßgebliche Beurteilungskriterien hierfür sind Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstruktur, Vollständigkeit des lebensraumtypischen Artinventars, Beeinträchtigungen Prioritärer natürlicher Lebensraumtyp 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Im nahen Umfeld der Echelsbacher Brücke befinden sich zahlreiche Quellaustritte, die als prioritärer LRT 7220* anzusprechen sind. Westufer der Ammer: Die Quellbereiche am Westufer teilen sich in insgesamt drei Teilbereiche auf. Ein größerer Quellbereich liegt unmittelbar nördlich der Brücke. Die Wasserspeisung dieser Quelle setzt sich aus Schichtwasser, das im Bereich schräg verlaufender Felsrippen im oberen Hangbereich austritt, und einem gefassten Austritt (Rohr in der Mauer der Treppenanlage) zusammen. Bei dem austretenden Wasser handelt es sich um unbekannte Abwässer. An zwei Tagen im Herbst 2015 wurde die Wasserschüttung aus dem Rohrauslauf erfasst (Ergebnisse: 8,1 l/min und 5 l/min). Das Rohr liegt deutlich über dem anstehenden Hang, sodass das austretende Wasser erst einige Meter hinunter fällt und dann auf dem Untergrund aufkommt. An dieser Stelle entsteht Spritzwasser, das hier angesiedelte Moose mit Feuchtigkeit versorgt. Das Aufprallen des Wassers führt außerdem zu einem Ausfallen von Sauerstoff, dies wiederum begünstigt die Entstehung von Kalktuffablagerungen. Zur Ammer hin fächert sich der Abfluss in mehrere kleine Quellbäche auf, wobei einer der Bäche größer ist und als Hauptabfluss zu bezeichnen ist. Aufgrund der steilen Hanglage fließen die Quellbäche mehr oder weniger senkrecht auf die Ammer zu. Der Bereich liegt im ehemaligen Baufeld der Echelsbacher Brücke in den 1920er Jahren. Den Untergrund bildet im mittleren und unteren Hangbereich ein Schuttkegel aus Felsabraum, dieser weist eine sehr abwechslungsreiche Geländeoberfläche auf. Da das Wasser auf seinem Weg immer wieder kleinräumig durch Felsen oder Wurzeln abgelenkt wird und über Steine hinwegrieselt oder sich in Vertiefungen sammelt, bilden sich Bereiche mit ständig wechselnden Fließgeschwindigkeiten. Dies sind optimale Voraussetzungen für eine Ausfällung von Kalk und damit einer Bildung von Kalktuff. Entsprechende Kalktuffbildungen sind hier zu finden. Moosrasen und Moospolster aus Starknervmoosen (Palustriella commutata, Cratoneuron filicinum) vervollständigen die Kriterien für das Vorliegen einer Kalktuffquelle. Weitere typische Arten sind Pellia endiviifolia, Bryum pseudotriquetrum, Alpenmaßliebchen (Aster bellidiastrum), Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia), Späte Gelb- Segge (Carex viridula), Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara) und Kalkblaugras (Sesleria albicans). Der Quellbereich wurde im Rahmen einer Ortsbegehung in Zusammenarbeit mit einem Vegetationsexperten für Kalktuffquellen (Dipl. Biol. Dr. v. Brackel, IVL) in seinem Erhaltungszustand bewertet. Die detaillierten Ergebnisse und Begründung der Bewertung kann der Stellungnahme in Anhang 3 dieser Unterlage entnommen werden. Westlich der Ammer sind südlich der Brücke weitere Quellbereiche vorhanden. Diese Quellen sickern frei aus dem Untergrund. Der Hangbereich wird durch eine nahezu senkrechte Felswand deutlich gegliedert. Im Bereich der Felswand selbst treten zahlreiche Quellschüttungen aus. Der unterhalb liegende Bereich ist nahezu flächendeckend von 31

32 kleinsten Quellrinnsalen durchzogen. Die typischen Starknervmoosarten Cratoneuron filicinum, Palustriella commutata, Fissidens adianthoides und Bryum pseudotriquetrum sind ebenso nahezu flächendeckend vorhanden. Kalktuff ist hier vor allem als Tuffschlamm zu finden. Zur Ammer hin endet die Kalktuffquelle etwa an der Grenze des vermutlich jährlich überschwemmten Bereiches. Der regelmäßig hohe Wasserstand der Ammer verhindert hier ein Aufwachsen von Moosen oder das Entstehen von Kalktuff. Zur Findung einer eindeutigen Abgrenzung wurde die Definition der Uferlinie des Bayerischen Wassergesetzes (Artikel 12) herangezogen: Die Uferlinie wird durch die Linie des Mittelwasserstandes unter besonderer Berücksichtigung der Grenze des Pflanzenwuchses bestimmt. Die Mittelwasserlinie ist i.d.r. als Übergang zwischen einem Bereich mit und ohne mehrjährige Vegetation erkennbar. Anhand dieser Kriterien wurden die Flächen innerhalb der Uferlinie / Mittelwasserlinie als dem Fließgewässer zugehörig abgegrenzt. Ein weiterer kleiner Quellbereich befindet sich im Bereich oberhalb der Felswand im direkten Umfeld der Brücke etwas unterhalb des Kämpfers. In der Ausprägung entspricht der Bereich dem vorher beschriebenen. Ostufer der Ammer: Nördlich der Brücke ist der Hang im oberen Bereich vergleichsweise flach geneigt, dafür befindet sich etwa im unteren Drittel ein sehr steiler Hangbereich. Hier in diesem Übergang entspringt eine weitere Kalktuffquelle, die in zwei Quellbächen der Ammer zufließt. Auch etwa unterhalb bis etwas südlich der Brücke entspringen entlang einer Felsrippe im mittleren und unteren Hangbereich Quellen, die dem LRT 7220* zuzuordnen sind. Südlich der Brücke zieht sich ein Hangbereich mit viel losem Felsmaterial weiter den Hang hinauf. Dieser Bereich ist von zahlreichen Quellen und Rinnsalen durchzogen. Hier handelt es sich vermutlich ebenfalls um einen Schuttkegel, der im Zuge der Baumaßnahmen in den 1920er Jahren entstanden ist. Neben den näher beschriebenen Kalktuffquellen im Umfeld der Echelsbacher Brücke finden sich in den Hängen weitere kleine Quellaustritte, die dem LRT 7220* entsprechen, da sie außerhalb des möglicherweise vom Vorhaben beeinflussten Raumes liegen, sind sie hier nicht weiter relevant. Bewertung des Erhaltungszustandes: In den Quellbereichen des UG sind überwiegend keine oder lediglich geringe Beeinträchtigungen (durch vereinzelte Trittbelastung) erkennbar. Für die Teilfläche des nördlich der Brücke am Westufer gelegenen Quellbereichs wurden Beeinträchtigungen in Form der im oberen Hangbereich teilweise gefassten Wasserzufuhr und des Algenwachstums (Nährstoffangebot) festgestellt. Bezüglich der Wasserspeisung des Quellbereichs wurde bisher davon ausgegangen, dass es sich neben austretendem Hangschichtwasser auch um die Einleitung der Straßenentwässerung sowie um weiteres Wasser handelt, das bisher als Drainagewasser aus landwirtschaftlichen Drainagen im Bereich oberhalb liegender Wiesenflächen vermutet wurde. Nach einem erneuten Ortstermin wurde diese Einschätzung dahingehend korrigiert, dass es sich um weitere unbekannte Abwässer handelt, die in das System der Straßenentwässerung eingeleitet werden. Die oberhalb liegenden Wiesenflächen werden gemäß KULAP nur 1 x jährlich mit Gülle gedüngt. Über die in Anlage 3 vorgeschlagene Reduzierung der Düngung der Wiesen kann somit ohne weitere Klärung bezüglich der unbekannten nährstoffbelasteten Abwässer keine 32

33 Aufwertung der Wasserqualität erreicht werden. Aus diesem Grund kann die vorgeschlagene Maßnahme im Rahmen des Verfahrens zum Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke nicht zielführend weiterverfolgt werden. Im Ergebnis wird der Erhaltungszustand der Teilfläche trotz der vorhandenen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit mit A (sehr gut) bewertet. Laut SDB liegt der Anteil des Lebensraumtyps bei weniger als 1 % der gesamten Schutzgebietsfläche. Der Erhaltungszustand aller Teilflächen im UG wird wie im Gesamt-FFH- Gebiet mit sehr gut ( A ) bewertet. Charakteristische Arten des Lebensraumtyps: LRT 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Am südlichen Stolleneingang des Wetzsteinstollens befinden sich einige große Felsblöcke. In Felsspalten wachsen hier für den LRT 8210 typische Farne, Grünstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes), Zerbrechlicher Blasenfarn (Cystopteris fragilis) und Gemeiner Tüpfelfarn (Polypodium vulgare). Laut SDB liegt der Anteil des Lebensraumtyps bei weniger als 1 % der gesamten Schutzgebietsfläche. Der Erhaltungszustand wird mit gut bewertet (im Gesamt-FFH-Gebiet: sehr gut) Charakteristische Arten des Lebensraumtyps: LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Vorkommen des LRT 9130 beschränken sich im UG auf weniger steile Hangbereiche, diese finden sich östlich der Ammer, südlich der Brücke. Es handelt sich um einen weitgehend geschlossenen Waldbestand mit einer Überschirmung von etwa 80 %. Der Anteil der namengebenden Buche beträgt ca. 40 %. Die Fichte ist mit ca. 30 % beigemischt und nimmt damit einen relativ hohen Anteil in der 1. Baumschicht ein. Mit ca. 20 % ist der Berg-Ahorn noch in größeren Anteilen vertreten. Die Waldbestände sind als artenreich anzusprechen, mit Berg-Ulme, Stiel-Eiche, Sommer-Linde, Birke, Wald-Kiefer, Eberesche, Mehlbeere, Zitter-Pappel und Weidenarten sind zahlreiche weitere Nebenbaumarten vertreten. Bei Buchenwäldern handelt es sich i. d. R. um eher artenarme Bestände, die von der Buche dominiert werden, auch die Strauch- und Krautschicht ist meist wenig ausgebildet und aus einer geringen Zahl an Arten zusammengesetzt. Die Bestände im Hangbereich der Ammer stellen insofern eine Besonderheit dar. Der große Artenreichtum lässt sich durch die heterogenen Standorte und den durch die Hanglage größeren Lichteinfall auf den Waldboden erklären. Unter den Nebenbaumarten finden sich viele typische Baumarten der umgebenden Schlucht- und Hangmischwälder. Diese Arten sind kleinräumig im Vorteil gegenüber der konkurrenzstarken Buche, die auf der anderen Seite sehr empfindlich z. B. gegenüber Überschütten durch Hangrutschmaterial oder anderen Standortveränderungen reagiert. Tabelle 14: Arten der Kraut- und Strauchschicht (LRT 9130) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Strauchschicht Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Eingriffliger Weißdorn Rote Heckenkirsche 33

