Geh- und Radweg von Dießen nach Vorderfischen

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1 Strecken-km 24,041 bis Strecken-km 26,875 Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 Fassung vom Auftraggeber: Gemeinde Pähl Markt Dießen am Ammersee Gemeinde Raisting Kirchstraße 7 Marktplatz 1 Kirchenweg Pähl Dießen am Ammersee Raisting Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) D. Narr Dipl. Ing. (FH) E. Schraml Dipl. Ing. (FH) I. Schweiss

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Anlass und Aufgabenstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Planungshistorie Ausgangslage Geh- und Radweg Ausgangslage Schutzgebietsnetz Natura Beurteilung der Verträglichkeit Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Übersicht über das Schutzgebiet Verwendete Quellen Erhaltungsziele des Schutzgebietes Rechtsverbindliche Erhaltungsziele Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL Arten des Anhangs II FFH-RL Weitere charakteristische und wertgebende Arten Vorbelastungen/ umgesetzte Projekte Bestandserhebungen / Datenquellen Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Wirkfaktoren Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete Flächenverluste innerhalb von FFH-Gebieten Vogelschutzgebiet Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit (Gruppe 1, hier: Wachtel, Wachtelkönig) Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm (Gruppe 3, hier: Großer Brachvogel, Kiebitz) Brutvögel mit untergeordneter Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4, hier: Blaukehlchen, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche) Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen (Gruppe 5, hier: Schwarzmilan) Zugvögel / Wintergäste

3 5 Rahmenbedingungen Ausnahmeverfahren Alternativenprüfung aus Sicht der Belange von Natura Bestimmung des Zwecks und des Ziels des Vorhabens Darstellung und Begründung der Auswahl der untersuchten Alternativen Bewertung der Alternativen hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 (Kohärenzmaßnahmen) Zusammenfassung Anhang

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Planungshistorie... 9 Tabelle 2: Übersicht über das Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet (SDB Stand ) Tabelle 3: Übersicht über das Schutzgebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen (SDB Stand ) Tabelle 4: Übersicht über das Schutzgebiet "Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" (SDB Stand ) Tabelle 5: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet (Stand Feb. 2016) Tabelle 6: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH- Gebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen (Stand Feb. 2016) Tabelle 7: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH- Gebiet Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer (Stand Feb. 2016) Tabelle 8: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Raistinger Wiesen (laut SDB) Tabelle 9: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Raistinger Wiesen (laut SDB) ohne formuliertes Erhaltungsziel Tabelle 10: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Ammer (laut SDB) Tabelle 11: Weitere nachgewiesene natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, die nicht im SDB (Ammer) aufgeführt sind Tabelle 12: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL (laut SDB) Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen Tabelle 13: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL (laut SDB) Ammer vom Alpenrand bis zum NSG "Vogelfreistätte Ammersee-Südufer".. 23 Tabelle 14: Vogelarten nach Anhang 1 Vogelschutzrichtlinie (laut SDB) Tabelle 15: Zugvogelarten i.s.v. Art. 4 Abs. 2, die nicht in Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind (laut SDB) Tabelle 16: Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora im SDB (SPA-Gebiet) 28 Tabelle 17: Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora im SDB (FFH-Gebiet Ammer) Tabelle 18: Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora im SDB (FFH-Gebiet Ammer) Tabelle 19: Übersicht über die Projektwirkungen Tabelle 20: Eignung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für Kiebitz und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling Tabelle 21: Beeinträchtigungen von LRT (Angaben FFH-VP 2002) Tabelle 22: Ermittlung Stufe der anzuwendenden Orientierungswerte Tabelle 23: Aktuelle Fachvorgaben LRT (Lambrecht & Trautner 2007)

5 Tabelle 24: Orientierungswerte für Arten nach Anhang II FFH-RL Tabelle 25: Grundlagen für die populationsbezogene Betrachtung bei ausgewählten Arten nach Anhang II FFH-RL Tabelle 26: DE "Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen" Tabelle 27: DE "Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" Tabelle 28: DTV St Tabelle 29: DE "Ammerseegebiet" Tabelle 30: Bestandsentwicklung Wachtelkönig (Ammersee-Südufer) Tabelle 31: Artspezifische Effektdistanzen (Großer Brachvogel, Kiebitz) Tabelle 32: Anzahl Reviere Ammersee-Süd

6 Abkürzungsverzeichnis ABSP agg. ASK Bayer. LfU Bayer. STMI Bayer. STMUGV Bayer. STMLU BayNatSchG BayNat2000V bg BNatSchG EHZ EU FFH-Gebiet FFH-RL FFH-VP GemBek Arten- und Biotopschutzprogramm Aggregat, Artengruppe Artenschutzkartierung Bayerisches Landesamt für Umwelt (ehemals Umweltschutz) Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Bayerisches Naturschutzgesetz Bayerische Natura 2000-Verordnung besonders geschützt Biotopkartierung Bundesnaturschutzgesetz Erhaltungsziel Europäische Union Special Area of Conservation (= Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ) Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Verträglichkeitsprüfung Gemeinsame Bekanntmachung k. A. keine Angaben Lkr. LRT MS pnv RL RLB RLD SDB sg SPA UG VS-RL VoGEV Landkreis Lebensraumtyp Ministeriales Schreiben Potenzielle natürliche Vegetation Richtlinie Rote Liste Bayern Rote Liste Deutschland Standarddatenbogen streng geschützt Special Protected Area (= Vogelschutzgebiet ) Untersuchungsgebiet (EU)-Vogelschutz-Richtlinie Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen 6

7 1 Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die drei Gemeinden Pähl und Dießen und Raisting fordern seit ca. 30 Jahren den Bau eines Radweges von Dießen nach Vorderfischen. Von 1998 bis 2008 wurde ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des Radweges und der Erneuerung der Altammerbrücke durchgeführt wurde ein Teilplanfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Altammerbrücke erlassen und der Antrag auf Bau des Radweges wurde ohne Genehmigung zurückgezogen. Die naturschutzfachlichen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurden 2000 bzw. Tektur 2002 vorgelegt. Da zwischenzeitlich neue Erkenntnisse zu Eingriffsvorhaben in Natura Schutzgebieten vorliegen haben die Gemeinden die Erarbeitung einer in Auftrag gegeben. Das geplante Bauvorhaben umfasst dabei den Neubau eines Geh- und Radweges auf einer Länge von ca. 2,8 km entlang der Staatsstraße 2056 von Dießen nach Fischen. Der Geh- und Radweg schließt sowohl an der Abzweigung nach Raisting als auch westlich der Brücke über die Neue Ammer an bestehende Geh- und Radwege entlang der Staatsstraße an. Der Geh- und Radweg liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Pähl im Osten und des Marktes Dießen am Ammersee im Westen. Die Grenze verläuft auf Höhe der Querung der St 2056 über die Alte Ammer. Hier liegt damit auch die Grenze zwischen den Landkreisen Landsberg am Lech im Westen und Weilheim-Schongau im Osten. Beide Landkreise liegen im Regierungsbezirk Oberbayern. Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im Bereich des Ammersee-Südufers. Es handelt sich um einen Raum mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Dies spiegelt sich in der Tatsache wider, dass hier mehrere Schutzgebiete ausgewiesen sind: Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer FFH-Gebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen FFH-Gebiet Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet RAMSAR-Gebiet Ammersee Die verschiedenen Schutzgebietstypen überlagern sich in großen Teilen. Im betrachteten Abschnitt stellt die Staatsstraße, insbesondere für die Einwohner des Ortsteils Vorderfischen (Gemeinde Pähl), die direkte Verbindung nach Dießen am Ammersee (Unterzentrum laut Regionalplan) dar. In der Bestandssituation ist die Nutzung der Staatsstraße durch Radfahrer vergleichsweise gefährlich, sodass es seit den 1980er Jahren Bestrebungen gibt, einen begleitenden Geh- und Radweg zu errichten. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung des Raumes besteht mit jeder Art von Baumaßnahme auch ein Konfliktpotenzial mit den Belangen des Naturund Artenschutzes und der Landschaftspflege. Jedoch stellt sich die Frage ob mit dem Bau eines Geh- und Radweges entlang der bestehenden Staatsstraße unüberwindbare Hindernisse verbunden sind, die einer Aufnahme eines Genehmigungsverfahrens entgegen stehen würden. 7

8 Vorliegende zeigt daher im Hinblick auf die naturschutzrechtliche Situation die Entwicklungen und Änderungen etwa der letzten 15 Jahre auf. Betrachtet werden hierbei die Belange des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura Kein Bestandteil der sind weitere Belange des BNatSchG (Naturschutzgebiet nach 23, geschützte Biotope nach 30, Eingriffsregelung nach 15 bzw. BayKompV). Die besteht neben dem vorliegenden Textteil aus einem ergänzenden Kartenteil, dieser umfasst: Übersichtsplan Natura 2000 Schutzgebiete, Maßstab 1: (1 Blatt) Bestandspläne Lebensraumtypen, Maßstab 1:1.000 (5 Blätter) Avifauna, Maßstab 1: (4 Blätter) 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Folgende EU-Richtlinien bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz des europäischen Naturerbes: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL), sowie Richtlinie 92/67/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai und aufgrund des Rechtsfolgenverweises in Art. 3 und 7 FFH-RL Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (VS-RL). Diese europarechtlichen Vorgaben sind in den BNatSchG übernommen und in nationales Recht umgesetzt worden. Seit ist in Bayern die Natura 2000-Verordnung (BayNat2000V) in Kraft getreten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene haben sich seit Erstellung der Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit 2000/02 nicht verändert. Dem gegenüber stehen mehrere Änderungen des nationalen Naturschutzrechtes, sowohl des BNatSchG, als auch des BayNatSchG. Diese umfassen auch wesentliche Änderungen hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Rechts in der nationalen Gesetzgebung. Hinzu kommt eine Weiterentwicklung der methodischen Anforderungen an FFH-Verträglichkeitsstudien und zahlreiche Präzedenzurteile 1, in denen die formale Interpretation der rechtlichen Rahmenbedingungen konkretisiert wurde. 1 BVerwG, Urteil vom A44 Hessisch Lichtenau I BVerwG, Urteil vom B173 Lichtenfels BVerwG, Urteil vom B50 Hochmoselquerung I BVerwG, Urteil vom Westumfahrung Halle BVerwG, Urteil vom A44 Hessisch Lichtenau BVerwG, Urteil vom Ortsumgehung Freiberg BVerwG, Urteil vom A4 Düren - Kerpen 8

9 1.3 Planungshistorie Die Ursprünge der Planung reichen bis in das Jahr 1980 zurück. Seit damals wurde die Planung mehrfach verändert und verschiedene Studien zur formalen Machbarkeit durchgeführt. Einen Überblick über die Planungsgeschichte liefert die nachfolgende Tabelle 1. Tabelle 1: Planungshistorie Jahr Geh- und Radweg Schutzgebietsnetz Natura Langjährige Planungsgeschichte, die bis in die 1980er Jahre zurück reicht erste offizielle Gebietsmeldungen erteilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Straßenbauamt Weilheim einen konkreten Planungsauftrag für den Bau eines Radweges entlang der St 2056 zwischen Dießen und Fischen Einleitung Planfeststellungsverfahren am FFH-Verträglichkeitsstudie (ifuplan, München) vom 1998 Umsetzung der EU-Richtlinien im BNatSchG 1998/99 Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen defizitärer Schutzgebietsmeldungen Verurteilung von Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen nicht ausreichender Meldungen 2002 Tektur der FFH-Verträglichkeitsstudie vom (ifuplan, München) ab 2002 Nachmeldungen an die EU in mehreren Tranchen 2004 Veröffentlichung Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (August 2004) Phase Nationale Liste: abgeschlossen 2006 (nach mehrmaligen Nachmeldungen) VoGEV (Juli 2006) und damit Aufhebung der Veränderungssperre im SPA-Gebiet 2007 Veröffentlichung Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Juni 2007) 2008 Ein Teilplanfeststellungsbeschluss wurde am für die Erneuerung der Altammerbrücke erlassen. Am wurde der Antrag auf Planfeststellung seitens des StBA zurückgezogen. 2. Phase Liste EU-Kommission: abgeschlossen Veröffentlichung Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (April 2010) 2015/16 3. Phase Ausweisung der Schutzgebiete Bayerische Natura 2000 Verordnung (in Kraft seit ) 9

10 1.3.1 Ausgangslage Geh- und Radweg Die Erneuerung der Altammerbrücke ist zwischenzeitlich bereits abgeschlossen und erfolgte unabhängig von den Planungen des Geh- und Radweges. Bereits 2008 wurde durch die Planfeststellungsbehörde (Regierung von Oberbayern) eine geänderte Ausgangslage festgestellt. Es folgt ein Zitat aus dem Teilplanfeststellungsbeschluss Erneuerung der Ammerbrücke zum Punkt (Zulässigkeit der Teilplanfeststellung): Der Neubau der Altammerbrücke mit Beseitigung der Unstetigkeiten war von Anfang an Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Die Planung hierfür hat nichts mit dem Bau des Geh- und Radweges zu tun der Geh- und Radweg sollte umgekehrt der neuen Straßenführung im Bereich der Brücke folgen. Die gesonderte Begründung für den Straßenumbau war im Erläuterungsbericht der ausgelegten Antragsunterlagen enthalten. Das Anhörungsverfahren diente auch der Erhebung von Einwendungen gegen diesen Teil der Planung, was auch genutzt wurde. Im Verlauf des Anhörungsverfahrens für die Gesamtplanung wurde festgestellt, dass der Bau des Geh- und Radweges zu erheblichen Beeinträchtigungen jedenfalls des betroffenen Vogelschutzgebietes führt, so dass ein positiver Planfeststellungsbeschluss nur unter den Voraussetzungen des Art. 49 a Abs. 2 BayNatSchG (Anmerkung: aktuelle Regelung 34 BNatSchG) möglich wäre. Inzwischen ist zwar die Vogelschutzverordnung erlassen worden, so dass die Veränderungssperre des Art. 4 Abs. 4 der V- RL nicht mehr gilt. Für den Geh- und Radweg kann derzeit aber immer noch kein Planfeststellungsbeschluss erlassen werden, weil die bisher vorliegenden Gutachten (Anmerkung: bezieht sich auf die Unterlagen aus dem Jahr 2002) für eine Befreiungsentscheidung nicht ausreichen. Hervorzuheben ist, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen aufgrund des nicht abgeschlossenen Verfahrens der Schutzgebietsausweisung im SPA-Gebiet eine Veränderungssperre galt. Außerdem wird festgestellt, dass die Unterlagen unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht ausreichen. Eine generelle Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete wird nicht festgestellt. Ebenso wird keine Aussage zum Vorliegen oder auch Nicht- Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen getroffen Ausgangslage Schutzgebietsnetz Natura 2000 Grundlage für das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000 sind die unter Kapitel 1.2 genannten EU-Richtlinien, diese wurden 1998 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt. Im Anschluss erfolgte die Ausweisung von Schutzgebieten auf nationaler Ebene. Die Schutzgebietsausweisung gliedert sich in drei Phasen: 1. Phase: Nationale Liste, abgeschlossen 2006 (nach mehrmaligen Nachmeldungen) 2. Phase: Liste der EU-Kommission, abgeschlossen Phase: Ausweisung der Schutzgebiete, abgeschlossen 2016 Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst zwei verschiedene Typen von Schutzgebieten (Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete). Für die Vogelschutzgebiete wurde die 3. Phase mit in Kraft treten der VoGEV bereits im Juli 2006 abgeschlossen. Seit ist in Bayern die Natura 2000-Verordnung (BayNat2000V) in Kraft getreten. Die VoGEV wurde nun in die BayNat2000V integriert. Mit In-Kraft treten der 10

11 Verordnung wird die 3. Phase der Schutzgebietsausweisung für alle Natura Schutzgebiete in Bayern abgeschlossen Beurteilung der Verträglichkeit 2002 Die FFH-Verträglichkeitsstudie aus dem Jahr 2002 wurde zu einem Zeitpunkt erarbeitet als die Ausweisung der Schutzgebiete sich noch in den Anfängen befand. Eine allgemein anerkannte Vorgehensweise im Falle von möglichen Bauvorhaben innerhalb von Schutzgebieten war folglich nicht etabliert. Entsprechend wurde jede nicht mit Sicherheit auszuschließende Beeinträchtigung als erhebliche Beeinträchtigung gewertet. Zwischenzeitlich wurden wissenschaftlich anerkannte Methodenstandards veröffentlicht, besonders relevant sind dabei: Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (August 2004) Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Juni 2007) Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (April 2010) Damit liegen mit diesen und weiteren Fachgrundlagen neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vor, deren Anwendung unter Umständen auch zu einer veränderten Beurteilung der 2002 festgestellten Erheblichkeit führten könnte. Eine Anwendung dieser Methoden soll ergebnisoffen im Hinblick auf das geplante Vorhaben erfolgen. 11

12 2 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Folgende Natura 2000-Schutzgebiete liegen im Wirkraum des Bauvorhabens: Beschreibung FFH-Gebiet Bezeichnung DE Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen FFH-Gebiet Vogelschutzgebiet DE Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer DE Ammerseegebiet Der Ammersee ist zudem als RAMSAR-Gebiet (Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung) unter Schutz gestellt. Als Grundlage für die FFH-VP (2002) lagen sowohl Standarddatenbogen (SDB) als auch Schutzgebietsabgrenzung vor. Beides wurde zwischenzeitlich überarbeitet und liegen in einem aktuelleren Stand vor. Im Folgenden wird dieser aktuelle Stand dargestellt, da die gemeldeten Arten und LRT die entscheidende Beurteilungsgrundlage für eine FFH-VP wären. Die den Gebieten zugehörigen Standarddatenbögen befinden sich momentan in Überarbeitung. In vorliegender Unterlage wurde auf den vor Einführung der BayNat2000V gültigen Standarddatenbogen (Bayer. LfU 2004 / 2006) zurückgegriffen. Die wichtigsten Angaben zu den Schutzgebieten sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst: Tabelle 2: Übersicht über das Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet (SDB Stand ) Schutzgebiet DE Ammerseegebiet Teilflächen DE DE Bundesland Regierungsbezirk Landkreise Gebietsgröße Biogeographische Region Vorhandene Schutzgebiete Bayern Oberbayern Landsberg am Lech Starnberg Fürstenfeldbruck Weilheim-Schongau ha kontinental LB Streuwiesen in der Gemeinde Raisting LB Schlattlachfilze NSG Seeholz und Seewiese NSG Herrschinger Moos NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer NSG Ampermoos 12

13 Kurzcharakteristik Güte und Bedeutung Der Ammersee ist drittgrößter See in Bayern mit den angrenzenden Feuchtgebieten Ampermoos im Norden und Ammersee-Südufer im Süden sowie dem Waldgebiet Seeholz im Westen, ausgedehnte Niedermoore und Wiesen, Zellseegebiet (röhrichtreich, Moore). Eines der bedeutendsten süddeutschen Überwinterungs- und Rastgebiet für Wiesenvögel, Wat- und Wasservögel, bedeutsames Brutgebiet für Wasser- und Sumpfvögel, Wiesenbrüter. Auch für Waldvogelarten im Naturschutzgebiet Seeholz. Tabelle 3: Übersicht über das Schutzgebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen (SDB Stand ) Schutzgebiet DE Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen Teilflächen DE DE Bundesland Regierungsbezirk Landkreise Gebietsgröße Biogeographische Region Vorhandene Schutzgebiete Kurzcharakteristik Güte und Bedeutung Bayern Oberbayern Landsberg am Lech Weilheim-Schongau 888 ha kontinental LB Streuwiesen in der Gemeinde Raisting NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer Ausgedehnte Streuwiesenkomplexe und artenreiche Extensivwiesen im Süden des Ammersees. Herausragende, artenreiche Verlandungsgesellschaften mit Röhrichten, Streuwiesen sowie großflächige Extensivwiesen. Zahlreiche, teils individuenreiche Vorkommen von Anhang II-Arten, Wiesenbrüterlebensraum. Tabelle 4: Übersicht über das Schutzgebiet "Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" (SDB Stand ) Schutzgebiet DE Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee- Südufer Teilflächen DE DE Bundesland Regierungsbezirk Landkreise Gebietsgröße Biogeographische Region Vorhandene Schutzgebiete Bayern Oberbayern Weilheim-Schongau Garmisch-Partenkirchen ha kontinental LSG Ammertal LSG Schutz von Landschaftsteilen am Ammersee Südufer NSG Ammerschlucht im Bereich der Scheibum NSG Ammerschlucht an der Echelsbacher Brücke NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer NSG Ammertal im Bereich der Ammerleite und Talbachhänge 13

