Rentenanwartschaften am
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- Fritzi Sachs
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1 Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenanwartschaften am > Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften > > > > Umfang und Bewertung ausgewählter rentenrechtlicher > Versicherungsbeginn, Beitragsdichte, Wartezeiterfüllung Band 196
2 Statistik-Datenservice Statistikband auch als Download im Internet und auf CD-ROM verfügbar Der vorliegende Statistikband ist für begrenzte Zeit auch im Internet unter der Adresse in der Rubrik Schnellzugang > Statistiken zu finden. Neben der Bestellung des Statistikbandes ist dort auch ein Download als PDF-Datei möglich. Alle Tabellen der Berichtsbände aus der Reihe Statistik der Deutschen Rentenversicherung (vormals VDR Statistik) ab 1995 sind auch auf einer Statistik-CD-ROM erhältlich. Diese CD-ROM beinhaltet u.a.: einen Statistik-Tabellen-Viewer zur Anzeige der Tabellendateien, die Statistikbände ab Band 1 als Dateien im PDF-Format und Ergebnisse der Publikation Rentenversicherung in Zeitreihen. Weitere ausgewählte Ergebnisse aus den verschiedenen fachlichen Bereichen der Statistik der Deutschen Rentenversicherung sind im Internet unter zu finden. Für Mitarbeiter der Rentenversicherung stehen darüber hinaus zusätzlich Ergebnisse im Informationssystem der Rentenversicherung (ISRV) bereit. Interessenten für die Statistik-CD-ROM wenden sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund Referat 01 Postfach Würzburg Herausgeber: Verantwortlich: Ansprechpartner: Gesamtherstellung: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstraße 2, Berlin Tel.: (0) Fax: (0) Deutsche Rentenversicherung Bund Referat 01 Berner Straße 1, Würzburg Tel.: (09) 02-0 Fax: (09) Herr Jochen Schätzlein Tel.: (09) 02-7 Schleunungdruck GmbH Eltertstraße 27, Marktheidenfeld Berlin, März 2014 ISSN (Statistik der Deutschen Rentenversicherung) ISSN (Rentenanwartschaften) Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck nur auszugsweise mit Quellenangabe gestattet.
3 Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenanwartschaften am. Dezember 2012 Band 196
4 Bisher erschienen als Beiträge in der Reihe Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung: Rehabilitationsleistungen Rentenzugang, Rentenwegfall Rentenbestand Rentenanwartschaften Band- Nr. Berichtsjahr Band- Nr. Berichtsjahr Band- Nr. Berichtszeitpunkt Band- Nr. Berichtsjahr Band- Nr. Berichtszeitpunkt / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Hinweise zu Abkürzungen und Darstellungen: v.h. : vom Hundert (Prozent) : keine Fälle in der Fallgruppe oder Wert kleiner als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit (...) : diese Zahlenwerte beruhen auf weniger als Stichprobenfällen II Bd. 196 Rentenanwartschaften am
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Tabellenteil I am Stichtag Seite VII Bezeichnung der Tabelle Seite Gesamt W O Verteilung nach Versicherungsverhältnis am Stichtag sowie nach Alter des/der n 1.00 R 3 17 am Stichtag Verteilung nach Versicherungsverhältnis am Stichtag sowie nach Alter des/der n 2.00 R 6 26 am Stichtag nicht hochgerechnet, durchschnittliche versicherungsrechtliche, Entgeltpunkte, 5.00 R 9 67 Rentenanwartschaften und Alter bei Versicherungsbeginn nach Alter des/der n am Stichtag Tabellenteil II am Stichtag Deutsche nur Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später Bezeichnung der Tabelle Tabellennummer Tabellennummer Seite Gesamt W O Verteilung nach Versicherungsverhältnis am Stichtag sowie nach Alter des/der n 10. R am Stichtag Verteilung nach Versicherungsverhältnis am Stichtag sowie nach Alter des/der n 11. R am Stichtag nicht hochgerechnet versicherungsrechtliche, Entgeltpunkte, Rentenanwartschaften 15. R und Alter bei Versicherungsbeginn von n mit nach Alter des/der n am Stichtag versicherungsrechtliche, Entgeltpunkte, Rentenanwartschaften 16. R und Alter bei Versicherungsbeginn von n mit nach Alter des/der n am Stichtag mit 3 Jahren Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren und erfüllter allgemeiner Wartezeit (einschl. Abs. 4, 2 Abs. 2 und Abs. 2 SGB VI) versicherungsrechtliche, Entgeltpunkte, Rentenanwartschaften 17. R und Alter bei Versicherungsbeginn von n mit nach Alter des/der n am Stichtag Mindestbelegungsdichte 73% (der und beitragsfreien ) bezogen auf den Gesamtzeitraum Verteilung nach dem Auftreten von rentenrechtlichen (bei n mit 20. R Gesamtleistungsbewertung) sowie nach Alter des/der n am Stichtag r belegungsfähiger Gesamtzeitraum, durchschnittlich angerechnete 25. R rentenrechtliche sowie deren Dichte im Gesamtzeitraum für mit Gesamtleistungsbewertung nach Alter des/der n am Stichtag r belegungsfähiger Gesamtzeitraum, durchschnittlich angerechnete 26. R rentenrechtliche sowie deren Dichte im Gesamtzeitraum für mit Gesamtleistungsbewertung und mit mindestens Monaten Pflichtbeitragszeiten nach Alter des/der n am Stichtag r belegungsfähiger Gesamtzeitraum, durchschnittlich angerechnete 27. R rentenrechtliche sowie deren Dichte im Gesamtzeitraum für mit Gesamtleistungsbewertung und mit 3 Jahren Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren und erfüllter allgemeiner Wartezeit (einschl. Abs. 4, 2 Abs. 2 und Abs. 2 SGB VI) nach Alter des/der n am Stichtag r belegungsfähiger Gesamtzeitraum, durchschnittlich angerechnete 28. R rentenrechtliche sowie deren Dichte im Gesamtzeitraum für mit Gesamtleistungsbewertung und mit einer Mindestbelegungsdichte von 73% (der und beitragsfreien ) bezogen auf den Gesamtzeitraum nach Alter des/der n am Stichtag Bd. 196 Rentenanwartschaften am III
