Feinkonzept. für die Umsetzung des Integrationsartikels. in den Gemeinden Dürrenroth, Eriswil, Huttwil, Wyssachen

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1 für die Umsetzung des Integrationsartikels in den Gemeinden Dürrenroth, Eriswil, Huttwil, Wyssachen

2 Umsetzung Art. 17 Inhalt Ausgangslage Integration statt Separation - auf dem Weg zu einer Schule für alle (Haltungen) Vision - Ausrichtung Lehren und Lernen Kultur und Klima Kollegialität - Beziehungen Partner der Schule Organisation und Schulmanagement Die Angebote Psychomotorik Ziele der Psychomotorik Arbeits- und Förderformen Logopädie Ziele der logopädischen Unterstützung Arbeitsauftrag Arbeitsform Wann braucht ein Kind eine logopädische Abklärung? Integrative Förderung Ziele der integrativen Förderung Arbeitsauftrag Arbeitsformen Zusammenarbeit Regelklassen-Lehrperson und IF-Lehrperson Anmeldung Zuweisungsverfahren Zuständigkeiten Zuständigkeiten im Überblick Schulleitung IBEM Zusammenarbeit örtliche Schulleitung - Schulleitung IBEM Überregionale Zusammenarbeit Aktenaufbewahrung Internetseite Zusammenarbeitsvertrag Finanzen Budget Abrechnung Raumsituation

3 5 Evaluation Anhang A Abläufe (schematisch) A.1 Stufenmodell A.2 Logopädie A.3 Integrative Förderung A.4 Zuweisung Spezialunterricht

4 Umsetzung Art. 17 Ausgangslage n Die vorliegende Zusammenstellung ist im Frühjahr 2010 im Auftrag des Gemeinderates Huttwil erarbeitet worden von Peter Heiniger und Daniel Schärer (Schulleitung Spezialunterricht/IBEM) Thomas Aeschimann, Schule Dürrenroth Marthi Flükiger, Schule Eriswil Beat Rüegsegger, Oberstufenschule Hofmatt Susanne Wasserfallen, Schule Wyssachen Iris Müller, Logopädin Claudia Rust, Christine Kurth, Schulische Heilpädagoginnen Renate Leuenberger (Schulsekretariat Huttwil). n Nach zweijähriger Erprobung genehmigt die Bildungskommission Huttwil am 29. Mai 2012 die vorliegende Fassung als verbindlich. 4

5 1 Integration statt Separation - auf dem Weg zu einer Schule für alle (Haltungen) 1.1 Vision - Ausrichtung n Unsere Schulen anerkennen die Schülerinnen und Schüler als Individuum und stellen sich bewusst dem positiven Umgang mit der Heterogenität. n Das Kind steht im Zentrum unserer Arbeit: Wir fördern die Schülerinnen und Schüler optimal in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. n Wir entwickeln unsern Unterricht gemäss den sich verändernden Anforderungen weiter. n Wir realisieren Machbares und anerkennen die Grenzen der Machbarkeit. n Wir respektieren Gegebenheiten und bauen auf Bewährtes. 1.2 Lehren und Lernen n Wir planen, realisieren und evaluieren den Förderunterricht grundsätzlich im Team. n Der Förderunterricht orientiert sich an vereinbarten Zielsetzungen. n Die Ressourcen der Lehrpersonen für Spezialunterricht werden genutzt. n Wir ermöglichen niveaugerechtes Arbeiten und berücksichtigen individuelle Lernziele. n In unserer Arbeit sind wir geduldig mit den Lernenden und mit uns. n Der Förderunterricht schafft Spielraum für Neues. 1.3 Kultur und Klima n Wir vertreten die Änderungen und Neuerungen in Bezug auf die Integration positiv. n Wir setzen unsere Talente und Ressourcen professionell ein. n Wir erkennen persönliche Grenzen und akzeptieren sie. n Wir gehen mit eigenen Ressourcen haushälterisch um. 5