14 Kurzcharakteristik Güte und Bedeutung Naturnaher Alpenfluss, in angrenzenden Bereichen unter anderem Bergkiefernwälder und Kalktuffquellen (Schluchthänge) sowie Hoch- und Flachmoore, Jagdgebiet der Mausohrkolonie Echelsbacher Brücke. Einer der hochwertigsten Alpenflüsse in Bayern mit in Teilbereichen weitgehend ungestörter Dynamik, Vorkommen zahlreicher bedeutsamer LRT und Arten, landesweit bedeutsame Mausohrkolonie in Echelsbacher Brücke. 2.2 Verwendete Quellen Die wesentlichen Grundlagen für die Bearbeitung bilden: die Bekanntmachung der an die EU gemeldeten bayerischen Natura Gebiete (BAYER. STMLU 2001) einschließlich Nachmeldekulisse (BAYER. LFU 2004), der aktuelle Standarddatenbogen (SDB) (BAYER. LFU 2004 und 2006) sowie die Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete (REG. V. OBB. 2016). Diese amtlichen Grundlagen beziehen sich jeweils auf das gesamte FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet. Eine lagegenaue Verortung dieser Daten ist i.d.r. nicht möglich. Zur Abgrenzung der FFH-Gebiete bzw. des Vogelschutzgebietes (im beiliegenden Plan dargestellt) wurde die auf der Homepage des BAYER. LFU zum Download bereitstehende, digitale Gebietsabgrenzung im Maßstab 1:5.000 (Feinabgrenzung) der Natura 2000-Gebiete in Bayern (BAYER. LFU 2016) herangezogen. 2.3 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Rechtsverbindliche Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele in schutzgebietsbezogener, konkretisierter Form sind die maßgebliche Grundlage für die Abschätzung der Erheblichkeit der durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen. Sie ergeben sich, zum einen aus Ziffer 9.8 Gem- Bek, nach welcher als Erhaltungsziel die Erhaltung der im Standard-Datenbogen genannten Lebensraumtypen und/ oder Arten, die maßgeblich für die Aufnahme des Gebietes in das Europäische Netz Natura 2000 waren, zu verstehen ist. Ferner ist als zentrales Ziel für die Natura 2000-Gebiete in Art. 3 FFH-RL festgeschrieben: Der Fortbestand oder ggf. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist zu gewährleisten. Der Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps oder einer Art ist nach Art. 1 FFH-RL dann als günstig einzustufen, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er einnimmt, beständig sind oder sich ausbreiten und sein Fortbestand langfristig gesichert ist. Maßstab für Untersuchungen der FFH-Verträglichkeit ist somit der Schutz und die Erhaltung bzw. ggf. die Wiederherstellung der günstigen Erhaltungszustände der für die Ausweisung des Schutzgebietes maßgeblichen bzw. der für das Schutzgebiet 14

15 repräsentativen, im SDB aufgeführten und an die EU gemeldeten natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang II FFH-RL bzw. der Vogelarten nach Anhang 1 VRL und der regelmäßig auftretenden, wandernden Vogelarten i.s.v. Art. 4 Abs. 2 VRL sowie die in der Verordnung nach 32 BNatSchG i.v.m Art. 20 Abs. 1 S. 2 BayNatSchG aufgeführten Erhaltungsziele Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Die gebietsbezogenen Konkretisierungen der Erhaltungsziele stellen Aussagen zur genaueren naturschutzfachlichen Interpretation dieser durch den SDB bzw. die Erhaltungsziel-Verordnung i.v.m. 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG vorgegebenen Erhaltungsziele dar. Rechtsverbindliche Erhaltungsziele sind i. S. 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG in FFH- Gebieten die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-) Zustandes der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang II FFH-RL bzw. in SPA-Gebieten der Vogelarten nach Anhang 1 VS-RL und der regelmäßig auftretenden, wandernden Vogelarten i.s.v. Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Als Grundlage der FFH-VP aus dem Jahr 2002 waren weder für das Vogelschutzgebiet noch für die beiden FFH-Gebiete offizielle Erhaltungsziele verfügbar. Verwendet wurde ein Entwurf des Bayer. LfU, dieser diente als Grundlage für eine weitere Präzisierung in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern. Inhaltlich weisen diese Erhaltungsziele deutliche Differenzen zum aktuell gültigen, weiter konkretisierten Stand der BayNat2000V auf. Der aktuelle Stand der konkretisierten Erhaltungsziele entspricht den Anlagen 1.1 und 1.2 der BayNat2000V (Stand Feb. 2016) und ist nachfolgend aufgeführt. Tabelle 5: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet Ammerseegebiet (Stand Feb. 2016) Erhalt des Ammersees samt seiner Uferzone, den angrenzenden Naturschutzgebieten Vogelfreistätte Ammersee-Südufer, Seeholz, Herrschinger Moos und Ampermoos sowie des Zellsees als international bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet zahlreicher Vogelarten sowie als überregional bis bundesweit bedeutsames Brut- und Mausergebiet. Erhalt der verbliebenen naturnahen bis natürlichen Seeuferbereiche einschließlich der Verlandungsbereiche und Gehölzstrukturen, insbesondere zur Abschirmung von Störeinflüssen. Erhalt ggf. Wiederherstellung des natürlichen trophischen Milieus des Ammersees (Re-Oligotrophierung zum kalkreichen meso- bis oligotrophen Voralpensee mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation). Erhalt ggf. Wiederherstellung naturnaher limnischer Eigenschaften des Zellsees, insbesondere des Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Uferbereiche in ihren verschiedenen naturnahen bis natürlichen Ausprägungen mit und ohne Verlandungsvegetation als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitate. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ganzjährig störungsarmen Zustands des Zellsees, auch in Bezug auf die Wasservogeljagd. 1 Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer und ausreichend ungestörter Teile des Ammersees einschließlich der Uferzonen als Nahrungs- und Ruhegebiete sommerrastender, durchziehender und überwinternder Taucher (Prachttaucher, Sterntaucher, Ohrentaucher, Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Reiherartiger (Silberreiher, Rallenreiher, Nachtreiher), Graugans, Singschwan, Enten (Moorente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Blässhuhn), Watvögel, Möwen und Seeschwalben (Kampfläufer, Bekassine, Kiebitz, Uferschnepfe, Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe, Flussseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe, Trauerseeschwalbe) und Greifvögel (Fischadler, Rohrweihe, Schwarzmilan, Rotfußfalke) (Ruhezonen für die bedeutendsten Seeabschnitte, auch in Bezug auf die Jagd). 15

16 2 Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer ungestörter Seeuferbereiche, Röhrichte, landseitige Übergangsbereiche und offener oder lückig bewachsener Kies- und Sandbänke, Verlandungsbereiche, und deckungsreicher Inseln und Uferbereiche sowie naturnaher Seeufer- Gehölze als Brut- und Aufzuchthabitate der Enten (Kolbenente, Löffelente, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Möwen (Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe), Flussseeschwalbe, Röhrichtbewohner (Tüpfelsumpfhuhn, Zwergdommel, Bartmeise, Beutelmeise, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger) und einiger Greifvogelarten (Schwarzmilan, Rohrweihe), einschließlich ausreichend breiter Randzonen. 3 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schwemmbänke an der Ammermündung und in der Fischener Bucht als bedeutsame Rasthabitate für Kampfläufer, Uferschnepfe, Bekassine, Großer Brachvogel und Kiebitz. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der habitatbildenden Prozesse und der ganzjährigen Störungsarmut. 4 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände von Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Wachtel. Erhalt ggf. Wiederherstellung der gehölzarmen Wiesen, insbesondere der seggenreichen Feuchtwiesen und (Groß-)Seggenriede des Ammer- und Ampermooses, als Brut- und Nahrungshabitate der genannten Arten und als Nahrungs- und Rasthabitate für durchziehende Watvogelarten (Kampfläufer, Uferschnepfen, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel), Weißstorch sowie jagende Greifvögel (Merlin, Kornweihe, Rohrweihe, Wiesenweihe, Rotfußfalke). Erhalt ggf. Wiederherstellung der z.t. nutzungsgeprägten Ausformungen, der hohen Bodenfeuchte, der störungsarmen Bereiche (insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit) sowie der artspezifisch notwendigen Strukturen (Sitzwarten, Rückzugsflächen etc.). 5 Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer, störungsarmer, schilfreicher Bereiche des Amper- sowie des Ammermooses zwischen Neuer und Alter Ammer als Winterschlafplätze der Kornweihe, im Ammermoos als Bruthabitat des Schilfrohrsängers. 6 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Neuntöter, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen und Dorngrasmücke sowie ihrer Lebensräume. Erhalt der offenen, extensiven (Streu-) Wiesenlandschaften mit eingestreuten Gehölzen insbesondere in den Ammermoosen als Brutund Aufzuchthabitate der genannten Arten sowie als Jagdlebensraum von Greifvögeln (Merlin, Rotfußfalke). 7 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände von Blaukehlchen und Beutelmeise sowie ihrer Lebensräume (insbesondere Pionier-Auwälder und Weidengebüsche, Schilfflächen, offenes Wasser, Schlammflächen und frühe Sukzessionsstadien der Verlandung in enger räumlicher Verzahnung). 8 Erhalt ggf. Wiederherstellung des Bestands des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere störungsarmer naturbelassener Fließgewässer und Bachläufe. Erhalt natürlicher Abbruchkanten und Steilufer als Brutwände sowie umgestürzter Bäume im oder am Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines naturnahen Fischbestands. 9 Erhalt ggf. Wiederherstellung des Bestands des Schwarzmilans und seiner Lebensräume, insbesondere der Silberweiden-Auwälder einschließlich der zugehörigen Seeuferbereiche, auch als Teillebensräume von Silberreiher, Rallenreiher und Nachtreiher und anderer Reiherente und Großvogelarten. 10 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände des Mittelspechts, Grauspechtes, und Pirols sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der Laubmischwälder des Seeholzes mit einem ausreichend hohen Anteil an Eichen sowie der Auwälder im Bereich des Ammersee-Südufers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines hohen Alt- und Totholzanteiles sowie eines ausreichenden Angebots an Höhlenbäumen, insbesondere auch für Folgenutzer wie Halsbandschnäpper und Hohltaube. 11 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Schwarzmilan und Rotmilan im Ammerseegebiet, sowie ihrer Lebensräume und Horstbäume. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.r. 200 m). 12 Erhalt ggf. Wiederherstellung des Brutbestands der Zwergohreule, ihrer Lebensräume und Bruthöhlenbäume. 16

17 13 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Teichuferbereiche des Zellsees (insbesondere der Flachwasser- und Röhrichtbereiche, landseitigen Übergangsbereiche, sowie der naturnahen Teichufer- Gehölze) als Brut- und Nahrungshabitate u. a. für Enten (Kolbenente, Löffelente, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Möwen (Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe) und Röhrichtbewohner (Tüpfelsumpfhuhn, Blässhuhn, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Drosselrohrsänger, Zwergdommel), Greifvogelarten (Schwarzmilan, Rohrweihe). Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz des Schwarzmilans, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.r. 200 m) und Erhalt der Horstbäume. Erhalt ggf. Wiederherstellung dieser Bereiche außerhalb der Brutzeit für die Rohrdommel. 14 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schlammbänke in der Südhälfte des Zellsees als bedeutsame Nahrungshabitate von Kampfläufer, Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe. 15 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände durchziehender und mausernder Schnatterenten und Kolbenenten am Zellsee. Erhaltung der Armleuchteralgenrasen, insbesondere als Nahrungsgrundlage für die Kolbenente. 16 Erhalt ggf. Wiederherstellung geeigneter Lebensräume für den im Spätsommer und Frühherbst rastenden Fischadler am Zellsee. Tabelle 6: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen (Stand Feb. 2016) Erhalt des naturnahen bis natürlichen Ausschnitts des südlichen Ammerseebeckens mit ausgedehnten Riedflächen verschiedener Trophiestufen, bedeutenden, durch Auendynamik beeinflussten Niedermooren und Streuwiesen, Auwäldern und kleinflächigen Trockenstandorten. Erhalt des für das nördliche bayerische Alpenvorland repräsentativen Ammermooses als eines der ausgedehntesten, gut erhaltenen flussbegleitenden Niedermoorgebiete. Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts sowie der Verzahnung der Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten, insbesondere mit Stromtalarten wie Kanten-Lauch und Sumpf-Platterbse. Erhalt von Ammer und Rott einschließlich der Nebenbäche mit ihrer natürlichen Dynamik, Geschiebeführung, Morphologie und ihrem Chemismus. 1 Erhalt ggf. Wiederherstellung der nährstoffarmen Verhältnisse des Ammersees als Oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen und als Natürlicher eutropher See mit einer Vegetation von Magnopotamion oder Hydrocharition in Annäherung an die ursprünglichen trophischen Verhältnisse. Erhalt ggf. Wiederherstellung der ausreichend ungestörten Ufer- und Verlandungszonen, insbesondere an der Südost-, Süd- und Südwestseite des Ammersees. Erhalt ggf. Wiederherstellung schlammiger Ammer-Abschnitte als Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. besonders entlang der Neuen Ammer. 2 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), insbesondere der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen wie Orchis morio und Orchis militaris, der Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), der Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) und der Kalkreichen Niedermoore (insbesondere mit Vorkommen von Blassgelbem und Traunsteiners Knabenkraut) in ihren nutzungsgeprägten Ausbildungen mit ihrem spezifischen Nähr- und Mineralstoffhaushalt, besonders der Bereiche mit EU-weit seltenen Arten wie Wohlriechender Lauch und Saum-Segge. 3 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Kalkreichen Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten von Caricion davallianae in ihrer natürlichen Zustandsform, Erhalt der Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Höhenstufe. Erhalt des spezifischen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts. 4 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) an Ammer, Alter Ammer und Rott, insbesondere der Lavendelweidengebüsche entlang der Neuen Ammer sowie der Traubenkirschen- Erlen- Eschen-, Grauerlen- und Silberweiden-Auenwälder und Purpurweiden-Gebüsche. Erhalt des naturnahen Wasser- und Nährstoffhaushalts und der natürlichen Dynamik. 17

18 5 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Skabiosen-Scheckenfalter, von Hellem Wiesenknopf-Ameisenbläuling und von Dunklem Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Erhalt der nutzungsabhängigen Habitatbestandteile und des Habitatverbunds zwischen den Teilpopulationen. 6 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen der Schmalen Windelschnecke und ihrer Lebensräume. 7 Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Sumpf-Glanzkrauts und seiner (auch nutzungsabhängigen) Wuchsorte in kalkreichen Niedermooren, insbesondere des natürlichen Wasserhaushalts und des oligotrophen Nährstoffhaushalts. Tabelle 7: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer (Stand Feb. 2016) Erhalt des Ammertals zwischen Altenau und dem Naturschutzgebiet Ammersee-Südufer sowie des Tals der Halbammer unterhalb Unternogg mit der Ammerleite, Auen und Mooren als landesweit bedeutsamen Biotopkomplex und Verbundachse. Erhalt der Ammerleite als Komplex aus Kalktuffquellen, Niedermooren, Schutthalden, Kalkfelsen, Höhlen und Wäldern sowie der Ammeraue mit Pfeifengraswiesen und Niedermooren. Erhalt des jeweils charakteristischen Wasser- und Nährstoffhaushalts der Lebensraumtypen sowie ihrer Habitatelemente und charakteristischen Arten. Erhalt des funktionalen Zusammenhangs zwischen den Lebensraumtypen. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung von Ammer und Halbammer als Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation, als Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica bzw. als Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos mit ihrer Gewässerqualität, Geschiebezufuhr, unverbauten Abschnitten, Durchgängigkeit und ihrer naturnahen Dynamik, insbesondere oberhalb Peißenbergs und in der Halbammer. Erhaltung eines reich strukturierten Gewässerbetts und der Anbindung von Seitengewässern. 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) auf den Hochwasserdämmen in ihren gehölzarmen Formen. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) und Kalkreichen Niedermoore mit ihrer weitgehend gehölzfreien, nutzungsgeprägten Struktur. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts). 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung Lebender Hochmoore durch Erhalt der natürlichen Entwicklung des Moorkörpers, Erhalt der typischen Vegetation, Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts und der Nährstoffarmut der Standorte. Erhalt des funktionalen Zusammenhangs mit ungenutzten, naturnahen und wenig gestörten Moor- und Bruchwaldrandzonen sowie mit Übergangsmoor-, Niedermoor- und Streuwiesen-Lebensräumen. Erhalt der typischen Habitatelemente (z. B. Bult- Schlenken-Komplexe, Kolke, Gehölzstrukturen) für die charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. 5. Erhalt ggf. Entwicklung Noch renaturierungsfähiger degradierter Hochmoore. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts). 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Kalktuffquellen (Cratoneurion) mit ihren charakteristischen hydrogeologischen Strukturen und Prozessen. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der biotopprägenden Dynamik der Ammerschlucht zum Erhalt der Kalkhaltigen Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas. 8. Erhalt der Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation einschließlich ihres biotopprägenden Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes sowie ausreichend störungsfreier Bereiche. 9. Erhalt der ungenutzten Nicht touristisch erschlossenen Höhlen, auch als (ganzjährige) Fledermausquartiere, Erhalt des Höhlenklimas (Wasserhaushalt, Bewetterung, kein offenes Feuer in der Höhle und im Nahbereich) sowie der geologischen Strukturen und Prozesse. 18

19 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum), der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk- Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion), der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio- Acerion), der Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Montanen bis alpinen bodensauren Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasserhaushalts). 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Moorwälder. Erhalt des natürlichen Moor-Wasserhaushaltes. Erhalt der natürlichen Bestandsentwicklung und des natürlichen strukturellen Aufbaus. Erhalt der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume (mit Hoch-, Übergangs- und Flachmooren sowie Streuwiesen) bzw. des ungestörten Kontakts mit Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten, Seggenrieden, Nass- und Auwiesen, Magerrasen, Hochstaudenfluren sowie Bruch- und Auwäldern. Erhalt der charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Großem Mausohr und Kleiner Hufeisennase. Erhalt ungestörter Winterquartiere mit charakteristischem Mikroklima, des Hangplatzangebots und des Spaltenreichtums. Erhaltung geeigneter Laub- und Mischwälder mit einem ausreichend hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spalten als Jagdhabitate. Erhalt der Flugkorridore zwischen Quartier und Nahrungshabitat. 13. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen der Gelbbauchunke mit ihren Land- und Laichhabitaten, insbesondere ephemeren Lachen und Kleingewässern. 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Huchen und Groppe. Erhalt einer naturnahen Fischbiozönose. 15. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und ihrer Lebensräume einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen. 16. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Skabiosen-Scheckenfalters einschließlich der Bestände des Teufels-Abbiss. Erhalt der Lebensräume in nährstoffarmen Feuchtwiesen und Mooren. 17. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen der Bachmuschel. Erhalt naturnaher, strukturreicher Gerinne mit guter Gewässerqualität mit naturnaher Begleitvegetation. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichender Wirtsfisch-Populationen, insbesondere von Elritzen, Groppen und Döbeln. Ausrichtung einer ggf. erforderlichen Gewässerunterhaltung auf den Erhalt der Bachmuschel und ihre Lebensraumansprüche in von ihr besiedelten Gewässerabschnitten. 18. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Frauenschuhs. Erhaltung der Lebens- und Nisträume der Sandbienen der Gattung Andrena. 19. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Sumpf-Glanzkrauts und seiner Habitate. Zusätzlich Erhalt potenzieller Habitate auf Vermoorungen mit lückiger Vegetationsdecke und ohne Streuauflage mit natürlichem Wasserhaushalt. 20. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen des Schwarzen Grubenlaufkäfers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines hydrologisch intakten, vernetzten und nicht zerschnittenen Verbundsystems aus nassen und feuchten Standorten in gutem Erhaltungszustand sowie intakter Gewässer mit Flachwasserbereichen und naturnahen Ufern mit liegendem und stehendem Totholz. Schaffung ausreichend breiter Pufferbereiche zur intensiv genutzten Flur. 19

