Konzept für die integrative Förderung (IF)

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1 EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE ZENTRALSCHULKOMMISSION Konzept für die integrative Förderung (IF)

2 2 KONZEPT IF

3 KONZEPT IF 3 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel dieses Konzepts Bereiche der integrativen Förderung Individuelle Lernziele (ILZ) Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen Formen der Integration Zielsetzung und Inhalte Spezialunterricht Zielsetzung Auftrag des Spezialunterrichts Förderung Prävention von Lernstörungen Beratung Schaffen von Lernvoraussetzungen Angebote des Spezialunterrichts Integrative Förderung (IF) Bereiche der integrativen Förderung Arbeitsformen Logopädie Inhalte der Logopädie Ziele der Logopädie Auftrag der Logopädie Arbeitsformen der Logopädie Psychomotorik Inhalte der Psychomotorik Ziele der Psychomotorik Auftrag der Psychomotorik Arbeitsformen der Psychomotorik Organisation des Spezialunterrichts Gesamtverantwortung Fachspezifische Beurteilung des besonderen Förderbedarfs Gruppenunterricht Teamteaching Dauer des Unterrichts Kurzinterventionen Lektionenzuteilung auf die einzelnen SchülerInnen Zuteilung der Schülerinnen und Schüler Qualitätsmanagement Arbeitszeitmanagement Arbeitszeit Arbeitszeiterfassung Infrastruktur für den Spezialunterricht... 13

4 4 KONZEPT IF 6 Besondere Klassen Zusammenarbeit und Durchlässigkeit mit den Regelklassen Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Einschulungsklassen (EK) Schülerinnen und Schüler aus den Partnergemeinden Zuständigkeiten Gesamtverantwortung Fachspezifische Beurteilung für die Schulung in einer besonderen Klasse Qualitätsmanagement Fachspezifische Beurteilung des besonderen Förderbedarfs Grundsätzliches Das Vierstufenmodell Die drei Phasen der fachspezifischen Beurteilung des besonderen Förderbedarfs Förderdiagnose, Förderplanung und Förderebenen Förderdiagnostik Förderplanung Umsetzung des Förderplans Sensibilität für intellektuell ausserordentlich Begabte Zuweisung zu den besonderen Massnahmen Zuweisungsmatrix Übersicht über die Zuweisungskompetenzen Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Ziel Trägerschaft Durchführung Verknüpfung mit dem Regelbetrieb der Schulen Schulung der Kinder von Asylsuchenden Beschluss der Zentralschulkommission Anhang: Rechtliche Grundlagen Volksschulgesetz (VSG) Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) Direktionsverordnung über die bes. Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) Konzept IBEM (Integration und besondere Massnahmen)

5 KONZEPT IF 5 1 Ziel dieses Konzepts Die Integrative Förderung (IF) wird so organisiert und strukturiert, dass sie den kantonalen und gemeindeinternen Vorgaben zu IBEM entspricht. 2 Bereiche der integrativen Förderung Individuelle Lernziele (ILZ) ILZ sind zusätzliche Individualisierungsmassnahmen im Regelunterricht Sie sind grundsätzlich unabhängig von weiteren Massnahmen einsetzbar Schülerinnen und Schüler mit ILZ haben nicht automatisch, sondern nur in besonderen Fällen einen Anspruch auf weitere Unterstützungsmassnahmen. Massnahme Zielgruppe Voraussetzungen Bewilligung Reduzierte individuelle Einverständnis der Eltern Schulleitung Lernziele rilz Erweiterte individuelle Lernziele eilz Schülerinnen und Schüler, welche dauernd erheblich weniger leisten Schülerinnen und Schüler, welche dauernd erheblich mehr leisten Mehr als 2 Fächer: Abklärung, Beurteilung und Antragstellung durch EB oder KJPD. Befristete Massnahme (in der Regel ein Jahr) Periodische Überprüfung 2.2 Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen Massnahme Zielgruppe Voraussetzungen Bewilligung Schulung ganz oder teilweise im Rahmen des Regelklassenunterrichts Schulinspektorat Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen 2 oder mit Autismus, welchen nach Art. 18 VSG und SSV eine Sonderschulung zustehen würde Ausgewiesener Bedarf Prüfung der Möglichkeiten der Schule Abklärung, Beurteilung und Antragstellung durch EB oder KJPD Einverständnis der Schulleitung der Regel- und der Sonderschule Eine Verfügung des Alters- und Behindertenamtes (ALBA). Das ALBA regelt in Zusammenarbeit mit dem AKVB das Verfahren in einer Wegleitung. 1 Für die Integration Fremdsprachiger und die Begabtenförderung bestehen spezielle Konzepte. 2 Als schwere Behinderungen gelten Intelligenzminderungen von zwei Standardabweichungen ab dem Mittelwert, Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen (Seh- und Hörstörungen), schwere Sprachstörungen, Autismus sowie schwere Verhaltensstörungen aufgrund psychischer oder organischer Schädigungen oder Krankheiten.

