6.1 Ermittlung des modifizierten, verfügbaren Eigenkapitals und Ermittlung der Gesamtkennziffer gem. SolvV

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1 Seite: 1 Lösungshinweise Bankrechtliche Rahmenbedingungen 6.1 Ermittlung des modifizierten, verfügbaren Eigenkapitals und Ermittlung der Gesamtkennziffer gem. SolvV Aufgabe 1 und 2 Kernkapital: in Mio. EUR Geschäftsguthaben 25,00 + Rücklagen 5,00 = Eingezahltes Kapital 30,00 + Sonderposten nach 340g HGB 10,00 = 40,00 Ergänzungskapital: in Mio. EUR Ungebundene Vorsorgereserven nach 340f HGB 3,00 + nicht realisierte Reserven a) bei Grundstücken: b) bei Wertpapieren des Anlagebuches 6,75 + Genussrechtskapital 10,00 = Ergänzungskapital I 19,75 Stille Reserven werden nur anerkannt, wenn der Kernkapitalkoeffizient mindestens 4,4% des 12,5-fachen des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken (hier gleich den risikogewichteten KSA-Positionswerte abzgl. nicht konsolidierte Beteiligung) entspricht. Kernkapital: 40,0 Mio. EUR risikogewichtete KSA-Positionswerte: 745,0 Mio. EUR (750-5) Der Kernkapitalkoeffizient beträgt: 5,37% Max. werden 1,4% des 12,5-fachen des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken (hier gleich den risikogewichteten KSA-Positionswerte abzgl. der nicht konsolidierten Beteiligung) als stille Reserven anerkannt. 1,4% des 12,5-fachen des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken abzgl. der nicht konsolidierten Beteiligung: 10,43 Mio. EUR; vorhandene stille Reserven: 6,75 Mio. EUR Haftsummenzuschlag (30 Mio. EUR x 200% x 75%; max. 25% vom eingezahlten Kapital) 7,50 + längerfristige Nachrangverbindlichkeiten 20,00 = Ergänzungskapital 2. Klasse 27,50 max. jedoch 50% des Kernkapitals 20,00 Ergänzungskapital 1. Klasse 19,75 + Ergänzungskapital 2. Klasse (evtl. gekappt) 20,00 = Ergänzungskapital: 39,75 (max. in Höhe des Kernkapitals) Kernkapital 40,00 + Ergänzungskapital 39,75 - Abzugsposten nicht konsolidierte Beteiligung 5,00 haftende Eigenkapital: 74,75

2 Seite: 2 Da keine weiteren Abzugs- und Unterlegungstatbestände vorhanden sind, entspricht das haftende Eigenkapital dem modifizierten, verfügbaren Eigenkapital. Da kein freies KK und EK ermittelt werden muss, ist eine Aufteilung des Abzugsposten auf KK und EK nicht erforderlich. anrechenbare Eigenmittel für Solvenzzwecke: modifiziertes, verfügbares Eigenkapital; hier gleich dem 74,75 haftenden Eigenkapital genutzte, verfügbare Drittrangmittel 5/7 der 0,00 Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen incl. Optionsgeschäfte anrechenbare Eigenmittel für Solvenzzwecke: 74,75 Der Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken beträgt 745 Mio. EUR x 0,08 = 59,6 Mio. EUR zusammen mit dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken sind insgesamt 61,6 Mio. EUR an modifiziertem, verfügbarem Eigenkapital nötig. Gesamtkennziffer: anrechenbare Eigenmittel (74,75) x ,5-fache der Anrechnungsbeträge für Adressrisiken, operationelle Risiken und Marktrisikopositionen incl. Optionsgeschäfte ( ) 9,71% Die Vorgaben der SolvV sind also erfüllt. Wachstumspotenzial ist jedoch nur eingeschränkt vorhanden, da die Mindestgröße von 8% nicht deutlich übertroffen wird. Aufgabe 3 Dynamisch sind: Statisch sind: Genussrechte Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten Geschäftsguthaben Haftsummenzuschlag Rücklagen (hier Annahme: Gewinnrücklagen) Vorsorgereserven nach 340 f HGB Fonds für allgemeine Bankrisiken / Sonderposten nach 340g HGB Statische und dynamische Bestandteile haben die Neubewertungsreserven.

