Hinweise zur Antragstellung 2019 für Projekte der Leitaktion 1 Mobilität in der Erwachsenenbildung. Antragstermin: 05. Februar 2019, 12 Uhr (MEZ)

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1 Hinweise zur Antragstellung 2019 für Projekte der Leitaktion 1 Mobilität in der Erwachsenenbildung Antragstermin: 05. Februar 2019, 12 Uhr (MEZ) Inhalt 1. Einleitender Hinweis Antragsverfahren Antragsberechtigung Registrierung Ihrer Einrichtung im Teilnehmerportal Hochladen der Dokumente Förderkriterien Antragstellung Fristen Förderfähige Aktivitäten Förderfähige Teilnehmende Fördermittel und Kostenarten Reisekosten Individuelle Unterstützung Organisatorische Unterstützung Kursgebühr Unterstützung bei besonderem Bedarf Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten Auswahlverfahren Informationen und Dokumente... 9 Stand: NA beim BIBB Seite 1 von 15

2 1. Einleitender Hinweis Diese Hinweise zur Antragstellung 2019 fassen die wichtigsten Schritte zur Antragstellung zusammen. Rechtsgültig sind die Dokumente der EU Kommission, wie der Ratsbeschluss, der Europäische Aufruf 2019 und der Programmleitfaden Antragsverfahren 2.1 Antragsberechtigung Im Programm Erasmus+ sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen antragsberechtigt, soweit sie im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sind. Bitte beachten Sie, dass Einzelpersonen nicht antragsberechtigt sind. 2.2 Registrierung Ihrer Einrichtung im Teilnehmerportal Alle am Programm Erasmus+ teilnehmenden Einrichtungen müssen sich vor der Antragstellung im Teilnehmerportal der Europäischen Union registrieren, um einen Programmteilnehmer-Identifikations-Code (PIC) zu erhalten. Das Teilnehmerportal verwaltet alle Stammdaten der beteiligten Institutionen für die gesamte Dauer des Programms. Der PIC ist ein neunstelliger Code und für die Einreichung des Antrages notwendig. Durch die Eingabe des PIC in den Antrag werden die hinterlegten Stammdaten Ihrer Einrichtung automatisch übernommen. Sie finden eine Anleitung zum Teilnehmerportal auf unserer Website im Menü Antragsverfahren. Folgende Einrichtungen benötigen für die Teilnahme am Programm einen PIC: jede antragstellende Organisation; jeder Partner (im Falle eines nationalen Konsortiums). Besitzt Ihre Einrichtung bereits einen PIC, dann benutzen Sie diesen bitte. Prüfen Sie lediglich die Aktualität der gespeicherten Daten, vor allem der Finanzangaben. Falls Ihre Einrichtung keinen PIC hat, führen Sie folgende Schritte durch, um Ihre Einrichtung zu registrieren: 1) Erstellen Sie ein persönliches EU Login-Nutzerkonto (sollten Sie bereits über ein persönliches Nutzerkonto verfügen, dann verwenden Sie dieses bitte). Das EU Login (ehem. ECAS) ist der Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Er ermöglicht den befugten Nutzern den Zugang zu zahlreichen Diensten der Kommission mit einem einzigen Nutzernamen und Passwort. Die Anleitung zum EU Login finden Sie ebenfalls auf unserer Website im Menü Antragsverfahren. NA beim BIBB Seite 2 von 15

