GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN. NR südlich Seidl-Kreuz-Weg SATZUNGSTEXT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN. NR südlich Seidl-Kreuz-Weg SATZUNGSTEXT"

Transkript

1 GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR südlich Seidl-Kreuz-Weg SATZUNGSTEXT Architekten: Landschaftsarchitekt: dipl.ing. rudi & monika sodomann aventinstraße 10, münchen tel. 089/295673, fax. 089/ dipl.ing. (fh) franz xaver ratzinger römerstraße 7, kirchdorf tel: 08166/ fax: / Fassung vom: geändert am: / /

2 B. Festsetzungen durch Text 1. Maß der baulichen Nutzung 1.1 Die festgesetzten Baugrenzen dürfen durch bauliche Anlagen im Sinne der Ziff. B.4.6 B.4.8 (Balkone, Kelleraußentreppen und Terrassen) bei Einhaltung der festgesetzten Grundfläche überschritten werden. 1.2 Die festgesetzte Grundfläche (inkl. der 50%igen Überschreitungsmöglichkeit nach 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO) kann durch bauliche Anlagen unter der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird, insoweit überschritten werden, als diese baulichen Anlagen mit mindestens 0,8 m Erddeckung versehen werden ( 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO), höchstens jedoch bis zur zahlenmäßig festgesetzten Fläche der erdgedeckten Tiefgarage. 1.3 Außerhalb der überbaubaren Flächen sind zusätzlich folgende Nebenanlagen zulässig: Gartengerätehäuschen bis zu einer Grundfläche von 4 qm und Wandhöhe bis zu 2,2 m (Sie sind jeweils im zur öffentlichen Fahrerschließungsstraße abgewandten Gartenteil zu errichten) sowie. Fahrradabstellanlagen und Lichtkamine für Tiefgaragen bis zu einer Einzelgrundfläche von je 8 qm und Wandhöhe bis zu 2,4 m. 1.4 Beim Nachweis der Grundfläche dürfen Gemeinschaftsflächen gem. 21 a Abs.2 BauNVO mit herangezogen werden. 2. Art der Baulichen Nutzung 2.1 Allgemeines Wohngebiet gem. 4 BauNVO Von den allgem. zulässigen Nutzungen werden die in 4 Abs. 2 Nr. 2 genannten, Schank- u. Speisewirtschaften nicht zugelassen. Von den Ausnahmen gem. 4 Abs. 3 BauNVO sind nur die Nutzungen der Nr. 2 und 3 zulässig. 2.2 Je Einzelhaus, Hausgruppenaus und Doppelhaushälfte im WA 1-5 ist nur eine Wohnung zulässig. 3. Wandhöhe Die maximale Wandhöhe ist das Maß von Ok. des natürlichen Geländes zu Ok. Dachhaut, gemessen an der Außenkante der traufseitigen Außenwand. Für Nebengebäude beträgt die maximale Wandhöhe 3,00 m. Liegt die natürliche Geländeoberfläche unterhalb der angrenzenden Verkehrsfläche, darf sie bis zur Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche an der Straßenbegrenzungslinie angehoben werden. (Die Verkehrsflächen müssen sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befinden).der untere Bezugspunkt gilt dann ab Ok. geplantem Gelände. Bei geneigtem Gelände gilt das Mittel. 4. Örtliche Festsetzungen 4.0 Soweit durch Planzeichnung oder nachfolgenden Text keine eigenen Festsetzungen getroffen werden, gelten die örtlichen Bauvorschriften zur Ortsgestaltung und Vorschriften über den Stellplatzbedarf in der Fassung vom

