Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach DEUTSCH

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1 Auslandsschulwesen Abiturprüfung an Deutschen Schulen im Ausland Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach DEUTSCH (Stand: ) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

2 Seite 2 Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach DEUTSCH 1. Schriftliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Es werden Aufgaben gestellt, die die Rezeption und Analyse vorgegebener Texte und die erklärend-argumentierende Auseinandersetzung mit diesen in den Mittelpunkt stellen (Textbezogenes Schreiben), sowie Aufgaben, die keine vollständige Textanalyse erfordern, da das vorgelegte Material auf der Grundlage von Rezeption und kritischer Sichtung für eigene Schreibziele genutzt werden soll (Materialgestütztes Schreiben): Textbezogenes Schreiben: - Interpretation literarischer Texte - Analyse pragmatischer Texte - Erörterung literarischer Texte - Erörterung pragmatischer Texte Materialgestütztes Schreiben: - Materialgestütztes Verfassen informierender Texte - Materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte Diese sechs Aufgabenarten stellen Grundmuster dar, die miteinander kombinierbar sind. Bei Mischformen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass für Schülerinnen und Schüler in der Aufgabenstellung erkennbar ist, welche der genannten Schreibformen den Schwerpunkt bildet. Grundsätzlich müssen alle Teilaufgaben ein sinnvolles zusammenhängendes Ganzes ergeben und in der Bearbeitung einen komplexen Gesamtzusammenhang eröffnen. Die Formulierung der Aufgabe muss die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennen lassen. Die Aufgabenstellung soll aus wenigen Operatoren bestehen. Sie sollte stets auf ein Darstellungsganzes zielen. Mehrteilige Aufgaben können Operatoren wie informieren, analysieren, interpretieren, erklären, erörtern spezifizieren und dadurch Hilfe bei der Strukturierung der Arbeit leisten. Grundsätzlich ist bei den Aufgabenstellungen darauf zu achten, dass die konzeptionelle und redaktionelle Selbstständigkeit nicht eingeschränkt wird und Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangt werden. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Da das Fach Deutsch auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird, sind die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren. Dies ist im Erwartungshorizont konsequent auszuweisen. Der Umfang der vorgelegten Texte soll abhängig von deren Schwierigkeitsgrad und der Aufgabenstellung eine angemessene Bearbeitung innerhalb des vorgegebenen

3 Seite 3 Zeitbudgets für das erhöhte Niveau ermöglichen. Dabei sollten die den Aufgaben zum Textbezogenen Schreiben zugrunde liegenden Texte ca Wörter nicht überschreiten. Werden Filme, Hörtexte oder andere audiovisuelle Präsentationsformen eingesetzt, sollte eine Vorführdauer von zehn Minuten nicht überschritten werden. Grundlage für die Interpretation literarischer Texte sind in der Regel solche Texte, die nicht bereits im Unterricht behandelt wurden. Handelt es sich dagegen um einen (Auszug aus einem) umfangreichen Text, der im Unterricht erarbeitet wurde, so ist in der Regel ein geeigneter Außentext als Ausgangspunkt einer Überprüfung oder eines neuen Interpretationsansatzes zu wählen. Ein solcher Außentext kann zum Beispiel eine Rezension, ein Sekundärtext, ein Kommentar oder ein weiteres Werk sein. Bei Textvorlagen müssen Authentizität und Geschlossenheit gesichert sein. Kürzungen müssen in jedem Fall kenntlich gemacht werden. Die Quellen sind genau zu benennen (wissenschaftliche Zitierweise, zusätzliche Angabe des Verlags). Werke der Weltliteratur in deutscher Übersetzung können herangezogen werden, wenn beispielsweise Traditions- und Entwicklungslinien oder übernationale Zusammenhänge (von Themen und Erzählformen) im Vergleich mit deutschsprachiger Literatur herausgearbeitet werden sollen. Erläuterungen und Sacherklärungen können der Aufgabe beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Texte nötig sind. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Es werden zwei Aufgabenvorschläge für den Haupttermin eingereicht, die unterschiedliche Aufgabenarten berücksichtigen und mindestens einen literarischen Text als Grundlage enthalten. Die Aufgabenvorschläge bilden unterschiedliche Halbjahre ab; die Texte müssen sich auf verschiedene Epochen beziehen. Zusätzlich werden zwei weitere Aufgabenvorschläge, von denen einer einen literarischen Text als Grundlage enthält, für den Nachtermin eingereicht. Die Prüfungsleiterin / der Prüfungsleiter wählt jeweils zwei Aufgaben für den Hauptund Nachtermin zur Bearbeitung aus. Der Prüfling bearbeitet eine der beiden Prüfungsaufgaben nach seiner Wahl. Bewertung Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von Teilleistungen, z. B. in Form eines Bewertungsbogens mit festgelegten Bewertungseinheiten, sondern als kriterienorientierte Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung und der individuellen Herangehensweise. Außerdem bilden sprachliche Ausdrucksfähigkeit, stilistische Gestaltung, Klarheit des Aufbaus und sprachliche Richtigkeit neben der inhaltlichen Darstellung und Argumentation eine wesentliche Grundlage für die Gesamtbewertung der schriftlichen Abiturarbeit. Ein Fehlerquotient wird nicht ermittelt.

4 Seite 4 Für die kriterienorientierte Bewertung kommt den folgenden Aspekten besonderes Gewicht zu: - Erfüllung standardsprachlicher Normen - sachliche Richtigkeit - Schlüssigkeit der Aussagen - Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit - Differenziertheit des Verstehens und Darstellens - Herstellen geeigneter Zusammenhänge - Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen - argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen - Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache - Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und methoden 2. Mündliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Komponenten: einem vorbereiteten Vortrag des Prüflings und einem Prüfungsgespräch. Im Vortrag weist dieser an einem begrenzten Gegenstandsbereich seine fachlichen Kompetenzen nach; im Prüfungsgespräch geht es um größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge aus einem anderen Gegenstandsbereich. Im ersten Prüfungsteil können dem Prüfling ein bis zwei komplexe zumindest für einen Teil textgestützte Aufgabenstellungen schriftlich vorgelegt werden. Die Textvorlage soll in der Regel nicht mehr als 300 Wörter umfassen. Werden Filme, Hörtexte oder andere audiovisuelle Präsentationsformen eingesetzt, sollte eine Vorführdauer von drei Minuten nicht überschritten werden. Für die Bearbeitung wird in der Regel eine zwanzigminütige Vorbereitungszeit gewährt. Der Prüfling soll seine Ergebnisse in einem zusammenhängenden Vortrag präsentieren, der gestützt durch Aufzeichnungen frei gehalten wird. Im zweiten Teil der mündlichen Prüfung werden größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge im Gespräch entwickelt. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Da das Fach Deutsch auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird, sind die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren. Dies ist im Erwartungshorizont konsequent auszuweisen.

