Produktionsintegrierte Kompensation: Umsetzungsbeispiele und Akzeptanz

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1 Catharina Druckenbrod et al., Produktionsintegrierte Kompensation, NuL 43 (4), 2011, Produktionsintegrierte Kompensation: Umsetzungsbeispiele und Akzeptanz Ackerwildkrautschutz mit Hilfe der Eingriffsregelung sowie Ergebnisse einer Befragung von Akteuren Von Catharina Druckenbrod, Thomas van Elsen und Ulrich Hampicke Abstracts Im vorliegenden Beitrag werden Standpunkte und Erfahrungen von Akteuren vorgestellt, die an der Umsetzung der relativ neuen produktionsintegrierten Kompensation beteiligt sind. Anhand zweier recherchierter Fallbeispiele wird außerdem dokumentiert, auf welche Weise sich solche zum Schutze gefährdeter Ackerwildkräuter realisieren lassen. Der Blick in die Praxis zeigt, dass die produktionsintegrierte Kompensation die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen kann: Landwirte kooperieren, sofern sie eine angemessene Vergütung erhalten sowie ihre Bedenken berücksichtigt werden, und die Maßnahmen vermögen es, den Agrarlebensraum erfolgreich aufzuwerten. Trotz geäußerter Bedenken und Probleme stellte keiner der befragten Akteure die produktionsintegrierte Kompensation grundsätzlich in Frage. Sie nehmen ein breites Spektrum an Vorteilen wahr und ihr Grundtenor ist stets positiv. Als größter Vorzug haben sich der Schutz von Offenlandarten sowie die weiterhin mögliche landwirtschaftliche Nutzung herausgestellt. Compensatyion Integrated Into Agricultural Production: Implementation Examples and Acceptance Protection of arable weed species by means of the impact regulation The paper investigated positions and experiences of stakeholders involved with the integration of compensation measures into agriculture. Two case studies illustrate ways of implementing this kind of compensation measures for the protection of endangered arable weeds. The focus on present practice reveals that the integrated compensation measures meet the expectations: farmers are willing to cooperate if they receive an appropriate remuneration on the one hand and see their concerns taken into account on the other. Additionally, the measures are to revalue the agricultural landscape and the agrarian biotopes. Despite of some difficulties none of the stakeholders questioned this compensation in general but pointed out a variety of benefits. The protection of endangered arable species and the possibility to maintain agricultural land use have been identified as the most important features of the integrated compensation measures. 1 Einleitung Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt im Abschnitt zur Eingriffsregelung ( 13ff.) fest, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind. Damit gilt für diese Schutzgüter ein flächendeckender Mindestschutz. In der Praxis besteht jedoch eine Reihe von Defiziten: Die Eingriffe gehen zumeist zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzfläche (vgl. Bauer & Keil 2005: 122). Damit entfallen Funktionen des Offenlandes wie eine hohe Grundwasserspende, Stoffsenke für Nährstoffe und Lebensraum für standortspezifische Pflanzen- und Tierarten (vgl. Hampicke 2005: 3). Entgegen dem geforderten funktionalen Zusammenhang von Eingriff und Ausgleich/Ersatz beziehen sich beispielsweise die Entwicklungsziele von im Straßenbau bundesweit in 49 % der Fälle auf Gehölzbiotope (Tischew et al. 2007: 147). In traditionell waldarmen Börde-Gebieten bestehen sogar mehr als 80 % der in Gehölzpflanzungen auf Acker (Muchow et al. 2007: 20). Eine solche Veränderung des Landschaftsbildes ist auch aus Gründen des Kulturlandschaftsschutzes bedauerlich. Die Realisierung von durch Gehölzpflanzungen ist häufig mit dem Erwerb der Flächen verbunden. Dadurch verstärkt sich die ohnehin herrschende Flächenknappheit und in der Folge wird die Verfügbarkeit bei der Wahl der Kompensationsflächen zu einem entscheidenden Kriterium. Zudem sind Anpflanzung und Flächenkauf kostenintensiv, worunter gegebenenfalls notwendige Pflegemaßnahmen leiden (Muchow et al. 2007: 45, 90f.; vgl. auch Perner & Thöne 2007: 22). Ferner sind die oft ungeeignet (29 %) oder die Erfolgskontrolle ist unmöglich, da die Maßnahmen entweder nicht umgesetzt, die Umsetzung nicht nachvollziehbar oder die Ziele und/oder die Beschreibung zu ungenau waren (46 %). Die Analyse der Maßnahmen, deren Zielerreichungskontrolle möglich war, zeigt, dass bei jeweils einem Drittel das Ziel nicht oder größtenteils nicht erreicht wurde, das Ziel teilweise erreicht wurde, das Ziel größtenteils oder vollständig erreicht wurde. Das Kompensationsziel weitgehend erreicht wurde also in nur ca. 16 % der untersuchten 57 Fälle realisiert (Tischew et al. 2004). Als größte Defizite zeigen sich die naturschutzfachlich geringe Aufwertung durch die aufgrund von Planungs- und Ausführungsdefiziten sowie die Flächeninanspruchnahme für Kom pensationsmaßnahmen, die eine landwirtschaftliche Nutzung ausschließt und zur Ablehnung der Maßnahmen bei Landwirten wie auch Gemeinden führt (Druckenbrod 2009). Diese Probleme lassen sich mit sichtbarem Erfolg durch die seit einigen Jahren 111