6 6 KONZEPT IF 2.3 Formen der Integration Volksschule Regelschulung ERZ Anderweitige Schulung GEF Regelklassen Regelklassen mit integrierten Schüler/-innen - Betreut von Kompetenzzentren - Betreut von Sonderschulen Besondere Massnahmen - Massnahmen zur besonderen Förderung - Spezialunterricht (integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik) - Besondere Klassen Vom Kanton zugelassene Sonderschulen Geistige, körperliche, psychische oder sensorische Beeinträchtigungen Vom Kanton und zum Teil vom Bundesamt für Justiz (BJ) zugelassene Institutionen für Kinder und Jugendliche mit einer sozialen Indikation und/oder Verhaltensauffälligkeit Folgende mögliche Massnahmen unterstützen die integrativ umgesetzte Sonderschulung Heilpädagogische Lektionen (max. 6 bzw. 15 bei Autismus), die durch das ALBA bewilligt werden Abteilungsweise Lektionen (max. 4), die durch das Schulinspektorat bewilligt werden Entlastungslektion für die Lehrperson bei ausgewiesener ausserordentlicher Belastung durch Gespräche mit Fachpersonen, die durch das Schulinspektorat bewilligt wird (bei mehreren Schülerinnen und Schülern max. 2 Lekt.). 3 Zielsetzung und Inhalte Spezialunterricht 3.1 Zielsetzung Prävention Förderung beim Auftreten von Lern-, Leistungs- oder Verhaltensproblemen bzw. Lernstörungen Störungen oder Beeinträchtigungen der sprachlichen Möglichkeiten und der Kommunikationsfähigkeit Beeinträchtigung in Bewegung und Körperwahrnehmung Beratung und Unterstützung der betroffenen Eltern und der beteiligten Lehrpersonen. 3.2 Auftrag des Spezialunterrichts Erfassung und fachspezifische Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten

7 KONZEPT IF 7 gezielte und spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf interdisziplinäre Zusammenarbeit Beratung von Lehrpersonen, Eltern, Schulleitungen und Behörden in allen fachspezifischen Fragen Prävention von Lernstörungen. Der Spezialunterricht umfasst die Fachbereiche Integrative Förderung, Logopädie und Psychomotorik, ergänzt den ordentlichen Unterricht, wird mit diesem koordiniert und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Regellehrpersonen. 3.3 Förderung Wo immer möglich als kooperative Unterrichtsform Vernetzung mit dem ordentlichen Unterricht Absprache der Lernziele und -inhalte zwischen den Regellehrpersonen und den Lehrpersonen für Spezialunterricht. Individuelle Förderpläne für die SchülerInnen zeigen die Ziele auf und wie diese in welcher Zeit erreicht werden sollen Kurzinterventionen durch die Lehrpersonen für Spezialunterricht: Rasche und unbürokratische Unterstützung der SchülerInnen und Lehrpersonen in schwierigen Situationen. Besuch oder Durchführung von Unterrichtssequenzen, Beobachtung von SchülerInnen, Förderung des Kompetenztransfers von den Lehrpersonen für Spezialunterricht zu den Regellehrpersonen. 3.4 Prävention von Lernstörungen Ebene Lehrpersonen Beobachten, Feststellen und Früherfassen allfälliger Anzeichen von drohenden Lernschwierigkeiten oder Unterforderung Kurzberatungen (s. S. 12) von Lehrpersonen sind bereits auf Stufe 1 des Vierstufenmodells (s. S. 16) möglich Zusammenarbeit, Austausch von Beobachtungen zwischen Lehr- und Fachpersonen Intervision, Kompetenztransfer, Rollentausch etc. Ebene Unterricht Schaffen von schulischen Voraussetzungen, die Denk-, Wahrnehmungs-, Bewegungs- und soziale Fähigkeiten fördern Sorgfältige Abstimmung der Didaktik auf Unterrichtsziele und -inhalte sowie auf Aufbau und Pflege guter sozialer Beziehungen. Ebene Zusammenarbeit mit Eltern

