Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 VB Smart-Step up 11/2020

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1 Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 VB Smart-Step up 11/2020 Verwaltungsgesellschaft: Union Investment Austria GmbH (vor dem Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.)

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk... 9 Steuerliche Behandlung Fondsbestimmungen VB Smart-Step up 11/2020 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Union Investment Austria GmbH Schottenring Wien Tel (1) Fax + 43 (1) info@union-investment.at Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Union Asset Management Holding AG Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Dr. Gunter HAUEISEN, Vorsitzender Hans Joachim REINKE Björn JESCH Klaus RIESTER André HAAGMANN Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Amtsdirektor RR Johann WITTMANN Angaben Vergütung gemäß 17a ff InvFG 2011: (Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2015 der Verwaltungsgesellschaft) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft während des Geschäftsjahres (inkl. Geschäftsleiter): 38,75 Anzahl der Führungskräfte (Geschäftsleiter): 2 Anzahl der Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion: 21 Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütungen: - hiervon fixe Vergütungen: ,03 EUR - hiervon variable Vergütungen: 0,00 EUR Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte: ,22 EUR Gesamtsumme der Vergütungen an Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion: ,65 EUR Carried interest: 0,00 EUR Die letzte Überprüfung der Einhaltung der Verfahren der Vergütungspolitik durch den Aufsichtsrat hat keine Unregelmäßigkeiten ergeben. Weiters hat es bei der letzten Prüfung keine wesentlichen Prüfungsfeststellungen durch die Interne Revision gegeben. Die Beschreibung der Berechnung können Sie der Vergütungspolitik der Gesellschaft entnehmen, welche auf der Internetseite abrufbar ist. VB Smart-Step up 11/2020 2

4 Daten zum Investmentfonds Der VB Smart-Step up 11/2020 veranlagt ausschließlich in Euro denominierte fest- und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente in- und ausländischer Unternehmen mit überwiegend Investmentgrade Rating. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Ausschütter (A) AT0000A18W39 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: ab Zugehörigkeit zu Rahmenwerk: OGAW Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: 0,35 % p.a. Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: n.a. Fondstyp: Zielfonds (bis max. 10 % Subfonds) Zielgruppe: Publikumsfonds Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Steuerlicher Vertreter: Abschlussprüfer: Wesentliche Änderungen im Verlauf des Rechnungsjahres: Keine VOLKSBANK WIEN AG 2) 1090 Wien, Kolingasse Tel. +43 (0) Union Investment Austria GmbH KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisikos wird gemäß Fondsbestimmungen der Commitment Ansatz herangezogen. In der Berichtsperiode hat der Fonds keine Geschäfte in OTC-Derivaten mit erweiterten Berichtspflichten gemäß "Leitlinien zu börsegehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen" i.d.g.f. getätigt. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen des Volksbanken-Verbundes in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. Emittent jener Wertpapiere, mit denen die 35 %ige Emittentengrenze für Staatsanleihen überschritten werden kann, sind die Staaten Deutschland, Frankreich, Niederlande und Österreich. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld vor Laufzeitende ( ) aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. 2) Die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft war bis einschließlich Depotbank für Kapitalanlagefonds der Union Investment Austria GmbH. Am wurde die Depotbankfunktion der Österreichischen Volksbanken-Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die VOLKSBANK WIEN AG übertragen. Die VOLKSBANK WIEN AG übt daher ab dem die Funktion der Depotbank isd 39 InvFG 2011 für Kapitalanlagefonds der Union Investment Austria GmbH aus. VB Smart-Step up 11/2020 3