6 Umsetzung Art Kollegialität - Beziehungen n Unsere Zusammenarbeit in den verschiedenen Teams ist geprägt von Wertschätzung, Transparenz und einem regelmässigen professionellen Austausch. n Wir treten vor der Klasse und gegen aussen als Team auf. n Wir schaffen gemeinsam ein Klassenklima, welches das Wohl jedes einzelnen Kindes berücksichtigt. 1.5 Partner der Schule n Wir streben eine transparente und geregelte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an. n Die Eltern nehmen ihre Verantwortung wahr. n Wir erhalten von den Fachstellen die erwartete Unterstützung. n Wir gehen mit Informationen sorgfältig um. 1.6 Organisation und Schulmanagement n Wir erhalten bei Bedarf Unterstützung durch die Schulleitung. n Alle Beteiligten suchen bei Schwierigkeiten gemeinsam nach sinnvollen Lösungen. n Wir verfügen über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen. n Wir nutzen die Infrastrukturen sinnvoll, kreativ und tragen Sorge dazu. n Für den Förderunterricht stehen die benötigten Unterrichtsmaterialien und Hilfsmittel zur Verfügung. 6

7 2 Die Angebote 2.1 Psychomotorik Der Begriff Psychomotorik beschreibt die Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung der Handlungskompetenz des Menschen in seinem Umfeld. Psychomotorik richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihrer Entwicklungsund Ausdrucksmöglichkeit eingeschränkt sind. Die Erscheinungsbilder sind vielfältig und unterschiedlich. Die Arbeit orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen, an den motorischen Schwierigkeiten sowie an den Stärken des Kindes. Im geschützten Rahmen kann das Kind mittels Bewegung und Spiel Erfahrungsdefizite ausgleichen, motorische Kompetenzen erlangen und mit seinen Schwierigkeiten einen angemessenen Umgang finden Ziele der Psychomotorik Die Bewegungs- und Wahrnehmungsentwicklung fördern, diesbezüglich neue Strategien entwickeln und / oder alte verändern Das bewusste Wahrnehmen sensibilisieren und erweitern sowie ein sicheres Körpergefühl aufbauen Die Grob-, Fein- und Grafomotorik fördern und verbessern. Die Handdominanz finden und schulen Einen eigenen Bewegungsausdruck und dadurch andere und neue Verhaltensformen finden Die Stärken fördern Das Umfeld für die Schwierigkeiten des Kindes sensibilisieren Arbeits- und Förderformen Spezialunterricht: Längerdauernde Begleitung von Kindern und Jugendlichen Kurzintervention: Nach einer Abklärung Beratung und Förderung im Bereich Grafomotorik Prävention: Förderung im Kindergarten oder in Schulklassen Kurzberatung: Beratung von Lehrpersonen oder Eltern als Hilfe zur Selbsthilfe Die Kinder und Jugendlichen besuchen einzeln oder in Kleingruppen in der Regel einmal wöchentlich den Spezialunterricht oder die Kurzintervention. Der Spezialunterricht Psychomotorik findet im Psychomotorik- Raum im Schulhaus Schwarzenbach statt. 7

8 Umsetzung Art. 17 Kurzinterventionen und Präventionsprojekte können vor Ort im Kindergarten oder Schulhaus durchgeführt werden. Anmeldeverfahren siehe Logopädie Die Logopädie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten in der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechablaufs und der Stimme. Eine Spracherwerbsstörung kann zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich führen. Sie hat Auswirkungen auf diejenigen schulischen Fachbereiche, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind. Es wird unterschieden zwischen logopädischer Therapie und Sprachförderung: Logopädische Therapie ist eine spezifische, individuelle logopädische Intervention für Kinder und Jugendliche mit Sprachdefiziten. Sprachförderung ist ein Angebot für eine ganze Klasse oder eine Gruppe zur Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen Ziele der logopädischen Unterstützung Erfassen und Behandeln von Sprech-, Sprechablauf-, Schluck-, und Stimmstörungen sowie von Störungen des Lesens und Schreibens - Lösen von Blockaden in der Sprachentwicklung - Aufarbeiten von Sprachdefiziten - Prävention von Sprach- und Spracherwerbsstörungen - Fördern von Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung - Beobachten der Umsetzung von neu erworbenen Sprachkompetenzen in Alltags- und Schulsituationen - Bewusstmachen von Möglichkeiten und Grenzen der Therapie, je nach Ursache und Ausprägung einer Störung - Erarbeiten von Bewältigungs- und Kompensationsstrategien - Sensibilisieren des Umfeldes der Kinder für deren Schwierigkeiten und besonderen Förderbedarf Arbeitsauftrag - Fachspezifische Beurteilung (Erfassung und Beurteilung) - Förderplanung, Durchführung und Evaluation der logopädischen Therapie - Prävention von Auffälligkeiten in der mündlichen und schriftlichen Sprache - Beratung von allen Beteiligten 8