8 8 KONZEPT IF Regelmässige Gespräche und Informationen zu Beobachtungen und Feststellungen Verlauf der Entwicklung und eventuelle Auffälligkeiten ansprechen Vergleiche der eigenen Erfahrungen mit Berichten von andern Beobachtenden anstellen. 3.5 Beratung Beratung von Schülerinnen und Schülern zu Lernfragen Unterstützung und Beratung der Lehrpersonen und Eltern in deren Bildungs- und Erziehungsauftrag Unterstützung der Klassenlehrpersonen bei der Koordination der Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Eltern, Schulleitung, Erziehungsberatung, Kinder- und jugendpsychiatrischem Dienst und Behörden. 3.6 Schaffen von Lernvoraussetzungen Schulung von Basisfunktionen (Emotionalität, Soziabilität, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sprache) Schulung der Stützfunktionen: Motivation, Aufmerksamkeit/Konzentration und Merkfähigkeit Aufbau stofflicher Dimensionen und von Arbeitstechniken oder Strategien Förderung elementarer Fähigkeiten, die ein möglichst störungsfreies Lernen der Kulturtechniken ermöglichen Unterstützung der SchülerInnen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und zu lernen, eigene Grenzen zu erkennen sowie mit ihrer Beeinträchtigung oder Behinderung umzugehen. 4 Angebote des Spezialunterrichts 4.1 Integrative Förderung (IF) Bereiche der integrativen Förderung Die IF beinhaltet die bisherigen Formen des Spezialunterrichts heilpädagogisches Ambulatorium, Legasthenie und Dyskalkulie Arbeitsformen Integrative Förderung kann in Form von Kurzinterventionen (s. S. 12) erfolgen IF findet soweit möglich und sinnvoll innerhalb der Klasse statt, damit die SchülerInnen IF nicht als Ausgrenzung oder zusätzliche Belastung empfinden IF kann auch im paedaquarium stattfinden.

9 KONZEPT IF Logopädie Inhalte der Logopädie Logopädie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Störungen oder Auffälligkeiten in der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, des Sprechablaufs und der Stimme. Die Beratung von Bezugspersonen ist wichtiger Bestandteil der Logopädie Ziele der Logopädie Prävention von Sprach- und Sprachentwicklungsstörungen Lösen von Blockaden in der Sprachentwicklung Aufarbeiten von Sprachdefiziten Erfassen und Behandeln u.a. von Sprech-, Sprechablauf-, Schluck- und Stimmstörungen sowie von Störungen des Lesens und der schriftsprachlichen Kommunikation Fördern der Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung Beobachten der Umsetzung von neu erworbenen Sprachkompetenzen in die Alltags- und Schulsituation Bewusstmachen von Möglichkeiten und Grenzen der Behandlung, je nach Ursache und Ausprägung einer Störung Erarbeiten von Bewältigungs- und Kompensationsstrategien Sensibilisieren des Umfeldes der Schülerinnen und Schüler für deren Schwierigkeiten und besonderen Förderbedarfs Auftrag der Logopädie Prävention Fachspezifische Beurteilung und Förderplanung Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts gezielte und spezifische Förderung interdisziplinäre Zusammenarbeit Beratung Arbeitsformen der Logopädie In der Regel innerhalb der Klasse oder als Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse während der ordentlichen Unterrichtszeit Als Kurzinterventionen (s. S. 12) In begründeten Fällen auch als Einzelunterricht: für die fachspezifische Beurteilung und Diagnose, falls ein Antrag der Erziehungsberatung oder des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes und eine Bewilligung der SL vorliegt,

10 10 KONZEPT IF wenn aus organisatorischen Gründen eine Gruppenbildung nicht möglich ist. 4.3 Psychomotorik Inhalte der Psychomotorik Psychomotorik stellt die Bewegung des Menschen ins Zentrum als Ausdruck der Beziehung zwischen Körper, Seele und Geist. Sie geht davon aus, dass Körper- und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung sind für die motorische, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Entwicklung Ziele der Psychomotorik Prävention von Bewegungsstörungen Erweitern der Handlungsfähigkeit durch vielfältige Körper- und Bewegungserfahrung Fördern der Wahrnehmungs- und Bewegungsentwicklung Aufholen von Entwicklungsrückständen Ansprechen der kindlichen Bewegungsbedürfnisse Schulen von Körper-, Raum- und Zeitwahrnehmung Aufbauen von Bewegungsabläufen Erweitern der motorischen Kompetenzen in der Grob-, Fein- und Grafomotorik Entwickeln eines guten Umgangs mit evtl. bleibenden Schwierigkeiten Stärken des Selbstwertgefühls und der Persönlichkeit Sensibilisieren des Umfeldes der Schülerinnen und Schüler für deren Schwierigkeiten und individuellen Förderbedarf Auftrag der Psychomotorik Psychomotorik umfasst die Bereiche Prävention Fachspezifische Beurteilung, Diagnostik und Förderplanung Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts interdisziplinäre Zusammenarbeit Beratung Mitarbeit im Kollegium Arbeitsformen der Psychomotorik In der Regel innerhalb der Klasse oder als Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse während der ordentlichen Unterrichtszeit Als Kurzinterventionen (s. S. 12) In begründeten Fällen auch als Einzelunterricht:

11 KONZEPT IF 11 für die fachspezifische Beurteilung und Diagnose, falls ein Antrag der Erziehungsberatung oder des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes und eine Bewilligung der SL vorliegt, wenn aus organisatorischen Gründen eine Gruppenbildung nicht möglich ist. 5 Organisation des Spezialunterrichts 5.1 Gesamtverantwortung Die Schulleitungskonferenz SLK beschliesst auf Antrag der Schulleitung für Spezialunterricht im Rahmen der Schuljahresorganisation gemäss IBEM-Konzept über die Verwendung der Lektionen des IBEM-Pools. Die Schulleitung für Spezialunterricht ist für die Organisation und die Durchführung des Unterrichts verantwortlich. Die allgemeine Administration und die Koordination zwischen den Stufen obliegen der Schulleitung für Spezialunterricht. 5.2 Fachspezifische Beurteilung des besonderen Förderbedarfs Die fachspezifische Beurteilung wird in Kapitel 7 geregelt (s. S. 15). 5.3 Gruppenunterricht Falls aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Gruppenunterricht ausserhalb des Klassenzimmers durchgeführt wird, werden die Gruppen von der Lehrperson für Spezialunterricht je nach Situation zusammengestellt. 5.4 Teamteaching In Absprache mit der Regellehrperson ist Teamteaching möglich. 5.5 Dauer des Unterrichts Kurzintervention: Maximal 12 Wochen Restlicher Spezialunterricht: Gemäss Antrag der EB und Entscheid der Schulleitung für Spezialunterricht.

12 12 KONZEPT IF 5.6 Kurzinterventionen Unter Kurzinterventionen versteht man die Arbeit der Lehrperson für Spezialunterricht als kurzfristige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schul-, Lern- oder Verhaltensproblemen sowie von Lehrpersonen in schwierigen Situationen Besuch von oder Mitwirkung in Unterrichtssequenzen zur Beobachtung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf deren weitere Förderung. Kurzinterventionen sind einmalig pro Schülerin oder Schüler und Situation erfolgen während maximal zwölf Wochen, z.b. als Klassenbesuche mit Rückmeldungen, Teamteaching oder Übernahme von einzelnen Unterrichtssequenzen, Beobachtung und/oder Arbeit in Kleingruppen, evtl. auch mit einzelnen Schülerinnen und Schülern insbesondere zur fachspezifischen Beurteilung werden von den Lehrpersonen für Spezialunterricht in eigener Kompetenz und ohne Zuweisungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss an eine Kurzintervention kann eine ordentliche Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgen. 5.7 Lektionenzuteilung auf die einzelnen SchülerInnen Kurzintervention: Durch die Lehrperson für Spezialunterricht Restlicher Spezialunterricht: Auf Antrag der EB und mit Bewilligung der Schulleitung für Spezialunterricht. 5.8 Zuteilung der Schülerinnen und Schüler Die SchülerInnen werden den Lehrpersonen für Spezialunterricht von der zuständigen Schulleitung für Spezialunterricht zugeteilt. 5.9 Qualitätsmanagement Die für den Spezialunterricht zuständige Leitung ist für die Qualitätssicherung im Spezialunterricht verantwortlich Arbeitszeitmanagement Arbeitszeit Für die Lehrpersonen für Spezialunterricht werden zur Erfüllung der Pflichtlektionenzahl gemäss LAV als Unterrichtslektionen anerkannt: Unterricht in Gruppen oder Einzelunterricht klassenintegrierter Unterricht, Teamteaching

13 KONZEPT IF 13 fachspezifische Beurteilungen von Schülerinnen und Schülern (bisher Abklärungen ) Beobachtungssequenzen in Klassen Mithilfe an besonderen Schulveranstaltungen gemäss Art. 53 Abs. 5 LAV Wegzeit zwischen verschiedenen Arbeitsorten innerhalb einer Anstellung (max. 2 Lektionen mit Bewilligung des Schulinspektorats). Als Arbeitszeit für den Teilauftrag "Beratung" gilt die Zeit für: Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern Beratungsgespräche mit Lehrkräften und Fachpersonen Beratungsgespräche mit Eltern Vor- und Nachbereitung der Beratungsgespräche Verschiedenes, wie z.b. "Sprechstunden" oder "Beratungstelefon" etc Arbeitszeiterfassung Die Lehrpersonen für Spezialunterricht führen eine Arbeitszeiterfassung (Formular der Erziehungsdirektion). Sie geben diese semesterweise der zuständigen Schulleitung ab Infrastruktur für den Spezialunterricht Die Gemeinde stellt die nötigen, für den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler geeigneten Unterrichtsräume insbesondere für die Fachbereiche Logopädie, Psychomotorik und für das paedaquarium sowie die zusätzlichen speziellen Lehrmittel und förderbedarfsspezifische Unterrichtsmaterialien und -hilfen bereit. 6 Besondere Klassen 6.1 Zusammenarbeit und Durchlässigkeit mit den Regelklassen Besondere Klassen werden so organisiert, dass ein sinnvolles, möglichst hohes Mass an Zusammenarbeit und Durchlässigkeit mit den Regelklassen (insbesondere in den musischen Fächern) ermöglicht wird. Schülerinnen und Schüler einer besonderen Klasse sollen dadurch teilweise den Unterricht in einer Regelklasse besuchen können. Umgekehrt sollen Regelschülerinnen und -schüler teilweise in einer besonderen Klasse gefördert werden können. 6.2 Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterricht in kleinen Gruppen oder in Klassen mit reduziertem Schülerbestand notwendig und förderlich ist und die auf Grund von Lern- und Leis-

