Ammoniak und Intensiv-Tierhaltung
|
|
- Swen Huber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ammoniak und Intensiv-Tierhaltung Uwe Hartmann und Dr. Barbara Köllner Gesetzliche Grundlagen Die Bundesregierung hat am das Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung) beschlossen. Durch die Einführung mittels "Artikelgesetz" (Juli 2001) gilt diese europäische Richtlinie nun auch in Deutschland unmittelbar. Demzufolge müssen bei allen UVP-pflichtigen Vorhaben die Auswirkungen auf die Vegetation sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter Mensch, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Landschaft und Sachgüter erfasst werden. Entsprechend der ebenfalls im Juli 2001 eingeführten Änderung der Bemessungsgrenzen (4. BImSchV) für die Genehmigung von Errichtung, Betrieb und wesentlichen Änderungen einer (Tierhaltungs-) Anlage sind nun bereits Anlagen mit mehr als 1500 Mastschweineplätzen, 560 Sauenplätzen und 250 Plätzen für Rinder gemäß der Vorgaben im Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig. Das bedeutet, dass der Betreiber der geplanten Anlage mittels einer UVP nachweisen muss, dass durch Errichtung und Betrieb der (Tierhaltungs-) Anlage keine schädlichen Umweltauswirkungen von dem Vorhaben ausgehen. Insbesondere die Regelung, dass hierzu nun auch Anlagen größer als 50 GV und einem Flächenbesatz von über 2 GV/ha zählen, hat dazu geführt, dass zahlreiche Betriebe, die bisher nach Baugesetzbuch genehmigt worden waren, nun in den Anwendungsbereich des BImSchG fallen. Aktuelle Genehmigungspraxis Vielfach stehen derzeit bei der Genehmigung landwirtschaftlicher Anlagen noch die Gerüche im Mittelpunkt des Vollzugs. Aufgrund der geschilderten Änderungen der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, aber auch durch aktuelle internationale Regelungen wie z.b. der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, wird die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die Vegetation immer häufiger notwendig. Hierbei kommt der Bewertung der von landwirtschaftlichen Anlagen ausgehenden Ammoniakbelastung eine zentrale Rolle zu. Bei Zulassungsverfahren von landwirtschaftlichen Anlagen ist die geforderte Beurteilung schädlicher Umweltauswirkungen hinsichtlich der Vegetation durch das geplante Vorhaben zzt. aufgrund fehlender national verbindlicher Regelungen und Bewertungsmaßstäbe für Ammoniak erschwert. In den bei der Genehmigung von Anlagen zur Intensivtierhaltung heranzuziehenden Regelwerken (z.b. [1]) werden bisher lediglich bei Anlagen zum Halten und zur Aufzucht von Geflügel Mindestabstände zum Wald gefordert. Auch in der aktuellen Version der TA Luft neu [2] wird auf Immissionswerte für Ammoniak zum Schutz der Vegetation verzichtet. Ob Anhaltspunkte für schädliche Einwirkungen der Ammoniakimmission (und Stickstoffdeposition) auf empfindliche Pflanzen und Ökosysteme vorliegen, muss demnach im Einzelfall geprüft werden (Sonderfallprüfung). Dazu enthält die 116 Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
2 aktuelle Version der TA Luftneu [2] eine Abstandskurve, die für die jeweilige jährliche Ammoniakemission einen Mindestabstand der Anlage zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen festlegt, dessen Unterschreiten einen Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Nachteile gibt. Des Weiteren soll in Zukunft bei der Errichtung von Tierhaltungsanlagen auch ein Mindestabstand zu stickstoffempfindlichen Pflanzen und Ökosystemen (z.b. Wald) von in der Regel 150 m nicht unterschritten werden. In Nordrhein-Westfalen gelten seit Juni 1999 schutzgutbezogene Orientierungswerte für Ammoniakimmissionen [3], dementsprechend darf zum Schutz der Vegetation der Tagesmittelwert von 350 µg/m³ und der Jahresmittelwert von 75 µg/m³ (für landwirtschaftliche Kulturen) bzw. 10 µg/m³ (empfindliche Ökosysteme) nicht überschritten werden. Die Bewertung der vorhabenspezifischen Ammoniakimmissionen an Hand dieser Orientierungswerte setzt gem. TA Luft [1] grundsätzlich die Kenntnis der anlagenspezifischen Zusatzbelastung (ermittelt durch Prognose) sowie die komponentenspezifische Vorbelastung am Planungsstandort (ermittelt durch Immissionsmessungen am Standort) voraus. Nur dann kann die Summe aus Vor- und Zusatzbelastung (Gesamtbelastung) mit dem Orientierungswert nach dem gem. Rd. Erlass [3] für das jeweilige Schutzgut beurteilt werden. Messdaten zur NH 3 -Vorbelastung stehen allerdings in NRW nicht zur Verfügung und sind somit im Genehmigungsverfahren durch die Antragstellerin zu ermitteln. Die Durchführung dieser Messungen ist relativ aufwändig und die daraus resultierenden Kosten sind insbesondere bei