9 - Interdisziplinäre Zusammenarbeit Arbeitsform Logopädische Therapie wird je nach Möglichkeit entweder am Schulort des Kindes oder in Huttwil angeboten. In der Regel besuchen die Kinder die Logopädie während der Unterrichtszeit in Kleingruppen oder einzeln. Die logopädische Therapie findet mehrheitlich ausserhalb des Klassenzimmers in einem entsprechend eingerichteten Raum statt. Sprachförderung als zeitlich begrenztes Präventionsprojekt wird für die ganze Klasse oder für eine Gruppe angeboten Wann braucht ein Kind eine logopädische Abklärung? Im Vorschulalter: - Wenn ein Kleinkind im Alter von 2 ½ Jahren nicht oder kaum spricht. - Wenn ein dreijähriges Kind von Aussenstehenden nicht verstanden wird. Im Kindergarten- und Schulalter: - Wenn das Kind Laute nicht oder falsch ausspricht, Laute ersetzt oder weglässt, keine korrekten Sätze formuliert (falsche Verbstellung, unvollständige Sätze, falsche Deklination oder Konjugation einzelner Wörter), Aufforderungen nicht erfüllt oder inadäquat reagiert, oft nachfragt, über einen sehr kleinen Wortschatz verfügt, falsche oder undifferenzierte Wörter benutzt, über längere Zeit heiser, nasal, zu laut oder zu leise spricht, beim Sprechen Laute, Silben, Wörter oder Satzteile wiederholt, dehnt oder verschluckt, undeutlich, überhastet spricht, ein auffälliges Kommunikationsverhalten zeigt (fehlender Blickkontakt, Vermeiden des Sprechens), oft durch den Mund atmet, mundmotorische Auffälligkeiten zeigt, Schwierigkeiten im Erwerb der Schriftsprache hat. Anmeldeverfahren siehe 2.4 9

10 Umsetzung Art Integrative Förderung Die Integrative Förderung (IF) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf wie Leistungs-, Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Je nach Situation erfolgt die Förderung in der Klasse, in der Gruppe oder individuell in enger Zusammenarbeit zwischen der IF-Lehrperson, Lehrpersonen, Eltern und Fachstellen. Ein spezielles Augenmerk wird auf die Prävention in den genannten Bereichen gerichtet und ebenfalls auf die Bestrebungen der einzelnen Schulen, diese Schülerinnen und Schüler in die Klassen- und Schulgemeinschaft zu integrieren Ziele der integrativen Förderung - Erfassen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf - Heilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Leistungs-, Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten beziehungsweise Lernbehinderungen durch methodischdidaktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie dem Wissen um emotionale und soziale Bedingungen des Lernens - Beratung und Unterstützung von allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen und Institutionen - Präventives Wirken durch differenziertes Wahrnehmen der Schülerinnen und Schüler Arbeitsauftrag - Planung, Durchführung und Evaluation des Spezialunterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Leistungs-, Verhaltens- und Lernschwierigkeiten (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie) oder Lernbehinderungen - Fachspezifische Beurteilungen (z. B. Lernstandserfassungen) - Unterstützung bei der zweijährigen Einschulung - Unterstützung des schulischen Lernens durch die Vermittlung von Lernhilfen, Lernstrategien, lernwirksamem Üben und angepassten didaktischen Konzepten - Bei Bedarf Unterstützung von Lehrpersonen in der Arbeit mit individuellen Lernzielen. Bei mehr als 2 reduzierten Lernzielen ist der Bedarf zwingend gegeben. - Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen intellektuellen Fähigkeiten (z. B. eilz) - Prävention - Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachstellen, Behörden und Institutionen 10