3 4.1.1 Dächer Die Dächer sämtlicher Wohngebäude sind als mittensymetrische Satteldächer im Erscheinungsbild naturroter oder brauner Ziegeldächer auszuführen. Dächer von Garagen, Tiefgaragenabfahrten und Nebengebäuden sind als begrünte Flachdächer auszuführen. Aneinandergebaute Doppelhaushälften sind profilgleich mit gleicher Dachneigung, Dachfarbe und Dacheindeckung auszuführen. Aneinandergebaute Garagen sind in gleicher Wandhöhe auszuführen Gauben Gauben sind auf Wohngebäuden ab einer Dachneigung von 30 zulässig. Ihre Einzelbreite darf max. 1,75 m, ihre Ansichtshöhe max. 1,8 m betragen. Der Abstand zur Giebelwand und zu benachbarten Dachaufbauten muss mindestens 1,5 m betragen; der Abstand zur Nachbargrenze muss mindestens 1,25 m betragen Zwerchgiebel Zwerchgiebel sind auf Wohngebäuden ab einer Dachneigung von 30 zulässig. Ihre maximale Breite darf unter Berücksichtigung der Gesamtbreite aller Dachaufbauten (gem. B.4.1.5) 3,5 m betragen. Der Abstand von Zwerchgiebeln zur Giebelwand und zur Nachbargrenze muss mindestens 1,8 m betragen. Die Wandhöhe von Zwerchgiebeln darf die festgesetzte Wandhöhe um jeweils 1,8 m überschreiten Dachflächenfenster Dachflächenfenster dürfen eine Fläche von 1,5 m² haben Gesamtbreite der Dachaufbauten Die Gesamtbreite aller Dachaufbauten darf max. 1/3 der Hausbreite einer Einheit (z.b.: Doppelhaushälfte oder Hausgruppenhaus) betragen. Dachaufbauten dürfen auch in natürlich patinierender Blechverkleidung ausgeführt werden Sonnenkollektoren, Photovoltaikeinrichtungen Auf den Dachflächen sind Sonnenkollektoren oder Photovoltaikeinrichtungen zugelassen. Sie sind grundsätzlich profilgleich ohne Abstand auf bzw. in das Dach einzubauen und als zusammenhängende Fläche auf dem Gebäudedach (z.b. als First- oder Traufband) oder an anderer geeigneter Stelle (z.b. als Überdachung von Balkonen) anzuordnen Kniestock In Gebäuden ab 2 Vollgeschossen und Dachgeschoß darf ein Kniestock von max. 0,30 m, bei Gebäuden mit 1 Vollgeschoß und Dachgeschoß darf ein Kniestock von max. 0,60 m errichtet werden. Der Kniestock ist das Maß von Ok. Rohdecke des letzten Vollgeschoßes bis Uk. Sparren, gemessen an der Außenwandkante. 4.2 Sockelzone, Höhenlage der Gebäude Die Höhe des Fertigfußbodens im EG darf nicht unter und max. 0,20 m über dem natürlichen bzw. geplantem Gelände gem. Festsetzung B.3 liegen. 4.3 Materialien Materialimitate (z.b. Kunststoffplatten mit Holzmaserung) sind unzulässig. Glasflächen sind unverspiegelt auszuführen.

4 4.4 Stellplätze Der Stellplatznachweis ist entsprechend den Örtlichen Bauvorschriften zur Ortsgestaltung und den Vorschriften über den Stellplatzbedarf in der Fassung vom zu führen. Beim Bau von Tiefgaragen ist für die benötigten Stellplätze ein Nachweis zu führen, der mindestens 40 % als oberirdische Stellplätze und höchstens 60 % als Tiefgaragenstellplätze ausweist. 4.5 Einfriedungen, Sichtschutz Öffentlichen Flächen zugewandte Einfriedungen sind als sockelloser, für Kleintiere durchlässiger (min. 7 cm bodennaher Freiraum), senkrechter Holzlattenzaun mit einem Zwischenraum von min. 4 cm zwischen der Lattung, welcher gleichmäßig verteilt sein muss, (Maximalhöhe 1,20 m) auszuführen. Trennungen der Parzellen untereinander können auch mit verzinktem Maschendrahtzaun gleicher Höhe und Bauart vorgenommen werden. Sichtschutzwände zwischen Wohneinheiten sind im EG bis zu einer Höhe und Tiefe von 2,5 m, in Obergeschossen auf Balkonen bis zu einer Höhe von 2.5 m in Balkontiefe zulässig. 4.6 Balkone Außerhalb des Bauraums dürfen östlich der Planstraße A Balkone mit einer maximalen Tiefe von 1,8 m bis zur halben Länge der dahinterliegenden Fassade und westlich der Planstraße A mit einer maximalen Tiefe von 1,5 m bis zur vollen Länge der dahinterliegenden Fassade errichtet werden. Balkone sind entweder an der Nachbargrenze oder mit einer seitlichen Abstandsfläche von min. 2 m zu errichten. 4.7 Kelleraußentreppen Außerhalb des Bauraums darf bei Einzel- Doppel und Reihenendhäusern pro Haus eine Kelleraußentreppe mit max. 5,5 m Länge und max. 1,3 m Breite errichtet werden. 4.8 Terrassen Außerhalb des Bauraums darf je erdgeschossiger Wohneinheit eine Terrasse mit max. 20 m² Fläche errichtet werden, wenn deren Tiefe nicht mehr als 4 m und deren Breite nicht mehr als 6 m beträgt 5. Grünordnung 5.1 Pflanzgebot Sämtliche Pflanzungen in öffentlichen Grünflächen lt. A A und den privaten Grünflächen lt. A 7.2 sind mit heimischen Pflanzenarten (Beispiele siehe Pflanzliste unter D.1.1) in den nachgenannten Mindestgrößen vorzunehmen. Alle Pflanzen müssen der Güteklasse A des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Im Bereich der sonstigen privaten Gartenflächen sind die Pflanzen lt. D.1.1 nicht bindend. 5.2 Pflanzgrößen und Detailfestlegungen Einzelbäume, Baumreihen als Großbäume Hochstämme, 3 x verpflanzt, m.b., St.U cm Einzelbäume, Baumreihen als Kleinbäume Hochstämme, 3 x verpflanzt, m.b., St.U cm

