Besondere Teilnahmebedingungen (B)

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1 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, Messedauer: Montag, 7. bis Mittwoch, 9. Oktober 2019 Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Dienstag Mittwoch Öffnungszeiten für Aussteller: Montag bis Dienstag Mittwoch 09:00 19:00 Uhr 09:00 16:00 Uhr 07:30 19:00 Uhr 07:30 16:00 Uhr Veranstalter und wirtschaftlicher Träger: GmbH Messegelände München Deutschland Telefon Telefax exhibitor@exporeal.net Die nachstehend genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. B 1 Anmeldung Die Anmeldung zur EXPO REAL erfolgt ausschließlich online auf. Schriftlich eingereichte Anmeldungen werden nicht akzeptiert und können nicht bearbeitet werden. B 2 Zulassung Als Aussteller können nur solche deutschen sowie internationalen Unternehmen und Einrichtungen zugelassen werden, die den beigefügten Ausstellungsbereichen (= Nomenklatur) zuzuordnen sind. Die GmbH behält Anmeldeschluss ist Freitag, der 22. März sich vor, den Ausstellerkreis zu erweitern. Über die Zulassung und Berücksichtigung der gewünschten Standfläche entscheidet die GmbH Messeorganisation. B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7) Die Beteiligungspreise betragen netto pro m² Bodenfläche: Die Mindestgröße beträgt 20 m² Reihenstand (1 Seite offen) 525,00 EUR buchbar ab 20 m² Eckstand (2 Seiten offen) 545,00 EUR buchbar ab 70 m² Kopfstand (3 Seiten offen) 600,00 EUR buchbar ab 120 bis 140 m² in Abhängigkeit zur Aufplanungssituation Blockstand (4 Seiten offen) 630,00 EUR buchbar ab 200 m² Zweigeschossiger Standbau Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute Fläche mit 50 % des jeweiligen vorgenannten Beteiligungspreises. Der Beteiligungspreis beinhaltet sowohl die Miete der Standfläche als auch um fangreiche Serviceleistungen der GmbH, die insbesondere die Beratung bei der Standaufplanung, die Beratung hinsichtlich der bei der Standgestaltung zu beach tenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen, die Beratung beim Auf- und Abbau des Standes, die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit für die Messe, das Besuchermarketing und die Besucherwerbung für die Messe, die Vor bereitung und Durchführung messebezogener Pressekonferenzen, Präsenta tionen und Aussteller abende, sofern sie von der GmbH organisiert werden, die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonder schauen, sofern sie von der GmbH oder Dritten im Auftrag der GmbH organisiert werden, die Überlassung von zum Eintritt berechtigenden Aussteller ausweisen nach Maßgabe der Klausel B 11 Ausstellerausweise, die Überlassung von Eintrittsgutscheinen für Besucher nach Maßgabe der Klausel B 15 Online-Gutscheine, die Überlassung von Werbemitteln, die Beleuchtung, Heizung und Klima tisierung der Ausstellungsräumlichkeiten, die Grundbewachung des Veranstaltungs geländes, die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, die Bereit stellung von Lautsprecheranlagen, mit deren Hilfe die Besucher der Messe unterrichtet werden sollen, und sonstigen Be sucherinformations systemen einschließlich der Beschilderung, die Bereitstel- lung von Aufenthaltsräumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen für Aussteller, Besucher und Pressevertreter innerhalb der Ausstellungsräumlichkeiten, die An wesenheit von Sanitätern und die Verkehrs lenkung zum Veranstaltungs gelände sowie innerhalb des Veranstaltungs geländes umfassen. Obligatorischer Kommunikationsbeitrag Für alle Aussteller wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 690,00 EUR erhoben. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet den Grundeintrag im Messekatalog (print, online und mobile) nach Maßgabe der Klausel B 10 Media Services (Messeverzeichnisse: print, online und mobil). Für eine Freigabe des obligatorischen Kommunikationsbeitrags und eine damit verbundene Abbildung Ihres Firmen-Grundeintrags in den gedruckten Verzeichnissen, z.b. gedruckter Messekatalog, ist erforderlich, dass Ihre Online-Anmeldung als Haupt- oder Mitaussteller bis zum 19. Juni 2019 (23:59 Uhr) eingegangen ist. Nur dann ist eine Freigabe Ihres Firmen-Grundeintrags bis 12. Juli 2019 möglich. Für Aussteller, deren Online-Anmeldungen ab dem 20. Juni 2019 eingehen, ist nur noch eine Freigabe und damit verbundene Abbildung des Firmen-Grundeintrags in den online sowie mobilen Verzeichnissen möglich. Diese Aussteller erhalten daher ihre Zugangsdaten zum Aussteller-Shop und damit auch Katalogshop des EXPO REAL Media Services, wo die Freigabe vorgenommen werden kann erst ab dem 19. Juli Im Rahmen dieses Freigabeprozesses wird auch der von Ihnen gewünschte Firmenname für die Hallenpläne der EXPO REAL abgefragt. Die Kosten für den obligatorischen Kommunikationsbeitrag liegen ungeachtet des Eingangsdatums Ihrer Anmeldung bei 690,00 EUR pro Aussteller und Standfläche/Beteiligung und werden für Hauptaussteller im Rahmen der Zulassungsrechnung im Juni 2019, für Mitaussteller im Rahmen der Abschlussrechnung im November 2019 abgerechnet. Die Kommunikationsbeiträge der Mitaussteller werden immer dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt. Darüber hinaus erhält jeder Aussteller je ein Exemplar des gedruckten Messekatalogs vor Ort. Zusätzlich beinhaltet der Kommunikationsbeitrag den Eintrag der personenbezogenen Basisdaten der registrierten Ausstellerrepräsentanten mit in alle Messeverzeichnisse (Printverzeichnisse lediglich bei Registrierung bis zu der unter Termine und Logistik 2019 kommunizierten Deadline), sowie die Nutzung von MatchUp!, dem Matchmaking Service in der EXPO REAL App. Gegen zusätzliches