11 2.3.3 Arbeitsformen Die Regelklassen-Lehrperson und die IF-Lehrperson vereinbaren die geeigneten Arbeitsformen, welche den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler am besten entsprechen. Je nach Situation können mehrere Formen zur Förderung eingesetzt werden. Folgende Arbeitsformen sind denkbar (die Aufzählung ist nicht abschliessend): L IF 1. Die Regelklassenlehrperson arbeitet alleine mit der Klasse. Die IF-Lehrperson beteiligt sich am Aufbau der Integrativen Förderung und gestaltet die Unterrichtsformen mit. Bei auftretenden Schwierigkeiten kann die Klassenlehrperson die IF-Lehrperson beiziehen. L IF 2. Regelklassenlehrpersonen und die IF- Lehrperson unterrichten die Klasse gemeinsam verschiedene Formen des Teamteachings. L L L 3. Die IF-Lehrperson unterrichtet in ihrem Raum eine Gruppe von Kindern mit speziellen Bedürfnissen. IF L IF 4. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum eine gemischte Gruppe von Schülerinnen und Schülern. 11

12 Umsetzung Art. 17 L IF 5. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum ein Kind mit speziellen Bedürfnissen (Einzelförderung / Förderdiagnostik / Lerncoaching / DaZ): Zusammenarbeit Regelklassen-Lehrperson und IF-Lehrperson Die Regelklassen-Lehrperson trägt grundsätzlich die Gesamtverantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Die Regelklassen-Lehrperson orientiert in Absprache mit der IF- Lehrperson die Eltern über den Zweck und die Möglichkeiten der heilpädagogischen Unterstützung. Die Regelklassen-Lehrperson plant und gestaltet in Absprache mit der IF-Lehrperson die Kontakte zu den Eltern. Die Regelklassen-Lehrperson nimmt bei auftretenden Schwierigkeiten frühzeitig mit der IF-Lehrperson Kontakt auf. Die Regelklassen-Lehrperson erarbeitet nach Bedarf zusammen mit der IF-Lehrperson Fördermassnahmen bei 1 bis 2 rilz und setzt diese im Unterricht um. Die Regelklassen-Lehrperson arbeitet mit bei der Problemanalyse und der Planung von Fördermassnahmen bei Schülerinnen und Schülern mit mehr als 2 rilz. Regelklassen-Lehrperson und IF-Lehrperson regeln die Abfassung der (zusätzlichen) Lernberichte. Bei Unklarheiten zusammen mit der örtlichen Schulleitung und eventuell mit der Schulleitung IBEM. Die Regelklassen-Lehrperson überprüft gemeinsam mit der IF- Lehrperson periodisch die Wirkung der getroffenen Fördermassnahmen. 2.4 Anmeldung Für Lehrpersonen erfolgt die Anmeldung gemäss Stufenmodell (siehe Anhang). Logopädie: Eltern mit Kindern im Vorschulalter wenden sich direkt an die Logopädin. 12

13 2.5 Zuweisungsverfahren Für das Zuweisungsverfahren kommt das Ablaufschema Integrative Förderung aus dem Leitfaden Integration und besondere Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (IBEM) zur Umsetzung von Artikel 17 des Volksschulgesetzes (VSG) zur Anwendung. (Ablauf siehe Anhang A.1) 13

14 Umsetzung Art Zuständigkeiten 3.1 Zuständigkeiten im Überblick wer was Regelklassen LP LfS (ö) SL SL IBEM SL IBEM Konferenz EB Inspektorat Spezialunterricht (BMV, 11.3) A A / V I E A ILZ (1-2 Fächer) A / V (I) / M E ILF (mehr als 2 Fächer) (BMV, 11.1b) A / V I / V I E A DaZ A A / V E I Begabtenförderung (BMV, 11b) A A V E A Kurzinterventionen (BMV, V 6) A V E I 2jährige Einschulung (BMV, 11.3) A / V M I E A Psychomotorik A M / V I E A Logopädie A M / V I E A Überregionale Angebote* (DaZ, FaB, Timeout-Kl.) Integration Behinderter (BMDV, 3) (BMV, 11.5) Lektionenpool A / I (M) A V E A (I) V V I I / V I A E E ILZ (Abmachungen) I I E Evaluation M / I M / I M / I V M / I I LfS Lehrperson für Spezialunterricht / (ö)sl örtliche Schulleitung A Antrag / M Mitarbeit / E Entscheid / V Vollzug / I Information * Für die vertragliche Regelung von überregionalen Angeboten ist die Bildungskommission Huttwil zuständig. 14

