BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/ Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes A Problem Das Gesetz zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG M-V) tritt gemäß 19 Absatz 1 Satz 2 MFG M-V am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Nach 16 Absatz 2 MFG M-V ist jeweils eine Evaluierung des Gesetzes zum Ende der Wahlperiode vorgesehen. Für die Wahlperiode 2011 bis 2016 wurde eine erste Evaluation im Jahr 2015 durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass das am 16. November 2013 in Kraft getretene Mittelstandsförderungsgesetz noch zu jung war, um von den Beteiligten substanzielle, zielführende Aussagen zur Gesetzeswirkung zu erhalten. Zur Verhinderung des Außerkrafttretens des Gesetzes ist eine Gesetzesänderung im Sinne einer Verlängerung erforderlich. B Lösung Das Mittelstandsförderungsgesetz soll aus wirtschaftspolitischen Gründen über den 31. Dezember 2017 hinaus gelten. Es bildet den Rahmen für vielfältige Fördermaßnahmen zur Flankierung der wirtschaftlichen Entwicklung der mittelständischen Unternehmen im Land. Das Gesetz zielt darauf ab, die Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Gesetzgebung und im Verwaltungshandeln stärker zu berücksichtigen. Die nächste Evaluierung des Mittelstandsförderungsgesetzes für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 soll im Jahr 2020 erfolgen.

2 Drucksache 7/1348 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Um ausreichend Zeit für eine gründliche Auswertung und für eine mögliche Novellierung des Gesetzes zu haben, ist beabsichtigt, das Außerkrafttreten des Gesetzes im Wege einer Gesetzesänderung auf den 31. Dezember 2023 festzulegen. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Mehrheitsentscheidung im Ausschuss C Alternativen Alternativ kommt eine Entfristung des Mittelstandsförderungsgesetzes in Betracht. Allerdings hat das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle im Jahr 2013, bei dem die Wirtschaftskammern und -verbände umfangreich beteiligt worden sind, gezeigt, dass in Politik und Wirtschaft ein Bedarf besteht, das Mittelstandsförderungsgesetz nach einem längeren Zeitraum inhaltlich an neue Herausforderungen und Aufgaben der Mittelstandspolitik anzupassen. Der Zeitraum bis Ende 2023 wird hierfür als sinnvoll eingeschätzt. D Kosten Keine. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1348 Beschlussempfehlung Der Landtag möge beschließen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 unverändert anzunehmen. Schwerin, den 23. November 2017 Der Wirtschaftsausschuss Dietmar Eifler Vorsitzender und Berichterstatter 3

4 Drucksache 7/1348 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Dietmar Eifler I. Allgemeines Der Landtag hat in seiner 21. Sitzung am 18. Oktober 2017 den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 in Erster Lesung beraten und diesen zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 9. November 2017 und abschließend in seiner 22. Sitzung am 23. November 2017 beraten. II. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Wirtschaftsausschusses 1. Allgemeines Vonseiten der Landesregierung ist darauf hingewiesen worden, dass das Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1993 in den Jahren 2012 und 2013 unter intensiver Beteiligung der Wirtschaftskammern und -verbände umfangreich modernisiert worden und am 16. November 2013 in Kraft getreten sei. Das in 19 Absatz 1 Satz 2 MFG M-V vorgesehene Außerkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 2017 solle verhindert werden, indem im Rahmen einer Gesetzesänderung eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt werde. Inhaltliche Änderungen seien derzeit vor dem Hintergrund, dass in einer ersten Abfrage im Jahr 2015 für die 6. Legislaturperiode zum damals noch jungen Mittelstandsförderungsgesetz keine substanziellen Aussagen zur Wirkung des Gesetzes getroffen werden konnten und nach der Auswertung der Evaluation noch kein Änderungsbedarf gesehen worden sei, nicht geplant. Die Evaluation des Gesetzes in der aktuellen Legislaturperiode solle im Jahr 2020 erfolgen und im Mittelstandsbericht 2021 veröffentlicht werden. Dann sei noch ausreichend Zeit für eine gründliche Auswertung der Evaluation und für eine mögliche Novellierung des Gesetzes in den Jahren 2022 und Die Festlegung des Außerkrafttretens des Gesetzes am 31. Dezember 2023 werde