2 Naturschutz und Landschaftsplanung 43 (4), 2011, , ISSN Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart eingesetzten produktionsintegrierten vermindern (vgl. Czybulka et al. 2009). Als produktionsintegrierte Kompensation gilt eine Bewirtschaftung, die im Zuge landwirtschaftlicher Produktion zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung des agrarischen Lebensraums führt und aus Mitteln der Eingriffsregelung finanziert bzw. als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme anerkannt wird. Die Landwirte orientieren ihre Bewirtschaftung also an naturschutzfachlich begründeten Vorgaben, woraufhin sich die Lebensraumfunktion für die spezifische Artenvielfalt des Offenlandes verbessert. Auch das Landschaftsbild profitiert durch farbliche Akzente auf Grünland und Äckern. Die neue Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 01. März 2010 fordert die Entwicklung hin zu vermehrter produktionsintegrierter Kompensation. So ist nach 15 Abs. 3 BNatSchG vorrangig die Möglichkeit einer Kompensation durch Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen oder Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen zu prüfen, sofern diese die Schutzgüter dauerhaft aufwerten. Die Anforderungen des a) funktionalen, b) räumlichen und c) zeitlichen Zusammenhangs können diese Maßnahmen erfüllen, da a) viele Eingriffe Offenlandflächen beeinträchtigen (s.o.), b) landwirtschaftliche Flächen allerorten verteilt sind und c) die produktionsintegrierten grundsätzlich bei jeder Feldbestellung begonnen werden können. Eine ausführliche juristische Auseinandersetzung mit den produktionsintegrierten findet sich in Czybulka et al. (2011). Die produktionsintegrierte Kompensation, insbesondere zum Zwecke des Ackerwildkrautschutzes, war Gegenstand einer Diplomarbeit, in deren Zuge Beispiele recherchiert sowie die Erfahrung und Meinung von Akteuren erfasst wurden (Druckenbrod 2009). Anhand der erfolgreichen Beispiele lässt sich zeigen, wie die Kompensation mit der Landwirtschaft funktionieren kann. Durch die dokumentierten Sichtweisen der Akteure wird über eine theoretische Erörterung der produktionsintegrierten hinaus deutlich, welche Aspekte die Beteiligten besonders wahrnehmen, welche Vorteile in der Praxis am schwersten wiegen und welche Schwierigkeiten auftreten können. Im Zentrum der hier wiedergegebenen Betrachtungen steht der Schutz gefährdeter Ackerwildkräuter, da zum einen bis zu 1/3 dieser Arten als gefährdet gelten (Eggers & Zwerger 1998: 63) und zum anderen die produktionsintegrierte Kompensation in Form einer extensiven Bewirtschaftung zu deren Schutz geeignet ist, wie Untersuchungen von Czybulka et al. (2009) zeigen. Etwa drei Viertel aller in Deutschland vorkommenden Unkrautarten ist erst mit dem Getreideanbau nach Mitteleuropa eingewandert. Zunehmender wirtschaftlicher Druck auf die Landwirtschaft und die daraus resultierende Perfektionierung der Unkrautbekämpfung mit Herbiziden führte in den letzten Jahrzehnten zu einem immer stärkeren Artenschwund in den Agrarökosystemen; heute steht jede zweite Ackerwildkraut-Art in mindestens einem Bundesland Deutschlands auf der Roten Liste gefährdeter Farnund Blütenpflanzen (Hofmeister & Garve 2006). Seit fast 50 Jahren gibt es Bemühungen zum Schutz selten werdender Ackerwildkräuter. Insbesondere die Ackerrandstreifenprogramme waren in den 1980er Jahren ein großer Erfolg. Sie sind jedoch aufgrund des bürokratischen Aufwandes und sich ändernder Förderpolitik fast zum Erliegen gekommen. Viele Feldflorareservate in der ehemaligen DDR haben die deutsche Wiedervereinigung nicht überlebt. Ackerwildkräuter sind zur Erhaltung ihrer Populationen auf eine entsprechende Bewirtschaftung von Feldern durch den Landwirt angewiesen. In dem 2005 veröffentlichten Karlstadter Posi tionspapier zum Schutz der Ackerwildkräuter wird auf Grundlage der aktuellen Problematik die Forderung nach neuen, nachhaltigen Schutzkonzepten aufgestellt (van Elsen et al. 2005). Das derzeit von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projekt 100 Äcker für die Vielfalt versucht, u.a. mittels der produktionsintegrierten Kompensation ein Netz von