5 Seite 5 Bewertung Die unter 1. dargelegten Bewertungskriterien gelten sinngemäß auch für die mündliche Prüfung. Folgenden Aspekten kommt darüber hinaus besonderes Gewicht zu: - Sicherung und Zusammenfassung der Ergebnisse für die gestellte Aufgabe in - einem strukturierten, prägnanten, anhand von Aufzeichnungen frei gehaltenen Kurzvortrag - Führung eines themengebundenen Gesprächs - Einsatz geeigneter Argumentationsformen und Flexibilität in der Reaktion auf - Fragen und Impulse - Darlegung eigenständiger sach- und problemgerechter Beurteilungen - Einordnung in größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge - Verwendung einer präzisen, differenzierten, stilistisch angemessenen, adres- saten- - und normengerechten Ausdrucksweise unter adäquater Berücksichtigung der Fachsprache - -Klarheit und Verständlichkeit der Artikulation

6 Seite 6 Auslandsschulwesen Abiturprüfung an Deutschen Schulen im Ausland Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach MATHEMATIK (Stand: )

7 Seite 7 Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach MATHEMATIK Das Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe der Deutschen Schulen im Ausland weist für das Fach Mathematik Leitideen und allgemeine mathematische Kompetenzen aus. Kennzeichnend für die Anforderungen in der schriftlichen Prüfung ist, dass sie in komplexer Weise Bezug nehmen auf die unterschiedlichen Kompetenzbereiche des Kerncurriculums im Fach Mathematik. Gleichzeitig wird hiermit der Einsatz von Taschenrechnern und Computern in Kursund Abiturarbeiten im Fach Mathematik geregelt. 1. Schriftliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Die Prüfungsaufgabe ist so zu gestalten, dass mehrere Leitideen und allgemeine mathematische Kompetenzen berücksichtigt werden, sodass mathematisches Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe hinreichend erfasst wird. Sie bezieht sich auf alle drei mathematischen Sachgebiete Analysis, Lineare Algebra / Analytische Geometrie und Stochastik. Mindestens ein Drittel der Anforderungen muss sich auf Analysis beziehen. Auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen formalen und anwendungsbezogenen (inner-mathematischen oder realitätsnahen) Prüfungsanforderungen ist zu achten. Die Prüfungsaufgabe für die schriftliche Prüfung hat mehrere unabhängig voneinander bearbeitbare Aufgaben. Jede Aufgabe kann in Teilaufgaben gegliedert sein, die jedoch nicht beziehungslos nebeneinander stehen sollen. Die Teilaufgaben einer Aufgabe sollen so unabhängig voneinander sein, dass eine Fehlleistung - insbesondere am Anfang - nicht die weitere Bearbeitung der Aufgabe stark erschwert. Falls erforderlich, können Zwischenergebnisse in der Aufgabenstellung enthalten sein. Die Aufgliederung in Teilaufgaben soll nicht so detailliert sein, dass dadurch ein Lösungsweg zwingend vorgezeichnet wird. Für die schriftliche Prüfung sind zwei Prüfungsaufgaben als Vorschläge einzureichen. Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter wählt in der Regel einen der beiden Vorschläge zur Bearbeitung als Prüfungsaufgabe aus. Er kann auch Aufgaben aus beiden Vorschlägen zu einer Prüfungsaufgabe zusammenfassen.

8 Seite 8 Hilfsmittel Für alle Aufgabenvorschläge im Fach Mathematik gilt, dass ein angemessener Anteil jeder Prüfungsaufgabe (etwa die Hälfte) ohne GTR oder CAS bearbeitet werden muss. Die Aufgaben sind in der Region gemeinsam so zu stellen, dass ihre Bearbeitung unabhängig von der Art der verwendeten Hilfsmittel möglich ist. Ergeben sich daraus Unterschiede in der Bearbeitung von Teilaufgaben, ist der Erwartungshorizont anzupassen. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Sofern ein hilfsmittelfreier Teil vorgesehen ist, darf dessen Umfang ein Drittel der gesamten Prüfungsaufgabe nicht überschreiten. Einsatz von Taschenrechnern und Computern in Kurs- und Abiturarbeiten im Fach Mathematik 1. In den Deutschen Auslandsschulen wird der Einsatz von Taschenrechnern generell zugelassen, unabhängig von der Klasse (WTR, GTR, CAS, TC, Notebook, Tablet). Die Gesamtkonferenz entscheidet über die Art des Taschenrechners. Im Interesse der Gleichbehandlung sollte die Vorgabe für alle Schülerinnen und Schüler gelten und eine Typenkonformität angestrebt werden. Die Genehmigung des Einsatzes der Hilfsmittel in der Abiturprüfung erfolgt im Rahmen der Genehmigung der Prüfungsaufgaben durch den Prüfungsvorsitzenden. 2. Der Einsatz des Taschenrechners / Computers im Abitur setzt voraus, dass im Unterricht der gymnasialen Oberstufe die Verwendung des Geräts erlernt wurde. Insbesondere ist zu sichern, dass die technischen Abläufe zur Speicherung von Daten im Taschenrechner bzw. auf dem Computer von den Schülerinnen und Schülern beherrscht werden. Die Schülerinnen und Schüler werden angehalten, ihre Arbeitsergebnisse in kurzen Zeitabständen zu sichern. 3. Für die Erstellung der Abituraufgaben im Regionalabitur sind die Hilfsmittel anzugeben und die Erwartungshorizonte auf den Einsatz dieser Hilfsmittel abzustimmen. Weichen in einer Region die Klassen von Taschenrechnern weit voneinander ab, ist der Erwartungshorizont dementsprechend zu differenzieren (s. o.). Aufgaben, die sich vordergründig auf Nutzungsfertigkeiten der Hilfsmittel beziehen, sind zu vermeiden. 4. Das endgültige Ergebnis der Bearbeitung einer Aufgabenstellung mit elektronischem Hilfsmittel muss auf Papier vorliegen. Auf den Ausdruck von Zwischenergebnissen kann verzichtet werden. 5. Die Schülerinnen und Schüler werden vor Beginn der schriftlichen Prüfung aktenkundig belehrt, dass sie die Verantwortung für die Sicherung ihrer Ergebnisse selbst tragen.