6 Bezeichnung der Tabelle Tabellennummer Seite Gesamt W O Verteilung der n mit nach der Höhe der angerechneten Beitrags-,. R Anrechnungs- und Ersatzzeiten sowie durchschnittliche Höhe dieser (zusammen) nach Alter des/der n am Stichtag mit nach der Höhe der Beitragszeit sowie durchschnittliche. R Beitragszeit nach Alter des/der n am Stichtag mit Anrechnungszeiten nach der Höhe der Anrechnungszeit sowie durch-. R schnittliche Anrechnungszeit nach Alter des/der n am Stichtag Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte aus je Beitragsjahr nach Alter. R des/der n am Stichtag Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte aus und beitragsfreien. R je Jahr mit solchen nach Alter des/der n am Stichtag Höhe des Durchschnittswertes aus der Gesamtleistungsbewertung nach Alter des/der. R n am Stichtag monatliche Rentenanwartschaft mit/ Zurechnungszeiten und. R Abschlägen bei hypothetischer Erwerbsminderung bzw. Altersrente zum Stichtag nach Alter des/der n am Stichtag monatliche Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung einer even-. R tuellen Zurechnungszeit und von Abschlägen bei hypothetischer Erwerbsminderung am Stichtag nach Art der Begründung sowie nach Alter des/der n am Stichtag monatliche Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung einer even-. R tuellen Zurechnungszeit und von Abschlägen bei hypothetischer Erwerbsminderung am Stichtag nach Art der Begründung sowie nach Alter des/der n am Stichtag mit erfüllter allgemeiner Wartezeit oder vorzeitiger Wartezeiterfüllung bis zum Stichtag monatliche Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung einer even-. R tuellen Zurechnungszeit und von Abschlägen bei hypothetischer Erwerbsminderung am Stichtag nach Art der Begründung sowie nach Alter des/der n am Stichtag mit 3 Jahren Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren und erfüllter allgemeiner Wartezeit (einschl. Abs. 4, 2 Abs. 2 und Abs. 2 SGB VI) Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft Zurechnungszeit. R und Abschläge bei einer hypothetischen Rente wegen Alters am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft Zurechnungszeit. R und Abschläge bei einer hypothetischen Rente wegen Alters am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag mit erfüllter allgemeiner Wartezeit oder vorzeitiger Wartezeiterfüllung bis zum Stichtag Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft mit Zurechnungszeit und. R mit Abschlägen bei hypothetisch voller Erwerbsminderung Höherversicherungsbeträge am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft mit Zurechnungszeit und. R mit Abschlägen bei hypothetisch voller Erwerbsminderung Höherversicherungsbeträge am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag mit erfüllter allgemeiner Wartezeit oder vorzeitger Wartezeiterfüllung bis zum Stichtag Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft mit Zurechnungszeit und. R mit Abschlägen bei hypothetisch voller Erwerbsminderung Höherversicherungsbeträge am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag mit 3 Jahren Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren und erfüllter allgemeiner Wartezeit (einschl. Abs. 4, 2 Abs. 2 und Abs. 2 SGB VI) mit Versorgungsausgleich und durchschnittliche Ausgleichsbeträge nach 65. R 106 Geschlecht und nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach Art der erfüllten Wartezeitvoraussetzungen (für Renten- und Reha- 70. R 108 Leistungen) und Geschlecht sowie nach Alter des/der n am Stichtag IV Bd. 196 Rentenanwartschaften am
7 Tabellenteil III Pflichtversicherte ( ) am Stichtag Deutsche nur Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später Bezeichnung der Tabelle Tabellennummer Seite Gesamt W O, durchschnittliche versicherungsrechtliche, Entgeltpunkte, 215. R Rentenanwartschaften und Alter bei Versicherungsbeginn nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach dem Auftreten von rentenrechtlichen (bei n mit 220. R Gesamtleistungsbewertung) sowie nach Alter des/der n am Stichtag r belegungsfähiger Gesamtzeitraum, durchschnittlich angerechnete 225. R rentenrechtliche sowie deren Dichte im Gesamtzeitraum für mit Gesamtleistungsbewertung nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung der n mit nach der Höhe der angerechneten 2. R Beitrags-, Anrechnungs- und Ersatzzeiten sowie die durchschnittliche Höhe dieser (zusammen) nach Alter des/der n am Stichtag Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte aus und beitragsfreien 2. R je Jahr mit solchen nach Alter des/der n am Stichtag Höhe der durchschnittlichen hochgerechneten Entgeltpunkte aus Beschäftigungszeiten 2. R in den letzten 3 Kalenderjahren nach Alter des/der n am Stichtag monatliche Rentenanwartschaft mit/ Zurechnungszeiten und 2. R Abschlägen bei hypothetischer Erwerbsminderung bzw. Altersrente zum Stichtag nach Alter des/der n am Stichtag monatliche Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung einer even- 2. R tuellen Zurechnungszeit und von Abschlägen bei hypothetischer Erwerbsminderung am Stichtag nach Art der Begründung sowie nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft Zurechnungszeit 2. R und Abschläge bei hypothetischer Rente wegen Alters am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach der Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft mit Zurechnungszeit und 2. R mit Abschlägen bei hypothetisch voller Erwerbsminderung Höherversicherungsbeträge am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag Verteilung nach Art der erfüllten Wartezeitvoraussetzungen (für Renten- und Reha R Leistungen) und Geschlecht sowie nach Alter des/der n am Stichtag Bd. 196 Rentenanwartschaften am V
