Sitzungsvorlage Nr. 153 / 2016 Tagesordnungspunkt 5

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1 Sitzungsvorlage Nr. 153 / 2016 Tagesordnungspunkt 5 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Menzel, Betrifft: STEG Dresden zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss zur Teilfortschreibung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) Fachkonzept Städtebau und Denkmalpflege Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Teilfortschreibung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) Fachkonzept Städtebau und Denkmalpflege auf der Basis des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO 2008) in der Fassung vom Januar 2016.

2 Begründung: Die STEG Stadtentwicklung GmbH Dresden hat auf der Basis des SEKO 2008 eine Teilfortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) Fachkonzept Städtebau und Denkmalpflege erarbeitet. Die Teilfortschreibung beinhaltet zum einen die umfassende inhaltliche Aktualisierung des Kapitels mit den Darstellungen der Programme der städtebaulichen Erneuerung, der ländlichen Entwicklungsstrategie (LES) sowie der dazugehörigen Datenbasis und zum anderen die Erfassung der Brach- und Freiflächenpotenziale als Grundlage zur Förderfähigkeit im Brachenrevitalisierungsprogramm des Freistaates Sachsen. Dies ist zum Beispiel Voraussetzung, um Fördermittel für den Rückbau der ehemaligen Kunststofftechnik zu beantragen. Der Planungs- und Bauausschuss hat sich mit dem Konzept in seiner Sitzung am befasst und an den Stadtrat zur Beschlussfassung verwiesen. Unterzeichnung: Datum: Alexander Schramm Bauamtsleiter

3 Sitzungsvorlage Nr. 154 / 2016 Tagesordnungspunkt 7 des Hauptamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Rosemann zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Betrifft: Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 136 vom Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 136 vom Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Großen Kreisstadt Rochlitz zur Aufgabenübertragung im Bereich des Erlaubnisverfahrens für den Großraum- und Schwerlastverkehr sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung, die gefährliche Güter betreffen.

4 Begründung: Der Beschluss Nr. 136 vom sollte aufgehoben werden, um die Zweckvereinbarung im TOP 8 neu beschließen zu können. Begründung: Entgegen der Aussage des Landkreises Mittelsachsen zur Genehmigungsfähigkeit der Zweckvereinbarung stellte sich nach eigener Kontaktaufnahme mit der zuständigen Genehmigungsbehörde der Landesdirektion Chemnitz heraus, dass speziell die Formulierungen in den 1 und 2 für nicht korrekt erachtet werden und daher empfohlen wird die Zweckvereinbarung neu zu fassen. Eine schriftliche Aussage der Landesdirektion Chemnitz und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr bezüglich der Genehmigungsfähigkeit der Zweckvereinbarung liegen nunmehr vor. Der Gemeinschaftsausschuss hat die vorliegende Fassung in seiner Sitzung am beschlossen. Unterzeichnung: Datum: Mario Rosemann Hauptamtsleiter

5 Sitzungsvorlage Nr. 155 / 2016 Tagesordnungspunkt 8 des Hauptamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Rosemann Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss der Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung im Bereich des Erlaubnisverfahrens für den Großraum- und Schwerlastverkehr zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Großen Kreisstadt Rochlitz Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Großen Kreisstadt Rochlitz zur Aufgabenübertragung im Bereich des Erlaubnisverfahrens für den Großraum- und Schwerlastverkehr sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung, die gefährliche Güter betreffen, abzuschließen.

6 Begründung: - siehe Sitzungsvorlage Nr. 156 im TOP 7. Unterzeichnung: Datum: Mario Rosemann Hauptamtsleiter

7 Sitzungsvorlage Nr. 156 / 2016 Tagesordnungspunkt 9 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Frau Benndorf Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des Gleisbergbruches mit dem Sächsischen Bergsteigerbund e. V. Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt den Abschluss des in der Anlage beigefügten Pachtvertrages mit dem Sächsischen Bergststeigerbund e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V., Papiermühlengasse 10, Dresden, über Teilflächen der Flurstücke 446/1 und 448 der Gemarkung Noßwitz (Gleisbergbruch) ab dem

