Niederschrift. über die 61. öffentliche Sitzung des. Gemeinderates. in Wasserburg (Bodensee)

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1 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 669 Niederschrift über die 61. öffentliche Sitzung des Gemeinderates in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag, 18. September 2018 im Sitzungssaal des Rathauses Wasserburg (Bodensee), Lindenplatz 1, Wasserburg (Bodensee) # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # Anwesend: Beginn: 19:00 Uhr Erster Bürgermeister Thomas Kleinschmidt Ende: 20:30 Uhr Mitglieder des Gemeinderates: entschuldigt: Frau Annemarie Beck Herr Dr. Stephan Demmerer Herr Christian Diepold Frau Elisabeth Eisenbach Herr Ulrich Epple Herr Alexander Fundele Herr Stefan Hanser Herr Stefan Hilger Herr Marco Liebermann Herr Giovanni Marino Herr Joachim Rechtsteiner Herr Marco Rödel Herr Jörg Schilling Herr Josef Schmid Herr Joachim Weber Herr Walter Witzigmann entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # Schriftführer: Ulrike Langrehr Verwaltung Joachim Waldbaur Lindauer Zeitung: Julia Baumann Sonstige: Frau Kathrin Haury und Herr Merlin Rehmann) Planungsbüro Sieber) Kreisheimatpfleger: - Zuhörer: 17 Personen # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # #

2 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 670 Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Hengnau Nordwest" und die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau Nordwest" 3. Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Hengnau Nordwest" und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau Nordwest" - Beschluss über die Veränderungssperre 4. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung "Birkenried" 5. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung zur erfolgten Aufstellung der Außenbereichssatzung Birkenried an das Planungsbüro Sieber aus Lindau 6. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Padel-Court 7. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Padel Court" in der Reutener Straße auf dem Flurstück 530 der Gemarkung Wasserburg 8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kücheneinrichtung des geplanten Neubaus des Kioskgebäudes, Halbinselstraße Beratung und Beschlussfassung über Preisanpassung der Minigolfanlage im Bereich der Gaststätte Hegestrand Vergabe der turnusmäßigen Kanalreinigung und Teilinspektion nach dem Bayerischen Wassergesetz und der Eigenüberwachungsverordnung 11. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen Bürgerfragestunde: Herr Stefan Lau, der bei den Veranstaltungen auf dem Lindenplatz für die Toilettenreinigung zuständig ist, meldet sich zu Wort, um eine Beanstandung bekannt zu geben. Er sei schon von vielen Personen angesprochen worden, dass die öffentlichen Toiletten im Rathaus dringend renoviert werden müssten (z.b. die Lichtverhältnisse, Toilettenschüsseln, die Bodenfliesen etc.). Die Händetrockner müssten dringend ausgewechselt werden, weil sie alt und damit echte Stromfresser sind. Herr Dirk Zimmer teilt mit, dass er nachgelesen habe, dass bei sog. Padel-Courts oft die zulässigen Grenzwerte von db laut Lärmschutzverordnung überschritten

3 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 671 werden. Man bräuchte Schallschutzwände. Solche Padel-Courts sollten nicht in der Nähe von Wohngebieten angesiedelt werden. Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) beschließt die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderats am in der vorgelegten Fassung. : 2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Hengnau Nordwest" und die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau Nordwest" Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau-Nordwest" (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau-Nordwest" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 696 (Teilfläche), 698 (Teilfläche), 699, 707 (Teilfläche), 710, 710/4, 710/5, 710/6, 710/7, 711, 711/1, 712, 712/1, 712/2, 712/3, 712/4, 713, 714, 714/1 (Teilfläche), 714/2, 714/3, 714/4, 714/5, 714/6, 714/7, 714/8. Erfordernis und Ziele der Planung: Ermöglichung der Nachverdichtung durch Ausweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und Anpassung an moderne Bauweisen Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung und Erhalt vorhandener Blickbeziehungen Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