Genehmigungsanträgen kleinerer Anlagen nicht verhältnismäßig. Screening-Modell zur Bewertung von anlagenspezifischen Ammoniakimmissionen Mit dem Ziel, eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung der anlagenspezifischen Ammoniakimmissionen festzulegen, wurde unter Federführung des LUA NRW unter Beteiligung von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe das im Folgenden dargestellte "Screening-Verfahren" entwickelt. Dieses weist allein in Abhängigkeit von der NH 3 -Emission der Anlage einen Schutzabstand aus, bei dem der zusätzliche Eintrag durch NH 3 als irrelevant zu bewerten ist. Bei Einhaltung dieses Schutzabstandes ist die Genehmigungsfähigkeit ohne Ermittlung der vorhandenen NH 3 -Belastung gemäß der Vorgehensweise nach TA Luft gegeben. Die zur Ermittlung der Schutzabstände festgelegten Randbedingungen wurden derart gewählt, dass eine konservative Abschätzung der Immissionssituation ermöglicht wird. Die Festlegung der Zielkonzentration, die bei Einhaltung des Abstandes nicht überschritten wird, erfolgte in Anlehnung an die o.g. Orientierungswerte des Landes NRW zum Schutz der Vegetation [3]. Für landwirtschaftliche Kulturen wurden ein Zehntel des Orientierungswerts von 75 µg/m³ in Ansatz gebracht ( = 7,5 µg/m³). Es wird in Anlehnung an die allgemeine Vorgehensweise gem. TA Luft `86 [1] ein Zehntel des Orientierungswertes als Zielgröße in Ansatz gebracht, was formal als irrelevante Zusatzbelastung für das jeweilige Schutzgut anzusehen ist. An den ausgewiesenen Abständen liegt demnach eine Zusatzbelastung von weniger als 7,5 µg/m³ vor. Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 117
3 Um die Auswirkungen auf stickstoffempfindliche Ökosysteme beurteilen zu können, wird darüber hinaus eine Abstandkurve vorgestellt, der als Zielwert 3,0 µg/m³ zugrunde gelegt wurde. Ausgehend von dem Orientierungswert 10 µg/m³ für empfindliche Ökosysteme wurde die Zielgröße 3 µg/m³ als Wert der Zusatzbelastung festgelegt, da Immissionsmessungen in ländlichen Gebieten anderer europäischer Länder (siehe z. B. [4-7]) gezeigt haben, dass die NH 3 -Vorbelastung in ländlichen Gebieten i.a. nicht höher als 7 µg/m³ ist. Zur Ermittlung der Abstände werden Ausbreitungsrechnungen mit dem Modell AUSTAL2000 (Version 0.9) durchgeführt, das in zukünftigen Genehmigungsverfahren nach TA Luft [2,8] eingesetzt werden wird. Das Modell befindet sich allerdings zzt. noch in einer Testphase. Der Rechenkern ist für die benötigte Anwendung in mehr als ausreichendem Maße verifiziert und validiert, so dass die hier vorgestellten Ergebnisse belastbar sind. Es wird eine vertikal ausgedehnte Quelle modelliert mit einer Höhe von 2 bis 8 m. Bei realen Anlagen sind üblicherweise mehrere Auslässe vorhanden, die im Rahmen der vorliegenden Studie jedoch nicht behandelt werden können. Eine detaillierte Betrachtung der Emissionsverhältnisse ist im Sinne dieses Verfahrens nicht erforderlich, da aus Gründen der Praxisnähe und einfachen Handhabbarkeit angestrebt wurde, dass möglichst pauschalisierte Eingaben (Emissionsfaktoren) zu einer hohen Aussagesicherheit führen. Da der überwiegende Teil (> 90 %) der zu genehmigenden Anlagen im Münsterland bzw. am Niederrhein liegt, werden die meteorologischen Bedingungen durch Verwendung einer für das Münsterland repräsentativen meteorologischen Häufigkeitsverteilung berücksichtigt. Abbildung 1 zeigt die durch Ausbreitungsrechnung ermittelte Abstandskurve in Abhängigkeit der Emission der gesamten Intensivtierhaltungsanlage in Tonnen pro Jahr (t/a) zum Schutz der Vegetation (linke Abbildung) sowie zum Schutz empfindlicher Ökosysteme (rechte Abbildung). Vegetation empfindliche Ökosysteme Abstand in m Abstand in m NH 3 -Emission in t/a NH 3 -Emission in t/a Abbildung 1: Abstandsdiagramme zum Schutz der Vegetation (links) und empfindlichen Ökosystemen. 118 Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
4 Der Abstand X in m kann auch gemäß folgender Rechenvorschrift ermittelt werden: Schutz der Vegetation: Schutz empfindlicher Ökosysteme: X X = 5376 = Q Q Hier ist der Emissionsmassenstrom Q in t/a einzusetzen. Das vorgestellte Verfahren ermöglicht den Genehmigungsbehörden somit, bei Berücksichtigung der aufgeführten Randbedingungen, eine wirkungsorientierte, praxistaugliche Bewertung möglicher Vegetationsschäden durch Ammoniakimmissionen von landwirtschaftlichen Anlagen. Stickstoff-Depositionen Wie in Abbildung 1 dargestellt, ist von den anlagenspezifisch erhöhten Ammoniakimmissionen, die zu direkten Pflanzenschäden führen können, schwerpunktmäßig die Vegetation im direkten Umfeld der Anlage betroffen. Bei der Bewertung möglicher Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf die Vegetation kommt darüber hinaus auch der Stickstoff-Deposition eine sehr wichtige Rolle zu, da diese durch Versauerung und Nährstoffanreicherung der Böden zu dauerhaften Schäden an Pflanzen und Ökosystemen, v.a. bei Wäldern und an nährstoffarme Bedingungen angepasste Ökosysteme (z. B. magere Wiesen, Moore) führen können. Da der überwiegende Teil der Ammoniakemission (ca. 90%) aus der Landwirtschaft, insbesondere aus der Intensivtierhaltung stammt [9], weisen die Böden in Gegenden mit hoher Dichte an Betrieben mit Tierhaltung mittlerweile sehr hohe Stickstoffgehalte auf. So haben z.b. Erhebungen der aktuellen Belastung (Vorbelastung) auf nordrhein-westfälischen Waldstandorten nördlich einer Linie Mönchengladbach-Bielefeld erhebliche Überschreitungen der kritischen Belastungsgrenzen [10] gezeigt, die auf überdurchschnittlich hohe NHy- Depositionen in diesen Gebieten zurückzuführen sind [11]. Somit besteht erheblicher Handlungsbedarf zur Minderung der hohen Stickstoff-Depositionen insbesondere zum Schutz der vielfach als ökologisch besonders wertvoll bewerteten stickstoff-empfindlichen Ökosysteme. Dennoch existiert zzt. keine einheitliche, rechtsverbindliche Vorgehensweise zur Bewertung der aus dem Betrieb einer geplanten landwirtschaftlichen Anlage resultierenden Stickstoffdepositionen. Zur Ermittlung der anlagenspezifischen Deposition im Rahmen von Genehmigungsverfahren ist somit ein dem vorgestellten "Screening-Modell" vergleichbares Verfahren erforderlich. Ermittlung der anlagenspezifischen Stickstoff-Deposition In den 80-iger Jahren war zur Minimierung der Stickstoff-Depositionen aus landwirtschaftlichen Anlagen in den Niederlanden ein Rechenverfahren entwickelt worden, welches den Schutzabstand schematisch aus der (Gesamt)-Emission der Anlage und einem Abstandsfaktor ermittelt (sog. Holländische Richtlinie (NL-RL) siehe [12]). Der Abstandsfaktor ergibt sich aus Ausbreitungsrechnungen, die von Asman und Maas (1987) [13] auf Grundlage eines Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 119
5 Gauß-Modells und einer für die Niederlande repräsentativen Ausbreitungsklassenstatistik durchgeführt worden sind. Da die Bewertung für das Ökosystem Wald gelten soll, wird zur Ermittlung der Deposition eine Depositionsgeschwindigkeit von 2,4 cm/s in Ansatz gebracht. Die Bewertung erfolgt anhand der formalen Zusatzbelastung von 4 kg/(ha a), die jedoch weder die Rezeptorabhängigkeit berücksichtigt, noch aus Wirkungsuntersuchungen gewonnen wurde. Im Folgenden werden Ergebnisse, die mittels des Rechenverfahrens der "Holländischen Richtlinie" [12] bzw. mittels des in Genehmigungsverfahren anzuwendenden Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 ermittelt wurden, anhand zweier Praxisbeispiele (Emissionsdaten landwirtschaftlicher Tierintensivhaltungen) verglichen. Grundlage für die Ausbreitungsrechnungen mit AUSTAL2000 ist wie bei der Erstellung der Abstandskurven im vorhergehenden Abschnitt, eine für das Münsterland repräsentative Ausbreitungsklassenstatistik. Die Emissionen beider Anlagen werden quellscharf berücksichtigt (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Emissionen der für die beispielhafte Ermittlung der Depositionen verwendeten Anlagen Anlage NH 3 -Emission in t/a Anzahl der Quellen A1 7,7 26 A2 25,3 8 Zur Ermittlung eines Schutzabstandes ist die Festlegung einer Zielkonzentration notwendig. Entsprechend der "Holländischen Richtlinie" ergibt sich eine maximale Immissionszusatzbelastung von 0,5 µg/m³ als Zielkonzentration zur Einhaltung der vorgegebenen maximal zulässigen Depositions-Zusatzbelastung von 4 kg/(ha a) bei der dort ebenfalls zugrundegelegten Depositionsgeschwindigkeit von 2,4 cm/s (Wald). Dabei tritt hinsichtlich der Abstände, die demnach zwischen einer landwirtschaftlichen Tierintensivhaltung und stickstoffempfindlichen Ökosystemen (Schutzgut hier: Wald) eingehalten werden müssen, eine deutliche Diskrepanz auf, wenn diese für die in Tabelle 1 widergegebenen Anlagen mittels der "Holländischen Richtlinie" bzw. mittels AUSTAL 2000 ermittelt werden. Während die Zielgröße von 4 kg/(ha a) (gem. "Holländischen Richtlinie") bei 492 bzw. 883 m eingehalten ist, ergibt sich für die Einhaltung der aus der "Holländischen Richtlinie" abgeleiteten maximale Immissionszusatzbelastung von 0,5 µg/m³ mittels AUSTAL 2000 ein Abstand von 820 bzw m (s. Tabelle 2). Tabelle 2: Abstand zum Schutz empfindlicher Ökosysteme vor Stickstoff-Depositionen, ermittelt mit der Rechenvorschrift der "Holländischen Richtlinie" (max. Zusatzbel. 4 kg/(ha a)) bzw. mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen mit AUSTAL2000 mit der Zielkonzentration 0,5 µg/m³ (entspricht 4 kg/(ha a) für Wald). Anlage NL-RL / (4 kg/(ha a) AUSTAL2000 / c=0.5 µg/m³ A1 492 m 820 m A2 883 m 1420 m 120 Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