2 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, Fortsetzung B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7) Entgelt können weitere Einträge in den angebotenen Medien geschaltet werden. Die zusätzlichen Eintragungs- und Werbemöglichkeiten sowie die Preise, bereitgestellt durch den von der GmbH beauftragten Media Services Partner sind im Aussteller-Shop ersichtlich. Serviceleistungsvorauszahlungen Die Vorauszahlung auf Serviceleistungen ( Serviceleistungsvorauszahlung ) (vgl. A 7) beträgt bis 69 m² Ausstellungsfläche 60,00 EUR bis 119 m² Ausstellungsfläche 120,00 EUR ab 120 m² Ausstellungsfläche 210,00 EUR Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich erbrachten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet. Abweichend von der vorstehenden Regelung ist die GmbH berechtigt, eine Serviceleistungsvorauszahlung in Höhe des Betrages zu verlangen, der voraussichtlich für die EXPO REAL 2019 anfällt, wobei als Richtschnur unter anderem der Betrag gilt, der als Entgelt für Serviceleistungen für die EXPO REAL 2018 angefallen ist. Die GmbH ist berechtigt, nach Erhalt der Anmeldung eine Abschlagszahlung von bis zu 100% des Entgeltes zu verlangen, das die Messe München GmbH fordern kann, wenn der Aussteller mit der von der GmbH vorgeschlagenen Fläche zur EXPO REAL zugelassen werden würde. Über die Abschlagszahlung erteilt die GmbH eine Rechnung. Die GmbH ist berechtigt, die Zulassung zur EXPO REAL davon abhängig zu machen, dass die Abschlagszahlung rechtzeitig geleistet wird. AUMA-Beitrag Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. (AUMA) erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR/m² gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von der GmbH berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. Entsorgungspauschale Abfall Mit der obligatorischen Entsorgungspauschale für Abfall in Höhe von 7,50 EUR/m² wird die Entsorgung des beim Aussteller während des Auf- und Abbaus sowie der gesamten Messelaufzeit auf seinem Messestand anfallenden Abfalls pauschal abgegolten. Zweigeschossiger Standbau Bei zweigeschossigem Standaufbau wird die obligatorische Entsorgungspauschale für Abfall in Höhe von 7,50 EUR zusätzlich für die überbaute Obergeschossfläche pro m² erhoben und mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Produktions abfällen, ganzen Standelementen und kompletten Messeständen ist hiervon ausgenommen. B 4 Mitaussteller Die Teilnahme von Unternehmen als Mitaussteller (vgl. A 4) ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf der vorherigen Zulassung durch die GmbH. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn der Mitaussteller auch als Aussteller zulassungsfähig wäre. Zur EXPO REAL können nur Aussteller bzw. Mitaussteller zugelassen werden, die mindestens einem der in der Nomenklatur aufgeführten Ausstellungsbereichen zuzuordnen sind und deren Angebot mindestens einem der bei diesen Ausstellungsbereichen aufgeführten Nomenklaturpunkten entspricht (siehe Definitionen der Ausstellungsbereiche). Die Präsentation von zur EXPO REAL zulassungsfähigen Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen bzw. deren Logos auf Ausstellerständen ist nur dann zulässig, wenn diese Unternehmen als Mitaussteller oder Aussteller zur EXPO REAL angemeldet und zugelassen sind. Für jeden Mitaussteller wird eine obligatorische Mitausstellergebühr erhoben. Geht die Anmeldung des betreffenden Mitausstellers bis zum 19. Juni 2019 bei der GmbH ein, beträgt die obligatorische Mitausstellergebühr 675,00 EUR pro Mitaussteller. Für Mitausstelleranmeldungen, die ab dem 20. Juni 2019 bis 23. August 2019 bei der GmbH eingehen, beträgt die obligatorische Mitausstellergebühr 825,00 EUR pro Mitaussteller. Alle Anmeldungen der Mitaussteller, die vom 24. August bis zum 20. September 2019 bei der GmbH eingehen, werden mit 1.175,00 EUR pro Mitaussteller berechnet. Anmeldungen, die ab dem 21. September 2019 eingehen, können nicht mehr angenommen werden. Darüber hinaus wird für alle Mitaussteller ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 690,00 EUR erhoben. Mitaussteller, die sich nach dem 19. Juni 2019 anmelden, werden nur noch in den Online- sowie den mobilen Verzeichnissen geführt. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet für den betreffenden Mitaussteller dieselben Leistungen wie für den Hauptaussteller (vgl. B 3). Der obligatorische Kommunikationsbeitrag und die Mitausstellergebühr werden immer dem Hauptaussteller mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt, auch wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird, dem Mitaussteller alle sonstigen Positionen in Rechnung zu stellen. Sollte eine bei der GmbH eingegangene Mitausstelleranmeldung nachträglich storniert werden, ist die GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von 50,00 EUR zu verlangen. Hinweis Damit Mitaussteller sich anmelden können, übersendet der Hauptaussteller nach Absenden seiner Hauptaussteller-Anmeldung einen Link die Mitaussteller- URL an die geplanten Mitaussteller. Über die Mitaussteller-URL kann der Mitaussteller für die vom Hauptaussteller angemeldete Fläche eine Online- Anmeldung absenden. Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in unserem User Guide On - line Anmeldung, der Ihnen auf unserer Webseite unter / anmeldung zur Verfügung steht. Für jeden einzelnen Mitaussteller, für den keine Zulassung der Messe München GmbH vorliegt, ist die GmbH berechtigt, von dem Aussteller eine Vertrags strafe in Höhe von 4.500,00 EUR zu verlangen. Zudem kann die GmbH von dem Aussteller verlangen, dass Mitaussteller für die keine Zulassung der GmbH vorliegt, den Stand räumen. Kommt der Aussteller dem Räumungsverlangen der Messe München GmbH nicht unverzüglich nach, hat die GmbH das Recht, das zwischen der GmbH und dem Aus steller bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

3 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, B 5 Zahlungsfristen und -bedingungen (vgl. A 7) Die Rechnungsbeträge in sämtlichen von der GmbH erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei in EUR auf eines der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Die in diesen Rechnungen genannten Zahlungstermine sind verbindlich und einzuhalt en. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraus - setzung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in die Messeverzeichnisse (print, online und mobil) und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. B 6 Auf- und Abbautermine (vgl. A 15) Vorgezogener Aufbau (kostenpflichtig) Vorgezogener Aufbau (kostenpflichtig) ist möglich ab dem 29. September Vorgezogener Aufbau kann durch einen Aussteller erst ab einer Standfläche von 100 m² oder dem Bau eines Obergeschosses beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten dem entsprechenden Aussteller in Rechnung gestellt werden. Eine Weiterverrechnung an den Messebauer ist leider nicht möglich. Aufträge von Ausstellern können von der GmbH während des vorgezogenen Aufbaus nur werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr entgegengenommen bzw. ausgeführt werden. 3 Tage vorgezogener Aufbau 2.880,00 EUR/Stand und Aussteller 2 Tage vorgezogener Aufbau 1.860,00 EUR/Stand und Aussteller 1 Tag vorgezogener Aufbau 980,00 EUR/Stand und Aussteller Es kann trotz Buchung von vorgezogenem Aufbau zu Wartezeiten kommen, der Aussteller hat keinen Anspruch. Aufbau ab 2. Oktober 2019, 08:00 Uhr bis 6. Oktober 2019, 18:00 Uhr Logistik während des Auf- und Abbaus: Nähere Informationen erhalten Sie mit dem Verkehrsleitfaden. Am letzten Aufbautag, dem 6. Oktober 2019 müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge bis 18:00 Uhr aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen Der GmbH ist es aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die GmbH an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die GmbH nur an ihre Vertragspartner erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Abschlussrechnung nur auf die auf der Seite 1 des auf dem Anmeldeformular angegebene Rechnungsund Firmenanschrift bzw. die Anschrift, die auch für die Zulassungsrechnung verwendet wurde, ausgestellt werden kann. Nur auf diese Weise ist eine Verrechnung der geleisteten Vorauszahlung mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen möglich. Wünscht der Aussteller eine Rechnungsänderung oder dass eine Rechnung umgeschrieben wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller der GmbH für jede Rechnungsänderung einen Betrag i. H. v. 150,00 EUR zu zahlen, abweichend von der in Klausel A 7 Allgemeine Teilnahmebedingungen getroffenen Regelung, es sei denn, dass die in der ursprünglichen Rechnung enthaltenen Angaben über den Namen, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die GmbH die unrichtigen Angaben zu vertreten hat. Die Abschlussrechnungen über sämtliche Nebenkosten (z.b. Beschriftung, technische Services, Strom etc.) erhält der Aussteller nach Schluss der Veranstaltung. Sie sind von ihm sofort nach Erhalt zu bezahlen. Leistungen wie Standreinigung und Standbewachung werden direkt über den Servicepartner in Rechnung gestellt. bzw. Freigelände befinden, werden von der GmbH auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Bis 20:00 Uhr ist ein dekorativer Aufbau auf der eigenen Standfläche möglich. Eine Verlängerung der Aufbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zulässig. Die GmbH ist berechtigt, von dem Aussteller, der ohne Genehmigung der GmbH vorgezogenen Aufbau durchführt oder durch Dritte durchführen lässt, einen pauschalen Schadensersatz in doppelter Höhe des Entgeltes zu verlangen, das die GmbH für eine erteilte Gestattung verlangt hätte. Abbau ab 9. Oktober 2019, 16:00 Uhr bis 11. Oktober 2019, 18:00 Uhr. Einlass für Messebauunternehmen und Lieferanten am 9. Oktober 2019 nicht vor 17:00 Uhr. Hinweis Bitte beachten Sie, dass zu Beginn von Aufbau und Abbau eine Vielzahl an Messebauern und Speditionen vor Ort tätig ist. Da es leider in dieser Zeit immer wieder zu Diebstählen kommt, empfehlen wir, alle am Stand installierten Geräte und gelagerten Materialien zu kontrollieren und entsprechend zu sichern. Unser Tipp: Übergeben Sie diese per Übergabeprotokoll an das von Ihnen gewählte Standbau- oder Sicherheitsunternehmen und vereinbaren Sie einen Termin, um eine Rücknahme durchzuführen.