20 2.4 Natürliche Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL Folgende natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL sind im aktuellen SDB für das FFH-Gebiet aufgeführt und wurden im Zuge der Gebietsmeldung an die Europäische Kommission übermittelt: Tabelle 8: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Raistinger Wiesen (laut SDB) EU-Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand FFH- VP 2002 NW Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions hervorragend hervorragend sehr gut (x) - gut (x) Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri und Bidention 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) gut sehr gut (x) - gut gut x - k. A. k. A Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) hervorragend sehr gut x x 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren u. montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) gut gut x x gut gut x x 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore mittel mittel schlecht * Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae gut gut - - k. A. x x 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) * Prioritärer natürlicher Lebensraumtyp k. A. keine Angabe im SDB 7230 Kalkreiche Niedermoore hervorragend hervorragend sehr gut (x) x NW Nachweis Legende zur Spalte FFH-VP 2002: (x) von der Baumaßnahme nicht betroffen (Angabe ifuplan 2002) x Gegenstand der FFH-VP (ifuplan 2002) - keine Erwähnung zum Stand

21 Für folgenden gemeldeten Lebensraumtyp nach SDB wurde in der BayNat2000V kein Erhaltungsziel formuliert (FFH-Gebiet Raistinger Wiesen): Tabelle 9: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Raistinger Wiesen (laut SDB) ohne formuliertes Erhaltungsziel EU-Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand FFH- VP 2002 NW Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos gut gut (x) - Legende siehe Tabelle 8 Während der Geländearbeiten wurden im FFH-Gebiet Raistinger Wiesen keine weiteren natürlichen Lebensraumtypen nachgewiesen. Die Meldung für das FFH-Gebiet Ammer umfasst folgende LRT. Tabelle 10: Natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Ammer (laut SDB) EU-Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand FFH- VP 2002 NW Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation hervorragend 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica mittel mittel schlecht sehr gut (x) - (x) Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos hervorragend sehr gut (x) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) mittel mittel schlecht x Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) mittel gut x * Lebende Hochmoore k. A. k. A Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore mittel mittel schlecht (x) * Kalktuffquellen (Cratoneurion) hervorragend sehr gut (x) Kalkreiche Niedermoore gut gut x * Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas hervorragend sehr gut (x) Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation gut sehr gut (x) Nicht touristisch erschlossene Höhlen mittel gut (x) Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) mittel mittel schlecht (x) Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) gut gut (x) Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) gut gut (x) * Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion mittel gut (x) - 21

22 EU-Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand FFH- VP 2002 NW E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) gut sehr gut (x) x 91D0* Moorwälder k. A. k. A Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) mittel gut (x) - Legende siehe Tabelle 8 Während der Geländearbeiten 2015 wurden folgende weitere natürliche Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Ammer nachgewiesen: Tabelle 11: Weitere nachgewiesene natürliche Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL, die nicht im SDB (Ammer) aufgeführt sind EU-Code Lebensraumtyp Repräsentativität Erhaltungszustand FFH- VP 2002 NW Feuchte Hochstaudenfluren der planaren u. montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) k. A. k. A. x x k. A. k. A. x x Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Gebietsmeldung vollständig und abgeschlossen ist. Da diese LRT nicht Bestandteil des SDB (und BayNat2000V) sind, ist davon auszugehen, dass sie in einer nachfolgenden Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit nicht weiter zu berücksichtigen sind. 2.5 Arten des Anhangs II FFH-RL Folgende Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL kommen im FFH-Gebiet vor, sind im aktuellen SDB aufgeführt und wurden an die Europäische Kommission gemeldet. Weitere Arten sind in der Natura2000-Verordnung nicht aufgeführt. Tabelle 12: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL (laut SDB) Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH Population (P.) Erhaltungszustand FFH-VP Euphydryas aurinia 1061 Maculinea nausithos Skabiosen- Scheckenfalter Schwarzblauer Wiesenknopf- Ameisenbläuling 2 2 II i > 700 gut x 3 3 II, IV i > 50 gut x 22

23 EU- Code Wissenschaftlicher Name 1059 Glaucopsyche teleius Deutscher Name Heller Wiesen- knopf- Ameisenbläuling 1903 Liparis loeselii Sumpf- Glanzkraut 1014 Vertigo angustior Schmale Windelschnecke Prioritäre Arten der FFH-RL kommen im FFH-Gebiet nicht vor. Legende zur Spalte FFH-VP 2002: RLB RLD FFH Population (P.) Erhaltungszustand 2 2 II, IV i > 80 durchschnittlich 2 2 II, IV i > 20 durchschnittlich (x) von der Baumaßnahme nicht betroffen (Angabe ifuplan 2002) x Gegenstand der FFH-VP (ifuplan 2002) - keine Erwähnung zum Stand 2002 FFH-VP 2002 x (x) (x) RLB/ RLD: Rote Liste Bayern/ Deutschland 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V Vorwarnliste * nicht gefährdet FFH-Richtlinie k. A. keine Angaben Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang IV: streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Anhang V: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus Natur und deren Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können Tabelle 13: Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II FFH-RL (laut SDB) Ammer vom Alpenrand bis zum NSG "Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" 3 3 II k. A. hervorragend EU- Code Wissenschaftlicher Name 1065 Euphydryas aurinia 1061 Maculinea nausithous 1059 Glaucopsyche teleius Deutscher Name Erhaltungszustand Skabiosen- Scheckenfalter Schwarzblauer Wiesenknopf- Ameisenbläuling Heller Wiesen- knopf- Ameisenbläuling 1903 Liparis loeselii Sumpf- Glanzkraut RLB RLD FFH Population (P.) FFH-VP II i > 100 gut x 3 3 II, IV i > 100 gut x 2 2 II, IV i > 30 gut x 2 2 II, IV i = 5 gut (x) 23

24 EU- Code Wissenschaftlicher Name 1902 Cypripedium calceolus Deutscher Name Europäischer Frauenschuh RLB RLD FFH Population (P.) 3 3 II, IV selten, mittel bis klein 1032 Unio crassus Bachmuschel 1 1 II, IV selten, mittel bis klein V * II häufig, groß 1105 Hucho hucho Huchen 3 2 II, V selten, mittel bis klein 1193 Bombina variegata Gelbbauchunke 1324 Myotis myotis Großes Mausohr 1303 Rhinolophus hipposideros 5377 Carabus (variolosus) nodulosus Legende siehe Tabelle 12 Kleine Hufeisennase gut Erhaltungszustand durchschnittlich 1163 Cottus gobio Koppe, Groppe durchschnittlich durchschnittlich 2 2 II, IV k. A. durchschnittlich V V II, IV i > 500 hervorragend 1 1 II, IV i < 2 durchschnittlich FFH-VP II, IV k. A. k. A. - (x) - (x) (x) (x) (x) (x) Gemeldete Vogelarten des Vogelschutzgebietes: Tabelle 14: Vogelarten nach Anhang 1 Vogelschutzrichtlinie (laut SDB) Schwarzer Grubenlaufkäfer EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Status Population (P.) EHZ FFH-VP 2002 A272 Luscinia svecica Blaukehlchen V V 1 B <13 BP B x A229 Alcedo atthis Eisvogel V * 1 B 1 BP B x A094 Pandion haliaetus A193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe Fischadler Z < B 19 BP B x A234 Picus canus Grauspecht B 6 10 BP A321 A151 Philomachus pugnax Ficedula albicollis Halsbandschnäpper A120 Porzana parva Kleines Sumpfhuhn B - V 3 1 B 1 BP B - Kampfläufer Z <56 - x Z A082 Circus cyaneus Kornweihe Z >70 - x A098 Falco pelegrinoides Merlin 1 Z <5 - x 24

25 EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Status Population (P.) EHZ FFH-VP 2002 A238 Dendrocopos medius Mittelspecht V * 1 B <4 BP B - A060 Aythya nyroca Moorente k.a. k.a. k.a. - A610 Nycticorax nycticorax Nachtreiher k.a. k.a. k.a. - A338 Lanius collurio Neuntöter * * 1 B >40 BP B x A007 Podiceps auritus Ohrentaucher 1 1 Z A002 Gavia arctica Prachttaucher 1 W <12 B - A024 Ardeola ralloides Rallenreiher Z A688 A081 Botaurus stellaris Circus aeruginosus Rohrdommel k.a. k.a. k.a. - Rohrweihe 3 * 1 B 3 BP B x A074 Milvus milvus Rotmilan 2 * 1 B 2 BP B x A176 Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe 2 * 1 B 1 BP B x A073 Milvus migrans Schwarzmilan 3 * 1 B 3 BP B x A027 Casmerodius albus Silberreiher 1 Z < A038 Cygnus cygnus Singschwan R 1 Z > A001 Gavia stellata Sterntaucher Z A197 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe Z < A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn B 2 BP B - A122 Crex crex Wachtelkönig B ~20 BP B x A734 Chlidonias hybridus Weißbartseeschwalbe 1 k.a. k.a. k.a. - A031 Ciconia ciconia Weißstorch B/Z 1 BP B x A084 Circus pygargus Wiesenweihe Z < A617 Ixobrychus minutus Zwergdommel k.a. k.a. k.a. - Erläuterung der Abkürzungen siehe Tabelle 12 Tabelle 15: Zugvogelarten i.s.v. Art. 4 Abs. 2, die nicht in Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind (laut SDB) EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Status Population (P.) EHZ FFH-VP 2002 A323 Panurus biarmicus Bartmeise 1 B 1 BP

26 EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Status Population (P.) EHZ FFH-VP 2002 A153 A336 Gallinago gallinago Remiz pendulinus Bekassine B 19 BP - - Beutelmeise 3 * - B 2 BP - - A125 Fulica atra Blässhuhn * * - Z A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen B ~60 BP - x A309 Sylvia communis Dorngrasmücke * * - B 1-5 BP - - A298 Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger 2 V - B <11 BP - - A043 Anser anser Graugans * * - Z >200 B - A160 Numenius arquata Großer Brachvogel B 4 BP B x A005 Podiceps cristatus Haubentaucher * * - Z A207 Columba oenas Hohltaube V * - B ~10 BP - - A142 Vanellus vanellus Kiebitz B/Z 6 BP - - A056 Netta rufina Kolbenente 3 * - Z < A052 Anas crecca Krickente Z > A056 Anas clypeata Löffelente Z A050 Anas penelope Pfeifente 0 R - Z A337 Oriolus oriolus Pirol V V - B 1 BP - - A061 Aythya fuligula Reiherente * * - Z A097 A067 Falco vespertinus Bucephala clangula Rotfußfalke - k.a. k.a. k.a. - Schellente 2 * - Z A295 Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger 1 V - B ~50 BP - - A051 Anas strepera Schnatterente 3 * - Z ~ A008 Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher 1 * - Z > A276 Saxicola torquata Schwarzkehlchen 3 V - B >10 BP - x A053 Anas platyrhynchos Stockente * * - Z A059 Aythya ferina Tafelente * * - Z A297 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger * * - B >340 BP A - A156 Limosa limosa Uferschnepfe Z ~9 - - A113 Coturnix coturnix Wachtel V * - B 4 BP

27 EU- Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Status Population (P.) EHZ FFH-VP 2002 A459 Larus [m.] michahellis (= L cachinnans ssp. michahellis) Mittelmeermöwe 2 * - B <2 BP - - A257 Anthus pratensis Wiesenpieper V V - B >60 BP A - A214 Otus scops Zwergohreule 0 - k.a. k.a. k.a. - Legende siehe Tabelle 12 27

28 2.6 Weitere charakteristische und wertgebende Arten Im SDB zum Vogelschutzgebiet (Stand ) werden zusätzlich folgende wertgebende Arten genannt: Tabelle 16: Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora im SDB (SPA-Gebiet) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Population FFH-VP 2002 Picoides minor Kleinspecht V V - k. A. - Phalacrocorax carbo sinensis Kormoran V * - k. A. - Erläuterung der Abkürzungen siehe Tabelle 12 Im SDB zum FFH-Gebiet Ammer (Stand ) werden zusätzlich folgende wertgebende Arten genannt: Tabelle 17: Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora im SDB (FFH-Gebiet Ammer) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD FFH / VS Population FFH-VP 2002 Dendrocopos leucotos Weißrückenspecht BP - Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen 2 1 IV k. A. Myotis daubentonii Wasserfledermaus * * IV k. A. Erläuterung der Abkürzungen siehe Tabelle 12 Im aktuellen SDB zum FFH-Gebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen werden keine zusätzlichen wertgebenden Arten genannt. Laut der ausgewerteten Datengrundlagen zur Avifauna kommen im Bereich Ammersee-Süd weitere Arten vor, die nicht für das Schutzgebiet gemeldet sind: Tabelle 18: Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora im SDB (FFH-Gebiet Ammer) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD VS Population FFH-VP 2002 Alauda arvensis Feldlerche k. A. - Locustella luscinioides Rohrschwirl 3 * - k. A. - Rallus aquaticus Wasserralle 2 V - k. A. - Erläuterung der Abkürzungen siehe Tabelle 12 Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Gebietsmeldung vollständig und abgeschlossen ist. Da diese Vogelarten nicht Bestandteil des SDB (und Bay- Nat2000V) sind, ist davon auszugehen, dass sie in einer nachfolgenden Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit nicht weiter zu berücksichtigen sind. Sowohl Rohrschwirl als auch Wasserralle haben ihren Lebensraum entsprechend der vorliegenden Kartierungen ohnehin nicht im Wirkbereich des Radweges. Der Lebensraum der Feldlerche liegt im Wirkraum des Radweges und im Folgenden 28

29 Kapitel werden grundsätzliche Angaben zur Anwendung methodischer Vorgaben bei der Feldlerche gemacht. 2.7 Vorbelastungen/ umgesetzte Projekte Laut SDB genannte Vorbelastungen für die FFH-Gebiete sind u.a. landwirtschaftliche Nutzung, Neuaufforstungen, Drainage von Flächen, Freizeitaktivitäten (z. B. Wassersport) und Nutzungsaufgabe von Streuwiesen. Für das Vogelschutzgebiet stellen laut SDB Fuß- und Radwege, Luftsport, Ballonfahren, Wassersport, Jagd, Angelsport, intensive landwirtschaftliche Nutzung, Erholung am See und Entwässerung Vorbelastungen dar. Neben den in den SDB genannten Vorbelastungen ist die Staatsstraße (St2056) zu nennen. Von der Straße gehen neben anlagebedingten Barrierewirkungen und Flächenzerschneidung auch betriebsbedingte Beeinträchtigungen (Lärm, optische Reize, Stoffeinträge, etc.) aus. Kumulative Beeinträchtigungen Nicht erhebliche, vorhabensbedingte Beeinträchtigungen können ggf. im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne oder Projekte zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen. Daher ist zu prüfen, ob von weiteren Plänen oder Projekten Wirkungen ausgehen, die in der Summe oder durch Synergieeffekte zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen können. Für die FFH-VP des geprüften Vorhabens sind nur die kumulativen Beeinträchtigungen relevant, zu denen das geprüfte Vorhaben selbst beiträgt. Zu betrachten sind alle Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, unabhängig von ihrer Erheblichkeit, die nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Schadensabwehr und -vermeidung durch das geprüfte Vorhaben nicht ausgeschlossen werden konnten. Relevant sind nur Pläne und Projekte mit hinreichendem Konkretisierungsgrad. Dies sind i.d.r. rechtsverbindliche oder zumindest beschlossene Pläne oder zugelassene, durchgeführte oder durch eine Behörde zur Kenntnis genommene Projekte, die Auswirkungen auf das gleiche Erhaltungsziel besitzen. Eine Recherche nach anderen Plänen und Projekten, die gemeinsam mit dem geprüften Vorhaben zu kumulativen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes führen könnten, wurde im Rahmen der nicht durchgeführt. Die zum Planungsstand von 2000/2002 ermittelten zu berücksichtigenden Projekte wurden inzwischen bereits umgesetzt. Die Durchführung einer aktuellen Recherche nach Plänen und Projekten, die gemeinsam mit dem geprüften Vorhaben zu kumulativen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes führen könnten, wäre im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens erforderlich. 29

30 Nachfolgendes Projekt wurde im FFH-Gebiet Raistinger Wiesen bereits umgesetzt: Erneuerung des Brückenbauwerks über die Alte Ammer (Teilplanfeststellungsbeschluss) Dauerhafter Verlust von 112 m² Auwald LRT 91E0* (baubedingt 106 m²) gesamt 218 m² als dauerhaft gewertet Vogelschutzgebiet: geringe Beeinträchtigungen von Pirol, Schwarzmilan, Eisvogel FFH-Gebiet Ammer: geringe Beeinträchtigungen Nahrungshabitat Wasserfledermaus Voraussichtlich kommt es mit diesem Projekt, vorbehaltlich einer genauen Prüfung in einer FFH-VP, nicht zu Summationswirkungen, da andere LRT und Arten betroffen waren. 2.8 Bestandserhebungen / Datenquellen Den Unterlagen aus dem Jahr 2002 liegen Erhebungen der Jahre 1997/1998 zugrunde. Für ein Verfahren sind diese zwischenzeitlich nicht mehr aktuell und damit nur bedingt (informell) heranzuziehen. Die ABSP der Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau wurden beide 1997 veröffentlicht und liefern damit keine aktuellen Grundlagen. Um Aussagen im Rahmen der treffen zu können erfolgte in der Vegetationsphase 2015 eine Kartierung der LRT in den beiden FFH-Gebieten. Ergänzend wurden im Juni 2016 Wuchsorte des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) innerhalb des voraussichtlichen Eingriffsbereichs erfasst. Im Bereich Ammersee-Süd liegen im Rahmen eines Monitorings umfangreiche Daten im Hinblick auf die Avifauna vor: Bestandserfassung ausgewählter Wasservögel, Schilf- und Wiesenbrüter im Ammerseegebiet Brutsaison 2006, Brutvogel-Monitoring im Ramsar-Gebiet Bestandserfassung ausgewählter Schilf- und Wiesenbrüter im Ammerseegebiet Brutsaison 2009, Brutvogel-Monitoring im Ramsar-Gebiet Auszüge aus der Bestandserfassung ausgewählter Schilf- und Wiesenbrüter im Ammerseegebiet Brutsaison 2012, Brutvogel-Monitoring im Ramsar-Gebiet Ornithologische Datenbank im Internet ( In erster Linie wurden die Daten aus dem Jahr 2012 herangezogen. Die Ergebnisse aus den weiteren Jahren wurden ausgewertet und im Falle zusätzlicher Erkenntnisse ergänzend dargestellt. Das Untersuchungsgebiet des Brutvogel-Monitoring im Ramsar-Gebiet beschränkt sich im UG im Wesentlichen auf das NSG Ammersee-Südufer mit näherem Umfeld. Weniger gut dokumentiert ist hingegen der Bereich der Raistinger Schleife. Die genannten Daten wurden als Grundlage für die verwendet. Als Grundlage für eine FFH-/SPA-Verträglichkeitsstudie sind aktuelle faunistische Erfassungen nach anerkannten Methodenstandards durchzuführen. 30