34 Wissenschaftlicher Name Viburnum lantana Vaccinium myrtillus Daphne mezereum Vinca minor Deutscher Name Wolliger Schneeball Heidelbeere Seidelbast Kleines Immergrün Krautschicht Anemone nemorosa Asarum europaeum Centaurea montana Fragaria vesca Galium odoratum Hepatica nobilis Lamium galeobdolon Mercurialis perennis Oxalis acetosella Paris quadrifolia Phyteuma spicatum Polygonatum odoratum Polygonatum verticillatum Primula elatior Prenanthes purpurea Rubus agg. Carex sylvatica Melica nutans Sesleria alba Buschwindröschen Haselwurz Berg-Flockenblume Walderdbeere Waldmeister Leberblümchen Goldnessel Wald-Bingelkraut Wald-Sauerklee Einbeere Ährige Teufelskralle Salomonssiegel Quirlblättrige Weißwurz Wald-Schlüsselblume Hasenlattich Brombeere Wald-Segge Nickendes Perlgras Blaugras Gemeldete Fläche im Schutzgebiet: 239,1 ha Der Erhaltungszustand wird im UG wie im Gesamt-FFH-Gebiet mit gut ( B ) bewertet. Charakteristische Arten des Lebensraumtyps: Prioritärer natürlicher Lebensraumtyp 9180* Schlucht-und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Dieser prioritäre LRT nimmt große Flächen im UG ein. Zur Abgrenzung des Schlucht- und Hangmischwaldes spielen vorhandene Standortvoraussetzungen eine große Rolle. Entscheidend für die Abgrenzung sind die standörtlichen Merkmale Felsmosaik / Skelettboden oder unkonsolidierter Rutschhang. Standortmerkmale, die der Abgrenzung z. B. gegenüber Buchenwäldern dienen sind: Steilhänge und Hangfüße mit Bodenrutschungen oder anstehendem Fels. Daneben kommt es auch zu Überrollungen mit Felsschutt. Als charakteristisches Mosaik findet sich oft ein Nebeneinander von Felsen, an der Oberfläche liegenden Fels- und Steinbrocken und humosem Oberboden. Die Bäume wurzeln 34

35 zumeist in den tiefgründigen Erdtaschen, die Steine und Felsen sind teilweise mit Moosen oder Farnen bewachsen. An Rutschhängen kommt es oft zu Quellaustritten. Weitere charakteristische Merkmale des Waldtyps sind i. d. R. relativ lichter Kronenschluss und eine entsprechend üppige Krautschicht. Die meist vertretene Baumart im UG ist der Berg- Ahorn und als Begleiter die Berg-Ulme. Der Fichtenanteil liegt bei etwa 20 bis 30 %. Eine Ausnahme stellt der Waldbestand östlich der Ammer unmittelbar nördlich der Brücke dar. Hier liegt der Fichtenanteil mit ca. 70 % sehr hoch. Aufgrund der zahlreichen typischen Arten in der Strauch- und Krautschicht sowie Gehölzverjüngung ist der Bereich dennoch als LRT 9180* anzusprechen. Tabelle 15: Arten der Kraut- und Strauchschicht (LRT 9180*) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Strauchschicht Corylus avellana Crataegus monogyna Daphne mezereum Euonymus latifolia Hedera helix Lonicera xylosteum Ribes uva-crispa Rosa arvensis Rosa dumalis Rosa pendulina Rubus agg. Rubus idaeus Sambucus nigra Sambucus racemosa Viburnum lantana Hasel Eingriffliger Weißdorn Seidelbast Voralpen Spindelstrauch Efeu Heckenkirsche Stachelbeere Feld-Rose Graugrüne Rose Alpen-Rose Brombeere Himbeere Schwarzer Holunder Roter Holunder Wolliger Schneeball Krautschicht Aegopodium podagraria Alliaria petiolata Ajuga reptans Anemone nemorosa Angelica sylvestris Centaurea montana Cephalanthera rubra Convallaria majalis Cirsium oleraceum Fragaria vesca Geranium robertanium Geum urbanum Giersch Knoblauchrauke Kriechender Günsel Buschwindröschen Wald-Engelwurz Berg-Flockenblume Weißes Waldvögelchen Maiglöckchen Kohldistel Walderdbeere Stinkender Storchschnabel Echte Nelkenwurz 35

36 Wissenschaftlicher Name Hepatica nobilis Hypericum hirtusum Mercurialis perennis Oxalis acetosella Prenanthes purpurea Primula elatior Carex sylvatica Melica nutans Milium effusus Deutscher Name Leberblümchen Rauhaariges Hartheu Wald-Bingelkraut Wald-Sauerklee Hasenlattich Wald-Primel Wald-Segge Nickendes Perlgras Flattergras Bezüglich der Struktur sind die Waldbestände totholzreich und weisen teils nur eine geringe Gehölzbedeckung auf. Insbesondere die Waldbestände im Nordwesten und Südosten der Brücke befinden sich hinsichtlich der Altersstruktur in einem fortgeschrittenen Pionierstadium, diese Bereiche lagen im damaligen Baufeld der Brückenbauarbeiten der 1920er Jahre. Gemeldete Fläche im Schutzgebiet: 47,8 ha Der Erhaltungszustand wird im UG wie im Gesamt-FFH-Gebiet mit gut ( B ) bewertet. Aufgrund des hohen Fichtenanteils wird die Teilfläche am Ostufer der Ammer, nördlich der Brücke, mit C bewertet. Charakteristische Arten des Lebensraumtyps: Prioritärer natürlicher Lebensraumtyp 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Der prioritäre LRT Auenwälder wurde im UG nur an einer Stelle erfasst. Es handelt sich um ein schmales Band eines weidendominierten Bestandes entlang einer Kiesbank der Ammer am Flachufer einer Flusskurve. Da das Vorkommen von Auenwäldern im direktem Zusammenhang mit dem Überflutungsbereich des Gewässers steht, sind im UG (steile Hänge, Schlucht) keine großflächigen Vorkommen des LRT zu erwarten. Die Vorkommen im Schutzgebiet liegen vermutlich eher in Fließgewässerabschnitten mit flacheren Ufern und weiträumigerem Tal. Gemeldete Fläche im Schutzgebiet: 143,5 ha Der Erhaltungszustand wird mit gut bewertet (im Gesamt-FFH-Gebiet: sehr gut) Charakteristische Arten des Lebensraumtyps: - 36

37 4.3.3 Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Anhang II FFH-RL Im Wirkraum des Vorhabens sind Vorkommen von Arten nach Anhang II FFH-RL bekannt. Diese in nachfolgender Tabelle gelisteten Arten, für die grundlegend Beeinträchtigungen denkbar sind, werden nachfolgend auf Grundlage der eigenen Geländeerhebungen und der Artenschutzkartierung beschrieben. Nicht weiter und vertiefend behandelt werden weitere laut SDB gemeldete Arten (EU- Code 1193, 1061, 1065, 1059, 1032, 1902, 1903, vgl. Kap. 2.4), für die ein Vorkommen im UG und eine Beeinflussung durch die Projektwirkung und damit durch das betrachtete Vorhaben bereits vorab mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Tabelle 16: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH Population (P.) Erhaltungszustand Nachweis im UG 1105 Hucho hucho Huchen 3 2 II, V selten durchschnittlich pot Cottus gobio Koppe, Groppe 1324 Myotis myotis Großes Mausohr V * II häufig durchschnittlich V V II, IV i ca. 500 hervorragend pot. x 1303 Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 1 1 II, IV i < 2 (überwinternd) durchschnittlich pot Carabus (variolosus) nodulosus Schwarzer Grubenlaufkäfer 1 1 II, IV k.a. k.a. pot Huchen (Hucho hucho) Huchen (Hucho hucho) besiedeln stark strömende Flussabschnitte, in denen sie standorttreu als Ansitzjäger bevorzugt in tiefen Gumpen und ähnlichen Verstecken (große Steine, Baumwurzeln, umgestürzte Bäume usw.) auf Beute lauern. Wie für die meisten rheophilen, kieslaichenden Fischarten typisch, finden sich auch seine Laichplätze zumeist in kleineren Nebenbächen oder stromaufwärts. Die Laichplätze sind flach, besitzen sauerstoffreiches Wasser und weisen eine starke Strömung sowie kiesigen Grund auf. Der Huchen stellt hohe Ansprüche an die Qualität des Wassers und an den Sauerstoffgehalt. Die früher in der mittleren und oberen Donau sowie ihren größeren Nebengewässern weit verbreitete Art ist heute aufgrund Gewässerverschmutzung, Reduktion ihrer Beutefische, starker Verfolgung (beliebter Angelfisch) sowie insbesondere Behinderung der Laichwanderungen durch Stauwerke stark zurückgegangen. Zahlreiche Populationen sind heute nur noch aufgrund fortwährender Besatzmaßnahmen existent. Ähnliches dürfte auch für die Bestände in der Ammer gelten, in der durchaus auch Vorkommen im UG möglich erscheinen. Erhaltungszustand laut SDB: durchschnittlich. 37

