Flurneuordnung. Ziele der Dorferneuerung: PROTOKOLL

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1 PROTOKOLL Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbh Hauptstr. 11, Unterschwaningen Tel / Thema Fördermöglichkeiten Förderung im Aufgabenbereich der Direktionen für ländliche Entwicklung Ort VHS Hesselberg Datum /Beginn/Ende Anwesende Entschuldigt Gesprächsleitung Protokollführung Thema Veranlassung Flurneuordnung Zweck der Förderung - Erhaltung und Stärkung einer bäuerlichen Landwirtschaft - Gestaltung einer gesunden Umwelt - Stärkung ländlicher Gebiete Gegenstand der Förderung - Vorarbeiten, Untersuchungen, Zweckforschungen - Herstellung von Straßen und Wegen in Flur und Wald - Gestaltung der Gewässer, incl. Hochwasserschutz - Landschaftspflege incl. Landbereitstellung - Maßnahmen für Freizeit und Erholung - Bodenordnung - Erwerb und Verwertung von Gebäuden - Beseitigung von Geländehindernissen, Rekultivierungen Wirtschaftswege zum Lückenschluss von Wander- und Radwegnetzen Ziele der Dorferneuerung: Gestaltung des Ortsbildes - Dorfplätze, Straßenräume - Ortseingrünung und Ortsdurchgrünung - Um- und Ausbauten im Wohn- und Wirtschaftsteil Verbesserung der Infrastruktur - Verkehrserschließung - Freizeit und Erholung - Grundversorgung Unterstützung von Handwerk und Gewerbe - Bodenordnung - Ggf. Förderung nach 2.11 DorfR

2 Hilfestellung für die Landwirtschaft - Ortsrandwege - Bodenordnung - Bau- und Gestaltungsmaßnahmen - Gemeinschaftseinrichtungen Belebung der Dorfgemeinschaft - Gemeinschaftshäuser - Dorfplätze, etc. Aktive Bürgerbeteiligung Fördermaßnahmen: Dorfgerechte Gestaltung und Ausbaumaßnahmen an Nebengebäuden - Sanierung zur Gebäudeerhaltung z.b. Dach, Fassade, Tore und Fenster - Um- und Neunutzung z.b. Ausbau von ehemaligen Scheunen oder Stallungen zu Wohnungen oder anderen Betriebsfremden Zwecken Bis zu 15% der Nettokosten, höchstens jedoch Euro (40000 DM) je Anwesen Dorfgerechte Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Sanierung zur Gebäudeerhaltung z.b. Dach, Fassade, Fenster, usw. - Um- und Ausbaumaßnahmen z.b. Dachgeschossausbau und untergeordnete Anbauten - Ersatzbauten bei annähernd gleichen Gebäudeabmessungen und Gestaltung im fränkischen Baustil Bis zu 20% der Nettokosten, höchstens jedoch Euro (40000 DM) je Anwesen Bedeutsame Baugestaltung - Gestaltungsmaßnahmen bei besonders erhaltenswerten, ortsbildprägenden Gebäuden z.b. Fachwerk - Überdurchschnittliche Aufwendungen für dorfgerechte Gestaltung, in Ausnahmefällen auch bei ortsbildprägenden Neubauten z.b. Biberschwanzziegel, Holzsprossenfenster, Fensterläden

3 Bis zu 40% der Nettokosten, höchstens jedoch Euro (20000DM) je Anwesen Dorfgerechte Vorbereichs- und Hofgestaltung - Neugestaltung von öffentlich wirksamen Flächen (nicht an Neubauten) z.b. Entsiegelung, Pflasterung, Grünanlagen, Hofbäume, Lattenzäune usw. In der Regel bis zu 20% der Nettokosten, höchstens jedoch 5113 Euro (10000DM) je Anwesen Die Ausführung des Vorhabens darf erst nach Ortstermin und schriftlicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgen! (Die Auftragsvergabe gilt bereits als Beginn!) Förderung im Aufgabenbereich der Landwirtschaftsämter Einzelbetriebliche Förderung -AFP: Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft: Verbesserung des Einkommens sowie der Produktions- und Arbeitsbedingungen Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft, z.b. Umweltschutz, Ökologischer Landbau, besonders umweltgerechte Produktionsverfahren, tiergerechte Haltung und Verbraucherschutz Schaffung zusätzlicher landwirtschaftlicher Einkommensquellen Voraussetzungen: Mindestgröße nach ALG mind. 25% der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. Tierhaltung positive Einkünfte von max Euro Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landwirtschaftliche Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung, wie z.b. Landwirtschaftsmeister Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragsstellung) Buchführungsauflage für mind. 10 Jahre ab Bewilligung Nachweis angemessener Eigenkapitalbildung Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit) Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen mind Euro bis max. 1,25 Mio. Euro Einhaltung von Mindeststandards in Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz Einschränkungen: - keine Neuinvestitionen in Anbinde-/Käfighaltung