als sinnvoll betrachtet, da bereits im vergangenen Gesetzgebungsverfahren, an dem die Wirtschaftskammern und -verbände umfangreich beteiligt gewesen seien, zum Ausdruck gekommen sei, dass in Politik und Wirtschaft ein Bedarf bestehe, das Gesetz nach einem längeren Zeitraum inhaltlich an neue Herausforderungen und Aufgaben der Mittelstandspolitik anzupassen. Die Fraktion der BMV hat nachgefragt, ob der Mittelstandsbericht 2021 noch vor der Landtagswahl 2021 vorgelegt werde, und dargelegt, dass es sinnvoll sei, zum Abschluss der Legislaturperiode zu eruieren, wie das Gesetz gewirkt habe und ob Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollten. Seitens der Landesregierung ist erwidert worden, dass es Ziel sei, den Mittelstandsbericht 2021 noch vor der Landtagswahl 2021 in den Landtag einzubringen. Vonseiten der Fraktion DIE LINKE ist unter Bezugnahme auf den Allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfes um Mitteilung gebeten worden, welche konkreten Vorschläge der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zum Gesetzentwurf eingereicht habe, ob die Evaluation durch das Wirtschaftsministerium oder durch ein extern beauftragtes Institut durchgeführt und wie sie gestaltet werde. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1348 Seitens der Landesregierung ist geäußert worden, dass das Konzept zur Evaluation noch nicht feststehe. Hierzu würden noch Gespräche mit den Kammern, Unternehmensverbänden und Sozialpartnern geführt. Im Wesentlichen ging es in der Stellungnahme des DGB um die gesetzliche Verankerung der Ziele Steigerung der Tarifbindung und Schaffung von unbefristeten sozialversicherungspflichtigen tarifgebundenen Arbeitsplätzen. Innerhalb der Landesregierung habe man sich darauf verständigt, die Ziele, die mit den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung übereinstimmten, insbesondere die Erhöhung der Tarifbindung und die Verknüpfung von Wirtschaftsförderung und tariflicher bzw. tariforientierter Entlohnung, nicht bei der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes zu berücksichtigen, sondern bei der demnächst anstehenden Novellierung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden: Vergabegesetz) und in der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (im Folgenden: GRW-Richtlinie) umzusetzen. Die Fraktion der AfD hat sich danach erkundigt, ob es sinnvoll sei, den Ausschuss bei der Frage der Gestaltung der Evaluation einzubinden, und angemerkt, dass vor der Evaluation keine inhaltlichen Gesetzesänderungen erfolgen sollten. Seitens der Landesregierung ist darauf verwiesen worden, dass die Frage der Einbindung des Ausschusses in die Gestaltung der Evaluation noch geklärt werden müsse. Die Fraktion DIE LINKE hat festgestellt, dass die Probleme der Tarifbindung vor allem die kleineren mittelständischen Unternehmen des Landes beträfen. Es wurde hinterfragt, warum die Vorschläge des DGB für die gesetzeszweckkonforme Anwendung des Gesetzes nicht als zielführend betrachtet worden seien, wie oft der Mittelstandsbeirat in der 7. Wahlperiode getagt und mit welchen Themen er sich befasst habe und ob dabei auch die Evaluation dieses Gesetzes eine Rolle spielte. Die Landesregierung hat darüber informiert, dass der Mittelstandsbeirat in der aktuellen Wahlperiode bislang einmal getagt und sich dabei auch mit dem Mittelstandsförderungsgesetz befasst habe. Inhaltliche Änderungswünsche habe der Mittelstandsbeirat nicht geäußert. Im Übrigen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer inhaltlichen Gesetzesänderung ein umfangreicher Diskussionsprozess erforderlich gewesen wäre, da die Frage der Stärkung der Tarifbindung in der Wirtschaft umstritten sei. Es sei kurzfristig nicht möglich und auch nicht zielführend gewesen, dieses Thema im vorliegenden Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Ferner wurde betont, dass die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit grundgesetzlich geschützt seien. Die Evaluation des Mittelstandsförderungsgesetzes solle auf breiter Basis unter Einbeziehung der Sozialpartner erfolgen. Das Mittelstandsförderungsgesetz sei ein Rahmengesetz mit dem Ziel, die mittelständischen Strukturen nachhaltig zu stärken, die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen auszubauen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittelstandsgerecht zu gestalten und die mittelständischen Unternehmen durch die Mittelstandsförderung zu unterstützen. 5