6 Die unterschiedlichen Abstände lassen sich dadurch erklären, dass den Simulationen unterschiedliche meteorologische Eingabedaten zu Grunde gelegt werden. Die Abstandsfaktoren der holländischen Richtlinie basieren auf einer vergleichsweise windreichen Statistik, die zwar für die Niederlande repräsentativ ist, aber keinesfalls für Nordrhein-Westfalen. Dies führt dazu, dass durch die höhere Verdünnung bei Verwendung einer windreichen Statistik im Vergleich zur verwendeten Ausbreitungsklassenstatistik für das Münsterland geringere Konzentrationen bei gleichen Abständen ermittelt werden und somit auch weniger deponiert wird. Bei gleichen Zielwerten (hier: 4 kg/(ha a)) werden daher höhere Schutzabstände durch Ausbreitungsrechnung ermittelt, als durch die Regelung der holländischen Richtlinie. Dadurch, dass die anlagen- und standortbezogenen Gegebenheiten wie Emission, Meteorologie und Orographie (in diesem Beispiel durch Berücksichtigung der Rauhigkeitslänge) bei der Ausbreitungsrechung Anwendung finden, stellen die Ergebnisse die für den Standort realitätsnähere Lösung im Vergleich zur holländischen Richtlinie dar. Keinesfalls kann davon ausgegangen werden, dass bei den mittels Holländischer Richtlinie ermittelten Abständen tatsächlich nur 4 kg/(ha a) NH 3 deponiert wird. Die für die Zielkonzentration von 0,5 µg/m³ (entspricht 4 kg/(ha a) für Wald) simulierten Abstände sind jedoch sehr hoch und in NRW kaum praxistauglich. Dadurch, dass der Depositionswert von 4 kg/(ha a) nicht wirkungsseitig abgeleitet wurde, stellt er damit zum heutigen Zeitpunkt weder eine praxisgerechte noch sachgerechte Lösung zur Bewertung von Ammoniakdepositionen dar. Im Rahmen des vorgestellten "Screening-Modells" wurde eine max. Zusatzbelastung von 3 µg NH 3 /m³ zum Schutz stickstoffempfindlicher Ökosysteme festgelegt. Unter zu Grunde legen der Deposition die der unter Wirkungsgesichtpunkten für empfindliche Ökosysteme festgelegten Immissions-Zusatzkonzentration von 3 µg/m³ entspricht (vgl. Zielkonzentrationen im "Screening-Modell") ergibt sich mit AUSTAL2000 für die in Tabelle 1 aufgeführte Anlage A1 zum Schutz von stickstoff-empfindlichen Ökosystemen ein Abstand von 320 m. Für die Anlage A2 beträgt dieser Abstand 580 m. Es wird deutlich, dass für beide Anlagen die so (AUSTAL2000, Zielgröße: 3 µg/m³) ermittelten Abstände wesentlich geringer sind als die in Tabelle 2 aufgeführten. Mit dem vorgestellten Verfahren (AUSTAL2000, 3 µg/m³) kann bei der Genehmigung landwirtschaftlicher Anlagen der zum Schutz stickstoffempfindlicher Ökosysteme erforderliche Abstand ermittelt werden. Dabei wurde die aus Wirkungsgesichtspunkten abgeleitete maximale zusätzliche Immissionskonzentration von 3 µg/m³ auch als Bezugsgröße zur Ermittlung der maximalen anlagenspezifischen Deposition verwendet. Im Vollzug muss beachtet werden, dass im Verfahren lediglich die Meteorologie für das Münsterland eingegangen ist. Die Schutzabstände sind bei Vorhandensein davon abweichender Gegebenheiten i. a. nicht gültig. Liegen ferner Erkenntnisse vor, dass die Vorbelastung, z.b. in Regionen mit hoher Dichte an Tierhaltungsbetrieben, sehr hoch ist, sind im Rahmen der Genehmigung weitere über die Prüfung der Abstandseinhaltung hinausgehende Schritte erforderlich (Messung, Ausbreitungsrechnung). Mit dem Ziel den Genehmigungsbehörden ein "Werkzeug" zur Verfügung zu stellen, das eine einheitliche, praxisnahe und wirkungsbezogene Beurteilung möglicher Pflanzenschäden im Umkreis von Tierhaltungsbetrieben ermöglicht, soll das hier beschriebene Verfahren zur Er- Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 121
7 mittlung der anlagenspezifischen Deposition (mittels AUSTAL 2000) in den nächsten Monaten so erweitert werden, dass damit auch eine rezeptorspezifische Aussage zur Belastung einzelner Ökosystemtypen getroffen werden kann (vgl. [14]). Literatur [1] Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft), Gemeinsames Ministerialblatt [2] Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft), Kabinettsbeschluß vom [3] Gem. RdErl. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - V B (V Nr. 08/86) u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie (19/86) v [4] [5] van Jaarsveld, J.A., Bleeker, A., Hoogervorst, N.J.P., 2000: Evaluatie ammoniak emissieredukties met behulp van metingen en modelberekeningen. RIVM Rapport , 61 p., Bilthoven. [6] [7] [8] [9] Emissionskataster Luft NRW 1996/97, Landesumweltamt NRW, 42 S., siehe auch: [10] Nagel, H.