Rechenschaftsbericht zum 28. Juli 2017 VB Mündel-Rent

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1 Rechenschaftsbericht zum 28. Juli 2017 VB Mündel-Rent Verwaltungsgesellschaft: Union Investment Austria GmbH

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 5 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 5 Fondscharakteristik... 5 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 5 Umlaufende Anteile... 6 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 6 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 6 Ertragsrechnung... 7 Vermögensaufstellung... 8 Bestätigungsvermerk... 9 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung Steuerliche Behandlung Fondsbestimmungen VB Mündel-Rent 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Union Investment Austria GmbH Schottenring Wien Tel (1) Fax + 43 (1) info@union-investment.at Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: Aufsichtsrat: Staatskommissäre: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Union Asset Management Holding AG Manfred STAGL Günter TOIFL Dr. Gunter HAUEISEN, Vorsitzender Hans Joachim REINKE Björn JESCH Klaus RIESTER André HAAGMANN Amtsdirektor Roland HAAS Amtsdirektor RR Johann WITTMANN Angaben Vergütung gemäß 17a ff InvFG 2011: (Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016 der Verwaltungsgesellschaft dh keine Aufschlüsselung für den einzelnen Fonds) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft während des Geschäftsjahres (inkl. Geschäftsleiter): 49 Anzahl der Führungskräfte (Geschäftsleiter): 2 Anzahl der Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion (inkl. Geschäftsleiter): 6 Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütungen: ,63 - hiervon fixe Vergütungen: ,63 - hiervon variable Vergütungen: ,00 Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte (Geschäftsleiter): ,00 Gesamtsumme der Vergütungen an Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion ,00 (inkl. Geschäftsleiter): Carried interest: 0,00 Grundsätze der Vergütungspolitik und praktiken der Verwaltungsgesellschaft Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt als Fondsanbieter eine ehrliche, nachhaltige, stets am Kundeninteresse orientierte Veranlagungspolitik. Die Verwaltungsgesellschaft hält dabei alle für die Ausübung ihrer Tätigkeiten geltenden Vorschriften unabhängig, im besten Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes ein. Die Verwaltungsgesellschaft hat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und den relevanten ESMA-Leitlinien Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken (in weiterer Folge die Vergütungsgrundsätze ) erstellt, die mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Verwaltungsgesellschaft in Einklang stehen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten beinhalten. VB Mündel-Rent 2

