Ergebnisprotokoll zur Sitzung des Gemeinderates

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1 Ergebnisprotokoll zur Sitzung des Gemeinderates Mittwoch, , 14:30 Uhr Öffentlich zu 3 Tettnang als "Fairtrade Stadt" Vorlage: 130/10/1 Tettnang beteiligt sich an der Kompagne FairTrade Towns und möchte grundsätzlich den Titel der Fairtrade-Stadt erhalten. Die Stadt Tettnang verpflichtet sich, die für die Erreichung der fünf Kriterien für die Auszeichnung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Arbeitskreis Fairer und Regionaler Handel (Arbeitstitel) wird als Steuerungsgruppe für dieses Ziel beauftragt. Mit dieser Entscheidung wird gleichzeitig als erster Schritt beschlossen, dass bei allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie mindestens im Bereich des Büros des Bürgermeisters Fairtrade-Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. zu 4 Reform des Personenstandsrechts - Bildung eines Gesamtstandesamtsbezirks Vorlage: 129/10/1 1. Ab wird für das Stadtgebiet Tettnang ein Gesamtstandesamtsbezirk mit der Bezeichnung Standesamt Tettnang gebildet. 2. Der Standesamtsbezirk II Tettnang (bei der Ortsverwaltung Langnau) wird zum aufgelöst. 3. Der Standesamtsbezirk I Tettnang wird zum in den Standesamtsbezirk Tettnang umbenannt. Ergebnisprotokoll Seite 1 von 8

2 zu 5 Aufnahme eines zweckgebundenen Darlehens aus dem KfW- Förderprogramm "Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur" für das Städtische Wasserwerk Vorlage: 141/10 1. Die im Rahmen der Kreditermächtigung im Wirtschaftsplan 2010 des Städt. Wasserwerks (als Eigenbetrieb) vorgesehene Kreditaufnahme über ,- wird mit einem zinsverbilligten Darlehen aus dem KfW- Förderprogramm Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur in gleicher Höhe, zu vorstehenden Konditionen und zweckgebunden für die Wasserleitungsbaumaßnahmen im Zuge des Neubaus der innerörtlichen Entlastungsstraße genehmigt. 2. Die Verwaltung wird mit der Aufnahme dieses Darlehens d. h. mit dem Abschluss des Darlehensvertrags beauftragt. zu 6 Investitionskostenumlage 2010 an den Abwasserverband Unteres Schussental (AUS) - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe Vorlage: 142/10 mehrheitlich beschlossen Enthaltung 5 Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von für die Investitionskostenumlage 2010 an den AUS wird gem. 84 Abs. 1 GemO zugestimmt. zu 8 Vergabe der Bauarbeiten für die DSL/- Breitbandversorgung in Laimnau/Hiltensweiler Vorlage: 140/10 mehrheitlich beschlossen Enthaltung 1 Ergebnisprotokoll Seite 2 von 8

3 Die Bauarbeiten zur Verbesserung der DSL-/Breitbandversorgung für Laimnau und Hiltensweiler sowie bis zum DSLAM Nitzenweiler werden an die Fa. Wild zum Angebotspreis von ,00 vergeben. Die Bauarbeiten im Bereich der Gemarkung Kressbronn bis zum Fernmeldeturm Atlashofen vergibt die Gemeinde Kressbronn, hieran beteiligt sich die Stadt Tettnang mit 70%. Der Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Wasser-Müller wird nachträglich zugestimmt. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet bzgl. der Breitbandversorgung ein Versorgungskonzept zu erstellen. zu 9 Europaweite Ausschreibung der Reinigungsleistungen Gebäudeinnen- und Glasreinigung städtische Objekte Vorlage: 144/10 Das LOS 1 (Anlage 1) wird an die Fa. Prior & Preußner GmbH, Osnabrück, Unterhaltsreinigung ,82 Euro Glasreinigung 6.621,71 Euro das LOS 2 (Anlage 2) wird an die Fa. Ebra-Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Ravensburg Unterhaltsreinigung ,29 Euro Glasreinigung 6.410,19 Euro vergeben. zu 10 Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Tettnang in den Haushaltsjahren Vorlage: 143/10 Die Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen wird zur Kenntnis genommen. Ergebnisprotokoll Seite 3 von 8