Schutzäckern in Deutschland langfristig für den Ackerwildkrautschutz zu sichern (Meyer et al. 2010). Als Schutzacker wird dabei eine Fläche bezeichnet, deren aus botanischer Sicht herausragendes Arteninventar langfristig durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen oder rechtliche Sicherheiten geschützt wird. Gleichwertig ist es, wenn sich eine Fläche im Eigentum von Naturschutzakteuren befindet. Eine dem Erhalt schutzwürdiger Ackerwildkräuter förderliche Bewirtschaftung soll sichergestellt werden, und die Betreuung durch einen Ansprechpartner vor Ort (etwa Landschaftspflege- oder Naturschutzverband) soll gegeben sein ( 2 Die Praxis produktionsintegrierter Kompensation zum Schutz von Ackerwildkräutern 2.1 Fallbeispiele Um mit Hilfe von Fallbeispielen exemplarisch zu zeigen, wie sich produktionsintegrierte mit der Landwirtschaft realisieren lassen, wurden Vorgehensweisen aus verschiedenen Bundesländern dokumentiert. Zwei der recherchierten Praxisbeispiele werden im Folgenden vorgestellt. Soest, Nordrhein-Westfalen Im Kreis Soest werden produktionsintegrierte im Zuge des Rohstoffabbaus durchgeführt. Ein Vorhabensträger (Eingriffsverursacher) aus der Rohstoffindustrie erwirbt im Gebiet der Rohstofflagerflächen Grundstücke möglicher Abbaustätten. Das gesamte Verfahren der Abbaugenehmigung erstreckt sich über bis zu 35 Jahre; bis zum Abbaubeginn verpachtet der Vorhabensträger landwirtschaftlich genutzte Flächen an die Landwirte zurück. Um die zukünftigen Eingriffe durch den Rohstoffabbau zu kompensieren, schließt der Vorhabensträger mit den Landwirten privatrechtliche Verträge über die angepasste Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen mit dem Ziel, Ackerwildkräuter zu schützen. Für die eingeschränkte Intensität der Bewirtschaftung der Ackerrandstreifen werden die Landwirte vom Vorhabensträger entlohnt. Die Bewirtschaftungsvorgaben zielen auf eine Extensivierung der Nutzung ab und orientieren sich an den Landesvorgaben zum Vertragsnaturschutz. Jedoch gestalten die beteiligten Landwirte die mit: Sie äußern Bewirtschaftungsvorstellungen und haben die Möglichkeit, ihre Fläche mitunter für ein Jahr ohne Ackerrandstreifen zu bewirtschaften, sollten sie einen Fruchtwechsel von Getreide zu Raps- oder Hackfruchtanbau planen. In jenem Jahr wird der Ackerrandstreifen auf einer der anderen Flächen des Vorhabensträgers realisiert. Diese Realisierung auf wechselnden Flächen ist auch im Vertrag zwischen dem Vorhabensträger und dem Kreis Soest festgelegt. In der Vereinbarung sichert der Kreis dem Vorhabensträger zu, die Ackerrandstreifen als Ersatzmaßnahmen anzuerkennen. Entscheidend ist dabei, neben dem Bestand an Ackerwildkräutern, der Umfang der Ackerrandstreifen insgesamt. Die Vereinbarung gilt seit dem Jahr 2005 und wurde auf die Dauer von 25 Jahren angelegt, wobei sich der Vertrag bei Nicht-Kündi- 112

3 Catharina Druckenbrod et al., Produktionsintegrierte Kompensation, NuL 43 (4), 2011, gung automatisch verlängert. Die naturschutzfachliche Aufwertung wird mithilfe des 2008 überarbeiteten numerischen Bewertungsverfahrens des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berechnet und in Form von Wertpunkten einem betriebseigenen Ökokonto des Vorhabensträgers gutgeschrieben. Die jährliche Kontrolle der Ackerrandstreifen übernimmt ein von der Unteren Landschaftsbehörde Soest beauftragter Botaniker, finanziert vom Vorhabensträger. Das Kontroll-Ergebnis ist entscheidend dafür, ob ein Ackerrandstreifen im aktuellen Jahr als Ersatzmaßnahme anerkannt wird: Ist kein Unterschied zwischen Acker und Randstreifen erkennbar, erfolgt keine Anerkennung. Im Kreis sind Standorte mit hoch anstehendem Kalkstein und geringer Bodenauflage verbreitet, auf denen sich binnen kurzem eine wertvolle Ackerwildkrautflora entwickelte. Bei den Kontrollen im Jahr 2006 dokumentierte der Botaniker unter anderen folgende interessante Arten (in Klammern die Kategorie der Roten Liste Nordrhein-Westfalen nach Wolff-Straub et al. 1999): Feld-Kresse (Lepidium campestre), Acker-Steinsame (Lithospermum arvense), Sand-Mohn (Papaver argemone), Venuskamm (Scandix pecten-veneris), Einjähriger Ziest (Stachys annua), Acker-Rittersporn (Consolida regalis) (allesamt Kategorie 2), Gewöhnliche Hundszunge (Cynoglossum officinale), Kleiner Frauenspiegel (Legousia hybrida), Ackerröte (Sherardia arvensis), Gezähnter Feldsalat (Valerianella dentata) (allesamt Kategorie 3) und Acker-Glockenblume (Campanula rapunculoides) (auf der Vorwarnliste). Tab. 1 gibt eine Übersicht über das Praxisbeispiel Soest. Röttenbach, Bayern Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz in Bayern e. V. betreut