3 2) Mit Ihrem EU Login loggen Sie sich in dem Teilnehmerportal ein und registrieren danach Ihre Einrichtung. Für die Registrierung benötigen Sie in der Regel fünf bis zehn Minuten Zeit. Halten Sie bitte die grundlegenden rechtlichen Informationen zu Ihrer Einrichtung bereit (Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister, Angaben zur Steuernummer), so dass Sie die Felder zügig und korrekt ausfüllen können. Am Ende der Registrierung wird Ihnen der PIC für Ihre Einrichtung zugewiesen. Anschließend müssen Sie noch Dokumente im Teilnehmerportal hochladen: HINWEIS Das EU Login-Nutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die Verwaltung der bewilligten Projekte im Mobility Tool+. Es ist daher sehr empfehlenswert, dass alle Personen, die in die Dokumentation oder Verwaltung eines Projekts involviert sind, über ein eigenes EU Login- Nutzerkonto verfügen. 2.3 Hochladen der Dokumente Formblatt Rechtsträger plus Nachweis Mit dem Formblatt Rechtsträger dokumentiert die Einrichtung Ihren Rechtsstatus; unterschieden wird nach öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auf der einen Seite und privatrechtlichen Einrichtungen auf der anderen Seite. Öffentliche Einrichtungen fügen als Nachweis beispielweise eine Bestätigung der übergeordneten Behörde bei, die die Existenz und den juristischen Status der Einrichtung bescheinigt. Privatrechtliche Einrichtungen fügen entsprechend bspw. einen Auszug aus dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister bei Formblatt Finanzangaben In diesem Formblatt gibt die antragstelle Einrichtung das Konto an, das für die Zahlung der Fördergelder verwendet wird Nachweis der Bonität von privaten Einrichtungen Private Einrichtungen mit einem beantragten Zuschuss von über ,00 EUR laden eine Kopie des offiziellen, extern geprüften Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmeüberschussrechnung) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr hoch. Private Einrichtungen, deren Einnahmen in den letzten 2 Jahren zu mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln bestanden und die dies durch eine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung nachweisen, werden bei der Antragstellung als öffentliche Einrichtungen eingestuft, so dass die finanzielle Bonitätsprüfung entfällt. NA beim BIBB Seite 3 von 15

4 Sollte eine Niederlassung einer Organisation einen eigenen Antrag (zusätzlich zu einem Antrag der Hauptniederlassung) stellen wollen, so benötigt diese Niederlassung einen eigenen PIC. Der Rechtsstatus wird jedoch anhand der Dokumente der Hauptniederlassung belegt Die Partner eines nationalen Konsortiums müssen nur das Formblatt Rechtsträger plus entsprechender Nachweise hochladen. 3. Förderkriterien Ein Antrag kann entweder von einer einzelnen deutschen Organisation oder einem Konsortium gestellt werden. Antragstellende Einrichtungen können zum Beispiel sein: Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Einrichtungen für erwachsene Lernende mit besonderen Bedürfnissen, öffentliche oder private Unternehmen. Bei der Antragsstellung durch ein Konsortium muss dieses Konsortium aus mindestens drei deutschen Organisationen bestehen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen im Antrag mit einem PIC angegeben sein. In einer schriftlichen Vereinbarung (dem sog. Mandat) werden die Funktion und die Zuständigkeit des einzelnen Konsortialpartners sowie verwaltungsund finanztechnischen Regelungen festgelegt. Die signierten und eingescannten Mandate eines jeden Mitglieds des Konsortiums müssen im Antrag als Anlagen hochgeladen werden. Mobilitätskonsortien sollen im Vergleich zu Mobilitätsprojekten einzelner Einrichtungen zum einen das Management der Mobilitätsaktivitäten erleichtern und zum anderen die Qualität der Aktivitäten erhöhen. Die Mitglieder eines Konsortiums können Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten bündeln und/oder untereinander aufteilen und durch Kooperation, Zusammenarbeit und Synergie-Effekte ihre internationale Ausrichtung stärken. Die deutsche Vorlage der Mandate finden Sie auf unserer Website unter Antragsverfahren. HINWEIS Jede Einrichtung oder jedes Konsortium darf in ihrem oder seinem Bildungssektor (Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Hochschulbildung oder Jugend in Aktion) nur jeweils einen Antrag stellen. Reicht eine Einrichtung mehr als einen Antrag ein, werden damit alle eingereichten Anträge ungültig. NA beim BIBB Seite 4 von 15

5 Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen noch nicht notwendigerweise alle Partner registriert sein. Im Antrag müssen jedoch Angaben zum Zielland und zum Aufenthalt gemacht werden, um dafür einen Zuschuss erhalten zu können. Während der Projektdurchführung werden die Partner dann im Mobility Tool+ eingetragen. 4. Antragstellung Der Antrag wird nur online eingereicht. Mit dem Antrag müssen folgende Dokumente hochgeladen werden: unterschriebene, eingescannte ehrenwörtliche Erklärung; ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte Mandate (falls Sie einen Antrag als Nationales Konsortium einreichen). 4.1 Fristen Die Antragsfrist endet am 05. Februar 2019, 12:00 Uhr. Ein Projekt kann zwischen dem 01. Juni und 31. Dezember 2019 starten und kann eine Laufzeit von 12 bis 24 Monate haben. Im Falle einer zweiten Antragsrunde müssen die Anträge bis zum , 12:00 Uhr eingereicht werden für ein Beginn-Datum zwischen dem 01. Januar 2020 und 31. Mai Förderfähige Aktivitäten Sie können jeweils eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten beantragen: Aktivitäten zu Lehr- und Schulungszwecken: Personal von Organisationen kann im Bereich der Erwachsenenbildung in einer Partnereinrichtung im Ausland für Unterrichtsoder Ausbildungstätigkeiten eingesetzt werden (AE-TAA); Strukturierte Kurse und Schulungen im Ausland zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung (AE-SC-TE); Job Shadowing/Hospitationen: Im Rahmen dieser Aktivität erhält Personal im Bereich der Erwachsenenbildung Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt an einer relevanten, im Bereich der Erwachsenenbildung tätigen Organisation (AE-JOB-SHDW); Die Mindestdauer beträgt in allen Fällen zwei aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage); die maximale Dauer beläuft sich auf bis zwei Monate (ohne Reisetage). Wird die Mindestdauer nicht eingehalten, kann der Teilnehmende nicht gefördert werden. NA beim BIBB Seite 5 von 15