31 Folgende Tiergruppen / Arten müssten kartiert werden: Tagfalter Mollusken (Bachmuschel, Schmale Windelschnecke) Avifauna (Brutvögel, evtl. Wintergäste, Rastvorkommen) Sumpf-Glanzkraut Im Hinblick auf die Beurteilung der Störwirkungen auf die Populationen im Vogelschutzgebiet sind auch eventuelle Entlastungswirkungen im Bereich der Raistinger Schleife in die Wertung mit einzustellen. Als Grundlage sind insbesondere die Erfassungen der Avifauna auch im Bereich der zu prüfenden Alternativtrassen durchzuführen. 31

32 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Beschreibung der Wirkfaktoren Folgende Wirkungen des Vorhabens wurden in der FFH-VP (Stand 2002) berücksichtigt (in rot: Hinweise zu aktuellem Vorgehen): Tabelle 19: Übersicht über die Projektwirkungen Projektwirkung Beschreibung Anlagebedingte Projektwirkungen Anlagebedingte Flächenverluste Anlagebedingte Barrierewirkungen und Flächenzerschneidung Veränderung der natürlichen Standortbedingungen (Wasser, Boden, Kleinklima) Betriebsbedingte Projektwirkungen Betriebsbedingte Störungen Baubedingte Projektwirkungen Bau eines Radweges mit 2,0 m Breite in asphaltierter Bauweise unmittelbar südlich der Staatsstraße, zusätzlich beiderseits Bankette mit je 0,5 m Breite sowie südseitig 0,5 m Böschung. Die Gesamtlänge des Geh- und Radweges beträgt ca. 2,8 km. Verlegung eines 145 m langen Abschnitt eines Grabens (mit Abdichtung der Sohle zur Vermeidung von Entwässerungswirkungen) Bezüglich der Beurteilung direkter Flächeninanspruchnahmen im Schutzgebiet liegen neuere wissenschaftlich anerkannte Methoden vor (siehe Kapitel 4), entscheidungserheblich ist v.a. die Beanspruchung von LRT und Habitaten relevanter Pflanzen- und Tierarten. Beeinträchtigungen durch Barrierewirkungen sind aufgrund der Parallelführung des Radweges mit der Staatsstraße zu vernachlässigen. * Wirkzonen für hydrologische Entwässerungs- oder Rückstauwirkungen und Nährstoffeinträge: Kalkreiche Niedermoore 15 m, Pfeifengraswiese 10 m, Steifseggenried 10 m, extensive Mähwiesen 5 m Diese Wirkzonen lassen sich in einem hydrogeologischen Gutachten berechnen und konkretisieren. In erster Linie wäre aktuell zu prüfen inwiefern z. B. durch eine optimierte Bauweise eventuelle Entwässerungs- und Rückstauwirkungen zu vermeiden wären. Störwirkungen auf störungsempfindliche Vogelarten: - Zunahme von Störungen durch Fußgänger oder absteigende Radfahrer Wirkraum 300 m - Störwirkung für Blaukehlchen m - Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Großer Brachvogel m Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse liegen vor (siehe Kapitel 4). Zu berücksichtigen sind artspezifische Effekt- und Fluchtdistanzen, wobei auch Vorbelastungen konkretisiert werden müssen. Baubedingte Flächeninanspruchnahme Baubedingte Störungen² Temporäre Flächeninanspruchnahme 5 m Arbeitsstreifen, wobei im Fall von angrenzenden sensiblen Bereichen (z. B. LRT gemäß Anhang 1 FFH-RL) davon ausgegangen wurde, dass baubedingte Flächeninanspruchnahmen entfallen (Vor-Kopf-Bauweise). Störungen von rastenden oder überwinternden Vögeln durch die Bautätigkeit im Winterhalbjahr. 32

33 Projektwirkung Beschreibung Durch Bauzeitenregelungen lassen sich viele Konflikte vermeiden. Dies wäre aktuell zu prüfen. Baubedingte Stoffeinträge ³ Die Projektwirkung wurde 2002 nicht gesondert betrachtet. Durch entsprechende Maßnahmen lassen sich viele Konflikte vermeiden. Dies wäre aktuell zu prüfen. Mittelbare Folgewirkungen eindringende Gebietsbesucher Die bisher vom Kraftfahrzeugverkehr der Staatsstraße, sowie vereinzelt durch Fußgänger oder absteigende Radfahrer verursachte Störungen werden entlang des Rad- und Gehweges zunehmen, da ein gefahrloses Absteigen möglich wird. Auch das Eindringen vereinzelter Fußgänger in die Wiesen im Bereich von Flächen mit optischer Reizwirkung ist einzukalkulieren. In diesem Fall müssen gegenüber durchfahrenden Autos oder Radfahrern erheblich höhere Fluchtdistanzen zugrunde gelegt werden. Im Bereich des NSG gilt ein Betretungsverbot zur Brutzeit, mit Sicherheit kommt es aus verschiedenen Gründen zu Verstößen gegen dieses Verbot. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass bei entsprechender Beschilderung ein Großteil der Besucher dieses Verbot auch einhält. Außerhalb des NSG ist im Bereich zwischen alter und neuer Ammer südlich der St 2056 von einer Zunahme hinsichtlich Fußgängern und Radfahrern auszugehen. Wobei in diesem Bereich bereits im Bestand einige Wege vorhanden sind, die von Ortskundigen z. B. für Spaziergänge oder zum Gassi gehen genutzt werden. Damit ist eine bestehende Vorbelastung einzustellen. * Erneuerung des Brückenbauwerks über die Alte Ammer (wurde als Teilplanfeststellungsbeschluss vom genehmigt und ist bereits umgesetzt) In diesem Rahmen wurde die ursprünglich vorhanden Brücke geringfügig auf 10 m verbreitert. Die biologische Durchgängigkeit wurde durch die Aufweitung der Brücke gegenüber dem Bestand im Zuge der Baumaßnahme verbessert. Für den Bau des Radweges müsste das Brückenbauwerk voraussichtlich erneut um ca. 1,75 m verbreitert werden. Eine Wesentliche Veränderung der Gewässerdurchgängigkeit durch den südseitigen Anbau einer Geh- und Radwegebreite ist nicht zu erwarten, sodass die Projektwirkung weiterhin nur eine untergeordnete Rolle spielt. ² Folgende Nebenbestimmung wurde im Teilplanfeststellungsbeschluss Altammerbrücke festgelegt: Die Bauarbeiten dürfen in der Zeit vom 15. August bis 28./29. Februar erfolgen. Ab Oktober muss der Baubetrieb täglich um 16 Uhr beendet sein. Asphaltierungsarbeiten, die aus technischen Gründen nach dem 28./29. Februar durchgeführt werden müssen, sind abweichend von dem genannten Bauzeitenfenster zulässig. Sie sind mit den Landratsämtern Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau (untere Naturschutzbehörden) abzustimmen. Entsprechende Regelungen sind ebenso für den Bau des Radweges möglich. ³ Ein weiteres Thema zu dem neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen sind die sogenannten Critical Loads, die sich mit dem Eintrag von Nährstoffen (z. B. Stickstoff) beschäftigen. Da mit dem Betrieb eines Geh- und Radweges neben einer Straße erfahrungsgemäß keine Änderungen der Stickstoff- oder Salzeinträge verbunden sind ergibt sich bezüglich dieser Thematik vorhabensspezifisch voraussichtlich kein Handlungsbedarf. 3.2 Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses wurde 1998 eine Projektgruppe unter Beteiligung des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, die Regierung von Oberbayern, die Gemeinden Dießen und Pähl, der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, die Schutzgemeinschaft Ammersee Süd e.v., der Heimatverein sowie das StBA Weilheim zur Abstimmung der Linienführung ins Leben gerufen. Das Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird für die gewählte Trasse auf Grundlage des damaligen Planungsstandes bestmöglich berücksichtigt. Aufgrund der Rechtsfolgen des Schutzregimes des Art. 6 Abs. 2 FFH-RL, bzw. 33 und 34 BNatSchG sind Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensbegrenzung verpflichtend, die für das Erreichen der Verträglichkeit erforderlich sind. 33

34 Solche Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensbegrenzung werden in der FFH-Verträglichkeitsprüfung (2002) nicht benannt. Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensbegrenzung wären für durch das Vorhaben betroffene Arten allerdings möglich. Anforderungen an Schadensbegrenzungsmaßnahmen stellen sich für Arten in diesem Zusammenhang wie auch an der Maßstab, der an CEF-Maßnahmen gestellt wird. Es ist ein enger räumlicher Zusammenhang zu wahren und zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung durch das Vorhaben ist der Nachweis der vollen Funktionsfähigkeit der Maßnahmen zu erbringen. Bei der Maßnahmenplanung sind somit ggf. längere Entwicklungszeiten im Voraus zu berücksichtigen. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Naturschutz wurden fachliche Rahmenbedingungen, die für die Durchführung und Wirksamkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen entscheidend sind, ermittelt. Die Ergebnisse sind in einem abschließenden Forschungsbericht 2 dargestellt: Auch zwei der durch den Bau des Geh- und Radweges möglicherweise betroffenen Arten sind hier behandelt. Folgende Tabelle fasst die Ergebnisse kurz zusammen. repräsentativ bearbeitete Art Kiebitz Dunkler Wiesen- knopf- Ameisenbläuling Eignung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sehr hoch mittel gering Nisthabitatoptimierung Nestschutz Tabelle 20: Eignung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für Kiebitz und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling Überoptimierte Brutplätze außerhalb regelmäßiger Bewirtschaftung Anpassung der Grünlandnutzung Wiederaufnahme der extensiven Grünlandnutzung auf Brache Beide genannten Maßnahmen evtl. in Kombination mit Einbringung von Wiesenknopf-Pflanzen - - Extensivierung der bisherigen intensiven Nutzung Wieseneinsaat auf Acker Beide Maßnahmen haben eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, Bewertung mittel aufgrund der längeren Entwicklungsdauer. Umsiedlung von Faltern Für die möglicherweise betroffenen Arten ist die Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen möglich und bereits erprobt. Es stehen Maßnahmen zur Verfügung, deren Eignung mit sehr hoch bewertet wurde. Auch bereits höherwertige 2 Runge, H.; Simon, M. & T. Widdig (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz FKZ , (unter Mitarb. Von: Louis, H., Reich, M., Bernotat, D., Mayer, F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.). Hannover, Marburg. 34

35 Flächen können herangezogen werden soweit sie im Bestand nicht durch die jeweiligen Arten besiedelt sind. Eine Bestandserfassung wäre erforderlich. Neben ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wäre als allgemeine Maßnahme zur Minimierung die Erarbeitung eines Besucherlenkungskonzeptes für den Raum sinnvoll. Teil des Konzeptes sollten Vogelbeobachtungspunkte (z. B. Aussichtsturm am Rand von Gehölzbeständen) mit Rastmöglichkeiten für Radfahrer und Informationstafeln zu den Schutzgebieten an geeigneten Stellen sein. 35

36 4 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete Im Rahmen der wird die Vorgehensweise der FFH-VP (Stand 2002) dem aktuellen Vorgehen gegenübergestellt und es wird ggf. ein Ausblick zur Wertung gegeben. 4.1 Flächenverluste innerhalb von FFH-Gebieten FFH-VP (2002): Folgt man der Auffassung, dass Flächenverluste von FFH- Lebensraumtypen generell zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, liegt dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung dieses Erhaltungszieles vor. Da die Meldung der Schutzgebiete und Formulierung der Erhaltungsziele in Bayern erst 2008 abgeschlossen wurde, war zum Zeitpunkt der Einreichung diese Vorgehensweise Stand der Dinge und ist zwischenzeitlich nicht mehr aktuell. Lebensraumtypen Zur einheitlichen Bewertung von Flächeninanspruchnahmen von LRT innerhalb von FFH-Gebieten wurde von 2001 bis 2007 im Rahmen von Forschungsvorhaben eine Vorgehensweise erarbeitet zur Ermittlung von tolerierbaren d.h. nicht erheblichen Flächengrößen für direkte und dauerhafte Verluste. Die Kriterien zielen einerseits auf die Berücksichtigung qualitativ-funktionaler Aspekte und andererseits auf quantitative Kriterien. Dabei wurden art- bzw. lebensraumspezifisch abgeleitete Orientierungswerte zu einem quantitativ-absoluten Flächenverlust als auch ein ergänzender relativer Orientierungswert (1 %-Kriterium) in Anhängigkeit von den jeweiligen Gebietsbeständen eingeführt. Die Fachkonventionsvorschläge 3 stellen eine fachliche Konkretisierung des Erheblichkeitsbegriffs dar. Die Erheblichkeit und damit die Flächenverluste der betroffenen Lebensraumtypen sind in Bezug auf das jeweilige Schutzgebiet zu beurteilen. Aus der FFH-VP 2002 geht nicht eindeutig hervor in welchem Schutzgebiet die beurteilten Flächeninanspruchnahmen liegen. In einer Textpassage ist von westlich der Altammerbrücke die Rede. Dies deutet auf das FFH-Gebiet Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen hin. Folgende Flächeninanspruchnahmen werden in den Unterlagen aus dem Jahr 2002 angegeben: Tabelle 21: Beeinträchtigungen von LRT (Angaben FFH-VP 2002) Lebensraumtyp Beeinträchtigung Pfeifengraswiese (LRT 6410) m² Extensivwiese (LRT 6510) 310 m² Niedermoor (LRT 7230) Gefahr von Entwässerungswirkungen (ohne Flächenangabe) 3 Lambrecht & Trautner (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ [unter Mitarb. von K. Kochelke, R. Steiner, R. Brinkmann, D. Bernotat, E. Gassner & G. Kaule]. Hannover, Filderstadt. 36

37 Die Bestandserfassung auf der die Flächenangaben basieren wurde im Jahr 1997 durchgeführt. Da sich in der Zwischenzeit Veränderungen sowohl an der Bestandssituation vor Ort, als auch der Kartieranleitung ergeben haben, wurde in der Vegetationsperiode 2015 eine aktuelle Kartierung durchgeführt. Diese aktuelle Bestandserfassung wurde mit der Radwegeplanung überlagert. Da die technische Planung, dem damaligen Stand der Technik entsprechend, als Papierexemplar vorliegt beinhaltet die Überlagerung teilweise Ungenauigkeiten. Grundsätzliche Aussagen im Rahmen der sind auf dieser Grundlage aber durchaus möglich. Tabelle 22: Ermittlung Stufe der anzuwendenden Orientierungswerte Lebensraumtyp gemeldet Beeinträchtigung relativer Verlust DE Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen Pfeifengraswiese (LRT 6410) 53 ha ca. 130 m² 0,1 % Extensivwiese (LRT 6510) 88 ha ca. 315 m² 0,1 % Niedermoor (LRT 7230) 105 ha ca. 5 m² 0,1 % Die Ermittlung des relativen Verlust in Bezug zur im Schutzgebiet gemeldet Fläche des jeweiligen LRT bildet die Grundlage für die Anwendung der Orientierungswerte nach Lambrecht & Trautner (2007). Folgende Tabelle stellt die möglichen drei Stufen dar. Im vorliegenden Fall wäre jeweils die Stufe III zur Beurteilung heranzuziehen. Tabelle 23: Aktuelle Fachvorgaben LRT (Lambrecht & Trautner 2007) Lebensraum nach Anhang I FFH-RL Code Name Klasse Stufe I: 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden 6510 Magere Flachland- Mähwiesen Orientierungswerte quantitativ-absoluter Flächenverlust Der Flächenverlust des Lebensraumtyps darf in Abhängigkeit vom Gesamtbestand des Lebensraumtyps im Gebiet die folgenden Orientierungswerte nicht überschreiten (Flächen in m², soweit nicht anders angegeben) Wenn relativer Verlust 1 % Stufe II: Wenn relativer Verlust 0,5 % Stufe III: Wenn relativer Verlust 0,1 % Kalkreiche Niedermoore Die ermittelten Flächeninanspruchnahmen liegen damit alle unter den relevanten Orientierungswerten. Der Flächenverlust ist außerdem in allen Fällen nicht größer als 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraumtyps in den Schutzgebieten. Es sind keine LRT mit einem Erhaltungszustand von mittel-schlecht in den Schutzgebieten betroffen. Bei den beanspruchten LRT-Flächen handelt es sich ausschließlich um straßennahe Bestände. Diese als direkter Flächenverlust zu wertenden Flä- 37

38 chen weisen damit auch keine besondere Lebensraumfunktion für störungsempfindliche Arten wie z. B. die Feldlerche auf (betriebsbedingte Störungen werden im Kapitel 4.2 behandelt). Die Art meidet das Umfeld von Störungsquellen wie z. B. Straßen. Damit sind bereits einige wesentliche Voraussetzungen erfüllt, die eine Einstufung der Beeinträchtigungen als nicht erheblich erlauben. Weitere zu beurteilende Kriterien wie der Erhaltungszustand der betroffenen Flächen wurden im Rahmen der nicht eingestellt, dies ist Gegenstand einer FFH-VP. Im Rahmen einer formalen FFH-VP sind alle Projektwirkungen differenziert zu prüfen und zu beurteilen sowie kumulative Projekte in die Wertung mit einzustellen. Erst dann kann eine abschließende Beurteilung erfolgen. Anhang II Arten Bei Tierarten üben in den meisten Fällen unterschiedliche Flächen oder Strukturen des Gesamthabitats unterschiedliche Funktionen aus. Diese funktionalen Aspekte sind bei einer Beurteilung zu berücksichtigen. Es ist zu differenzieren, inwieweit Flächen z. B. aufgrund besonderer Qualitäten für das langfristige Überleben innerhalb eines Habitates / Habitatkomplexes entscheidend sind, während andere Flächen des gleichen Typs evtl. nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bei Arten die mehr oder weniger einheitliche Habitate besiedeln sind die Orientierungswerte im Habitat i.d.r. gesamthaft anwendbar. Bei Arten mit größeren Raumansprüchen ist eine weitere Differenzierung der Habitatbestandteile unbedingt erforderlich. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Orientierungswerte für die vorkommenden Arten. Tabelle 24: Orientierungswerte für Arten nach Anhang II FFH-RL Lebensraum nach Anhang I FFH-RL Orientierungswerte bei direktem Flächenentzug in Habitaten von Tierarten in Natura 2000-Gebieten im Rahmen des Fachkonventionsvorschlags Code Name Klasse Stufe I: (Grundwert) Stufe II: Stufe III: 1065 Skabiosen-Scheckenfalter 2 40 m² 200 m² 400 m² 1059 Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling 1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling 2 40 m² 200 m² 400 m² 2 40 m² 200 m² 400 m² 1014 Schmale Windelschnecke 1 10 m² 50 m² 100 m² 1032 Gemeine Flussmuschel, Bachmuschel 1 10 m² 50 m² 100 m² 1193 Gelbbauchunke m² m² m² Für die Tiergruppen Tagfalter, Mollusken und Amphibien ist eine populationsbezogene Betrachtung durchzuführen. Fehlen Angaben zur gebietsspezifischen Situation wären die Grund-Orientierungswerte auf die Habitatfläche anzuwenden. 38