im Landkreis Erlangen-Höchstadt im Ort Röttenbach eine Kompensationsmaßnahme auf ca. 0,5 ha Ackerfläche. Ein örtlicher Öko-Landwirt nutzt die Flächen im Sinne einer traditionellen Dreifelderwirtschaft mit dem Ziel, seltene Ackerwildkräuter zu schützen. Um Nährstoffe flächig zu entziehen, wurden zu Beginn der Maßnahme im Jahr 2002 ca. 20 cm Oberboden abgetragen. Hier werden Konflikte zwischen Zielen des Arten- und des Bodenschutzes offenbar, die es stets gegeneinander abzuwägen gilt. Darauffolgende Bewirtschaftungsauflagen umfassen den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und mineralischen Dünger sowie eine reduzierte organische Düngung. Floristisch interessante Arten, die auf dem sandigen Standort vorkommen, sind zum Beispiel Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis) und Lämmersalat (Arnoseris minima) (Kategorie 2 der Roten Liste, Ludwig & Schnittler 1996). Der Ertrag auf dem armen Sandstandort ist gering, sodass wie bei anderen naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsweisen zum Teil von einer Verwertung der Produkte abgesehen werden muss, da sie das gesamte Verfahren verteuerte. Die kommunale Kompensationsfläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde und die Aufwertung der Fläche wird im Rahmen des gemeindlichen Ökokontos verrechnet. Der Bund Naturschutz kontrolliert die Maßnahmen freiwillig alle zwei bis drei Jahre. Die Kooperation mit dem Landwirt verläuft sehr erfolgreich und eine dauerhafte Fortführung der Dreifelderwirtschaft ist geplant. Tab. 2 gibt einen Überblick über das Praxisbeispiel aus Röttenbach. 2.2 Erfahrungen und Meinung der Akteure: Befragung mittels Leitfadeninterviews Neben Möglichkeiten der Umsetzung produktionsintegrierter ist die Akzeptanz bei den Beteiligten ein wichtiger zu beachtender Aspekt. Durch die qualitativen Äußerungen können Informationsdefizite sowie nicht zutreffende Annahmen zur Einstellung der anderen Akteure deutlich werden und daraufhin durch Aufklärung vermindert werden. Weiterhin können durch die Bemerkungen neue, von den Beteiligten wahrgenommene Schwierigkeiten aufgedeckt und berücksichtigt und die zum Tab. 1: Praxisbeispiel Soest. Ziel Schutz von Ackerwildkräutern Maßnahmen Dauer Sicherung Anrechnung Kontrolle Flora Ausdruck gebrachten Vorteile hervorgehoben werden. Die persönlichen Einschätzungen zu produktionsintegrierten wurden in qualitativen Leitfadeninterviews ermittelt. Befragt wurden acht Vertreter des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes sowie Maßnahmen- und Vorhabensträger zu ihren Erfahrungen. Die Gespräche orientierten sich an den folgenden grundsätzlichen Fragen: fsehen f Sie persönlich Positives an der produktionsintegrierten Kompensation? ffbestehen aus Ihrer Sicht Probleme/ Konflikte mit der produktionsintegrierten Kompensation? ffhaben Sie Vorschläge für die zukünftige Anwendung der produktionsintegrierten Kompensation? 3 Ergebnisse 3.1 Erfolge und Herausforderungen aus Sicht der Akteure Im Gespräch mit den Akteuren zeigte sich, dass aus der Sicht der Beteiligten die Vorteile der produktionsintegrierten Kompensation überwiegen. Die Befragten nennen ein breites Spektrum an Vorzügen: vom Aspekt der fortführbaren landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und der Einkommensmöglichkeit für die Landwirtschaft über den Schutz der gefährdeten Offenlandarten und dem Erholungsaspekt einer blühenden Kulturlandschaft bis hin zu den vergleichsweise geringen Kosten der produktionsintegrierten. In einem Punkt sind sich alle extensive Ackerrandstreifen, Bewirtschaftungsvorgaben orientieren sich an Vertragsnaturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 25 Jahre, automatische Verlängerung wenn nicht gekündigt wird Vorhabensträger & Landwirte: privatrechtliche Bewirtschaftungsverträge; Vorhabensträger & Kreis Soest: Vereinbarung über Bewirtschaftungsauflagen und Anerkennung als Ersatzmaßnahmen auf Ökokonto des Vorhabensträgers jährliche Erfolgskontrolle durch Botaniker z.b. Venuskamm (Scandix pecten-veneris), Einjähriger Ziest (Stachys annua) Tab. 2: Praxisbeispiel Röttenbach Ziel Schutz von Ackerwildkräutern Maßnahmen extensive Ackerbewirtschaftung im Sinne traditioneller Dreifelderwirtschaft Dauer dauerhaft Sicherung Fläche ist Eigentum der Gemeinde Anrechnung auf Ökokonto der Gemeinde Kontrolle alle 2 3 Jahre durch den Bund Naturschutz in Bayern e. V. Flora z.b. Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Lämmersalat (Arnoseris minima) 113

