Berliner Projekt Warum alles begann...

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2 Berliner Projekt Warum alles begann... Defizite ärztlicher Versorgung keine regelmäßigen Visiten/ Hausbesuche Geriatrische/ Gerontopsychiatrische Qualifikation Kommunikation und Kooperation adäquate Medikamentenversorgung adäquate Medikamentenversorgung Berliner Projekt 2

3 Berliner Projekt Wie alles begann... Historie Krankenheime Abteilung für chronisch Kranke Veränderungen im Zusammenhang mit der Einführung der stationären Rahmen- vereinbarung Vertrags- Neugestaltung zum Pflegeversicherung Berliner Projekt 3

4 Organisation des Berliner Projekts Berliner Projekt 4

5 Modelle im Berliner Projekt A Einrichtungen B Einrichtungen angestellte Ärzte kooperierende Ärzte Berliner Projekt 5

6 Ziele des Berliner Projekts Verbesserung der Versorgungsqualität der Bewohner Erhöhung der Lebensqualität Pflege Ärzte Qualitätsgesicherte Versorgung Erhöhung der Wirtschaftlichkeit Medizinisch nicht notwendige und belastende Krankenhausaufenthalte vermeiden Therapeuten Kostenträger Bessere Vernetzung aller an der Versorgung beteiligten Berliner Projekt 6

7 Vertragsgrundlagen (1/6) Vertragsbeziehungen Berliner Projekt 7

8 Vertragsgrundlagen (2/6) Vertragsbeziehungen Berliner Projekt 8

9 Vertragsgrundlagen (3/6) Rechtskonstrukt Berliner Projekt besteht aus 3 Verträgen: Kooperationsvereinbarung Vereinbarung über integrierte pflegerische sowie Heilmittelversorgung ( 140a SGB V i.v.m. 92 b SGB XI) ärztliche Versorgung gemäß 73c SGB V a.f. Berliner Projekt zeitlich unbefristet gilt seit 2011 für alle Pflegeeinrichtungen im Bereich der KV Berlin Teilnahmeerklärung der Bewohner erforderlich Berliner Projekt 9

10 Vertragsgrundlagen (4/6) Kooperationsvereinbarung als Dachvertrag regelt die Zusammenarbeit der Vertragspartner des Berliner Projekts sowie die Bildung eines Lenkungsausschusses, der grundsätzliche Fragestellungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Berliner Projekts berät Berliner Projekt 10

11 Vertragsgrundlagen (6/7) Vertrag über die ärztliche Versorgung gemäß 73c SGB V a.f. regelt die besondere ambulante ärztliche Grund-Versorgung im Berliner Projekt sowie die Teilnahmevoraussetzungen am Berliner Projekt für niedergelassene Ärzte sowie ermächtigte Pflegeeinrichtungen mit angestellten Ärzten durch die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung nehmen die ermächtigten Pflegeeinrichtungen und die niedergelassenen Ärzte an der Versorgung gemäß dem Vertrag nach 73c SGB V teil Berliner Projekt 11

12 Vertragsgrundlagen (7/7) Vertrag über die ärztliche Versorgung gemäß 73c SGB V a.f. Ärztliche Grundversorgung Regelvisite 1 x pro Woche Durchführung von Fallbesprechungen 1 x Quartal Sicherung einer Rufbereitschaft Sicherstellung einer Vertretung im Verhinderungsfall (Urlaub ) VO von Leistungen (Heilmittel auf Privatrezept) Einbindung in die Dokumentation Mitwirkung an Maßnahmen zur QS Berliner Projekt 12

13 Vertragsgrundlagen (5/6) Vereinbarung über die integrierte pflegerische sowie Heilmittelversorgung ( 140a SGB V i.v.m. 92 b SGB XI) regelt die besonderen pflegerischen und therapeutischen Leistungen, die Aufgaben der Pflegeeinrichtungen in Bezug auf die Koordinierung der Schnittstellen zu den verschiedenen Versorgungsbereichen sowie die Teilnahmevoraussetzungen für Versicherte Berliner Projekt 13

14 Vertragsgrundlagen (5/6) Vereinbarung über die integrierte pflegerische sowie Heilmittelversorgung ( 140a SGB V i.v.m. 92 b SGB XI) Therapeutische Versorgung: Leistungserbringung auf ärztlichevo Sicherstellung einer Vertretung (Urlaub ) Teilnahme an Fallbesprechungen 1x Quartal Sicherstellung Info-Austausch zu Arzt und Pflegeeinrichtung Einbindung in die Dokumentationsaufgaben Berliner Projekt 14

15 Finanzierung Ärztliche Leistungen Therapeutische Leistungen Koordinationspauschalen xx /Belegtag (brutto) Grundpauschale xx /Belegtag + ggf. diagnosebezogene Zusatzpauschalen xx /Belegtag Erfolgsabhängiger Bonus bis zu xx /Belegtag Die Hilfs- und Arzneimittelversorgung erfolgt nach gesetzlichen Regelungen Berliner Projekt 15

16 Finanzierung Therapeutische Leistungen Zusatzpauschalen nach Krankenhausaufenthalt ( 3 Monate) Dysphagie (6 Monate) Onkologische Diagnosen S-Diagnosen (Frakturen) Amputationen Wechsel/Entfernung an Gelenken-Knochen-WS Schlaganfall u.a. nach Krankenhausaufenthalt akut Die Hilfs- und Arzneimittelversorgung erfolgt nach gesetzlichen Regelungen Berliner Projekt 16