38 1163 Groppe, Koppe (Cottus gobio) Die Groppe ist ein charakteristischer Vertreter der Kleinfischfauna der Forellenregion. Sie bevorzugt klare, meist nicht allzu tiefe, fließende Gewässer mit dementsprechend grobem, steinigem oder kiesigem Substrat, ist aber auch vereinzelt in geeigneten Stillgewässern (an steinigen Ufern klarer Seen) zu finden. Sie stellt hohe Ansprüche an Wasserqualität (Gewässerqualität: Stufen I-II), Strukturvielfalt und insbesondere an die Durchgängigkeit der Gewässer. Wichtig ist ein enger räumlicher Verbund von Gewässerabschnitten mit unterschiedlichen Strukturen, da Tiere verschiedener Altersstufen unterschiedliche Kleinhabitate besiedeln. Den Tag verbringt sie unter Steinen, Holz und überhängenden Ufern verborgen, erst mit Einbruch der Dämmerung geht sie auf die Jagd nach Bodentieren und kleinen Fischen, sowie Fischlaich. Die Laichablage erfolgt in Klumpen in vom Männchen angelegten Gruben unter Steinen; der Laich wird von diesem bewacht. Jungfische sind raschwüchsig und bereits mit 2 Jahren geschlechtsreif. Ein besonderes Problem stellen Querbauwerke dar, da Jungtiere oft weite Strecken flussabwärts verdriftet werden, die Art aber aufgrund der fehlenden Schwimmblase kaum in der Lage ist, Barrieren zu überwinden. Die aufwärtsgerichtete Ausgleichswanderung wird bereits durch Bauwerke mit einer Höhe ab 20 cm verhindert, was bis zum Erlöschen flussaufwärts gelegener Vorkommen führen kann. Für die Groppe ist aufgrund der vorhandenen Eignung als Lebensraum ein Vorkommen in der Ammer potenziell möglich. Erhaltungszustand laut SDB: durchschnittlich Großes Mausohr (Myotis myotis) Das Große Mausohr ist eine typische Waldart. Jagdgebiete des Großen Mausohrs sind alte Laub- und Laubmischwälder mit geringer Bodenbedeckung, weitgehend fehlender Strauchschicht und mittleren Baumabständen von > 5 m. Auch Äcker und Wiesen und andere Offenlandhabitate können zeitweise als Jagdhabitat genutzt werden, insbesondere nachdem die Flächen gemäht bzw. geerntet wurden. Um geeignete Flächen zu finden, legen Große Mausohren Entfernungen von bis zu 20 (25) km zurück. Wochenstuben des Großen Mausohrs finden sich in Mitteleuropa meist in Dachböden von Kirchen, Schlössern, Gutshöfen, Brücken oder ähnlichen großen Räumen, die vor Zugluft geschützt sind. Die Kolonien umfassen meist mehrere hundert Tiere. Zwischen den Wochenstubenquartieren einer Region findet ein Austausch statt. Weitere Quartiertypen wie Baumhöhlen, Spalten an Gebäuden oder Höhlen werden innerhalb des gewöhnlichen Aktionsradius - von Weibchen ausnahmsweise als Tagesquartier (Zwischen- oder Ausweichquartier), von Männchen dagegen regelmäßig genutzt. Winterquartiere befinden sich oft in unterirdischen Stollen, Kellern und Höhlen. Es wird vermutet, dass auch Baumhöhlen und Felsspalten als Winterquartiere genutzt werden. Zwischen Winter- und Sommerquartier legen Mausohren bis 200 km zurück (DIETZ & KIEFER 2014). Die Art zählt zu den passiv akustisch ortenden Arten, was neben der Echoortung als Jagdstrategie genutzt wird. Da die Krabbelgeräusche von potenziellen Beutetieren leicht z.b. durch Verkehrsgeräusche überlagert werden können, wird von einer Empfindlichkeit gegenüber Lärm ausgegangen. Die Art meidet Jagdhabitate in der Nähe von sehr lärmund lichtintensiven, straßennahen Bereichen (FÖA 2011). Gegenüber Bauarbeiten im und am Quartier und den damit verbundenen Immissionen (starker Lärm, Erschütterungen und Vibrationen) reagiert die Art je nach Art und Intensität der Störung unterschiedlich empfindlich. Während REITER & ZAHN (2006:56) keine Verhaltensänderungen während Sanierungs- und Umbaumaßnahmen feststellten, kamen 38

39 RUDOLPH & MESCHEDE (2004) zur Feststellung, dass Sanierungsarbeiten zur Quartieraufgabe führen können (in 18% der beobachteten Fälle). Lt. REITER & ZAHN (2006) wirken sich v.a. strukturelle Änderungen am Quartierbereich und der Einflugöffnung stark negativ auf Mausohren aus. Dagegen ist Baulärm nachrangig. Die Wochenstubenkolonie des Großen Mausohrs, welche von den Projekt-Wirkungen betroffen sein könnte, hat ihre Wochenstube in der Echelsbacher Brücke. Zwischen 2010 und 2014 ergab die Untersuchung einen Maximalbestand von 345 bis 405 Tieren inkl. Jungtiere). Die Echelsbacher Brücke (B23) gehört zum FFH-Gebiet Fledermaus-Kolonien im Südwesten Oberbayerns (DE ), das Gegenstand einer weiteren FFH- Verträglichkeitsprüfung ist (vgl. Anlage ). Insofern wird für Details zur Beschreibung der Wochenstubenkolonie auf diese Unterlage verwiesen. Nach Angaben des ASK (Abfrage ) wird die Art im Winterquartier in den bekannten Stollen nahe der Ammerschlucht (Wetzsteinstollen) regelmäßig mit 1-2 Überwinterern nachgewiesen. Die Habitatqualität im Umfeld ist aufgrund geeigneter Waldbestände im Umkreis von 15 km um das Wochenstubenquartier, zu diesen zählen auch die Waldbestände im FFH- Gebiet Ammertal, mit gut zu bewerten. Erhaltungszustand laut SDB: hervorragend Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Kleine Hufeisennasen bevorzugen zur Jagd Laub- und Mischwälder sowie abwechslungsreiche Landschaften mit Hecken, Weiden und Streuobstbereichen. Gute Bedingungen findet die Art in wärmebegünstigten Regionen, in denen gleichzeitig die Entfernungen zwischen Sommer- und Winterquartieren nicht weit sind. Die Tiere benötigen im Sommer ruhige, warme und mit großen Einflugöffnungen versehene Dachböden, einzelne Männchen können sich in Mitteleuropa im Sommer auch in unterirdischen Quartieren aufhalten (DIETZ & KIEFER 2015). Die Quartiere sollten von vielfältig strukturierten, kleinräumigen Landschaften mit extensiv genutzten Kulturflächen sowie Wald umgeben sein. Idealerweise weisen die Quartiere Bereiche mit unterschiedlichen Mikroklimaten auf, so dass je nach Witterung der optimale Hangplatz gewählt werden kann (ZAHN & SCHLAPP 1997). In den Wochenstubenquartieren kommen die Jungen von Mitte Juni bis Mitte Juli zur Welt. Sie können bereits mit vier bis sechs Wochen selbstständig Nahrung suchen. Etwa im August lösen sich die Wochenstuben allmählich wieder auf. Als Winterquartier nutzen die Tiere über fünf Grad warme, unterirdische Quartiere wie Höhlen und Stollen oder geräumige Keller. In der Regel ist die Kleine Hufeisennase ihrem Winterquartier und der Wochenstube äußerst treu. Sie ist auf einen Quartierverbund angewiesen, d. h. die Kolonien nutzen mehrere Quartiere in räumlicher Nähe zu unterschiedlichen Phasen der Jungenaufzucht oder wechseln bei Störungen. Zu diesem Quartierverbund gehören auch unterirdische Quartiere, die häufig nach dem Ausflug aus der Wochenstube als erstes aufgesucht werden. Die Kleine Hufeisennase, die deutschlandweit vom Aussterben bedroht ist, kommt in Bayern noch am südlichen Alpenvorland und in den oberbayerischen Alpen mit 4 bekannten Wochenstubenquartieren vor. Der Bestand insgesamt beträgt nach Angaben des LfU 39

