Raiffeisenbank Reutte Offenlegung gemäß 26 BWG / 2012
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- Elsa Frei
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1 Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Daten bildet die Offenlegungsverordnung (OffV), BGBl. II, Nr. 375/2006 idf BGBl. II Nr. 462/2011. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien ( 2 Z 1 bis 4 und 5 Z 1 OffV) Die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m. b. Haftung gehört der Raiffeisen Bankengruppe Tirol an. Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe Österreichs mit rund 540 lokal tätigen Raiffeisenbanken, acht regional tätigen Landesbanken und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbanken sind als selbständige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet. Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Im Konzern Raiffeisenbank Reutte und damit auch bei der Raiffeisenbank Reutte reg.gen.m.b.h. werden zusätzlich auf die spezifischen Anforderungen abgestimmte Systeme und Verfahren eingesetzt. Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen. An den nachfolgenden Einrichtungen hat sich auch die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. angeschlossen: Solidaritätsverein der Tiroler Raiffeisen-Geldorganisation Die Raiffeisenbanken der RBG Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritätsverein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten. Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Diese Gemeinschaft aus teilnehmenden Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) und der Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur Höhe der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen bei und Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabhängig von der Höhe. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Tirol auf Landesebene und andererseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) auf Bundesebene. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die Kunden. Einlagensicherungseinrichtungen der RBG Österreich Die Mitgliedsinstitute der RBG Tirol sind gemeinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol egen Mitglied der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gemäß 93, 93a und 93b BWG dar. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG Österreich ein entsprechendes Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchführt. Seite 1 von 11
2 Aufgrund der Größenstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Tirol das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch. Risikomanagement Risikostrategie Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Ein starkes, alle Bereiche umfassendes Risikobewusstsein und eine entsprechende Risikokultur, insbesondere durch transparente Informationen und durch den Einsatz adäquater Instrumente, werden gefördert und sind für den Geschäftserfolg unerlässlich. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können. Vor allem sind Sachverhalte, die operationelle Risiken beinhalten können, dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen, um Verbesserungen in die Wege leiten zu können. Die Aufnahme neuer Geschäftsfelder sowie die Einführung von neuen Produkten und Dienstleistungen sowie das Erschließen neuer Märkte erfolgt anhand des definierten Neue Produkte, Dienstleistungen, Märkte Prozess. Darin enthalten ist auch eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken. Als traditionelle Genossenschaftsbank bezieht die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. den genossenschaftlichen Förderauftrag und ihre starke regionale Verankerung sowohl in ihre strategischen Überlegungen als auch in ihre operative Tätigkeit laufend mit ein. Für die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. wurde auf Basis einer vorab vorgenommenen Risikoinventur eine ausführliche Risikostrategie erstellt. Neben den risikopolitischen Grundsätzen werden die einzelnen Risikoarten hinsichtlich ihrer Risikoausprägung eingestuft. Anhand der Punkte Definition, Einschätzung des jeweiligen Risikos, Strategie, Messverfahren, Limitierung, Berichtswesen, Dokumentation und Anmerkungen werden die einzelnen Risiken und der Umgang mit ihnen umfangreich dargestellt. In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen für die Risikobelastung festgelegt. Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Risikotragfähigkeit Bei der Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung konzernweit dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven) der Bank alle maßgeblichen Risiken, die nach gängigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Prämissen auch im unwahrscheinlichen Fall ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken. Seite 2 von 11