4 - Aufstockung in der Rindfleischerzeugung/Schweinehaltung bis auf weiteres nicht möglich (Ausnahme: Investitionen des ökologischen Landbaus gemäß VO (EWG) Nr. 2092/91) - Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge - Aussiedlungsförderung nur bei öffentlichem Interesse - bei Maßnahmen über Euro ist ein zugelassener fachkundiger Betreuer einzuschalten - keine Förderung von Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung Förderung: Zuschüsse von bis zu 10% des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max Euro für - Ökobetriebe - besonders artgerechte Haltungssysteme - Diversifizierung - Verbesserung der Umweltbedingungen in der Produktion zur Aussiedlungserschließung bis zu Euro zur fachkundigen Betreuung je nach Maßnahme max. 60% der Betreuerausgaben, jedoch max. bis zu 6400 Euro Zinsverbilligung o Auszählung der Zinsverbilligung erfolgt für alle die Darlehensarten abgezinst als einmaliger Zinszuschuss (Verwendung zur Sondertilgung) o dieser Zinszuschuss beträgt bis zu 30% des in die Förderung einbezogenen Baudarlehens (Laufzeit 12 bis 20 Jahre), bis zu 12% bei Darlehen für Maschinen der Innenwirtschaft (Mindestlaufzeit 5 Jahre); das entspricht einer Zinsverbilligung von 5% über 12 bzw. 4% über 5 Jahre o Höhe des verbilligten Darlehens: für die ersten beiden betriebsnotwendigen Vollarbeitskräfte (AK) max. je Euro, für jede weitere AK max. je Euro -AZP: Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft: Verbesserung des Einkommens sowie der Produktions- und Arbeitsbedingungen; Beispiele: Milchviehstall mit Fahrsiloanlage und Güllebehälter, Getreidelager Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft, z.b. Umweltschutz, Ökologischer Landbau, besonders umweltgerechte Produktionsverfahren, tiergerechte Haltung und Verbraucherschutz;

5 Beispiele: energiesparendes Gewächshaus, Güllefass mit Schleppschlauchverteiler, Außenklimastall Schaffung zusätzlicher landwirtschaftlicher Einkommensquellen; Beispiele: Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof, Bäuerinnenservice Voraussetzungen: Mindestgröße nach ALG mind. 25% der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. Tierhaltung positive Einkünfte von max Euro Abschlussprüfung in einem Agrarberuf oder landwirtschaftliche Fachschule oder mind. drei Seminare aus dem Bildungsprogramm Landwirt Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind Euro bis zu Euro Einhaltung von Mindeststandards in Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz Einschränkungen: - keine Neuinvestitionen in Anbinde-/Käfighaltung - Aufstockung in der Rindfleischerzeugung/Schweinehaltung bis auf weiteres nicht möglich (Ausnahme: Investitionen des ökologischen Landbaus gemäß VO (EWG) Nr. 2092/91) - Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge - keine Förderung von Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung Förderung: Zuschüsse für die Erfüllung besonderer Anforderungen von bis zu 35% des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max Euro für - Ökobetreibe - Besonders artgerechte Haltungssysteme - Diversifizierung - Verbesserung der Umweltbedingungen in der Produktion alternativ: für sonstige investive Maßnahmen von bis zu 20% des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max Euro für Maschinen zur ökologischen Ausrichtung der Produktion von bis zu 22,5% des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max Euro Dorferneuerung Wirtschaftsteil: - dorfgerechte Baumaßnahmen und Investitionen zur Verbesserung der Produktivität, Arbeitsabläufe, u.a.

6 Förderung: bis zu 15% Beihilfe; max Euro pro Betriebsstätte Leader + - Gemeinschaftsanlagen, die der Dorfentwicklung dienen Förderung: bis zu 30% Beihilfe Programm bekannt. Rückfragen bei der Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbh.. Förderung im Bereich der Forstämter Waldwegebau, Biotopgestaltung u.a. (Gerade hier ist fraglich in welcher Weise und Form in Zukunft gefördert wird. Wirtschaftsförderung Rückfragen bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH FAG Mittel für Gemeinden Städtebauförderung (für die meisten Gemeinden nicht möglich) Bitte beachten: Vor der Ausführung eines Projektes- - Infos über die Fördermöglichkeiten einholen, da die Aufzählung der Förderprogramme nicht vollständig ist (z.z. Programmumstellungen und andere Gründe bei einigen Behörden). - Klarheit schaffen über Vorgehensweise - Antragstellung vor Auftragsvergabe

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