Offenlegungsbericht. zum 31. Dezember nach 26a KWG a.f. i.v.m. 319 ff. SolvV
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- Chantal Huber
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1 Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 nach 26a KWG a.f. i.v.m. 319 ff. SolvV
2 Offenlegungsbericht Grundlagen Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken ( 322 SolvV) Strategie und Prozesse Struktur und Organisation der Risikosteuerung Art und Umfang der Risikoberichterstattung Überwachung der laufenden Wirksamkeit Angaben zum Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute ( 327 SolvV) Definition von in Verzug und notleidend Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Quantitative Angaben Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen ( 328 SolvV) Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko ( 330 SolvV) Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko ( 331 SolvV) Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch ( 333 SolvV) Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung für KSA- und IRBA-Positionen ( 336 SolvV) Offenlegungsanforderungen der 329, 335, 337 SolvV Impressum
3 1 Grundlagen Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt die MainFirst Bank AG (im Folgenden auch Bank, MainFirst oder Gesellschaft genannt) die Offenlegungsanforderungen nach 26a Abs. 1 KWG a.f. in Verbindung mit 319 bis 337 SolvV zum Stichtag 31. Dezember Der Bericht gibt die in den 319 ff. SolvV geforderten Inhalte über die regulatorischen Rahmenbedingungen, das Risikoprofil und das Risikomanagementsystem für die Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 wieder. 2 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken ( 322 SolvV) 2.1 Strategie und Prozesse Die MainFirst Bank AG verfügt über ein umfassendes Risikomanagement, das im Risikohandbuch und begleitenden Richtlinien dokumentiert ist. Die Ausgestaltung des Risikomanagements bestimmt sich durch unsere Geschäftsstrategie. Die Geschäftsstrategie umfasst primär auf die Erzielung von Provisionserträgen aus dem Kundengeschäft. Die Geschäftsstrategie wird jährlich vom Vorstand überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, im Bedarfsfall erfolgen auch unterjährige Anpassungen. Strategieänderungen werden mit dem Aufsichtsrat erörtert und abgestimmt. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie erarbeitet, die insbesondere die Maßnahmen der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten umfasst. Die Risikostrategie wird, genau wie die Geschäftsstrategie, mindestens jährlich überprüft und angepasst. 2.2 Struktur und Organisation der Risikosteuerung Die Verantwortung für die Risikosteuerung liegt beim Vorstand der Bank. Mögliche Maßnahmen der Risikosteuerung zielen auf die Vermeidung, Verminderung, Diversifizierung bzw. Überwälzung von Risiken. In der Bank werden täglich Kontrollen im Rahmen der Risikoüberwachung durchgeführt, von deren Ergebnis der Vorstand bei Prüfungsfeststellungen umgehend unterrichtet wird. Das Risikoreporting, die Analyse der Risiken sowie die Festlegung ergänzender Risikosteuerungsmaßnahmen erfolgt durch den Vorstand ggf. unter Einbeziehung der Fachbereiche. 3
4 Die Interne Revision prüft zudem in regelmäßigen Intervallen die Wirksamkeit und Angemessenheit der implementierten Risikosteuerungsmaßnahmen. Adressenausfallrisiken Als Adressenausfallrisiko werden mögliche Verluste oder Wertminderungen aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung von Schuldnern oder Kontrahenten definiert. Die MainFirst übt kein Kreditgeschäft im klassischen Sinne aus. Unter dem Adressenausfallrisiko wird primär das Risiko, das die Gegenpartei eines Handelsgeschäfts ausfällt, verstanden. Hierbei wird zwischen Wiedereindeckungs- und Settlementrisiken unterschieden. Jedem Kontrahenten bzw. Kunden wird durch den Vorstand der Bank ein individuelles Risikolimit eingeräumt. Die Limite werden regelmäßig überprüft. Die Limitausnutzung wird systemseitig arbeitstägig überprüft und dem Vorstand vorgelegt. Limitüberschreitungen sind vom Vorstand zu genehmigen. Zur Reduzierung der Kontrahentenrisiken werden Geschäfte grundsätzlich mit institutionellen Kunden unter dem Abwicklungsgrundsatz Zahlung gegen Lieferung geschlossen. Abweichende Geschäfte auf der Basis Zahlung frei von Lieferung bzw. Lieferung frei von Zahlung finden nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch den Vorstand statt. Die Anlage von Eigenmitteln dient im Wesentlichen der Unterlegung von Geschäftsvorfällen im Wertpapiergeschäft (Collateral). Bei