4 Die Vergütungsgrundsätze sind mit dem soliden und wirksamen Risikomanagement der Verwaltungsgesellschaft vereinbar, diesem förderlich und ermutigen nicht zur Übernahme von Risiken, die über das von der Verwaltungsgesellschaft tolerierte Maß hinausgehen noch die Verwaltungsgesellschaft daran hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der von ihr verwalteten Fonds zu handeln. Die Vergütungsgrundsätze werden in Übereinstimmung mit der Konzern-Vergütungspolitik der Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main, gestaltet und gelebt. Von der Verwaltungsgesellschaft wurde eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit nach den gesetzlichen sowie in den Leitlinien der ESMA festlegten Grundsätzen zur Vergütungspolitik und -praktiken vorgenommen. Bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit wurden die relevanten Faktoren (Größe, interne Organisation, Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte, etc) kombiniert. Die Verwaltungsgesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass sie als eine nicht-komplexe Verwaltungsgesellschaft einzustufen ist und wendet daher den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf verschiedene Vergütungsbestimmungen an (bspw. wurde auf die Einrichtung eines Vergütungsausschusses verzichtet). Die Verwaltungsgesellschaft evaluiert die Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes regelmäßig. Die Grundsätze der Vergütungspolitik und praktiken wurden vom Aufsichtsrat genehmigt. - Für die Zuteilung zuständige Personen Der Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft legt die allgemeinen Vergütungsgrundsätze nach Vorlage durch die Geschäftsführung fest und überprüft sie regelmäßig (mindestens einmal jährlich). Der Aufsichtsrat entscheidet nach Vorlage durch die Geschäftsführung auch über alle etwaigen späteren wesentlichen Ausnahmen oder Änderungen dieser Vergütungspolitik, prüft diese aufmerksam und überwacht deren Auswirkungen. Der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft obliegt grundsätzlich der Abschluss von Gehaltsvereinbarungen auf Basis dieser Vergütungsgrundsätze. Einmal jährlich wird die Vergütungspolitik durch die interne Revision, Risikomanagement und Compliance überprüft und die Ergebnisse der Prüfung der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft vorgelegt, die diese dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu bringen hat. Die Verwaltungsgesellschaft hat als nicht-komplexe Verwaltungsgesellschaft keinen Vergütungsausschusses eingerichtet. Die Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft sind namentlich im Impressum auf der Website der Verwaltungsgesellschaft ( genannt. - Vergütungspolitik Allgemein Die Vergütungsgrundsätze tragen den unterschiedlichen Mitarbeiterkategorien unter Berücksichtigung ihrer Verantwortungsbereiche und Vertretungsbefugnisse Rechnung. Zu diesem Zweck wurden gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den ESMA-Leitlinien im Rahmen einer Risk- Taker-Analyse jene Mitarbeiter definiert, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft auswirkt (sog. Risikoträger ). Die Evaluierung der Risikoträger wird jährlich überprüft. In der Verwaltungsgesellschaft kommen somit Vergütungssysteme zur Anwendung, welche sich folgendermaßen untergliedern: 1. Vergütungssystem für Nicht-Risikoträger 2. Vergütungssystem für Risikoträger Darüber hinaus werden sonstige Zuwendungen in Form von weiteren marktüblichen Leistungen, wie z.b. Sonderzahlungen (Jubiläumsgelder) oder die betriebliche Altersvorsorge gewährt. - Vergütung für Nicht-Risikoträger Die Vergütung für Nicht-Risikoträger ergibt sich aus Kollektivvertrag und/oder Einzelvereinbarungen und besteht aus dem Grundgehalt (Inklusivgehalt & Verwendungszulage), einer variablen Leistungsvergütung sowie allenfalls einem Bonus. Während das Grundgehalt und die variable Leistungsvergütung feste Vergütungsbestandteile und Gegenstand vertraglicher Regelungen des Anstellungsvertrags sind, ist der Bonus eine freiwillige Sonderleistung. - Vergütung für Risikoträger Die Vergütungsstruktur der Risikoträger setzt sich aus einem funktionsorientierten festen monatlichen Grundgehalt und einer langfristig orientierten variablen Komponente gemäß dem Risikoträger-Modell zusammen. Basis für die Berechnung des Risikoträger-Modells ist ein Zielbonus für die Risikoträger, welcher jährlich neu festgelegt wird. Dieser wird dem erreichten Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad generiert sich aus mehrjährigen Kennzahlen, bei denen sowohl das Gesamtergebnis der Union Investment Gruppe (UIG), aber auch die Segmentergebnisse der UIG und die individuelle Leistung des Risikoträgers mit einfließen. Das Risikoträger-Modell beinhaltet einen mehrjährigen Bemessungszeitraum in die Vergangenheit sowie eine zeitverzögerte Auszahlung der variablen Vergütung auf mehrere, mindestens aber drei Jahre. Ein Teil dieser zeitverzögerten Auszahlung ist mit einer Wertentwicklung hinterlegt, welche sich am Unternehmenserfolg bemisst. Ziel dieses Vergütungsmodells ist es, die Risikobereitschaft der Risikoträger zu reduzieren, in dem sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft langfristige Zeiträume für die Bemessung bzw. Auszahlung einfließen. Die Gesamtvergütung für Risikoträger setzt sich demnach additiv aus dem Grundgehalt und der variablen Vergütung zusammen. - Kriterien für die fixe Vergütung Die Bemessung der Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung interner und externer Marktvergleiche. Weitere Kriterien für die Gestaltung der Vergütung sind insbesondere die Funktion, die Übernahme von Führungsaufgaben, die fachliche und persönliche Qualifikation und die (einschlägige) Erfahrung. - Kriterien für die variable Vergütung Die variable Vergütung berücksichtigt insbesondere die individuelle Leistung. Diese wird anhand von individuellen Zielen und Verhaltensmerkmalen beurteilt. Die individuellen Ziele beinhalten beispielsweise Kriterien wie Ableitung aus Unternehmens- und Segmentzielen, der Vergleich zu Marktgrößen, Qualitätsziele oder Projektmitarbeit. Verhaltensmerkmale sind zum Beispiel Verantwortungsbereitschaft und Initiative des Mitarbeiters. Eine garantierte variable Vergütung wird wenn, dann nur in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter bezahlt und ist auf das erste Jahr beschränkt. - Vergütung der Kontrollabteilungen Die leitenden Mitarbeiter in den Kontrollabteilungen werden je nach Erreichung der mit ihren Aufgaben verbundenen Ziele und unabhängig von der Performance der von ihnen kontrollierten Geschäftsbereiche entlohnt. Teilweise wurden die Tätigkeiten der Kontrollabteilungen an externe Dienstleister ausgelagert. VB Mündel-Rent 3