14 14 KONZEPT IF tungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten nicht in einer Regelklasse geschult werden können. Grundsätzlich gelten die Lektionentafeln gemäss Lehrplan. Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderungen oder komplexen Lernstörungen können auf Antrag der Erziehungsberatung oder des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes von der Schulleitung von einzelnen Fächern dispensiert werden. Im Sinne einer sinnvollen Gestaltung des Unterrichtspensums können für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zum Beispiel im Wochenplan- oder Projektunterricht Schwerpunkte anders gesetzt oder kann anstelle des Fremdsprachenunterrichts die entsprechende Zeit für die Förderung in andern Fächern, in derselben oder allenfalls in einer anderen Klasse, eingesetzt werden. Eine Dispensation von Lektionen des obligatorischen Unterrichts als Kompensation für den Besuch von fakultativen Unterrichtsangeboten ist nicht zulässig. Die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern in eine KbF erfolgt nicht vorwiegend nach Leistungskriterien, sondern nach Zielsetzung und Förderplanung. Diese Schülerinnen und Schüler weisen keinen besonderen Status auf. Sie sind gemäss DVBS in denjenigen Fächern, in denen sie die grundlegenden Lernziele fortgesetzt und in erheblichem Masse nicht erreichen, nach reduzierten individuellen Lernzielen (rilz) zu unterrichten und zu beurteilen. Die Schulung in einer KbF ist eine befristete Massnahme (in der Regel ein Jahr) und muss danach überprüft werden. 6.3 Einschulungsklassen (EK) Für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung. Das Pensum des ersten Schuljahres wird auf zwei Jahre verteilt. Der Besuch wird, auf Antrag der Kindergarten-Lehrperson und im Einverständnis der Eltern, gestützt auf eine Beurteilung mit Antrag der EB oder des KJPD durch die Schulleitung verfügt. Sofern der anschliessende Übertritt nicht in eine Klasse zur besonderen Förderung erfolgt, wird der Besuch einer EK für die Erfüllung der Schulpflicht als ein Schuljahr angerechnet. Nach dem ersten Einschulungsjahr findet ein Elterngespräch statt. Schülerinnen und Schüler von EK erhalten ihren ersten Beurteilungsbericht nach dem zweiten Einschulungsjahr. 6.4 Schülerinnen und Schüler aus den Partnergemeinden In den Partnerschulen Diemerswil und Deisswil-Wiggiswil werden Schülerinnen und Schüler, die in einer KbF oder EK geschult werden sollten, in der Regelklasse unterrichtet und bei Bedarf mit zusätzlichen IF-Lektionen unterstützt.

15 KONZEPT IF Zuständigkeiten Gesamtverantwortung Die Schulleitungskonferenz SLK beschliesst im Rahmen der Schuljahresorganisation gemäss IBEM- Konzept über die Verwendung der Lektionen des IBEM-Pools. Die zuständige Schulleitung ist für die besonderen Klassen ihrer Stufe verantwortlich. Die allgemeine Administration und die Koordination zwischen den Stufen obliegen der Schulleitung für Spezialunterricht Fachspezifische Beurteilung für die Schulung in einer besonderen Klasse Die Fachspezifische Beurteilung wird in Kapitel 7 geregelt Qualitätsmanagement Die pädagogische Schulleitung ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. 7 Fachspezifische Beurteilung des besonderen Förderbedarfs 7.1 Grundsätzliches Grundsätzlich ist das Vierstufenmodell (s. S. 16) immer einzuhalten. Sämtliche Fördermassnahmen beruhen auf einer fachspezifischen Beurteilung oder einer Abklärung des Förderbedarfs durch die Lehrpersonen für Spezialunterricht oder durch die Abklärungsstellen. Bevor umfassende und weitergehende Massnahmen eingeleitet werden, sind vorgängig durch die Klassenlehrperson niederschwellige Lösungen wie Förderung im Rahmen des Klassenunterrichts und unterrichtsergänzende oder externe Fördermassnahmen (Aufgabenhilfe, Tagesschulangebote, Bewegungsförderung) zu prüfen und entsprechende Umsetzungsschritte einzuleiten.