40 rd. 500 Individuen. Bayern trägt daher eine besondere Verantwortung zum Erhalt und der Wiederansiedlung/Wiederausbreitung dieser Art. Nach Angaben des ASK (Abfrage ) ist die Art in den Landkreisen Garmisch- Partenkirchen und Weilheim Schongau gemeldet. Die Nachweise beschränken sich innerhalb des Untersuchungsgebiets auf Winterquartiernachweise (Einzeltiere) in den bekannten Stollen nahe der Ammerschlucht (Wetzsteinstollen). Der letzte Nachweis in den naheliegenden Stollen datiert von 1995 (3 überwinternde Individuen). Nach Angaben der unb Garmisch-Partenkirchen (Fr. Wimmer, mündl. Mitteilung vom ) ist die Kleine Hufeisennase nicht mehr Bestandteil der Winterpopulation der oben erwähnten Stollensysteme). Aufgrund der weiterhin bestehenden Eignung der in Vorhabennähe liegenden Wetzsteinstollen als Winterquartier für die Art ist nach Einschätzung der unb eine Wiederansiedlung in der Zukunft nicht ausgeschlossen / möglich. Der nächste Wochenstubennachweis aus dem Jahr 1984 liegt ca. 12 km nordöstlich in Peißenberg; Hinweise auf aktuelle Vorkommen der Art im Sommerlebensraum im Nahbereich des Vorhabens liegen nicht vor. Erhaltungszustand laut SDB: gut Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus (variolosus) nodulosus) Das Hauptvorkommen des vom Aussterben bedrohten Schwarzen Grubenlaufkäfers liegt in Niederbayern. Lebensraum sind grund- oder quellwassergeprägte Feuchtwälder (Bruchwälder, Schluchtwälder, Bach-Auwälder). Der im Frühjahr aktive Käfer und seine Larve jagen auch unter Wasser nach verschiedenen aquatischen Wirbellosen bzw. deren Larvenstadien. Zur Überwinterung suchen die Käfer morsches Totholz auf. Der Schwarze Grubenlaufkäfer ist nicht flugfähig und daher ausbreitungsschwach. Im UG sind Schluchtwälder im Komplex mit Quellbereichen vorhanden. Ein Vorkommen des Schwarzen Grubenlaufkäfers kann damit nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Wobei die Quellbereiche am Hang sehr steil abfallen und andere vermutlich besser als Lebensraum geeignete Flächen im Umfeld des UG vorhanden sind, z. B. Flachmoorkomplexe im Verbund zu Feuchtwäldern südlich des UG. Für den Schwarzen Grubenlaufkäfer ist aufgrund der vorhandenen Lebensräume ein Vorkommen in den Schluchtwäldern im Verbund zu Quellbereichen potenziell möglich. Erhaltungszustand laut SDB: keine Angaben. 40

41 4.3.4 Sonstige für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile des Schutzgebietes Wesentlich für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes sind eine weitgehende Durchgängigkeit des Fließgewässers (Verbundfunktion) und seine Gewässerdynamik. Darüber hinaus der Erhalt größerer störungsarmer Schutzgebietsausschnitte, die sowohl Arten mit größerem Raumanspruch als auch Arten mit hoher Störungsempfindlichkeit dauerhaft Lebensmöglichkeiten bieten. Innerhalb des Wirkraumes kommt den vorhandenen Sonderstrukturen wie Felsen und Quellbereichen als Lebensraumkomplex im Schluchtwald besondere Bedeutung zu, und damit auch dem Erhalt der abiotischen Standortfaktoren, insbesondere der spezifischen Wasser- und Nährstoffverhältnisse Sonstige für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes erforderliche Landschaftsstrukturen Strukturen oder Funktionen außerhalb des Schutzgebietes besitzen (zumindest im Wirkraum des betrachteten Projektes) keine wesentliche Relevanz für den Erhaltungszustand der Arten im Schutzgebiet oder für die Funktionserfüllung und den Schutzzweck des FFH- Gebietes an sich. Auch wenn Nachweise von Einzelvorkommen oder temporärer Raumnutzung durch relevante Arten außerhalb der Schutzgebietsgrenzen bestehen, kann nach abgeschlossener Gebietsmeldung davon ausgegangen werden, dass alle wesentlichen, erforderlichen Landschaftsstrukturen im Gebiet eingeschlossen sind. Auch existieren keine raumwirksamen Vernetzungsachsen zu angrenzenden (Teil-) Lebensräumen, die nicht in der Gebietsabgrenzung enthalten sind. Ebenso sind notwendige Rand- und Pufferzonen und potentielle Erweiterungsflächen (für die Schaffung oder Vergrößerung von Habitaten) durch die Übernahme auch vorbelasteter Randbereiche in das Schutzgebiet integriert. 41

42 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode Grundlage für die Verträglichkeitsprüfung bildet Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, umgesetzt in nationales Recht durch 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Ob ein Projekt ein FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen kann, ist anhand seiner Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gebietsbestandteile zu beurteilen. Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand, ein günstiger Erhaltungszustand darf trotz Durchführung des Vorhabens nicht verschlechtert werden. Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist die Feststellung ob erhebliche Beeinträchtigungen eintreten können bzw. Beeinträchtigungen des Gebietes als solches auszuschließen sind. In einem ersten Schritt wird die Relevanz der projektspezifischen Wirkungen ermittelt (Relevanzschwelle). Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen müssen zunächst überhaupt ein bestimmtes Maß an Intensität und Veränderungspotenzial beinhalten, um entscheidungsrelevant sein zu können. Insofern scheiden bereits Beeinträchtigungen aus, die im konkreten Fall so geringfügig sind, dass sich aus ihrer Intensität keine Schlussfolgerungen für eine Entscheidung über die Folgen des Vorhabens ziehen lassen. Die relevanten Wirkfaktoren, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb des Schutzgebietes, werden mit dem Bestand maßgeblicher Bestandteile des Schutzgebietes überlagert und so die art- und lebensraumbezogenen, projektspezifischen Beeinträchtigungen ermittelt. Wobei alle signifikanten Vorkommen von Lebensraumtypen gem. Anhang I und Arten gem. Anhang II FFH-RL, d. h. alle im SDB gemeldeten, geprüft werden. Für die Durchführung der Verträglichkeitsuntersuchung, die als Grundlage für die FFH-VP dient, gelten folgende allgemeine Grundsätze: Wesentlich für die Abschätzung sind die Erhaltungsziele, wie sie sich aus den Meldeunterlagen ableiten. Hierbei wird auch die gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele entsprechend den Amtlichen Unterlagen des Bayer. LfU & der Reg. v. Obb. herangezogen. Zur Bestimmung der Erheblichkeit sind die Schutzwürdigkeit, die Gefährdung und die Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgebietsbestandteile zu beachten und in Bezug zum gesamten Schutzgebiet zu setzen. Wann eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt wird im Einzelfall in Bezug auf die besonderen Merkmale und Umweltbedingungen des Gebietes bestimmt. Ein negatives Ergebnis der FFH-VP würde sich ergeben wenn das Schutzgebiet an sich erheblich beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn ein maßgeblicher Bestandteil und/ oder seine ökologisch relevanten Wechsel- und Austauschbeziehungen so beeinflusst werden, dass dadurch mindestens ein Erhaltungsziel erheblich beeinträchtigt werden kann. In einem zweiten Schritt erfolgt als verbal-argumentative, zweistufige Bewertungen der Erheblichkeit (erheblich - nicht erheblich). Zur Bewertung der ermittelten Beeinträchtigungen sind neben quantitativen immer auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen (Erheblichkeitsschwelle). 42

43 Zur Beurteilung, ob eine Schädigung, die nachteilige Auswirkungen in Bezug auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten hat, erheblich ist, werden anerkannte fachliche Vorgaben, wie etwa die Orientierungswerte zur Bestimmung der Erheblichkeit im Zuge von FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen Bagatellschwellen (TRAUTNER & LAMPRECHT 2007) herangezogen. Die Fachkonventionsvorschläge stellen eine fachliche Konkretisierung des Erheblichkeitsbegriffs dar und geben eine Hilfestellung für die Einzelfallbeurteilung. Die Fachkonventionsvorschläge haben speziell Beeinträchtigungen durch direkten Flächenentzug zum Gegenstand. Mit einem Vorhaben sind regelmäßig noch weitere Wirkfaktoren verbunden. Dadurch hervorgerufene Auswirkungen sind ebenso zu prüfen und anhand vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beurteilen. Eine erhebliche Beeinträchtigung eines natürlichen Lebensraumes nach Anhang I FFH- Richtlinie liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn aufgrund der projektspezifischen Wirkungen die Fläche, die der Lebensraum in dem FFH-Gebiet aktuell einnimmt, nicht mehr beständig ist, sich verkleinert oder sich nicht entsprechend den Erhaltungszielen ausdehnen oder entwickeln kann, oder die für den langfristigen Fortbestand des Lebensraums notwendigen Strukturen und spezifischen Funktionen nicht mehr bestehen oder in absehbarer Zukunft wahrscheinlich nicht mehr weiter bestehen werden, oder der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten nicht mehr günstig ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung von Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie sowie nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie liegt in der Regel dann vor, wenn aufgrund der projektspezifischen Wirkungen die Lebensraumfläche oder Bestandsgröße dieser Art, die in einem Schutzgebiet aktuell besteht oder entsprechend den Erhaltungszielen ggf. wiederherzustellen bzw. zu entwickeln ist, abnimmt oder in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird, oder unter Berücksichtigung der Daten über die Populationsdynamik anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des Habitats, dem sie angehört, nicht mehr bildet oder langfristig nicht mehr bilden würde. Indessen ist zugleich zu berücksichtigen, dass eine direkte Flächeninanspruchnahme nicht zwangsläufig und stets eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen muss, wenn ein gewisses Maß einer solchen Veränderung zu den zu sichernden günstigen Erhaltungszustand eines Lebensraums in einem FFH-Gebiet insgesamt nicht entscheidend und ein entsprechender Verlust in diesem Kontext als Bagatelle zu betrachten wäre. Eine im Einzelfall als unerheblich zu bewertende Beeinträchtigung wird dabei jedoch nur unter bestimmten Randbedingungen und bei äußerst geringer Flächeninanspruchnahme denkbar sein. Im Einzelfall kann eine Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden, wenn auf der betroffenen Fläche keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps vorhanden sind, die innerhalb der Fläche, die der Lebensraum einnimmt, z. B. eine Besonderheit darstellen bzw. in wesentlichem Umfang zur biotischen Diversität des Lebensraumtyps in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung beitragen. Hierbei ist auch eine besondere Lebensraumfunktion für charakteristische Arten zu berücksichtigen (qualitativ-funktionale Besonderheiten); und 43