5 Der Aufsichtsrat hat die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft im Jahr 2016 beschlossen, eine jährliche Überprüfung dieser geänderten Vergütungspolitik für das Jahr 2016 hat daher nicht stattgefunden. Die Interne Revision der Verwaltungsgesellschaft hat im Prüfungszeitraum Mai bis Juli 2016 die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft geprüft. Prüfungsgegenstand war die ordnungsgemäße Festlegung und Anwendung der Vergütungspolitik und -praktiken. In diesem Zusammenhang erfolgte eine kritische Durchsicht der internen Vorgaben sowie eine stichprobenhafte Kontrolle der Vergütungspraktiken. Die Interne Revison hat ihren Prüfbericht zu Beginn des dritten Quartals 2016 fertiggestellt. Ein von der Internen Revision aufgezeigtes Risiko wurde in der vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungspolitik 2016 berücksichtigt und das Risiko insofern minimiert. Wesentliche Änderungen der Vergütungspolitik Die Grundsätze der Vergütungspolitik wurden im Jahr 2016 an die Konzernrichtlinien der Union Investment Gruppe angepasst. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Kapitel "identified staff", welche auf Basis einer vorangegangenen Risk Taker Analyse überarbeitet wurden und die Teile zur variablen Vergütung. Diese Änderungen wurden vom Aufsichtsrat beschlossen und wurden der FMA mitgeteilt. VB Mündel-Rent 4

6 Daten zum Investmentfonds Der VB Mündel-Rent veranlagt in auf Euro lautende, mündelsichere österreichische Staatsanleihen. Der Fonds eignet sich für die Veranlagung von Mündelgeldern und zur Pensionsrückstellung. Bedeckungswert für Pensionsrückstellung: Ausschütter: EUR 726,73 Thesaurierer: EUR 766,50 Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Ausschütter (A) AT Thesaurierer (T) AT0000A0HR15 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: ab Zugehörigkeit zu Rahmenwerk: Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: Fondstyp: Zielgruppe: Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Steuerlicher Vertreter: Abschlussprüfer: OGAW 0,45 % p.a. n.a. Zielfonds (bis max. 0 % Subfonds) Publikumsfonds VOLKSBANK WIEN AG 1090 Wien, Kolingasse Tel. +43 (0) Union Investment Austria GmbH KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Wesentliche Änderungen im Verlauf des Rumpfrechnungsjahres: Fusionsstichtag: mit dem UniRent Mündel (übernehmender Fonds) Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisikos wird gemäß Fondsbestimmungen der Commitment Ansatz herangezogen. In der Berichtsperiode hat der Fonds keine Geschäfte in OTC-Derivaten mit erweiterten Berichtspflichten gemäß "Leitlinien zu börsegehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen" i.d.g.f. getätigt. Hinweise: Emittent jener Wertpapiere, mit denen die 35 %ige Emittentengrenze für Staatsanleihen überschritten werden kann, ist der Staat Österreich. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen im Volksbanken-Verbund in deutscher Sprache zur Verfügung. Hinweis bezüglich verwendeter Daten: Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit mehr als den angezeigten zwei Kommastellen. Durch weitere Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. Rumpfrechnungsjahr vom bis VB Mündel-Rent 5