der Auswahl der Partnerbanken wird auf deren einwandfreie Bonität geachtet, die auf Basis öffentlicher Informationen regelmäßig überprüft wird. Zudem wird die Liquidität auf mehrere Partner verteilt. Marktpreisrisiken Als Marktpreisrisiken werden potenzielle Verluste aufgrund der für die eigene Position (Eigenhandel) ungünstigen Veränderung von Marktpreisen definiert. Eigenhandelsgeschäfte werden in geringem Umfang zur Abdeckung der aus den Kundengeschäften resultierenden Anforderungen sowie zur taktischen bzw. strategischen Positionsnahme und zur Absicherung bestehender Marktrisiken eingegangen. Die MainFirst Bank ist ein Handelsbuchinstitut im Sinne des KWG a.f. Zum 31. Dezember 2013 bestanden keine Handelspositionen. Für die Steuerung der mit dem Handelsgeschäft verbundenen Risikopositionen und für die Analyse der mit ihnen verbundenen Verlustpotenziale sind der Vorstand und die 4
5 Abteilungsleiter zuständig. Die Überwachung erfolgt durch das Risikomanagement der Bank sowie die Abteilung Controlling. Zur Risikolimitierung der Marktpreisrisiken wurden vom Vorstand Limite (Handelsbuchgesamtlimit, Positionslimit) sowie Kontrahentenlisten genehmigt, deren Einhaltung fortlaufend überwacht wird. Liquiditätsrisiken Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig und ausreichend nachkommen kann. Liquiditätsrisiken sind nur von untergeordneter Bedeutung. Die Bank ist überwiegend durch Eigenmittel refinanziert; wesentliche Zahlungsverpflichtungen weisen durch variable Elemente eine hohe Flexibilität auf; andere Zahlungsverpflichtungen sind durch langfristige Vertragsausgestaltungen ausreichend prognostizierbar. Zur Sicherung ausreichender Liquidität wird neben einem ausreichenden Bestand von Tages- und Termingeldanlagen börsengängige, festverzinsliche Wertpapiere, die bei der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main, beliehen werden können, vorgehalten. Zur Steuerung erfolgt arbeitstäglich eine Disposition der Zahlungseingänge und -ausgänge inklusive der täglichen Abstimmung der Geschäftsvorfälle im Kunden- und Eigenhandel mit unseren Abwicklungspartnern. Operationelle Risiken Die Bank definiert operationelle Risiken als Risiken im Personalbereich, IT-Risiken, Katastrophenrisiken sowie Risiken aus Bearbeitungsfehlern. Die regelmäßige Überprüfung der operativen Risiken obliegt dem Vorstand. Die Steuerung der Risiken im Personalbereich erfolgt durch eine Personalbedarfsplanung und die gezielte Auswahl unserer Mitarbeiter. IT-Risiken ergeben sich insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit von Hard- oder Software. Diesen Risiken begegnen wir durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen wie das Einrichten von Backup-Centern und den Abschluss von Service- und Wartungsvereinbarungen. Wir verfügen über Notfallpläne im Rahmen unseres Business Continuity Management (BCM). Risiken aus der Auslagerung von Teilbereichen der IT- Infrastruktur werden durch die sorgfältige Auswahl der Partner, eindeutige Leistungs- und Service-Level Vereinbarungen sowie die fortlaufende Überprüfung der Partner begrenzt. 5
6 Drohende Elementarschäden aufgrund externer Einflüsse sind, soweit möglich, versichert. Für Notfall- und Katastrophensituationen bestehen Alarm- und Räumungspläne sowie Arbeitsplätze in einem Notfallrechenzentrum. Operationelle Risiken in den Bereichen Wertpapierhandel und Asset Management wird durch umfangreiche interne und externe Prüfungs- und Abstimmungshandlungen (Bestandskontrollen, Stornokontrollen) begegnet. Risiken beim Clearing und Settlement von Wertpapiergeschäften entstehen durch verzögerte oder fehlerhaft ausgeführte Wertpapiertransaktionen. In den Richtlinien der Bank sind Abstimmungs- und Prüfungshandlungen verankert, um mögliche Schäden weitgehend ausschließen zu können. Zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Anrechnungsbetrages für das operationelle Risiko wird der Basisindikatoransatz (BIA) angewandt. Sonstige Risiken Über die vorgenannten Risiken hinaus sind wir strategischen Risiken, Reputations- oder Rechtsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden fortlaufend überwacht und im Rahmen der Risikoinventur bewertet. 2.3 Art und Umfang der Risikoberichterstattung Die Risikoberichterstattung erfolgt auf täglicher und monatlicher Basis. Der Vorstand wird täglich über Limitauslastungen und Limitüberschreitungen im Eigenhandel in Aktien und bei Kontrahentenrisiken sowie über Handelsverluste bzw. Handelsfehler informiert. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung wird ein Monthly Controller Report für den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt, der u. a. eine Risikoanalyse mit Informationen und Einschätzungen zu den verschiedenen Risikoarten enthält. Die Risikoanalyse ist regelmäßig Gegenstand der Aufsichtsratssitzung. 2.4 Überwachung der laufenden Wirksamkeit Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements sind der Vorstand und spezialisierte Risikomanager verantwortlich. Diese analysieren fortlaufend die Risikolage, die Wirksamkeit der Überwachungsinstrumente und treffen ggf. Entscheidungen zur Risikominimierung. Die Interne Revision prüft zudem in regelmäßigen Zeitabständen die Wirksamkeit und Angemessenheit der implementierten Risikosteuerungsmaßnahmen. 6
7 3 Angaben zum Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegungsanforderungen beziehen sich auf die MainFirst Bank AG. Die Bank stellt innerhalb der MainFirst-Gruppe das oberste Unternehmen dar, das in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt. Die MainBlue Asset Management S.à r.l., Luxemburg, steht im alleinigen Anteilsbesitz der Bank und wird aufsichtsrechtlich über die Abzugsmethode berücksichtigt. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die MainFirst Bank AG ist eine inhabergeführte Bank, deren Aktien von der MainFirst Holding AG, Zürich, gehalten werden. Als Eigenmittel standen der Bank zum 31. Dezember 2013 (nach Feststellung des Jahresabschlusses) EUR 29,8 Mio. zur Verfügung. Sie setzen sich wie folgt zusammen: (TEUR) Eingezahltes Kapital Gesetzliche Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen Gewinnvortrag Bilanzielles Eigenkapital Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß 340g HGB Abzüglich immaterielle Anlagewerte Abzüglich Beteiligung gemäß 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KWG a.f Kernkapital/Haftendes Eigenkapital/Eigenmittel Das bilanzielle Eigenkapital der MainFirst Bank AG bemisst sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und entspricht den Angaben im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelkomponenten ergeben sich aus den Regelungen des Kreditwesengesetzes. Abzugsposten vom Kernkapital betreffen immaterielle Vermögensgegenstände sowie die Beteiligung an der MainBlue Asset Management S.à r.l. 7
8 5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Die Eigenmittelausstattung der Bank wird für bankaufsichtsrechtliche Zwecke nach den Vorschriften der SolvV beurteilt. Wir sind ein Handelsbuchinstitut im Sinne von 1a Abs. 1 Satz 1 KWG a.f. und haben gemäß 2 Abs. 1 SolvV i. V. m. 2 Abs. 2 und 3 SolvV die Eigenkapitalanforderungen für Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationale Risiken sicherzustellen. Die Eigenmittelanforderungen der SolvV wurden während des Geschäftsjahrs stets eingehalten. Zum 31. Dezember 2013 bestanden eine Eigenkapitalquote/Gesamtkennziffer von 32,6 % (Untergrenze 8,0 %). (TEUR) Risikogewichtete Positionswerte x 8,0 % = Eigenkapitalanforderungen für Adressenausfallrisiken Eigenmittelanforderungen für Marktpreisrisiken Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken = Eigenmittelanforderung gesamt Anrechenbare Eigenmittel Überschuss der Eigenmittel Kernkapitalquote (Mindestquote 4,0 %) 32,6% 34,0% Eigenkapitalquote (Mindestquote 8,0 %) 32,6% 34,0% Gesamtkennziffer (Mindestquote 8,0 %) 32,6% 34,0% Die Eigenkapitalanforderungen aus Adressenausfallrisiken wird nach dem Kreditrisiko- Standardansatz (KSA) gemäß 24 SolvV berechnet. Marktpreisrisiken werden gemäß dem Standardansatz, operationelle Risiken gemäß dem Basisindikatorenansatz (BIA) ermittelt. 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Aus derivativen Positionen entstehen neben Marktrisiken auch Adressenausfallrisiken, wenn eine Forderung gegenüber dem Kontrahenten in Form von positiven Marktwerten besteht. Die positiven Marktwerte sind die Aufwendungen, die uns für den Ersatz der ursprünglich geschlossenen Kontrakte durch wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte entstehen würden. Die positiven Marktwerte geben daher das maximale, potentiell kontrahentenbezogene Adressenausfallrisiko vor anrechenbaren Sicherheiten und der Ausübung von Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) an. 8