8 Anhang Anhang 1 Glossar Seite 281 Anhang 2 Aufbau des Datensatzes für die Übermittlung der Ziehungsfälle zur Versicherungskontenstichprobe..... Seite 290 Anhang 3 Aufbau des Datensatzes über die Versicherungskontenstichprobe Seite 291 Anhang 4 Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) Seite 295 Anhang 5 Stichwortverzeichnis Seite 296 VI Bd. 196 Rentenanwartschaften am
9 Vorwort zu Band Vorbemerkung Mit dem Band 196 wird die Reihe Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenanwartschaften zum Erhebungsstichtag. Dezember 2012 fortgesetzt. Dabei handelt es sich um Stichprobenergebnisse aus den Versicherungskonten der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über gespeicherte Versicherungsdaten, ergänzt um demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und um technische Merkmale zum Stand der Kontenklärung des Versicherungskontos. Gegenstand dieser Statistik ist die Gesamtheit aller n, die noch keine nrente beziehen, unabhängig davon, ob sie noch aktuell Beiträge entrichten. Im Gegensatz zu anderen statistischen Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung, die auf Vollerhebungen basieren, entsteht diese Statistik durch Hochrechnung einer etwa Fälle umfassenden Zufallsstichprobe. Die Ergebnisse werden sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch getrennt für das ursprüngliche Bundesgebiet sowie für die neuen Länder und den Ostteil Berlins dargestellt. 2. Grundlagen und Inhalt der Statistik Rechtsgrundlage dieser Statistik ist 79 Sozialgesetzbuch IV in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV), die letztmalig am 5. Dezember 2007 präzisiert wurde. Der diese Statistik betreffende 1 RSVwV, im Anhang 4 abgedruckt, verlangt im Absatz 2 in einer jährlichen Stichprobenerhebung aus den Versicherungskonten Auskunft über Versicherungsverhältnisse und Wechsel des Bereichs der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung) bei Bezug einer Rente aus eigener Versicherung die Leistungsart, den Teilrentenanteil, den Zugangsfaktor und den Rentenbeginn, Zweitbeiträge, Beitragserstattungen, belegungsfähiger Gesamtzeitraum und Versicherungszeiten, erworbene Rentenanwartschaft, Summe der Entgeltpunkte und ihr Zustandekommen, Auswirkung der Vorschriften für die Bewertung von in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet, Auswirkung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Zahl der berücksichtigten Kinder sowie Umfang der Kinderberücksichtigungs- und Pflegeberücksichtigungszeiten, Anwendung und Auswirkung der Vorschriften nach dem Fremdrentengesetz und Zeitraum zwischen dem Ende einer Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und dem Zeitpunkt der ersten erneuten Pflichtbeitragszahlung. Die nachfolgenden Tabellen beschreiben mittels demographischer und versicherungsrechtlich relevanter Merkmale die Strukturen der genannten Stichprobe. Differenzierungen werden nach folgenden Merkmalen vorgenommen: Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit, rentenrechtliche und Höhe der Rentenanwartschaften. Datenquelle Die für diese Statistik benötigten Daten entstammen den Versicherungskonten der Rentenversicherungsträger. In diesen sind alle Daten nach dem jeweils gültigen Recht der Rentenversicherung, die für eine spätere Leistungsgewährung (vor allem Gewährung von Leistungen zur Teilhabe und Renten) an den einzelnen n oder seine Hinterbliebenen erheblich sein können, gespeichert. Zu diesen Daten Bd. 196 Rentenanwartschaften am gehören besonders Informationen darüber, für welche Zeiträume in welcher Höhe Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet und ggf. wann andere, für eine zukünftige Rente anzurechnende (Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten) zurückgelegt wurden. Personengesamtheit Die in 1 Abs. 2 RSVwV angesprochene Personengesamtheit wird bei der Durchführung dieser Erhebung wie folgt präzisiert: Es können hier nur betrachtet werden, für die eine Versicherungsnummer vergeben wurde und für die bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ein Versicherungskonto geführt wird und für die auch en vorhanden sind. Es muss also ein gültiger Beitrag entrichtet sein, eine Kindererziehungszeit vorliegen oder ein Bonus aus einem Versorgungsausgleich im Konto gespeichert sein. Ehemals, die in ihrem Konto ausschließlich erstattete Beiträge führen, sind nicht in der Personengesamtheit berücksichtigt. Außerdem werden in dieser Statistik nur Personen erfasst, für die die Kennzeichnung lebend im Versicherungskonto gespeichert ist. Ferner erfolgt in dieser Statistik eine altersmäßige Abgrenzung auf, die am Erhebungsstichtag mindestens 15, höchstens aber 67 Jahre alt sind. Dies bewirkt vor allem den Ausschluss von in der nstatistik nicht interessierenden Jahrgängen. Die so definierte Personengesamtheit wird als Grundgesamtheit der Erhebung bezeichnet. Zu beachten ist, dass in dieser Grundgesamtheit