7 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Union Investment Austria GmbH legt hiermit den Bericht des VB Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), für das Rumpfrechnungsjahr vom 1. November 2016 bis 28. Juli 2017 vor. Umlaufende Anteile: ISIN Anteile Rumpfrechnungsjahresbeginn Absätze im Rumpfrechnungsjahr Rücknahmen im Rumpfrechnungsjahr Anteile Rumpfrechnungsjahresende AT (A) AT0000A0HR15 (T) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Ausschüttungsanteil AT (A) Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttung je Anteil in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0HR15 (T) Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR KESt- Auszahlung gemäß 58 Abs. 2 InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode 1) 2012/ ,05 771,70 25, ,28 20,77 6, , / ,81 813,49 25, ,21 15,94 5, , / ,32 810,37 28, ,49 30,23 7, , / ,16 810,02 21, ,44 19,01 6, , /2017 2) ,87 756,43 9, ,73 49,01 11,1673 2,87 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: + 5,47 % p.a. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der Fonds investierte ausschließlich in österreichische Staatsanleihen über das gesamte Laufzeitspektrum. Im gegebenen Kapitalmarktumfeld wurden keine gröberen Umschichtungen vorgenommen. Aufgrund der Volumensentwicklung kam es primär zu Abschichtungen. Die Duration des Portfolios wurde aktiv gesteuert und wurde bis Februar zumeist unter der Benchmark und ab dann mehrheitlich neutral oder über dieser gehalten. 1) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Berechnung der Wertentwicklung der unterschiedlichen Anteilsgattungen systembedingt durch Rundungen zu Abweichungen kommen kann. 2) Rumpfrechnungsjahr vom bis ; Werte vor Fusion: VB Mündel-Rent 6

8 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rumpfrechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rumpfrechnungsjahres... EUR 810,02 956,44 Ausschüttung am von EUR 21,45 entspricht 0,0275 Anteilen 1) Ausschüttung am von EUR 9,2981 entspricht 0,0123 Anteilen 1) KESt-Auszahlung am von EUR 6,2385 entspricht 0,0066 Anteilen 2) KESt-Auszahlung am von EUR 11,1673 entspricht 0,0122 Anteilen 2) Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahres... EUR 756,43 911,73 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile... EUR 786,79 929,01 Nettoertrag pro Anteil... EUR 23,23 27,43 Wertentwicklung eines Anteils im Rumpfrechnungsjahr 3) 2,87 % 2,87 % 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,47 Aufwendungen Verwaltungsgebühren ,43 Kosten für die Fondsadministration ,09 Systemkosten ,31 Wertpapierdepotgebühren ,02 Lizenzkosten ,02 Kosten für die Abschlussprüfung ,80 Kosten für die steuerliche Vertretung ,00 Publizitätskosten und Meldekosten , ,04 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,43 Realisiertes Kursergebnis 4) Realisierte Gewinne ,97 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten ,98 Realisierte Verluste ,91 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten ,95 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,09 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,52 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 4) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,28 Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres 5) ,76 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,04 Fondsergebnis gesamt ,80 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rumpfrechnungsjahres ( Anteile) ,16 Ausschüttung am für Anteile zu je EUR 21, ,10 KESt-Auszahlung am für Anteile zu je EUR 6, ,73 Ausschüttung am für Anteile zu je EUR 9, ,49 KESt-Auszahlung am für Anteile zu je EUR 11, ,89 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,04 Ausgabe von Anteilen ,83 Rücknahme von Anteilen , ,28 Fondsergebnis gesamt ,80 Fondsvermögen am Ende des Rumpfrechnungsjahres ( Anteile) ,87 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) EUR 778,99; Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) EUR 757,98. 2) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 938,87; Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 913,60. 3) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Berechnung der Wertentwicklung der unterschiedlichen Anteilsgattungen systembedingt durch Rundungen zu Abweichungen kommen kann. 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rumpfrechnungsjahr. In der Rechnungsperiode sind die unrealisierten Gewinne von ,31 EUR auf ,62 EUR gefallen und die unrealisierten Verluste von ,47 EUR auf ,06 EUR gefallen. 5) Das Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,01. VB Mündel-Rent 7