4 Die fassung erfolgt mit der Maßgabe, dass die in der ergänzenden Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen laut Prüfbericht vom vorgelegten Vorschläge beachtet werden. zu 11 Änderung des Bebauungsplans "Hoher Rain V" (Bauvoranfrage - Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit je 1 Garage, Anlegen eines Stellplatzes in Tettnang, Meistersteig, Flst. Nr. 1944) Vorlage: 153/10 Dem Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit je 1 Garage wird im Rahmen einer Befreiung zugestimmt, insoweit ist eine Änderung des Bebauungsplans Hoher Rain V nicht erforderlich. zu 12 Bebauungsplan "Bürgermoos - Ost" - Änderung und Erweiterung - neuer Aufstellungsbeschluss Vorlage: 148/10 Auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsplans des Büros Krisch- Partner vom wird für die gepl. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Bürgermoos-Ost ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst. zu 13 Bebauungsplan "Tobeläcker V A" mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung Vorlage: 150/10 1. Der Gemeinderat der Stadt Tettnang beschließt, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Tobeläcker V A" mit örtlichen Bau- Ergebnisprotokoll Seite 4 von 8

5 vorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß 13a BauGB wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Tobeläcker V A" mit örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 679/1 (Teilfläche), 679/13, 679/14, 679/15, 679/16, 679/17, 679/18 und 679/22. Erfordernis der Planung: Einbeziehung der im Süden angrenzenden Flächen in den Bebauungsplan, um die städtebaulichen Entwicklung und Ordnung gemäß 1 Abs. 3 BauGB in Hinblick auf den neu aufzustellenden Bebauungsplan "Tobeläcker V B" (südlich angrenzend) zu sichern Ziele der Planung: - Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur - Erhalt der Siedlungs-Struktur - Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum - Überarbeitung und Anpassung der getroffenen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes - Vermeidung von Nutzungskonflikten Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 2. Im Rathaus der Stadt Tettnang, Montfortplatz 7, Fachbereich Bauberatung und Bauverwaltung im 2. OG, wird der Öffentlichkeit während der üblichen Dienstzeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach öff. Bekanntmachung die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern bei den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebau-ungsplanes Tobeläcker V A hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Gel- Ergebnisprotokoll Seite 5 von 8

6 tungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Tobeläcker V A kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und das weitere Verfahren fortzusetzen. zu 14 Bebauungsplan "Tobeläcker V B" mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss Vorlage: 151/10 1. Der Gemeinderat der Stadt Tettnang beschließt die Aufstellung des Bebauungs-planes "Tobeläcker V B" mit örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß 13a BauGB wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Tobeläcker V B" mit örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 679/1 (Teilfläche). Erfordernis der Planung: - Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs Ziele der Planung: - Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur - Beachtung der schallschutztechnischen Anforderungen zum benachbarten Bolz- und Sportplatz - Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen - Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum - Vermeidung von Nutzungskonflikten Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 2. Im Rathaus der Stadt Tettnang, Montfortplatz 7, Fachbereich Bauberatung und Bauverwaltung im 2. OG, wird der Öffentlichkeit während der üblichen Dienstzeiten Gelegenheit gegeben, sich ü- Ergebnisprotokoll Seite 6 von 8

7 ber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach öff. Bekanntmachung die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern bei den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Tobeläcker V B" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubar-keit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Tobeläcker V B" kann sich im Verlauf des Aufstellungsver-fahrens ändern. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und das weitere Verfahren fortzusetzen. zu 15 Anfrage - Erweiterung des Betriebsgebäudes durch Anbau einer Lagerhalle in Hiltensweiler, Bleichnauer Str. 14, FlstNr. 1175/3 Bauherr: Dorn Spritzguss GmbH, Bleichnauer Str. 14, Tettnang Änderung des Bebauungsplans "Hiltensweiler Ost" bzw. "Hiltensweiler Ost II" Vorlage: 152/10 Alternative B: 1. Änderung der Bebauungspläne Hiltensweiler Ost (Teil Gewerbe) und Hiltensweiler Ost II als städtischer Bebauungsplan. (1-stimmiger Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Langnau am 26. Oktober 2010) zu 16 Erlass einer Klarstellungssatzung nach 34 BauGB für Fünfehrlen und Feurenmoos Vorlage: 146/10 Ergebnisprotokoll Seite 7 von 8

8 1. Der Aufstellung einer Klarstellungssatzung für die Bereiche Fünfehrlen und Feurenmoos entsprechend Lageplan v und Satzung lt. Anlage wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahren (öff. Bekanntmachung) beauftragt. zu 17 Erlass von Ergänzungssatzungen nach 34 BauGB für den Bereich Grafenholzstraße in Tettnang-Laimnau Vorlage: 147/10 mehrheitlich beschlossen Enthaltung 3 1. Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzungen Grafenholzstraße Nord und Grafenholzstraße West entsprechend Abgrenzungsplan vom Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahren beauftragt (Begründung, Festsetzungen, ggfs. Umweltprüfung, Eingriffs- /Ausgleichsbetrachtung). Ergebnisprotokoll Seite 8 von 8

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