6 4.3 Förderfähige Teilnehmende Förderfähige Teilnehmende eines entsprechenden Projekts sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung, die in einer Arbeitsbeziehung zur entsendenden Erwachsenenbildungseinrichtung stehen sowie Personal, das in die strategische Entwicklung der entsendenden Organisation eingebunden ist. Die Teilnehmenden können in alle Programmländer ausreisen. HINWEIS Es ist möglich, dass Teilnehmende mehrere Mobilitäten pro Projekt durchführen. Jedoch darf die maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 60 Tagen nicht überschritten werden und der Mindestaufenthalt von zwei Tagen pro Mobilität (ohne Reisetage) muss eingehalten werden. 5. Fördermittel und Kostenarten Der finanzielle Zuschuss im Programm Erasmus+ wird in den meisten Kostenarten auf der Grundlage von Einheitenkosten gewährt. 5.1 Reisekosten Die Reisekosten sind Einheitenkosten und werden anhand von Distanzbändern vom Herkunftsort (= Standort der entsendenden Einrichtung) zum Zielort (= Standort der aufnehmenden Einrichtung) gemäß dem Entfernungsrechner der EU-Kommission berechnet. Die Einheitenkosten gelten als Zuschuss für die Hin- und Rückreise vom Herkunfts- zum Zielort und werden mit der Anzahl der Teilnehmenden multipliziert. Reisekosten Distanzband Zuschuss 0-9 km 0, km 20 pro TN km 180 pro TN km 275 pro TN km 360 pro TN km 530 pro TN km 820 pro TN Ab 8000 km 1500 pro TN NA beim BIBB Seite 6 von 15

7 5.2 Individuelle Unterstützung Die Zuschüsse für die Individuelle Unterstützung sind Einheitenkosten. Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Land, in dem die Mobilitätsaktivität stattfindet, nach der Dauer des Aufenthaltes und nach der Zielgruppe. An- und Abreisetage direkt vor bzw. nach der Aktivität können für die Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt werden, sie zählen jedoch nicht zur Aufenthaltsdauer. Individuelle Unterstützung pro Tag und Zielland (in EURO) Aktivitäten zu Lehr- und Schulungszwecken (AE-TAA), Strukturierte Kurse und Schulungen im Ausland (AE-SC-TE) und Job Shadowing/Hospitationen (AE-JOB-SHDW) Zielland Tage 1-14 Tage Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien Organisatorische Unterstützung Die Zuschüsse für die Organisatorische Unterstützung sind Einheitenkosten. Sie können nur für Bildungspersonal beantragt werden. Aus dieser Kostenart finanzieren Sie organisatorische und qualitätssichernde Maßnahmen Ihres Projekts, zum Beispiel: administrative Aufgaben zur Vorbereitung der Mobilität; pädagogische und interkulturelle Vorbereitung der Teilnehmenden; sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden; Begleitung und Unterstützung von Teilnehmenden während der Mobilitätsphase; Validierung der Lernergebnisse; Verbreitungsaktivitäten. Organisatorische Unterstützung Anzahl der Teilnehmer Zuschuss EUR Ab EUR NA beim BIBB Seite 7 von 15