8 Begründung: Im Juni 2015 ging die Anfrage des Sächsischen Bergsteigerbundes e. V. zur Nutzung bzw. Pacht der Steinbruchwände des Gleisbergbruches auf dem Rochlitzer Berg in der Stadtverwaltung Rochlitz ein. Das betreffende Grundstück (bestehend aus den Flurstücken 446/1 und 448) ist Eigentum der Stadt Rochlitz. Die bestehende tatsächliche und rechtliche Situation der vorhandenen Klettereinrichtungen und das Bestreben des Sächsischen Bergsteigerbundes stellte Herr Zybell in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am umfassend dar. Zu einem Ortstermin am mit Vertretern des Sächsischen Bergsteigerbundes e. V., des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, des Staatsbetriebes Sachsenforst, der Vereinigten Porphyrbrüche auf dem Rochlitzer Berge GmbH und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen, der Stadt Rochlitz und des Heimat- und Verkehrsvereins Rochlitzer Muldental e. V. wurden die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und abgestimmt. In der Folge wurde ein Vertragsentwurf erstellt, der von der Stadt und dem Sächsischen Bergsteigerbund einer rechtlichen Prüfung unterzogen wurde, und im abgestimmten Entwurf als Anlage der Vorlage beigefügt ist. Parallel wurde der Vertragsentwurf dem Haftpflichtversicherer KSA zur nochmaligen Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Unterzeichnung: Datum: Silke Benndorf Sachgebietsleiterin Liegenschaften

9 Sitzungsvorlage Nr. 157 / 2016 Tagesordnungspunkt 10 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Tourismusverein Sächsisches Burgenland e. V. Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Kooperationsvereinbarung mit dem Tourismusverein Sächsisches Burgenland e. V.

10 Begründung: Entsprechend der Aussage von Frau Dr. Sparrer bezüglich der Möglichkeit der Reduzierung des Mitgliedsbeitrages im ersten Jahr bietet der Verein Sächsisches Burgenland e. V. den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung an. Eine ordentliche Mitgliedschaft ab ist zwingend. Ein erhöhter Fördersatz bei touristisch relevanten Vorhaben ist auch mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung gegeben. Unterzeichnung: Datum: Frank Dehne Oberbürgermeister

11 Sitzungsvorlage Nr. 158 / 2016 Tagesordnungspunkt 11 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss über den Beitritt der Großen Kreisstadt Rochlitz zum Tourismusverein Sächsisches Burgenland e. V. Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Großen Kreisstadt Rochlitz zum Tourismusverein Sächsisches Burgenland e. V. mit Wirkung ab Begründung: Im November 2011 wurde im Sächsischen Kabinett die Tourismusstrategie 2020 des Freistaates Sachsen beschlossen. Damit wurden die Weichen für die zukünftige touristische Entwicklung in Sachsen gestellt und ein Orientierungsrahmen für alle Tourismusbeteiligten gesetzt. Ziel soll es sein die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Reiseregionen in Sachsen zu stärken. Aus der Vorgabe dieser neuen Tourismusstrategie ergibt sich zwangsläufig eine Vielzahl notwendiger struktureller Veränderungen des bisherigen Tourismus-Marketing-Gefüges. Für die Destinationsbildungen gelten folgende Kriterien: - mindestens 1,5 Mio. Übernachtungen, vorhandene Betten, - mehr als 15 % Qualitätsbetriebe mit DEHOGA-Klassifizierung, - mehr als 3 % Qualitätsbetriebe mit ServiceQ- Zertifikat.