39 Tabelle 25: Grundlagen für die populationsbezogene Betrachtung bei ausgewählten Arten nach Anhang II FFH-RL Populationsbezogene Betrachtung Stufe II Stufe III Verlust < 0,5 % der Habitatfläche im Gebiet und Bestandsschätzung c (häufig, große Population) oder bei Tiergruppe Amphibien im Gebiet Bestände > 500 Adulte Verlust < 0,1 % der Habitatfläche im Gebiet und Bestandsschätzung c (häufig, große Population) oder bei Tiergruppe Amphibien im Gebiet Bestände > Adulte Skabiosen-Scheckenfalter Entsprechend der Angaben in der FFH-VP 2002 ist die Art in Streuwiesen des Gebietes verbreitet. Die aktuellen Habitatbereiche des Skabiosen-Scheckenfalters werden nicht betroffen. Konkrete Angaben zur Größe der Vorkommen und zur Habitatnutzung liegen dabei nicht vor. Potenzielle Habitate sind auch im Wirkraum des Vorhabens vorhanden. Laut Rote Listen Bayern ist für die Art sowohl lang- als auch kurzfristig ein Bestandsrückgang zu verzeichnen. Von einer weiteren Ausbreitung der Vorkommen im UG ist demnach nicht auszugehen, eine Prüfung ist allerdings erforderlich. Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Entsprechend der Angaben in der FFH-VP 2002 lebt die Art lokal auf Streuwiesen des Gebietes. Habitate des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings werden aufgrund der südseitigen Trassenführung nicht betroffen. Auch hier finden sich keine weiteren Angaben zum konkreten Vorkommen im UG. Wiederum sind potenzielle Habitate im Wirkraum vorhanden. Für die Art verzeichnet die Rote Liste Bayern ebenfalls lang- und kurzfristig einen Bestandsrückgang, sodass nicht von einer Ausbreitung der Vorkommen im UG auszugehen ist. Eine Prüfung ist allerdings erforderlich. Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Entsprechend der Angaben in der FFH-VP 2002 existieren Vorkommen der Tagfalterart sehr lokal auf Streuwiesen des Gebietes. Auf dem Flurstück 836 wird ein kleinflächiger Habitatbereich des Schwarzblauen Wiesenknopf-Ameisenbläulings überbaut. Bei der Ersterfassung 1992 wurden hier keine, 1996 jedoch drei Exemplare beobachtet. Infolge des Jahrhunderthochwassers sind die Vorkommen im Gebiet bis auf den Westrand der nördlichen Dießener Wiesen erloschen, im Jahr 2000 konnten auch hier keine Tiere mehr festgestellt werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass die betroffene Habitatfläche bei Bestandserholung wieder in Besitz genommen würde. Da die Habitate der Arten Skabiosen-Scheckenfalter und Schwarzblauer Wiesenknopf-Ameisenbläuling innerhalb der aufgrund der Trassenführung nördlich der Weidenhecke nicht beeinträchtigten Streuwiesenflächen der Flurstücke 303, 304 und 307 liegen, entstehen dort keine Betroffenheiten. Daten zum aktuellen Vorkommen dieser im Raum durchaus noch verbreiteten Art liegen nicht vor. Neben den bereits erwähnten, sind flächig noch zahlreiche potenzielle Habitate im Wirkraum vorhanden. P. nausithous gehört in Bayern zu den mittelhäufigen Arten. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist in seinem Vorkommen an höherwüchsige feuchte Offenlandstandorte mit entsprechender Nutzung/ Pflege und mit Vorkommen der Raupenfraßpflanze (Großer Wiesenknopf) sowie einer genügend hohen Nesterdichte der Wirtsameisen (v. a. Myrmica rubra, eine euryöke Ameisenart, 39

40 die mesophile bis feuchte Habitate bevorzugt) angewiesen. Besiedelt werden extensiv bewirtschaftete Feuchtwiesen (v. a. Wiesenknopf-Glatthaferwiesen, Pfeifengraswiesen und Wiesenknopf-Silgenwiesen), jüngere Feuchtwiesenbrachen sowie unregelmäßig gemähte oder beweidete Saumstrukturen (Graben-, Weg- und Wiesenränder). Die Art gilt als relativ standorttreu und legt selten Distanzen von mehr als 400 m zurück. Wenigstens einzelne Tiere führen jedoch größere Wanderbewegungen durch, so dass von einem Verbund lokaler Vorkommen bis in Entfernungen von 3 bis 5 km auf Metapopulationsebene ausgegangen werden kann. Die Erfassung der Raupenfraßpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) im Juni 2016 ergab teils durchaus großflächige Vorkommen im straßennahen Bereich. Hinsichtlich einer möglichen Habitateignung für den Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläuling wurde der Standort hinsichtlich der aktuellen Nutzung weiter unterteilt. Da es für eine erfolgreiche Fortpflanzung der Art von essentieller Bedeutung ist, dass hinsichtlich des Mahdrhythmus die Raupenentwicklung in den Blütenköpfen ermöglicht wird. Mehrschürige Wiesen kommen daher nicht in Frage, sondern spät gemähte Wiesen oder auch bevorzugt junge Brachestadien und Säume. Im FFH- Gebiet Ammer konnte neben dem bereits 2002 bekannten Lebensraum (nach wie vor geeignet / Bereich nicht vom Wegebau betroffen) nur lediglich ein Wuchsort an einem Grabensaum als Lebensraum in Frage. Eine mögliche Flächeninanspruchnahme liegt hier damit sicherlich unterhalb des Orientierungswertes. Im FFH-Gebiet Raistinger Wiesen liegen auf großen Flächen grundsätzlich geeignete Habitate mit extensiv genutzten Wiesen und mehr oder weniger dichten Beständen des Großen Wiesenknopfs vor. Aus dem Jahr 2002 war hier lediglich ein nachweisliches Vorkommen bekannt (auch hier wäre der Lebensraum nach wie vor geeignet), abschließende Aussagen sind damit erst nach einer neuen Bestandserfassung zur Klärung der tatsächlich besiedelten Flächen möglich. Weitere Aussagen zu möglichem Ausweichraum (bzw. Ausweichraum der im Rahmen einer Maßnahme zur Schadensbegrenzung gesichert / geschaffen werden könnte) sind erforderlich. Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Schmale Windelschnecke Nach Angaben der FFH-VP 2002 liegen über die genaue Verbreitung im Gebiet keine Informationen vor. An dieser Aussage hat sich trotz potenziell günstiger Habitate nichts geändert. Hauptvorkommen liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit nördlich der St Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Bachmuschel Die Bachmuschel wird in der FFH-VP 2002 nicht behandelt. Die grundwasserbeeinflussten Gräben stellen grundsätzlich ein potenzielles Habitat dar, da die Fließgeschwindigkeit sehr langsam bzw. das Wasser nahezu stehend ist, ist von einem Vorkommen nicht auszugehen, eine Prüfung ist allerdings erforderlich. Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Gelbbauchunke Nach Angaben der FFH-VP 2002 besteht kein Auftreten im engeren Untersuchungsbereich und daher nicht betroffen. Potenzielle Habitate sind jedoch grundlegend vorhanden. Geeigneter Lebensraum (offene, besonnte Klein- und Kleinstgewässer wie wassergefüllte Wagenspuren, Pfützen, Tümpel oder Gräben, die gelegentlich auch austrocknen können) eher kleinflächig, und im UG vermutlich 40

41 keine großen Vorkommen (Mangel an offenen vegetationsfreien Gewässern - insbesondere im Bereich FFH-Gebiet Ammer, nur hier gemeldet). Voraussichtlich sind keine Konflikte zu erwarten, eine Prüfung ist allerdings erforderlich. Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Sumpf-Glanzkraut Laut FFH-VP 2002 werden Vorkommen in den nördlichen Ammerwiesen nördlich der Staatsstraße. Wuchsbereiche nicht direkt in Anspruch genommen. In wie weit unbekannte Vorkommen an potenziellen Wuchsorten im Wirkbereich existieren ist jedoch nicht bekannt. Die Art besiedelt Moor- und Anmoorstandorte. Ein Vorkommen ist aufgrund der fehlenden geeigneten Bedingungen im Eingriffsbereich nicht zu erwarten, eine Prüfung ist allerdings erforderlich. Eine aktuelle Bestandserfassung ist erforderlich. Alle Arten gem. Anhang II FFH-RL Potenziell geeignete Habitate für die betrachtungsrelevanten Arten nach Anhang II FFH-RL sind im gesamten Bereich Ammersee Süd großflächig vorhanden. Insbesondere von einem Vorkommen des im Raum relativ weit verbreiteten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ist unter Berücksichtigung der vorgefundenen Habitatbedingungen auszugehen. Die Art findet ihr Habitat auf Feucht- und Nasswiesen oder auch im Bereich von Saumvegetation entlang von Gräben. Da diese Lebensräume großflächig in guter Ausprägung vorhanden sind, ist zwar nicht von einer Besiedlung der straßennahen Flächen auszugehen, ausgeschlossen ist sie allerdings ebenso wenig. Aktuelle faunistische Bestandserfassungen wurden im Rahmen der nicht durchgeführt. Da Aussagen nur auf Grundlage von abgegrenzten Habitaten möglich sind erfolgt hier keine abschließende Wertung. 41

42 Tabelle 26: DE "Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen" DE Ammersee-Südufer und Raistinger Wiesen LRT SDB Flächeninanspruchnahme Orientierungswert Kohärenzsicherung LRT 6410 Pfeifengraswiese gemeldet 53 ha ca. 130 m² 250 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich LRT 6510 Extensivwiese gemeldet 88 ha ca. 315 m² m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich LRT 7230 Niedermoor gemeldet105 ha ca. 5 m² 250 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich 1065 Skabiosen- Scheckenfalter 1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling 1059 Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling 1014 Schmale Windelschnecke gemeldet > 700 Ind. gemeldet > 50 Ind. gemeldet > 80 Ind. Sonderuntersuchung erforderlich 40 / 200 / 400 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich Sonderuntersuchung erforderlich (Vorkommen zu erwarten) 40 / 200 / 400 m² im Falle einer erheblichen Betroffenheit wären Maßnahmen zur Kohärenzsicherung möglich Sonderuntersuchung erforderlich 40 / 200 / 400 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich gemeldet Sonderuntersuchung erforderlich 10 / 50 / 100 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich 42

43 Tabelle 27: DE "Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" DE Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer LRT SDB Flächeninanspruchnahme Orientierungswert Kohärenzsicherung 1193 Gelbbauchunke gemeldet Sonderuntersuchung erforderlich 640 / / m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich 1065 Skabiosen- Scheckenfalter 1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling 1059 Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling gemeldet > 100 Ind. gemeldet > 100 Ind. gemeldet > 30 Ind. Sonderuntersuchung erforderlich 40 / 200 / 400 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich Sonderuntersuchung erforderlich (Vorkommen zu erwarten) 40 / 200 / 400 m² im Falle einer erheblichen Betroffenheit wären Maßnahmen zur Kohärenzsicherung möglich Sonderuntersuchung erforderlich 40 / 200 / 400 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich 1032 Bachmuschel gemeldet Sonderuntersuchung erforderlich 10 / 50 / 100 m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen sind grundsätzlich möglich 1163 Groppe gemeldet Vorkommen in Altammer wären voraussichtlich nicht betroffen Orientierungs- Kein wert 1105 Huchen gemeldet Kein Orientierungswert 1324 Großes Mausohr gemeldet Leitlinien werden nicht unterbrochen, Quartiere sind nicht betroffen m² / m² / 1,6 ha 1303 Kleine Hufeisennase gemeldet m² / m² / 1,6 ha Während der Geländearbeiten 2015 wurden folgende weitere natürliche Lebensraumtypen nachgewiesen: LRT 6510 Extensivwiese nicht gemeldet ca m² Nicht ermittelbar, da nicht gemeldet 100 / 500 / m² voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich Voraussichtlich nicht relevant, da Gebietsmeldung abgeschlossen ist 43

44 4.2 Vogelschutzgebiet In Bezug auf das Vogelschutzgebiet sind v.a. die betriebsbedingten Projektwirkungen betrachtungsrelevant, d.h. Störungen durch Radfahrer und Fußgänger im Rahmen der Nutzung des straßenbegleitenden Geh- und Radweges. Aktuelle, in den vorangegangenen Untersuchungen noch nicht berücksichtigte, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse finden sich in der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr 4. Diese Arbeitshilfe beschäftigt sich vorrangig mit den Auswirkungen von Verkehrslärm auf Brutvögel. Es werden allerdings auch für einige Arten Hinweise im Hinblick auf Rad- und Fußwege gegeben, die auf das Vorhaben Anwendung finden. Weitere methodische Vorgaben finden sich für Rastvögel und Überwinterungsgäste, für die Vorgaben zu Brutvögeln nicht anzuwenden sind. Im Rahmen der FFH-VP 2002 wurden folgende Beeinträchtigungen festgestellt. Wachtelkönig: Verschlechterung der Brutmöglichkeiten durch Störungen Blaukehlchen: Verluste eines Brutbereiches durch Störungen Schwarzmilan: Abnahme der Habitateignung durch Störungen Rast- und Überwinterungshabitate: Kornweihe, Merlin, Kampfläufer: Auswirkungen können nicht genauer abgeschätzt werden, Beeinträchtigungen können aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Wiesenbrüter: Brachvogel: m Abstand zum Radweg keine Brut mehr möglich durch Störungen Braunkehlchen: Störungen von Bruthabitat Schwarzkehlchen: Störungen von Bruthabitat Die genannten Beeinträchtigungen durch Störungen wurden alle als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes gewertet. Diese Wertung ist vor dem Hintergrund einer geltenden Veränderungssperre aufgrund der nicht abgeschlossenen Schutzgebietsausweisung zu sehen. Bei der Beurteilung von Störwirkungen durch den straßenbegleitenden Radweg sind bereits als Vorbelastung vorhandene Störungen durch den Betrieb der Staatsstraße sowie des bereits jetzt darauf statt findenden Fahrradverkehrs mit einzustellen. Zur Festlegung der Vorbelastung macht die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr artspezifische Vorgaben. Grundlage bildet die DTV, d.h. die durchschnittliche Anzahl der Kraftfahrzeuge, die pro Tag die St 2056 im Abschnitt zwischen Fischen und der Abzweigung nach Raisting nutzen. 4 Garniel & Mierwald (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE /2007/LRB Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bonn. 44

45 Tabelle 28: DTV St2056 Jahr DTV Kfz Kfz Quelle: (Abfrage November 2016) Die Vorbelastung liegt damit bei unter Kfz pro Tag. Der oft genannte alternative Wegeverlauf der Raistinger Schleife ist auf bestehenden Wirtschaftswegen oder Straßen (ohne begleitenden Radweg) ohne die Durchführung von Baumaßnahmen nutzbar und aktuell auch so ausgeschildert. Die Raistinger Schleife liegt ebenfalls großteils innerhalb des Vogelschutzgebietes. Die hier in Verbindung mit der Erholungsnutzung bestehenden Störungen sind ebenfalls als Vorbelastung mit einzustellen. Durch einen Neubau eines Radweges südlich der St 2056 würde sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Reduzierung der Nutzung durch Erholungssuchende ergeben. Diese Entlastungswirkungen im Hinblick auf die Störung von hier vorkommenden betrachtungsrelevanten Vogelarten wurde bislang nicht berücksichtigt und ist im Rahmen einer abschließenden Wertung mit einzustellen. Dazu ist eine mit der Bestandserfassung im Wirkraum des Geh- und Radweges methodisch vergleichbare Datengrundlage erforderlich. In der folgenden Tabelle werden die im Schutzgebiet gemeldeten Vogelarten entsprechend Garniel & Mierwald (2010) in Gruppen eingeteilt. 45

46 Tabelle 29: DE "Ammerseegebiet" Art Anhang SDB Bemerkung Störung Schadensabwehr und Schadensbegrenzung DE Ammerseegebiet Brutvögel Gruppe 1 (Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit) Tüpfelsumpfhuhn 1 VS-RL 2 BP unregelmäßiges Auftreten, Vorkommen südlich St 2056 nicht zu erwarten - - Rohrdommel 1 VS-RL k. A. Brut in Röhricht, Vorkommen vermutlich nördlich St 2056, Verlandungsbereiche, keine Hinweise auf Bruten im Gebiet Zwergdommel 1 VS-RL k. A. Brut in Röhricht, Vorkommen vermutlich nördlich St 2056, Verlandungsbereiche, keine Hinweise auf Bruten im Gebiet Drosselrohrsänger - < 11 BP Brut nördlich St 2056 Binnenseeufer (2-3 BP) Wachtel - 4 BP Bodenbrüter, aus dem Brutvogel-Monitoring 2012 liegen keine Daten vor Wachtelkönig 1 VS-RL 20 BP Bodenbrüter, seit 2005 keine regelmäßige Brut im Gebiet, 2015 mögliche Ansiedlung Gruppe 2 (Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit) Grauspecht 1 VS-RL 6-10 BP Gehölzbrüter (Höhlen) Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Mittelspecht 1 VS-RL < 4 BP Gehölzbrüter (Höhlen) (Ein Brutvorkommen der Arten im Nahbereich - Hohltaube - 10 BP Gehölzbrüter (Höhlen) der Straße und damit im Wirkraum des Radwegebaus ist nicht anzunehmen.) - Weißrückenspecht 1 VS-RL k. A. Gehölzbrüter (Höhlen) - Maßnahmen möglich Maßnahmen möglich - 46

47 Art Anhang SDB Bemerkung Störung Schadensabwehr und Schadensbegrenzung Zwergohreule - k. A. Gehölzbrüter (Höhlen) - Pirol - 1 BP Gehölzbrüter - Gruppe 3 (Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm) Bekassine - 19 BP Wiesenbrüter, Brut regelmäßig nördlich St 2056, hier aufgrund höherer Bodenfeuchte bessere Bedingungen (2012: 8 BP) - - Großer Brachvogel - 4 BP Wiesenbrüter, Brut regelmäßig nördlich St 2056 (2012: 3 BP) Kiebitz - 6 BP Wiesenbrüter, Brut regelmäßig im Gebiet, unstet in Brutplatzwahl (2012: BP) Gruppe 4 (Brutvögel mit untergeordneter Lärmempfindlichkeit) Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Maßnahmen möglich Maßnahmen möglich Teichrohrsänger - > 340 BP Brut in Röhricht, ungefährdete Art Schilfrohrsänger - 50 BP Brut in Röhricht und Feuchtgebüschen, regelmäßig nördlich St 2056 (2012: BP) Blaukehlchen 1 VS-RL < 13 BP Brut regelmäßig im Gebiet, Fundpunkte liegen nicht vor, Lebensraum ähnlich wie Schilfrohrsänger (2012: BP) Braunkehlchen - 60 BP Wiesenbrüterbeiart, Brut regelmäßig im Gebiet (2012: BP) Schwarzkehlchen - > 10 BP Wiesenbrüterbeiart, Brut regelmäßig im Gebiet (2012: 12- Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkun- Maßnahmen möglich Maßnahmen möglich Maßnahmen möglich 47

48 Art Anhang SDB Bemerkung Störung Schadensabwehr und Schadensbegrenzung Wiesenpieper - > 60 BP Wiesenbrüterbeiart, Brut regelmäßig im Gebiet (2012: BP) Feldlerche - nicht gemeldet 13 BP) gen für Gebiete an Raistinger Schleife Offenlandart (Acker- und Wiesenbrüter), (2012: 5-6 BP) Eisvogel 1 VS-RL 1 BP Kein Brutvogel im UG, Gast; Fließgewässer Halsbandschnäpper 1 VS-RL 1 BP Gehölzbrüter (Höhlen) - Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg und mögliche Entlastungswirkungen für Gebiete an Raistinger Schleife - - Neuntöter 1 VS-RL > 40 BP Gehölzbrüter (Ein Brutvorkommen der Arten im Nahbereich - Beutelmeise - 2 BP Gehölzbrüter der Straße und damit im Wirkraum des Radwegebaus ist nicht anzunehmen.) - Dorngrasmücke BP Gehölzbrüter - Gruppe 5 (Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen) Schwarzmilan 1 VS-RL 3 BP Gehölzbrüter, Brut regelmäßig an Altammer südlich St 2056 Mögliche Betroffenheit durch Neubau Radweg, Vorbelastung vorhanden Maßnahmen möglich Maßnahmen möglich (evtl. Abhandlung als charakteristische Art für LRT 6510 im FFH- Gebiet Raistinger Wiesen) - voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich Rotmilan 1 VS-RL 2 BP Gehölzbrüter, kein Brutplatz aus dem Bereich St 2056 bekannt Rohrweihe 1 VS-RL 3 BP Bodenbrüter, Röhricht am See, möglich nördlich St Bartmeise 1 VS-RL 1 BP Röhricht - - Flussseeschwalbe 1 VS-RL 19 BP Brutvogel der Stillgewässer - - Schwarzkopfmöwe 1 VS-RL 1 BP Brutvogel der Stillgewässer