auch die Personen mitzählen, die das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlassen haben, sofern ihnen die Beiträge nicht erstattet worden sind. 3. Durchführung der Statistik Stichprobenplan Die Versicherungskontenstichprobe wird als geschichtete Zufallsstichprobe mit unterschiedlichen Auswahlfaktoren in den einzelnen Schichten durchgeführt. Für die Schichtung dienen dabei folgende Merkmale: Versicherungszweig des kontoführenden Versicherungsträgers (allgemeine Rentenversicherung, Knappschaft) Geschlecht des n Geburtsjahr des n Staatsangehörigkeit des n (Deutscher oder Ausländer) Mit der Schichtung wird die sehr inhomogene Gesamtheit aller n in homogene Teilgruppen zerlegt. Außerdem entspricht dies den interessierenden Fallgruppen in den Auswertungen. So sind beispielsweise die durchschnittlichen Rentenanwartschaften über alle Altersjahrgänge hinweg kaum von Interesse, weil bei dieser Betrachtung junge mit zwangsläufig geringeren Rentenanwartschaften gemischt sind mit älteren n, die deutlich mehr Rentenanwartschaften angesammelt haben. Die in der Schichtung betrachteten Personengruppen sind aufgrund der demographischen Gegebenheiten unterschiedlich groß. Die Stichprobenumfänge wurden so gewählt, dass jeweils genügend Fälle in jeder Schicht vorhanden sind. Kleinere ngruppen wie z. B. Ausländer sind daher überproportional häufig in der Stichprobe vertreten. VII
10 Ziehungsverfahren Als Erhebungsgrundlage dient der Stammsatzbestand der Datenstelle der Rentenversicherungsträger, der als Referenzdatei für alle bei den Versicherungsträgern geführten Versicherungskonten anzusehen ist. Die erste Ziehung der Stichprobe erfolgte Dazu wurden geeignete Auswahlprozentsätze in Form von Ziehungsabständen (Schrittweiten) für jede einzelne Schicht festgelegt und von einem Zufallsstartwert an gezogen. Jeder ausgewählte Stichprobenfall wird im Stammsatzbestand gekennzeichnet, damit er bei den Folgeerhebungen wieder gefunden werden kann. Panel Damit das Panel auch in den Folgejahren eine Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit der n darstellt, müssen jährlich Fälle aus der Gruppe der n nachgezogen werden, die seit der vorangegangenen Stichprobenziehung neu hinzugekommen sind. Für das Panel der Versicherungskontenstichprobe erfolgen die Nachziehungen jeweils im Januar. Durch die Kennzeichnung des Stichprobenfalles im Stammsatzbestand ist sichergestellt, dass der Stichprobenfall auch beim Wechsel des zuständigen Versicherungsträgers nicht verloren geht. In unregelmäßigen Abständen wird bei den n, die das Alter von 67 Jahren überschritten haben, das Stichprobenkennzeichen gelöscht. Berichtsweg Die gezogenen Stichprobenfälle (einschließlich nachgezogener Fälle) werden den Versicherungsträgern jeweils im Januar/ Februar des auf den Erhebungsstichtag folgenden Jahres zum Zweck der Kontenklärung übermittelt. Im September des Jahres werden die Datensätze erneut für die eigentliche Auswertung an die Versicherungsträger verschickt. Für jeden Fall erhält der kontoführende Versicherungsträger die Versicherungsnummer, das Jahr des Erhebungsstichtages und den ursprünglichen Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, dem er bei der Ziehung angehörte (Anhang 2). Für alle Datensätze, die im Rahmen dieser Statistik zurückgemeldet werden, erfolgt bei den Versicherungsträgern eine Pseudonymisierung. Kontenklärung Für die Erstellung der Auswertungen sind hinreichend geklärte Versicherungskonten unabdingbar, weil fehlende Versicherungszeiten die Ergebnisse stark verfälschen würden. Die Rentenversicherungsträger haben sich deshalb darauf geeinigt, dass für die in der Stichprobe enthaltenen n ab einem Alter von Jahren mit Wohnanschrift im Inland eine Klärung des Versicherungskontos vorgenommen werden soll. Der aktuelle Stand der Kontenklärung wird in Kap. 5 erläutert. Datenerhebung beim Versicherungsträger Im September des auf den Erhebungsstichtag folgenden Jahres beginnen die Versicherungsträger mit der Prüfung der im Konto gespeicherten Informationen bei den auf sie entfallenden Stichprobenfällen, ob dieser alle die an die Grundgesamtheit gestellten Bedingungen erfüllt. Besonders Fälle, die weder anrechenbare Beiträge, noch Kindererziehungszeiten noch einen Bonus aus einem Versorgungsausgleichsverfahren aufweisen, werden bei der Prüfung ausgesondert. Für Stichprobenfälle, die den gestellten Anforderungen genügen, berechnet der Versicherungsträger zum 1. Oktober des auf den Erhebungsstichtag folgenden Jahres (Auswertungsstichtag) mit den im Versicherungskonto gespeicherten Informationen eine Rentenanwartschaft zum Erhebungsstichtag (wie bei einer Rentenauskunft). Für jeden Stichprobenfall wird eine fiktive Rentenberechnung vorgenommen. Die zeitliche Differenz von 9 Monaten zwischen Erhebungsstichtag (.12.) und Auswertungsstichtag (1.10.) ist bewusst so gewählt, damit in der Zwischenzeit alle Arbeitgebermeldungen zu jedem versicherungspflichtigen Beschäftigten im Versicherungskonto gespeichert sind. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - DEÜV) geregelt. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass nach 9 Monaten die Jahresmeldungen weitgehend im Versicherungskonto enthalten waren. Im überwiegenden Teil der Fälle, in denen sich eine Rentenberechnung weiteres durchführen lässt, erstellt der Versicherungsträger den in Anhang 3 für das vorliegende Berichtsjahr gültigen Datensatz. (In Anhang 3 wurde auf eine detaillierte Merkmalsbeschreibung aus Platzgründen verzichtet.) Der Datensatz beinhaltet neben demographischen und erhebungstechnischen Merkmalen wichtige Ergebnisse aus der Rentenberechnung. Kernstück des Datensatzes ist der variable Teil, der in chronologischer Reihenfolge den Versicherungsverlauf abbildet. Zu jeder versicherungsrelevanten Zeit enthält der variable Teil einen Block, der angibt, um welche Zeit es sich handelt, in welchem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sie zurückgelegt wurde, wann sie begann und wie lange sie gedauert hat. Bei, für die stufenlos Beiträge entrichtet wurden, ist außerdem das versicherte Entgelt mit angegeben. Mit Ausnahme von beitragslosen vor 1965 (und, die als solche zu bewerten sind), sind zu jeder dieser die daraus resultierenden Entgeltpunkte gespeichert. Schließlich sind auch Besonderheiten, wie z.b. Zweitbeiträge, Anwendung der Bestimmungen des Fremdrentengesetzes (FRG) und Überleitungsgesetzes (RÜG) oder der Versicherungsunterlagen-Verordnung, Sachbezug neben Barleistungen oder auch zeitgleiche Kindererziehung dokumentiert. Fehlerprüfung und Datenübermittlung Die Versicherungsträger unterziehen die so erstellten Datensätze einem einheitlichen Plausibilitätsprüfprogramm, mit dem ebenfalls vollmaschinell eventuelle Unplausibilitäten, wie sie insbesondere durch Unzulänglichkeiten bei der manuellen Verschlüsselung auftreten können, erkannt werden. Für alle Datensätze erfolgt bei den Versicherungsträgern eine Pseudonymisierung. Dabei wird die Versicherungsnummer, unter der das jeweilige Versicherungskonto geführt wird, durch ein Pseudonym ersetzt. Diese pseudonymisierten Datensätze übermitteln die Versicherungsträger schließlich dem Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Auswertung. Aufbereitung der Daten Nach dem Eingang der Daten erfolgt nochmals eine maschinelle Plausibilitätsprüfung. Je nach Sachlage werden die unplausiblen Datensätze im Datenbestand belassen, wenn eine sinnvolle Auswertung dennoch möglich erscheint oder aus dem Datenbestand herausgenommen, wenn vernünftige Auswertungen damit nicht durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß erfolgt auf diese Weise nur für sehr wenige Fälle ein Ausschluss aus den Auswertungen. Vor der Auswertung durchlaufen die Daten eine Reihe weiterer Prüfungen und werden für die Auswertung umgesetzt. So wird zum Beispiel die chronologische Anordnung der Daten des variablen Teils überprüft und sichergestellt. Ein Teil der festgestellten Unplausibilitäten kann bei dieser Datenaufbereitung ebenfalls beseitigt werden. In einem nächsten Schritt werden die (im folgenden Abschnitt beschriebenen) Hochrechnungsfaktoren in die Datensätze eingetragen. VIII Bd. 196 Rentenanwartschaften am
11 Gewinnung der Hochrechnungsfaktoren Für die praktische Auswertung der Versicherungskontenstichprobe bedarf es geeigneter Hochrechnungsfaktoren, weil bei der Stichprobenziehung in den einzelnen Schichten unterschiedliche Auswahlfaktoren benutzt werden. Die für die Hochrechnung erforderlichen Informationen liefert die Statistik. Die nkontenstichprobe und die nstatistik werden bei den Versicherungsträgern zeitgleich durchgeführt. Die bei der Ziehung relevante Schichtung wird nach dem Versicherungsverhältnis am Stichtag unterschieden, um auch die nstruktur innerhalb der einzelnen Schichten möglichst exakt abzubilden. Dabei erfolgt eine Unterscheidung in die folgenden Gruppen: aktiv, Beitragszahler, Pflichtversicherte, freiwillig, geringfügig Beschäftigte Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, Anrechnungszeitversicherte, Übergangsfälle und latent. Die Stichprobenfälle sind ebenfalls nach den entsprechenden Kriterien ausgezählt worden, wobei außerdem noch nach dem für das Versicherungskonto zuständigen Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Stichprobenziehung untergliedert werden musste. So können die Stichprobenfälle im Verhältnis der Auswahlfaktoren zueinander gewichtet werden. Die Fälle der Grundgesamtheit werden zu den Stichprobenfällen ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis sind die Hochrechnungsfaktoren, die auf 8 Nachkommastellen genau bestimmt werden. Sind in der Grundgesamtheit Fälle vorhanden, aber es existieren keine Stichprobenfälle in der entsprechenden Gruppe, so wird lediglich bezüglich des Versicherungsverhältnisses (aktiv bzw. passiv ) oder überhaupt nicht unterschieden. 4. Zu den Auswertungen dieses Berichtsbandes Die Auswertung der Daten geschieht mit einem Auswertungsprogramm, das variabel in Bezug auf die Kombination von Tabellenvorspalten und Tabellenköpfen gestaltet ist. Damit stehen zur Beantwortung spezieller Einzelfragen vielfältige tabellarische Übersichten zur Verfügung. Die Zusammenstellung der im Tabellenteil dieses Statistikbandes veröffentlichten Auswertungen erfolgt unter den Gesichtspunkten bekannter Informationsbedürfnisse und der Zeitreihenkontinuität. Gleichzeitig sollen zu möglichst vielen Merkmalen des Datensatzes zumindest Grundinformationen zur Verfügung gestellt werden. Im überwiegenden Teil der vorliegenden Tabellen werden hochgerechnete Ergebnisse ausgewiesen. Zahlenwerte, die in Klammern (... ) gesetzt sind, beruhen auf weniger als Stichprobenfällen. Wurden oder mehr Stichprobenfälle ausgewertet, sind die Zahlenwerte nicht in Klammern ausgedruckt. Es ist zu beachten, dass allenfalls Rückschlüsse auf den Zufallsfehler gemacht werden können, über systematische Fehler (z.b. infolge unzureichender Kontenklärung für die Stichprobe) sagt die Kennzeichnung mit den Klammerungen nichts aus. Bd. 196 Rentenanwartschaften am Aufbau des Tabellenteils Der Tabellenteil gliedert sich in drei Teile: Tabellenteil I: Tabellen über am Tabellenteil II: Tabellen über am Deutsche, nur Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später Tabellenteil III: Tabellen über Pflichtversicherte am Deutsche, nur Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später. Die Zugehörigkeit zu den Tabellen des Tabellenwerkes drückt sich im Buchstaben der Tabellenbezeichnung aus (R = Rentenanwartschaften). Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass jede Tabelle des Berichtsbandes bei auszugsweiser Veröffentlichung zugeordnet werden kann. Innerhalb der einzelnen Teile gliedert sich das Tabellenwerk nochmals in drei (verschiedenfarbige) Tabellenabschnitte: Bundesrepublik Deutschland (weißer Tabellenteil), Ursprüngliches Bundesgebiet (grüner Tabellenteil) und Neue Länder einschließlich des Ostteils Berlins (gelber Tabellenteil). Die Zugehörigkeit zu den einzelnen Tabellenteilen regelt sich ausschließlich nach dem Wohnort des n am Auswertungsstichtag. mit Wohnort im Ausland werden im weißen und im grünen Tabellenteil mitgezählt. Die Tabellen des ersten Tabellenteiles für die Bundesrepublik Deutschland (weißer Tabellenteil) wurden nach Deutsche/Ausländer untergliedert, während in den folgenden Abschnitten (grüner/gelber Abschnitt) die Tabellen mit geschlechtsspezifischer Untergliederung erstellt wurden, sofern eine Aufteilung nicht bereits in der Grundtabelle erfolgt ist. 4.2 Tabellennummerierung Die Tabellennummerierung besteht aus einer Dezimalzahl mit bis zu drei Stellen vor und zwei Stellen nach dem Dezimalpunkt sowie einem nachfolgenden alphabetischen Bestandteil. Die Stellen der Ziffernfolge vor dem Dezimalpunkt dient zur Unterscheidung von einzelnen Abschnitten eines Tabellenteils. Innerhalb des Tabellenwerkes stimmen gleiche Tabellen in diesen Ziffern überein. Dabei ergibt sich die folgende Kapitelgliederung: Tabellennr. x.xx Tabellennr. xx.xx Verteilung von ngesamtheiten und durchschnittlichen Berechnungswerten für am Verteilung von ngesamtheiten und durchschnittlichen Berechnungswerten für am Deutsche, nur Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später Tabellennr. 2xx.xx Verteilung von ngesamtheiten und durchschnittlichen Berechnungswerten für Pflichtversicherte am Deutsche, nur Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später. Die erste Ziffer der Tabellennummer nach dem Dezimalpunkt gibt an, ob sich die jeweilige Tabelle auf die Bundesrepublik Deutschland (Tabellennummer xx.0x), das ursprüngliche Bundesgebiet (Tabellennummer xx.1x, xx.5x, xx.6x) oder auf die neuen Länder einschließlich des Ostteils Berlins (Tabellennummer xx.2x, xx.7x, xx.8x) bezieht. Tabellen, die nach Deutschen bzw. Ausländern ausgewiesen sind, sind an der Kennzeichnung xx.3x bzw. xx.4x zu erkennen. Für die weitere Differenzierung der Auswertung wurden die folgenden Tabellennummern vergeben: Deutsche/West (xx.5x), Deutsche/Ost (xx.7x) bzw. Ausländer/ West (xx.6x), Ausländer/Ost (xx.8x). Grundsätzlich gilt, dass alle Sachverhalte getrennt für die Geschlechter ausgewiesen werden. Wenn es möglich ist, sind die Darstellungen in einer Tabelle zusammengefasst. In den Fällen, in denen das darzustellende Datenmaterial zu umfangreich ist, sind die Tabellen nach Geschlechtern der n aufgegliedert. Wurde eine Tabellentrennung nach Geschlechtern vorgenommen, so folgt die Tabelle mit den Daten ber Frauen (Tabellennummer xx.x2) derjenigen mit den Daten über Männer (Tabellennummer xx.x1). Tabellen mit der Geschlechterdifferenzierung innerhalb der Tabelle oder für Männer und Frauen zusammen, tragen die Tabellennummer xx.x0. Nummerierungssprünge sollen später das Einfügen weiterer Tabellen ermöglichen. IX
12 4.3 Fälle mit Kontenklärung 2006 oder später In den Tabellen mit dieser Kennzeichnung wurden nur diejenigen n ausgewertet, bei denen im Feld KTSD des Datensatzes (Anhang 3) eine gültige Datumsangabe (ungleich 0000 bzw 9999 ) vorlag und mindestens dem Jahr 2006 entsprach. Alle übrigen Fälle wurden von der Auswertung ausgeschlossen. 4.4 Altersgliederung In allen Tabellen findet sich in den Zeilen eine Gliederung nach dem Alter, da eine große Abhängigkeit der Ergebnisse vom Alter der betrachteten n besteht. In der Regel werden die Jahrgänge vom. bis zum. Lebensjahr in Einzelaltern ausgewiesen, da die Kontenklärung erst ab dem Alter beginnt. Die Grundtabellen in Tabellenteil 1 enthalten die Alter ab 15 und bis 67, wobei die 15-19jährigen und die 65-67jährigen zu Gruppen zusammengefasst werden. Bei der Interpretation der jährigen und älteren n muss bedacht werden, dass nur ausgewiesen sind, somit die Rentenbezieher fehlen. Bedingt durch die rentenrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente nehmen in der Gruppe der n ab dem. Lebensjahr die Fälle mit geringen Versicherungszeiten zu. 4.5 Rundungsprobleme Die in den Tabellen ausgewiesenen Fallzahlen sind das Ergebnis von Hochrechnungen mit rationalen Faktoren, die in den Feldern ganzzahlig gerundet ausgewiesen werden. Dies hat zur Folge, dass es in den Summen zu Abweichungen gegenüber der Addition von Einzelwerten kommen kann. 5. Definitionen und Erläuterungen zu ausgewählten Merk- 5. malen Eine Auswahl der wichtigsten Fachausdrücke und Bezeichnungen ist in einem umfangreichen Glossar (vgl. Anhang 1) erläutert. Darüber hinaus ergeben sich folgende Anmerkungen: 5.1 Umfang der Stichprobe Im Januar 2013 erfolgte planmäßig eine Nachziehung von Stichprobenfällen. Durch diese Nachziehung kamen fast.000 Stichprobenfälle zum Panel der Versicherungskontenstichprobe hinzu. Auf die Datenanforderung im September 2012 haben die Versicherungsträger die Auswertung der Versicherungskonten vorgenommen. wurden die Daten von 7.4 Stichprobenfällen gemeldet. Nach der Datenprüfung können 6.7 Fälle in die Auswertung übernommen werden. 