4 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, B 7 Standbau, Standgestaltung und Standausrüstung Bei der Anmeldung als Hauptaussteller zur EXPO REAL ist vom Aussteller anzugeben, ob ein zweigeschossiger Standbau gewünscht wird. Ohne vorherige Zustimmung der GmbH, Projektleitung EXPO REAL, ist ein zweigeschossiger Standbau nicht gestattet. Vermaßte Standpläne mit Grundriss- und Ansichtsskizzen im Maßstab 1:100 müssen bei der Planung eines von der GmbH, Projektleitung Expo Real, gestatteten zweigeschossigen Standes und / oder eines Standes über 100 m² bis spätestens 30. August 2019 bei der GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei verspäteter Einreichung fallen eventuelle Verspätungszuschläge an. Hallen und allgemein Eingeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,50 m. Zweigeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,50 m. Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und Freigelände-Beschreibung). Um den Charakter der EXPO REAL als Kommunikations- und Arbeitsmesse zu erhalten, ist auf eine offene Standgestaltung zu achten. Die GmbH ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Genehmigungsfähig sind Standpläne nur dann, wenn die offenen Seiten der Stände durchgehend offen gestaltet sind. Die Errichtung von geschlossenen Wänden ist zulässig, wenn diese nicht mehr als max. 70% der jeweiligen Standseite einnehmen, wobei eine durchgehende Wand eine Länge von max. 6 m nicht überschreiten darf. Nach einer geschlossenen Wandlänge von 6 m ist eine Durchgangsbreite von mind. 2 m einzuhalten. Diese Regelung ist aufgehoben, wenn ein Rücksprung von der Standgrenze von mind. 2 m eingehalten wird. Die GmbH behält es sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesen Regelungen zuzulassen. Die Rückwände des Messestandes, die über 2,50 m hinausragen, sind neutral, weiß, glatt und sauber zu gestalten. Hierfür sind nur blickdichte, lichtundurchlässige Materialien zulässig. Bei Werbeträgern, die über die eigenen Messewände hinausragen, ist ein Mindestabstand von 2 m zum direkt angrenzenden B 8 Technische Einrichtungen Die in den Technischen Richtlinien entsprechend bezeichneten technischen Leistungen wie z.b. Installationen zur Versorgung des Standes mit Strom und Wasser sowie Telefon können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 30. August 2019 bei der GmbH eingehen. Die Bestellungen der Leistungen sind im Aussteller-Shop der GmbH zu tätigen. Im Aussteller-Shop werden die genauen Lieferbedingungen bekannt gegeben. Die angebotenen Leistungen können ausschließlich bei der GmbH bestellt werden. Telekommunikationseinrichtungen (drahtgebunden oder mit Erweiterung WLAN) werden von der GmbH bereitgestellt. Das Betreiben ausstellereigener WLAN-Netze ist anmelde- und kostenpflichtig, die Anmeldung muss B 9 Einsatz von Arbeitsgeräten Es dürfen nur Kräne, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die von den zuständigen Servicepartnern der GmbH zur Verfügung gestellt werden. In besonderen Fällen hat eine Abstimmung mit der Standnachbarn einzuhalten. Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Das Gestalten der Gänge (Überbauen) ist nicht gestattet. Die GmbH behält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dieser Regelung zuzulassen, wobei ausschließlich das Verlegen von andersfarbigem Teppich gestattet wird. Podeste sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die vorgenannten Ausnahmen von der Genehmigungspflicht durch die Messe München GmbH gelten nicht, wenn das Standkonzept den Aufbau oder die Anbringung von LED-Bildschirmen, LED-Wänden oder sonstigen LED- Leuchtmitteln vorsieht. Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens bis 30. August 2019 mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) in zweifacher Ausführung bei der GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice (TAS 3), zur Genehmigung einzureichen. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen Vertragsfirmen der GmbH ausgeführt. Nur die eingebauten Nagelleisten dürfen benagelt werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen streng verboten. Das Aufstellen von Kraftfahrzeugen aller Art auf der Standfläche zu Ausstellungs- oder Dekozwecken ist untersagt und nur in Ausnahmefällen, die der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Messeleitung bedürfen, zulässig. Das Ausstellen von Kraftfahrzeugen unterliegt den Regelungen Ausstellung von Kraftfahrzeugen der Technischen Richtlinien. Fahrzeuge, die auf einem Messestand präsentiert werden, müssen nach erfolgter Positionierung von der Batterie getrennt und ihr Tankinhalt auf die fürs Ein- und Ausfahren notwendige Menge reduziert werden. Die Mitarbeiter des Technischen Ausstellerservice behalten sich eine Überprüfung während der Aufbauphase vor. Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.b. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den Baurechtlichen Bestimmungen unter Vordruck 1.3. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vorgaben der Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter. Für die weitere Bearbeitung werden Ihnen termingemäß die Ausstellerserviceformulare für die Bestellung weiterer Standleistungen übersandt. zwingend bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Funktion des hauseigenen Messe WiFi darf nicht beeinträchtigt werden, die SSID darf nicht über den Stand hinaus erreichbar sein, der Aussteller darf nur den von der GmbH zugeteilten Kanal verwenden. Es gelten die allgemeinen Anschlussbedingungen. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die GmbH, die auch stillschweigend, z.b. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Stornierung spätestens eine Woche vor offiziellem Aufbaubeginn bei der GmbH eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit schriftlicher Zustimmung der GmbH möglich. GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu erfolgen.