49 Art Anhang SDB Bemerkung Störung Schadensabwehr und Schadensbegrenzung Weißstorch 1 VS-RL 1 BP Kein Brutvogel im UG, Gast - - Nachtreiher - k. A. Keine Betroffenheit einer möglichen Brutkolonie (Störradius 200 m), keine Hinweise auf Bruten im Gebiet - - DE Ammerseegebiet Duchzügler bzw. Zuggäste / Wintergäste Fischadler 1 VS-RL 4 Ind. Durchzügler; Nahrungshabitat ist Gewässer keine Brut im Gebiet, wenig empfindlich gegenüber Radweg im Nahrungshabitat - Trauerseeschwalbe 1 VS-RL < 450 Ind. Durchzügler; Gewässerart Störradius 100 m (Brutplatz!) - Blässhuhn Ind. Gewässerart Effektdistanz 100 m (Brutplatz!) - Uferschnepfe - 9 Ind. Durchzügler; bevorzugt feuchte bis nasse, weiche Böden zur Nahrungssuche Am Brutplatz empfindlich gegenüber Radund Fußweg! Effektdistanz 300 m (Brutplatz!), Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich Wiesenweihe 1 VS-RL < 10 Ind. Durchzügler Fluchtdistanz 300 m (Brutplatz!), Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich Weißstorch 1 VS-RL > 4 Ind. Durchzügler; Nahrungsgast im Sommerhalbjahr Fluchtdistanz 300 m (Brutplatz!), Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich Kiebitz Ind. Durchzügler; Nahrungsgast Störradius 200 m, Vorbelastung von 75 % erhöht sich durch begleitenden Rad- und Fußweg auf 100 % Kornweihe 1 VS-RL > 70 Ind. Wintergast Störradius 150 m, Vorbelastung von 75 % erhöht sich durch begleitenden Rad- und Fußweg auf 100 % voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich Singschwan 1 VS-RL > 15 Ind. Wintergast; Gewässerart; Nahrungssuche auch Grünland/ Äcker Störradius 400 m, Vorbelastung von 75 % erhöht sich durch begleitenden Rad- und Fußweg auf 100 %, geringste Entfernung - 49

50 Art Anhang SDB Bemerkung Störung Schadensabwehr und Schadensbegrenzung zu Stillgewässer ca. 300 m (Lage nördlich St 2056, damit keine Wirkungen durch Radwegebau) Graugans - > 200 Ind. Gewässerart, Nahrungssuche auch Grünland/ Äcker Pfeifente - 4 Ind. Gewässerart, Nahrungssuche auch Grünland/ Äcker Schnatterente Ind. Gewässerart - - Krickente - > 100 Ind. Gewässerart, Nahrungssuche auch Grünland/ Äcker - Löffelente Ind. Gewässerart - Tafelente Ind. Gewässerart - Kolbenente - < 584 Ind. Gewässerart - Ohrentaucher 1 VS-RL 7 Ind. Gewässerart - Haubentaucher Ind. Gewässerart - Reiherente Ind. Gewässerart - Schellente Ind. Gewässerart - Schwarzhalstaucher - > 20 Ind. Gewässerart - Stockente Ind. Gewässerart - Sterntaucher 1 VS-RL 6 Ind. Gewässerart, Wintergast - - Prachttaucher 1 VS-RL < 12 Ind. Gewässerart, Wintergast - - Mittelmeermöwe - < 2 BP Gewässerart, Sommer- und Wintergast - - Moorente 1 VS-RL k. A. Durchzügler; Gewässerart

51 Art Anhang SDB Bemerkung Störung Schadensabwehr und Schadensbegrenzung Weißbartseeschwalbe 1 VS-RL k. A. Durchzügler; Gewässerart - - Kleines Sumpfhuhn 1 VS-RL 1 Ind. Durchzügler; Röhricht - - Kampfläufer 1 VS-RL < 56 Ind. Durchzügler Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat Merlin 1 VS-RL < 5 Ind. Wintergast Sperber Fluchtdistanz 150 m (Brutplatz!), Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat Rotfußfalke - k. A. Durchzügler Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat Rallenreiher 1 VS-RL 4 Ind. Durchzügler Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat Silberreiher 1 VS-RL < 17 Ind. ganzjähriger Gast Graureiher Störradius Brutkolonie 200 m, Garniel macht keine Angaben zu Störungen im Rasthabitat voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich voraussichtlich keine Maßnahmen erforderlich In der Spalte SDB sind die im gesamten Vogelschutzgebiet gemeldeten Brutpaare bzw. bei Zugvögeln Individuen angegeben. Der Bereich Ammersee-Südufer stellt nur einen Teilbereich des gesamten Schutzgebietes dar. Die in der Spalte Bemerkung ggf. genannten Angaben zu Brutpaaren beziehen sich auf den Bereich Ammersee-Südufer. In der Tabelle grau hinterlegte Arten wären voraussichtlich in einer ausführlichen SPA-VP zu behandeln und Beeinträchtigungen können nicht mit Sicherheit vorab ausgeschlossen werden. Die Arten werden im Folgenden gruppenweise näher betrachtet. 51

52 4.2.1 Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit (Gruppe 1, hier: Wachtel, Wachtelkönig) Lebensraumansprüche Der Wachtelkönig ist eine Charakterart großräumig offener bis halboffener Niederungslandschaften. Er ist in seinem Vorkommen nicht zwingend an bestimmte Vegetationsgesellschaften oder oberflächennah anstehendes Grundwasser gebunden. Vorkommen finden sich in erster Linie in Niedermooren und Marchen, aber auch in ackerbaulich geprägten Fluss- und Talauen oder ehemaligen, heute vorwiegend grünlandgenutzten Niedermoorlandschaften. Besiedelt werden wechselfeuchte, vorzugsweise extensiv genutzte, höherwüchsige Wiesen, Nass- und Streuwiesen, landseitige, lockere Schilfbestände im Verlandungsbereich von Gewässern und Kalk-Flachmoorbestände, wobei die Flächen wenigstens in der Brutzeit frei von stehendem Wasser sein müssen. Bevorzugt werden dabei feuchte Habitate, die oftmals im Winter oder zeitigen Frühjahr überflutet oder überstaut sind und noch vor Beginn der Brutzeit oberflächlich abtrocknen. Aufgrund des hohen Deckungsbedürfnisses werden vornehmlich Bestände genutzt, die zu Beginn der Brutzeit eine Höhe von mindestens 60 cm aufweisen, dabei jedoch im Unterwuchs lückige Strukturen aufweisen, welche die Bewegung am Boden ermöglichen. Zudem spielt oftmals die Nähe zu niedrigen Büschen, Buschgruppen, Altschilfstreifen oder Hochstaudenfluren, die als Rufplätze durch die Männchen genutzt werden, eine große Rolle. Das Nest wird bei ausreichender Vegetationshöhe mitten in Wiesen, bei unzureichender Deckung bevorzugt in Randstrukturen errichtet. Die Wachtel besiedelt offene, weitgehend busch- und baumfreie Landschaften mit hoher Krautschicht, die ausreichend Deckung bietet. Ein Großteil der Bruten findet in vielen Landesteilen heute auf Äckern (v.a. Sommergetreide und Brachflächen) statt. Regelmäßig werden aber auch immer noch Niedermoore, Extensiv-, Feuchtund Nasswiesen / -weiden sowie höherwüchsige Magerrasen oder Heiden besiedelt. Wichtige Habitatbestandteile sind offene Sand- und Rohbodenstellen, in der Kulturlandschaft meist Weg- und Ackerraine, aber auch unbefestigte Wege. Vorkommen im Bereich Ammersee-Südufer Der Wachtelkönig wird im Rahmen des Brutvogel-Monitorings im Ramsar-Gebiet regelmäßig erfasst. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandsentwicklung im Bereich Ammersee-Südufer. Tabelle 30: Bestandsentwicklung Wachtelkönig (Ammersee-Südufer) Anzahl Rufer/Reviere pro Jahr (2?U) (1U) U = Nachweise im Umfeld des UG Quelle: Auszüge aus der Bestandserfassung ausgewählter Schilf- und Wiesenbrüter im Ammerseegebiet Brutsaison 2012, Brutvogel-Monitoring im Ramsar-Gebiet 52

53 Der Wachtelkönig ist im Ammerseegebiet eine unstete und unregelmäßige Brutvogelart, die in manchen Jahren invasionsartig hohe Brutbestände aufweisen kann, hingegen in anderen Jahren völlig als Brutvogel ausfällt. Nach einem erneuten Ausbleiben der Art wurden laut der ornithologischen Internetseite (Quelle: im Jahr 2015 im Bereich nördlich der St 2056 erneut Rufer des Wachtelkönigs erfasst. Die Wachtel ist nicht Bestandteil der Bestandserfassungen im Rahmen des Brutvogel-Monitorings. Konkrete Daten zum Vorkommen im Bereich Ammersee-Südufer, etwa zur exakten Verbreitung, zum Brutbestand oder zur Bestandsentwicklung liegen nicht vor. Es ist lediglich bekannt, dass die Art alljährlich im Gebiet brütet, in für die Art durchaus typischer schwankender Zahl und auch im Süden des Ammersees regelmäßig brütet. FFH-VP 2002 Wachtelkönig: Störungen der bisherigen Brutplätze sind aufgrund der großen Entfernung zum geplanten Radweg zwar kaum zu erwarten, doch stellen auch die radwegnahen Großseggenstreuwiesen mit für den Wachtelkönig günstiger Vegetationsstruktur am Nordrand der Dießener Filze potenzielle Bruthabitate dar. Brutversuche v.a. in diesen Bereichen (grundsätzlich aber auch in weiteren straßennahen potenziellen Habitatbereichen südlich und nördlich der Staatsstraße) könnten durch Störungen vereitelt werden (insbesondere durch eindringende Gebietsbesucher). Daher werden projektbedingt die Brutmöglichkeiten voraussichtlich verschlechtert. Die Wachtel wird in der FFH-VP 2002 nicht behandelt. Vorhabensbedingte Betroffenheit Sowohl für den Wachtelkönig als auch die Wachtel, für die (Dauer-)Lärm die bedeutsamste Störungsquelle darstellt, wird von Garniel & Mierwald (2010) eine Fluchtdistanz von 50 m angegeben. Eine gesonderte Betrachtung von Straßen mit Fuß- und Radwegen ist nicht erforderlich. Für die Arten besteht durch die Staatsstraße eine Vorbelastung im Hinblick auf Störungen. Im Bestand ist bei Straßen bis einschließlich Kfz/24 h vom Fahrbahnrand bis zur Fluchtdistanz (50 m) von einer Beeinträchtigung der Habitateignung zu 100 % auszugehen. Der Bereich von Fluchtdistanz bis 100 m ist bereits zu 20 % als Bruthabitat vorbelastet. Durch den Neubau eines begleitenden Radweges verschiebt sich der Wirkraum der Störungen geringfügig um die Breite des Radweges (ca. 3-7 m). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Der Wachtelkönig tritt als nicht alljährlicher Brutvogel in wechselnder Bestandsdichte auf. Grundsätzlich stehen großflächige potenziell geeignete Habitatflächen zur Verfügung. Die geringfügige Verschiebung des Wirkraumes für Störungen um ca. 3-7 m kann damit voraussichtlich über kleinräumige Verlagerung der Aktionsräume möglicher Brutpaare. Für den Wachtelkönig wären demnach die vorhabensbedingten Zusatzbeeinträchtigungen nach derzeitigem Erkenntnisstand als nicht erheblich anzusehen. 53

54 Um Aussagen zur Wachtel treffen zu können ist eine aktuelle Bestandserfassung erforderlich Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm (Gruppe 3, hier: Großer Brachvogel, Kiebitz) Lebensraumansprüche Große Brachvögel besiedeln ausgedehnte Offenlandschaften mit nur wenigen, darin eingelagerten Sichthindernissen wie z. B. Hecken oder Feldgehölzen. Typische Brutlebensräume sind Wiesengebiete in Flusstälern oder Niedermooren, daneben auch Hochmoore und Dünentäler im Küstenbereich. Die Größe eines Brutreviers beträgt 7 70 ha. Der Großteil des bayerischen Bestandes brütet inzwischen in Nasswiesen und (wechsel-)feuchten Wirtschaftswiesen. In ehemaligen Niedermoor- und Grünlandgebieten finden sich regelmäßig auch Brutvorkommen auf Äckern, die jedoch als Reliktvorkommen aufgrund der hohen Ortstreue der Art angesehen werden müssen und deren Bruterfolg i.d.r. sehr gering ist. Vorkommen in naturnahen Mooren und Streuwiesengebieten spielen der Zahl nach nur eine untergeordnete Rolle. Von besonderer Bedeutung für eine Ansiedlung hoch anstehende Grundwasserstände, eine niedrigere und lückige Vegetationsdecke und stocherfähige Böden. Als günstig haben sich Wiesengebiete mit hoher Standortvielfalt, in denen spät gemähte Flächen sich mit Frühmahdstreifen, Altgras- und Bracheflächen auf engem Raum abwechseln, erwiesen. Neben strukturellen Komponenten, wie weithin offene Flächen mit kurzrasigen und lückigen Pflanzenbeständen, sind für eine Ansiedlung und mögliche Bruterfolge hoch anstehende Grundwasserstände im zeitigen Frühjahr von besonderer Bedeutung, da die Art auf stocherfähige Böden angewiesen ist und nicht zuletzt deshalb Kleingewässer, vernässte Senken und Blänken gleichermaßen hohe Attraktivität besitzen. Der Kiebitz besiedelt weithin offene, baum- und strukturarme Landschaften. Als Wiesenbrüter ist er zu den klassischen Offenlandarten zu zählen. Die ursprünglichen Habitate lagen im Bereich großräumig offener Feuchtgebiete, so in Niederungen und Mooren, in der Kulturlandschaft v.a. im feuchten Wirtschaftsgrünland. Am Nistplatz darf die Vegetation zum Brutbeginn nicht zu hoch sein. Derartige Habitate findet der Kiebitz v.a. in extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesen, während Intensivgrünland, sofern es keine eingelagerten Sonderstandorte wie länger wasserführende Seigen und Mulden oder Störstellen aufweist, als Brutplatz ungeeignet ist. Entscheidend für eine Ansiedlung ist eine geringe Vegetationshöhe von maximal 10 cm zu Brutbeginn. In den letzten Jahren werden zunehmend Äcker besiedelt. Gebrütet wird bevorzugt in lockeren Kolonien. In den Grünlandgebieten liegt der Bruterfolg aber deutlich höher als in den Ackergebieten. Vorkommen im Bereich Ammersee-Südufer Sowohl Großer Brachvogel als auch Kiebitz werden im Rahmen des Brutvogel- Monitorings im Ramsar-Gebiet erfasst. Beide Arten brüten regelmäßig im Bereich des Ammersee-Südufers. Der Große Brachvogel wurde 2012 mit drei Brutpaaren nachgewiesen (in den Vorjahren meist zwei Brutpaare). Wie auch in den vorausgehenden Jahren wurden die nördlichen Ammerwiesen bevorzugt genutzt. Nach der Fertigstellung einer Renatu- 54

55 rierungsmaßnahme an der Rott wurde nach Fundnachweisen in der ornithologischen Internetseite ornitho.de im Jahr 2015 hier ein vierter Nachweis des Großen Brachvogels erbracht. Der Kiebitz wurde 2012 in den nördlichen Ammerwiesen mit Revieren erfasst. Dies entspricht nach 2009 (13 Brutpaare) einem anhaltend hohen Bestand der Art. Der Bruterfolg war allerdings erneut sehr niedrig. In den Jahren 2006 und 2009 nutzte der Kiebitz jeweils auch die Ammerwiesen südlich der Staatsstraße. Insgesamt handelt es sich um eine eher kleine Population (gemeldet ist der Kiebitz im gesamten Schutzgebiet mit nur 6 Brutpaaren). FFH-VP 2002 Großer Brachvogel: Aufgrund der höheren Empfindlichkeit des Brachvogels gegenüber Fußgängern im Vergleich zu durchfahrenden Autos und Radfahrern muss davon ausgegangen werden, dass nicht nur wie bisher in einem Korridor von ca m, sondern in m Abstand von der Staatsstraße keine erfolgreiche Brut mehr möglich ist. Der Kiebitz wird in der FFH-VP 2002 nicht behandelt. Vorhabensbedingte Betroffenheit Bei Verkehrsmengen unter KfZ/ 24h ist eine lärmbedingte Zunahme der Prädationsgefahr für die Arten der Gruppe 3 nicht relevant. Die Ermittlung der betroffenen Brutpaare erfolgt anhand der artspezifischen Effektdistanz. Der Kiebitz hält zu schwach befahrenen Straßen einen größeren Abstand ein, als zu stark befahrenen Straßen, wenn Menschen aus großer Entfernung sichtbar sind. Die Vertreter der Gruppe 3 sind damit wiederum in zwei Untergruppen zu teilen. Tabelle 31: Artspezifische Effektdistanzen (Großer Brachvogel, Kiebitz) Effektdistanzen für Straßen mit Verkehrsmengen bis einschließlich Kfz/24h Art Effektdistanz Abnahme der Habitateignung von m von 100 m bis zur Effektdistanz der Art Großer Brachvogel 400 m 25 % 25 % Kiebitz 200 m 25 % 25 % Sonderfall: Schwach befahrene Straßen mit Fuß- bzw. Radwegen und Parkmöglichkeiten Art Effektdistanz zu Rad und Fußwegen Abnahme der Habitateignung von m von 100 m bis zur Effektdistanz der Art Kiebitz 400 m 100 % 25 % Für den Großen Brachvogel verschiebt sich damit der Wirkraum geringfügig um die Breite des Radweges (ca. 3-7 m). Wobei für den Bereich der 400 m Effektdistanz keine vollständige Habitatentwertung zu verzeichnen ist, sondern eine Abnahme der Habitateignung um 25 %. Eine Differenzierung von Straßen und Radwegen ist für die Art nicht erforderlich. Eine weitere Verschlechterung der Brutmöglichkeiten für den Brachvogel wäre damit unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu verzeichnen. 55