5 5.2.3 Einzelbäume, Baumreihen als Obstbäume Hochstämme, 3 x verpflanzt, m.b., St.U cm Gehölzflächen in öffentlichem Grün mit Pflanzbindungen gem. A A Pflanzabstand 1,5 m in versetzten Reihen, Artenauswahl gem. Ziff. D Bei neu zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen ist eine durchwurzelbare Fläche von min. 9 m² sicherzustellen. Im Nahbereich von Verkehrsflächen sind Baumscheiben mit verdichtbarem Spezialsubstrat nach ZTV-Vegtra Mü auszuführen. 5.3 Gartenbegrünung Je 200 m² Grundstücksfläche ist mind. 1 Groß- oder Kleinbaum, bzw. 2 Obstbäume zu pflanzen und zu unterhalten. Wenn die festgesetzten Bäume als Obstbaum gepflanzt werden, sind diese ausschließlich als Hochstamm zu pflanzen. Durch Planzeichen A festgesetzte Bäume auf privaten Grundstücken werden auf die Anzahl der zu pflanzenden Bäume angerechnet. 5.4 Fassaden von Garagen, Tiefgaragenrampen und Nebengebäuden in Ausrichtung zu öffentlichen Verkehrsflächen sind, soweit sie nicht mehr als 2,5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt liegen, mit Kletterpflanzen zu begrünen. Zugehörige Vegetationsflächen sind zu bepflanzen. Tiefgaragen sind mit einer Mindestüberdeckung von 60 cm durchwurzelungsfähigem Erdreich zu überdecken. 5.5 Verkehrsflächen Die Ausdehnung befestigter Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen Stellplätze sind wasserdurchlässig zu befestigen (wasserdurchlässiges Pflaster, Rasenpflaster, Pflaster mit Splittfugen, Rasengittersteine, wassergebundene Decke). 6.0 Immissionsschutz Für die durch Planzeichen A.1.3 gekennzeichneten Fassaden westlich der Aschheimer Straße gelten die Anforderungen an den baulichen Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich IV (resultierendes Schalldämm-Maß R`w, res für die Außenbauteile von 40 db) der DIN 4109 (11/1989) Schallschutz im Hochbau. Für die nördlichen und südlichen Fassaden dieser Gebäude gilt ein erforderliches, resultierendes Schalldämm-Maß R`w, res für die Außenbauteile von 35 db (Lärmpegelbereich III). Für alle anderen Fassaden bzw. Gebäude im Geltungsbereich gelten die Anforderungen an den baulichen Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich II (resultierendes Schalldämm-Maß R`w, res für die Außenbauteile von 30 db) der DIN 4109 (11/1989) Schallschutz im Hochbau. Bei Wohngebäuden ab dem Lärmpegelbereich III gem. Tabelle 8 der DIN 4109 ist ein Nachweis der ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Eine genaue Dimensionierung der Außenbauteil hat nach VDI-Richtlinie 2719 zu erfolgen.

6 An den durch Planzeichen A.1.3 gekennzeichneten Fassaden sind zum Lüften notwendige Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern unzulässig. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn diese hinter einer festen, schallabsorbierend ausgekleideten und mit einer Lüftungsmöglichkeit versehenen Verglasung (z.b. Wintergarten) liegen. Alternativ sind die betreffenden Räume mit einer schallgedämmten Belüftungseinrichtung auszustatten. Beide Einrichtungen dürfen die Schalldämmung der Gebäudeaußenhaut nicht mindern. Die Wintergärten sind mit versetzt angeordneten Fensterflügeln zu versehen und in geschlossener Form auszuführen. Eine Erweiterung der Wohnräume in die Wintergärten ist nicht zulässig. Tiefgaragenrampen sind einzuhausen und schallabsorbierend auszukleiden.

7 D. Hinweise durch Text 1.0 Freiflächengestaltung, Arten- und Bodenschutz 1.1 Die Gestaltung der unbebauten Flächen ist mit einem Freiflächengestaltungsplan zum Bauantrag nachzuweisen. Auf dessen Grundlage können nicht in der nachstehenden Pflanzliste aufgeführte Pflanzarten genehmigt werden, wenn eine harmonische Gestaltung gewährleistet ist. Pflanzenliste: Einzelbäume, Baumreihen, mit heimischen Arten wie: AP Acer pseudoplatanus - Bergahorn Acer platanoides - Spitzahorn Carpinus betulus - Hainbuche Fraxinus excelsior - Esche (nur vereinzelt) Quercus robur - Stieleiche Prunus avium - Vogelkirsche Robinia pseudoacacia - Robinie, Scheinakazie T Tilia cordata - Winterlinde Kleinbäume AC Acer campestre - Feldahorn P Pyrus c. chanticleer - Wildbirne S Sorbus intermedia - Mehlbeere Obstbäume empfohlene Sorten Sträucher Äpfel Freiherr von Berlepsch, Gravensteiner, Schöner von Boskoop, Weißer Winterglockenapfel, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Winterrambur, Birnen Trevoux, Phillipsbirne, Charneux, Schweizer Wasserbirne, Pflaumen Wangenheims Frühzwetschge, Hauszwetschge, Schönberger Zwetschge, Althans Reneklode, Cornus sanguinea Corylus avellana Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Prunus spinosa Ribes alpinum Viburnum lantana Viburnum opulus - Hartriegel - Hasel - Pfaffenhütchen - Liguster - Schlehe - Alpen-Johannisbeere - Wolliger Schneeball - Wasserschneeball 1.2 Die Flächen des Straßenbegleitgrüns sind als Rasenflächen anzusäen und zu unterhalten.