44 Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps überschreitet die für den jeweiligen Lebensraumtyp dargestellten Orientierungswerte nicht (quantitativ-absoluter Flächenverlust); und Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps ist nicht größer als 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraumtyps im Gebiet bzw. in einem definierten Teilgebiet (quantitativ-relativer Flächenverlust); und Auch nach Einbeziehung von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte werden die Orientierungswerte nicht überschritten (Flächenentzug durch andere Pläne / Projekte); und Auch durch andere Wirkfaktoren des jeweiligen Projekts oder Plans (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht (Kumulation mit anderen Wirkfaktoren). Zusammenfassend kann festgestellt werden, falls durch ein Vorhaben Flächen bzw. Habitate, ggf. auch potenzielle Habitate, in einem Ausmaß verkleinert, gestört oder verändert oder Funktions- und Austauschbeziehungen auf eine Weise vom Vorhaben berührt werden, dass sich die Strukturen, Funktionen oder Wiederherstellungsmöglichkeiten des Habitats der Art oder der Bestand einer Art im Schutzgebiet oder auf (größeren) Teilflächen wesentlich verändert, oder gar der Fortbestand der relevanten Arten nicht mehr gesichert ist, dann ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Befindet sich die Art in einem schlechten Erhaltungszustand sind zudem Wirkungen, die eine Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes maßgeblich behindern, als erhebliche Beeinträchtigungen einzustufen. Gleiches gilt für die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL. Daher führt einerseits nicht erst die Veränderung des Erhaltungszustandes zu erheblichen Beeinträchtigungen, andererseits löst nicht jeder Flächenverlust von Habitaten grundlegend eine erhebliche Beeinträchtigung aus. Beispielsweise können größere Verluste an Nahrungshabitatsfläche für Tierarten mit großem Aktionsradius durchaus unerheblich sein, wohingegen der Verlust oder die Störung des einzigen geeigneten, kleinflächigen Fortpflanzungshabitats zu einer Erheblichkeit führt. 44

45 5.2 Abschätzung der Relevanz der Projektwirkungen für die Beurteilung der Verträglichkeit Wesentlich für die Prüfung der Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Schutzgebietes ist die detaillierte Analyse projektspezifischer Wirkungen und die Verschneidung dieser Projektwirkungen mit den Vorkommen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, einschließlich der charakteristischen wertgebenden Arten, und mit den Lebensräumen (Habitaten, Stand- und Wuchsorten) der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang II FFH-RL. In der Zusammenschau ergibt sich für die vom Vorhaben hervorgerufenen Projektwirkungen folgendes Ergebnis hinsichtlich ihrer Relevanz zur Prüfung der Verträglichkeit mit den Zielen des FFH-Gebietes: Tabelle 17: Übersicht über die Relevanz der projektspezifischen Wirkfaktoren gegenüber den natürlichen Lebensraumtypen einschließlich charakteristischer, wertgebender Tier- und Pflanzenarten Lebensraumtyp, der maßgeblicher Bestandteil des Schutzgebietes ist 7220* Kalktuffquellen 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation anlagebedingt baubedingt betriebsbedingt Flächeninanspruchnahme Veränderung Standorte Flächeninanspruchnahme Veränderung Standorte Störungen Stoffeintrag Barriere/ Zerschnei dung Stoffeintrag Störungen - - x x - x - (x)* Waldmeister- Buchenwald x - x - - x - (x)* * Schluchtund Hangmischwälder x x x - - x - (x)* - 91E0* Auenwälder Zeichenerklärung: X (X) Wirkung im oder in das FFH-Gebiet, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des LRT, einschließlich seiner charakteristischen Arten, führen kann (prüfungsrelevante Projektwirkungen) Wirkung im oder in das FFH-Gebiet, deren mögliche Beeinträchtigungen als Bagatelle zu werten sind und die damit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des LRT, einschließlich seiner charakteristischen Arten, führen kann (nicht prüfungsrelevante Projektwirkungen) - Wirkung, die für den Lebensraumtyp, einschließlich seiner charakteristischen Arten, keine erhebliche Beeinträchtigung hervorrufen kann oder deren Relevanz aufgrund der Lage der Vorkommen ausgeschlossen werden kann (nicht prüfungsrelevante Projektwirkung) * Änderungen in der Verkehrsbelastung als Folge der Baumaßnahme werden nicht erwartet. Aufgrund der besonderen Ausgangslage (tiefe Schlucht) führt die geringfügige Verbreitung der Fahrbahn nicht zu maßgeblichen Veränderungen der Bestandssituation. 45

46 Tabelle 18: Übersicht über die Relevanz der projektspezifischen Wirkfaktoren gegenüber den Tierarten nach Anhang II FFH-RL Art, die maßgeblicher Bestandteil des Schutzgebietes ist anlagebedingt baubedingt betriebsbedingt Habitatverlust Veränderung Standorte Habitatverlust Veränderung Standorte Störungen Stoffeintrag Barriere/ Zerschnei dung Stoffeintrag Störungen 1105, Huchen - - P - P P , Koppe, Groppe - - P - P P , Großes Mausohr x (EQ, J) - x (EQ, J) x (WiQ) x (WiQ) - x (J) , Kleine Hufeisennase P (WiQ) , Schwarzer Grubenlaufkäfer - - P Zeichenerklärung: X Wirkung im oder in das FFH-Gebiet, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Artvorkommen führen kann (prüfungsrelevante Projektwirkungen) - Wirkung, die für die betroffenen Artvorkommen keine erhebliche Beeinträchtigung im FFH-Gebiet hervorrufen kann oder deren Relevanz aufgrund der Lage der Vorkommen ausgeschlossen werden kann (nicht prüfungsrelevante Projektwirkung) P WiQ EQ J Wirkung im oder in das Gebiet, die zu erheblichen Beeinträchtigungen potentieller (wahrscheinlicher) Vorkommen führen kann (prüfungsrelevante Projektwirkungen) Wirkfaktor wirkt sich potenziell aus auf Winterquartier der Art Wirkfaktor wirkt sich potenziell aus auf Einzel-/Männchenquartier der Art Wirkfaktor wirkt sich potenziell aus auf Jagdhabitat der Art Im nachfolgenden Kapitel werden alle projektspezifischen Beeinträchtigungen aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit in Bezug auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des Schutzgebietes bewertet. 46

47 5.3 Beeinträchtigungen natürlicher Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL LRT 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Relevante konkretisierte Erhaltungsziele (Vollzugshinweise BayNat2000V, Feb. 2016) 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Kalktuffquellen (Cratoneurion) mit ihren charakteristischen hydrogeologischen Strukturen und Prozessen. Baubedingte Beeinträchtigungen Am westlichen Hang im Bereich des Kämpfers werden Stahlnetze zur temporären Felssicherung angebracht um die Sicherheit der Baustelle gewährleisten zu können. Eine sehr kleinflächige baubedingte Flächeninanspruchnahme durch die Verankerungen der Stahlnetze ist nicht vermeidbar. Die Vegetation im Bereich der Stahlnetze wird nicht flächig, sondern innerhalb des Überlagerungsbereiches punktuell betroffen. Die Befestigung erfolgt über Verankerungen im Fels in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Vermeidungsmaßnahme 5 V ist vorgesehen, die Befestigungspunkte in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung vor Ort festzulegen, dabei sind neben technischen ebenso die naturschutzfachlichen Erfordernisse zu berücksichtigen. Soweit möglich werden die Bohrungen in unbewachsene Felsbereiche ohne Kalktuffablagerungen gelegt. Um eine bauzeitliche Flächeninanspruchnahme durch ein direktes Aufliegen der Stahlseile zu vermeiden werden zusätzlich an den Verankerungen Abstandhalter vorgesehen (Vermeidungsmaßnahme 5 V). Bei den Quellbereichen handelt es sich um Flächen, die im Vorbelastungskorridor der B 23 und im ehemaligen Baufeld der Echelsbacher Brücke in den 1920er Jahren liegen. Im mittleren und unteren Hangbereich befindet sich ein Schuttkegel aus Felsabraum, dieser weist eine sehr abwechslungsreiche Geländeoberfläche auf und führt damit zu wechselnden Fließgeschwindigkeiten. Diese Ausgangslage bietet günstige Voraussetzungen für die Ablagerung von Kalktuff. Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist das kalkhaltige Wasser. Die Wasserspeisung der Quelle setzt sich aus Schichtwasser, das im Bereich schräg verlaufender Felsrippen im oberen Hangbereich austritt, und einem gefassten Austritt (Rohr in der Mauer der Treppenanlage) zusammen. Trotz der anthropogenen Einflüsse sind die betroffenen Flächen in einem sehr guten Erhaltungszustand. Das typische Arteninventar der Vegetation ist vorhanden und Störeinflüsse wie z. B. gefasster Quellaustritt oder Algenwachstum sind zwar vorhanden, wirken sich aber nicht deutlich erkennbar auf den Quellbereich aus. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Stahlnetze wieder entfernt. Sollte es durch Verankerungen oder Stahlseile zu kleinflächigen Abschürfungen kommen, kann sich in den betroffenen Quellbereichen kurzfristig wieder eine lebensraumtypische Vegetation einstellen. Ein Einwandern von Arten in diesen Bereich ist während der Regenerationsphase von den angrenzenden, intakten Beständen aus ohne Probleme möglich. Die Standortvoraussetzungen (Wasserhaushalt) werden nicht nachhaltig verändert. Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Regeneration liegen damit vor. Es verbleiben somit keine nachhaltigen Beeinträchtigungen. Weiterhin ist eine grundlegende Gefährdung des LRT infolge der Baumaßnahmen, die z. T. unmittelbar angrenzen zu verzeichnen. Baubedingte Einträge von Schadstoffen, 47

