Exkurs: Anmerkungen zur Diskussion zum Non-Paper vom Dezember 2011
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- Gudrun Salzmann
- vor 5 Jahren
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1 Konsultation zu Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2014 ZDH-Beitrag zur Konsultation Vorbemerkung: Zu kritisieren ist, dass seitens der Kommissionsdienststellen bereits Ende vor der Initiierung der öffentlichen Konsultation Anfang ein Papier mit konkreten Vorschlägen in Umlauf gebracht wurde, das seither intensiv und in Details mit den Mitgliedstaaten diskutiert wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, inwieweit die in der offenen Konsultation angesprochenen grundsätzlichen Fragestellungen noch aktuell sind. Aus Sicht des ZDH wäre ein anderes zeitliches Vorgehen angemessen und transparenter gewesen, um schon vor Vorstellung eines Detailpapiers die Meinung der interessierten Kreise einzuholen. Exkurs: Anmerkungen zur Diskussion zum Non-Paper vom Dezember 2011 Zurzeit wird zwischen den Mitgliedsstaaten intensiv über die im Non-paper angedachte starke Eingrenzung der Förderfähigkeit von Großprojekten (in C-und ex-a-gebieten) diskutiert. Der ZDH sieht eine klar definierte Förderfähigkeit von Großprojekten im Rahmen der regionalen Standortentwicklung unkritisch, wenn dies nicht zur Aufzehrung der Mittel für KMU führt und KMU in bewährter Form mit besonderen Förderquoten bedacht werden. Der ZDH spricht sich aber strikt gegen alle Bestrebungen aus, im Rahmen dieser Debatte, die KMU-Definition zu verwässern. Wenn die Förderfähigkeit auch von Großinvestitionen weiter ermöglicht werden sollte, muss dies durch klare Regelungen für dieses Typus von Investitionen geschehen und nicht etwa durch eine (willkürliche) Anpassung der KMU-Grenze. Entsprechend den Überlegungen im Non-Paper sollen Betriebsbeihilfen für KMU nur noch in C-Gebieten möglich sein. Festzustellen ist, dass der quantitative Umfang dieser Beihilfen heute ohnehin beschränkt ist. Für einige Unternehmen insbesondere angesichts der sinkenden Förderhöchstsätze spielen sie aber eine wichtige, zeitlich begrenzte, Rolle. Der ZDH spricht sich deshalb dafür aus, dass Betriebsbeihilfen in A-Gebieten erhalten bleiben und darüber hinaus in Übergangsregionen zulässig sein sollen.
2 Im Unterschied zu den Aussagen des Non-Papiers sollte auch zukünftig bei der Gestaltung der nationalen Bevölkerungsplafonds für C-Gebiete weiterhin der nationale Maßstab berücksichtigt werden und kein Wechsel auf den europäischen Maßstab erfolgen, da nur so ein gezielter Ausgleich innerstaatlicher Disparitäten erfolgen kann. Der gesamteuropäische Bevölkerungsplafond sollte bei mindestens 45,5 % liegen, um Deutschland den beihilferechtlichen Rahmen zum weiteren Ausgleich regionaler Disparitäten durch die Förderung in C-Gebieten zu bieten. Dazu muss der Gesamtplafond für Deutschland mindestens stabil gehalten werden. Ein gesamteuropäischer Fördergebietsplafond von nur 42 % der Bevölkerung der EU wäre unzureichend. Die Übergangsperiode für ex-a-gebiete sollte bis 2020 reichen, um begonnene Anpassungsprozesse stabil fortführen zu können. Die vorgesehene Begrenzung der Fördergefälle zwischen A und C Gebieten auf 20 % ist nicht ausreichend und sollte nur auf 15 % bemessen werden.