8 1.3 Mutterboden ist nach 202 BauGB zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Für alle anfallenden Erdarbeiten und Erdbewegungen wird auf die Normen DIN und DIN 19713, zur Regelung des sachgemäßen Umgangs mit Bodenmaterial, verwiesen. Ebenso müssen bodenfremde Materialien getrennt gesammelt und getrennt entsorgt werden. Das Auffüllen von Baugruben oder das sonstige Einbringen bodenfremder Materialien in oder auf den Boden, die nicht den Vorgaben des 12 BBodSchV entsprechen, sind zu vermeiden. Die Zwischenlagerung des Oberbodens muss in Mieten von max. 1,5 m Höhe und 4 m Breite erfolgen. Die Mieten dürfen nicht mit Maschinen befahren werden. 1.4 Die DIN Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die RAS-LP4 Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren sind zu beachten. 1.5 Etwaige Rodungen sind außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) vorzunehmen. 2.0 Abwasser, Niederschlagswasser, Grundwasser, Trinkwasser 2.1 Abwässer sind im Trennsystem einzuleiten. Sämtliche Bauvorhaben sind vor Fertigstellung an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. Zwischenlösungen werden nicht zugelassen. Die Grundstücksentwässerungsanlage muss nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 ff) erstellt werden. Anfallendes Schmutzwasser in Tiefgaragen ist zu verdunsten. 2.2 Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dächern und sonstigen Flächen (auch Verkehrsflächen im Planungsgebiet) ist zu versickern. Es ist vorrangig eine breitflächige Versickerung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers unter Ausnutzung der Reinigungswirkung der belebten Bodenzone anzustreben. Rückhaltemaßnahmen (Regentonnen) zur Beregnung werden begrüßt. Die Zulässigkeit von Entwässerungseinrichtungen ergibt sich aus der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NwFreiV) und den zugehörigen Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) Sickerschächte sind nach der Neufassung des ATV-Arbeitsblatts A 138 und der Neufassung des Merkblatts M153 zu bemessen und zu errichten. Dabei ist der hohe Grundwasserstand zu berücksichtigen. Dem Bauwerber wird empfohlen, vor Erteilung der Baugenehmigung einen Sickerversuch durchzuführen. Bei mangelhafter Versickerungsfähigkeit des Bodens auf dem jeweiligen Grundstück ist die Niederschlagswasserbeseitigung auf eine andere geeignete Weise sicherzustellen. Grundwasserschützende Deckschichten dürfen nicht durchstoßen werden.