9 Seite 9 6. Die zu verwendenden Geräte dürfen keine zusätzlichen Anwendungen (u. a. Zugang zum Internet) bzw. bereits vorher erstellten Daten und Programme auf den lokalen und über das Netzwerk erreichbaren Speichermedien enthalten (ggf. vor Beginn der Prüfung ist bei Taschenrechnern ein RESET auszuführen.) Nach Möglichkeit sind speziell für die Prüfung konfigurierte Geräte vorzuhalten. 7. Durch geeignete technische Maßnahmen stellt die Fachlehrkraft im Vorfeld der Prüfung sicher, dass die Prüflinge nicht Daten untereinander oder mit Dritten austauschen können, um Täuschungsversuchen vorzubeugen. 8. Beim Auftreten von technischen Störungen, die nachweislich an mehreren Arbeitsplätzen zu einer Behinderung in der Arbeit führen und innerhalb von 30 Minuten behoben werden können, kann die Fachlehrerin oder der Fachlehrer eine entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit bis max. 30 Minuten für die betroffenen Schülerinnen und Schüler gestatten. Diese Verlängerung ist im Protokoll unter der Angabe von Gründen festzuhalten. Treten mehrere Störungen oder ein längerer Ausfall der Technik an fast allen Arbeitsplätzen auf, entscheidet die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter über eine Wiederholung der Prüfung für alle Schülerinnen und Schüler. Bewertung Aus Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Arbeit soll hervorgehen, wie die Ausführungen des Prüflings in Bezug auf die beschriebene erwartete Leistung einzuordnen sind. Liefern Prüflinge Lösungen, die in der Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen nicht erfasst werden, so sind diese angemessen zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Prüfungsleistungen sind sowohl die rein formale Lösung als auch das zum Ausdruck gebrachte mathematische Verständnis maßgebend. Daher sind erläuternde, kommentierende und begründende Texte unverzichtbare Bestandteile der Prüfungsleistung. Dies gilt auch für die Dokumentation des Einsatzes elektronischer Werkzeuge. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache, Ungenauigkeiten in Zeichnungen oder unzureichende oder falsche Bezüge zwischen Zeichnungen und Text sind als fachliche Fehler zu werten. Die Beurteilung schließt mit einer Bewertung der von den Prüflingen erbrachten Leistung ab. Dem erzielten Prozentsatz der erreichbaren Bewertungseinheiten sind die Punktzahlen wie folgt zuzuordnen:

10 Seite 10 Bewertungseinheiten in Prozent Notenpunkte Notenstufen ab 95 % ab 90 % ab 85 % ab 80 % ab 75 % ab 70 % ab 65 % ab 60 % ab 55 % ab 50 % ab 45 % ab 40 % ab 34 % ab 27 % ab 20 % sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft weniger als 20 % 0 ungenügend Liefern Prüflinge zu einer gestellten Aufgabe (z. B. offene Aufgabenstellungen) oder Teilaufgaben Bearbeitungen, die in der Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen nicht erfasst waren, so sind die erbrachten Leistungen angemessen zu berücksichtigen. Dabei kann der vorgesehene Bewertungsrahmen für die Teilaufgabe nicht überschritten werden. 2. Mündliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Die Prüfungsaufgabe ist so zu gestalten, dass mehrere Leitideen und allgemeine mathematische Kompetenzen berücksichtigt werden, sodass mathematisches Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe hinreichend erfasst wird. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf mindestens zwei der drei mathematischen Sachgebiete Analysis, Lineare Algebra / Analytische Geometrie und Stochastik.

11 Seite 11 Die Aufgabenstellung muss einen einfachen Einstieg erlauben und so angelegt sein, dass unter Beachtung der Anforderungsbereiche, die auf der Grundlage eines Erwartungs-horizontes zugeordnet werden, grundsätzlich jede Note erreichbar ist. Die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung unterscheidet sich von der für die schriftliche Prüfung insbesondere dadurch, dass umfangreiche Rechnungen und zeitaufwändige Konstruktionen zu vermeiden sind. Vielmehr sollen die Prüflinge mathematische Sachverhalte im freien Vortrag darstellen und im Gespräch zu mathematischen Fragen Stellung nehmen. Besonders geeignet sind Aufgabenstellungen, die sich auf die Erläuterung eines Lösungswegs beziehen, ohne dass die zugehörigen Rechnungen im Einzelnen auszuführen sind und solche, bei denen Ergebnisse, Skizzen, Lösungswege usw. vorgegeben werden, an denen wesentliche Gedankengänge zu erläutern sind. Aufgaben, die sich in Teilaufgaben zunehmend öffnen, bieten dem Prüfling eine besondere Chance, den Umfang seiner Fähigkeiten und die Tiefe seines mathematischen Verständnisses darzustellen. Für den Prüfungsausschuss ermöglichen sie die differenzierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Prüflings. Bewertung Bei der Bewertung sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Umfang und Qualität der nachgewiesenen mathematischen Kompetenzen - sachgerechte Gliederung und folgerichtiger Aufbau der Darstellung, Beherrschung der Fachsprache, Verständlichkeit der Darlegungen, adäquater Einsatz der Präsentationsmittel und die Fähigkeit, das Wesentliche herauszustellen - Verständnis für mathematische Probleme sowie die Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen, mathematische Sachverhalte zu beurteilen, auf Fragen und Einwände einzugehen und gegebene Hilfen aufzugreifen - Kreativität, Reflexionsfähigkeit und Selbstständigkeit im Prüfungsverlauf.

12 Seite 12 Auslandsschulwesen Abiturprüfung an Deutschen Schulen im Ausland Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge in der FORTGEFÜHRTEN FREMDSPRACHE / in der LANDESSPRACHE ALS FREMD- SPRACHE (Stand: )

13 Seite 13 Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge in der FORTGEFÜHRTEN FREMDSPRACHE / in der LANDESSPRACHE ALS FREMD- SPRACHE 1. Schriftliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Alle Aufgabenvorschläge müssen so gestaltet sein, dass die drei Anforderungsbereiche der Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch / Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife nachweisbar sind. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Da das Fach Englisch auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird, sind hier die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren. Dies ist im Erwartungshorizont konsequent auszuweisen. Die Prüfungsaufgabe muss aus dem Unterricht in der Qualifikationsphase erwachsen sein und darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr beschränken. Die Prüfungsaufgabe muss eine Beurteilung ermöglichen, die das gesamte Notenspektrum umfasst. Das den Prüflingen vorzulegende Material muss eine ordentliche Form haben. Quellen und Fundorte sind korrekt und vollständig anzugeben. Texte müssen gut lesbar und mit einer Zeilennummerierung versehen sein. Die Aufgabenvorschläge dürfen nicht aus veröffentlichten Aufgabensammlungen übernommen werden. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Struktur der Prüfungsaufgabe Die schriftliche Abiturprüfung gliedert sich in den verpflichtenden Prüfungsteil Schreiben und einen weiteren Prüfungsteil mit Aufgaben zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen. Im verpflichtenden Teil Schreiben erstellen die Prüflinge einen längeren Text in der Zielsprache, der auch aus inhaltlich und sprachlich aufeinander bezogenen Textteilen bestehen kann. Ergänzt wird diese Sprachproduktion durch einen weiteren, ebenfalls verpflichtenden Prüfungsteil, der grundsätzlich aus zwei Aufgaben zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen besteht, wobei die beiden Kompetenzbereiche aus den folgenden auszuwählen sind: Hörverstehen bzw. Hörsehverstehen, Sprechen, Leseverstehen und Sprachmittlung in die Zielsprache. Einer dieser Kompetenzbereiche kann als Teil der schriftlichen Prüfungsaufgabe mündlich überprüft werden. Die Aufgaben des weiteren Prüfungsteils können mit dem verpflichtenden Prüfungsteil Schreiben entweder kombiniert