5.2 Stand der Kontenklärung Bei den n Deutschen des Panels ab dem. Lebensjahr sind unter der Berücksichtigung der Hochrechnungsfaktoren etwa 90% der Versicherungskonten innerhalb der Kalenderjahre ab 2006 geklärt. Für die im Panel enthaltenen Ausländer beträgt die Quote nur etwa %. Deshalb wurde für diesen Berichtsband auf eine Ausweisung von Ergebnissen für Ausländer verzichtet. entsprechende in den verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, die aus allen diesen Bereichen Beachtung ggf. unterschiedlich zuzuordnender Entgeltpunkte bzw. Entgeltpunkte (Ost). In die Auswertungen sind ausländische, die u.u. bei Vertragsrenten nach dem Vertragsrentenrecht zu berücksichtigen sind, nur bei nach den EG-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 bzw. den EWG-Verordnungen Nr. 18/71 und 2/72 festgestellten Renten mit günstigerer zwischenstaatlicher Berechnung einbezogen. In die Auswertungen über und beitragsfreie werden allerdings Vertragsrenten wegen der u.u. nach Vertragsrentenrecht enthaltenen nicht einbezogen. 5.5 Versicherungsverhältnis In den Tabellen 1.xx, 2.xx, 10.xx und 11.xx werden aufgeteilt nach Versicherungsverhältnis ausgewiesen. Dabei erfolgt eine eindeutige Zuordnung der n zu den einzelnen Gruppen nach folgender Prioritätenreihenfolge: Handwerker, Freiwillig Wehrdienstleistende, Selbständige, Vorruhestandsgeldbezieher, Pflichtversicherte wegen Arbeitsunfähigkeit etc., Pflichtversicherte wegen Arbeitslosigkeit, versicherungspflichtig Beschäftigte, Pflegepersonen, geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, sonstige Pflichtversicherte, freiwillig, geringfügig Beschäftigte Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, Anrechnungszeitversicherte, Übergangsfälle, latent. Im Gegensatz dazu werden im Band der Deutschen Rentenversicherung die n bei allen für sie zutreffenden Versicherungsverhältnis-Fallgruppen berücksichtigt, d. h. es erfolgt ggf. eine Mehrfachzählung (vgl. dortiges Vorwort). Dadurch ergeben sich entsprechende Abweichungen zwischen den Fallzahlen der beiden Publikationen. 6. Besonderheiten im Berichtsjahr 6.1 Abweichung in den Mengengerüsten Die Tabellenauswertungen enthalten im Prinzip die Daten aus allen Datensätzen zu der Kombination von Merkmalen, die sich aus Kolumnentitel und Überschrift ergibt. Der Kolumnentitel gibt die ausgewertete npopulation bei Tabellen zu den Rentenanwartschaften an. Aus der Überschrift sind ggf. auch weitere Einschränkungen zu erkennen. In Tabellen oder Tabellenfächern, in denen quantitative Merkmale, z.b., Alter bei Entrichtung des ersten Beitrags usw. ausgewertet werden, sind allerdings nur die Datenstäze eingegangen, die für das betreffende Merkmal sinnvoll belegt sind. 6.2 Änderung im Datensatz Im Anhang 3 ist der für die Statistik Rentenanwartschaften gültige Datensatz SK79 mit seinen Merkmalen abgedruckt. Gegenüber der letzten Erhebung (Rentenanwartschaften am ) haben sich keine Änderungen ergeben. 5.3 Altersbestimmung Altersangaben werden grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Stichtages und dem Geburtsjahr gewonnen. 5.4 Darstellung der rentenrechtlichen Die Angaben zu bzw. die Summen aus und beitragsfreien umfassen bei Fällen, die X Bd. 196 Rentenanwartschaften am
13 Die Abbildung zeigt die Verteilung der n - Männer bzw. Frauen in den Altersjahrgängen von 20 bis Jahren am Stichtag für die n mit Wohnort im ursprünglichen Bundesgebiet bzw. Ausland Bd. 196 Rentenanwartschaften am XI
14 Die Abbildung zeigt die Verteilung der n - Männer bzw. Frauen in den Altersjahrgängen von 20 bis Jahren am Stichtag für die n mit Wohnort in den neuen Ländern einschließlich des Ostteils Berlins XII Bd. 196 Rentenanwartschaften am
15 Die Abbildung zeigt die Verteilung der n und der Pflichtversicherten in den Altersjahrgängen von 20 bis Jahren am Stichtag für die n mit Wohnort im ursprünglichen Bundesgebiet bzw. Ausland Bd. 196 Rentenanwartschaften am XIII
16 Die Abbildung zeigt die Verteilung der n und der Pflichtversicherten in den Altersjahrgängen von 20 bis Jahren am Stichtag für die n mit Wohnort in den neuen Länder einschließlich des Ostteils Berlins XIV Bd. 196 Rentenanwartschaften am
17 Die Abbildung zeigt die Ergebnisse der Rentenberechnung zum In der Berechnung der Rente wegen hypothetischer Erwerbsminderung wurden sowohl die Zurechnungszeiten als auch ggf. anfallende Abschläge berücksichtigt. Eine Übereinstimmung zwischen den beiden Zahlbeträgen ist erst ab dem Alter von Jahren zu verzeichnen, da dort keine Zurechnungszeit mehr gewährt wird und die Abschläge nicht mehr zum Tragen kommen. Die Kurve zu den Rentenanwartschaften einer Rente wegen Alters steigt kontinuierlich bis zum. Lebensjahr an, um dann auf einen geringeren Betrag abzufallen. Zu bedenken ist hierbei, dass diejenigen n, die ab dem Alter von Jahren in Rente gegangen sind, nicht mehr in der Auswertung enthalten sind. Die n mit den "schlechteren" Voraussetzungen, die es sich nicht leisten können, wirken sich in dieser Darstellung besonders aus. Bd. 196 Rentenanwartschaften am XV