-D. und Gregor, H.-D. (Hrsg.), 1999: Ökologische Belastungsgrenzen. Springer Verlag Berlin Heidelberg ISBN x, S [11] Gehrmann, J. und Becker, R., 2000: Stickstoff- und Schwefeldeposition im Wald. LÖBF-Jahresbericht 1999, Hrsg.: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung NRW, Recklinghausen. [12] Bericht des Arbeitskreises des UA Luft/Technik des LAI: Abstandsregelung gegenüber Wald bei Geflügelhaltung. Juli [13] Asman, W.A.H. und H.F.M. Maas, 1987: Schatting van de depositie van ammoniak en ammonium in Nederland t.b.v. het beleid in het kadar van de Hinderwet.- Instituut voor Meteorologie en Oceanografie, Rijksuniversiteit Utrecht. [14] Köllner, B. und Gärtner, A., 2001: Relevanz der Ammoniak-Emission für die Immissionsbelastung mit Schwebstaub (PM2.5/PM10) und Vegetationsschäden. LUA- Jahresbericht 2001, Essen. 122 Jahresbericht 2001 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUR BEURTEILUNG VON AMMONIAKIMMISSIONEN IM RAHMEN VON GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR TIERHALTUNGSANLAGEN IN NRW (Stand August 2002)
HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUR BEURTEILUNG VON AMMONIAKIMMISSIONEN IM RAHMEN VON GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR TIERHALTUNGSANLAGEN IN NRW (Stand August 2002) Dipl.-Met. Uwe Hartmann (FB 41) Dr. Barbara Köllner (FB
MehrTierhaltung im Außenbereich
Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre
MehrMöglichkeiten zur Berechnung von Stickstoffeinträgen in FFH Lebensräume. Tag der Umweltmeteorologie 2015 Dr. W. Straub, LANUV NRW
Möglichkeiten zur Berechnung von Stickstoffeinträgen in FFH Lebensräume Tag der Umweltmeteorologie 2015 Dr. W. Straub, LANUV NRW Vorhandene Regelwerke VDI Richtlinie 3783, Blatt 13 LAI Stickstoffleitfaden
MehrDINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM
Bürgerinformation am 21.11.2018 Andrea Esser Leiterin Genehmigungsverfahren PROBIOTEC GmbH DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM DHE Eine leistungsstarke und umweltfreundliche Strom- & Wärmeerzeugung für die
Mehr-2- Die Entwicklung der Tierhaltung aus kommunaler Sicht Einführung Tierhaltungsanlagen im Kreis Gütersloh Begrenzende Fak
-1- Herbsttagung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Am 15.11.2011 in Rheda-Wiedenbrück Perspektiven der Veredlung Vortrag: Die Entwicklung der Tierhaltung aus kommunaler Sicht Frank Scheffer
MehrAnpassung der TA Luft
Anpassung der TA Luft - Teil 4: Schutzanforderungen - - Nr. 5.3 Messung und Überwachung ANECO - Fachtagung Die angepasste TA Luft in der Praxis Mönchengladbach, 28. Juni 2016 - Diese Ausführungen geben
MehrAktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017 Martin Kamp Referent Immissionsschutz Fachbereich 51, Münster Inhalt Bezug: TA Luft Entwurf
MehrF A C H I N F O R M A T I O N Nr. 5/2007
F A C H I N F O R M A T I O N Nr. 5/2007 Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 3 Immissionsschutz, Klimaschutz Handlungsempfehlungen für die Beurteilung von Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition
MehrAntrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks
Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antragsteller: GETEC AG, Magdeburg Prüfung des Genehmigungsantrags
MehrLegehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren
Vortrag zum 1. Düsser Geflügeltag Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren B.S.c. Inga Lachmann Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de
MehrBaulehrschau-Fachtagung am Bau- und immissionsschutzrechtliche. Anforderungen bei Bau von Schweineställen
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Baulehrschau-Fachtagung am 03.11.2015 Bau- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei Bau von Schweineställen Gesetzescocktail Genehmigung Wasserrecht Arbeitsschutzrecht
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrAbstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2
Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 Rainer Kunka TLUG Ref. Immissionsschutz Ziel von Abstandsregelungen Einfaches Mittel zur Abschätzung des möglichen immissionsschutzseitigen Konfliktpotentials
MehrDie TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen
Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Anja Behnke Arbeitsgruppe IG I 2 Anlagenbezogener Immissionsschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Gliederung
MehrKonzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Eckpunktepapier Bewertung von Geruchsimmissinen Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren Stand
MehrBeurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Warum berichten wir an die EU-Kommission?
Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission? Clean Air for Europe Saubere Luft für Europa nennt die Europäische Kommission
MehrStadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte Kölner Straße Pulheim. Staubniederschlag, Deposition
Immissionsmessungen Pulheim-Stommeln Ergebnisprotokoll Februar 2017 Auftraggeber: Auftrag: vom 26.04.2016 Untersuchungsort: Art der Messung: Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte
MehrImmissionsschutzbegutachtungen
Immissionsschutzbegutachtungen Grundlagen Teil 3: Ammoniakimmission Stickstoffdeposition Januar 2017 Anzahl Seiten: 9 erarbeitet durch: Martin Kamp Nevinghoff 40 48147 Münster Tel.: 0251-2376-365 www.landwirtschaftskammer.de
MehrImmissionsschutzbegutachtungen
Immissionsschutzbegutachtungen Grundlagen Teil 3: Ammoniakimmission Stickstoffdeposition August 2015 Anzahl Seiten: 9 erarbeitet durch: Martin Kamp Nevinghoff 40 48147 Münster Tel.: 0251-2376-365 www.landwirtschaftskammer.de
MehrGeflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen
Vortrag an der Baulehrschau in Bad Hersfeld Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
MehrAnwendung des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen
Anwendung des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen Ronald Jordan Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Abteilung Technischer Umweltschutz Referat
MehrBeurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel
1 Beurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission Beurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission?
MehrKurzbericht über die Ergebnisse der Immissionsprognose von Schorling & Partner
Kurzbericht über die Ergebnisse der Auftraggeber: Das bessere Müllkonzept Südwestthüringen e.v. Ringbergstraße 26 D - 98528 Suhl Auftragnehmer: Schorling & Partner Beratende Ingenieure Kistlerweg 3 D 83620
MehrDie Genehmigungsbehörden haben dazu die Immissionsprognosen folgender Verfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
BoAplus / Abschätzung N-Deposition/Säureeintrag anderer Anlagen Seite 1 / 16 Abschätzung der Stickstoff-Deposition und des Säureeintrags durch andere geplante Anlagen Im Rahmen der Planung von BoAplus
Mehrdirekte Toxität für Pflanzen nur in der Nähe (< 500 m) großer Quellen vermutlich durch ph-wert-verschiebung in den Pflanzen
Abdeckung für Güllelagerbehälter - warum? - welche Anforderungen sind zu erfüllen? - welche Verfahren kommen in Frage? Dr. Horst Cielejewski Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster Referat 43
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,
MehrErmittlung und Beurteilung von Staub Herkunft, Ermittlung und gesetzliche Regelungen
Ermittlung und Beurteilung von Staub Herkunft, Ermittlung und gesetzliche Regelungen Bürgerinfo 3 Bürgerhaus Niedertiefenbach 18. April 2018 Dipl.-Met. Uwe Hartmann Inhalt Herkunft und Eigenschaften von
MehrImmissionsschutzrechtliche Anforderungen an Schweinemastanlagen mit mehr als Mastplätzen
LAND BRANDENBURG Ministerium für Ländllcho Landwirbchaft dm Landes Brandanburg Postfach 601150 i 14411 Potsdam Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Bearb.: Frau Martina Sieger-Bischert Gesch.Z.:
MehrGenehmigungsablauf bei Bauvorhaben Schwerpunkt Immissionsschutz
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Genehmigungsablauf bei Bauvorhaben Schwerpunkt Immissionsschutz Stefan Neser Weichering, 10.12.2012 -Genehmigungsverfahren Neser - ILT2b 12-2012 032 2 Genehmigungsverfahren
MehrUmweltschutz im Kreis Euskirchen
Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,
MehrSchalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrKnut Haverkamp VDI Dipl.-Ing. (FH) Wald und Forstwirtschaft
Knut Haverkamp VDI Dipl.-Ing. (FH) Wald und Forstwirtschaft Sachverständiger für Immissionsschutz Kreisstraße 14, 38704 Liebenburg/OT Upen Tel./Fax: 05341-33618, mobil: 0171-113 18 41 I-Net: www.haverkamp-immissionsschutz.de,
MehrZweifelsfragen zur. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
Zweifelsfragen zur Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Christoph Treß TLUG Ref. 41 Einleitung GIRL Ausgewählte Themen aus dem Zweifelsfragenkatalog Hinweise, Ausblick 2 Geruchsstoffe, die Veränderungen
MehrErmittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung
Informationstag Meteorologie und Umweltdienste in Mitteldeutschland 29.10.2015, Moritzbastei Leipzig, Universitätsstr.9, 04109 Leipzig Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Zweigverein Leipzig,
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
MehrLuftbelastung. Infopool: Umweltschutz l. Luftbelastung. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.