9 Für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Anrechnungsbeträge für das Adressenausfallrisiko aus derivativen Positionen werden die Kreditäquivalenzbeträge nach der Marktbewertungsmethode verwendet. Sowohl bei den regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung wird auf die Berücksichtigung risikoreduzierender Techniken verzichtet. Zum 31. Dezember 2013 bestanden keine aktien- und indexbezogene Derivatepositionen (2012: keine). 7 Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute ( 327 SolvV) 7.1 Definition von in Verzug und notleidend Ein Kreditnehmer ist ab dem Tag im Verzug, ab dem die geschuldete Leistung nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurde. In Verzug ist nur der Betrag, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erbracht wurde. Forderungen werden als notleidend angesehen, wenn sie mehr als 90 Tage überfällig sind oder andere Indikatoren darauf hinweisen, dass die Rückführung gefährdet ist. 7.2 Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die MainFirst Bank AG übt kein Kreditgeschäft im engeren Sinne aus und hat daher auf die Definition von Verfahren zur Bildung von Risikovorsorgen verzichtet. Sofern erforderlich, werden Wertberichtigungen, Rückstellungen oder Abschreibungen in der Höhe, die dem vermuteten Forderungsausfall entspricht, gebildet. 7.3 Quantitative Angaben Die nachfolgenden Tabellen zeigen das Gesamtvolumen der Kreditforderungen gemäß 19 Abs. 1 KWG a.f. (ohne Salden aus offenen Wertpapiergeschäften). 9
10 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten: (TEUR) Guthaben bei Zentralnotenbanken Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Sonstige Vermögensgegenstände Bürgschaften und Gewährleistungen Gesamtbetrag der Forderungen nach bedeutenden Regionen: (TEUR) Europäische Union Europa (nicht EU) Nordamerika Gesamtbetrag der Forderungen nach bedeutenden Branchen: (TEUR) Banken Öffentliche Haushalte Unternehmen Sonstige
11 Gesamtbetrag der Forderungen nach Restlaufzeiten: (TEUR) Bis 1 Jahr Über 1 Jahr bis 5 Jahre - - Über 5 Jahre Zum 31. Dezember 2013 bestanden keine notleidenden oder in Verzug geratenen Forderungen. Zins- und Tilgungsrückstände lagen nicht vor. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2013 nicht zu bilden. 8 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA- Forderungsklassen ( 328 SolvV) Externe Ratingagenturen sind seitens der MainFirst Bank AG nicht nominiert. Die Ermittlung der Kreditwerte erfolgt nach internen Verfahren und den sich aus dem Kreditwesengesetz und der Solvabilitätsverordnung ergebenden Vorschriften Zum 31. Dezember 2013 beliefen sich die Adressenausfallrisiken für Portfolios im KSA pro Risikoklasse wie folgt: (TEUR) Positionswert 0,0 % ,0 % ,0 % Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko ( 330 SolvV) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken im Handelsbuch und für Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken wird die Standardmethode verwendet. Hiernach ergab sich zum 31. Dezember 2013 eine Eigenmittelanforderung von TEUR 68 (2012: TEUR 463). 11
12 10 Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko ( 331 SolvV) Der bankaufsichtsrechtliche Anrechnungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatorenansatz (BIA) ermittelt. 11 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Die Bank hält sämtliche Geschäftsanteile an der MainBlue Asset Management S.à r.l. Die Beteiligung ist eine Investment Management Gesellschaft und dient primär der Ergänzung des Produktangebots der Bank. Die Bewertung der Beteiligung erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu Anschaffungskosten. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Der Beteiligungsbuchwert betrug zum 31. Dezember 2013 unverändert TEUR 13. Im Geschäftsjahr wurden keine Verkäufe oder Abwicklungen vorgenommen. Unrealisierte Neubewertungsgewinne oder verluste bestanden nicht. 12 Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch ( 333 SolvV) Aufgrund des Geschäftsmodells der Bank besteht kein materielles Zinsänderungsrisiko, da die Bank nur über kurzfristige Festzinspositionen verfügen. 13 Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Bank ist keine Verbriefungstransaktionen, weder als Käufer noch als Originator, eingegangen. 14 Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung für KSA- und IRBA-Positionen ( 336 SolvV) Bei der Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags der Adressenausfallrisiken werden keine Kreditrisikominderungstechniken angewandt. 12
13 15 Offenlegungsanforderungen der 329, 335, 337 SolvV Angaben zu diesen Paragraphen entfallen, da die Bank weder den IRB-Ansatz für Adressenausfallrisiken noch den fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken (AMA) anwendet. 16 Impressum MainFirst Bank AG Torhaus Westhafen Speicherstrasse Frankfurt am Main Tel
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