16 16 KONZEPT IF 7.2 Das Vierstufenmodell

17 KONZEPT IF Die drei Phasen der fachspezifischen Beurteilung des besonderen Förderbedarfs 1. Feststellen der individuellen Kompetenz- und Entwicklungsbereiche. Diese umfassen: allgemeines und mathematisches Lernen, Lesen und Schreiben, Kommunikation, Bewegung und Mobilität, Umgang mit Menschen und mit Anforderungen, Selbstständigkeit und Selbstverantwortlichkeit im Alltag, in Freizeit, Erholung und Gemeinschaft. 2. Prüfen, wie sich die individuellen Merkmale und Besonderheiten in verschiedenen Situationen und Lebensbereichen auswirken. Hier sind insbesondere diejenigen Merkmale wichtig, die das Kind beeinträchtigen oder vom Umfeld als Beeinträchtigung wahrgenommen werden und die in den Zuständigkeitsbereich des Kindergartens und der Schule fallen. 3. Abklären der fördernden und hemmenden Umfeldbedingungen in Schule, Familie und Freizeit. 7.4 Förderdiagnose, Förderplanung und Förderebenen Förderdiagnostik Die Förderdiagnostik wird umfassend wahrgenommen und auf das Verhalten und Lernen der Schülerin/des Schülers im sozialen und situativen Kontext ausgerichtet. Die Förderdiagnostik untersucht die Problemsituation, behindernde Bedingungen und beeinträchtigende Erziehungsund Lernprozesse deckt den individuellen Aneignungsprozess eines Lerninhalts auf findet im Diskurs statt ( runder Tisch ) macht qualitative Aussagen zu behindernden Bedingungen und beeinträchtigenden Erziehungsund Lernprozessen entwickelt Arbeitshypothesen statt Etiketten ist ressourcenorientiert findet unterrichtsbezogen statt dient als Grundlage für die Förderplanung weist verschiedene Akzentuierungen auf und setzt dadurch Prioritäten für die Förderplanung weist eine zeitliche Planung auf Förderplanung Da die Wirksamkeit einer Fördermassnahme auch von der Unterstützung durch die Lehrpersonen und die Eltern abhängig ist, ist es unumgänglich, dass möglichst alle an der Förderung eines Kindes beteiligten Personen mit einbezogen werden. Die Förderplanung erfolgt in der Regel durch die Lehrperson für Spezialunterricht in Zusammenarbeit mit den Regellehrpersonen. Elemente der Förderplanung sind:

18 18 KONZEPT IF Situationsanalyse Förderziel Fördermassnahmen Vereinbarung von Standortbestimmungen (Termine, Inhalt,...) Berichterstattung Umsetzung des Förderplans Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für alle Lernenden in der Klasse und ist in der Regel verantwortlich für die Koordination der Fördermassnahmen. Die Eltern sind in jedem Fall ihren Möglichkeiten angemessen in den Förderplan mit einzubeziehen. Sie übernehmen die Umsetzung von vereinbarten Massnahmen im familiären Umfeld. Die Anzahl der Unterstützenden sollte so klein wie möglich sein, deren Einsatz muss gut koordiniert und die Kompetenzen geregelt werden. Die Wahl der Organisationsform liegt in der gemeinsamen Verantwortung der zusammen arbeitenden Lehrpersonen. Die Möglichkeiten der Beteiligten und der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler werden beachtet und berücksichtigt. Die Grobziele des Lehrplans können den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler angepasst unterschiedlich gewichtet werden. Besonders berücksichtigt werden Grobziele und Inhalte, die sich zum Schaffen von Lernvoraussetzungen und zum Herstellen eines Bezugs zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler eignen. Wichtiges Ziel im Bereich Fähigkeiten und Fertigkeiten ist es für Schülerinnen und Schüler, erworbenes Wissen auf andere Situationen zu übertragen und anwenden zu lernen Sensibilität für intellektuell ausserordentlich Begabte 3 Die optimale Entfaltung aller Talente von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale pädagogische Forderung. Um diese zu erfüllen, müssen Kinder in einer intellektuell und musisch anregenden, emotional stabilen und von tragfähigen sozialen Kontakten geprägten Umgebung aufwachsen. Es ist von zentraler Bedeutung, die Förderplanung auf der Basis einer präzisen und möglichst durch die Sicht der Eltern und einer Lehrperson für Spezialunterricht bzw. der Erziehungsberatung erweiterten Diagnose über den Wissensstand und die Motivation der Schülerin oder des Schülers aufzubauen. 3 s. Konzept für die Begabtenförderung (BF)

