RheumaAktiv Sachsen. Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen
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- Karoline Schneider
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1 RheumaAktiv Sachsen Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen Leipzig, 14. Mai 2011 Anja Schemken
2 Versorgungsmanagement als unverzichtbare Aufgabe der AOK PLUS Im Vergleich zur GKV haben die Versicherten der AOK PLUS ein höheres Alter, eine höhere Morbidität, mehr chronische Krankheiten. Das stellt hohe Anforderungen an das Management ihrer Versorgung hinsichtlich der Optimierung des Zusammenwirkens aller an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer, der Erschließung von Potentialen zur Steigerung der Effizienz. Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
3 Kernziele des Versorgungsmanagements Das Versorgungsmanagement (VM) der AOK PLUS sorgt für eine optimierte Versorgung der Versicherten Optimierung der Qualität der Gesundheitsversorgung Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung Gewährleistung einer bedarfsgerechten versichertenzentrierten Versorgung sowie Behebung von Strukturschwächen Ermöglichung einer praktikablen Umsetzung der VM-Programme Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
4 Programm-Portfolio des Versorgungsmanagements PsycheAktiv AugenBlick PLUS DMP Asthma DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung DMP Brustkrebs Hausarztzentrierte Versorgung Hausärztevertrag Gestationsdiabetes Homöopathie für Kinder RheumaAktiv Ulzera/Chronisch venöse Insuffizienz Kopfschmerztherapie PLUS Schmerztherapie Dresden Schmerztherapie Leipzig CARDIO-Integral Häusliche Kardiologie Pflegekardiologie AOK-HerzAktiv DMP koronare Herzkrankheit DMP Diabetes Typ I DMP Diabetes Typ II OSTEOproaktiv Arthroskopie Diabetisches Fußsyndrom Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
5 Vorteile eines Strukturvertrages flächendeckendes, einheitliches Versorgungsangebot in Sachsen Stärkung der Bildung von patientenbezogenen Versorgungsverbunden und Netzwerken besondere Vergütungsformen, z. B. Pauschalen zusätzlich zur Gesamtvergütung (Add-on) Sicherstellungsauftrag der KVen bleibt unberührt vereinfachtes Handling für Ärzte durch Nutzung bekannter Strukturen (z. B. Abrechnung) Strukturvertrag nach 73a SGB V zur qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung von Versicherten, die an rheumatoider Arthritis erkrankt sind, im Freistaat Sachsen zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen zum 1. Januar 2011 Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
6 RheumaAktiv Sachsen Vertragsstruktur AOK PLUS KV Sachsen patientenbezogenes Rheumateam Wahl der Ärzte durch Versicherten Hausärzte Rheumatologen Teilnahmeund Einwilligungserklärung Teilnahmeerklärung Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
7 RheumaAktiv Sachsen Ziele des Vertrages Sicherstellung therapeutischer Standards Frühzeitige Diagnose und Therapie verbesserte Prognose für Lebenserwartung und -qualität koordinierte Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Rheumatologen (Rheumateam) Koordinierung der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln Verbesserung der Adherence der Patienten Arzneimittelmanagement Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen Verringerung der Krankheitsaktivität Erhöhung der Funktionskapazität Steigerung der Lebensqualität Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
8 RheumaAktiv Sachsen Teilnahmevoraussetzungen (Auswahl) Hausärzte Fachärzte Zulassung im Bezirk der KV Sachsen zur hausärztlichen Versorgung Fachärzte für Innere Medizin Mitwirkung und Kooperation innerhalb des Rheumateams jährlich ab Jahr der Teilnahme: 6 25 CME-Punkte in der Rheumatologie in zertifizierten, von der Pharmaindustrie unabhängigen, Veranstaltungen Bereitschaft zur Teilnahme an einer Evaluation Mindestbehandlungszahlen Patienten mit rheumatoider Arthritis u. Patienten mit vertraglich definierten Arzneimitteln Vorhaltung von speziell ausgebildetem Praxispersonal Gewährleitung von Mindestöffnungszeiten von 25 Stunden pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag Verpflichtung zum Einsatz der Vertragssoftware Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
9 RheumaAktiv Sachsen Teilnahmevoraussetzungen für Versicherte Vollendung des 18. Lebensjahres Vorliegen einer gesicherten Diagnose rheumatoide Arthritis schriftliche Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Einschreibung beim Rheumatologen) Wahl eines am Vertrag teilnehmenden Hausarztes und eines am Vertrag teilnehmenden Rheumatologen als patientenbezogenes Rheumateam Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
10 Interventionskonzept Zusammenarbeit im Rheumateam Rheumatologe Frühzeitige Überweisung zum Rheumatologen mit Screeningbogen Fortführung der Therapie Veranlassung von Leistungen gemäß Behandlungsplan jährlicher Medikations-Check ab 10 verschiedenen verordneten Wirkstoffen Hausarzt Patient zeitnahe Terminvergabe innerhalb von 14 Tagen bis max. 6 Wochen Diagnosesicherung Aufklärung über Erkrankung Festlegung der Therapieziele und des Behandlungsplanes mit Patienten Festlegung der Arzneimitteltherapie vollständige Erhebung und Dokumentation und Weiterleitung vertraglich definierter Daten Fallbesprechungen zwischen Hausarzt und Rheumatologe Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
11 Qualitätssicherung Messen der Entwicklung von Lebensqualität (SF 36) Funktionskapazität (FFbH) Krankheitsaktivität (DAS 28) Evaluation des Vertrages 24 Monate Beobachtungszeitraum Messung der Erreichung der Vertragsziele Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
12 Ausblick Vertragskommission Weiterentwicklung des Vertrages Prüfung der Implementierung vorliegender Leitlinien nächste Schritte Umsetzung des Vertrages: Einschreibung Rheumatologen, Hausärzte, Versicherte Implementierung von Patientenschulungen Kongress des BDRh, Leipzig, 14. Mai
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