Sitzungsvorlage Nr. 268 /2018 Tagesordnungspunkt 4

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1 Sitzungsvorlage Nr. 268 /2018 Tagesordnungspunkt 4 des Amtes für Stadtentwicklung u. Bauen öffentlich an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Frau Quaas Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben für die Beauftragung von Planungsleistungen für die Erneuerung der Lüftung im Lehrschwimmbecken in der Oberschule An der Mulde x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Stadt Rochlitz beschließt haushaltswirksam im Jahr 2017 außerplanmäßige Ausgaben für die Beauftragung und Durchführung von Planungsleistungen für die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Oberschule An der Mulde im Produktsachkonto GM4. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im PSK Bus1.

2 Begründung: Die vorhandene Lüftungsanlage des Lehrschwimmbeckens wurde mit der Sanierung dessen 1997 installiert und wird seit Anfang 2017 aufgrund von Defekten und Störungen provisorisch betrieben. Die Lüftungsanlage ist zudem abgeschrieben. Daher besteht die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung/Erneuerung der Lüftungsanlage und ggf. weiterer Investitionen, d. h. eine Grundsatzentscheidung zum Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens in der Oberschule An der Mulde steht an. Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am (Antrag aller Fraktionen) beschlossen die erforderlichen Haushaltsmittel für 2018 insbesondere für die Erneuerung der Lüftungsanlage einzuplanen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Auslösung von Aufträgen wären jedoch erst nach Genehmigung des Haushalts verfügbar, die voraussichtlich im 2. Quartal erfolgen wird. Um handlungsfähig zu sein ohne Vorgriff auf den Haushalt 2018 (Erstellung der Entwurfsplanung für die Beantragung von Fördermitteln) wird daher vorgeschlagen die außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 zu beschließen. Die Notwendigkeit zur Erhaltung und zum Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens ergibt sich aus der Pflichtaufgabe der Stadt zur Absicherung des Schwimmunterrichts, die zwar auch anderweitig, jedoch mit erheblichem logistischem Mehraufwand realisiert werden könnte. Weitere Erläuterungen siehe Beschlussvorlage Nr. 262/2017 zur Stadtratssitzung am Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zus chüsse Eigenanteil Cornelia Quaas Amtsleiterin Stadtentwicklung und Bauen

3 Sitzungsvorlage Nr. 269 / 2018 Tagesordnungspunkt 5 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Umsetzung des Projektes Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Rochlitz Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Umsetzung des Projektes Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Rochlitz.

4 Begründung: Im Mai 2016 wurde das Unternehmen Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbh Chemnitz mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zum Breitbandausbau in Rochlitz einschließlich Ortsteile beauftragt. Im Rahmen der Studie wurden zunächst im August/September 2016 ein Markterkundungsverfahren unter Beteiligung der Telekommunikationsanbieter sowie Untersuchungen, insbesondere zu den beiden Szenarien Betreibermodell und Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke durchgeführt. Aus den Ergebnissen des Markterkundungsverfahrens, d. h. der Eigenausbaumeldung mit Frist bis Ende des Jahres 2019 eines Kabelnetzbetreibers und eines Telekommunikationsanbieters wurde der Ausbaubedarf, die sogenannten weißen Flecken, d. h. unterversorgte Gebiete mit einer Downloadrate <30Mbit/s ermittelt. Weiterhin wurde der Ausbaustandard FTTB (Fibre to the Building) Ausbau bis zum Gebäude mit einer Downloadrate von 100 Mbit/s für diese Gebiete festgelegt. Die Gegenüberstellung und Berechnung der beiden Ausbauszenarien hat ergeben, dass das Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorteilhafter und in der weiteren Planung zu berücksichtigen ist. Die Studie wurde in einer Sondersitzung des Stadtrates am vorgestellt und beraten. Auf dieser Grundlage wurde der Antrag zur Förderung im 4. Förderaufruf zum Bundesprogramm Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am gestellt und hinsichtlich der eingereichten Unterlagen und Parameter einem Scoring-Modell, d. h. einem Punkteranking unterzogen. Die Prüfung durch die atene KOM GmbH Berlin als beliehene Behörde und Projektträger des BMVI tätig war erfolgreich, sodass das Projekt mit einem 60-prozentigem Fördersatz durch Bescheid vom vorläufig bewilligt wurde. Im Rahmen des Landesprogramms Digitale Offensive Sachsen (DiOS) wurde in Kofinanzierung ebenfalls nach einer (Pflicht-)Beratung durch das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ) und Stellung eines entsprechenden Antrages der Fördersatz auf 90 % mit Bescheid vom erhöht. Damit bleibt ein Eigenanteil von 10 %, der von der Stadt Rochlitz zu erbringen ist: Gesamtfinanzierung Breitbandbandausbau mit Förderung Bund/Land im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Bundesmittel Landesmittel Eigenmittel Stadt Gesamtkosten Die Gesamtkosten, d. h. die Wirtschaftlichkeitslücke setzt sich zusammen aus dem Barwert aller Kosten abzüglich des Barwertes aller Einnahmen im Zweckbindungszeitraum (7 Jahre).