5 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, B 10 Media Services (Messeverzeichnisse: print, online und mobil) Der Grundeintrag enthält die Firmierung, Ort, Halle und Standnummer, Firmenhomepage, Eintrag in die Messeverzeichnisse, gegliedert nach Alphabet, Ländern, Branchen sowie den Eintrag in die Nomenklatur der EXPO REAL und wird von der GmbH in Rechnung gestellt (vgl. B 3 Obligatorischer Kommunikationsbeitrag). Weitere Eintragungs- und Präsentationsmöglichkeiten in diesen Medien werden den Ausstellern im Katalogshop des offiziellen Media Services Partners angeboten und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Media Services Partner wickelt diese weiteren Eintragungsmöglichkeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit dem Anmelder ab. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Verzeichnisse (print, online und mobil) übernimmt die GmbH keine Gewähr. Aussteller oder Mitaussteller werden unter der in der Anmeldung angegebenen Firmierung (= Firmenname) sowie der angegebenen Firmenadresse (= Rechnungsadresse) in den Messeverzeichnissen veröffentlicht. Sollten Aussteller oder Mitaussteller unter einer von der in der Anmeldung abweichenden Firmierung in den Messeverzeichnissen veröffentlicht werden wollen, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der EXPO REAL Projektleitung. In jedem Fall muss die abweichende Firmierung den selben Ausstellungsbereichen (= Nomenklatur) zuzuordnen sein, wie die in der Anmeldung angegebene Firmierung. Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der im Messekatalog (print, online und mobile) der GmbH auf sein Betreiben hin geschalteten Einträge. Sollten Dritte Ansprüche gegen die GmbH wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit der Einträge geltend machen, so stellt der Inserent die GmbH umfassend von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung auf Seiten der Messe München GmbH frei. Das Gleiche gilt für Einträge von Ausstellern und Mitausstellern, die der jeweilige Aussteller in den Messeverzeichnissen (print, online, mobil) der GmbH veranlasst hat. Der offizielle Media Services Partner für diese Messe ist: EXPO REAL Media Services jl.medien e.k. Inselkammerstraße Unterhaching Deutschland Tel Fax info@jl-medien.de B 11 Ausstellerausweise Für die Durchführungszeit der Messe erhält jeder Aussteller eine bestimmte Anzahl an kostenlosen Ausstellerausweisen für seinen Stand. In der Halle bis 20 m² Standfläche (Boden) 4 Print@home-Tickets für Aussteller für jede weiteren angefangenen 10 m² Standfläche (Boden) 1 Print@home-Ticket für Aussteller Als Standfläche gilt nur eine Fläche, für welche der Aussteller nach den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen zugelassen wird und auf welcher der Aussteller Produkte und Leistungen zeigt, welche im Einklang mit der Nomenklatur der Expo Real stehen. Flächen, welche nicht unter die o.g. Definition fallen, sind Sonderflächen und unterliegen nicht den Leistungen von Standflächen (z.b. Ausstellerausweise). Zusätzliche Ausstellerausweise sind kostenpflichtig und können für 315,00 EUR je Stück nur im Vorfeld der Messe über den Aussteller-Shop bestellt werden. Ausstellerausweise sind vor Ort NICHT erhältlich. Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal sowie für dauerhaft am Stand anwesendes Servicepersonal bestimmt, welches nicht bei einem Servicepartner der GmbH angestellt ist. Bei Missbrauch ist die GmbH berechtigt, den Ausstellerausweis einzuziehen. Der Firmenname, gültig und bindend für alle Tickets, kann vor der ersten Bestellung eines Tickets einmalig im Bestellsystem festgelegt werden. Eine nachträgliche Änderung des Firmennamens ist nur möglich, wenn sich die offizielle Firmierung des Ausstellers verändert hat und gilt dann ebenfalls für alle Tickets. Bitte beachten Sie, dass die EXPO REAL stichprobenartige Kontrollen im Eingangsbereich durchführt. Der entsprechende Ausstellerausweis ist nur in Verbindung mit einem Lichtbild ausweis gültig. Der Ausstellerausweis berechtigt NICHT zur kostenlosen Benutzung des MVV (Münchner Verkehrsverbund). Tickets für die Nutzung des MVV können späterhin im Aussteller-Shop der GmbH bestellt werden. Bitte beachten Sie hier die Mindestbestellkonditionen. Wenn Ausstellerrepräsentanten aus Versehen statt eines Ausstellerausweises ein Besucherticket kaufen, können diese Tickets gegen eine Gebühr von 50,00 EUR pro Ticket storniert werden. Der Aussteller kann dann über den Aussteller-Shop Ausstellerausweise bestellen. Dem Aussteller werden nur die Ausstellerausweise berechnet, die tatsächlich durchs Drehkreuz getreten sind. B 12 Rundschreiben Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben per Post oder über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe unterrichtet. B 13 Lärm, Geräuschkulisse, optische Einwirkung Video-, (inkl. LED-Bildschirme), Musik-, Showdarbietungen etc. während der Messelaufzeit (siehe Öffnungszeiten) bedürfen der vorherigen Zustimmung der GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, bis zum 30. August 2019 und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und sonstige akustische Tonverstärker/Beschallungsanlagen auf dem Messestand ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder Gänge abschallen. Die Lautstärke darf 60 db (A) in Abweichung zu den All- gemeinen Teilnahmebedingungen A 5.9 an der Standgrenze nicht überschreiten. Die GmbH ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.