15 3.2 Schulleitung IBEM - Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - Logopädie - Integrative Förderung - Psychomotorik - Koordinieren der Angebote Begabtenförderung - Verwalten des Lektionenpools - Anstellen von Lehrkräften im Bereich Spezialunterricht, analog der Anstellung von Lehrpersonen in der Standortgemeinde Huttwil - Personalführung im Bereich Spezialunterricht - Transparenz und Information gegenüber den beteiligten Gemeinden der SL-Konferenz IBEM - Ansprechpartner für EB/KJPD, Zuweisungsorgane überregionaler Angebote, Schulinspektorat 1 - Redaktion Webseite 3.3 Zusammenarbeit örtliche Schulleitung - Schulleitung IBEM Die örtlichen Schulleitungen arbeiten eng mit der Schulleitung IBEM zusammen. Zusammen bilden sie die IBEM-SL-Konferenz. In jährlich mindestens 2 Konferenzen (Anfangs Mai und anfangs Dezember) werden folgende Geschäfte behandelt: - Aufteilung des Lektionenpools - Ermächtigung der SL-SpezU für die Unterzeichnung von überregionalen Zusammenarbeitsabkommen (überregionales DaZ- Angebot, FaB, Time-out-Klasse). - Ausarbeiten gemeinsamer Arbeitsinstrumente (Formulare, Wegleitungen, usw.) - Vereinbarungen im Bereich IBEM (z. B. Rahmenbedingungen ILZ) - Evaluation Für die im Grobkonzept nicht geregelten Zuständigkeiten ist eine situativ angelegte Zusammenarbeit nötig. Die örtliche Schulleitung ist zuständig - für die Verteilung der IF-Lektionen innerhalb der örtlichen Schule, in Absprache mit den Regelklassen- und IF-Lehrpersonen ( Rollende Anmeldung ). 1 Grobkonzept,

16 Umsetzung Art für die Verfügung von 1 und 2 rilz (BMV, Art. 11a) - für die Elternmitarbeit (BMV, Art. 11 1a und 1b, Art. 12) Liegt ein Antrag durch die Fachstelle (EB/KJPD) vor, verfügt die SL- IBEM den Spezialunterricht (Vortrag der ERZ zu BMV, Art. 3 2 ). Über Dauer und Umfang des verfügten Spezialunterrichts entscheidet die örtliche Schulleitung (in Absprache mit der Klassenlehrperson). 3.4 Überregionale Zusammenarbeit Für die Unterzeichnung von überregionalen Zusammenarbeitsabkommen (u.a. überregionales DaZ-Angebot, FAB, Time-out-Klasse) ist die Bildungskommission Huttwil zuständig. 3.5 Aktenaufbewahrung Beim Eintritt in den Kindergarten wird für jedes Kind eine Schülerkarte erstellt (von Hand oder elektronisch). Diese wird laufend aktualisiert und beim Klassenwechsel der aufnehmenden Lehrperson übergeben. Für die Archivierung sind verantwortlich: - Schülerkarten örtliche SL - Anträge zum Spezialunterricht (EB) SL IBEM - Verlängerungsanträge(EB) SL IBEM - Verfügungen ILZ (1-2 Fächer) örtliche SL - Verfügungen (ILZ mehr als 2 Fächer) SL IBEM - Lernziele ILZ KlassenLP - Aktennotiz von Gesprächen örtliche SL / SL IBEM Die Eltern haben jederzeit das Recht, diese Akten einzusehen. Bei einem Wegzug werden die Akten durch die örtliche Schulleitung im Einverständnis mit den Eltern an die aufnehmende Schule weitergegeben. Es gelten die kantonalen Richtlinien 2 (Aufbewahrung: Nach Schulaustritt 15 Jahre). 3.6 Internetseite Im Spätherbst 2012 wird die Webseite «IBEM Region Huttwil» aufgeschaltet. Ziel ist es, Eltern, Behörden und Lehrpersonen gegenüber die bestehenden Angebote zu kommunizieren (Beschreibung der Angebote, Elterninformation, Kontaktadressen, Formulare). Zuständig für die Aktualisierung ist die SL IBEM. 2 Datenschutz in den Volksschulen des Kantons Bern (ERZ/AKVB, Bern 2008) 16