19 KONZEPT IF 19 8 Zuweisung zu den besonderen Massnahmen 8.1 Zuweisungsmatrix Die Zuweisung zu den besonderen Massnahmen erfolgt gemäss Artikel 11 BMV. Die nachfolgende Matrix gibt eine tabellarische Übersicht über die Zuständigkeiten. Besondere Massnahme Gemäss BMV Feststellung Bericht Antrag Einverständnis/ Zustimmung Verfügung welche? durch wen? notwendig von wem? notwen- durch wen? notwendi wessen? durch wen? Individuelle Lernziele in max. 2 Fächern Art. 5 Abs. 2 Bst. a Art.11 Abs. 1 Bst. a Lehrkraft oder Eltern X KLK X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Individuelle Lernziele in > 2 Fächern Art. 5 Abs. 2 Bst. a Art.11 Abs. 1 Bst. b Lehrkraft X EB/KJPD X EB/KJPD X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Integration Fremdsprachiger Art. 5 Abs. 2 Bst. c Art.11 Abs. 2 KG, Lehrkraft oder Eltern X KLK oder DaZ-Lehrkraft (Sprachstandserfassung) X Lehrkraft X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Rhythmik Art. 5 Abs. 2 Bst. f Art.11 Abs. 2 Lehrkraft oder Eltern X KLK (Empfehlung) X Lehrkraft X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Zweijährige Einschulung Art. 5 Abs. 2 Bst. d Art.11 Abs. 3 Bst. a KG, Lehrkraft oder Eltern X einer Abklärungsstelle* X EB/KJPD X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Förderung ausserordentlich Begabter (Begabtenförderung) Art. 5 Abs. 2 Bst. e Art.11 Abs. 3 Bst. b Lehrkraft oder Eltern X EB/KJPD X EB/KJPD X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Zuweisung zum Spezialunterricht (IF, Logopädie, Psychomotorik) Art. 6 Abs.3 Art.11 Abs. 3 Bst. c Lehrkraft oder Eltern X einer Abklärungsstelle* X EB/KJPD X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung, Leitung Spezialunterricht** Zuweisung zu besonderen Klassen (KbF, EK) sowie die Rückführung in die Regelklassen Art. 8 Abs. 1 Art.11 Abs. 3 Bst. d Lehrkraft oder Eltern X einer Abklärungsstelle* X EB/KJPD X der gesetzlichen Vertretung Schulleitung Integration von Schülerinnen/ Schülern mit Behinderung Art. 5 Abs. 2 Bst. b Art.11 Abs. 5 Eltern X EB/KJPD X EB/KJPD X der gesetzlichen Vertretung, Schulleitung, GEF/ALBA Schulinspektorat * Abklärungsstellen sind: EB, KJPD und die weiteren, durch die ERZ designierten Abklärungsstellen * Abklärungsstellen sind: EB, KJPD und die weiteren, durch die ERZ designierten Abklärungsstellen ** Münchenbuchsee und Partnergemeinden: Leitung Spezialunterricht

20 20 KONZEPT IF 8.2 Übersicht über die Zuweisungskompetenzen Lektionenpool Klassenlehrkraft: Antrag Lektionenpool Lektionenpool für Begabtenförderung Individuelle Lektionenzuteilung durch GEF/ALBA zentrale Verwaltung durch AKVB EB/KJPD: Abklärung, Bericht, Antrag EB/KJPD: Abklärung und Antrag Weitere Abklärungsstellen, gemäss Liste EB/KJPD: der ERZ, Antrag ohne Antragsrecht. EB/KJPD: Abklärung, Bericht, Antrag Eltern: Einverständnis SL: Einverständnis Schulleitungen: Verfügung Sonderschule: SL : Einverständnis administrative Aufnahme ALBA: Zustimmung Verfügung: Regionale Schulinspektorate DaZ Rhythmik rilz bis 2 F. rilz > 2 F. 2-jährige Einschulung KbF + EK Spez U Begabtenförderung Integration Behinderter