4 Naturschutz und Landschaftsplanung 43 (4), 2011, , ISSN Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Befragten einig: Sie sehen eine große Chance für den Schutz bedrohter Offenlandarten wie Ackerwildkräuter, Feldvögel und Kleinsäuger. Daneben nennen die Akteure vor allem die Vorteile im Zusammenhang mit der Landwirtschaft: Sehr wichtig erscheint ihnen die Möglichkeit, die landwirtschaftliche Nutzung aufrecht zu erhalten, denn für Landwirte ist es sehr ungünstig, wenn sie durch die herkömmliche Verfahrensweise Wirtschaftsflächen verlieren. Die Akzeptanz der produktionsintegrierten ist bei der Landwirtschaft nach Erfahrung der Befragten hoch, sodass eine erfolgreiche Kooperation möglich ist. Zweifel bestehen zum einen bezüglich der Akzeptanz der Naturschutzbehörde: So haben einige Akteure die Erfahrung gemacht, dass Vertreter der Naturschutzbehörden von der Notwendigkeit des Ackerwildkrautschutzes nicht überzeugt sind, der produktionsintegrierten Kompensation skeptisch gegenüber stehen und darüber hinaus weder Mitarbeiter noch finanzielle Mittel für Kontrolle und Betreuung aufbringen können. Hinsichtlich der Durchführbarkeit wird die schwierige Tab. 3: Ergebnisse der Leitfadeninterviews (die Aspekte sind absteigend nach der Häufigkeit ihrer Nennung sortiert). Vorteile für die Landwirtschaft: Flächen werden weiter landwirtschaftlich bewirtschaftet; neue Einkommensmöglichkeit für den Naturschutz: gefährdete Arten des Offenlands werden geschützt funktionaler Zusammenhang zwischen den zahlreichen Offenland-Eingriffen und den (wird der Eingriffsregelung gerecht) für den Vorhabensträger: Aufwand (und Kosten) geringer als bei herkömmlichen Durchführungssicherheit, wenn ein Maßnahmenträger die Maßnahmen begleitet professionelle Ausführung der produktionsintegrierten durch die Landwirtschaft die Kooperation ist flexibel und kann die Gegebenheiten und Einwände der Landwirtschaft berücksichtigen hohe Akzeptanz bei der Landwirtschaft Förderung einer abwechslungsreichen Kulturlandschaft (Erholungsaspekt) Bedenken/ Schwierigkeiten allgemeine Aussagen Vorschläge für die weitere Anwendung bei den beteiligten Behörden: geringe Akzeptanz und Bedenken gegenüber den Maßnahmen Naturschutzbehörden sehen die Notwendigkeit des Ackerwildkrautschutzes nicht Planungsunsicherheit aufgrund möglicher Ablehnung von Seiten der Landwirtschaft Landwirte kooperieren nur, wenn sie keinerlei Risiko tragen Ertrag auf nährstoffarmen Standorten sehr gering bei Extensivierung Dominanz von Wildkräutern möglich Durchführung und Kontrolle der aufwändig Gewährleistung der dauerhaften Durchführung schwierig produktionsintegrierte sind anstrebenswert faire Honorierung des Landwirts notwendig Beteiligung der Landwirtschaft an der Ausgestaltung der Maßnahmen ist wesentlich es gilt zu verdeutlichen, welchen ökologischen Wert solche Maßnahmen haben können Umsetzung stärker koordinieren, Begleitung durch einen Maßnahmenträger hilfreich Synergieeffekte von Ackerrandstreifen auf Schutzgüter neben Wildkräutern untersuchen Gewährleistung der Dauerhaftigkeit angesprochen. Zum andern erfordert es einen gewissen Aufwand und birgt Planungsunsicherheit, die zunächst bei den Landbewirtschaftern vorhandene Skepsis zu überwinden, was die Akteure als nachteilig bezeichnen. Unterschiede in den Antworten sind teilweise in Informationsdefiziten der Akteure begründet. So bezweifelt eine der Befragten, die selbst nicht mit Maßnahmen auf ertragreichen Böden befasst war, dass sich die Landwirte in Bördegebieten zur Durchführung von produktionsintegrierten bereiterklären und damit auf hohe Erträge verzichten würden. Dagegen berichten diejenigen Akteure, die Erfahrung mit Maßnahmen auf nährstoffreichen Standorten haben, von einer guten Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und begründen dies damit, dass die Landwirte froh sind, die Flächen nicht vollständig zu verlieren. Gezeigt haben die Leitfadeninterviews zudem, dass Akteure zum Teil von vornherein grundsätzliche Ablehnung produktionsintegrierter von Seiten der Landwirte antizipieren. Dieses Vorurteil bewahrheitete sich in den betrachteten Fällen jedoch nicht. Aufklärung über gegenseitige Vorstellungen, akzeptierte Wege und Grenzen kann helfen, Fehleinschätzungen untereinander vorzubeugen und Hindernisse bei der Kooperation zu verringern. Tabellarisch stellen sich die Erfahrungen der Akteure wie in Tab. 3 zusammengefasst dar. 3.2 Resultate aus den Beispielen Aus den in der Diplomarbeit zusammengetragenen Praxisbeispielen, von denen hier zwei dargestellt sind, lassen sich die im Textkasten dargestellten positiven Aussagen für die Anwendung der produktionsintegrierten Kompensation ableiten. Schwierigkeiten offenbaren sich hinsichtlich der Vereinbarkeit von Produktion und Kompensation: Die verringerte Düngung führt auf nährstoffarmen Böden zu einem sehr geringen Ertrag, der Verzicht auf Pflanzenbehandlungsmittel kann die Zunahme auch unerwünschter Problemunkräuter nach sich ziehen. In beiden Fällen kann die Ernte für den Landwirt unattraktiv werden. Die Bezeichnung der Maßnahmen als produktionsintegriert trifft dennoch zu, da Produktionsverfahren angewendet werden. Die Marktverwertung der Produkte ist optional. 