6 Drucksache 7/1348 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Fraktion DIE LINKE hat dargelegt, dass es nicht ausreiche, das Vergabegesetz zu novellieren und die GRW-Richtlinie zu überarbeiten, wenngleich die dahinterstehende Intention geteilt werde. Auf eine Kleine Anfrage in der 6. Wahlperiode zur Entwicklung der Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/5184) habe die Landesregierung geantwortet, dass gerade in Betrieben der Größenklassen 1 bis 50 Beschäftigte der Tarifbindungsanteil besonders gering sei und dass der höhere Anteil dieser Betriebsgrößenklassen offensichtlich auch ursächlich für die niedrigere Tarifbindung im Land im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sei. Laut Statistischem Amt Mecklenburg-Vorpommern hätten 87,1 Prozent der im Land aktiven Betriebe weniger als 10 Beschäftigte. Nur 0,3 Prozent der Betriebe beschäftigten mehr als 250 Mitarbeiter. Um die Tarifbindung weiter voranzubringen, müsse der Fokus auf die kleineren Unternehmen gelegt werden. Die Themen Tarifbindung sowie unbefristete sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Arbeitsplätze und attraktive Ausbildungsplätze sollten im Mittelstandsförderungsgesetz aufgenommen werden. Vonseiten der Landesregierung ist klargestellt worden, dass die Ziffern 16, 22 und 27 der Koalitionsvereinbarung umgesetzt und gleichzeitig wirtschaftliche Prosperität sowie Entwicklung und Stärkung der kleinen Unternehmen weiterbefördert würden. Die Förderung müsse insbesondere an die Schaffung überwiegend sozialversicherungspflichtiger unbefristeter Arbeitsverhältnisse gebunden sein, sodass insoweit eine Überarbeitung der GRW-Richtlinie notwendig sei. Die Fraktion der BMV hat festgestellt, dass kaum ein Unternehmer im Land das Mittelstandsförderungsgesetz kenne, und nachgefragt, wie der Bekanntheitsgrad des Gesetzes erhöht werden könne. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass dieses Problem bislang nicht bekannt gewesen sei. Es sei daher zu überlegen, inwieweit das Thema im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und der Wirtschaftskammern berücksichtigt werden könne. Seitens der Fraktion DIE LINKE ist vorgeschlagen worden, bei der Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes auch zu kommunizieren, dass mit diesem Gesetz eine Stärkung der Tarifbindung und bessere Löhne in der mittelständischen Wirtschaft erreicht werden sollten. Vonseiten der Fraktion der AfD ist angemerkt worden, dass es möglicherweise in der Leistungsfähigkeit der kleinen Unternehmen liege, dass keine höheren Löhne gezahlt werden könnten. Es wurde hinterfragt, ob eine Mittelstandsförderung durch kleinteilige Vergaben von Großaufträgen möglicherweise Risiken berge. Seitens der Landesregierung ist darauf hingewiesen worden, es sei nicht belegbar, dass die Gefahr eines erfolglosen Verlaufes eines Gesamtprojektes signifikant steige, je mehr kleine Unternehmen hieran beteiligt seien. Vonseiten der Fraktion der SPD ist klargestellt worden, dass es legitim sei, die in Rede stehenden Zielsetzungen der Koalitionsvereinbarung entweder im Vergabegesetz und in der GRW-Richtlinie oder im Mittelstandsförderungsgesetz umzusetzen. Sie plädiert für den von der Landesregierung vorgeschlagenen Weg. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1348 Seitens der Landesregierung ist erläutert worden, dass der Ansatz des 6 Absatz 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes verfolgt werde, wonach Einzelheiten über Art, Umfang, Voraussetzungen und Verfahren der einzelnen Fördermaßnahmen gesondert geregelt würden. Die Fraktion der CDU hat festgestellt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen im Land nicht in der Lage seien, Tariflöhne bzw. tarifgleiche Löhne zu zahlen. Der Weg, den die Landesregierung vorgeschlagen habe, werde für geeignet gehalten, um die entsprechenden Zielsetzungen zu erreichen. 2. Zu den Artikeln 1 und 2 Die Fraktion DIE LINKE hatte beantragt, Artikel 1 wie folgt zu ändern: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird vor dem Wort Vielfalt die Angabe Attraktivität, eingefügt. b) In Absatz 2 wird das Wort starken durch das Wort wettbewerbsfähigen ersetzt. c) In Absatz 2 Nummer 3 wird das Wort oder durch die Angabe,,die Tarifbindung oder unbefristete sozialversicherungspflichtige tarifgebundene ersetzt. d) Absatz 2 Nummer 4 wird gestrichen. Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4. e) In Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter Arbeits- und Ausbildungsplätze durch die Wörter in der Regel unbefristeten sozialversicherungspflichtigen tarifgebundenen Arbeitsplätze und attraktiven Ausbildungsplätze ersetzt. 2. In 3 Satz 2 wird das Wort berührten gestrichen. 3. In 8 Absatz 1 wird vor dem Wort Frauen die Angabe Erwerbslosen, eingefügt. 4. In 13 werden nach dem Wort Basis die Wörter und zur Schaffung unbefristeter sozialversicherungspflichtiger tarifgebundener Arbeitsplätze und attraktiver Ausbildungsplätze eingefügt. 5. In 14 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort Maßnahmen die Wörter insbesondere zur Schaffung unbefristeter sozialversicherungspflichtiger tarifgebundener Arbeitsplätze und attraktiver Ausbildungsplätze eingefügt. 6. Dem 15 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Dies gilt insbesondere dann, sofern die Beteiligung der Schaffung unbefristeter sozialversicherungspflichtiger tarifgebundener Arbeitsplätze und attraktiver Ausbildungsplätze dient. 7

8 Drucksache 7/1348 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 7. In 17 Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort Handwerkskammern die Angabe, der Sozialpartner eingefügt. 8. In 19 Absatz 1 Satz 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 22. Oktober 2013 (GVOBl. M-V S. 606) wird die Angabe 2017 durch die Angabe 2023 ersetzt. Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt worden, dass in 1 Absatz 2 Nummer 4 des Mittelstandsförderungsgesetzes das Privatisierungsgebot favorisiert werde, was nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehe. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes würden das Eigentum und das Erbrecht gewährleistet. Das Grundgesetz sei im Hinblick auf die Gesellschafts- und Wirtschaftsform eigentumsneutral. Deshalb werde die Streichung von 1 Absatz 2 Nummer 4 des Mittelstandsförderungsgesetzes vorgeschlagen. Mit der in 1 Absatz 3 Nummer 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes vorgesehenen Änderung würde eine Zielstellung im Gesetz verankert, die den entsprechenden Ziffern der Koalitionsvereinbarung Rechnung trage. Die vorgeschlagenen Änderungen dienten der Stärkung der Tarifautonomie. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und BMV abgelehnt. Die Fraktion der AfD hatte zunächst beantragt, Artikel 1 wie folgt zu ändern: 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die Landesregierung erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über die Lage der mittelständischen Wirtschaft. Zur Begründung ist ausgeführt worden, dass es für notwendig angesehen werde, zu einem früheren Zeitpunkt einen Bericht zu erhalten, um auf mögliche Missstände reagieren und an möglichen Stellschrauben drehen zu können. Es solle mehr Transparenz geschaffen werden. Seitens der Fraktion der CDU ist hinterfragt worden, welcher Mehrwert darin gesehen werde, wenn die Landesregierung alle zwei Jahre dem Landtag einen Bericht vorlege. Das aktuell geltende Mittelstandsförderungsgesetz sehe vor, dass die Landesregierung dem Landtag mindestens zweimal in einer Wahlperiode einen Bericht über die Lage der mittelständischen Wirtschaft erstatte. Vonseiten der Fraktion der AfD ist erwidert worden, dass erst im Jahr 2020 ein Bericht vorgelegt werde. Seitens der Landesregierung ist mitgeteilt worden, dass mindestens zweimal in der Wahlperiode Bericht erstattet werde. Im Jahr 2019 werde der nächste Mittelstandsbericht vorgelegt. Die Evaluierung des Mittelstandsförderungsgesetzes erfolge im Jahr Im Jahr 2021 werde ein weiterer Bericht über die Lage der mittelständischen Wirtschaft veröffentlicht. 8

9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1348 Die Fraktion der AfD hat daraufhin ihren Änderungsantrag zurückgenommen. Der Ausschuss hat den unveränderten Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfes mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und BMV gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zugestimmt. 3. Zum Gesetzentwurf insgesamt Der Ausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und BMV gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 unverändert anzunehmen. Schwerin, den 23. November 2017 Dietmar Eifler Berichterstatter 9

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