21 KONZEPT IF 21 9 Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) 9.1 Ziel Unterstützung der Kinder beim Aufbau ihrer bikulturellen Identität und beim Erwerb ihrer ersten Sprache, die sie bisher nur im Umfeld ihrer Familie gesprochen haben. Gute Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitspracherwerb. 9.2 Trägerschaft Jeweilige Botschaften, Konsulate oder private Trägerorganisationen (Finanzierung oft auch durch Elternbeiträge). 9.3 Durchführung Ausserhalb des regulären Unterrichts Meist in der unterrichtsfreien Zeit. Andernfalls können die Schülerinnen und Schüler von der Schulleitung auf Gesuch der Eltern bis zu einem Halbtag pro Woche vom Unterricht dispensiert werden. 9.4 Verknüpfung mit dem Regelbetrieb der Schulen Die Schule stellt Unterrichtsräume unentgeltlich zur Verfügung gegenseitige Unterrichtsbesuche von Volksschul- und HSK-Lehrpersonen sind möglich die Zusammenarbeit der Volksschul- und HSK-Lehrpersonen bei Elterngesprächen (z.b. bei schwierigen Situationen oder im Rahmen der Beurteilungs- und Übertrittsgespräche) fördern HSK-Lehrpersonen zur Mitarbeit an Informationsanlässen oder ins Lehrerzimmer einladen etc. 10 Schulung der Kinder von Asylsuchenden Kinder und Jugendliche aus Durchgangs- und Sachabgabezentren sind werden ordentlich in der Schule eingeschult. Die Einschulung erfolgt wenn nötig und möglich mit einem Intensivkurs DaZ oder direkt in eine Regelklasse mit Unterstützung durch DaZ-Lektionen 4. 4 s. Konzept für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

22 22 KONZEPT IF 11 Beschluss der Zentralschulkommission 1. Die Zentralschulkommission genehmigt das vorliegende Konzept. 2. Die Zentralschulkommission beauftragt die Schulleitungskonferenz mit der Umsetzung. 3. Die integrative Förderung findet ab 1. August 2011 gem. vorliegendem Konzept statt. Münchenbuchsee, 22. Juni 2011 ZENTRALSCHULKOMMISSION Präsidentin Sekretär Katja Schenkel Michael Haldemann

23 KONZEPT IF Anhang: Rechtliche Grundlagen Volksschulgesetz (VSG) Artikel 17 1 Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen[ ] erschwert wird, [ ] soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden. 2 Die Bildungsziele werden soweit nötig durch besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen, die grundsätzlich in Schulen mit Regelklassen zu integrieren sind, angestrebt. 3 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung, insbesondere a b c die Organisation des Spezialunterrichts und der besonderen Klassen, die Massnahmen zur besonderen Förderung, die Zuweisungsverfahren Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) Art. 5 1 Massnahmen zur besonderen Förderung unterstützen die individualisierende und differenzierende Schulung. 2 Massnahmen zur besonderen Förderung sind: a b c d e f Anordnen oder Vereinbaren erweiterter oder reduzierter individueller Lernziele, Unterstützung des vollständigen oder teilweisen Besuchs der Regelklasse durch Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Problemen bei der sprachlichen oder kulturellen Integration (Integration Fremdsprachiger), zweijährige Einschulung in der Regelklasse für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung (zweijährige Einschulung), [ ] [ ] Direktionsverordnung über die bes. Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) Art. 2 1 Individuelle Lernziele gemäss der Direktionsverordnung vom 7. Mai 2002 über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) werden als zusätzliche Individualisierungsmassnahme in den Regelklassen eingesetzt. 2 In besonderen Fällen kann der Einsatz individueller Lernziele durch eine weitere besondere Massnahme ergänzt werden. Art. 3

24 24 KONZEPT IF Zur Unterstützung des vollständigen oder teilweisen Besuchs der Regelklasse oder einer besonderen Klasse durch Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung kann das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) bis höchstens vier Lektionen abteilungsweisen Unterricht oder Teamteaching bewilligen. Art Vom Lektionenpool für die übrigen besonderen Massnahmen ist für die Bildung besonderer Klassen ein Anteil von höchstens 50% anzustreben. 2 Die Klassenlehrerlektionen für die besonderen Klassen sind im zugewiesenen Anteil des Lektionenpools enthalten. Art Vom Lektionenpool für die übrigen besonderen Massnahmen sind zudem zu verwenden: a für die Integrative Förderung mindestens 13% zuzüglich den nicht ausgeschöpften Anteil für besondere Klassen gemäss Artikel 20 Absatz 1, b für Logopädie, Psychomotorik und Rhythmik mindestens 13%. 2 Sind der Logopädie, der Psychomotorik oder der Rhythmik zu wenig Schülerinnen und Schüler zugewiesen, können die nicht verwendeten Lektionen der Integrativen Förderung oder der Integration Fremdsprachiger zugeteilt werden Konzept IBEM (Integration und besondere Massnahmen) Die Klassen zur besonderen Förderung (KbF; bisher Kleinklassen A) werden beibehalten. 2. Die Einschulungsklassen (EK; bisher Kleinklassen D) werden weiterhin geführt. 3. Mit Optimierungsmassnahmen (teilweises Zusammenlegen des Unterrichts in den KbF und EK insbesondere in den musisch-sportlichen Fächern) werden zusätzliche Lektionen in den Teilpool für integrative Förderung (IF) verschoben. Diese Massnahmen werden jährlich überprüft.

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