3 Risikosteuerung, -überwachung Die Geschäftsleiter der Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. sind gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements. Grundsätzlich besteht das Ziel, dass alle Risiken im Konzern und damit für alle Einzelinstitute zentral gemessen und gesteuert werden. Dieses Ziel ist bereits weitgehend erreicht worden. Die Abteilung Finanzmanagement erstellt mindestens vierteljährlich einen Risikoreport für das Unternehmen, in dem die Risikotragfähigkeit und die Limitauslastung bei den einzelnen Risikoarten enthalten sind. Die Daten hierzu werden selbst erhoben bzw. von den Konzerntöchtern zugespielt. Für die einzelnen Risiken werden Limite definiert. Im mindestens vierteljährlich erstellten Risikoreport wird die Auslastung dieser Limite dargestellt. In der Regel erfolgt diese Darstellung mit Hilfe einer Ampel, um anhand der unterschiedlichen Farben (rot, gelb, grün) die Bedeutung schneller einschätzen zu können. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt in der Regel in monatlichen Abständen. In einzelnen Besprechungskreisen (z. B. Round Table Marktpreis, Kredit, OCE) werden die Ergebnisse regelmäßig besprochen und Steuerungsreaktionen erarbeitet. In den regelmäßigen Vorstands-/Geschäftsleitersitzungen werden soweit notwendig die Steuerungsmaßnahmen diskutiert und beschlossen. Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird für nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale Höhe der Ausnutzung der Risikotragfähigkeit wird laufend überwacht. Organisatorischer Aufbau Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart organisiert, dass Interessenskonflikte möglichst vermieden werden. Die Vorgaben der FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft werden sinngemäß angewandt. Durch regelmäßige Ausbildungsmaßnahmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. Sämtliche für das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgfältig dokumentiert in Handbüchern vor. Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Konzerninnenrevision eine essentielle Funktion zukommt. Die wesentlichsten Risiken der Raiffeisenbank Reutte reg. Gen.m.b.H. Kredit-/Adressrisiko Das Kredit-/Adressrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kredit-/Adressrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, Ländern und Konzentrationen (insbesondere bei Fremdwährungsgeschäften) ermittelt. Für die Beurteilung der Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von der Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Die Risikomessung erfolgt für den Normal- und den Problemfall und spiegelt das Portfolio der Raiffeisenbank wider. Seite 3 von 11
4 Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko liegt in möglichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben können. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grundsätzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG Tirol. Marktrisiko Die Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Währungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelmäßig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt. Für die Risikomessung werden sowohl die gemeinsam in der RBG entwickelten Methoden als auch spezifisch auf das Geschäftsmodell des Konzerns Raiffeisenbank Reutte ausgerichtete Verfahren sonstiger Anbieter eingesetzt. Die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. ist bis heute kein Handelsinstitut gem. 22 n-q ivm. 73 Abs. 4 BWG. Da keine wesentlichen offenen Devisenpositionen vorhanden sind, besteht nahezu kein Währungsrisiko. Weiters besteht kein Marktrisiko aus derivativen Produkten, da diese nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Derivative Kundengeschäfte werden zur Gänze durch entsprechende Gegengeschäfte geschlossen. Das Marktrisiko der Raiffeisenbank beschränkt sich somit auf das Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko aus Wertpapieren. Zinsänderungsrisiko im Bankbuch Das Zinsänderungsrisiko ist die Gefahr, aus Veränderungen der Marktzinssätze Verluste zu erleiden. Zinsänderungen haben Auswirkungen auf zinssensitive Aktiva, Passiva und außerbilanzmäßige Finanzgeschäfte der Bank (z. B. Kredite, Depots, Pfandbriefe, Zinsderivate). Risiken aus Geldmarkt(nahen-)fondsanteilen werden ebenfalls im Rahmen des Zinsänderungsrisikos behandelt. Die Messung erfolgt mit dem Value at Risk-Modell Moderne historische Simulation unter Einsatz der entsprechenden Programme der Firma Gillardon. Die entsprechenden Parameterdefinitionen sind im Parameterhandbuch Gesamtbanksteuerung schriftlich definiert. Entsprechend der BASEL II Vorgabe wird die Wertänderung des aktuellen Barwertes bei einem Zinsschock von +/- 200 BP (je nach dem, auf welche Zinsveränderung der zugrunde liegende CF negativ reagiert) gemessen. Es wird eine Parallelverschiebung der aktuellen Zinsstruktur um +/- 200 BP unterstellt. Als Planungshorizont gilt overnight, d. h. 1 Tag Haltedauer. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig und zeitgerecht erfüllen zu können. Durch die gesetzliche Liquiditätsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG (Raiffeisen- Landesbanken als Liquiditätsgeber) wird dieses Risiko für die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. im Rahmen der Früherkennung erfasst. Operationelles Risiko Nach Basel II sind operationelle Risiken die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Operationelle Risiken sind ebenfalls mit entsprechend ausreichendem Eigenkapital zu unterlegen und in den Prozess ganzheitliches Risikomanagement zu integrieren. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsamer Notfallkonzepte wird nach Möglichkeit die Hin- Seite 4 von 11
5 tanhaltung operationeller Risiken erreicht. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. alle üblichen Einrichtungen/Vorkehrungen wie Tresore, Zutrittskontrollen, Schließanlagen, Notstromversorgung, Rauchmelder, Stahlschränke, Notausgänge, Notbeleuchtungen, Überwachungskameras, Unfallverhütungsvorschriften, ausgebildete Ersthelfer usw. getroffen hat. Von Vorstand/Geschäftsleitung der Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. werden in regelmäßigen Abständen Risikoeinschätzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgeführt und wesentliche Schadensfälle dokumentiert. Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß 22 j BWG angewandt. Sonstige Risiken Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse berücksichtigt. Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3 Z 1 bis 4 OffV) Die Informationen werden bereits im Jahresabschluss dargestellt bzw. finden betreffend Konsolidierung keine Anwendung. Eigenmittelstruktur ( 4 OffV) Die Verzinsung der Geschäftsanteile erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Satzung der Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h und der Beschlüsse der genossenschaftsrechtlich zuständigen Organe. Hinsichtlich der weiteren gemäß 4 Z 1 OffV zu veröffentlichenden Angaben (sektorintern emittierte Eigenmittelbestandteile) wird die Ausnahmebestimmung gemäß 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, weil eine Auslassung die Einschätzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information stützt, nicht ändern oder beeinflussen würde. Darstellung der Eigenmittelstruktur Euro Eingezahltes Kapital ,00 Fonds f. allg. Bankrisiken 0,00 Kapitalrücklagen 0,00 Gewinnrücklagen ,99 Haftrücklagen ,93 Sonstige Rücklagen - Immaterielles Vermögen ,15 - Reinverlust 0,00 Euro Kernkapital ,77 Stille Reserven gem. 57 Abs 1 BWG ,00 Ergänzungskapital 0,00 Nachrangkapital 0,00 Neubewertungsreserven ,69 Haftsummenzuschlag ,00 Kurzfristiges nachrangiges Kapital 0,00 0,00 Ergänzende Eigenmittel ,69 0,00 0,00 - Abzüge gemäß 23 Abs 14 Z 8 BWG 0,00 Seite 5 von 11
6 Gesamtsumme aller EIGENMITTEL ( 4 Z 5 OffV) ,46 8 % der gewichteten Forderungsbeträge ( 5 Z 2 OffV) Der Betrag von 8 % der gewichteten Forderungsbeträge in Höhe von ,58, setzt sich wie folgt zusammen: 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Forderungsklasse des Kreditrisiko- Standardansatzes gem. 22a Abs 4 BWG Bemessungsgrundlage Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 108,48 Forderungen an regionale Gebietskörperschaften 166,63 Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ,71 ohne Erwerbscharakter im Besitz von Körper- schaften Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Forderungen an internationale Organisationen 0,00 Forderungen an Institute ,85 Forderungen an Unternehmen ,67 Retail-Forderungen ,73 Durch Immobilien besicherte Forderungen 0,00 Überfällige Forderungen ,32 Forderungen mit hohem Risiko 0,00 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 Verbriefungspositionen 0,00 Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen 0,00 