9 2.4. Gegen auftretendes Schichtwasser ist jedes Bauvorhaben bei Bedarf zu sichern. Bauwerke sind auftriebssicher, in das Grundwasser eintauchende Gebäudeteile sind wasserdicht auszubilden. Dabei ist von einem höchsten Grundwasserstand von 0,3 über HHW auszugehen. Der HHW kann gegebenenfalls in einzelnen Teilbereichen bis zur Oberkante des natürlichen Geländes ansteigen. Genaue Angaben zum höchsten Grundwasserstand als Planungsgrundlage für Baumaßnahmen müssen durch ein Gutachten eines fachkundigen Ingenieurbüros ermittelt werden. 2.5 Über dem Grundwasser liegende Keller Ableitung von Schichtenwasser unter der Sohle und an den Wänden durch Drainagen gem. DIN 18195, Sperrschichten im Mauerwerk gegen aufsteigende Feuchtigkeit. 2.6 Im Grundwasser liegende Keller Wasserdichte Ausführung z.b. weiße Wanne in Sperrbeton, Vermeidung bzw. Verpressung von Rissen ist anzustreben. Auch in Sperrbeton diffundiert Wasserdampf, der bei nicht ausreichender Belüftung der Innenseite zu Durchfeuchtungen führen kann. Bei Kellern im Grundwasser mit hochwertiger Nutzung muss die Wasserdampfdiffusion durch eine außen liegende Dampfsperre an der Wand und unter der Sohle verhindert werden. 2.7 Vor Fertigstellung der baulichen Anlagen muss die Trinkwasserversorgung gesichert sein 3.0 Immissionsschutz, Altlasten 3.1 Aufgrund des von der Bundesstraße 471 und der Aschheimer Straße einfallenden Verkehrslärms kommt es im Nahbereich der Aschheimer Straße zu Überschreitungen der für WA-Gebiete maßgeblichen Orientierungswerte (Beiblatt 1 zur DIN 18005). 3.2 An den unmittelbar an die Tiefgaragenzufahrten angrenzenden Fassaden sollte der Einbau von notwendigen Fenstern von Schlaf- und Kinderzimmern möglichst vermieden werden. 3.3 Für alle innerhalb des Planungsgebietes zur Ausführung kommenden gewerlichen Nutzungen ist zum jeweiligen Bauantrag oder Antrag auf Nutzungsänderung bzw. Genehmigungsfreistellungsverfahren vor Baubeginn ein Schallschutzgutachten vorzulegen, das unter Berücksichtigung sämtlicher im Einwirkbereich liegender Anlagen und Betriebe die Einhaltung der gemäß TA-Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte und maßgeblichen Spitzenschallpegel nachweist. 3.4 Bezüglich der geplanten Gemeinbedarfsnutzung (Kindertagesstätte) ist im Zuge der Planung auf geeignete Schalldämmmaßnahmen für Fassaden von lärmintensiven Räumen in Richtung Nachbarschaft und ggf. auf die Abluft der Küche zu achten. 3.5 Durch die landwirtschaftliche Nutzung benachbarter Grundstücke ist mit landwirtschaftlichen Immissionen zu rechnen. Diese können auch an Wochenenden, Sonn- u. Feiertagen auftreten; sie sind im ortsüblichen Umfang hinzunehmen. 3.6 Das Planungsgebiet ist nach bisheriger Kenntnis der Gemeinde altlastenfrei. Gemeindliche Nachforschungen haben keine Verdachtsmomente für das Planungsgebiet ergeben. Sollten im Zuge der Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt München zu benachrichtigen.

10 4.0 Bodendenkmäler 4.1 Aufgrund der besonderen Siedlungsgunst und der Denkmaldichte im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird mit dem Auffinden von weiteren Bodendenkmälern gerechnet. Gemäß Art. 7.1 DSchG bedürfen Bodeneingriffe aller Art auch in jenen Bereichen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, in denen Bodendenkmäler vermutet oder den Umständen nach angenommen werden müssen. Diese Erlaubnis ist in einem eigenständigen Verfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. 5.0 Sparten 5.1 Baumpflanzungen und tiefwurzelnde Sträucher müssen einen Mindestabstand von min. 1,5 m zu vorhandenen oder geplanten unterirdischen Gasleitungen einhalten. Darauf ist insbesondere bei den Baumpflanzungen im Bereich des Seidl-Kreuz- Weges 22,30 und 32 zu achten. Ggf. sind technische Maßnahmen zu ergreifen, welche ein Einwachsen der Baumwurzeln in die Leitungstrasse nachhaltig verhindern. 5.2 Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,50 m zur Strom-Trassenachse gepflanzt werden. Sollte der Abstand unterschritten werden, sind im Einvernehmen mit der E.ON Bayern AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5,m rechts und links der Trasse. Auf das Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen bzw. die DVGW-Richtlinie GW 125 wird hingewiesen. 6. Energetische und sonstige Hinweise 6.1. Auf den südorientierten Dachflächen wird die Installation von Solaranlagen empfohlen. Diese sind hinsichtlich ihrer Gestaltung, Lage und Anordnung mit dem Bauamt der Gemeinde abzustimmen Um eine angstfreie Benutzung von Tiefgaragen zu fördern, sind diese über Oberlichter o. dergl. ausreichend mit Tageslicht zu belichten und hinsichtlich der Einsparung von Energie vorrangig natürlich zu belüften. 6.3 Die in den Festsetzungen zitierten DIN-Normen können im Bauamt der Gemeinde Ismaning eingesehen werden.

11 E. VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 Südlich Seidl-Kreuz-Weg wurde vom Gemeinderat am gefasst und am ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). 2. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 in der Fassung vom erfolgte in der Zeit vom bis die Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB). Gleichzeitig wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, Gelegenheit zur Äußerung gegeben ( 4 Abs. 1 BauGB). 3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 i.d.f. vom wurde in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegt ( 3 Abs. 2 BauGB). Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 2 BauGB. 4. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 140 in der Fassung vom wurde vom Gemeinderat am gefasst ( 10 Abs. 1 BauGB). Ismaning, den Siegel. Dr. Alexander Greulich, Erster Bürgermeister 6. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 140 Südlich Seidl-Kreuz-Weg erfolgte am 2016 dabei wurde auf die Rechtsfolgen des 44 und 215 BauGB sowie auf die Einsehbarkeit des Bebauungsplanes Nr. 140 hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan Nr. 140 in der Fassung vom in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Ismaning, den Siegel. Dr. Alexander Greulich, Erster Bürgermeister

GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN

GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 140 a - südlich Seidl-Kreuz-Weg 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140 im Bereich der Gemeinbedarfsfläche SATZUNGSTEXT Architekten/ Stadtplaner: dipl.ing.