Jeder landwirtschaftliche Betrieb setzt verschiedene Emissionen frei. So verliert Geflügel beispielsweise Federn und wirbelt Einstreu auf, wodurch in jedem Stall Staub entsteht. Die deutsche Geflügelwirtschaft
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere Projekt-Nr./unser Zeichen Durchwahl Datum
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße 15 48653 Coesfeld Ansprechpartner B.Eng. Simone Homann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere
MehrBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren;
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren; hier: Abluftreinigungsanlagen in Schweinehaltungsanlagen und Anlagen für Mastgeflügel sowie Bioaerosolproblematik
MehrLANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD
LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung am Beispiel einer landwirtschaftlichen Anlage Antje Johann UNB LK VG Arbeitsberatung mit den ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern,
MehrImmissionsmessungen Pulheim-Stommeln
Immissionsmessungen Pulheim-Stommeln Auftraggeber: Auftrag: vom 26.04.2016 Untersuchungsort: Art der Messung: Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim
MehrKurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19
Essen, 16.08.2017 TNUC-E / DW Kurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19 Auftraggeber: Eheleute Maria und Reinhard Ibes Hochstraße 143
MehrLuftschadstoffe. Grundlagen
Luftschadstoffe Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
MehrÜbungsfall Hennenstall
Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,
MehrAbschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich
Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich Dipl.-Met. Uwe Hartmann Landesumweltamt NRW Inhalt 1 Einleitung...2 2 Anwendung auf eine Punktquelle...3 3 Anwendung auf mehrere Punktquellen...4
MehrEinführung in die Systematik der Technischen Anleitung. Ausgangslage
Einführung in die Systematik der Technischen Anleitung Ausgangslage Die Rumänische Regierung hat bei der 6. Sitzung der Leitgruppe im Rahmen des rumänisch deutschen Umweltabkommens am 11.-12. Mai 2006
MehrErgebnisse der Stichproben-Messprogramms Hafencity
Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Hafencity In der Zeit vom 15.5.2000 bis 14.11.2001 wurden mit dem Messfahrzeug der Behörde für Umwelt und Gesundheit Luftschadstoffmessungen im Hafengebiet Hamburg-
MehrErlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen
Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura
MehrBeurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL
Foto: Wiedmann Beurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL Fachgespräch Außenklimaställe in der Genehmigungsfalle - Scheitert
MehrAnlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan.
AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz 4 33739 Bielefeld Dipl.-Met. York v. Bachmann Telefon-Nummer: (0 52 06) 7055-40 Fax-Nummer: (0 52 06) 7055-99 über:
MehrGenehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes
Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen
MehrErmittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung
Berufsperspektiven für Studierende der Meteorologie Meteorologisches Institut der FU Berlin Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin-Steglitz Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Sektion
MehrAnlage 2: Immissionsprognose
Anlage 2: Immissionsprognose Die geplante Erhöhung des Jahresdurchsatzes ändert die für die Anlage genehmigte Immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Daher wird die Veränderung, die zum einen der Zustimmung
Mehr1. Wie viele Offenställe wurden in den Jahren seit 2005 in NRW errichtet?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 6. Wahlperiode Drucksache 6/4398 8..203 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 72 vom 8. Oktober 203 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Friedhelm Ortgies
Mehr3.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz VwV-BImSchG
Stand: September 2005 3. Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV) Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar
MehrInformationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Änderungen bei der Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsanlagen Vortragsthemen I. Übersicht der Änderungen, Anlagendefinition
MehrAuswirkung der Maßnahmen des Nationalen Forum Diesel auf die Stickoxidbelastung in Niedersachsen Teil 2: Gesamtstädtische Untersuchung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Auswirkung der Maßnahmen des Nationalen Forum Diesel auf die Stickoxidbelastung in Niedersachsen Teil 2: Gesamtstädtische Untersuchung Zentrale Unterstützungsstelle
MehrLeitfaden zur. Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen
Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Kurzfassung Stand: 1. März 2012 LEITFADEN ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG VON STICKSTOFFEINTRÄGEN
MehrKriterien für Standortwahl. Grundsätze und Beispiele -
Kriterien für Standortwahl Grundsätze und Beispiele - aus dem täglichen Leben eines Planungsbüros Vortrag zur ALB Fachtagung Genehmigungsrechtliche Fragen zukuftsträchtigertierhaltungsanlagen am 24.März
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
MehrNaturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen
Naturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege
MehrVorbelastungsmessungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Steinkohlekraftwerk Moorburg
Vorbelastungsmessungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Steinkohlekraftwerk Moorburg Dr. Klaus Berger EÖT Hamburg, September 2007 www.ergo-research.com 1 Veranlassung Erhebung von Vorbelastungsinformationen
MehrTA Abstand und aktuelles aus dem AISV Jena Georg Arens
TA Abstand und aktuelles aus dem AISV Jena 2018 Georg Arens Aktuelles aus dem AISV Ergebnisse der LAI vom 11.4. und 11.9.2018 Erkenntnisse aus dem Bund/Länder-Arbeitskreis TA Abstand Vollzugsfragen zum
MehrAnlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
MehrSondermessung in Halsbrücke 2008
Abteilung Klima, Luft, Lärm, Strahlen Söbrigener Str. 3a, 1326 Dresden Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Bearbeiter: Dr. Andrea Hausmann E-Mail: andrea.hausmann@smul.sachsen.de Tel.: 351 2612-51;
MehrStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Auswirkung der Maßnahmen des Nationalen Forum Diesel auf die Stickoxidbelastung in Niedersachsen Teil 1: Detailuntersuchung der Friedrich-Ebert-Straße in Hannover
MehrBerechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes
Anhang III Seite 1 von 8 Schornsteinhöhenbestimmung nach der TA Luft Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes Beispiel: Wesentliche
Mehrungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von
Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem
MehrDepositionsmessungen in Oker und Harlingerode
Depositionsmessungen in Oker und Harlingerode Dr. Werner Günther Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
MehrBundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm
: Bundes- Immissionsschutzgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL. M. Direktor des Instituts für Umwelt-
MehrErfahrungen mit IED Überprüfungen
Erfahrungen mit IED Überprüfungen Umweltinspektion/Überwachungsmaßnahme nach den Anforderungen der IE-Richtlinie über Industrieimmissionen Sehr geehrter Herr Müller Sie betreiben eine Tierhaltungsanlage
MehrKTBL-Fachgespräch Emissionsminderung und Abluftreinigung 11. & 12. September 2014, Hannover. Peter Spandau, Landwirtschaftskammer NRW
KTBL-Fachgespräch Emissionsminderung und Abluftreinigung 11. & 12. September 2014, Hannover Peter Spandau, Landwirtschaftskammer NRW Derzeitige rechtliche Grundlagen für die Forderung nach Abluftreinigung
MehrAnhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.