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen 2.979,60 Sonstige Posten ,59 Summe ,58 Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis stellt sich wie folgt dar ( 5 Z 4-5 OffV): 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Bemessungsgrundlage ,58 Mindesteigenmittelerfordernis für alle Risikoarten des Handelsbuches gem. 22o Abs 2 BWG 0,00 Mindesteigenmittelerfordernis für das Warenpositionsrisiko und das Fremdwährungsrisiko, einschließlich 0,00 des Risikos aus Goldpositionen Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gem. 22 i (Basisindikatoransatz) ,00 Gesamtes Eigenmittelerfordernis ,58 Kontrahentenausfallrisiko ( 6 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß 6 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, weil eine Auslassung die Einschätzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information stützt, nicht ändern oder beeinflussen würde. Seite 6 von 11
7 Definitionen für Rechnungslegungszwecke ( 7 Abs 1 Z1 OffV) Für Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufvermögen Anwendung. Beschreibung der Methoden für die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen ( 7 Abs 1 Z 2 OffV) Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Für einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt. In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere, jedoch hinsichtlich der Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintrittes unbestimmte Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Weitere Angaben zum Kredit- und Verwässerungsrisiko ( 7 Abs 1 Z 3 bis 8 OffV) Es werden hinsichtlich der offen zu legenden Angaben gemäß 7 Abs 1 Z 3 bis 8 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umstände wie der Größe, des Umfangs der Geschäfte und des Tätigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschwächt werden würde. Darstellung der Entwicklung der Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen ( 7 Abs 1 Z 9 OffV) sowie der vorgenommenen Wertaufholungen Direktabschreibungen ( 7 Abs 3 OffV) Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Für einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt. Text Stand Zuweisung Auflösung Stand Einzelwertberichtigungen , , , ,00 Gruppenweise Einzelwertberichtigungen ,00 0, , ,00 Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Wertaufholungen wurden in Höhe von EUR ,48 und direkte Forderungsabschreibungen in Höhe von EUR ,16 vorgenommen ( 7 Abs 3 OffV). Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ( 8 OffV) Im Bedarfsfall können die Ratings aller gemäß 21b BWG von der FMA anerkannten Rating-Agenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen werden. Es wird diesbezüglich auf die Liste der FMA gemäß 69 b BWG verwiesen. Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der FMA-Verordnung ( 22a Abs. 7 BWG). Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben von 32 Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt ( 8 Z 3 OffV). Seite 7 von 11
8 Zuordnung der Forderungswerte gemäß 8 Z 5 OffV Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß 8 Z 5 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umstände wie der Größe, des Umfangs der Geschäfte und des Tätigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschwächt werden würde. Operationelles Risiko ( 12 OffV) Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß 22 j BWG angewandt. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches ( 13 OffV) Beschreibung der Beteiligungsziele ( 13 Z 1 OffV) Die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. hält Beteiligungen an der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, der Raiffeisenbanken Tirol Kast GmbH, der Bankhaus Bauer AG (Stuttgart Deutschland), der Bankhaus Jungholz AG (St. Gallen Schweiz), der Bankhaus Jungholz International Private Banking AG i. L., der Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol reg.gen.m.b.h und der Raiffeisen Tirol Ergänzungskapital reg.gen.mbh. Es handelt sich dabei um strategische Beteiligungen im Rahmen der Raiffeisen Bankengruppe als auch Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Weiters ist die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. strategisch an folgenden Unternehmen beteiligt: Reuttener Seilbahnen GmbH&CoKG, Reuttener Seilbahnen GmbH, Tannheimer Bergbahnen GmbH&CoKG, Innovationszentrum Reutte GmbH&CoKG, Innovationszentrum GmbH, Außerferner Musical GmbH&CoKG, Moosberglift Weißenbach GmbH&CoKG, Börse Düsseldorf AG und Society of World (Swift). Beschreibung der Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden ( 13 Z 2 OffV) Die Beteiligungen an juristischen Personen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn auf Grund anhaltender Verluste, eines verringerten Eigenkapitals und/oder eines verminderten Ertragswertes eine Wertminderung eingetreten ist, die voraussichtlich von Dauer ist. Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach der Spiegelbildtheorie bewertet. Der Zufluss/Abfluss der Ergebnisse der Personengesellschaft erfolgt mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Bekanntgabe der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen ( 13 Z 3 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß 13 Z 3 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen da auf Grund besonderer Umstände wie der Größe, des Umfangs der Geschäfte und des Tätigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschwächt werden würde. Bekanntgabe kumulativ realisierter Gewinne oder Verluste aus Verkäufen sowie die Summe der nicht realisierten Gewinne oder Verluste aus Beteiligungen ( 13 Z 5 und 6 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß 13 Z 5 und 6 Offenlegungs- VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umstände wie der Größe, des Umfangs der Geschäfte und des Tätigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschwächt werden würde. Seite 8 von 11
9 Schlüsselannahmen bezüglich Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit und des Anlegerverhaltens bei unbefristeten Einlagen ( 14 Z 2 OffV) Bezüglich der Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit sind Regelungen in den Kreditverträgen vorgesehen. Bei den unbefristeten Einlagen wird die Gleitzinsmethode mit empirisch ermittelten Mischungsverhältnissen angewandt. Zinsrisiken aus der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor Fälligkeit können durch Vorfälligkeitsentschädigungen eingepreist werden. Schwankungen bei relevanten Messwerten infolge Auf- und Abwärtsschocks ( 14 Z 3 OffV) Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelmäßig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abwärtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten. Vergütungspolitik und praktiken ( 15 a OffV) Die Raiffeisenbank Reutte registrierte Genossenschaft m.b.h. hat eine Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der in der Anlage zu 39b BWG genannten Grundsätzen festgelegt. Das Vergütungsmanagement im Rahmen des Personalmanagements erfolgt gegenüber den Mitarbeitern durch den Vorstand bzw. die Geschäftsleitung unter Einbindung des Aufsichtsrates, bzw. gegenüber dem Vorstand bzw. der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat. Bei der Umsetzung der Vergütungspolitik wurden das Gutachten vom von Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH und das Rundschreiben der FMA zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik und - Praktiken zugrunde gelegt. Eine Überprüfung der Umsetzung der Grundsätze erfolgt jährlich durch den Aufsichtsrat. Die Gestaltung der Vergütung erfolgt in der Raiffeisenbank Reutte reg. Gen.m.b.H. nach den Kriterien Interne Verteilungsgerechtigkeit, Personalmarktgerechtigkeit und Unternehmenserfolgsgerechtigkeit. Die Vergütung der Mitarbeiter kann neben einem fixen auch abhängig von der Funktion einen zusätzlichen variablen Gehaltsteil beinhalten und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: - kollektivvertragliches Gehaltsschema - starre sowie valorisierbare Zulagen - außertourliche kollektivvertragliche Schemavorrückungen - Leistungs- und Erfolgsorientierte Vergütungszahlen bei Erreichung der in den Balanced Score Cards vereinbarten Zielen. - Leistungsunabhängige Prämien (zb Jubiläen, besondere Anlässe) Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die über das vom Kreditinstitut tolerierte Maß hinausgehen. Bei der variablen Vergütung werden sowohl die Leistung des betreffenden Mitarbeiters (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) als auch der Erfolg der jeweiligen organisatorischen Einheit als auch das Gesamtergebnis des Kreditinstitutes berücksichtigt. Die jeweilige Höhe der zur Auszahlung gelangenden variablen Vergütung richtet sich nach dem Erfüllungsgrad der in den Blanced Score Cards vereinbarten Zielen. Hierbei werden Ziele in den Kategorien finanzwirtschaftliche Perspektive, Kundenperspektive, Prozessperspektive und Lern- /Entwicklungsperspektive festgelegt. Somit ist die Zielarchitektur entsprechend ausgewogen und nachhaltig gestaltet. Die Vergütungspolitik ist darauf gerichtet die persönlichen Zielsetzungen der Mitarbeiter an die langfristigen Interessen der Bank anzupassen und ein angemessenes Verhältnis der fixen und variablen Gehaltsbestandteile zu gewährleisten. Seite 9 von 11