5 Hinweis bezüglich verwendeter Daten: Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit mehr als den angezeigten zwei Kommastellen. Durch weitere Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Union Investment Austria GmbH legt hiermit den Bericht des VB Smart-Step up 11/2020, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), für das Rechnungsjahr vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016 vor. Umlaufende Anteile: ISIN Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechnungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT0000A18W39 (A) Fondsdetails der letzten Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttungsanteil AT0000A18W39 Ausschüttung je Anteil in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode 2014/2015 1) ,08 100,95 1, / ,26 103,21 1,10 + 3,26 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: + 2,19 % Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Am 31. Oktober 2016 wurde für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung von EUR 1,10 je Anteil gegen Aufruf des Kupon Nr. 2 für das Rechnungsjahr 2015/2016 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank war verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer von EUR 0,22 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorlagen. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wurde bei den Zahlstellen des Fonds, VOLKSBANK WIEN AG, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankenverbund zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. 1) Rumpfrechnungsjahr vom (Auflage am ) VB Smart-Step up 11/2020 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Die Märkte waren in der Berichtsperiode vor allem im Bann der Notenbanken und der sich eintrübenden volkswirtschaftlichen Lage der Schwellenländer. Schlechte volkswirtschaftliche Nachrichten aber auch der abrupte Rückgang an den chinesischen Aktienmärkten und die Schwäche der Emerging Market Währungen schürten die Sorge einer Ansteckung der Weltwirtschaft. Die Aktienmärkte der Schwellenländer zeigten dabei eine ausgeprägte Underperformance. Auch Rohstoffe litten in Folge erheblich. Die eingetrübten Wirtschaftsaussichten und die verfallenden Rohstoffpreise führten zu einem Rückgang der Inflationserwartungen und damit auch der Renditen. Vor diesem Hintergrund hatte die FED die ständig avisierte Anhebung der Leitzinsen bis in den Dezember verschoben und einen sehr flachen weiteren Pfad angekündigt. Zu Jahresbeginn führten erneut rücklaufende Inflationserwartungen die Aktienmärkte und die Renditen trotz allem wieder nach unten. Mitte des ersten Quartals begannen die globalen Notenbanken zur Unterstützung der Märkte die bereits sehr expansive Geldpolitik noch einmal zu lockern. Die EZB senkte den Einlagezins und weitete ihr Ankaufprogramm aus. Die US-Notenbank beugte sich den schlechten Wirtschaftszahlen und reduzierte die Anzahl der avisierten Zinsanhebungen wovon risikoreichere Assets profitieren konnten. Im Vorfeld des britischen EU-Referendums im Juni stieg die Volatilität an den Märkten an. Die überraschende Entscheidung zum Austritt löste eine Flucht in den sicheren Hafen aus und führte die deutsche zehnjährige Rendite nachhaltig in den negativen Bereich. Rohstoffe, insbesondere Öl, konnten sich ab Mitte Februar unter anderem auch aufgrund von Gesprächen zur Eindämmung der Förderausweitungen deutlich erholen, gaben jedoch gegen Ende der Berichtsperiode wieder spürbar nach. Gold zeigte sich in diesem Umfeld von seiner starken Seite. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der Fonds ist als Laufzeitenfonds aufgelegt und hat damit das Ziel die enthaltenen Anleihen bis zum Laufzeitende zu halten. Dadurch waren nur geringe Umsätze im Portfolio zu verzeichnen. Die Struktur umfasst einen Fokus auf europäische Emittenten mit einem Rating im Investmentgrade. Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rechnungsjahrende Kurswert Kurswert per 31. Juli 2015 per 31. Juli 2016 Mio. EUR % Mio. EUR % 1. Anleihen Staatsanleihen 1,208 22,56 1,212 19,98 Pfand- und Kommunalbriefe 0,125 2,34 0,125 2,07 Kreditinstitutsanleihen 0,906 16,93 1,090 17,98 Unternehmensanleihen 2,913 54,40 3,288 54,20 Summe Anleihen 5,152 96,23 5,715 94,23 Summe Wertpapiervermögen 5,152 96,23 5,715 94,23 Bankguthaben 0,045 0,85 0,116 1,91 Zinsswap 0,076 1,42 0,152 2,51 Sonstige Vermögenswerte 0,080 1,50 0,082 1,35 Fondsvermögen 5, ,00 6, ,00 VB Smart-Step up 11/2020 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres... EUR 100,95 Ausschüttung am von EUR 1,00 entspricht 0,0100 Anteilen 1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres... EUR 103,21 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile (103,21 x 1,0100)... EUR 104,24 Nettoertrag pro Anteil... EUR + 3,29 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr ,26% 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,25 Aufwendungen Verwaltungsgebühren ,19 Kosten für die Fondsadministration ,38 Systemkosten ,84 Wertpapierdepotgebühren ,67 Kosten für Abschlussprüfung ,00 Kosten für steuerliche Vertretung ,00 Publizitäts- und Meldekosten ,11 Lizenzkosten , ,87 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,38 Realisiertes Kursergebnis 1) Realisierte Gewinne ,89 Realisierte Verluste ,86 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,97 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,41 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,37 Ergebnis des Rechnungsjahres 2) ,78 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,47 Fondsergebnis gesamt ,25 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,08 Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 1, ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,47 Ausgabe von Anteilen ,50 Rücknahme von Anteilen , ,93 Fondsergebnis gesamt ,25 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Anteile) ,26 1) 1) 2) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) EUR 99,73. Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. In der Rechnungsperiode sind die unrealisierten Gewinne von ,37 EUR auf ,44 EUR gestiegen und die unrealisierten Verluste von ,14 EUR auf ,84 EUR gefallen. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 271,79. VB Smart-Step up 11/2020 6