17 4 Zusammenarbeitsvertrag Die folgenden Bereiche werden in einem Zusammenarbeitsvertrag geregelt. 4.1 Finanzen Budget Die Gemeinden teilen sich in die Kosten der gemeinsam genutzten Budgetposten: - Weiterbildung Lehrkräfte IBEM - Büromaterial, Drucksachen IBEM - Schulmaterial und Lehrmittel Integrative Förderung (IF) - Schulmaterial Logopädie - Schulmaterial Psychomotorik - Anschaffung Mobilien Integrative Förderung (IF) - Anschaffung Mobilien Logopädie - Anschaffung Mobilien Psychomotorik - Porti, Telefon - Spezialunterricht - Allgemeiner Verwaltungsaufwand IBEM - Verrechnete Mietzinsen Die Vertragsgemeinden budgetieren ausserdem eigenständig Kosten für Schul-, Verbrauchsmaterial und Mobilien, die ausschliesslich für den Unterricht am Ort verwendet werden Abrechnung Die Kosten für IBEM und die Raummiete (Psychomotorik, Logopädie und Stützpunkt IBEM) werden den Vertragsgemeinden gemäss Vereinbarung in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung Huttwil. Grundlage für die Kostenaufteilung bilden die Schülerzahlen (Stichtag: 15. September des Rechnungsjahres). 17

18 Umsetzung Art Raumsituation Die Grösse und Ausgestaltung der Unterrichtsräume hat dem Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Für den Unterricht in Kleingruppen sind separate, zusätzliche Räume erforderlich, welche das Arbeiten in einer angenehmen Lernatmosphäre möglich machen. Für die Unterrichtsräume sind die Gemeinden zuständig 3. 5 Evaluation Auf operativer Ebene erfolgt eine regelmässige Evaluation im Rahmen der IBEM SL - Konferenz. Dabei sollen erkannte Schwachstellen unverzüglich angegangen und allfälliger Handlungsbedarf konstruktiv abgetragen werden. Die Evaluation soll in erster Linie intern erfolgen. Bei Bedarf wird sie extern begleitet oder geleitet. Für die Überprüfung strategischer Inhalte ist die Bildungskommission Huttwil zuständig. 3 VSG, Art 48 18

19 Anhang 19

20 Umsetzung Art. 17 A Abläufe (schematisch) A.1 Stufenmodell 4 4 Quelle: IBEM Leitfaden zur Umsetzung von Art. 17 VSG, ERZ Bern, September

21 A.2 Logopädie Bei Uneinigkeiten evtl. Rücksprache mit SL und SL-IBEM Anordnung durch SL Eltern sind nicht einverstanden Info an SL, gemeinsames Gespräch mit den Eltern Klassenlehrperson (KLP) beobachtet bei einem Kind sprachliche Auffälligkeiten KLP sucht nach eigenen Lösungen KLP sucht mit den Eltern nach Lösungen Fachspezifische Beratung durch IFL oder Logopädin. Die Situation wird gemeinsam besprochen, beurteilt. Den Eltern wird von der KLP oder einer Fachstelle für das Kind eine logopädische Abklärung vorgeschlagen. Mit dem Einverständnis der Eltern macht die Logopädin die logopäd. Abklärung Problem wird von KLP gelöst Problem wird gelöst Keine behandlungsbedürftige Auffälligkeit (z.b. entwicklungsbedingte Phänomene, die im Bereich der Norm liegen) Logopädin macht Rückmeldung an Eltern und KLP Logopädin gibt Leichte Auffälligkeit Ratschläge an Eltern und KLP; evt. spätere Nachkontrolle behandlungsbedürftige Auffälligkeit Logopädin informiert Eltern und KLP Legende: IF Integrative Förderung IFL: IF - Lehrperson KLP: Klassenlehrperson SL: (örtliche) Schulleitung SL-IBEM: Schulleitung Spezialunterricht EB: Erziehungsberatung KJPD: Kinder- u. Jugendpsychiatrischer Dienst ev. beginnt Logopädin mit einer Kurzintervention Logopädin schickt Anmeldeformular und Abklärungsbericht an EB/KJPD, KLP legt ev. einen Bericht z.h. EB/KJPD bei (z.b. bei komplexem Störungsbild) EB/KJPD sichtet Abklärungsbericht/ Bericht KLP und stellt bei Einverständnis Antrag an SL-IBEM. SL-IBEM verfügt. Logopädin beginnt mit dem Kind zu arbeiten. 21