14 Seite 14 oder in diesen integriert werden, wobei der entsprechende Kompetenzbereich identifizierbar sein muss. Sind weder Sprechen noch Hörverstehen bzw. Hörsehverstehen Teil der Abiturprüfung, so erfolgt die Überprüfung von mindestens einem dieser beiden Kompetenzbereiche mit dem Gewicht einer Klausur in der Qualifikationsphase. Den Prüflingen stehen ein- und zweisprachige Wörterbücher zur Verfügung. Elektronische Wörterbücher können anstelle der gedruckten Wörterbücher in der Abiturprüfung genutzt werden, wenn sie bereits in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und für jeden Prüfling ein solches elektronisches Wörterbuch zur Verfügung steht. Dabei ist auf Gleichheitsgrundsatz besonders zu achten. Für den verpflichtenden Prüfungsteil Schreiben sind vier Aufgabenvorschläge einzureichen. Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter wählt zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus; der Prüfling bearbeitet eine der beiden Aufgaben nach seiner Wahl. Für den weiteren verpflichtenden Prüfungsteil werden zwei Aufgabenvorschläge eingereicht. Hier hat der Prüfling keine Wahlmöglichkeit. Erstellung einer Prüfungsaufgabe Verpflichtender Prüfungsteil Schreiben Für diesen Prüfungsteil wird im Sinne des erweiterten Textbegriffs eine oder werden mehrere authentische fremdsprachige Textvorlagen ausgewählt, die dem Prüfling nicht bekannt sind. Auch Texte zum Hör- oder Hörsehverstehen können Bestandteil dieses Prüfungsteils sein; in diesem Fall ist das Leseverstehen in einer weiteren Aufgabe zu überprüfen. Die Textvorlagen haben einen in Bezug auf grundlegendes bzw. erhöhtes Anforderungsniveau (Englisch) angemessenen sprachlichen und inhaltlichen Schwierigkeitsgrad, sind in Thematik und Struktur hinreichend komplex, thematisch bedeutsam und leiten sich aus der unterrichtlichen Praxis ab. Vorlagen können im Sinne des erweiterten Textbegriffes kontinuierliche und diskontinuierliche Texte sein: - fiktionale und nicht-fiktionale schriftliche Texte - fiktionale und nicht-fiktionale audio-visuelle Vorlagen und Hörtexte - Bilder, Fotografien - Grafiken, Statistiken, Diagramme - Hypertexte Eine Kombination mehrerer Vorlagen entweder derselben oder unterschiedlicher Art ist möglich; diese müssen thematisch miteinander verbunden sein. Hör- und Hörsehvorlagen, Bilder, Fotografien, Grafiken und Statistiken dürfen nur in Verbindung mit anderen, schriftlichen Vorlagen Teil der Prüfung sein. Die Arbeitsmaterialien sind den Prüflingen je nach Aufgabenstellung einmalig, wiederholt oder während der gesamten Prüfungszeit zugänglich. Zur Einschätzung des Schwierigkeitsgrades der Vorlagen sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

15 Seite 15 - Komplexität der Textstruktur (u. a. Länge, Grad der Verschlüsselung, Abstraktionsgrad, Informationsdichte) - Komplexität der verwendeten Sprache (u. a. Tempo und Art der Präsentation, Grad der Abweichung von der Standardsprache) - Grad der thematischen Vertrautheit - Umfang der vorausgesetzten Sachkenntnis Soweit in Ausnahmefällen Texte gekürzt werden müssen, darf der besondere Charakter des Textes (Diktion, Ton, Struktur, Textart, inhaltliche Position, Tendenz) nicht beeinträchtigt werden. Streichungen sind zu kennzeichnen. Bei der Textvorlage für den verpflichtenden Prüfungsteil richtet sich die Wortzahl nach Art und Schwierigkeit des Textes. Sie sollte auf erhöhtem Anforderungsniveau (z. B. Englisch/Landessprache als Fremdsprache) ca Wörter nicht überschreiten, auf grundlegendem Anforderungsniveau (z. B. Französisch) 800 Wörter. Werden mehrere Texte vorgelegt, gilt die Wortzahl für alle Texte zusammen. Die Textlänge wird bei der Kombination des verpflichtenden Prüfungsteils mit weiteren Aufgaben entsprechend angepasst. Dies gilt auch für die Bearbeitungszeit, die jedoch vier Zeitstunden nicht überschreiten darf ( 21 Abs. 3 DIAP-Ordnung). Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen muss die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennbar sein. Die Arbeitsaufträge müssen so gestaltet sein, dass eine Entfaltung der Antworten in längeren Textabschnitten ermöglicht wird, die inhaltlich und sprachlich aufeinander bezogen sind. Es sollten nicht mehr als fünf Arbeitsanweisungen gegeben werden. Es ist auch möglich, eine einzige auf die Materialien bezogene umfassende Aufgabe zu stellen und diese durch Strukturierungshilfen zu ergänzen. Aufgaben für den weiteren Prüfungsteil Hörverstehen 1 Für die Erstellung einer Aufgabe zum Hörverstehen können Radio- / Fernseh- / Internet-Mitschnitte aus Nachrichtensendungen, Interviews, Reden, Gesprächen, Diskussionen, Hintergrundberichten etc. verwendet werden. Das Sprechtempo der Hörvorlage kann variieren und entspricht der Sprechweise von Sprechern auf muttersprachlichem Niveau. Die Hörvorlage wird den Prüflingen über einen Tonträger dargeboten. Die Länge einer Vorlage hängt von ihrem Schwierigkeitsgrad und der zu bearbeitenden Aufgabe ab; die Länge der Hörvorlage sollte in der Regel aber 5 Minuten nicht überschreiten. Werden mehrere Hörvorlagen eingesetzt, so erhöht sich die Gesamtabspieldauer entsprechend. Die Hörvorlage sollte eine situative kommunikative Einbettung enthalten. Werden geschlossene oder halboffene Aufgabenformate eingesetzt und sollen unterschiedliche Hörintentionen erfasst werden, ist eine hinreichende Anzahl (Teil-)Aufgaben zu stellen. Vor dem Hören der Textvorlage 1 Bis auf Weiteres ist das Aufgabenformat Hörverstehen nicht als Aufgabenformat in der Abiturprüfung verpflichtend. Das Hörverstehen ist ggf. mit dem Gewicht einer Klausur in der Qualifikationsphase zu überprüfen.