18 Die Abbildung zeigt die Ergebnisse der Rentenberechnung zum In der Berechnung der Rente wegen hypothetischer Erwerbsminderung wurden sowohl die Zurechnungszeiten als auch ggf. anfallende Abschläge berücksichtigt. Eine Übereinstimmung zwischen den beiden Zahlbeträgen ist erst ab dem Alter von Jahren zu verzeichnen, da dort keine Zurechnungszeit mehr gewährt wird und die Abschläge nicht mehr zum Tragen kommen. Die fallenden Rentenanwartschaften bei den Erwerbsminderungsrenten für Frauen deuten auf den Einfluss von Kindererziehungszeiten bzw. von Teilzeitbeschäftigung hin. XVI Bd. 196 Rentenanwartschaften am
19 In dieser Abbildung wird gezeigt, wie sich durch die Veränderung der zusätzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Wartezeiterfüllung (3 Jahre Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren Tab 16.) bzw. durch die Angabe einer Mindestbelegungsdichte (73% der und beitragsfreien ) bezogen auf den Gesamtzeitraum (Tab 17.) die durchschnittlichen Beitragsdichten gegenüber der Gesamtdarstellung (Tab 15.) verändern. Bd. 196 Rentenanwartschaften am XVII
20 Angezeigt wird die Veränderung der Dichte der Beitragszeit im Gesamtzeitraum für die oben angegebene Gruppe der Deutschen, n mit Kontenklärung 2006 oder später (Tab 25.). In der Kurve Tab 26. werden als zusätzliche Voraussetzung mindestens Monate Pflichtbeitragszeit gefordert. Durch diese Maßnahme steigt die Dichte im Gesamtzeitraum geringfügig an. Die Voraussetzung für die Kurve zu Tab 27. ist die Erfüllung der Wartezeit von 3 Jahren Pflichtbeitragszeit in den letzten 5 Jahren. Hier ist im Ergebnis ein deutlicher Anstieg in der Dichte der zu verzeichnen. Die Einschränkung auf eine Mindestbelegungsdichte von 73% zeigt hinsichtlich der Dichte erst in den höheren Altersjahren Auswirkungen. XVIII Bd. 196 Rentenanwartschaften am
21 Tabellenwerk I Bundesrepublik Deutschland Ergebnisse für am Stichtag
22 2 Bd. 196 Rentenanwartschaften am
23 Alter am Stichtag am hochgerechnet Verteilung nach Versicherungsverhältnis am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag M ) Aktiv Passiv Beitragszahler Anrechnungs- latent Versichertfälle Übergangs- Beiträge freiwillig zeitver- sicherte MMM ) (in den Sp. 12, darunter 14 oder 15 Pflegepersonen bereits enthalten) geringfügig Beschäftigte Verzicht auf die Versicherungsfreiheit versicherungspflichtig Beschäftigte MM ) 1.00 R Pflichtversicherte Leistungsempfänger nach dem SGB III sonstige Leistungsempfänger Handwerker und Selbstständige (14) (78) () (2009) (28) (187) (105) (101) (291) (09) () () () (6) (9) (104) (1083) (0) () (10) (5) (0) (8) (697) (2) (2286) (772) (205) (26) (8) (2) (26) (1681) (2) (26) (16) (1) (84) (16) (2) (79) (28) (1) (04) (37) (205) () (2919) (4) (26) (8) (2203) 98 (7) () 73 (1) (25) 29 (780) (2096) 26 (6) (29) 43 (7) (26) 96 (17) (20) 06 (1185) (29) 88 (19) (79) 66 (1022) (31) 18 (17) () 7675 (24) () 73 (22) () 7799 () (28) 7977 (7065) (34) (09) (25) (65) (85) (2025) (1686) (11) (16) (21) (20) () (17) (65) (1083) (66) (74) (18) (71) (1) (75) (196) (1086) (23) 94 () *** Zur Zuordnung zu den ngruppen siehe Vorwort. *** Einschließlich geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. *** Erfasst sind für die zum Stichtag weder Pflichtversicherung noch freiwillige Beiträge und auch keine Anrechnungszeit vorliegt, die aber irgendwann im Berichtsjahr einen dieser Tatbestände aufweisen. Bd. 196 Rentenanwartschaften am
24 1. R Alter am Stichtag am hochgerechnet Verteilung nach Versicherungsverhältnis am Stichtag sowie nach Alter des/der n am Stichtag Deutsche M ) Aktiv Passiv Beitragszahler Anrechnungs- latent Versichertfälle Übergangs- Beiträge freiwillig zeitver- sicherte MMM ) (in den Sp. 12, darunter 14 oder 15 Pflegepersonen bereits enthalten) geringfügig Beschäftigte Verzicht auf die Versicherungsfreiheit versicherungspflichtig Beschäftigte MM ) Pflichtversicherte Leistungsempfänger nach dem SGB III sonstige Leistungsempfänger Handwerker und Selbstständige (15) (2985) (17) (2686) (108) (105) (101) (291) () (25) (7) (726) (104) (98) (10) (8) (81) (10) (3) (0) (7) (4) (206) (21) (6) (205) (25) (6) (218) (24) (1018) (209) (23) (11) (9) (2765) (12) (197) () (21) (1) (2678) (2827) (205) () (26) (4) (28) () (826) (1829) (20) (700) (26) (74) (7) (22) (22) (0) (16) () (8) (2784) () (8) (28) (22) (10) (23) () (1071) (73) (2729) () (10) () (68) () (802) () (89) (74) (1701) (08) (84) (6671) (22) (92) () (02) (25) () (83) (72) (22) (83) (26) (71) (69) (72) () (84) (32) () (86) (25) () () (2969) (81) (26) (15) (6726) (2017) (1803) () (1669) (29) (1109) (7277) (26) (15) (20) (21) (22) (1982) (6993) () (19) (72) () (981) (15) (69) (87) (1286) (2885) (19) (75) (75) (196) (894) (28) 88 () (70) *** Zur Zuordnung zu den ngruppen siehe Vorwort. *** Einschließlich geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. *** Erfasst sind für die zum Stichtag weder Pflichtversicherung noch freiwillige Beiträge und auch keine Anrechnungszeit vorliegt, die aber irgendwann im Berichtsjahr einen dieser Tatbestände aufweisen. 4 Bd. 196 Rentenanwartschaften am
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