9 Vermögensaufstellung zum Rumpfrechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. November 2016 bis 28. Juli ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND RENTEN BÖRSENOTIERT FIXE VERZINSUNG AT ,2500% ÖSTERREICH EUR % 155, ,50 6,28% AT ,9000% ÖSTERREICH EUR % 112, ,60 7,40% AT0000A001X2 3,5000% ÖSTERREICH EUR % 115, ,00 8,22% AT0000A ,1500% ÖSTERREICH EUR , % 150, ,80 8,38% AT0000A ,3500% ÖSTERREICH EUR % 108, ,40 5,63% AT0000A0DXC2 4,8500% ÖSTERREICH EUR % 137, ,00 5,31% AT0000A0N9A0 3,6500% ÖSTERREICH EUR % 118, ,00 4,67% AT0000A0U299 3,8000% ÖSTERREICH EUR % 163, ,00 2,64% AT0000A0U3T4 3,4000% ÖSTERREICH EUR % 118, ,00 5,76% AT0000A0VRF9 1,9500% ÖSTERREICH EUR % 104, ,50 3,29% AT0000A0VRQ6 3,1500% ÖSTERREICH EUR % 135, ,00 4,26% AT0000A105W3 1,7500% ÖSTERREICH EUR % 110, ,00 5,47% AT0000A ,4000% ÖSTERREICH EUR % 119, ,50 3,74% AT0000A12B06 1,1500% ÖSTERREICH EUR % 102, ,00 1,84% AT0000A185T1 1,6500% ÖSTERREICH EUR % 109, ,00 5,14% AT0000A19XC3 0,2500% ÖSTERREICH EUR % 101, ,90 3,38% AT0000A1FAP5 1,2000% ÖSTERREICH EUR % 106, ,50 5,06% AT0000A1K9C8 0,7500% ÖSTERREICH EUR % 101, ,50 5,37% AT0000A1K9F1 1,5000% ÖSTERREICH EUR % 96, ,00 1,74% AT0000A1PE50 0,0000% ÖSTERREICH EUR % 99, ,00 1,97% AT0000A1PEF7 1,5000% ÖSTERREICH EUR % 84, ,00 0,76% AT0000A1VGK0 0,5000% ÖSTERREICH EUR % 98, ,00 2,65% SUMME DER BÖRSENOTIERTEN WERTPAPIERE EUR ,20 98,96% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,20 98,96% BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN EUR ,18 0,11% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE EUR ,49 0,93% FONDSVERMÖGEN EUR ,87 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE EUR 756,43 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE EUR 911,73 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Währung Käufe/ Verkäufe/ bezeichnung Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum RENTEN BÖRSENOTIERT AT ,6500% ÖSTERREICH EUR Wertpapier- Käufe/ Verkäufe/ Währung bezeichnung Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum FINANCIAL FUTURES EURO-BUND FUTURE DEZEMBER 2016 KONTRAKTE EUR EURO-BUND FUTURE MÄRZ 2017 KONTRAKTE EUR EURO-BUND FUTURE JUNI 2017 KONTRAKTE EUR EURO-BUND FUTURE SEPTEMPER 2017 KONTRAKTE EUR Wien, am 11. Oktober 2017 Union Investment Austria GmbH Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Mündel-Rent 8

10 Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der Union Investment Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten VB Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 28. Juli 2017, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Juli 2017 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. VB Mündel-Rent 9

11 Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Wien, am 11. Oktober 2017 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer VB Mündel-Rent 10