16 Seite 16 sollen die Prüflinge über ausreichend Zeit verfügen, die Aufgabenstellung(en) zu lesen. Genaue Hinweise auf der Tonspur markieren den Beginn des Lesens der Aufgabenstellung(en) und den Beginn des Abspielens des Hördokumentes sowie die Anzahl der Hörvorgänge (ein- oder mehrmals). Hörsehverstehen 2 Geeignet für die Überprüfung des Hörsehverstehens sind z. B. Ausschnitte in der Zielsprache aus aufgezeichneten Theaterproduktionen, aus Dokumentar- und Spielfilmen, Fernsehserien, Mitschnitte aus Nachrichtensendungen, Talkshows, Diskussionen, Trailer, Reden, Interviews. Die Charakteristika der Textsorte müssen in der Vorlage erhalten bleiben. Die Länge der Vorlage hängt von ihrem Schwierigkeitsgrad und der zu bearbeitenden Aufgabe ab; die Länge der Vorlage sollte in der Regel aber 5 Minuten nicht überschreiten. Die Anzahl der Präsentationen (einmal oder mehrmals) ist anzugeben. Der gezeigte Ausschnitt sollte thematisch eingebettet werden; er kann außerdem in geeigneter Weise sprachlich (vor-)entlastet werden. Leseverstehen Das Leseverstehen wird integrativ in Kombination mit einer oder mehreren produktiven Kompetenzen oder in Form von geschlossenen oder halboffenen Aufgaben überprüft. Werden geschlossene oder halboffene Aufgaben eingesetzt und sollen unterschiedliche Leseintentionen erfasst werden, ist eine hinreichende Anzahl (Teil-)Aufgaben zu stellen. Bei halboffenen Aufgaben wird nur die inhaltliche Erfüllung der Aufgabenstellung bewertet. Antworten müssen in der Zielsprache gegeben werden. Sprechen 3 Die Sprechprüfung wird durch einen kurzen Impuls eingeleitet. Eine Vorbereitungszeit wird nicht gewährt. Werden als Impuls Materialien verwendet, so müssen diese nicht in allen Anforderungsbereichen vertieft bearbeitet werden. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht zulässig. Die Sprechprüfung kann als Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Wird die Form der Partner- oder Gruppenprüfung gewählt, ist durch Begrenzung der Gruppengröße, durch die Themenstellung und die Gestaltung des Prüfungsgesprächs sicherzustellen, dass die individuelle Leistung eindeutig bewertet werden kann. Sprachmittlung Die Sprachmittlung umfasst die sinngemäße schriftliche Wiedergabe des wesentlichen Inhalts eines oder mehrerer deutscher Ausgangstexte in der Zielsprache. 2 Bis auf Weiteres ist das Aufgabenformat Hörsehverstehen nicht in der Abiturprüfung verpflichtend. Das Hörsehverstehen ist ggf. mit dem Gewicht einer Klausur in der Qualifikationsphase zu überprüfen. 3 Bis auf Weiteres ist die Überprüfung der Kompetenz Sprechen nicht als Aufgabenformat in der schriftlichen Abiturprüfung verpflichtend. Sie ist ggf. mit dem Gewicht einer Klausur in der Qualifikationsphase zu überprüfen.

17 Seite 17 Bewertung Jeder Prüfungsaufgabe wird eine Beschreibung der erwarteten Leistungen beigefügt, einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien, die auf die Anforderungsbereiche bezogen sind (Erwartungshorizont). Der Erwartungshorizont enthält auch Hinweise auf die curricularen und die unterrichtlichen Voraussetzungen und weist aus, mit welchem Gewicht die Teilaufgaben in die Bewertung der Gesamtleistung eingehen. Die Bewertung erfolgt über die Randkorrekturen und ein abschließendes Gutachten oder einen vergleichbaren Bewertungsbogen, der auch eine Würdigung der Gesamtleistung beinhaltet. Zur Begründung der Leistungsbewertung ist es erforderlich, dass die Aufgabenstellung, die Anspruchshöhe der Anforderungen und die Selbständigkeit der Prüfungsleistung, die Darstellung der unterrichtlichen Voraussetzungen, die Beschreibung der Anforderungen im Erwartungshorizont, die Randkorrektur und das Gutachten bzw. der Bewertungsbogen deutlich aufeinander bezogen sind. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von bis zu zwei Notenpunkten in der Gesamtbewertung. Ein Abzug für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit soll nicht erfolgen, wenn diese bereits Gegenstand der fachspezifischen Bewertung sind (keine Doppelsanktionierung). Eine Bewertung mit gut (11 Punkte) setzt voraus, dass annähernd vier Fünftel (80 %) der Gesamtleistung erbracht worden sind, wobei Leistungen in allen Anforderungsbereichen erbracht worden sein müssen. Eine Bewertung mit ausreichend (5 Punkte) setzt voraus, dass über den Anforderungsbereich I hinaus auch Leistungen in einem weiteren Anforderungsbereich und die Hälfte der erwarteten Gesamtleistung erbracht worden sind. Bei der Bildung der Gesamtnote kommt der sprachlichen Leistung (rezeptiv / produktiv) die größere Bedeutung zu. Eine ungenügende sprachliche oder inhaltliche Leistung schließt eine Note des jeweiligen Prüfungsteils von mehr als drei Notenpunkten einfacher Wertung aus. Für alle Prüfungsteile wird diese Regelung jeweils getrennt angewendet, es sei denn, es handelt sich um eine integrierte Aufgabenstellung. Der verpflichtende Prüfungsteil Schreiben und die Summe der beiden Aufgaben des weiteren Prüfungsteils werden in etwa gleich gewichtet. Für die kriteriengestützte Bewertung sind insbesondere folgende Kriterien relevant: Sprachliche Kriterien - normgerechte und situativ angemessene Sprachverwendung gemäß Niveau B 2 und in Anteilen C 1 (Englisch) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - Verständlichkeit der Ausführungen