Mehr

GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN. NR Nördlich der Auenstraße, westlich der Freisinger Straße und südlich Am Griesacker

GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN. NR Nördlich der Auenstraße, westlich der Freisinger Straße und südlich Am Griesacker GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 149 - Nördlich der Auenstraße, westlich der Freisinger Straße und südlich Am Griesacker FESTSETZUNGEN UND HINWEISE DURCH TEXT Entwurf Architekten &

Mehr

GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR Planungsabschnitt östlich der Adalperostraße. SATZUNGSTEXT Entwurf

GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR Planungsabschnitt östlich der Adalperostraße. SATZUNGSTEXT Entwurf GEMEINDE ISMANING BEBAUUNGS UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 153 4. Planungsabschnitt östlich der Adalperostraße SATZUNGSTEXT Entwurf Architekten: dipl.ing. rudi & monika sodomann aventinstraße 10, 80469 münchen

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

STADT GARCHING B. MÜNCHEN. BEBAUUNGSPLAN Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

STADT GARCHING B. MÜNCHEN. BEBAUUNGSPLAN Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings STADT GARCHING B. MÜNCHEN BEBAUUNGSPLAN Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings SATZUNG Teil B. Festsetzungen durch Text Teil D. Hinweise durch Text Teil E. Verfahrensvermerke Entwurf Architekten/ Stadtplaner:

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 137 a. Wohngebiet nördlich der Straße Am Weiher. SATZUNG Textteil (Festsetzungen d. Text, Hinweise d. Text, Verfahrensvermerke)

BEBAUUNGSPLAN NR. 137 a. Wohngebiet nördlich der Straße Am Weiher. SATZUNG Textteil (Festsetzungen d. Text, Hinweise d. Text, Verfahrensvermerke) BEBAUUNGSPLAN NR. 137 a Wohngebiet nördlich der Straße Am Weiher SATZUNG Textteil (Festsetzungen d. Text, Hinweise d. Text, Verfahrensvermerke) Entwurf Architekten/Stadtplaner dipl.ing. rudi & monika sodomann

Mehr

GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING. BEBAUUNGSPLAN NR. 117 mit integrierter Grünordnung. Ortsabrundung Neufahrn Süd FESTSETZUNGEN UND HINWEISE DURCH TEXT

GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING. BEBAUUNGSPLAN NR. 117 mit integrierter Grünordnung. Ortsabrundung Neufahrn Süd FESTSETZUNGEN UND HINWEISE DURCH TEXT GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING BEBAUUNGSPLAN NR. 117 mit integrierter Grünordnung Ortsabrundung Neufahrn Süd FESTSETZUNGEN UND HINWEISE DURCH TEXT Entwurf Architekten/Stadtplaner dipl.ing. rudi & monika

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches

Mehr

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

ALLGEMEINES WOHNGEBIET ALLGEMEINES WOHNGEBIET OSTERHOFEN SATZUNGSFASSUNG VOM 24.09.2014 DGENDORF ENTWURF VOM 17.07.2014 NIEDERBAYERN VORENTWURF VOM 17.10.2013 M 1:10.000 PLANINHALT ENTWURF ARCHITEKTUR LANDSCHAFT VORSTADT 25

Mehr

Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, München

Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, München Gemeinde Herrsching am Ammersee Lkr. Starnberg Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. Sportgelände. Änderung Fischbach 70/ Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten

Mehr

Stadt Friedberg. Teil B Textteil. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB

Stadt Friedberg. Teil B Textteil. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB für das Gebiet zwischen Fürstenfelder Straße, Augsburger Straße und Meringer Straße in Friedberg-West Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Teil B Textteil B.I B.I.1 Festsetzungen durch Text

Mehr

5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg

5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Fassung: 07.12.2018 Seite 1 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Gemeinde: Verwaltungsgemeinschaft: Reichling Reichling Die Gemeinde Reichling erlässt gemäß 2 Abs. 1 und 9, 10 des

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING. BEBAUUNGSPLAN NR. 111 mit integrierter Grünordnung. Wohnen am ehemaligen Sportplatz II SATZUNGSTEXT.

GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING. BEBAUUNGSPLAN NR. 111 mit integrierter Grünordnung. Wohnen am ehemaligen Sportplatz II SATZUNGSTEXT. GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING BEBAUUNGSPLAN NR. 111 mit integrierter Grünordnung Wohnen am ehemaligen Sportplatz II SATZUNGSTEXT Entwurf Architekten/Stadtplaner dipl.ing. rudi & monika sodomann aventinstraße

Mehr

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt

Mehr

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Neubiberg Lkr. München

Neubiberg Lkr. München Gemeinde Neubiberg Lkr. München Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 Nachverdichtung südlich der Hauptstraße, Anzengruber- und Waldschmidtstraße Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan Nr. 46/II. 2. Änderung

Stadt Friedberg. Bebauungsplan Nr. 46/II. 2. Änderung Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 46/II 2. Änderung für das Gebiet südlich der Josef-Wassermann-Straße und westlich der Lechhauser Straße in Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C)

Mehr

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan Klosteracker Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise Gemeinde Himmelkron ENTWURF Teil D - Fassung vom 08.10.2018 Verfasser: Martin Gebhardt Architekt + Stadtplaner Herrmannstraße 3 D-92637 Weiden Tel.: 0175 560 40 21 Email: info@gebhardt-architekten.de 1.