56 Der Kiebitz weist hingegen eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Störungen durch Fußgänger und Radfahrer im Vergleich zu Straßenverkehr auf. Als Vorbelastung ist für den Kiebitz eine Minderung der Habitateignung in einem Abstand von 200 m zum Fahrbahnrand der Staatsstraße zu berücksichtigen. Mit dem Neubau eines Radweges ist auf den ersten 100 m von einer vollständigen Habitatentwertung und bis zu einem Abstand von 400 m südlich von einer Minderung der Habitateignung um 25 % auszugehen. Trotz der zwischenliegenden Staatsstraße wären darüber hinaus in geringer Ausprägung zudem möglicherweise auch Auswirkungen auf Brutvorkommen nördlich der Straße zu berücksichtigen. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Für den Großen Brachvogel wären demnach die vorhabensbedingten Zusatzbeeinträchtigungen nach derzeitigem Erkenntnisstand als nicht erheblich anzusehen. Die Ursachen des geringen Bruterfolgs der Kiebitzpopulation in den Ammerwiesen sind nicht geklärt. Der Bruterfolg der letzten Jahre ist bei Berücksichtigung der vorliegenden Daten vermutlich nicht bestandserhaltend. Ob sich der Bestand (evtl. durch Zuwanderung) auf dem Niveau von 2012 halten kann bleibt abzuwarten. Die grundsätzliche Habitateignung und -qualität der Flächen südlich der Staatsstraße ist im Rahmen einer Wertung der Erheblichkeit mit einzustellen. Im Falle einer Reduzierung des Radwegeverkehrs im Bereich der Raistinger Schleife ist auch zu prüfen inwieweit hierdurch potenzielle Habitatflächen entstehen bzw. eine Aufwertung entsprechender Flächen hervorgerufen wird, die der kleinen Population Ausweichraum bieten (bzw. im Rahmen einer Maßnahme zur Schadensbegrenzung gesichert werden können). Eine Wertung im Hinblick auf eine mögliche Erheblichkeit ist aufgrund der unzureichenden Datengrundlagen nicht möglich. Zwingend müssen Grundlagen zu möglichen Entlastungswirkungen erhoben werden. Außerdem ist eine Analyse der nutzbaren Habitatfläche zu erarbeiten. Da die Art Abstand zu aufragenden Strukturen einhält entstehen in Bereichen, die aufgrund von benachbarten Gehölzstrukturen keine Eignung als Habitat aufweisen, keine Betroffenheiten, gleichzeitig besteht hier ggf. auch ein Potenzial zur Aufwertung störungsferner Lebensräume. Bei einer Analyse der Habitatfläche sind außerdem weitere Faktoren wie hohe Wasserstände und Vernässungen im Frühjahr sowie Aufwuchshöhe und Mahdzeitpunkte von Wiesenflächen und vorhandene Vorbelastungen (z. B. Sportplatz, häufig frequentierte Spazierwege) zu berücksichtigen. Auf dieser Datengrundlage kann eine differenzierte Betrachtung der Lebensraumnutzung (Brutplatz, Nahrungsflächen) erfolgen Brutvögel mit untergeordneter Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4, hier: Blaukehlchen, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche) Lebensraumansprüche Für das Blaukehlchen als Bewohner von Feuchtgebieten im weitesten Sinn ist ein Nebeneinander von Bereichen mit dicht wachsender Vegetation (Nistplatz), vereinzelten erhöhten Singwarten und offenen, nur schütter bewachsenen oder vegetationslosen Flächen mit zumindest im zeitigen Frühjahr vernässten Bereichen (Nahrungssuche) wichtig. Bei dieser Kombination werden Altwässer, röhrichtbestandene Ufer von Still- und Fließgewässern sowie Moore besiedelt. Hinzu kommen anthro- 56

57 pogen entstandene oder veränderte (sekundäre) Lebensräume wie Abbaustellen, künstlich angelegte Teiche und Stauseen, ackerbaulich genutzte Auen mit verschilften Gräben und Rapsfelder. Das Braunkehlchen besiedelt als sogenannte Wiesenbrüter-Beiart bevorzugt offenes, mäßig feuchtes und extensiv genutztes Grünland. Wichtig ist das Vorhandensein bodennaher Deckung, vielfältiger Krautschicht und höherer Einzelstrukturen, z. B. vorjähriger Stauden, einzeln stehender Büsche oder Weidezäune als Singwarte sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot an Insekten. Lebensräume sind u.a. auch Feuchtgebietskomplexe, wo sie oftmals in den Randbereichen brüten (Staudenfluren, Böschungen) und die gesamte Offenlandschaft als Nahrungshabitat nutzen. Besonders günstig wirkt sich dabei das Vorhandensein kleinerer Brachflächen, von Einzelbüschen, Staudensäumen, aber auch Weidezäunen u.ä. aus. Das Schwarzkehlchen besiedelt offene bis halboffene zumeist sommertrockene Lebensräume. Das Nest wird bevorzugt in Hanglagen von Dämmen und Böschungen in dichter Vegetation errichtet. Wesentlich für Ansiedlungen sind darüber zumindest einzelne die Vegetation überragende Sing- und Ansitzwarten. Bruthabitate finden sich etwa in den Randzonen von Mooren, in Heiden, aber auch auf Sukzessionsflächen, Kahlschlägen und im Bereich von landwirtschaftlichen Nutzflächen an Gräben und Wegrändern. Der Wiesenpieper besiedelt offene bis halboffene Landschaften. Die besiedelten Landschaftsräume sind i.d.r. baum- und straucharm, weisen jedoch einzelne Sitzwarten auf. Die Bodenvegetation muss genügend Deckung zur Anlage des Nestes bieten, darf aber die Fortbewegung am Boden nicht behindern. Derartige Habitate findet der Wiesenpieper v.a. im extensiv genutzten Feuchtgrünland, auf Feuchtbrachen und in Mooren. Die Feldlerche besiedelt weitgehend offene Landschaften unterschiedlichster Ausprägung. Brutvorkommen finden sich v.a. in der agrarwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft, aber auch in Mooren, auf Heiden und in Dünengebieten. Wesentlich für eine Ansiedlung sind zumindest teilweise offene Böden mit einer lückigen und niedrigen Vegetationsdecke. Höher aufragende senkrechte Strukturen wie Siedlungsoder Waldränder oder auch höhere Dämme werden i.d.r. gemieden. Vorkommen im Bereich Ammersee-Südufer Alle fünf Arten werden im Rahmen des Brutvogel-Monitorings im Ramsar-Gebiet erfasst, wobei für das Blaukehlchen keine konkreten Fundpunkte angegeben wurden. Für das Blaukehlchen liegt demnach lediglich folgende textliche Beschreibung vor: Die meisten Reviere (8-9) verteilen sich recht regelmäßig im Uferschilf von der Schwedeninsel über den großen Binnensee und neue Ammermündung bis zu den Dießener Wiesen. Ein weiteres Revier im Uferschilf befand sich an der Inneren Dießener Bucht. Als zweiter Habitatkomplex konnten Reviere an schilfbestandenen Gräben in Streuwiesen am Schilchergraben (1-2) in den Dießener Wiesen und am 57

58 Äußeren Wachtfleckgraben in den Raistinger Wiesen kartiert werden. Unbesiedelt blieb erneut der Bereich des Rossgrabens in den nördlichen Ammerwiesen. Tabelle 32: Anzahl Reviere Ammersee-Süd Art Blaukehlchen Braunkehlchen 36 (30) Schwarzkehlchen Feldlerche Wiesenpieper Alle fünf Arten brüten regelmäßig im Gebiet. V.a. Braunkehlchen und Schwarzkehlchen kommen dabei auch unmittelbar südlich der Staatsstraße vor, aber auch die drei weiterhin betrachteten Arten haben Brutvorkommen im Nahbereich der geplanten Maßnahme. Der Bestand der Feldlerche weist dabei gewisse stärkere Schwankungen auf. Der Bestand von Blau- und Braunkehlchen scheint stabil, die Bestände des Schwarzkehlchens nahmen in den letzten Jahren, auch entsprechend dem bayernweiten Trend, deutlich zu, während für den Wiesenpieper ein Rückgang zu verzeichnen war. Zu beachten ist ferner, dass das Gebiet Ammersee-Südufer für Braunkehlchen und Wiesenpieper laut Bericht der Wiesenbrüterkartierung in Bayern 2014/15 (Bayer. LfU 2015) jeweils zu den 5 Vorkommen mit den größten Einzelbeständen zählt und bereits daher von besonderer Bedeutung für den Arterhalt ist. FFH-VP 2002 Blaukehlchen: Da der Radweg nur ca. 15 m vom als Brutplatz genutzten Weiden- Pseudoröhrichtbestand entfernt verläuft ist zu erwarten, dass zumindest in den radwegnahen Bereichen dieses Bestandes bis in rund 50 m Entfernung als Brutplatz künftig keine erfolgreichen Bruten mehr möglich sind. Eine völlige Aufgabe des Brutbereiches ist ebenfalls nicht auszuschließen. Braunkehlchen: Das Braunkehlchen reagiert nach Beobachtungen im Murnauer Moos und in den Loisach-Kochelseemooren noch bei etwa 50 Meter Entfernung von einer für den Vogel sichtbaren Störquelle deutlich auf Beunruhigung durch einen frei sichtbaren Menschen. Störungen könnten sich auch im Bereich der Pfeifengraswiese östlich des alten Schilchergrabens und im Bereich nördlich der Staatsstraße auswirken (querende Fußgänger), wo in den letzten Jahren vielfach Bruten nahe der Staatsstraße erfolgten. Schwarzkehlchen: Südöstlich der Straßenkreuzung auf den Flurstücken befindet sich eine über die letzten Jahre konstant als Bruthabitat des Schwarzkehlchens dienende Hochstaudenflur. Über 30 m Abstand Fluchtreaktionen sind nur mehr vereinzelt zu erwarten (ein Eindringen von Gebietsbesuchern in Richtung des Brutreviers wird durch den auf die Südseite des Radweges verlegten Graben verhindert). Der aktuelle Brutplatz der Art liegt gerade noch in dem Bereich, in dem mit vom Radweg ausgehenden Beunruhigungswirkungen zu rechnen ist, jedoch reicht das Revier nahe an den künftigen Radweg heran, dies gilt auch für den Revierbereich eines weiteren 2000 festgestellten Paares auf der Nordseite der Staatsstraße. 58

59 Wiesenpieper und Feldlerche werden in der FFH-VP 2002 nicht behandelt. Vorhabensbedingte Betroffenheit Für die Vogelaten der Wirkgruppe 4 ist eine reduzierte Besiedelung des Straßenumfeldes erkennbar. Der Verkehrslärm ist daran offenbar nur zu einem untergeordneten Anteil beteiligt. Für den Bau von Radwegen sind für diese Gruppe keine gesonderten Betrachtungen vorgegeben. Die ersten 100 m vom Fahrbahnrand sind bereits mit einer verminderten Habitateignung von 20 % vorbelastet. Durch den Neubau des Radweges verschiebt sich der Wirkraum der Störungen um die Wegebreite (ca. 3-7 m) nach Süden. Für die aktuell im Nahbereich der Straße brütenden Paare ergibt sich mit dem Bau des Radweges keine Änderung der Bestandssituation. Ein Verlust des bestehenden Brutreviers des Blaukehlchens im Nahbereich der Straße wäre damit unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu unterstellen. Eine Betroffenheit ergibt sich ggf. für Brutpaare im Abstand von 100 m zur St Hier liegen Nachweise von einem Brutpaar Braunkehlchen und einem Brutpaar (nicht sicher) Schwarzkehlchen. Alle Fundpunkte des Wiesenpiepers liegen weiter entfernt. Zum Blaukehlchen sind (ohne Fundpunkte) keine weiteren Aussagen möglich. Für die Feldlerche ist neben der verminderten Habitateignung von 20 % in den ersten 100 m vom Fahrbahnrand auch eine verminderte Habitateignung von 10 % von 100 m bis 300 m vom Fahrbahnrand als Vorbelastung vorhanden. Radwege sind für die Art nicht gesondert zu betrachten. Südlich der St 2056 liegt in einem Abstand von etwa 300 m ein Nachweis von einem Brutpaar der Feldlerche, für das möglicherweise eine Betroffenheit zu verzeichnen ist (evtl. Abhandlung als charakteristische Art des LRT 6510). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Eine abschließende Wertung der Erheblichkeit ist aufgrund der teils lückigen Datengrundlage nicht möglich. Auch sind keine Aussagen zu möglichen Entlastungswirkungen möglich, da für diesen Bereich keine Kartierungen vorliegen und entsprechend gesondert erhoben werden sollten. So ist etwa eine exakte Verortung der Nachweise des Blaukehlchens bzw. eine aktuelle Bestandserfassung erforderlich. Für Schwarzkelchen und Braunkehlchen ist aktuell zu prüfen ob Ausweichhabitate zur Verlagerung hinsichtlich der geringfügigen Änderung der Situation bzgl. der Störungen vorhanden sind (bzw. im Rahmen einer Maßnahme zur Schadensbegrenzung gesichert werden können). Auf vorliegenden Daten sind die Beeinträchtigungen für das Schwarzkehlchen voraussichtlich nicht erheblich. Auch für das Blaukehlchen zeichnet sich derzeit keine Erheblichkeit ab. Schwierig erscheint die Situation für das Braunkehlchen mit seinem stark abnehmenden Bestand in Bayern. Bei stärkerer Betroffenheit könnte aber ggf. eine Verbesserung von Habitatflächen für Braunkehlchen als Ausweichraum bei Störungen als Maßnahme zur Schadensbegrenzung eingestellt werden. 59

60 4.2.4 Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen (Gruppe 5, hier: Schwarzmilan) Lebensraumansprüche Der Schwarzmilan besiedelt halboffene Landschaften mit höherem Waldanteil bevorzugt in Gewässernähe, Flussauen oder anderen grundwassernahen Gebieten. Brutplätze liegen i.d.r. im lichten Baumbestand von Auwäldern, Feldgehölzen oder an Waldrändern. Zur Nahrungssuche werden bevorzugt Gewässer, daneben auch (feuchte) Grünlandgebiete und lokal Müllplätze aufgesucht. Vorkommen im Bereich Ammersee-Südufer Der Schwarzmilan brütete wiederholt im Auwaldsaum der Alten Ammer (südlich der Brücke). FFH-VP 2002 Schwarzmilan: alte FFH-VP: Beunruhigungen der bisherigen Brutbereiche des Schwarzmilan sind aufgrund der Entfernung von über 100 m nur bei Verlassen des Radweges durch Gebietsbesucher in Richtung Auwaldsaum zu erwarten. Die Eignung der dem Habitatcharakter der als Brutplatz ebenso geeigneten, dem Radweg unmittelbar benachbarten Teile des Auwaldsaumes nimmt durch die künftig vermehrten Störungen aber ab. Vorhabensbedingte Betroffenheit In der Gruppe 5 werden Brutvogelarten zusammengefasst, die kein spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen aufweisen. Das Abstandsverhalten von Greifvögeln lässt im Allgemeinen keine Abhängigkeit von der Verkehrsmenge erkennen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Verkehr für eine diffuse Unruhe sorgt und dass Greifvögel daher einen Sicherheitsabstand zu Straßen einhalten. Für den Schwarzmilan ist eine Fluchtdistanz von 300 m angegeben. Als Fluchtdistanz wird der Abstand bezeichnet, den ein Tier zu bedrohlichen Lebewesen wie natürlichen Feinden und Menschen einhält, ohne dass es die Flucht ergreift. Beim Schwarzmilan sind optische Signale entscheidend. Es ist somit davon auszugehen, dass die bestehende Straße bereits eine Vorbelastung bezüglich der Eignung straßennaher Gehölzbestände als Brutplatz darstellt. Es ist möglich, dass die gleichmäßige Reizkulisse des Verkehrs Gewöhnungseffekte fördert. Demnach spricht der Umstand, dass der Abstand, den z. B. mehrere Greifvogelarten zu Straßen unterschiedlicher Verkehrsmengen einhalten, der Fluchtdistanz der Art entspricht, gegen Gewöhnungseffekte. Da die Fluchtdistanz ebenso auf die Anwesenheit von Radfahrern anzuwenden ist ergibt sich durch den Bau des Radweges eine geringfügige Verschiebung des Wirkraums um die Wegebreite (ca. 3-7 m). Eine Verschlechterung der Brutmöglichkeiten wäre damit unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu verzeichnen. Eine Betroffenheit ergibt sich nur bei einer Entfernung des Brutplatzes von 300 m zur Straße, wobei allerdings die exakte Lage nicht bekannt ist. 60

61 Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Keine abschließende Wertung, da die exakte Lage des Brutplatzes nicht bekannt ist bzw. nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass dieser sich im Wirkbereich des Vorhabens befindet. Entsprechend ist eine aktuelle Bestandserfassung erforderlich. Benötigt wird zumindest eine Verortung des Brutplatzes, falls dieser sich in einer Entfernung von weniger 300 m Entfernung zur Straße befindet, bzw. der Ausschluss eines Brutplatzes hier. Zudem sind ggf. außerdem Ausweichmöglichkeiten für das Brutpaar zu prüfen Zugvögel / Wintergäste Lebensraumansprüche Das Verhalten der Vogelarten in den Rast- und Überwinterungsgebieten unterscheidet sich stark vom Verhalten im Brutgebiet. Mit Ausnahme von rastenden Weihen, die sich auch im Winter - abseits der Schlafplätze - als Einzelgänger verhalten, kommen die übrigen Rastvögel häufig in größeren Trupps vor. Gefahren werden in erster Linie optisch wahrgenommen. Sowohl Vogeltrupps, die auf Gewässern rasten, als auch solche, die sich tagsüber auf Landflächen aufhalten, meiden die Nähe von Landschaftsstrukturen, die das freie Blickfeld einschränken. Schlafplätze besitzen im Flächenverbund eines Rast- und Überwinterungsgebietes eine besondere Funktion, die bei dauerhafter Störung schwer auszugleichen ist. In Rast- und Überwinterungsgebieten wechseln die Vögel oft zwischen mehreren Flächen, die entsprechend ihres Nahrungsangebotes turnusmäßig aufgesucht werden. Vorkommen im Bereich Ammersee-Südufer Erhebungen zur Raumnutzung des Bereiches durch Vögel im Winterhalbjahr liegen nicht vor. Die Kornweihe sucht im Winter regelmäßig größere Schilfröhrichte als Schlafplatz auf. Im Bereich Ammersee-Süd wird ein Schlafplatz der Art vermutet, die genaue Lage ist allerdings nicht bekannt. Rückschlüsse auf die Verbreitung im Winter lassen die Strukturausstattung der Flächen sowie die Eignung als Nahrungshabitat zu. Als Durchzügler (Zuggäste), die sich i.d.r. nur wenige Tage im Rasthabitat aufhalten, kommen im UG u.a. potenziell Uferschnepfe, Wiesenweihe, Weißstorch, Kiebitz, Kampfläufer und Rotfußfalke vor. Als Wintergäste, die sich oftmals mehrere Monate im Winter im Rasthabitat aufhalten, kommen im UG potenziell Silberreiher, Merlin und Kornweihe vor. FFH-VP 2002 Für die Arten Kornweihe, Merlin und Kampfläufer liegen keine genaueren Angaben über die Bedeutung straßennaher Flächen vor. Aufgrund des Mangels an genaueren Daten sind die Auswirkungen von Störungen, die im Winterhalbjahr voraussichtlich weniger frequentierten Radweg auf die genannten Arten ausgehen, nicht genauer abzuschätzen. Eine Beeinträchtigung kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. 61