18 Seite 18 - Verwendung eines breiten Repertoires grammatischer und syntaktischer Strukturen gemäß Niveau B 2 und in Anteilen C 1 (Englisch) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - Verwendung eines differenzierten Wortschatzspektrums und Gebrauch von Kollo-kationen und idiomatischen Wendungen gemäß Niveau B 2 und in Anteilen C 1 (Englisch) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - situativ angemessene Auswahl von Sprachregister und Stilebene - Verwendung textstrukturierender sprachlicher Mittel in Abhängigkeit von der zu erstellenden Textsorte - eigenständige sprachliche Darstellung Inhaltliche Kriterien - Erfassen der relevanten Inhalte und Umsetzung der Aufgabenstellung - Nutzung des Wissens um verschiedene Textsorten und spezifische Mittel der Textgestaltung bei der Analyse und Deutung des Textes - Analyse von Gestaltungsmerkmalen in Form und Wirkung, ggf. unter Einbeziehung von Textbelegen - Deutung, Kommentierung und Wertung von Standpunkten sowie Einordnung in größere Zusammenhänge, ggf. unter Nutzung von erworbenem Fach- und sozio-kulturellem Orientierungswissen - Erfassen und Einordnen von sowie selbstständige Auseinandersetzung mit Werten, Haltungen und Einstellungen - textsortenspezifische, adressaten- und situationsgerechte Umsetzung der thematischen Vorgaben - Schlüssigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz der Darstellung; Differenziertheit der Argumentation - je nach Aufgabenstellung kreative Ausgestaltung von Inhalten 2. Mündliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Bei der mündlichen Prüfung im vierten Abiturprüfungsfach sollen die Prüflinge im ersten Teil, der etwa die Hälfte der gesamten Prüfungszeit umfasst, Gelegenheit erhalten, selbstständig eine Aufgabe zu lösen und nach entsprechender Vorbereitungszeit in einem zusammenhängenden Vortrag zu präsentieren. In einem zweiten Teil sollen größere fachliche und ggf. fachübergreifende Zusammenhänge in einem Prüfungsgespräch erörtert werden. Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt. Wird die Form der Partner- oder Gruppenprüfung gewählt, ist sicherzustellen, dass die individuelle Prüfungsleistung eindeutig bewertet werden kann. Ein Erwartungshorizont ist schriftlich vorzulegen. Der Verlauf der mündlichen Prüfung wird mit Bezug auf den Erwartungshorizont protokolliert. Für die Aufgabenstellung zum ersten Prüfungsteil kommt die analytischinterpretierende Bearbeitung eines oder mehrerer authentischer den Prüflingen nicht bekannter Ausgangstexte zur Anwendung.

19 Seite 19 Prüfungsgrundlagen können dabei sein: - ein oder mehrere Text(e) von insgesamt ca Wörtern (fiktionaler oder nicht-fiktionaler Text); bei stark verdichteten Texten kann die Wortzahl darunter liegen - visuelle Materialien (z. B. komplexe bildliche Darstellung, Cartoon, Statistik, Grafik, Diagramm), ggf. in Verbindung mit einem Text - ein auditiv bzw. audiovisuell vermittelter Text (Länge: drei bis fünf Minuten), ggf. in Verbindung mit ergänzenden visuellen Darstellungen - jeweils ergänzt durch eine oder mehrere Arbeitsanweisungen Für die Auswahl der Vorlagen gelten bezüglich des Anspruchsniveaus der Texte dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Texte für die schriftliche Prüfung. Ein wesentliches Ziel in diesem Prüfungsteil ist das selbstständige Erfassen und Aufschlüsseln des Themas, die themenbezogene Auswahl der für das Thema relevanten Aspekte und die Fähigkeit zur stringenten und sachgerechten Darstellung. Diese Vorgabe ist nicht erfüllt, wenn eine Steuerung durch eine größere Zahl detaillierter Arbeitsanweisungen erfolgt. Die Aufgabe soll sowohl für die Bearbeitung in Form eines zusammenhängenden Vortrags geeignet sein als auch für das sich im zweiten Prüfungsteil anknüpfende Prüfungsgespräch, das über die Vorlage hinausgeht. Sie muss so angelegt sein, dass eine differenzierte kriteriengeleitete Leistungsbewertung möglich ist. Die Benutzung von ein- bzw. zweisprachigen Wörterbüchern während der Vorbereitungszeit ist zulässig. Darüber hinaus können Erklärungen hinzugefügt werden, die für das Verständnis wesentlich und nicht dem zugelassenen Wörterbuch zu entnehmen sind. Weitere Hilfsmittel, die eine wirkungsvolle Präsentation unterstützen (z. B. Folien, Flip Charts, ggf. Computer), sind den Prüflingen zur Verfügung zu stellen. Das Prüfungsgespräch soll vor allem größere fachliche und ggf. fachübergreifende Zusammenhänge beinhalten, die sich nicht nur auf den Unterricht eines Schulhalbjahres beziehen. Die Prüflinge sollen diesen Prüfungsteil mitgestalten, indem sie unter Einbringung von Sachkenntnissen zielsprachlich eigene Meinungen äußern, Positionen argumentierend vertreten und auf Fragen und Äußerungen von Gesprächspartnern eingehen. Insbesondere bei Partner- und Gruppenprüfungen sind formalisierte, durch Vorgaben gesteuerte Formen des Diskurses wie Rollenübernahmen, Simulation oder Streitgespräch geeignete Möglichkeiten zur Gestaltung der Prüfung. Bei der Konzeption von Rollenvorgaben ist zu berücksichtigen, dass - diese der Lebens- und Erfahrungswelt der Prüflinge entsprechen - die Redeanteile der Prüflinge gleichgewichtig sein können - die Prüflinge im Anschluss an das Rollenspiel auch ihre eigene Meinung äußern können

20 Seite 20 Bewertung Für die Bewertung beider Prüfungsteile sind grundsätzlich dieselben Bewertungskriterien wie für die schriftliche Abiturprüfung anzuwenden und durch folgende spezifische Kriterien zu ergänzen: - phonetische Richtigkeit und prosodische Angemessenheit - Strategien der Verständnissicherung - interaktive Diskursfähigkeit unter Beachtung verbaler und nicht-verbaler Gesprächskonventionen 3. Mündliche Prüfung in der neu beginnenden Fremdsprache Grundlage der Aufgabenerstellung und Bewertung der mündlichen Prüfung in einer neu beginnenden Fremdsprache ist das Abschlussprofil, das die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 12 erreichen: - die kommunikativen Fertigkeiten und sprachlichen Mittel zur weitgehend selbständigen Sprachverwendung entsprechend den Stufen B1 bzw. im Bereich Leseverstehen B1+ des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Erschließung nicht-fiktionaler und fiktionaler Texte sowie zur Erstellung längerer Texte zunehmend anspruchsvollen Inhalts zu vielfältigen Sprech- und Schreibanlässen befähigen - Kenntnisse zu Geschichte und Kultur des jeweiligen Ziellandes; Einblick in politische und gesellschaftliche Gegebenheiten und Entwicklungen, grundlegende Kenntnisse zu Studium und Arbeitswelt im jeweiligen Zielland - sichere Anwendung grundlegender Lern-, Arbeits-, Kommunikations- und Präsentationstechniken im Hinblick auf Studium und Beruf Alle Vorgaben für die mündliche Prüfung in der fortgeführten Fremdsprache gelten auch für die mündliche Prüfung in einer neu beginnenden Fremdsprache.