4 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 672 Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 3. Billigungs- und Satzungsbeschluss zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau-Nordwest" Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg billigt den Entwurf zur Veränderungssperre in der Fassung vom für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hengnau-Nordwest". Dieser Entwurf in der Fassung vom wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. 4. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung "Birkenried" Herr Rehmann vom Planungsbüro Sieber erläutert, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Falle nicht notwendig ist (notwendig z.b. beim Bau eines Kraftwerkes o.ä.). Eine Satzung dieser Art schafft noch kein Baurecht. Gemeinderatsmitglied Ulrich Epple stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) sollte im Zuge der Außenbereichssatzung einen Umweltbericht erstellen lassen. (Eingriffsausgleichsbilanzierung = Ausgleichsfläche) gemäß 2 Nr. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: 3 : 10 Somit ist der Antrag abgelehnt. Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Birkenried". Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichs-Satzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 550 (Teilfläche), 551(Teilfläche), 552 (Teilfläche), 553 (Teilfläche), 554, 554/1 (Teilfläche).

5 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 673 Erfordernis und Ziele der Planung: Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für ein geplantes Bauvorhaben im Bereich "Birkenried" Berücksichtigung und Erhalt der vorhandenen Siedlungs-Struktur Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichs-Satzung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichs-Satzung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Abstimmungsergebnis: 11 : 2 5. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung zur erfolgten Aufstellung der Außenbereichssatzung Birkenried an das Planungsbüro Sieber aus Lindau Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) beschließt, das Angebot vom Planungsbüro Sieber zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Birkenried vom April 2018 in Höhe von 4.342,01 (brutto) anzunehmen. Die Verwaltung wird zur Unterzeichnung beauftragt. Abstimmungsergebnis: 12 : 1 6. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Padel-Court" Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) beschließt die Änderung

6 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 674 des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Padel-Court" (Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nr. 530 (Teilfläche). Abstimmungsergebnis: 8 : 5 Auf ausdrücklichen Wunsch der anwesenden Gemeinderatsmitglieder werden die Gegenstimmen nachstehend namentlich aufgeführt: Gegenstimmen: Gemeinderatsmitglieder Dr. Demmerer, Hilger, Epple Weber und Beck) 7. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Padel-Court" in der Reutener Straße auf dem Flurstück 530 der Gemarkung Wasserburg Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Padel-Court" (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 530 (Teilfläche). Abstimmungsergebnis: 8 : 5 8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kücheneinrichtung des geplanten Neubaus des Kioskgebäudes, Halbinselstraße 79 Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) beschließt, den Tagesordnungspunkt 8 abzusetzen. Der Arbeitskreis Freiflächen Gestaltungsmaßnahmen Halbinsel wird bei einem Ortstermin festlegen, welche Kücheneinrichtung gekauft werden soll. Dabei soll darauf geachtet werden, dass man energieeffiziente Geräte einbaut. 9. Beratung und Beschlussfassung über Preisanpassung der Minigolfanlage im Bereich der Gaststätte Hegestrand 3

7 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 675 Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg Bodensee beschließt, die Preise für die Minigolfanlage im Bereich der Gaststätte Hege Strand 3 ab der Saison 2019 wie folgt anzupassen. Preise alt Preise neu (ab 2019) Erwachsene 3,00 Euro 3,50 Kind 1,50 Euro 2,00 Abstimmungsergebnis: 12 : 1 Gemeinderatsmitglied Stefan Hilger rügt, dass sich die Anlage derzeit in keinem Zustand befindet. Es müssen Renovierungen vorgenommen werden (z.b. fällt bei einer Bahn der Fangkorb immer ab. 10. Vergabe der turnusmäßigen Kanalreinigung und Teilinspektion nach dem Bayerischen Wassergesetz und der Eigenüberwachungsverordnung Beschluss 1: Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) beschließt, auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung der Zimmermann & Meixner Ingenieurgesellschaft mbh vom 30. Juli 2018 der Firma Dorr GmbH & Co KG, Im Hartl 13, Kaufbeuren, auf der Grundlage ihres Angebotes vom 24. August 2018 zum Preis von ,07 Euro den Auftrag zur turnusmäßigen Kanalreinigung und Teilinspektion zu erteilen und beauftragt und bevollmächtigt die Verwaltung zum Abschluss aller dazu notwendigen Verträge. Beschluss 2: Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) beschließt, die Zimmermann & Meixner Ingenieurgesellschaft mbh, Amtzell, mit der Durchführung der Konzeption zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) nach der Eigenüberwachungsverordnung zu beauftragen und beauftragt und bevollmächtigt die Verwaltung, zum Abschluss aller dazu notwendigen Verträge. 11. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen Geburtstage: Gemeinderatsmitglieder Christian Diepold und Ulrich Epple. Herzlichen Glückwunsch!