6 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, B 14 LED-Bildschirme, LED-Wände und sonstige LED-Leuchtmittel Sofern das Standkonzept den Betrieb von LED-Bildschirmen, LED-Wänden oder sonstigen LED-Leuchtmitteln vorsieht, ist es gem. B 7 genehmigungs - pflichtig. Die aus diesen genannten Anlagen resultierenden Emissionen sind im Interesse aller Aussteller und Besucher so zu gestalten, dass außerhalb der Standgrenze des sie benutzenden Ausstellers keine Blendbeeinträchtigung entsteht, sowie das Erscheinungsbild der benachbarten Messestände nicht negativ beeinträchtigt wird. Die GmbH ist berechtigt, trotz einer vorher erteilten Genehmigung das Aufstellen derjenigen mit LED ausgestatteten Anlagen zu untersagen oder deren Abschaltung zu verlangen, die über die Standgrenze des sie benutzenden Ausstellers hinaus zu einer Blendbeeinträchtigung führen und/ oder das Erscheinungsbild der benachbarten Messestände negativ beeinträchtigen. B 15 Online-Gutscheine Aussteller und Mitaussteller haben die Möglichkeit, über den Aussteller-Shop Online-Gutscheine zu bestellen. Dem Aussteller bzw. dem Mitaussteller werden nur die tatsächlich eingelösten Online-Gutscheine zum Vorzugspreis von 315,00 EUR in Rechnung gestellt. Die Online-Gutscheine sind Messedauerkarten. Online-Gutscheine dürfen vom Aussteller bzw. Mitaussteller nicht gegen Entgelt abgegeben werden. Werden Online-Gutscheine eingelöst, die der Aussteller bzw. der Mitaussteller gegen Entgelt abgegeben hat, werden diese Online-Gutscheine dem Aussteller bzw. Mitaussteller zu dem Preis einer Messedauerkarte in Rechnung gestellt. Untersagt ist jegliche entgelt - liche oder unentgeltliche Weitergabe der Online-Ticket-Nummern und/oder der eines damit erworbenen Besuchertickets durch den vom Aussteller Berech- B 16 Foto-, Film- und Videoaufnahmen (vgl. A 10) Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie das Anfertigen von Zeichnungen ist innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von der GmbH zugelassen sind und eine von der GmbH ausgestellte gültige Genehmigung besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. Für professionelle Foto- und Filmaufnahmen vom eigenen Stand während der Messelaufzeit wird eine Genehmigung durch die GmbH benötigt. B 17 Ausstellerveranstaltungen Veranstaltungen am eigenen Messestand müssen bis spätestens 20. September 2019 angemeldet werden (siehe hierzu Termine und Logistik 2019 ) und sind genehmigungspflichtig. Tages-, Presse- und Konferenzraumveranstaltungen, können in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr am eigenen Messestand, einem Konferenzraum, einem Forum oder anderen Räumlichkeiten der Messe stattfinden. Bitte beachten Sie, dass Tagesveranstaltungen reine Arbeitsveranstaltungen sein sollen. Veranstaltungen, die als Empfang oder Get-Together durchgeführt werden sollen, werden nicht genehmigt. Abendveranstaltungen sind darüber hinaus auch kostenpflichtig. Abendveranstaltungen dürfen am 7. und 8. Oktober 2019 erst ab 19:00 Uhr beginnen und müssen spätestens um 22:00 Uhr beendet sein. Bis 22:30 Uhr besteht die Möglichkeit, notwendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen. Bis spätestens 23:00 Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben. Bitte beachten Sie, dass auch Proben, z.b. für eine musikalische Begleitung der Abendveranstaltung, erst ab 19:00 Uhr zulässig sind. Der Aussteller sorgt dafür, dass die Teilnehmer an seiner Veranstaltung weder die anderen Messestände betreten noch dort befindliche Gegenstände berühren. Der Aussteller sorgt dafür, dass die Teilnehmer an seiner Veranstaltung den Anweisungen des von der GmbH eingesetzten Sicherheitsund Ordnungsdienstes Folge leisten. Der Mindestumfang der Sicherheits- und Ordnungsdienstleistungen wird von der GmbH festgelegt. Der Aussteller stellt die GmbH im Zusammenhang mit der Veranstaltung schad- und klaglos. Die maximale Personenzahl pro Standveranstaltung ist bei jeder Veranstaltung zu beachten. Als Richtlinie gelten tigten. Durch den Aussteller berechtigt ist nur derjenige, dem explizit vom Aussteller die Online-Gutschein-Nummer zur Verfügung gestellt wurde. Wenn der Aussteller bzw. Mitaussteller Online-Gutscheine gegen Entgelt abgibt, ist die GmbH berechtigt, die Bestellung fristlos zu kündigen und die Erteilung bereits bestellter Online-Gutscheine zu verweigern oder das mit der Online-Gutschein-Nummer erworbene Besucherticket zu sperren. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine Mitaussteller von der vorstehenden Re - gelung Kenntnis nehmen. Für die mit Online-Gutschein-Nummern erworbenen Besuchertickets gelten darüber hinaus die unter B 11 genannten Bedingungen für Ausstellerausweise analog. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 50,00 EUR pro Tag, Aussteller und Stand erhoben. Während der Öffnungszeiten benötigt das Foto- bzw. Filmteam gültige Ausstellerausweise, um Zutritt zum Gelände zu erhalten. Die Genehmigung ist während Aufbau und Laufzeit der Messe vor Ort bei der Sicherheitszentrale der GmbH im Messehaus erhältlich. Außerhalb der Öffnungszeiten müssen Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch mindestens eine Person des Sicherheitsdienstleisters begleitet werden. Die Begleitung durch Sicherheitspersonal ist in der Sicherheitszentrale zu buchen. dabei 1,5 Personen je m² Standfläche. Die im Zusammenhang mit jeder Veranstaltung anfallenden Leistungen der GmbH werden dem Aussteller mit der Abschlussrechnung berechnet. Die Kosten pro Abendveranstaltung werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen: Anmeldung bis 30. August 2019 Anmeldung ab dem 31. August bis 20. September ,00 EUR 1.350,00 EUR Für Abendveranstaltungen, welche ab dem 21. September 2019 angemeldet werden oder im Vorfeld der Veranstaltung nicht angemeldet wurden, wird eine Gebühr von 1.650,00 EUR berechnet. Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld mit Ihren Standnachbarn abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass während der Messelaufzeit keine musikalische Untermalung gestattet ist. Die Lautstärke von 60 db (A) am Tag bzw. 75 db (A) bei Abendveranstaltungen darf nicht überschritten werden. Jegliche Störungen und Immissionen, welche sich durch eine Standparty auf dem Nachbarstand ergeben sollten, sind der GmbH, Projekt leitung EXPO REAL, Ausstellerbüro im Atrium vor der Halle B2 unverzüglich anzuzeigen. Sollten außerhalb der Bürozeiten (zwischen 19:00 Uhr und 07:30 Uhr des Folgetages) sofortige Maßnahmen nötig sein, um Störungen durch eine Standparty auf dem Nach-

7 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, Fortsetzung B 17 Ausstellerveranstaltungen barstand entgegenzuwirken, kontaktieren Sie die Sicherheitszentrale der GmbH unter Telefon Beschwerden nach dem letzten Messetag können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Messe München GmbH behält sich vor, diejenigen Maßnahmen, die zur Beseitigung der Beeinträchtigung des Nachbarstandes durch die Standparty notwendig sind, auf Kosten des ausstellenden Unternehmens, welches die Standparty organisiert (= Standparty-Veranstalters), vor zunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Zutritt für Servicepersonal bei Abendveranstaltungen Der Zutritt für gesondertes Servicepersonal für Aussteller-Abendveranstaltungen, welches nicht bei einem Servicepartner der GmbH angestellt ist, ist kostenfrei ab 17:30 Uhr unter Vorlage eines Nachweises des Ausstellers über Einsatzort und Zeit (= Kopie der Genehmigung der Aussteller- Abendveranstaltung) möglich. Zufahrt für Catering-Unternehmen bei Abendveranstaltungen Die Zufahrt für Catering-Unternehmen im Rahmen einer angemeldeten und kostenpflichtigen Abendveranstaltung ist kostenfrei ab 17:30 Uhr unter Vorlage eines Nachweises des Ausstellers über Einsatzort und Zeit (= Kopie der Genehmigung der Aussteller-Abendveranstaltung) möglich. Für weitere Vorgaben beachten Sie bitte die Regeln und Hinweise, die im Zuge der Anmeldung von Veranstaltungen akzeptiert werden müssen. B 18 Hotelshuttle Während der Messelaufzeit steht ein regelmäßiger Hotelshuttle- Service zum Messegelände zur Verfügung. Die Busse fahren von über 100 Hotels in der Münchner Innenstadt und den Vororten zum Messegelände. Der Zeitplan sowie eine Übersicht der Hotels und Routen finden Sie ab August unter: B 19 Lieferungen / Versandkostenpauschale Warensendungen, Briefe oder sonstige Sendungen, die an den Stand des Ausstellers geliefert werden sollen, müssen folgende Angaben enthalten: Name der Veranstaltung Halle (Bezeichnung: A, B oder C sowie die Nummer der Halle) Standnummer des Messestandes Name des Ausstellers