17 Vorteile für den Bewohner (1/2) ärztliche Rund-um-die Uhr-Versorgung weniger Krankenhauseinweisungen und Krankenfahrten wöchentliche ärztliche Regelvisite Verzahnung von hausärztlichen, medizinisch therapeutischen und pflegerischen Leistungen der Arzt der Pflegeeinrichtung bezieht Fachärzte zeitnah bei Veränderungen des Gesundheitszustandes mit ein und übernimmt die Terminkoordination, stimmt sich zur Behandlung des Bewohners mit Fachärzten und Krankenhausärzten ab Berliner Projekt 17

18 Vorteile für den Bewohner (2/2) schnelle Reaktionszeiten - kurzfristige Aufnahme von Therapien optimierte Notfallversorgung Keine Zuzahlungen für medizinische-therapeutischen Leistungen Teilnahme am Berliner Projekt ist kostenfrei Berliner Projekt 18

19 Vorteile für Pflegeeinrichtungen (1/2) Kontinuität in der ärztlichen Versorgung durch den angestellten oder Kooperationsarzt Kontinuität in der therapeutischen Versorgung durch angestellte oder kooperierende Therapeuten Durchführung multiprofessioneller Fallbesprechungen mindestens einmal im Quartal Multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Therapeuten und Ärzten Planung, Begleitung und Nachbereitung der ärztlichen Visiten Optimierung der Schnittstellen und Kommunikationswege Verbesserte Prozesse und verbindliche Strukturen Berliner Projekt 19

20 Vorteile für Pflegeeinrichtungen (2/2) spürbar verbesserte Versorgungsqualität der Bewohner Zufriedenheit bei allen Beteiligten, durch feste Ansprechpartner, verbindliche Erreichbarkeit, verbindliche Terminabsprachen sowie kurze Informationswege Effektive Ressourcenplanung Partnerschaft zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern Finanzielle Planungssicherheit auf Basis von Aufwands- und Versorgungspauschalen Berliner Projekt 20

21 Vorteile für niedergelassene Ärzte (1/2) Vorteile als niedergelassener Vertragsarzt in Kooperation mit stationären Pflegeeinrichtungen Intensive Patientenbindung feste Ansprechpartner in der stationären Pflegeeinrichtung koordinierter Visitenablauf kurze Informationswege belegtagsbezogene, extra- 1x im budgetäre Quartal Vergütung Austausch mit aneren Projektärzten im Ärzteboard möglich Berliner Projekt 21

22 Vorteile für niedergelassene Ärzte (2/2) Vorteile als angestellter Arzt in stationären Pflegeeinrichtungen Intensive Patientenbindung enge Zusammenarbeit mit dem Pflege u. Therapeutenteam der stat. Pflegeeinrichtung 1x im Quartal Austausch mit anderen Projektärzten im Ärzteboard möglich Berliner Projekt 22

23 Vorteile für Kostenträger höhere Zufriedenheit bei Versicherten und Leistungserbringern durch: die Kooperation zwischen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Professionen, optimalen Informationsfluss, Zeit- und Kostenersparnis Versorgungseffizienz, z.b. weniger Krankenhauseinweisungen und Krankenfahrten Kurze Kommunikationswege zu Leistungserbringern und Optimierung der Versorgungsqualität Imagegewinn Aufbereitung einrichtungsbezogener Daten zum Leistungsgeschehen, zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung Berliner Projekt 23

24 Ergebnisse Berliner Projekt (1/3) Krankenhausfälle je Belegtage Programmeinrichtungen im Vergleich zu Einrichtungen ohne Programm (Berlin) 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0-32% ohne Programm mit Programm 0,5 0, Die Krankenhaushäufigkeit in den Programmeinrichtungen ist deutlich niedriger als in Pflegeeinrichtungen ohne Programm. In 2015 mussten z.b. die Bewohner in Programmeinrichtungen durchschnittlich rd. 32 % weniger ins Krankenhaus eingewiesen werden Berliner Projekt 24

25 Ergebnisse Berliner Projekt (2/3) Krankenhauskosten je Belegtage Programmeinrichtungen im Vergleich zu Einrichtungen ohne Programm (Berlin) % ohne Programm mit Programm In 2015 lagen die Krankenhauskosten in den Programmeinrichtungen 34 % unterhalb der Krankenhauskosten in Einrichtungen ohne Programm, was auf die verminderte Krankenhausfallzahl zurückzuführen ist Berliner Projekt 25

26 Ergebnisse Berliner Projekt (3/3) Fahrtkosten je Belegtage Programmeinrichtungen im Vergleich zu Einrichtungen ohne Programm (Berlin) ohne Programm % mit Programm Die Fahrkosten in den Programmeinrichtungen sind deutlich niedriger als in Pflegeeinrichtungen ohne Programm (weniger Fahrten i. V. m. mit Arztbesuchen sowie weniger Fahrten ins Krankenhaus) Berliner Projekt 26

27 Besonderheiten im Berliner Projekt Schnittstellenseminare 2x im Jahr Jährliche Audits in den stationären Pflegeeinrichtungen im multiprofessionellen Team 4x im Jahr Struktur und Qualitätsberichte, inklusive Kennzahlendarstellung bzgl. Krankenhaus, Krankentransport und Arzneimittel Benchmark innerhalb des Berliner Projektes durch Nutzung des Qualitätssicherungsinstruments RAI Berliner Projekt 27

28 stetige Weiterentwicklung Ganztätige Schnittstellenseminare 2x im Jahr 2011 Neue Konzeption der jährlichen Audits Neue Heilmittelpauschalen (Evaluation in Vorbereitung) Neue ärztliche Pauschalen (Erörterung über weitere Anpassungen in Vorbereitung) Neue Informationsbroschüre und neue Internetseite 2016 Neues Qualitätssicherungsinstrument in der Diskussion Berliner Projekt 28

29 Projektpflege und Wachstum Berliner Projekt 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weiterführende Informationen und Kontaktaufnahme über die Homepage: Berliner Projekt 30

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