8 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 676 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen: Gemeindliches Gebäude SeeKrone : Die HOGA München (Hotel- u. Gaststätten- Beratungsgesellschaft mbh) wurde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Termine: :00 Uhr Promenandenkonzert Halbinsel Musikverein Aeschach :30 Uhr Duo Passagio St. Johannes :30 Uhr Promenadenkonzert Halbinsel Musikverein Wasserburg :30 Uhr Genuss und Herbst Lindenplatz :00 Uhr Flohmarkt Parkplatz Aquamarin Sonstiges: Auf dem Schulhof wurde um den Baum neuer Kies aufgetragen sowie die Bank erneuert (Foto) Auf dem Grundstück neben dem Aquamarin wurde mit der Ausholzung begonnen (Fotos) Baufortstand Kinderkrippe Hattnau (Fotos) Im Freibad Aquamarin waren über Badeeintritte zu verzeichnen Hinsichtlich der Kleinen Gartenschau wird eine Präsentation für den Satellitenstandort Wasserburg, welche von Herrn Feustel, Ersten Bürgermeister Kleinschmidt, Frau Kasper und Herrn Steinlein erarbeitet wurde, vorgestellt. Die Telekom hat den Breitbandausbau fast abgeschlossen. Das Seniorenheim Hege wurde vom MKD geprüft und die Bewertung 1,2 erhalten. Erster Bürgermeister Kleinschmidt verliest das Schreiben des Landratsamtes Lindau Anfragen: hinsichtlich des geprüften und genehmigten Haushaltssatzung für Gemeinderatsmitglied Ulrich Epple erkundigt sich, ob zwischenzeitlich ein neuer Bauamtsleiter eingestellt wurde. Erster Bürgermeister Thomas Kleinschmidt teilt mit, dass leider keine Bewerbungen vorliegen. Gemeinderatsmitglied Stefan Hilger erkundigt sich, ob es schon eine Nachfolge für Frau Dorn gibt. Erster Bürgermeister Thomas Kleinschmidt teilt mit, dass Frau Limberger seit Anfang September 2018 von Frau Dorn angelernt wird. Gemeinderatsmitglied Stefan Hilger erkundigt sich, wie das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept ankommt, ob man schon ein Fazit treffen könne. Gemeinderatsmitglied Joachim Weber moniert, dass der Gemeinderat keine Kopien der Antwortschreiben an Bürger bekommt, welche sich an die Gemeinde und Gemeinderat gewandt haben. Erster Bürgermeister Thomas Kleinschmidt teilt mit, dass auf die Schreiben geantwortet wurde. Jeder Gemeinderat kann natürlich auch selbst auf die Schreiben antworten. Die Gemeinderatsmitglieder werden Abschriften der Antworten erhalten.

9 Gemeinderat Wasserburg (B) 18. Sept öffentlich Seite 677 Gemeinderatsmitglied Dr. Stephan Demmerer schlägt vor, dass man überprüfen sollte, ob man nicht eine Einschränkung erlässt, wonach nicht überall Bauzäune mit Plakaten aufgestellt werden können. Erster Bürgermeister Thomas Kleinschmidt teilt mit, dass schon einmal eine Plakatierungsverordnung im Gespräch war. Man hat sich dafür entschieden, dass man eine Plakatierung beantragen muss. Man erhält dann einen Aufkleber vom Ordnungsamt. Wenn man die Plakate an einer nicht erlaubten Stelle anbringt, oder wenn Plakate ohne Aufkleber angebracht werden, werden diese vom Bauhof entfernt. Plakate, die entlang der Li16 angebracht werden, gehören in den Aufgabenbereich des Landratsamtes Lindau (Bodensee). Gemeinderatsmitglied Annemarie Beck erkundigt sich, ob es hinsichtlich des Bauvorbescheids des Seniorenheims schon etwas Neues gibt. Dies wird von Ersten Bürgermeister Thomas Kleinschmidt verneint. Nach Beratung und Beschlussfassung der oben stehenden Tagesordnungspunkte beendet der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:30 Uhr. Kleinschmidt Erster Bürgermeister Langrehr Schriftführerin

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