62 Vorhabensbedingte Betroffenheit Die Wirkungsprognose für Rastvögel basiert auf der von den Vögeln bzw. von den Individuen einer speziellen Art im Ist-Zustand jeweils nutzbaren Fläche. Eine Analyse des gebietsspezifischen Störungsgefüges ist deshalb erforderlich. Die Straße stellt eine Vorbelastung dar wobei durch den Bau des Radweges je nach Vogelart eine Verringerung der Habitateignung um weitere 25 % zu verzeichnen sein kann. Dies wäre mit einer vollständigen Entwertung innerhalb des artspezifischen Störradius gleich zu setzten. Für einige Arten liegen keine Angaben zum artspezifischen Störradius vor, hier muss ggf. auf Analogieschlüsse zu Arten mit vergleichbaren Lebensraumansprüchen und Rastverhalten zurückgegriffen werden. Eine Analyse des gebietsspezifischen Störungsgefüges ist erforderlich, um die zusätzliche Einschränkung der Raumnutzung durch das zu prüfende Straßenbauprojekt zu ermitteln. Nicht selten zeigt sich dabei, dass die Rastvögel nur einen überraschend geringen Anteil der scheinbar zur Verfügung stehenden Flächen tatsächlich uneingeschränkt nutzen können. Eine gleichgroße Einschränkung der Nutzung von Rastflächen kann deshalb je nach Gebiet unterschiedlich schwerwiegende Folgen haben. (Garniel & Mierwald 2010). Eine Differenzierung bezüglich der möglichen Betroffenheit ist außerdem zwischen Zugvögeln und Wintergästen vorzunehmen. Da sich Zugvögel i.d.r. nur wenige Tage im Jahr im Rasthabitat aufhalten und ihnen im Bereich Ammersee-Süd in den meisten Fällen großflächig vergleichbare und geeignete Flächen zur Verfügung stehen, weisen sie eine deutlich geringere Empfindlichkeit auf als Wintergäste. Die deutlich länger im Raum anwesenden Wintergäste weisen somit grundsätzlich eine höhere Empfindlichkeit auf. Sowohl Silberreiher als auch Merlin reagieren dabei wenig sensibel gegenüber Störungen. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit ergibt sich für diese beiden Arten somit zwar möglicherweise, jedoch voraussichtlich nicht in entscheidungserheblichem Ausmaß. Die Kornweihe ist eine Art mit großem Raumanspruch, für die im Winter regelmäßig genutzte Schlafplätze eine sehr große Bedeutung und damit eine sehr hohe Empfindlichkeit aufweisen. Zur Ermittlung einer möglichen Betroffenheit ist die Lage des vermuteten Schlafplatzes zu klären bzw. ein Vorhandensein im Wirkraum des Radweges über Geländeerhebungen im Winterhalbjahr auszuschließen. Zu berücksichtigen wäre hier noch die zu erwartende geringere Intensität der Nutzung des Radweges im Winterhalbjahr. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Eine abschließende Beurteilung ist nicht über alle Arten möglich. Vorbehaltlich einer Klärung bzgl. des Schlafplatzes der Kornweihe entstehen voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele. 62

63 5 Rahmenbedingungen Ausnahmeverfahren Im Rahmen der vorliegenden erfolgt aus methodischen Gründen und wegen teils lückiger Datengrundlagen keine abschließende Wertung hinsichtlich der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Schutzgebiete des Netzes Natura Im Folgenden werden die Anforderungen an ein mögliches Ausnahmeverfahren beschrieben. Sollten im Rahmen einer Verträglichkeitsstudie erhebliche Beeinträchtigungen auf eines der Schutzgebiete und deren Erhaltungsziele durch das Projekt erfolgen, sind nachfolgende Ausnahmetatbestände für die FFH-Ausnahmeprüfung zu untersuchen. Ein Projekt kann mittels Ausnahme zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, nicht gegeben sind und wenn das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art notwendig ist. Soll ein Vorhaben zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 notwendigen Maßnahmen (Kohärenzmaßnahmen) vorzusehen. Werden prioritäre Lebensräume und/oder Arten erheblich beeinträchtigt, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder mit maßgeblich günstigen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe (vgl. Punkt 2 oben) können nur berücksichtigt werden, wenn zuvor eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt wurde. 5.1 Alternativenprüfung aus Sicht der Belange von Natura Bestimmung des Zwecks und des Ziels des Vorhabens Zweck und Ziel des Vorhabens werden im Erläuterungsbericht (Unterlage 1 zur Tektur 2002) wie folgt dargestellt: Durch den Bau des straßenbegleitenden Rad- und Gehweges soll die St 2056 verkehrssicherer werden. Eine Lücke im Rad- und Gehwegenetz um den Ammersee wird dadurch geschlossen Darstellung und Begründung der Auswahl der untersuchten Alternativen Weiter ist zu prüfen, ob zumutbare Alternativen zur Geprüften vorliegen, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer Stelle oder in anderer Ausführung erreichen. Falls zumutbare Alternativen vorhanden sind, ist ein Vergleich erforderlich, ob anderswo keine oder geringere Beeinträchtigungen nach FFH-Regime zu erwarten sind. 63

64 Eine Alternativenprüfung wurde 2002 durchgeführt, es wurden drei Varianten geprüft: A Straßenbegleitende Nordvariante B Straßenbegleitende Südvariante (gewählte Variante) C Abgerückte Südvariante auf der östlichen Teilstrecke Aus den drei untersuchten Varianten wurde die straßenbegleitende Südvariante (B) gewählt. Diese ist Gegenstand der damals erarbeiteten FFH-Verträglichkeitsstudie. Die oft genannte Variante der Raistinger Schleife war nicht Gegenstand der Alternativenprüfung und auch die Auswirkungen der Variante auf die Schutzgebiete wurden nicht näher untersucht. Die Wegeführung der Raistinger Schleife liegt ebenfalls auf großer Länge innerhalb des heutigen Vogelschutzgebietes (Anmerkung: 2002 lag die Wegeführung Raistinger Schleife randlich an das Schutzgebiet angrenzend). Aus diesem Grund wäre für eine abschließende Beurteilung eine vergleichende Wertung erforderlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet. Außerdem wäre darzulegen ob der mit dem Vorhaben verfolgte Zweck mit beiden Varianten erreicht wird Bewertung der Alternativen hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit Der Begriff der Zumutbarkeit basiert auf dem im EU-Recht verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 3 des EG-Vertrages) und hängt eng mit dem Begriff der Angemessenheit zusammen. Eine Unzumutbarkeit einer Alternative ist demnach erst dann gegeben, wenn die mit dem Rückgriff auf eine andere Alternative verbundenen Anstrengungen zum Schutz des Netzes Natura 2000 außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zum erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen. Die Zumutbarkeit ist daher immer am Gewicht der betroffenen gemeinschaftlichen Schutzgüter zu messen. Je höher die Schutzbedürftigkeit bzw. die Repräsentanz und je schwerer die Beeinträchtigungen des Schutzgebietes sind, desto eher sind Mehranstrengungen zum Schutz von Natura 2000, ggf. auch unter Inkaufnahme von Abstrichen vom Zielerfüllungsgrad zumutbar. Darüber hinaus sind bei einer Alternative, die gegenüber der bisher vorgezogenen Lösung deutlich geringere Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes bewirkt, Mehraufwendungen eher zumutbar, als wenn diese Alternative nur zu einem geringen Vorteil gegenüber der bisherigen Vorzugsvariante führt. Bei der Prüfung der Frage ob es sich bei den anderen Varianten um zumutbare Alternativen handelt sind folgende Aspekte mit einzustellen: Gehweg Die Entfernung von der Brücke über die neue Ammer bis zum Ortseingang Dießen beträgt über die Birkenallee 3,5 km. Diese Strecke kann ein Fußgänger in etwa einer dreiviertel Stunde zurücklegen. Nimmt der Fußgänger den Wegeverlauf der Raistinger Schleife legt er ca. 6,3 km zurück und braucht damit fast die doppelte Zeit. E-Bike Mit der stetig zunehmenden Nutzung von Pedelecs werden die mit dem Fahrrad zurückgelegten Strecken länger. V.a. von der älteren Generation werden diese gerne genutzt. Der Bedarf für Radwege steigt damit an. 64

65 Schulweg Stellungnahme Schulleiter: Der Einzugsbereich des Ammersee-Gymnasiums in Dießen erstreckt sich im Landkreis Weilheim bis zur Gemeinde Pähl mit ihren Ortsteilen. Es ist deshalb ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben sicher und auf direktem Weg mit dem Fahrrad in die Schule zu gelangen. Das Ammersee-Gymnasium unterstützt daher das Vorhaben einen Radweg entlang der Birkenallee zu schaffen. Gemeindeverbindung Stellungnahme ADFC: Bundesweit nimmt die Benutzung des Fahrrades in der Freizeit und als Alltagsverkehrsmittel zu. Strecken bis 5 km werden im alltäglichen Verkehr leicht und damit häufiger zurückgelegt. Der Alltagsradfahrer legt großen Wert auf direkte und sichere Verbindungen zu seinen Zielen. Umwege kosten Zeit und Kraft und werden kaum akzeptiert. Mit einem neuen straßenbegleitenden Radweg entlang der Birkenallee und der Kreisstraße WM9/LL10 sowie einer sicheren Querungsmöglichkeit an der Abzweigung der Staatsstraße 2056/ LL10 wäre das Defizit für die Radfahrer am Ammersee-Südufer behoben. Eine einmalige Zählung des ADFC im August 2014 hat zum Ergebnis, dass an der Abzweigung der Landstraße Richtung Raisting weiterhin ca. ¼ der Radfahrer die Route über die St 2056 (Birkenallee) wählen. Sicherheit Stellungnahme Polizeiinspektion Landsberg am Lech: Aus der Sicht der Polizei sind die vorhandenen Radrouten verkehrstechnisch für die Radfahrer wesentlich sicherer als die Befahrung der Birkenallee. Da der Umweg über Raisting nach der Erfahrung der Polizei aber nicht akzeptiert wird, könnte durch einen Radweg entlang der Birkenallee die Verkehrssicherheit erheblich verbessert werden. 5.2 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Bei der Beurteilung des überwiegenden öffentlichen Interesses dienen auf der einen Seite die Gründe des öffentlichen Interesses sowie auf der anderen Seite die Schutzwürdigkeit des Gebietes und seiner betroffenen Lebensräume als Grundlage. Diese beiden Beurteilungsgrundlagen werden gegenüber gestellt um zu ermitteln ob die Gründe des öffentlichen Interesses überwiegen. Nur in diesem Fall sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gegeben. Das Vorliegen der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses wird durch die Planfeststellungsbehörde festgestellt. Die Unterlagen der FFH- Verträglichkeitsprüfung liefern die Beurteilungsgrundlage. Wobei die Unterlagen aus dem Jahr 2002 unter aktuellen Gesichtspunkten keine ausreichende Datengrundlage liefern. Die Ausgangssituation 2002 war eine erhebliche Beeinträchtigung von mehreren Schutzgebieten (sowohl FFH-Gebiet als auch Vogelschutzgebiet). In den jeweiligen Gebieten waren zudem gleich mehrere Arten bzw. Lebensraumtypen sowie Vogelarten des Anhangs 1 (vergleichbare Wertung wie prioritäre LRT, Arten) erheblich beeinträchtigt. Somit wären um eine Genehmigung zu erteilen auch sehr gewichtige Gründe des öffentlichen Interesses auf der anderen Seite in die Waagschale zu legen. Auf Grundlage einer aktuellen FFH-Verträglichkeitsstudie ist damit auch das 65

66 Vorliegen der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses neu zu beurteilen. 5.3 Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 (Kohärenzmaßnahmen) Nach 34 Abs. 5 BNatSchG sind Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" erforderlich. Ziel der Maßnahmen ist es, die durch das Projekt entstandenen Funktionseinbußen für die Erhaltungsziele zu kompensieren. Die Ausgestaltung der Kohärenzsicherungsmaßnahmen richtet sich nach Art und Umfang funktionsbezogen an der jeweiligen erheblichen Beeinträchtigung aus, derentwegen sie ergriffen werden. Dementsprechend kommt als Kohärenzsicherungsmaßnahme die Wiederherstellung des beeinträchtigten oder die Verbesserung des verbleibenden Lebensraums, die Neuanlage eines Lebensraums oder die Beantragung der Eingliederung eines neuen Gebiets mit entsprechendem Erhaltungsziel in das Netz "Natura 2000" in Betracht. Vorgabe ist, dass diese in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Gebietsbeeinträchtigung stehen. In räumlicher Hinsicht ist die Einbuße der Funktion des beeinträchtigten Gebiets für die biogeografische Verteilung der geschützten Lebensräume und Arten auszugleichen. Als Vorschlag zum Kohärenzausgleich wird in der FFH-VP (Stand 2002) Fl.Nr. 2034, Gemarkung Raisting - Schiffländ (Größe 4,1 ha) genannt. Die Fläche liegt südlich der alten Ammer innerhalb des Schutzgebietes (Ausgangslage 2002: direkt angrenzend an das Schutzgebiet) handelte es sich im Bestand um ein Einsaat-Grünland. Der aktuelle Bestand und insbesondere die Lebensraumnutzung durch Tierarten müsste ebenso wie das vorhandene Aufwertpotenzial im Hinblick auf die u.a. möglicherweise erheblich betroffenen Arten überprüft werden. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Schmale Windelschnecke Braunkehlchen Kiebitz Jeweils vorbehaltlich der Ergebnisse der erforderlichen Bestandserfassungen und Wertungen im Rahmen einer Verträglichkeitsstudie. Für die genannten Arten stehen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Verfügung. 66

67 6 Zusammenfassung Zum Stand der vorliegenden FFH-VP (2002) war die Meldung der Schutzgebiete nicht abgeschlossen und vor diesem Hintergrund galt jede Flächeninanspruchnahme von LRT innerhalb eines Schutzgebietes als erhebliche Beeinträchtigung. Inzwischen liegen hierzu in Form einer Fachkonvention (Lambrecht & Trautner 2007) neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Ebenso liegen die Schutzgebietsabgrenzungen sowie die abgestimmten konkretisierten Erhaltungsziele vor und sind als Beurteilungsgrundlage maßgeblich. Die 2002 festgestellten erheblichen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet beruhen im Wesentlichen auf einer Zunahme von Störungen durch Radfahrer und Fußgänger, insbesondere falls diese den Weg verlassen. Bezüglich der Beurteilung von Störungen liegen jedoch für einige Arten (u.a. Wachtelkönig und Schwarzmilan) aktuellere Angaben zur Abschätzung der Störwirkungen vor, etwa unter Berücksichtigung von Effekt- oder Fluchtdistanzen (Garniel & Mierwald 2010). Bei der Beurteilung der Störwirkungen auf die Vogelpopulationen innerhalb des Schutzgebietes sind zudem eventuelle Entlastungswirkungen durch eine örtliche Verringerung von Störungen mit in die Wertung einzustellen. Ein bislang nicht berücksichtigter Aspekt ist die Entlastung im Bereich Raistinger Schleife (Lage ebenfalls überwiegend im Schutzgebiet). Die erneute Bewertung von Auswirkungen im Hinblick auf ihre Erheblichkeit sollte daher mittels vorliegender neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Um eine abschließende Wertung vornehmen zu können sind dazu folgende Bestandserfassungen, nach anerkannten Methodenstandards durchzuführen. Tiergruppe Tagfalter Tiergruppe Mollusken (Bachmuschel, Schmale Windelschnecke) Tiergruppe Avifauna (Brutvögel, Schlafplatz der Kornweihe) Sumpf-Glanzkraut Beurteilung der Machbarkeit und weitere Erfordernisse: FFH-Gebiet Raistinger Wiesen Bei einer Flächeninanspruchnahme unterhalb der Orientierungswerte voraussichtlich nicht erheblich. Verbesserte Grundlagen sind erforderlich im Hinblick auf Vorkommen einiger Arten nach Anhang II FFH-RL. Durchführung einer aktuellen Recherche der kumulativen Projekte im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens. FFH-Gebiet Ammer Bei einer Flächeninanspruchnahme unterhalb der Orientierungswerte voraussichtlich nicht erheblich. Verbesserte Grundlagen sind erforderlich im Hinblick auf Vorkommen einiger Arten nach Anhang II FFH-RL. Durchführung einer aktuellen Recherche der kumulativen Projekte im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens. 67

68 Vogelschutzgebiet Eine Erheblichkeit kann nicht per se für vorkommende Arten aus der Gruppe der Wiesenbrüter bzw. Wiesenbrüterbeiarten ausgeschlossen werden. Verbesserte Grundlagen sind erforderlich im Hinblick auf Vorkommen einiger prüfungsrelevanter Vogelarten u.a. auch bezüglich möglicher Vorkommen im Umfeld der möglichen Varianten (Entlastungswirkungen). Durchführung einer aktuellen Recherche der kumulativen Projekte im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens. Für alle potenziell in höherem Maße betroffenen Vogelarten ist eine Durchführung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung / Kohärenzsicherungsmaßnahmen möglich und erprobt. Die Möglichkeiten zur Durchführung entsprechender Maßnahmen ist zu prüfen und auf ausreichender Datengrundlage zu konkretisieren. Fazit: Nach Auffassung des Fachgutachters sind wesentliche neue Fakten und Erkenntnisse gegeben. Gleichzeitig sind keine offensichtlichen und unüberwindbaren Hürden erkennbar, die gegen eine erneute Aufnahme eines Planungs- und Genehmigungsprozesses sprechen würden. Aufgestellt: Marzling, Dezember 2016 Dietmar Narr Landschaftsarchitekt 68

69 7 Anhang Kartenteil Natura 2000 Schutzgebiete Übersichtskarte, Maßstab 1: (1 Blatt) Bestandspläne Lebensraumtypen, Maßstab 1:1.000 (5 Blätter) Übersichtspläne Avifauna, Maßstab 1: (4 Blätter) 69

70 Dießen am Ammersee nach Dießen am Ammersee ROS $+ Nachweise wertgebende Brutvögel Gruppe 1 WK $+ ROS $+ ROS $+ Ammersee ROS $+ ROS $+ Schwedeninsel ROS $+ ROS $+ ROS $+ ROS $+ ROS $+ DRS $+ DRS $+ ROS $+ ROS $+ ROS $+ ROS $+ Symbol Code Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RLB RLD Av/A VS-RL Schutz Quelle $+ DRS Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 2 V 2 - s Weiß 2012 ROS Rohrschwirl Locustella luscinioides 3 * 3 - s Weiß 2012 WK Wachtelkönig Crex crex s Abfrage potenziell vorkommende Arten, ohne Fundpunkte Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RLB RLD Av/A VS-RL Schutz Wachtel Coturnix coturnix V * V - b Nachweis 2012 Nachweis 2015 Art nicht gemeldet im SDB Vogelschutzgebiet (Nachweis 2012) Effektdistanzen, Fluchtdistanzen, Störradien der Vogelarten ROS $+ ROS $+ ROS $+ geringfügige Verschiebung der Vorbelastung um ca. 3-7 Meter durch den geplanten Radweg Vorbelastung durch Staatsstraße und Landstraße Vorbelastung durch Wegeführung "Raistinger Schleife" Art Fluchtdistanz Abnahme der Habitateignung vom Fahrbahnrand bis zur Fluchtdistanz Abnahme der Habitateignung von der Fluchtdistanz bis 100 m Drosselrohrsänger 30 m 100% 20% Rohrschwirl 20 m 100% 20% Alte Ammer St m 50 m Wachtel 50 m 100% 20% Wachtelkönig 50 m 100% 20% Radwegeverbindungen (Bestand und Planung) Wegeverlauf der Raistinger Schleife auf Wirtschaftswegen nach Raisting Neue Ammer Wegeverlauf der Raistinger Schleife auf Landstraße (ohne Radweg) 50 m 100 m Straßenabschnitt der St2056 mit geplantem Neubau eines Radweges, südlich der Straße Rott nach Fischen Schutzgebiete Ramsar-Gebiet "Ammersee" Vogelschutzgebiet "Ammerseegebiet" Bahnlinie Schiffländ Sonstiges Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Ammersee-Südufer" Fläche für Maßnahmen zur Kohärenzsicherung aus dem alten Verfahren Raisting 100 m 50 m 50 m 100 m Projekt: Planinhalt: Vorhabensträger: Staatsstraße St Übersichtsplan Avifauna Brutvögel M 1: Gemeinde Pähl Kirchstraße Pähl Proj.-Nr.: Unterlage: Plan-Nr.: Bearbeitung: Datum: Maßstab: Markt Dießen am Ammersee Marktplatz Dießen am Ammersee N von 4 Narr / IS : Gemeinde Raisting Kirchenweg Raisting Quellennachweis / Plangrundlage Biotopkartierungsdaten (Artenschutz- und Biotopkartierung) sowie Schutzgebietsdaten/Ökoflächen aus dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur, Stand 2016) Bestandserfassung ausgewählter Wasservögel, Schilf- und Wiesenbrüter im Ammerseegebiet Brutsaison (2006, 2009, 2012), Brutvogel-Monitoring im Ramsar-Gebiet Ornithologische Datenbank im Internet ( Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus DS, USDA, USGS, AeroGRID, IGN, and the GIS User Community Verfasser:

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