8 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. August 2015 bis 31. Juli ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND RENTEN BÖRSENOTIERT AT0000A109Z8 3,0000% STRABAG SE EUR % 109, ,50 2,70% ES T3 4,8500% SPANIEN EUR % 120, ,01 2,58% ES ,6880% COMUNIDAD AUTÓNOMA DE MADRID EUR % 115, ,00 2,58% ES ,7960% COMUN.AUTÓN.D.L.ISLAS BALEARES EUR % 115, ,00 2,48% ES ,8050% JUNTA DE GALICIA EUR % 116, ,00 1,92% FR ,5000% ALSTOM S.A EUR % 114, ,50 1,90% FR ,5500% BPCE S.A EUR % 111, ,50 2,77% FR ,6250% EDENRED S.A EUR % 107, ,00 1,77% FR ,3750% RCI BANQUE EUR % 104, ,60 1,38% IE00B60Z6194 5,0000% IRLAND EUR % 122, ,06 1,61% IT ,0000% ITALIEN EUR % 115, ,10 2,67% IT ,5000% MEDIOBANCA - BCA CRED.FIN. SPA EUR % 112, ,50 2,13% IT ,1250% UNIO.DI BANCHE ITALIANE S.P.A EUR % 113, ,02 2,07% XS ,3750% UNICREDIT S.P.A EUR % 112, ,65 2,42% XS ,5000% EESTI ENERGIA AS EUR % 114, ,00 2,08% XS ,7500% E.ON INTL FINANCE B.V EUR % 121, ,90 2,01% XS ,5000% ROYAL BANK OF SCOTLAND PLC EUR % 117, ,30 1,93% XS ,1250% INTESA SANPAOLO S.P.A EUR % 112, ,40 1,85% XS ,1250% TÜRKEI, REPUBLIK EUR % 109, ,87 1,98% XS ,3750% MORGAN STANLEY EUR % 119, ,40 1,98% XS ,7500% KON. KPN N.V EUR % 114, ,95 1,33% XS ,5000% MAROKKO, KÖNIGREICH EUR % 111, ,44 2,01% XS ,5000% SOC. INIZIAT. AUT. E SERV.SIAS EUR % 117, ,10 1,94% XS ,3750% MONDI FINANCE PLC EUR % 112, ,70 1,86% XS ,8750% AT & T INC EUR % 107, ,40 1,77% XS ,0000% RIO TINTO FINANCE PLC EUR % 106, ,96 2,11% XS ,2500% ENERGA FINANCE AB EUR % 108, ,90 1,79% XS ,0000% ATRIUM EUROPEAN REAL ESTAT.LTD EUR % 111, ,50 2,02% XS ,0000% EXPORT-IMPORT BK OF KOREA, THE EUR % 106, ,90 1,76% XS ,6250% REPSOL INTL FINANCE B.V EUR % 108, ,60 1,79% XS ,2500% MORRISON SUPERMARKETS PLC, WM EUR % 105, ,40 1,73% XS ,7500% CITYCON OYJ EUR % 113, ,63 2,15% XS ,7500% SPP INFRASTRUCTURE FING B.V EUR % 111, ,68 2,21% XS ,6250% GOLDMAN SACHS GROUP INC., THE EUR % 108, ,86 2,78% XS ,3750% GLENCORE FINANCE EUROPE S.A EUR % 106, ,70 1,76% XS ,6250% SINOPEC GRP OVER.DEV.2013 LTD EUR % 106, ,44 2,12% XS ,5000% COVENTRY BUILDING SOCIETY EUR % 105, ,88 2,01% XS ,5000% ACHMEA B.V EUR % 109, ,36 2,09% XS ,7500% SABIC CAPITAL I B.V EUR % 107, ,38 2,04% XS ,1250% PETRÓLEOS MEXICANOS (PEMEX) EUR % 104, ,30 1,73% XS ,8750% ASSICURAZIONI GENERALI S.P.A EUR % 109, ,51 2,07% XS ,3750% JEFFERIES GROUP LLC EUR % 102, ,38 2,11% XS ,5000% ISLAND, REPUBLIK EUR % 108, ,00 2,14% XS ,1250% NOMURA EUROPE FINANCE N.V EUR % 101, ,44 2,02% XS ,7500% VOLKSWAGEN LEASING GMBH EUR % 102, ,42 2,36% XS ,5280% FCE BANK PLC EUR % 104, ,40 1,72% SUMME RENTEN BÖRSENOTIERT EUR ,54 94,23% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,54 94,23% BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN EUR ,72 1,91% ZINSSWAP SWAP 2014/2020 (PAYER-SWAP) 1 KONTRAKT EUR ,15 2,51% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE EUR ,85 1,35% FONDSVERMÖGEN EUR ,26 100,00% UMLAUFENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT ANTEILE EUR 103,21 VB Smart-Step up 11/2020 7