4 Diskussion und Ausblick Das Beispiel aus Nordrhein-Westfalen wirft die Frage auf, ob es sinnvoll ist, Ackerrandstreifen extensiv zu bewirtschaften, wenn die Flächen mittelfristig dem Rohstoffabbau dienen sollen. Zum einen besteht aufgrund der grundsätzlichen Ungewissheit der Zukunft die Möglichkeit, dass der Abbau nicht stattfindet. Gründe dafür können eine veränderte Rohstoffpolitik sein oder eine Neuausrichtung der Firma infolge personeller Veränderungen. Eine wünschenswerte, wenn auch unwahrscheinliche Option ist, dass sich der Zustand der Ackerwildkräuter mittelfristig bereits stark verbessert hat und die Ackerrandstreifen daher entbehrlich werden. In jedem Fall bieten jedoch die Flächen den Ackerwildkräutern jahrzehntelang einen Standort, von dem aus sie sich zum Beispiel mittels Anemochorie ausbreiten können oder von dem Diasporen für die Aussaat gewonnen werden können. Denkbar ist weiterhin, mit Diasporen seltener Arten angereicherten Oberboden direkt auf Ersatzflächen zu übertragen. Im Beispiel Röttenbach zeigt sich, dass produktionsintegrierte den Charakter von Pflegemaßnahmen annehmen können, wenn die 114

5 Catharina Druckenbrod et al., Produktionsintegrierte Kompensation, NuL 43 (4), 2011, Extensivierung auf nährstoffarmen Standorten zu keinem nennenswerten Naturalertrag führt. Bestimmte Ackerwildkräuter, so Lämmersalat (Arnoseris minima), sind auf bodensaure Grenzertragsstandorte angewiesen. Problematisch ist jedoch, dass Landwirte einer solchen Verarmung der Standorte skeptisch gegenüber stehen dürften, da dies der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit entgegensteht. Getroffene Vereinbarungen über die Rotation von Ackerrandstreifen oder den möglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus Naturschutzsicht mögen zunächst suboptimal erscheinen. Doch an diesen Punkten zeigt sich, dass der Naturschutz auf die Landwirtschaft zugehen und offen für Kompromisse sein sollte, um beispielsweise solche produktionsintegrierten realisieren zu können, die in der Bilanz für den Naturschutz eine Verbesserung der gewöhnlichen Praxis darstellen können. Es gilt also, Zugeständnisse zu machen, um dann im Ergebnis Fortschritte erzielen zu können. Die Beispiele zeigen: Es werden erste produktionsintegrierte zum Schutz von Ackerwildkräutern mit Erfolg durchgeführt. Zudem bergen auf Äckern, die ein anderes Schutzziel verfolgen, wie beispielsweise den Schutz von Feldvögeln oder des Feldhamsters, die Möglichkeit von Synergieeffekten für den Ackerwildkrautschutz. So profitieren sowohl Feldlerche und Feldhase als auch Ackerwildkräuter von Drilllücken und reduzierter Saatstärke. Bei der Frage nach den positiven Gesichtspunkten der produktionsintegrierten Kompensation äußerten sich die interviewten Akteure überzeugt und teilweise freudig ob des Erfolgs dieser Kompensationsform. Im Hinblick auf Schwierigkeiten steht in der Praxis die mögliche Ablehnung sowie die aufwändig erscheinende Durchführung und Sicherung der produktionsintegrierten Kompensation im Mittelpunkt: In den Interviews wurde deutlich, dass bei Genehmigungs- und Naturschutzbehörden sowie Landwirten anfänglich die Skepsis gegenüber produktionsintegrierten überwog. Bei den Naturschutzbehörden führen die Befragten dies darauf zurück, dass ihnen die personellen Mittel für die langfristige Begleitung der Maßnahmen fehlen, bzw. noch Vertrauensbildung für diese neue Kompensationsform nötig ist. Die Akteure verdeutlichten aber, dass Vorbehalte in Gesprächen ausgeräumt werden konnte und sich einige der vermuteten Probleme durch die praktischen Erfahrungen als hinfällig erwiesen. So war die Kooperation mit der Landwirtschaft letztlich unproblematisch, da in großem Maße von einer angemessenen Vergütung abhängig. Für die dauerhafte Durchführung wurden Möglichkeiten gefunden und die Naturschutzbehörden trugen die ackerbaulichen produktionsintegrierten entgegen anfänglicher Vorbehalte mit (vgl. Druckenbrod 2009 sowie eine umfassende Sammlung von Beispielen in Czybulka et al. 2011). Zwar können die Beispiele nicht als Garantie für eine erfolgreiche Durchführung gelten, aber sie zeigen, dass in der Praxis ein Spielraum für verschiedene Lösungen vorhanden ist und unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden können, sofern sich alle Beteiligten gemeinsam dafür einsetzen. Lösungswege sind aber noch nicht routiniert und standardisiert, dazu sind weitere Untersuchungen und Erprobungen nötig. Die Sicherung der Flächen und Maßnahmen ist jedoch kein spezifisches Thema produktionsintegrierter und wird gerade bei klassischen häufig vernachlässigt (vgl. oben). Von der Landwirtschaft produktionsintegriert umgesetzte können also die größten Defizite der herkömmlichen Kompensationspraxis vermeiden: Sie werten das Offenland und damit einen Lebensraum vieler gefährdeter Arten auf, sind somit naturschutzfachlich sinnvoll, und die Landwirtschaft verliert keine Produktionsgrundlagen, sondern kann im Gegenteil neue Einkommensmöglichkeiten erschließen. Die mit der produktionsintegrierten Kompensation verbundenen Flexibilisierungen bieten, wie in den bekannten Beispielen realisiert, die Chance, Ablehnung und Widerstand von Seiten der Anwender zu vermindern oder zu beseitigen und den Verfahrensablauf zu erleichtern. Die produktionsintegrierte Kompensation ist über die Eingriffsregelung langfristig umsetzbar und kann mithin als erfolgversprechende Möglichkeit für den nachhaltigen Ackerwildkrautschutz beurteilt werden. Konzertierte Praxiserprobungen der produktionsintegrierten Kompensation erfolgen derzeit im Freistaat Thüringen in dem von der DBU geförderten Projekt Eingriffsregelung und landwirtschaftliche Bodennutzung Aufwertung durch Nutzung Modellvorhaben zur innovativen Anwendung der Eingriffsregelung, das die Thüringer Landgesellschaft mbh durchführt. In diesem Zuge gesammelte Erfahrungen werden zum weiteren Aus- Ergebnisse der Praxisbeispiele Ackerwildkräuter können sich bei entsprechend vorhandenem Samenpotenzial bereits im ersten Jahr der produktionsintegrierten entwickeln, trotz vorheriger Intensivnutzung der Fläche. Eine produktionsintegrierte Kompensation kann ohne Maßnahmenträger funktionieren. Produktionsintegrierte können die Einrichtung von Ackerrandstreifen wieder initiieren, die aufgrund unflexibler Vorschriften innerhalb von Vertragsnaturschutzprogrammen zuvor abgelehnt worden waren. Fördernd wirken sich Flexibilisierungen in den Vereinbarungen aus wie die Möglichkeit, den Ackerrandstreifen für ein Jahr auszusetzen, Ackerrandstreifen rotieren zu lassen und, falls notwendig, in Absprache mit der Naturschutzbehörde die Maßnahmen zu verändern. Landwirte können durch die Schaffung von Ackerrandstreifen unregelmäßige Strukturen ihrer Felder ausgleichen, die die mechanische Bewirtschaftung erschweren. Produktionsintegrierte können allein über Bewirtschaftungsverträge gesichert werden. Die Landwirte gilt es zum Teil erst zu überzeugen, einer Kooperation stehen sie dann aber durchaus offen gegenüber. Den Akteuren der produktionsintegrierten Kompensation sind die Defizite der herkömmlichen bewusst: insbesondere der Flächenverlust für die Landwirtschaft, die vernachlässigte Pflege, die Ablehnung von Seiten der Landwirtschaft, die teilweise geringe naturschutzfachliche Qualität der. Produktionsintegrierte sind unter gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen realisierbar. Fazit für die Praxis Erfolgreiche produktionsintegrierte Kompensation ist nur möglich, wenn die einzelnen Akteure kooperationswillig sind. Trotz noch fehlender Routine, trotz Unklarheiten und Schwierigkeiten ist produktionsintegrierte Kompensation durch das konsensorientierte Zusammenarbeiten aller Beteiligten erfolgreich realisierbar. Produktionsintegrierte Kompensation bietet für Offenlandarten, z.b. gefährdete Ackerwildkräuter, eine aussichtsreiche und langfristige Schutzmöglichkeit. Sie offeriert für manche Landwirte Vorteile; umfassende Information über produktionsintegrierte Kompensation generell sind aber wichtig, ebenso wie die Beteiligung der Landwirte an der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen. Förderlich für die Kooperation mit der Landwirtschaft wirken anpassbare Maßnahmen, rotierbare Flächen und eine die Preisentwicklung auf den Märkten berücksichtigende Honorierung. Für erfolgreiche produktionsintegrierte Kompensation ist Kompromissbereitschaft sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch von Seiten des Naturschutzes essentiell. 115