8 5.4 Kursgebühr Bewilligt werden 70 EUR pro Tag und Teilnehmendem, also beispielsweise für 5 Tage 350 EUR. Maximal werden 10 Tage also 700 EUR bewilligt. 5.5 Unterstützung bei besonderem Bedarf Diese Kosten können zusätzlichen zu den Reise- und Aufenthaltskosten beantragt werden, wenn sie unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Zusammenhang stehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden erstattet. Der Antrag auf finanzielle Förderung aufgrund besonderen Bedarfs muss im Antragsformular begründet werden. Diese Unterstützung beinhaltet jene Kosten, die nicht durch die Reise- oder Aufenthaltskosten abgedeckt sind. 5.6 Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten Zu dieser Kostenart gehören zwei unterschiedliche Kosten: Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten. Hierunter können bis zu 75% der Kosten einer Bankgarantie erstattet werden, falls die Nationale Agentur eine solche von dem Antragsteller anfordert. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden. Hierunter können bis zu 80% von außergewöhnlich hohen Reisekosten finanziert, sofern der Antragsteller nachweisen kann, dass die Standard-Finanzierungsregeln (basierend auf dem Zuschuss pro Einheit für das betreffende Reiseentfernungsband) weniger als 70% der tatsächlichen hohen Reisekosten abdecken. Die Sonderkosten hohe Reisekosten von Teilnehmenden ersetzen in diesem Fall die reguläre Reisekostenpauschale. 6. Auswahlverfahren Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihr Antrag zuerst nach formalen Kriterien geprüft. Anschließend erfolgt die inhaltliche Bewertung der Mobilitätsprojekte durch Gutachterinnen und Gutachter. Die Förderentscheidung erfolgt dann voraussichtlich im Mai Formale Ablehnungsgründe können sein: Die Antragseinreichung erfolgte nach Fristende; Fehlende Ehrenwörtliche Erklärung; Fehlende Mandates bei der Einreichung als nationales Konsortium; Die antragstellende Einrichtung ist nicht antragsberechtigt (z. B. Einzelperson); Die Einrichtung hat mehr als einen Antrag pro Bildungsbereich eingereicht. NA beim BIBB Seite 8 von 15

9 7. Informationen und Dokumente Auf unserer Website finden Sie alle notwendigen Dokumente und Tools im Menü Antragsverfahren. 8. Kurzanleitung zu den Online-Formularen In der Antragsrunde 2019 wird es erstmals eine Antragstellung in Form eines Online-Formulars geben. Wenn Sie bereits über ein persönliches EU-Login-Nutzerkonto verfügen, gelangen Sie direkt über den folgenden Link zu den Online-Formularen: Sollten Sie noch nicht über ein persönliches Nutzerkonto verfügen, müssen Sie ein Nutzerkonto im EU-Login einrichten. Über den folgenden Link gelangen Sie zur EU-Login Registrierung: EU Login-Registrierung. Auswahl des korrekten Antragformulars Wir empfehlen Ihnen den Einstieg über die Bildungsbereiche: Erwachsenenbildung Planen Sie einen Antrag für Ihr Bildungspersonal in der Erwachsenenbildung, so benutzen Sie bitte das Antragsformular der Erwachsenenbildung mit der Kennung KA104. Ausfüllen des Antrages In Ihrem Antrag beschreiben Sie vollständig Ihr Vorhaben. Auf der linken Leiste finden Sie die einzelnen Teilbereiche des Antrags, die Sie ausfüllen müssen. Zu Beginn sind alle Bereiche rot hervorgehoben; sobald alle gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind, erscheint ein grünes Häkchen. Alle zwei Sekunden werden Ihre Eingaben automatisch gespeichert. NA beim BIBB Seite 9 von 15

10 Auswahl der richtigen Nationalen Agentur Beabsichtigen Sie, den Antrag bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung zu stellen, dann wählen Sie bitte das entsprechende Feld aus. Eingabe der beteiligten Einrichtungen Jede Einrichtung (Antragsteller, Konsortialpartner und aufnehmende Einrichtung), die im Antrag angeben wird, muss über eine PIC-Nummer (Programmteilnehmer-Identifikations- Code) verfügen. Geben Sie die PIC Ihrer Einrichtung und der aufnehmenden Einrichtung in die vorgesehenen Felder ein. Die hinterlegten Stammdaten werden automatisch übernommen. Um weitere Pflichtangaben einzugeben, klicken Sie einfach auf den Namen der Einrichtung oder gehen über den Menü-Button auf Organisational Details. Sollten Einrichtungen noch nicht über eine PIC-Nummer verfügen, so müssen diese im Teilnehmerportal registriert werden. Mehr Informationen zum Teilnehmerportal und der PIC finden Sie auf unserer Website. Beantragung der Kosten Folgende Aktivitäten-Arten können Sie beantragen: A1 Job Shdowing/Hospitation, A2 Strukturierte Fortbildungskurse/Schulungsveranstaltungen, A3 Aktivitäten zu Unterrichts-/Ausbildungszwecken im Ausland (Bildungspersonal) NA beim BIBB Seite 10 von 15