9 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Währung Käufe/ Verkäufe/ bezeichnung Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum RENTEN BÖRSENOTIERT XS ,7500% LAFARGE S.A EUR XS ,8750% ANGLO AMERICAN CAPITAL PLC EUR Wien, am 29. November 2016 Union Investment Austria GmbH Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Smart-Step up 11/2020 8

10 Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 der Union Investment Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten VB Smart-Step up 11/2020, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), über das Rechnungsjahr vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Bankprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Bankprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 über den VB Smart-Step up 11/2020, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 29. November 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer VB Smart-Step up 11/2020 9

11 Steuerliche Behandlung Mit Inkrafttreten des neuen Meldeschemas (ab ) wird die steuerliche Behandlung von der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) erstellt und auf veröffentlicht. Die Steuerdaten stehen für sämtliche Fonds zum Download zur Verfügung. Zusätzlich sind die Steuerdateien auch auf unserer Homepage unter erhältlich. Hinsichtlich Detailangaben zu den anrechenbaren bzw. rückerstattbaren ausländischen Steuern verweisen wir auf die Homepage VB Smart-Step up 11/

12 Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds VB Smart-Step up 11/2020, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. 1) (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, 2) mit Sitz in Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Veranlagungsschwerpunkt des Investmentfonds (dh mindestens 51 vh des Fondsvermögens) liegt bei fest- und/oder variabel verzinslichen Wertpapieren einschließlich Anleihen in Form von Geldmarktinstrumenten in- und ausländischer Emittenten, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. 51 vh des Fondsvermögens verfügen über ein Rating, das sich im Investment-Grade-Bereich befindet. Für den Investmentfonds werden ausschließlich auf EUR lautende Vermögenswerte investiert. In den letzten 12 Monaten des Laufzeitenfonds kann der Veranlagungsschwerpunkt insofern abweichen, als dass überwiegend in Staatsanleihen und/oder Geldmarktinstrumente, die von Staaten emittiert werden, investiert werden kann. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, den Niederlanden und der Republik Österreich begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. 1) Die Union Investment Austria GmbH hieß vor dem Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. 2) Die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft war bis einschließlich Depotbank für Kapitalanlagefonds der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Am wurde die Depotbankfunktion der Österreichischen Volksbanken-Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die VOLKSBANK WIEN AG übertragen. Die VOLKSBANK WIEN AG übt daher ab dem die Funktion der Depotbank isd 39 InvFG 2011 für Kapitalanlagefonds der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. aus. VB Smart-Step up 11/

13 Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 20 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vh des Fondsvermögens eingesetzt werden. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 2 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten 5 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abzüglich eines allfälligen Abschlags in der Höhe von bis zu 2 vh, abgerundet auf die nächs- VB Smart-Step up 11/

14 ten 5 Cent. Im Zuge der Abwicklung am Laufzeitende wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Laufzeitenfonds: Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen Der Investmentfonds wird für eine begrenzte Dauer gebildet; die Laufzeit endet am Bei vorzeitiger Rücknahme vor Laufzeitende ergibt sich der Rücknahmepreis aus dem Anteilswert abzüglich einer Gebühr von bis zu 2 vh. Diese Rücknahmegebühr wird der Verwaltungsgesellschaft gutgeschrieben. Das Kündigungsrecht der Verwaltungsgesellschaft gemäß InvFG bleibt hiervon unberührt. Die Abwicklung des Fondsvermögens erfolgt gemäß den Bestimmungen des InvFG. Das Fondsvermögen wird innerhalb 2 Wochen vor Laufzeitende abgewickelt; dabei werden die Vermögensgegenstände veräußert, die Forderungen eingezogen und die Verbindlichkeiten getilgt. Der auf den jeweiligen Anteil entfallende Erlös wird durch die Depotbank gegen Rücknahme der Anteilscheine ab verteilt. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über einen Anteil bzw. Bruchstücke davon ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. VB Smart-Step up 11/

15 Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,35 vh des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds vor Laufzeitende erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vh des Fondsvermögens. Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich im Prospekt. Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter 1) 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z 2InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 1) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf view all klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: - hinunterscrollen - Link Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA) view all ] VB Smart-Step up 11/

16 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Montenegro: Podgorica 2.4. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange), Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.5. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.6. Serbien: Belgrad 2.7. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal Kolumbien Bolsa de Valores de Colombia Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne exchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange Philippinen: Manila International Futures Exchange Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) Slowakei: RM-System Slovakia Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Schweiz: EUREX Türkei: TurkDEX USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Diese Fondsbestimmungen für den VB Smart-Step up 11/2020, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), wurden gemäß Investmentfondsgesetz 2011 in der aktuellen Fassung durch den Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 7. Juli 2014, GZ FMA-IF /0002-INV/2014, genehmigt. VB Smart-Step up 11/

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