22 Umsetzung Art. 17 A.3 Integrative Förderung Klassenlehrperson (KLP) stellt bei einem Kind besonderen Förderbedarf fest KLP sucht nach eigenen Lösungen Kurzintervention: Eltern sind einverstanden Beratung, evtl. Kurzintervention durch IFL Problem wird von KLP gelöst Eltern sind nicht einverstanden Den Eltern wird von der KLP für das Kind befristetes IF vorgeschlagen. Info SL, gemeinsames Gespräch mit den Eltern Mit dem Einverständnis der Eltern beginnt die Förderung. Eltern sind nicht einverstanden Gemeinsames Gespräch evtl. Anordnung durch SL Bei Uneinigkeit der Beteiligten oder bei erschwerten Rahmenbedingungen erfolgt im Einverständnis der Eltern eine Abklärung durch EB / KJPD Nach Abklärung und Antrag durch EB/KJPD verfügt die Schulleitung die IF. KLP und IFL legen Förderplanung, Zielsetzung und Zeitspanne fest. Schülerin/Schüler erreicht mit der IF die Lernziele der Regelklasse Gemeinsames Gespräch, evtl. Repetition Schülerin/Schüler erreicht Lernziele der Regelklasse trotz IF nicht. Repetition der Klasse KLP und IFL schlagen rilz vor. (In mehr als 2 Fächern ist Antrag EB/KJPD notwendig) Im Einverständnis mit den Eltern verfügt die SL Fortsetzung der IF Information der Eltern Überprüfung der Lernzielerreichung und Evaluation der Massnahmen Ende der rilz und Beurteilung beim Erreichen der Lernziele mit IF Regelmässige Standortbestimmungen mit allen Beteiligten 22

23 A.4 Zuweisung Spezialunterricht Schule Lehrkraft für Spezialunterricht Eltern Schulleitung IBEM Erziehungsberatung Klassen-LP (evtl. mit TP-LP) - Zusammenarbeit gem. Stufenmodell - Einbezug der Eltern Eltern - Zusammenarbeit gem. Stufenmodell Klassen-LP (evtl. mit TP-LP) - Zusammenarbeit gem. Stufenmodell - Einbezug der Eltern - Einbezug IFL LfS: - Zusammenarbeit gem. Stufenmodell - Einbezug der Eltern Eltern - Zusammenarbeit gem. Stufenmodell Antrag für Spez. U Anmeldung EB KLP (in Zusammenarbeit mit LfS) - Mitteilung an die SL SL - Absprache mit KLP innerhalb Lektionenpool für die Schule (Anz. L. / Dauer) - Mitteilung an SL IBEM SL - Nimmt Kenntnis Mutation (Lektionenpool LfS/Klasse) KLP (in Zusammenarbeit mit LfS) und Eltern - Anmeldung EB SL und KLP - schriftliche Information über bewilligten Spezialunterricht LfS - schriftliche Information über bewilligten Spezialunterricht Eltern - schriftliche Information über bewilligten Spezialunterricht SL: Information - KLP - Eltern - LfS - SL EB - Abklärung gem. Anmeldung - Antrag an SL IBEM 23

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