10 Die gesamte variable Vergütung schränkt die Fähigkeit des Kreditinstitutes zur Verbesserung seiner Eigenmittelausstattung nicht ein. In der Raiffeisenbank Reutte reg. Gen.m.b.H bestehen mit 115 MitarbeiterInnen Vereinbarungen über eine variable Vergütung. Diese MitarbeiterInnen haben auf Basis des Verhältnisses der eingeräumten Einzelpouvoirs zu den anrechenbaren Eigenmitteln keinen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank. Die variablen Beträge bewegen sich zwischen 650,-- und maximal ,--. Das Verhältnis zwischen den fixen und variablen Bezügen ist ausgewogen. Der Anteil der variablen Vergütung darf maximal 21 % des fixen Entgelts betragen. Somit garantiert allein das Fixgehalt jedem Mitarbeiter einen adäquaten Lebensstil. Im Jahresabschluss 2012 war es nicht erforderlich für die variable Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Rückstellung zu bilden. Auf Grund der Größenordnung des Kreditinstitutes und der Tatsache, dass keine übertragbaren Wertpapiere ausgegeben werden, die an einem geregelten Markt gemäß 1 Abs 2 des Börsegesetzes 1989 zugelassen sind, entfallen die quantitativen Informationen bezüglich der Kategorie Geschäftsleiter. Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten ( 17 Z 2 OffV) Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des 22h anerkannten Sicherheiten herangezogen. Die Sicherheiten werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften bewertet und verwaltet. Die Darstellung der wesentlichen Kategorie Immobiliensicherheiten erfolgt im Rahmen der Zuordnung zur Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Forderungen lt. 22 a Abs. 4 Z 9 BWG. Hypotheken werden dann als Sicherheit angesetzt, wenn der Marktwert des Besicherungsobjektes zumindest alle drei Jahre auf Werthaltigkeit überprüft wurde, es sei denn, die Marktsituation würde eine frühere Neubewertung erfordern. Bei Gewerbeimmobilien ist aufgrund der Solv-Verordnung 103 ab der Marktwert jährlich zu überprüfen. Sparund Termineinlagen in Euro werden in Höhe der Einlage angerechnet, jene in Fremdwährungen mit einem Abschlag in Höhe der Schwankungsbreiten der Währungen. Weiters werden bei der Anrechnung Laufzeitinkongruenzen beachtet. Wertpapiere werden mit dem Kurswert abzüglich eines Abschlages, der sich an der Wertpapierart orientiert, berücksichtigt. Neben Garantien im Rahmen öffentlicher Förderstellen werden auch private Garantiegeber, deren Kreditwürdigkeit sorgfältig überprüft wird, als Sicherheit angenommen. Als Deckungswert wird ein individueller, vorsichtiger Ansatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Bürgen ermittelt. Beim Bürgen wird daher analog zur Vorgangsweise beim Kreditnehmer die Kreditfähigkeit geprüft. Bürgschaften innerhalb wirtschaftlicher Einheiten bleiben außer Ansatz. Bürgschaften, Kreditbesicherungsgarantien und harte Patronatserklärungen werden in der Sicherheitenbewertung gleich behandelt. Die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten wird einmal jährlich geprüft. Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen ( 17 Z 3 OffV) Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von der Raiffeisenbank angenommen: dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsgüter und Eigentumsvorbehalt; persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Garantien und Zessionen; finanzielle Sicherheiten wie verpfändete Sparbücher und Wertpapierdepots. Seite 10 von 11
11 Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten und deren Kreditwürdigkeit ( 17 Z 4 OffV) Die Raiffeisenbanken ziehen zur Kreditrisikominderung Garantien im Rahmen öffentlicher Förderstellen heran. Private Garantiegeber werden nur nach sorgfältiger Prüfung der Kreditwürdigkeit akzeptiert. Informationen gemäß 17 Z 5 bis 7 Offenlegungsverordnung Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung (Z 5) und Auflistungen der Forderungen nach den in Z 6 und Z 7 angeführten Kriterien Es werden hinsichtlich der offen zulegenden Angaben gemäß 17 Z 5, 6 und 7 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umstände wie der Größe, des Umfangs der Geschäfte und des Tätigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschwächt werden würde. Seite 11 von 11
Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt.
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