5 Für die Umsetzung des Projektes bedarf es weiterer technischer Planungen und juristischer Beratung. Dazu wurden eine Ausschreibung durchgeführt und entsprechende Angebote eingeholt. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ist durch Bund und Land zu 100 % förderfähig und stellt sich wie folgt dar: Technische Planung und juristische Beratung Bundesmittel (Restmittel aus Machbarkeitsstudie) Landesmittel Eigenmittel 0 Gesamtkosten Auch nach Sicherstellung der Finanzierung durch die vorläufig bewilligten Fördermittel bestand aus Sicht der Verwaltung umfassender Aufklärungsbedarf. Deshalb wurden weitere Beratungen zu Detail- und Umsetzungsfragen, d. h. der Ausschreibungs- und Umsetzungsrisiken, insbesondere aber zu den Kosten- und Fristenrisiken am mit dem Breitbandkompetenzzentrum in Dresden und am mit der atene KOM GmbH Berlin und dem BKZ durchgeführt. Den Fragen und Bedenken aus kommunaler Sicht wurde durch die Berater von Bund und Land aufgenommen, erörtert sowie Unterstützung und Hilfe zur Projektdurchführung zugesichert. Für das weitere Verfahren sind demnach mindestens Fristen nach folgendem Zeitplan notwendig, die in der Bewilligung anzupassen sind: Zeitplan Breitbandausbau Stadt Rochlitz Nr. Projektphase Zeitraum bis 1. Entscheidung Projektdurchführung Ende Vorbereitung Ausschreibungsverfahren Mitte Februar Durchführung und Dokumentation Juni 2018 Ausschreibungsverfahren 4. Verfahren endgültige Bescheidung durch Bund September 2018 und Land 5. Umsetzungsphase durch TK-Unternehmen September Fertigstellung, Abnahme und Abrechnung Fördermittel Dezember Dokumentation und Monitoring (Zweckbindefrist) bis 2026 Der Vorläufigkeitscharakter der Bewilligung soll gewährleisten, dass die Fördersumme in einem Verfahren zur endgültigen Bescheidung an das Ausschreibungsergebnis angepasst werden kann. Die bisherigen Erfahrungswerte der bereits gelaufenen Verfahren haben gezeigt, dass die Ausschreibungsergebnisse zum Teil deutlich unter den berechneten Kosten lagen. Die Fragestellung falls das Ausschreibungsergebnis über der Kostenberechnung liegt, wurde von den Vertretern der atene KOM GmbH so beantwortet, dass in den Förderrichtlinien eine Regelung eingefügt wurde, die auch eine begründete Erhöhung der Fördersumme zulässt.

6 Sollte die Ausschreibung unerwartet höhere Kosten ergeben, besteht für den Auftraggeber auch die Möglichkeit der Aufhebung und Neuausschreibung oder des Verfahrensabbruchs. Das Verfahren und die Beschäftigung mit dem Projekt der Breitbanderschließung, beginnend mit der Antragsstellung zur Machbarkeitsstudie, Mitte Februar 2016, dauert nunmehr fast zwei Jahre an. Die Vorbereitungen zur Projektausschreibung und Umsetzung wurden in vielen Schritten wie oben beschrieben durchgeführt und sind soweit abgeschlossen. Mittlerweile gibt es Signale aus der Landespolitik die Kommunen weitreichender zu unterstützen. Dies kann bedeuten, dass der kommunale Anteil von 10 % ebenfalls gefördert wird, sodass die Förderquote auf 100 % steigt. Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister

7 Sitzungsvorlage Nr. 270 / 2018 Tagesordnungspunkt 6 des Amtes für Stadtentwicklung u. Bauen öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Frau Quaas Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Vergabe der Leistung zur technischen Planung und juristischen Beratung für den Breitbandausbau in Rochlitz x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Vergabe der Leistung zur technischen Planung und juristischen Beratung für den Breitbandausbau in Rochlitz an die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft Chemnitz Curiestraße Chemnitz zum Bruttopreis von ,20 Euro.

8 Begründung: Für die Vergabe der o. g. Leistung wurden drei Angebote eingeholt. Die Verwaltung hat die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt. Demnach bestehen keine Beanstandungen nach formaler Prüfung der Angebote sowie hinsichtlich der Eignung der Bieter. Das Angebot eines Bieters musste wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Die juristischen Beratungsleistungen werden als Nachunternehmerleistungen erbracht. Im Ergebnis sollte die Firma TKI aus Chemnitz mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erhalten. Unterzeichnung: Datum: Cornelia Quaas Amtsleiterin Stadtentwicklung und Bauen

9 Sitzungsvorlage Nr. 271 / 2018 Tagesordnungspunkt 7 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Durchführung des 3. Fürstentages vom 15. bis 17. Juni 2018 sowie die Bereitstellung eines Budgets x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Durchführung des 3. Fürstentages vom 15. bis 17. Juni 2018 sowie die Aufnahme eines Gesamtbudgets von Euro im Haushalt Der Oberbürgermeister wird ermächtigt Verträge im Rahmen des bewilligten Budgets zu unterzeichnen.

10 Begründung: Ausgehend vom Beschluss des Stadtrates zur Etablierung des Fürstentages vom , in dem u. a. festgelegt wurde, dass der Fürstentag... etwa alle drei Jahre organisiert werden soll... fand der Vorschlag der Verwaltung in der Beratung des Stadtrates am Konsens den Fürstentag 2018 durchzuführen. Da die Haushaltssatzung der Stadt Rochlitz noch nicht in Kraft getreten ist, jedoch Verträge (u. a. mit dem Miskus, Fürstenzug zu Dresden e. V. und Künstlern) zeitnah zu schließen sind, ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich, der das Budget für die Veranstaltung festlegt und den Oberbürgermeister zum Abschluss von Verträgen ermächtigt. Dem Gesamtbudget sind gegenzurechnen Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Sponsoring, Spenden, Fördermitteln und der Gemeinde Seelitz. Ziel ist es den Zuschussbedarf auf ca Euro zu begrenzen. Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister

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