21 Seite 21 Auslandsschulwesen Abiturprüfung an Deutschen Schulen im Ausland Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge in der LANDESSPRACHE ALS ERSTSPRACHE (Stand: )

22 Seite 22 Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge in der LANDESSPRACHE ALS ERSTSPRACHE 1. Schriftliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Es werden Aufgaben gestellt, die die Rezeption und Analyse vorgegebener Texte und die erklärend-argumentierende Auseinandersetzung mit diesen in den Mittelpunkt stellen (Textbezogenes Schreiben), sowie Aufgaben, die keine vollständige Textanalyse erfordern, da das vorgelegte Material auf der Grundlage von Rezeption und kritischer Sichtung für eigene Schreibziele genutzt werden soll (Materialgestütztes Schreiben): Textbezogenes Schreiben: - Interpretation literarischer Texte - Analyse pragmatischer Texte - Erörterung literarischer Texte - Erörterung pragmatischer Texte Materialgestütztes Schreiben: - Materialgestütztes Verfassen informierender Texte - Materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte Diese sechs Aufgabenarten stellen Grundmuster dar, die miteinander kombinierbar sind. Bei Mischformen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass für Schülerinnen und Schüler in der Aufgabenstellung erkennbar ist, welche der genannten Schreibformen den Schwerpunkt bildet. Grundsätzlich müssen alle Teilaufgaben ein sinnvolles zusammenhängendes Ganzes ergeben und in der Bearbeitung einen komplexen Gesamtzusammenhang eröffnen. Die Formulierung der Aufgabe muss die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennen lassen. Die Aufgabenstellung soll aus wenigen Operatoren bestehen. Sie sollte stets auf ein Darstellungsganzes zielen. Mehrteilige Aufgaben können Operatoren wie informieren, analysieren, interpretieren, erklären, erörtern spezifizieren und dadurch Hilfe bei der Strukturierung der Arbeit leisten. Grundsätzlich ist bei den Aufgabenstellungen darauf zu achten, dass die konzeptionelle und redaktionelle Selbstständigkeit nicht eingeschränkt wird und Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangt werden. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Da das Fach Deutsch auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird, sind die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren. Dies ist im Erwartungshorizont konsequent auszuweisen.

23 Seite 23 Der Umfang der vorgelegten Texte soll abhängig von deren Schwierigkeitsgrad und der Aufgabenstellung eine angemessene Bearbeitung innerhalb des vorgegebenen Zeitbudgets für das erhöhte Niveau ermöglichen. Dabei sollten die den Aufgaben zum Textbezogenen Schreiben zugrunde liegenden Texte ca Wörter nicht überschreiten. Werden Filme, Hörtexte oder andere audiovisuelle Präsentationsformen eingesetzt, sollte eine Vorführdauer von zehn Minuten nicht überschritten werden. Grundlage für die Interpretation literarischer Texte sind in der Regel solche Texte, die nicht bereits im Unterricht behandelt wurden. Handelt es sich dagegen um einen (Auszug aus einem) umfangreichen Text, der im Unterricht erarbeitet wurde, so ist in der Rege ein geeigneter Außentext als Ausgangspunkt einer Überprüfung oder eines neuen Interpretationsansatzes zu wählen. Ein solcher Außentext kann zum Beispiel eine Rezension, ein Sekundärtext, ein Kommentar oder ein weiteres Werk sein. Bei Textvorlagen müssen Authentizität und Geschlossenheit gesichert sein. Kürzungen müssen in jedem Fall kenntlich gemacht werden. Die Quellen sind genau zu benennen (wissenschaftliche Zitierweise, zusätzliche Angabe des Verlags). Werke der Weltliteratur in Übersetzung können herangezogen werden, wenn beispielsweise Traditions- und Entwicklungslinien oder übernationale Zusammenhänge (von Themen und Erzählformen) im Vergleich mit landesprachiger Literatur herausgearbeitet werden sollen. Erläuterungen und Sacherklärungen können der Aufgabe beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Texte nötig sind. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Es werden zwei Aufgabenvorschläge für den Haupttermin eingereicht, die unterschiedliche Aufgabenarten berücksichtigen und mindestens einen literarischen Text als Grundlage enthalten. Die Aufgabenvorschläge bilden unterschiedliche Halbjahre ab; die Texte müssen sich auf verschiedene Epochen beziehen. Zusätzlich werden zwei weitere Aufgabenvorschläge, von denen einer einen literarischen Text als Grundlage enthält, für den Nachtermin eingereicht. Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter wählt jeweils zwei Aufgaben für den Haupt- und Nachtermin zur Bearbeitung aus. Der Prüfling bearbeitet eine der beiden Prüfungsaufgaben nach seiner Wahl. Bewertung Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von Teilleistungen, z. B. in Form eines Bewertungsbogens mit festgelegten Bewertungseinheiten, sondern als kriterienorientierte Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung und der individuellen Herangehensweise. Außerdem bilden sprachliche Ausdrucksfähigkeit, stilistische Gestaltung, Klarheit des Aufbaus und sprachliche Richtigkeit neben der inhaltlichen Darstellung und Argumentation eine wesentliche Grundlage für die Gesamtbewertung der schriftlichen Abiturarbeit. Ein Fehlerquotient wird nicht ermittelt.

24 Seite 24 Für die kriterienorientierte Bewertung kommt den folgenden Aspekten besonderes Gewicht zu: - Erfüllung standardsprachlicher Normen - sachliche Richtigkeit - Schlüssigkeit der Aussagen - Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit - Differenziertheit des Verstehens und Darstellens - Herstellen geeigneter Zusammenhänge - Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen - argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen - Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache - Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und methoden 2. Mündliche Prüfung Aufgabenarten und erstellung Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Komponenten: einem vorbereiteten Vortrag des Prüflings und einem Prüfungsgespräch. Im Vortrag weist dieser an einem begrenzten Gegenstandsbereich seine fachlichen Kompetenzen nach; im Prüfungsgespräch geht es um größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge aus einem anderen Gegenstandsbereich. Im ersten Prüfungsteil können dem Prüfling ein bis zwei komplexe zumindest für einen Teil textgestützte Aufgabenstellungen schriftlich vorgelegt werden. Die Textvorlage soll in der Regel nicht mehr als 300 Wörter umfassen. Werden Filme, Hörtexte oder andere audiovisuelle Präsentationsformen eingesetzt, sollte eine Vorführdauer von drei Minuten nicht überschritten werden. Für die Bearbeitung wird in der Regel eine zwanzigminütige Vorbereitungszeit gewährt. Der Prüfling soll seine Ergebnisse in einem zusammenhängenden Vortrag präsentieren, der gestützt durch Aufzeichnungen frei gehalten wird. Im zweiten Teil der mündlichen Prüfung werden größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge im Gespräch entwickelt. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Da das Fach Deutsch auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird, sind die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren. Dies ist im Erwartungshorizont konsequent auszuweisen.