48 Stäuben oder Feinsedimenten könnten zu Veränderungen des sensiblen Quellökosystems führen. Dieses Risiko wird durch die Vermeidung von Stoffeinträgen in wasserbestimmte Lebensräume (Vermeidungsmaßnahme 5 V) auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Unter Berücksichtigung größter Sorgfalt bei den Baumaßnahmen in quellnahen Bereichen sowie (in Absprache mit der Umweltbaubegleitung) dem Einsatz umweltschonender Betriebsmittel (Vermeidungsmaßnahme 3 V) kann das Gefährdungspotenzial für Lebensraumdegradierungen auf ein mit Sicherheit unbedenkliches Maß gesenkt werden. Während der Baumaßnahmen im Bereich der Treppenanlage am Widerlager West wird für eine Dauer von maximal 4 Monaten der Rohrauslass nach unten an den Fuß der Mauer verlegt, da hier ein Arbeitsgerüst errichtet wird. In der Folge ist ein vorübergehendes Trockenfallen von kleinflächigen Randbereichen des Quellbereiches möglich. Der vorübergehende Auslauf wird so gestaltet, dass eine möglichst große Fläche weiterhin mit Wasser überrieselt wird (Vermeidungsmaßnahme 5 V). Im oberen Bereich wird jedoch das Spritzwasserregime verändert. Aufgrund der zeitlich eng begrenzten Wirkungen ist von einer raschen Regeneration auszugehen. Da die Wasserschüttung auch natürlichen Schwankungen unterliegt (z.b. längere Trockenphasen) kann es auch hierdurch zu einem Trockenfallen von Randbereichen kommen, das nicht zu nachhaltigen Veränderungen in der Artenausstattung führt. Baubedingte Standortveränderungen können des Weiteren nicht ausgeschlossen werden im Bereich des an den Kranstandort K 1 (West) angrenzenden Quellbereichs. Für die Aufstellung des Krans sind Fundamente und damit Eingriffe in den Boden oberhalb der Kalktuffquelle erforderlich. Die Kranaufstandsfläche wird aufgeständert und auf Brunnenringen flach gegründet, damit können die Eingriffe in den Boden auf vier punktuelle Bereiche (außerhalb des Quellbereiches) begrenzt werden. Um mögliche Beeinträchtigungen weiter zu minimieren wird der zur Quelle nächstgelegene Brunnenring zurückversetzt und auf Kleinbohrpfählen gegründet, somit kann der Abstand zwischen Quellbereich und Fundament vergrößert werden. Eine Beeinflussung der Wasserwegigkeiten im Untergrund wird somit bestmöglich vermieden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Kranstandort vollständig zurückgebaut und auch der durch die Fundamente beeinträchtigte Bereich fachgerecht wieder hergestellt. Nachhaltige Veränderungen sind damit nicht zu besorgen. Während der Bauzeit verbleibt lediglich ein geringes Restrisiko hinsichtlich möglicher vorübergehender Veränderungen der Wasserwegigkeiten. Baubedingte Veränderungen der natürlichen Standortbedingungen (Belichtung) durch die Errichtung der Arbeitsgerüste und des Gerüstturms sind nicht zu erwarten, da die Bereiche unmittelbar angrenzend an das Bestandsbauwerk der Echelsbacher Brücke liegen und sich die Beschattungssituation damit nicht wesentlich verändert. 48

49 Insgesamt sind die projektspezifischen Beeinträchtigungen in der Zusammenschau als nicht erheblich einzustufen. Tabelle 19: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT 7220* Konflikt Projektspezifische Beeinträchtigung Beurteilung der Erheblichkeit Relevante konkretisierte Erhaltungsziele 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Kalktuffquellen (Cratoneurion) mit ihren charakteristischen hydrogeologischen Strukturen und Prozessen. 1.1 Baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme des LRT durch temporäre Felssicherung (Stahlnetze). Nicht erheblich 1.2 Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen des LRT durch die Gefahr von diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen. 1.3 Baubedingte Veränderung der natürlichen Standortbedingungen (Wasserhaushalt). Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele Nicht erheblich Nicht erheblich Nicht erheblich LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Relevante konkretisierte Erhaltungsziele (Vollzugshinweise BayNat2000V, Feb. 2016) 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum), der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion), der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion), der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Montanen bis alpinen bodensauren Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasserhaushalts). Baubedingte Beeinträchtigungen Temporär beanspruchte Flächen im Arbeitsraum und der Trasse der Behelfsbrücke werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Betroffen sind ca m² LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder. Der erforderliche Arbeitsraum wurde in Abstimmung mit der technischen Planung soweit möglich minimiert. Trotz der langen Entwicklungszeit von Buchenwäldern kann projektspezifisch eine Wiederherstellbarkeit begründet werden. Es handelt sich bei den betroffenen Flächen um inselartig im Bestand liegende Bereiche und einen Streifen am Waldrand entlang eines vorhandenen Weges sowie eine ca m lange und m breite lineare Schneise. Die betroffenen Buchenwälder im UG weisen einen für den LRT hohen Anteil anderer Baumarten außer der Buche auf. Es handelt sich vielmehr um einen artenreichen Mischwald mit einem Buchenanteil von etwa 40 %. Den größten Flächenanteil des betroffenen Waldes macht die Schneise unter der Behelfsbrücke aus, hier sind (ausgenommen Pfeiler und Kran K3 (Nordost)) keine Eingriffe in den Boden erforderlich. Es handelt sich vielmehr um einen Rückschnitt der Bestockung. Die Buche weist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber mechanischen Beschädigungen auf, somit werden die hier vorhandenen Altbäume verloren gehen. Da sich unter den weiteren bestandsbildenden Baumarten zahlreiche Arten der Schluchtwälder befinden, können diese die Schneise in kurzen Zeiträumen 49

50 wieder schließen. Zur Vermeidung der Entstehung von Erosionsrinnen erfolgt falls erforderlich im Bereich der Schneise eine vorübergehende Sicherung mittels Einbringung von Querliegern (Maßnahme 2.1 G). Im Bereich des Waldrandes entlang des Weges ist ebenfalls mit einer kurzfristigen Wiederherstellung zu rechnen. Am Waldrand finden sich typischerweise zahlreiche Sträucher, die im Allgemeinen durchaus schnellwüchsiger als Baumarten sind und den Bereich nach Wiederherstellung der Standorte wieder besiedeln werden. Die weiterhin betroffenen Bereiche z.b. durch die Behelfsbrückenpfeiler liegen inselartig im Bestand verteilt und sind vergleichsweise kleinflächig (ca. 13 x 19 m). Vergleichbare Lichtungen innerhalb eines Waldbestandes können grundsätzlich auf natürliche Weise z. B. aufgrund von Windwurf bei einem Sturm entstehen. Allerdings erfolgt hier der Abtrag des Waldbodens. Die Standorte werden nach dem Rückbau der Behelfsbrücke wieder hergestellt. Da mit Baumsämlingen bewachsene Auflichtungen bereits als dem LRT zugehörig anzusehen sind und als solches Bestandteil eines naturnahen Waldbestandes sind, können sich die Waldflächen regenerieren und ihre ökologische Funktion erfüllen. Es verbleiben somit keine nachhaltigen Beeinträchtigungen. Weiterhin ist eine grundsätzliche Gefährdung des LRT infolge von Stoffeinträgen durch die Baumaßnahmen zu vermelden. Dieses Risiko wird durch die Vermeidung von Stoffeinträgen (Vermeidungsmaßnahme 3 V) auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Mit dem Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke ist am Widerlager Ost eine anlagebedingte Beanspruchung von etwa 35 m² des LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder innerhalb des FFH-Gebietes verbunden. Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme beträgt <0,1% der Gesamtfläche des LRT im Gebiet. Legt man der Beurteilung der Erheblichkeit die Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Trautner & Lambrecht, 2007) zu Grunde, ist im vorliegenden Fall von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Dies beruht auf folgenden Rückschlüssen: a) Die in Anspruch genommenen Flächen besitzen für den LRT keine qualitativfunktionale Besonderheit, da sie randlich liegen und als deutlich vorbelastet einzustufen sind. b) Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme des LRT (35 m²) überschreitet nicht den für den jeweiligen Lebensraumtyp dargestellten Orientierungswert (hier m² entsprechend Stufe III). c) Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme des LRT ist mit 0,1% nicht größer als 1% der Gesamtfläche des LRT im Gebiet. d) Kumulative Wirkungen anderer Pläne oder Projekte sind nicht vorhanden (siehe Kap. 7). e) Auch unter Berücksichtigung der Kumulation mit den weiteren beschriebenen Wirkfaktoren (baubedingt) zu den anlagebedingten Beeinträchtigungen des Projektes werden keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht. Insgesamt können die projektspezifischen Beeinträchtigungen sowohl einzeln, als auch in der Zusammenschau als nicht erheblich eingestuft werden. 50