Mehr

Bebauungsplan. Alte Mühle

Bebauungsplan. Alte Mühle Bebauungsplan Alte Mühle ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 13.07.1998 30.11.1998 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersichtsplan

Mehr

Gauting Lkr. Starnberg

Gauting Lkr. Starnberg /0 / / Gemeinde / Bebauungsplan Zweigstraße a / / Gauting Lkr. Starnberg Mitterweg HsNr. / Nr. 0- / Stockdorf für den Baierplatz / Flur Nr., Gemarkung Gauting A / / / / 0 0 / / / / / / Planfertiger / Planungsverband

Mehr

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, AN DER GLANDERGASSE MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21

Mehr

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich

Mehr

Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g

Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße 1 Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße

Mehr

STADT GARCHING B. MÜNCHEN. BEBAUUNGSPLAN Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

STADT GARCHING B. MÜNCHEN. BEBAUUNGSPLAN Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings STADT GARCHING B. MÜNCHEN BEBAUUNGSPLAN Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings SATZUNG Teil B. Festsetzungen durch Text Teil D. Hinweise durch Text Teil E. Verfahrensvermerke Entwurf Architekten/ Stadtplaner:

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine

Mehr

Bebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4

Bebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4 Bebauungsplan Unteres Feld III Deckblatt Nr. 4 Gemeinde: Landkreis: Regierungsbezirk: Zangberg Mühldorf a. Inn Oberbayern P R Ä A M B E L: Die Gemeinde Zangberg erlässt gem. 2 Abs. 1, 9, 10, 13 des Baugesetzbuches

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE,

GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, Fassung vom 17.10.2006 03.05.2007 09.10.2007 (red.) bauhaus münchen GmbH&Co KG, Sendlinger Straße

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche

Mehr

Fassung vom mit Markierung der Änderungen (rot markiert: geändert oder ergänzt, durchgestrichen: entfällt künftig) SATZUNGSPRÄAMBEL

Fassung vom mit Markierung der Änderungen (rot markiert: geändert oder ergänzt, durchgestrichen: entfällt künftig) SATZUNGSPRÄAMBEL Gemeinde Gauting Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10/ Buchendorf für einen Teilbereich nördlich des Gautinger Wegs (Flurnummern 1, 2, 3, 206/14 und Teilfläche der Flurnr. 174) Fassung vom 08.11.2018

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019

Mehr

Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen

Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen Markt Frontenhausen Bebauungsplan mit Grünordnung Am Unterfeld Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen Planungsträger Markt Frontenhausen Marienplatz 3 84160 Frontenhausen Bearbeitung planwerkstatt karlstetter Dipl.Ing.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeines

Mehr

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "BRECHSTUBENWEG" 0 m 50 m 100 m Norden Maßstab 1:1000 Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22 81241 München T.:089-561602

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 1. geplante Einzelbäume 2. Allee, Pflanzabstand 7 m 3. Privates Grün r.'-.: 1 :-'-'-'.-.^-'-.^ 4. Grün im Vorgartenbereich t 5. Grün in parkartiger Weise ED 6. Deckpflanzung

Mehr

Gauting Lkr. Starnberg

Gauting Lkr. Starnberg 16/2 16/61 TG Gemeinde Gauting Lkr. Starnberg 16/8 8 Bebauungsplan Nr. 177/Gauting für einen Teilbereich der Waldpromenade 12 16/6 16 / 7 16 / 69 16/68 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum

Mehr

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung

Allgemeines Wohngebiet Altenfeld 1. Änderung Planbezeichnung: Markt Manching Bebauungsplan "Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung Planfertiger: Böhm Glaab Sandler & Partner Weißenburger Platz 4 81667 München Tel. 089-447712-3 Fax. 089-447712-40

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen

Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen Stadt Dorfen Landkreis Erding Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen Fassung 05.11.2015 Endfassung: 21.01.2015 Verfasser: Dipl. Ing. (FH) Bauingenieur Florian Wimmer Urtlfing 8 84405 Dorfen Telefon:

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

2.2 Je Einzelhaus, oder Doppelhaushälfte im WA ist nur eine Wohneinheit zulässig.

2.2 Je Einzelhaus, oder Doppelhaushälfte im WA ist nur eine Wohneinheit zulässig. B Festsetzungen durch Text 1. Maß der baulichen Nutzung 1.1 Die festgesetzten Baugrenzen und die festgesetzte Grundfläche (inkl. der 50%igen Überschreitungsmöglichkeit nach 19 Abs.4 Satz 2 BauNVO) darf