25 Seite 25 Bewertung Die unter 1. dargelegten Bewertungskriterien gelten sinngemäß auch für die mündliche Prüfung. Folgenden Aspekten kommt darüber hinaus besonderes Gewicht zu: - Sicherung und Zusammenfassung der Ergebnisse für die gestellte Aufgabe in einem strukturierten, prägnanten, anhand von Aufzeichnungen frei gehaltenen - Kurzvortrag - Führung eines themengebundenen Gesprächs - Einsatz geeigneter Argumentationsformen und Flexibilität in der Reaktion auf - Fragen und Impulse - Darlegung eigenständiger sach- und problemgerechter Beurteilungen - Einordnung in größere fachliche und ggf. überfachliche Zusammenhänge - Verwendung einer präzisen, differenzierten, stilistisch angemessenen, adres- saten- - und normengerechten Ausdrucksweise unter adäquater Berücksichtigung - der Fachsprache - Klarheit und Verständlichkeit der Artikulation

26 Seite 26 Auslandsschulwesen Abiturprüfung an Deutschen Schulen im Ausland Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach GESCHICHTE (Stand: )

27 Seite 27 Fachspezifische Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Aufgabenvorschläge im Fach GESCHICHTE 1. Schriftliche Prüfung Die schriftlichen Prüfungsaufgaben im Fach Geschichte sind so zu konzipieren, dass die fachspezifischen Erschließungsformen Verstehen, Erklären, Deuten für ihre Lösung anzuwenden sind. Aufgabenarten und -erstellung: - Interpretieren von Quellen - Erörtern von Erklärungen historischer Sachverhalte aus Darstellungen, - Darstellen historischer Sachverhalte in Form einer historischen Dokumentation Die Aufgabenart Interpretieren von Quellen erfordert das formale, inhaltliche und ideologiekritische Erschließen einer oder mehrerer Quellen mit dem Ziel, begründete historische Aussagen zu formulieren sowie eine begründete Stellungnahme abzugeben. Die Aufgabenart Erörtern von Erklärungen historischer Sachverhalte aus Darstellungen stellt die Auseinandersetzung mit Deutungen von Geschichte und Positionen zu historischen Sachverhalten und Problemen in den Mittelpunkt. In dieser Aufgabenart werden historische Darstellungen untersucht und beurteilt. Bei dieser Aufgabenart werden von den Prüflingen historische Ereignisse, Prozesse oder Zustände themenbezogen ausgewählt und zu einer eigenen historischen Darstellung verbunden. Die Ausführungen sind in der Regel durch die Aufgabenstellung räumlich wie zeitlich begrenzt und auf ein historisches Problem oder eine These bezogen. Unabhängig von der gewählten Aufgabenart und dem beigefügten Material muss die Prüfungsklausur folgende Aspekte enthalten: - Nachweis von Zusammenhängen und Erklären kausaler Verknüpfungen, struktureller Bedingungen und zeitlicher Ursachen - Erläutern historischer Sachverhalte, ggf. in ihrer Kontroversität - Begründen eines Sach- bzw. Werturteils - Analyse von historischen und zeitgenössischen Quellen zu historischen Sachverhalten - Verknüpfung mit zeitgeschichtlichen Ereignissen Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer reicht zwei Aufgabenvorschläge ein, die verschiedene Epochen berücksichtigen und unterschiedliche Halbjahre abbilden. In den Aufgabenvorschlägen muss mindestens eine Aufgabe enthalten sein, die sich auf die Lern- und Prüfungsbereiche der Neuzeit und der neuesten Zeit bezieht.

28 Seite 28 Die Formulierung der Aufgabe muss die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennen lassen. Die Aufgabenstellung soll aus wenigen Operatoren bestehen. Mehrwie eingliedrige Aufgaben zielen auf ein sinnvoll gestuftes Darstellungsganzes. Grundsätzlich ist bei den Aufgabenstellungen darauf zu achten, dass die konzeptionelle und redaktionelle Selbstständigkeit nicht eingeschränkt wird und Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangt werden. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. Dies ist im Erwartungshorizont konsequent auszuweisen. Der Umfang der vorgelegten Texte und Materialien soll abhängig von deren Schwierigkeitsgrad und der Aufgabenstellung eine angemessene Bearbeitung innerhalb des vorgegebenen Zeitbudgets ermöglichen. Bei Textvorlagen müssen Authentizität und Geschlossenheit gesichert sein. Kürzungen müssen in jedem Fall kenntlich gemacht werden. Die Quellen sind genau zu benennen (wissenschaftliche Zitierweise, zusätzliche Angabe des Verlags). Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben. Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter bestimmt zwei Aufgaben zur Bearbeitung. Der Prüfling bearbeitet eine der beiden Aufgaben. Bewertung Alle Prüflinge müssen die nachstehenden Operationen beherrschen: - Anwenden eines fundierten Wissens über vergangene Epochen, mehrere Räume und Dimensionen sowie verschiedene Subjekte historischen Geschehens - Untersuchen historischer Sachverhalte bezüglich ihrer Problemhaltigkeit, Mehrdeutigkeit bzw. Kontroversität - multiperspektivisches Betrachten / Untersuchen - Analyse von Quellen unterschiedlicher Gattungen - Erörtern von Deutungen historischer Sachverhalte - Darstellen historischer Verläufe und Strukturen einschließlich des Erkennens und Erklärens von Zusammenhängen - Erarbeiten von begründeten Sach- bzw. Werturteilen Aus der Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Arbeit soll hervorgehen, welcher Wert den von der Schülerin bzw. dem Schüler vorgebrachten Lösungen, Untersuchungsergebnissen oder Argumenten beigemessen wird und wieweit die Schülerin bzw. der Schüler die Lösung der gestellten Aufgaben durch gelungene Beiträge gefördert oder durch sachliche oder logische Fehler beeinträchtigt hat. Die zusammenfassende Beurteilung schließt mit einer Bewertung der Prüfungsleistung. Die Bewertung ist an folgende Kriterien gebunden:

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