51 Tabelle 20: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT 9130 Konflikt Projektspezifische Beeinträchtigung Beurteilung der Erheblichkeit Relevante konkretisierte Erhaltungsziele 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. 2.1 Baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme Nicht erheblich 2.2 Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen des LRT durch die Gefahr von diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen. Nicht erheblich 2.3 Anlagebedingter Flächenverlust von 35 m² LRT durch Überbauung. Nicht erheblich Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele Nicht erheblich LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Relevante konkretisierte Erhaltungsziele (Vollzugshinweise BayNat2000V, Feb. 2016) 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum), der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion), der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion), der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Montanen bis alpinen bodensauren Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasserhaushalts). Baubedingte Beeinträchtigungen Temporär beanspruchte Flächen im Arbeitsraum und der Trasse der Behelfsbrücke werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Betroffen sind ca m² LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder. Der erforderliche Arbeitsraum wurde in Abstimmung mit der technischen Planung soweit möglich minimiert. Trotz der langen Entwicklungszeit von Schlucht- und Hangmischwäldern kann projektspezifisch eine Wiederherstellbarkeit begründet werden. Unmittelbar angrenzend an die vorübergehend beanspruchten Flächen sind großflächig unbeeinträchtigte Flächen vorhanden mit großem Artenpotenzial für eine Wiederbesiedelung. Es handelt sich bei den Flächen einerseits um einen zusammenhängenden Bereich auf der Westseite, der etwa die Hälfte der Inanspruchnahme ausmacht. Auf den Teilflächen des betroffenen Waldes innerhalb der Schneise unter der Behelfsbrücke sind keine Eingriffe in den Boden erforderlich. Es handelt sich vielmehr um einen Rückschnitt der Bestockung. Im Schlucht- und Hangmischwald kommen aufgrund der natürlichen Dynamik (z. B. Hangrutschungen, Felsstürze) typischerweise viele Gehölzarten vor, die an diese Standortbedingungen angepasst sind. Die Arten der Baum- und Strauchschicht können die Schneise in kurzen Zeiträumen wieder schließen. Der Bereich des Kranstandortes K 1 und des Arbeitsraumes unterhalb der Bestandsbrücke, schließen nördlich an. Hier sind teils Eingriffe in den Boden erforderlich. Bei der Wiederherstellung der Flächen werden die vorliegenden Standortbedingungen (Grobbodenanteil über 75 %) beachtet, sodass geeignete Voraussetzungen für eine Wiederherstellung geschaffen werden. 51

52 Nördlich der Bestandsbrücke werden Arbeitsgerüste, Treppenabgang und temporäre Felssicherung erforderlich. Es ergeben sich damit nur punktuelle Eingriffe in den Boden (Gründungen, Verankerungen) und im Wesentlichen ein auf den Stock setzen der vorhandenen Gehölzvegetation. Bei den betroffenen Beständen handelt es sich um ein fortgeschrittenes Pionierstadium (sehr lichter Bestand), das in kurzen Zeiträumen unter den gegeben Voraussetzungen wieder herstellbar ist. Die vorkommenden Gehölzarten sind in der Lage, sich nach mechanischen Beschädigungen rasch wieder zu erholen. Die weiteren Bereiche sind auf sieben, teils sehr kleinflächige Bereiche verteilt. Kleinflächige Lichtungen innerhalb eines Waldbestandes können grundsätzlich auf natürliche Weise z. B. aufgrund von Windwurf bei einem Sturm entstehen. Allerdings erfolgt hier teilweise der Abtrag des Waldbodens (z. B. Kranstandort K 3). Die Standorte werden nach dem Abschluss der Bauarbeiten wieder hergestellt. Da mit Baumsämlingen bewachsene Auflichtungen bereits als dem LRT zugehörig anzusehen sind und als solches Bestandteil eines naturnahen Waldbestandes mit einem Nebeneinander unterschiedlicher Altersphasen und einem gestuften Bestandsaufbau sind, können sich die Waldflächen regenerieren und ihre ökologische Funktion erfüllen. Es verbleiben somit keine nachhaltigen Beeinträchtigungen. Weiterhin ist eine grundsätzliche Gefährdung des LRT infolge von Stoffeinträgen durch die Baumaßnahmen zu vermelden. Dieses Risiko wird durch die Vermeidung von Stoffeinträgen (Vermeidungsmaßnahme 3 V) auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Mit dem Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke ist am Widerlager Ost eine anlagebedingte Beanspruchung von etwa 95 m² des LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder innerhalb des FFH-Gebietes verbunden. Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme beträgt <0,1% der Gesamtfläche des LRT im Gebiet. Legt man der Beurteilung der Erheblichkeit die Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Trautner & Lambrecht, 2007) zu Grunde, ist im vorliegenden Fall von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Dies beruht auf folgenden Rückschlüssen: a) Die in Anspruch genommenen Flächen besitzen für den LRT keine qualitativfunktionale Besonderheit, da sie randlich liegen und als deutlich vorbelastet einzustufen sind. Weiter ist keine für den Lebensraumtyp repräsentative Artenausstattung vorhanden bzw. der Anteil an Fichten ist hier sehr hoch. b) Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme des LRT (95 m²) überschreitet nicht den für den jeweiligen Lebensraumtyp dargestellten Orientierungswert (hier 500 m² entsprechend Stufe III). c) Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme des LRT ist mit 0,1% nicht größer als 1% der Gesamtfläche des LRT im Gebiet. Es ist ein kumulativ zu berücksichtigendes Projekt vorhanden (siehe Kap. 7). Die abschließende Wertung erfolgt somit in Kap. 7. Durch die Verbreiterung der Brücke um nord- und südseitig jeweils 3,5 m sind aufgrund der großen Höhe des Talraumes keine wesentlichen Veränderungen von Besonnung und Wasserversorgung für Waldbestände unterhalb der Brücke zu erwarten. Im Bestand sind Schlucht- und Hangmischwälder in guter Ausprägung unterhalb der Brücke vorhanden. Auch in Bereichen mit geringerer Höhe oder angrenzend an die Brückenwiderlager kann 52

53 sich eine Strauchvegetation etablieren (vergleichbar mit einer Waldrandsituation), die als Bestandteil des LRT zu werten ist. Insgesamt können die projektspezifischen Beeinträchtigungen sowohl einzeln, als auch in der Zusammenschau als nicht erheblich eingestuft werden. Tabelle 21: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung des LRT 9180* Konflikt Projektspezifische Beeinträchtigung Beurteilung der Erheblichkeit Relevante konkretisierte Erhaltungsziele 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Altund Totholz sowie an Höhlenbäumen und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. 3.1 Baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme Nicht erheblich 3.2 Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen des LRT durch die Gefahr von diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen. Nicht erheblich 3.3 Anlagebedingter Flächenverlust von 95 m² LRT durch Überbauung. Nicht erheblich 3.4 Anlagebedingte Veränderung der natürlichen Standortbedingungen durch Brückenverbreiterung. Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele Nicht erheblich Nicht erheblich 5.4 Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Anhang II FFH-RL Huchen (Hucho hucho, 1105) und Groppe (Cottus gobio, 1163) Relevante konkretisierte Erhaltungsziele (Vollzugshinweise BayNat2000V, Feb. 2016) 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Huchen und Groppe. Erhalt einer naturnahen Fischbiozönose. Baubedingte Beeinträchtigungen Sehr kleinflächig sind baubedingte Verluste potenzieller Habitatflächen von Groppe und Huchen im Bereich des Pfeilers an der Behelfsbrücke (Achse 20) zu verzeichnen. Da gewässerabwärts und aufwärts Ausweichmöglichkeiten in Abschnitte mit vergleichbarer Strukturausstattung vorhanden sind, ergeben sich daraus keine erheblichen Beeinträchtigungen. Aufgrund der baubedingten Eingriffe in potenzielle Lebensräume können damit verbundene Individuenverluste nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung der Populationen von Groppe und Huchen hingegen erfolgt dadurch nicht. Wie bereits erläutert wird das Risiko von Stoffeinträgen durch Baumaßnahmen in gewässernahen Bereichen durch die Vermeidung von Stoffeinträgen in wasserbestimmte Lebensräume (Vermeidungsmaßnahme 3 V) auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Auch ein geringfügiger Eintrag von Nähr- und Schadstoffen ins Gewässer ist kein Besiedlungshindernis für die Arten und stellt somit keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungs- 53

54 ziele dar, da weder die Population, noch das zur Verfügung stehende Habitat maßgeblich beeinträchtigt wird. Sowohl Groppe als auch Huchen sind unempfindlich gegen Lärm und optische Reize zumal baubedingte Störungen zeitlich begrenzt sind. Die Bauarbeiten werden i.d.r. im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr durchgeführt. Aus bautechnischen Gründen können bei der Durchführung z. B. der Betonierung der Pfeilerfundamente der Behelfsbrücke nächtliche Bauarbeiten mit Beleuchtung erforderlich sein. In diesem Falle wird die Beleuchtung soweit möglich auf den Arbeitsbereich beschränkt (Vermeidungsmaßnahme 7 V). Da es sich um Einzelereignisse handelt, wirken sich die baubedingten Störungen durch Licht nicht auf die Populationen der in der Ammer potenziell vorkommenden Fischarten aus. Die projektspezifischen Beeinträchtigungen können daher sowohl einzeln, als auch in der Zusammenschau für die Arten als nicht erheblich eingestuft werden. Tabelle 22: Zusammenstellung und Beurteilung der Beeinträchtigung der Fischfauna Konflikt Projektspezifische Beeinträchtigung Beurteilung der Erheblichkeit Relevante konkretisierte Erhaltungsziele 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Huchen und Groppe. Erhalt einer naturnahen Fischbiozönose. 4.1 Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen der Arten durch Flächeninanspruchnahme. Nicht erheblich 4.2 Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen der Arten durch die Gefahr von diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen. 4.3 Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen der Arten durch Störungen (Licht, Erschütterungen). Gesamtbeeinträchtigung der Erhaltungsziele Nicht erheblich Nicht erheblich Nicht erheblich 54