Mehr

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE 1.1. Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES 2.1. Das Gelände darf im wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf auch durch die Errichtung von Bauwerken

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung

Mehr

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler

Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 BAULICHE NUTZUNG 1.11 ART DER NUTZUNG ( 9 Abs. 1 BauGB und 1-15 BauNVO) - Allgemeines Wohngebiet(WA) nach

Mehr

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gemeinde Alsbach-Hähnlein Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018

Mehr

Gauting Lkr. Starnberg

Gauting Lkr. Starnberg 35 2 2 121/2 1395/9 1395/10 139 G Gemeinde Bebauungsplan Planfertiger 139/9 Gauting Lkr. Starnberg 2.0.201 139/5 113/7 139/10 139/ 139/ 139/11 139/12 Geschäftsstelle Arnulfstr. 139/3 0, 0335 München 113/

Mehr

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG .... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE --- ~ BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSGRENZEN 2 3 L. F L U R S T Ü C K S N U M ME RN ~ BESTEHENDES HAUPTGEBÄUDE 11 1111111111111111111 11111111 BE STEH ENDES NEBENGEBÄUDE GARAGEN

Mehr

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

 # %  & '()*& ! - & - & - / !"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für

Mehr

Teil B - Planungsrechtliche Festsetzungen

Teil B - Planungsrechtliche Festsetzungen Teil B - Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Planzeichenverordnung

Mehr

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G Die Gemeinde Kranzberg, Landkreis Freising erläßt aufgrund des 2 Abs. I, der *~ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGb), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayem (GO), des Art. 91 Abs. 3 i.v.

Mehr

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig. 1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München Pappelallee (beiderseits),sonnentaustraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich) -Flurstücknummern:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Schlesienweg, 1. Änderung. - Entwurf - Landkreis Dillingen a. d. Donau Gemeinde Syrgenstein Gemarkung Staufen. Schriftlicher Teil

BEBAUUNGSPLAN. Schlesienweg, 1. Änderung. - Entwurf - Landkreis Dillingen a. d. Donau Gemeinde Syrgenstein Gemarkung Staufen. Schriftlicher Teil Landkreis Dillingen a. d. Donau Gemeinde Syrgenstein Gemarkung Staufen BEBAUUNGSPLAN Schlesienweg, 1. Änderung Schriftlicher Teil - Entwurf - Gefertigt: Steinheim 18.07.2017 Helmut K o l b Ingenieurbüro

Mehr

GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING. BEBAUUNGSPLAN NR. 116 mit integrierter Grünordnung. Wohnen westlich des Kindergartens in Mintraching

GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING. BEBAUUNGSPLAN NR. 116 mit integrierter Grünordnung. Wohnen westlich des Kindergartens in Mintraching GEMEINDE NEUFAHRN B. FREISING BEBAUUNGSPLAN NR. 116 mit integrierter Grünordnung Wohnen westlich des Kindergartens in Mintraching SATZUNG TEIL B, C, D TEXTTEIL Architekten/Stadtplaner dipl.ing. rudi &

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf:21.03.2011 / Stand: 23.05.2011

Mehr

Dießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech

Dießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech 581 Marktgemeinde Bebauungsplan Dießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech Dießen Sondergebiet SOS-Kinderdorf Flur Nr. 625, 624T und 626T, Gemarkung Dießen Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

"Benno-Scharl-Weg II" Benno-Scharl-Weg 931/1 931/4 932/1 5,0 931/2 932/5 924/7 931/3 932/3 5,0 5,0 932/7. Abt-Williram-Straße. Ga Ga 932/6 5,0.

Benno-Scharl-Weg II Benno-Scharl-Weg 931/1 931/4 932/1 5,0 931/2 932/5 924/7 931/3 932/3 5,0 5,0 932/7. Abt-Williram-Straße. Ga Ga 932/6 5,0. Geltungsbereich "Benno-Scharl-Weg" Nr. 111.1 Entwurfsverfasser: München, 08.04.2014... Benno-Scharl-Weg 929 WA o E II 930 N 5,0 5,0 931/4 M 1:1000 5,0 931 5,0 931/2 931/1 931/3 01 Ga Ga 02 932/1 933/1

Mehr

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße Ortsgemeinde Bebauungsplan Ringstraße Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Ringstraße der Ortsgemeinde I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

Bereich Hartstraße/St 2544, Fl.-Nr. 563/14 ESCHENHOF

Bereich Hartstraße/St 2544, Fl.-Nr. 563/14 ESCHENHOF BEBAUUNGSPLAN IG 7 A 2. ÄNDERUNG Bereich Hartstraße/St 2544, Fl.-Nr. 563/14 ESCHENHOF SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB

Mehr

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung Am Wahlenpfad , Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S. Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)

Mehr