12 Das Management und die Führung einer Destination übernimmt eine Destinations- Management-Organisation (DMO). Sie ist die touristische Marketingorganisation, die in der Lage ist ein umfassendes Destinationsmanagement zu betreiben. Die DMO ist verantwortlich für das regionale und nationale Marketing der Destination. Sie soll neue Gäste für die Angebote der Region begeistern und aktiv Produkte bewerben und verkaufen. Um dies im Wettbewerb effizient leisten zu können, muss die DMO bestimmte Anforderungen erfüllen: - ein Gesamtbudget der DMO von mindestens 1,5 Mio. Euro, wovon auf das Marketing (ohne Personal) 40 % entfallen müssen - ein Anteil an eigenerwirtschafteten Mitteln am Gesamtbudget von mehr als 50 %. - mindestens fünf Vollzeitbeschäftigte mit Hochschulabschluss oder adäquater Berufserfahrung. Um alle diese Kriterien erfüllen zu können, hat sich der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. für ein Zusammengehen mit dem Tourismusverein Leipziger Neuseenland e. V., dem Leipzig Tourist Service e. V. und der Leipzig Tourismus und Marketing Gesellschaft mbh entschieden. Der Tourismusverband setzt sich aus folgenden Regionsvereinen, in denen sich die Kommunen direkt als Mitglieder wiederfinden sollen: - Sächsisches Heideland (SHL) - Sächsisches Burgenland (SBL - neu gegründet am ) - Leipziger Neuseenland (LNS) und dem Leipzig Tourist Service e. V. (LTS) zusammen. Letzterer leistet einen Zweckzuschuss für die Regionsvermarktung an den Tourismusverband in Höhe der Summe der kommunalen Mitgliedsbeiträge aus der Region. (Deckelung: ) Die Stadt Leipzig beteiligt sich damit finanziell an der Vermarktung der Region. Der Tourismusverband überträgt mittels eines Geschäftsbesorgungsvertrages das überregionale Marketing an die Leipzig Tourismus und Marketing Gesellschaft mbh (LTM), bündelt die kommunalen Mitgliedsbeiträge, die zuvor durch die Regionsvereine erhoben wurden, und überträgt diese an die LTM. Die LTM übernimmt dann die gästeorientierte, überregionale Vermarktung der Region auf der Basis der inhaltlichen Zielvorgaben im jährlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Tourismusverband und die LTM zusammen entsprechen damit praktisch der oben beschriebenen Destinations-Management-Organisation in Struktur und Aufgabe. Durch diese Veränderungen ergibt sich für die Stadt Rochlitz, dass sie sich zunächst dem regionalen Tourismusverein Sächsisches Burgenland e. V. als ordentliches Mitglied anschließen müsste, um über diesen Verein dann Anteil haben zu können an den Marketingmaßnahmen der LTM sowie inhaltliche Zielstellungen mit bestimmen zu können. Der Beitritt zum Tourismusverein SBL geht einher mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von derzeit 1,00 Euro pro Einwohner. Dies entspricht für Rochlitz einer Summe von ca Euro. Unterzeichnung: Datum: Frank Dehne Oberbürgermeister

13 Sitzungsvorlage Nr. 159 / 2016 Tagesordnungspunkt 12 der Verwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe im Produkt Stadtsanierung im Haushalt 2016 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Erhöhung des Budgets des Sachkontos Zuschüsse an Private im Produkt Stadtsanierung um Euro. Die Deckung im Haushalt erfolgt aus Mehrerträgen im Produkt Stadtsanierung sowie aus der Liquiditätsreserve.

14 Begründung: Im Haushalt 2016 sind Zuschüsse an Private in Höhe von Euro geplant. Durch den Abschluss von Sanierungsverträgen u. a. für die Muldengasse 4, Burgstraße 4/6 und Hauptstraße 16 erhöht sich der Aufwand um Euro. Die Zuschüsse werden mit zwei Drittel gefördert, sodass Mehreinnahmen von Euro zu erwarten sind. Die Zahlung der Fördermittel ist abhängig vom Baufortschritt. Der verbleibende Eigenanteil beträgt Euro, der aus der Liquiditätsreserve gedeckt wird (Mehrerträge im Produkt Stadtsanierung im Jahr 2015). Entsprechend 12 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz ist der Stadtrat für den außerplanmäßigen Aufwand zuständig. Unterzeichnung: Datum: Alexander Schramm Bauamtsleiter

15 Sitzungsvorlage Nr. 160 / 2016 Tagesordnungspunkt 13 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 1 Beschluss zu einer Sanierungsvereinbarung für das Objekt Burgstraße 4/6 im SOP- Gebiet Brauerei Beschlussentwurf: Für einen Grundstückseigentümer, der im Bereich des SOP-Gebietes Brauerei eine Sanierungsvereinbarung abschließen möchte, wird folgender Zuschuss gewährt: Objekt Laufzeit Gesamtkosten Modernisierung/ Instandsetzung Kostenerstattungsbetrag max. Burgstraße 4/

16 Begründung: Aus Mitteln der Programme der städtebaulichen Erneuerung kann Bauherren, die Gebäude im Bereich des jeweiligen Fördergebietes modernisieren, instand setzen oder sanieren ein Zuschuss für eine komplexe Modernisierung und Instandsetzung auf der Grundlage einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) gewährt werden. Grundlage dafür ist eine Sanierungsvereinbarung, die zwischen dem Bauherren, der Stadt und dem Sanierungsträger abgeschlossen wird. Nach 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 3 der Hauptsatzung bedürfen Zuschüsse im Rahmen der Sanierung ab Euro eines Stadtratsbeschlusses. Unterzeichnung: Datum: Alexander Schramm Bauamtsleiter

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