55 5.4.2 Großes Mausohr (Myotis myotis, 1324) und Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros, 1303) Relevante konkretisierte Erhaltungsziele (Vollzugshinweise BayNat2000V, Feb. 2016) 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Großem Mausohr und Kleiner Hufeisennase. Erhalt ungestörter Winterquartiere mit charakteristischem Mikroklima, des Hangplatzangebots und des Spaltenreichtums. Erhalt geeigneter Laub- und Mischwälder mit einem ausreichend hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spalten als Jagdhabitate. Erhalt der Flugkorridore zwischen Quartier und Nahrungshabitat. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Anlagebedingte Beeinträchtigungen der Arten durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme (Habitatverlust) Aufgrund der projektbedingten Flächeninanspruchnahme für den Ersatzneubau der Brücke und der temporären Errichtung der Behelfsbrücke sind Fällungen von Gehölz- und (Alt-)Holzbereichen notwendig. Daraus resultierend kann sich grundsätzlich ein relevanter Verlust an Jagdhabitaten und Quartierhabitaten - für das Große Mausohr (bezüglich Jagdhabitat und Tagesquartieren (Einzelquartier/Männchenquartier)) ergeben, der sich u.u. negativ auf den Erhaltungszustand der Art auswirken kann. Aufgrund der geringen Fläche von 0,57 ha, in denen Gehölze eingeschlagen werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Fledermausart gerade hier Quartiere in den dort befindlichen Bäumen wählt, grundsätzlich gering. Angesichts der geringen Zahl (n=5) an verlustgehenden potenziellen Quartierbäumen in diesen Bereichen (vgl. die Baumhöhlenkartierung in Anlage 2 der Unterlage , nach FÖA 2016) gemessen am weiteren Quartierpotenzial in der Umgebung, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die Fledermausfauna hinsichtlich der Quartierverfügbarkeit auszuschließen. In den direkt angrenzenden Flächen im der Ammerschlucht existieren ausweislich der Baumhöhlenkartierung weitere geeignete Waldbereiche, u.a. südwestlich der Brücke, mit einem hohen Baumhöhlenpotenzial. Diese Baumhöhlen-Angebote liegen durchweg innerhalb des Aktionsraumes der Individuen der Art. Ein häufiger Quartierwechsel innerhalb des Aktionsraumes ist für die Art als typisch in der Literatur beschrieben (bezgl. Großem Mausohr gilt dies nur für die hier relevanten Tagesquartiere von Individuen, die abseits der Wochenstube übertagen. Vor dem Hintergrund dieses Ausweichpotenzials ist eine erhebliche Beeinträchtigung infolge Quartierentzug auszuschließen. Erhebliche Beeinträchtigungen infolge Verlust von (essenziellen) Jagdhabitaten sind aufgrund der großen Aktionsräume der Art (vgl. Kap ) und dem daraus resultierenden hohen Ausweichpotenzial, im Verhältnis zu der sehr geringen Flächeninanspruchnahme von 0,57 ha, generell auszuschließen. 55

56 Baubedingte Beeinträchtigungen Baubedingte Beeinträchtigungen durch Erhöhung des Kollisionsrisikos von Fledermäuse an Abspannseilen zur Querabspannung der Türme der Achse 20 und 30 der Behelfsbrücke) Zur Quer-Abspannung der Behelfsbrücke an den Türmen der Achse B20 und B30 und zur Aufnahme der Windlasten in Brückenquerrichtung sind Verspannungen mit Stahlseilen vorgesehen (vgl. Anlage 15.9: 4). Grundsätzlich sind Kollisionen von Fledermäusen an Abspannseilen möglich (LUWG 2015). Da die Drahtseile der Querabspannungen zum Schutz von Vögeln (Drahtanflug) allerdings mit einer Hülle versehen werden, erhöht sich der Durchmesser dieser Abspannungen auf 10 cm. Diese werden von den Fledermäusen wahrgenommen. Beispielsweise liegt die minimale Größe von Objekten die von Hufeisennasen erkannt werden nach Angaben von SCHNITZLER (1967) bei 0,08-0,05 mm. In der Literatur finden sich keine Hinweise/Belege für ein Kollisionsrisiko an entsprechend dickwandigen Verspannungen. Eine anlagebedingte Erhöhung des Kollisionsrisikos an den Abspannseilen zur Querabspannung der Türme der Achse 20 und 30 ist auszuschließen. Beeinträchtigung von Quartieren und Jagdhabitaten durch Baumfällungen / Gehölzbeeinträchtigungen (Habitatverlust) Für das Bauvorhaben gehen in der Summe 0,57 ha Gehölzbereiche verloren. Die Auswirkungen sind bereits als anlagebedingte Beeinträchtigungen dargestellt (s.o.). Eine erhebliche Beeinträchtigung der Arten wurde bereits ausgeschlossen. Baubedingte Veränderung der Standorte bzw. des Temperatur- und Feuchteregimes im Winterquartier im Wetzsteinstollen durch den Bau der Behelfsbrücke (Standortveränderung) Ein ausgeglichenes Temperatur- und Feuchteregime innerhalb der artspezifischen Vorzugstemperaturen der Überwinterer ist von maßgeblicher Bedeutung für die Annahme des Überwinterungsquartiers. Durch die Errichtung der Behelfsbrücke sind baubedingt Veränderungen des Temperaturund Feuchteregime im als Winterquartier für Fledermäuse fungierenden Sandsteinstollen ( Wetzsteinstollen ) im Hangbereich der Ammerschlucht nicht von vornerein ausgeschlossen. Als möglicher Auslöser kommt v.a. die Pfeilergründung der Achse 30 der Behelfsbrücke in Betracht. Diese war zunächst direkt über dem genannten Stollen geplant. Aufgrund Unsicherheiten hinsichtlich der Folgen der zusätzlichen Auflast auf dem Stollen (u.a. mögliches Abplatzen von Gesteinsmassen von der Stollendecke) wurde eine Umplanung vorgenommen und der Pfeiler in einen für die Last unkritischen Bereich abseits der bekannten Teile des Stollens verlegt. Die Planung wurde auf eine 4-Felderbrücke (s. Abb. 1) angepasst, vgl. U (S. 3). Vorsorglich wurde im Rahmen der für die Planungen notwendigen Erkundungsbohrungen und für die spätere Errichtung der Behelfsbrücke auf Hinweis der unb und in Abstimmung mit dieser als Bestandteil der Ausnahmegenehmigung 1 ein Monitoring der Temperaturund Feuchteparameter im Stollen festgelegt. Zielsetzung war den Status Quo zu identifizieren und mögliche (erhebliche) Veränderungen des Klimaregime zu erkennen, welche infolge der bereits erfolgten Baugrunderkundungsbohrungen sowie des weiterhin geplan- 56

57 ten Baues und Betriebs der Behelfsbrücke das nahe der Brückenpfeiler liegenden unterirdische Quartier beeinträchtigen könnte (Messprogramm und Methodik in FÖA 2015²). Belastungsbedingte strukturelle Änderungen (mit der Folge des Abplatzen und Herunterfallen von Steinplatten / Verlagerung von Verbruchmassen innerhalb des Stollen/Stolleneingangs), die möglicherweise negative Klimaveränderungen innerhalb des Stollens zur Folge hätten, werden aufgrund der Änderung der Planung vermieden. 1 Ausnahmgenehmigung für die Baugrunderkundungsbohrungen, Bescheid der Regierung von Oberbayern vom ² FÖA (2015): Beweissicherung/Monitoring der klimatischen Eigenschaften des Winterquartiers der Fledermäuse; B23 Echelsbacher Brücke; i.a. StBA Weilheim (Stand: ). Abbildung 1: Draufsicht auf die Behelfsbrücke und relative Lage der Sandsteinstollen im Vergleich zum Brückenpfeiler (Auszug aus STREICHER 2016: Entwurfsplanung Behelfsbrücke) Die Verlauf der Klimadaten im Stollen während der bisherigen Messungen zwischen Ende Mai 2015 und Ende Januar 2016 im betroffenen Stollen sind in Anhang 2 dargestellt. Die Tage der Erkundungsbohrungen im Nahbereich des Wetzsteinstollen im August 2015 (Bohrung B18 - B21; vgl. Baugrundgutachten von CRYSTAL GEOTECHNIK 2015) sind ebenfalls eingetragen. Diese Tage, an denen Bohrung stattfanden, sind rot umrandet dargestellt. Die im Winter 2015/2016 gemessenen Temperaturen liegen an den verschiedenen Loggerstandorten (vgl. Anhang 2) zwischen ca. 5,5 und 8,5 C, also im Bereich der Durchschnittstemperaturen in Fledermauswinterquartieren, wie z.b. in FÖA (2015) angegeben. Änderungen des Stollenklimas in Abhängigkeit von den Erkundungsbohrungen sind aus den Messungen nicht erkennbar. Ein Einfluss der bisherigen Erkundungsbohrungen auf das in den Klima des Stollen ist auszuschließen. Weiter wird davon ausgegangen, dass weitere baubedingte Belastungen im Umfeld des Stollens im Zusammenhang mit der Pfeilergründung ohne Auswirkungen auf die Winterquartierqualität des Stollens bleiben. Vorsorglich soll das Monitoring der Temperatur- und Feuchteparameter (wie in FÖA 2015 festgelegt) im Stollen weiter geführt werden. 57

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