MehrStaubemissionen aus Kraftwerken in Nordrhein-Westfalen
Staubemissionen aus Kraftwerken in Nordrhein-Westfalen 1. Einleitung Anlagen zur Energieerzeugung, die nach der 4. BImSchV, Nr. 1.1 genehmigungsbedürftig sind, verursachen in NRW ca. 35% der industriellen
MehrDIE NOVELLE DES UVPG
DIE NOVELLE DES UVPG Die wichtigsten Änderungen für die Windenergie Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Mainz, den 18. Januar 2018 INHALT 1. Grundlegendes 2. Die UVPG-Novelle 2017 a. Prüfung
MehrBewertung von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen. 24. Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD NRW Dr. Irene Scheler, MKULNV
Bewertung von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen 24. Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD NRW 19.11.2015 Dr. Irene Scheler, MKULNV Überblick Gesundheitliche Bedeutung von Bioaerosolen und resistenten
MehrUwe Hartmann und Nicole Borcherding ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. Wehnerstraße Mönchengladbach
Die angepasste TA Luft in der Praxis: Änderungen bei der Immissionsermittlung durch Messung und Ausbreitungsrechnungen Fachtagung der ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. am 28. Juni 2016 Uwe Hartmann
MehrUmweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben
HTG-Workshop des Fachausschusses Consulting am 27.10.2010 Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben Anforderungen an Inhalte, Methoden und Verfahren der Umweltprüfungen aufgrund Europäischer Vorgaben Dr.
MehrANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG)
ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) 0.1 Inhaltsverzeichnis - Formular 0.1 1 Antrag 1.1 Antrag - Formular 1.1 (Gemäß 1 Abs. 5 der 4. Verordnung
MehrBewertung von Industriegerüche. Dortmund, den
Bewertung von Industriegerüche Dortmund, den 03.03.2010 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1 Zweck des Gesetzes Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, vor Gefahren, erheblichen Nachteilen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18192-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 28.11.2012 bis 27.11.2017 Urkundeninhaber: ITAP Institut für technische
MehrPlausibilitätsprüfung. Bau einer Anlage zum Halten von Legehennen
Plausibilitätsprüfung des Immissionsschutzgutachtens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Bau einer Anlage zum Halten von Legehennen am Standort Groß Köhren Knut Haverkamp, Kreisstr. 14, 38704 Liebenburg,
MehrEmissionsbegrenzungen und deren Überwachung
Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Öffentliche Informationsveranstaltung 04.06.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Messverpflichtungen 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Mehr1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775
MehrImmissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und Einführung der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL)
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und Einführung der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 24.06.2016
MehrOperationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode des Landes Brandenburg
Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007-2013 des Landes Brandenburg Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen entsprechend 14 m UVP-Gesetz
MehrWeiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze
Weiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze Zusammenfassung 42 Einzelberichte November 2018 Uwe Hammerschmidt Dr. Jürgen
MehrÄnderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
MehrWirkung von Stickstoff-Einträgen auf die Umwelt. Situation in NRW. Dominik Frieling
Wirkung von Stickstoff-Einträgen auf die Umwelt Situation in NRW Dominik Frieling Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 34 Wirkung von Stickstoff-Einträgen auf die Umwelt Situation
MehrBauen für die Tierhaltung Aktuelles aus dem Immissionsschutzrecht Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg
Bauen für die Tierhaltung Aktuelles aus dem Immissionsschutzrecht Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg Generalversammlung der Landberatung Verden e.v. Verden, 18. Februar 2016 Gliederung Bisheriges Vorgehen
MehrArbeitspaket Ausbreitungsrechnung
Arbeitspaket Ausbreitungsrechnung UFOPLAN-Vorhaben Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien Immissionsseitige Bewertung der
MehrFachkolloquium des LAU. Durchführung von Feinscreeninguntersuchungen für ausgewählte Straßenabschnitte in Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt Fachkolloquium des LAU Durchführung von Feinscreeninguntersuchungen für ausgewählte Straßenabschnitte in Halle (Saale) 16.12.2010 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Volker Diegmann
MehrFlughafen München ROV 3. Start- und Landebahn. Lufthygienische Untersuchung
Flughafen München ROV 3. Start- und Landebahn Lufthygienische Untersuchung Dipl.-Ing. Norbert Suritsch Geschäftsführer der Müller-BBM GmbH (u. a. bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG) Messung und
MehrOzonsituation 2009 in der Bundesrepublik Deutschland
Ozonsituation 2009 in der Bundesrepublik Deutschland Umweltbundesamt, Dezember 2009 Jahresbericht Ozon 2009 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 2 1.1 Informationen zu Schwellen- und Zielwerten 2 1.2
Mehr