6 Naturschutz und Landschaftsplanung 43 (4), 2011, , ISSN Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart bau und zur Vertiefung der Erkenntnisse bezüglich dieser Kompensationsform in der Praxis beitragen. Um die Anwendung zu erleichtern, gilt es über die produktionsintegrierten aufzuklären, sowohl über die naturschutzfachliche Bedeutung und das Aufwertungspotential, als auch über die Einkommensmöglichkeit für Landwirte. Erfolgreiche Kooperationen müssen bekannter werden, um zu zeigen, wie die Zusammenarbeit funktionieren kann (vgl. z.b. DVL 2010). Chancen und Risiken für die Beteiligten müssen anhand von Beispielen für die Beteiligten transparent gemacht werden. Interessierten sollte es dadurch unkompliziert möglich sein, sich einen Überblick zu verschaffen, gegebenenfalls vorhandene Ungewissheiten aufzuklären und Vorteile zu entdecken. Beispielrechnungen können verdeutlichen, dass produktionsintegrierte nicht grundsätzlich teurer sind als die herkömmliche, Pflegemaßnahmen häufig vernachlässigende Kompensation, sondern im Gegenteil zumeist kostengünstiger realisierbar sind. Literatur Bauer, S., Keil, C. (2005): Kompensation mit der Landwirtschaft im Rahmen der Eingriffsregelung. Chancen für eine konfliktärmere Umsetzung der umweltrechtlichen Vorgaben durch Einbeziehung der Landwirtschaft. Naturschutz und Landschaftsplanung 37 (4), Czybulka, D., Hampicke, U., Litterski, B. (Hrsg., 2011): Produktionsintegrierte Kompensation. DBU-Reihe Initiativen zum Umweltschutz, Erich Schmidt, Berlin. Im Druck., Hampicke, U., Litterski, B., Schäfer, A., Wagner, A. (2009): Integration von in die landwirtschaftliche Produktion. Vorschläge für die Praxis integrierter Maßnahmen am Beispiel der Segetalflora. Naturschutz und Landschaftsplanung 41 (8), DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege e.v., Hrsg., 2010): Ackerwildkräuter schützen und fördern Perspektiven einer langfristigen Finanzierung und Bewirtschaftung. DVL-Schr.-R. Landschaft als Lebenstraum 18, Ansbach, 48 S. Druckenbrod, C. (2009): Produktionsintegrierte Kompensation - Ackerwildkrautschutz im Rahmen der Eingriffsregelung. Unveröff. Dipl.-Arb., Ernst-Moritz-Arndt-Univ. Greifswald, Institut für Botanik und Landschaftsökologie, 120 S. Eggers, T., Zwerger, P. (1998): Arten- und Biotopschutz im Rahmen von Produktionsverfahren im Feldbau Stand und Entwicklungstendenzen. Schr.-R. Vegetationskde. 29, Hampicke, U. (2005): Einleitung. In: Hampicke, U., Litterski, B., Wichtmann, W., Hrsg., Ackerlandschaften, Nachhaltigkeit und Naturschutz auf ertragsschwachen Standorten, Springer, Heidelberg, 311 S. Hofmeister, H., Garve, E. (2006): Lebensraum Acker. Reprint der 2. Auflage. Kessel, Remagen, 322 S. Ludwig, G., Schnittler, M. (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. Schr.-R. Vegetationskde. 28, Münster-Hiltrup, 744 S. Meyer, S., Wesche, K., Leuschner, C., van Elsen, T., Metzner, J. (2010): Schutzbemühungen für die Segetalflora in Deutschland Das Projekt 100 Äcker für die Vielfalt. Treffpunkt Biologische Vielfalt IX, BfN-Skripten 265, Muchow, T., Becker, A., Schindler, M., Wetterich, F., Schumacher, W. (2007): Naturschutz in Börde-Landschaften durch Strukturelemente am Beispiel der Kölner Bucht. Unveröff. Abschlussbericht. Bonn. 129 S. Perner, A., Thöne, M. (2007): Naturschutz im kommunalen Finanzausgleich Anreize für eine nachhaltige Flächennutzung. BfN-Skripten 192, Bonn-Bad Godesberg, 159 S. Tischew, S., Baasch, A., Conrad, M., Hefter, I. (2007): Standardisierung von Wirkungskontrollen bei im Straßenbau. Forschungsbe. aus dem Forschungsprogramm des BMVBS und der FGSV 957, Bonn, 149 S., Rexmann, B., Schmidt, M., Teubert, H. (2004): Langfristige Wirksamkeit von im Straßenbau. Sonderband der Schr.-R. Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik 887, Bonn, 261 S. van Elsen, T., Berg, M., Drenckhahn, D., Dunkel, F. G., Eggers, T., Garve, E., Kaiser, B., Marquart, H., Pilotek, D., Rodi, D., Wicke, G. (2005): Karlstadter Positionspapier zum Schutz der Ackerwildkräuter. Erarbeitet von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung zum Schutz der Ackerwildkrautflora am 25./ in Karlstadt am Main. Naturschutz und Landschaftsplanung 37 (9), Wolff-Straub, R., Büscher, D., Diekjobst, H., Fasel, P., Foerster, E., Götte, R., Jagel, A., Kaplan, K., Koslowski, I., Kutzelnigg, H., Raabe, U., Schumacher, W., Vanberg, C. (1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) in Nordrhein-Westfalen. LÖBF-Schr.-R. 17, Anschriften der Verfasser: Dipl.-LaÖk. Catharina Druckenbrod, Thüringer Landgesellschaft mbh, Weimarische Straße 29b, D Erfurt, Catharina.Druckenbrod@googl .com; Dr. Thomas van Elsen, Fachgebiet Ökologischer Land- & Pflanzenbau, Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften, Universität Kassel, Nordbahnhofstraße 1a, D Witzenhausen, thomas.vanelsen@ uni-kassel.de; Prof. Dr. Ulrich Hampicke, Institut für Botanik und Landschaftsökologie, Ernst-Moritz- Arndt-Universität, Grimmer Straße 88, D Greifswald, hampicke@uni-greifswald.de. 116

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