Messegelände/Willy-Brandt-Allee, München, Deutschland Die GmbH nimmt keine für Aussteller oder Dritte bestimmte Warensendungen, Briefe oder sonstige Sendungen in Empfang. Den Ausstellern wird empfohlen, während der Auf- und Abbauzeiten keine Warenlieferungen und sonstige Gegenstände ungesichert in der Halle oder im Freigelände zu deponieren. Leistungen in Bezug auf die Annahme und den Versand von Warensendungen werden von den auf dem Messegelände zugelassenen Spediteuren angeboten. B 20 Catering / Anlieferungen Sofern Sie einen externen Caterer, der nicht Servicepartner der Messe München GmbH ist, mit dem Catering und dessen Anlieferung beauftragen, beachten Sie bitte das Bestellformular Catering / Anlieferungen. Dieses bekommen Sie auf Anfrage bei der Abteilung Verkehr & Sicherheit unter vs@messe-muenchen.de. Das Team des externen Caterers benötigt in diesem Fall ebenso Ausstellerausweise, um Zutritt zum Gelände zu erhalten, diese sind im Aussteller-Shop zu bestellen. Alternativ stehen Ihnen gerne die offiziellen Servicepartner der Messe München zur Verfügung, die freien Zutritt zum Messegelände haben. B 21 Zubereitung von Speisen Die Zubereitung von Speisen insbesondere das Grillen und Braten ist auf den Ständen der EXPO REAL ohne ausreichende Belüftungsvorrichtungen nicht gestattet. Davon ausgenommen ist das Erwärmen von Gerichten mit Konvektomaten. Diese Regelung gilt auch für Tages-, Presse- und Abendveranstaltungen sowie alle Veranstaltungen in den Konferenzräumen. B 22 Standbewachung Die Buchung der Standbewachung kann über den Aussteller-Shop vorgenommen werden. Sofern Sie eine Standbewachung buchen, bitten wir sie bei Standübergabe um folgenden Ablauf: Bei der Standübergabe an das Be - wachungspersonal legt Ihnen unser Servicepartner (z.b. Veranstaltungsdienst Paul Mayr GmbH & Co. KG) einen Wachbericht vor. Dieser umfasst eine Liste an möglichen zu bewachenden Gegenständen, die Sie bitte sorgfältig auswählen. Beide Parteien (Aussteller und Bewachung) unterschreiben den Wachbericht bei jeder weiteren Standübergabe. Wir empfehlen, genau zu überprüfen, ob alles ordnungsgemäß hinterlassen wurde, um nachträgliche Beschwerden zu vermeiden.

8 Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der GmbH, B 23 Bearbeitungspauschale Verlangt ein Aussteller von der GmbH, dass zusätzlich zu dem Vertrag, der durch die Zulassung zur Veranstaltung zustande kommt, oder dass zusätzlich zu den Bestellungen über sonstige Leistungen in Bezug auf die Veranstaltung noch weitere Verträge geschlossen, Vereinbarungen getroffen, Bestätigungen durch die GmbH erteilt werden oder inhaltliche Änderungen in Zusammenhang mit diesen zusätzlich bestehenden B 24 Reklamationen (vgl. A 8) Hat ein Austeller Reklamationen, sind diese unmittelbar und direkt während des Aufbaus, der Laufzeit oder dem Abbau schriftlich oder bei den Projektleitungs und Ausstellerservice-Büros im Atrium an der Halle B2 bei der EXPO REAL Projektleitung oder dem Technischen Ausstellerservice zu platzieren. Nur dann ist eine Beurteilung während oder nachgängig zur Messe, z.b. im Fall von Produkt- und Rechnungsrelevanz, durch die Projektleitung möglich. Reklamationen, die nur nachgängig zur Messe vorgebracht werden, können B 25 Preisangaben Bitte beachten Sie, dass sich die im Dokument genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen. In diesem Zusammenhang möchten Verträgen durchgeführt werden, fällt für jeden zusätzlichen Vertrag, jede zusätzliche Vereinbarung, Bestätigung oder inhaltliche Änderung eine Be - arbeitungspauschale von je 150,00 EUR an. Bitte beachten Sie (vgl. B 5), dass diese Pauschale auch für Rechnungsänderungen gilt. nicht mehr vollumfänglich geprüft und beurteilt werden und Ihrer Reklamation kann daher nicht mehr oder in dem von Ihnen gewünschten Umfang stattgegeben werden. Reklamationen zum Thema Bewachung, Sicherheit oder zu Diebstählen, leiten Sie bitte direkt an die Abteilung Verkehr & Sicherheit unter vs@messemuenchen. de weiter. wir auch nochmals auf das Dokument Wichtige Informationen für Aussteller verweisen, welches Ihnen unter zur Verfügung steht. B 26 Änderungen Die GmbH behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Abwicklung und Sicherheit betreffen. Stand: Januar 2019

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