12 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung Am 26. Juli 2017 wurde für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung von EUR 9,2981 je Anteil gegen Aufruf des Kupon Nr. 29 für das Rumpfrechnungsjahr 2016/2017 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank war verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer von EUR 9,2981 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorlagen. Am 26. Juli 2017 wurde für die Thesaurierungsanteile die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rumpfrechnungsjahr 2016/2017 wurde ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 11,1673 je Thesaurierungsanteil gegen Aufruf des Kupon Nr. 8, ausgezahlt. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wurde bei den Zahlstellen des Fonds, VOLKSBANK WIEN AG, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Steuerliche Behandlung Mit Inkrafttreten des neuen Meldeschemas (ab ) wird die steuerliche Behandlung von der Österreichischen Kontrollbank (ÖKB) erstellt und auf veröffentlicht. Die Steuerdaten stehen für sämtliche Fonds zum Download zur Verfügung. Zusätzlich sind die Steuerdateien auch auf unserer Homepage unter erhältlich. Hinsichtlich Detailangaben zu den anrechenbaren bzw. rückerstattbaren ausländischen Steuern verweisen wir auf die Homepage VB Mündel-Rent 11

13 Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds VB Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), (nachstehend Investmentfonds genannt), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Union Investment Austria GmbH (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Volksbank Wien AG, mit Sitz in Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Investmentfonds dürfen ausschließlich Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des Pensionskassengesetzes (PKG) ivm 25 Abs. 4 und Abs. 8 Z 1 bis 8 Bankwesengesetz (BWG) 1) ivm 217 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ausgewählt werden. Für den Investmentfonds dürfen auf EUR lautende festverzinsliche Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente inländischer Emittenten erworben werden, wobei überwiegend in österreichische Staatsanleihen in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate veranlagt wird. Die Anteilscheine dieses Investmentfonds sind zur Anlage von Mündelgeld geeignet und sind auch für die Anlage im Deckungsstock einer inländischen Bank für Spareinlagen gemäß 216 ABGB geeignet. Der Investmentfonds erfüllt die Voraussetzungen für Pensionszusagen mit Mindestertragsgarantie und ist für die Verwaltung ohne Übernahme der Verpflichtung gemäß 2 Abs. 2 und 3 PKG durch den Arbeitgeber geeignet. Der Investmentfonds ist somit zur Veranlagung von Pensionsrückstellungen gemäß 14 Abs. 7 Z 4 lit. e Einkommensteuergesetz (EStG) geeignet. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. 1) Es wird darauf hingewiesen, dass mit die Bestimmung des 25 BWG aufgrund europäischer Vorgaben außer Kraft getreten ist. Die Art der Veranlagung des Fonds wird jedoch entsprechend den bisherigen Anforderungen fortgeführt. Angewandte Techniken, Instrumente und Strategien bleiben ebenso wie das Risikoprofil des Fonds unberührt. VB Mündel-Rent 12

14 Anteile an Investmentfonds Nicht anwendbar. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen ausschließlich zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von unter 6 Monaten dürfen gehalten werden. Bankguthaben dürfen neben den Erträgnissen 10 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar. Wertpapierleihe Nicht anwendbar. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabeund Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 2,50 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten 50 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten 50 Cent. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. VB Mündel-Rent 13

15 Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über einen Anteil ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. VB Mündel-Rent 14

16 Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,45 vh des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vh des Fondsvermögens. Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich im Prospekt. Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter 1) 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z 2InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Montenegro: Podgorica 2.3. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange), Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal Kolumbien Bolsa de Valores de Colombia Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Peru Bolsa de Valores de Lima Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange 1) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf Show table columns klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: - hinunterscrollen - Link Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA) Show table columns ] VB Mündel-Rent 15

17 3.20. Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne exchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA Over The Counter Market (unter behördlicher Beaufsichtigung wie zb durch SEC, FINRA) 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange Philippinen: Manila International Futures Exchange Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) Slowakei: RM-System Slovakia Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Schweiz: EUREX Türkei: TurkDEX USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Diese Fondsbestimmungen für den VB Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), wurden gemäß Investmentfondsgesetz 2011 in der gültigen Fassung durch den Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 13. Juni 2016, GZ FMA-IF /0042- INV/2016, genehmigt. VB Mündel-Rent 16

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