3 Offene Konsultation - Antworten zu ausgewählten Fragen: Frage 7: Sorgen die geltenden Regionalbeihilfevorschriften für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Fördergebieten und der Begrenzung etwaiger beihilfebedingter Beeinträchtigungen von Handel und Wettbewerb? Bitte nennen Sie ggf. die größten Schwachpunkte des derzeitigen Ansatzes: ZDH: Der aktuelle Ansatz erscheint sachgerecht. Frage 11: Sollten sich die Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum stärker in den Vorschriften für Regionalbeihilfen widerspiegeln? ja x nein n. z. ZDH: Die Regelungen für Regionalbeihilfen sollten nicht mit weiteren Zielbestimmungen überlastet werden. Die Regelungen sollten schlank ausgestaltet werden und sich vor allem auf die Bestimmung von Förderhöchstsätzen konzentrieren. Weitere inhaltliche Ausgestaltungen sollten den Verordnungen zu den Strukturfonds vorbehalten bleiben. Frage 13: "Die derzeitigen Regionalbeihilfevorschriften gelten nicht oder nur teilweise für Wirtschaftszweige1, bei denen von Überkapazitäten oder einem strukturbedingtem Niedergang auszugehen ist oder für die es eigene Beihilfevorschriften gibt" (vgl. Punkt 8 der Regionalbeihilfeleitlinien und Artikel 1 Absatz 3 der AGVO). Ist der Ausschluss bestimmter Wirtschaftszweige angesichts des Ziels der regionalen Entwicklung angebracht? ZDH: Grundsätzlich ist der Ansatz zu begrüßen, die Regio-Leitlinien weiterhin auf die Wirtschaftssektoren zu konzentrieren, die auch in der aktuellen Förderperiode einbezogen waren. Wie in der Konsultation angedacht, sollten jedoch die Schnittstellen insbesondere zu den Landwirtschaftsbeihilfen verbessert werden.
4 Frage 15: In den derzeitigen Leitlinien werden Unternehmen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ähnlich behandelt wie andere Unternehmen. Sollte dies Ihrer Auffassung nach so bleiben? X ja nein n. z. ZDH: Die Regionalbeihilfen sollten auch für die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Gütern gelten. Nur durch diese Einbeziehung sind in Zukunft Förderprogramme möglich, die im ländlichen Raum eine branchenübergreifende Unterstützung von Wertschöpfungsketten ermöglichen (Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung). Gleichwohl ist sicherzustellen, dass diese Förderung nicht vorwiegend großen lebensmittelindustriellen Unternehmen zugute kommt. Frage17: Derzeit können Regionalbeihilfen nur für Wirtschaftstätigkeiten in ausgewiesenen benachteiligten Gebieten gewährt werden (vgl. Abschnitt 3 der Regionalbeihilfeleitlinien). Diese Gebiete werden anhand objektiver Kriterien ausgewählt (BIP und Arbeitslosenquote in NUTS-II- und NUTS-III-Gebieten). Die förderfähigen Gebiete eines Mitgliedstaats bilden die Fördergebietskarte." Gewährleisten die derzeit angewandten Methoden für die Erstellung der Fördergebietskarten, dass Regionalbeihilfen angemessen auf benachteiligte Gebiete ausgerichtet werden? ZDH: Die Fördergebietskarten der Mitgliedsstaaten stellen ein bewährtes Instrument dar, um gezielt innerstaatliche, regionale Disparitäten zu berücksichtigen. Frage 18: Bieten diese Methoden ausreichend Flexibilität, um den Besonderheiten der einzelnen Gebiete angemessen Rechnung zu tragen? Sind die verwendeten Kriterien die richtigen Indikatoren (BIP und Arbeitslosenquote in NUTS-II- und NUTS-III- Gebieten)? X ja nein n. z. ZDH: Die aktuell angewandten Kriterien (insbesondere die Orientierung am BIP/Kopf) erscheinen als ausreichend. Die Hereinnahme weiterer Kriterien birgt die Gefahr der Intransparenz. Die Schaffung selbsttragender wirtschaftlicher Entwicklung muss Ziel sein. Notwendigkeiten zu Aktivitäten lassen sich am gezieltesten anhand des BIP-Kriteriums ermitteln.
5 Frage 21: Sollten die Beihilfeobergrenzen je nach Art des Unternehmens weiter angepasst werden, da große Unternehmen und KMU unterschiedlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen können? ZDH: Die besondere Berücksichtigung von KMU wie sie schon jetzt angelegt ist ist fortzuführen und im Sinne des SBA weiter auszubauen, da durch KMU am gezieltesten regionale Potenziale aktiviert werden können. Frage 24: Bewirken die derzeitigen Unterschiede zwischen den Beihilfeobergrenzen für die einzelnen Gebiete übermäßige Beeinträchtigungen von Handel und Wettbewerb, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen? ZDH: Die maximalen Fördergefälle in Grenzregionen zwischen Fördergebieten unterschiedlicher Ebene sind gegenüber der laufenden Periode noch weiter einzuschränken Frage 32: Sind Betriebsbeihilfen ein geeignetes Mittel zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung von Fördergebieten? ZDH: Das Instrument der Betriebsbeihilfen (insbesondere für KMU) sollte fortgeführt werden und auch in Übergangsregionen (wenn diese eingeführt werden) Anwendung finden.
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