11 Zur Beantragung der Aufenthalts- und Reisekosten klicken Sie direkt auf die entsprechende Aktivität. Die Aufenthaltskosten werden pro Ziellandkategorie und als Durchschnittsaufenthalt angegeben. Falls Sie Teilnehmende mit unterschiedlichen Aufenthaltsdauern haben, so beantragen Sie nur den Durchschnitt inkl. der Reisetage. Beispiel: 10 Teilnehmende fahren 14 Tage nach Dänemark und 5 Teilnehmende fahren 21 Tage nach UK. Berechnen Sie die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wie folgt: 10 Personen x 14 Tage = 140 Tage 5 Personen x 21 Tage = 105 Tage Im Ergebnis fahren 15 Teilnehmende insgesamt 245 Tage; daraus ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Tagen in der Ländergruppe. Beachten Sie bitte, dass Sie eine Dezimalzahl mit einem Punkt (nicht mit einem Komma) dargestellt werden muss). Reisekosten Die Reisekosten berechnen sich auf der Basis des jeweiligen Distanzbands. Zur Berechnung der Entfernung zwischen Start- und Zielort nutzen Sie bitte den Distanzbandrechner. NA beim BIBB Seite 11 von 15

12 Begleitpersonen Benötigen Sie Begleitpersonen für Teilnehmende mit einer Behinderung, so wählen sie Ja aus. Es öffnet sich eine separate Eingabemaske für die Aufenthaltskosten der Begleitpersonen. Zusätzlich erscheint unter der Rubrik Teilnehmer/-innen ein Begründungsfeld für die Notwendigkeit der Begleitpersonen. Dieses müssen Sie unbedingt ausfüllen. Vergessen Sie nicht auch die Reisekosten für die Begleitperson zu beantragen. NA beim BIBB Seite 12 von 15

13 Sonderkosten Haben Sie Teilnehmende mit einer Behinderung und rechnen deshalb mit zusätzlichen Kosten für deren Teilnahme, so können Sie diese in der entsprechenden Kostenart beantragen. Zusätzlich können Sie noch für eine mögliche Bankgarantie Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten beantragen. Organisatorische Unterstützung Die Mittel der organisatorischen Unterstützung werden automatisch ermittelt durch die Anzahl der Teilnehmer/-innen in der Rubrik Aktivitäten. NA beim BIBB Seite 13 von 15

14 Anhänge hinzufügen Verpflichtend müssen Sie die unterzeichnete (von der zeichnungsberechtigten Person) und eingescannte Ehrenwörtliche Erklärung beifügen. Bitte drucken Sie das Formblatt aus. Anschließend scannen Sie die unterzeichnete Fassung ein und laden Sie als Anhang hoch. Sollten Sie Ihren Antrag im Rahmen eines nationalen Konsortiums beantragen, so müssen Sie zusätzlich die Mandates Ihrer Konsortialpartner hochladen. Übermittlung des Antrags (Online-Einreichung) Wenn Sie alle Pflichtangaben ausgefüllt haben und vor allen Rubriken ein grünes Häkchen gesetzt ist, dann können Sie Ihren Antrag elektronisch übermitteln. Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihnen eine Übermittlungsbestätigung angezeigt und Sie erhalten zusätzlich eine Bestätigungsmail. Antrag mit Kollegen oder Partnern teilen Sie können weiteren Personen mit EU-Login die Leserechte für den Antrag geben. Wählen Sie die Rubrik Teilen und klicken auf den Button Antrag Teilen. Dann geben Sie die Mailadresse des Empfängers ein. Momentan können Sie Dritten nur Leserechte geben. Demnächst folgt auch die Möglichkeit der Schreibrechte-Vergabe. NA beim BIBB Seite 14 von 15

15 Antrag erneut übermitteln Sie können einen bereits übermittelten Antrag erneut übermitteln. Der letzte vor Fristende übermittelte Antrag wird von der NA beim BIBB bearbeitet. Für die erneute Bearbeitung/Übermittlung gehen Sie unter Meine Antrage und wählen Erneut öffnen. Jetzt können Sie Ihren Antrag bearbeiten und erneut übermitteln. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unter an oder schicken Sie uns eine an NA beim BIBB Seite 15 von 15

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