3 Seite: Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel und der Gesamtkennziffer gem. SolvV Kernkapital: gezeichnetes Kapital inkl. Vorzugsaktien 300,00 + Rücklagen 35,00 = 335,00 Ergänzungskapital: nicht realisierte Reserven (Summe) a) bei Grundstücken: b) bei Wertpapieren des Anlagebuches 36,00 + Genussrechtskapital 45,00 = Ergänzungskapital I 81,00 Stille Reserven werden nur anerkannt, wenn der Kernkapitalkoeffizient mindestens 4,4% des 12,5-fachen des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken (hier gleich den risikogewichteten KSA-Positionswerte) entspricht. Kernkapital: 335,00 risikogewichtete KSA-Positionswerte: 4.100,00 Der Kernkapitalkoeffizient beträgt: 8,17% Max. werden 1,4% des 12,5-fachen des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken (hier gleich den risikogewichteten KSA-Positionswerte)als stille Reserven anerkannt. 1,4% des 12,5-fachen des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken: 57,40 vorhandene stille Reserven: 36,00 Ergänzungskapital I 81,00 + Ergänzungskapital II (evtl. gekappt) 0,00 = Ergänzungskapital: 81,00 (max. in Höhe des Kernkapitals) - Kernkapital 335,00 + Ergänzungskapital 81,00 haftende Eigenkapital: 416,00 Unterlegung von Großkrediten (zu mind. 50% aus KK und max. 50% aus EK): 4,00 Modifiziertes, verfügbares EK: 412,00 vorhandene Drittrangmittel: kurzfristige Nachrangverbindlichkeiten + Nettogewinne 80,00 35,00 = vorhandene Drittrangmittel: 115,00

4 Seite: 4 Ergänzungskapital: 81,00-2,00 79,00 gebundenes Ergänzungskapital (max. 4% der risikogewichteten 165,50 KSA-Positionswerte zzgl. max. 50% des Anrechnungsbetrages für operationelle Risiken): freies Ergänzungskapital es liegt also kein freies EK vor! -86,50 Kernkapital: 335,00-2,00 333,00 gebundenes Kernkapital (mind. 4% der risikogewichteten KSA- Positionswerte zzgl. mind. 50% des Anrechnungsbetrages für operationelle Risiken) - in diesem Fall ist das fehlende EK aus KK zu decken: 165,50 zzgl. 86,50 = 252,00 freies Kernkapital: 81,00 anrechenbare Drittrangmittel: 2,5-fache des freien Kernkapitals abzgl. freies Ergänzungskapital: 202,50 max. jedoch nur vorhandene Drittrangmittel: 115,00 Eigenmittel nach KWG: haftendes Eigenkapital: 416,00 + anrechenbare Drittrangmittel: 115,00 Eigenmittel nach KWG: 531,00 anrechenbare Eigenmittel für Solvenzzwecke: modifiziertes, verfügbares Eigenkapital 412,00 genutzte, verfügbare Drittrangmittel 5/7 der 28,57 Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen incl. Optionsgeschäfte anrechenbare Eigenmittel für Solvenzzwecke: 440,57 Insgesamt werden die Risiken durch das modifizierte, verfügbare EK und die genutzten, verfügbaren Drittrangmittel gedeckt. Die Vorgaben der SolvV sind also erfüllt. Wachstumspotenzial ist noch vorhanden zwar knapp, aber dennoch. Eine Erhöhung des Ergänzungskapitals ist ratsam. Es ergäbe sich, wenn diese Werte zum Meldestichtag bestand haben, folgende Gesamtkennziffer: Gesamtkennziffer : anrechenbare Eigenmittel (440,57) x 100 9,50 12,5-fache der Anrechnungsbeträge für Adressrisiken, operationelle Risiken und Marktrisikopositionen incl. Optionsgeschäfte (4.637,50) 6.3 Großkredite im KWG Kreditart Zusage Buchwert/Zusagebetrag Anzuzeigender Betrag Anzurechnender Betrag auf die Großkrediteinzelobergrenze Anzurechnender Betrag auf die Großkreditgesamtobergrenze Darlehen 1 Darlehen 2 Avalkredit 3,00 Mio. 1,50 Mio. 2,50 Mio. 0 1,50 Mio. 2,50 Mio. 0 0,30 Mio. 2,50 Mio. 0 0,30 Mio. 2,50 Mio. KK 0,50 Mio. 0,50 Mio. 0,25 Mio. (50%) 0,25 Mio. (50%) Summe: 7,50 Mio. 4,50 Mio. 3,05 Mio. 3,05 Mio.

5 Seite: 5 Haftendes Eigenkapital 25 Mio.. 10%= 2,5 Mio.. Der anzuzeigende Betrag liegt über dieser Grenze. Es liegt ein Großkredit vor. Durch Anrechnungserleichterungen für Realkredite und die befristete KK-Zusage beträgt der anzurechnende Betrag für die Großkrediteinzelobergrenze nur 3,05 Mio.. Der max. Betrag könnte 6,25 Mio. betragen (25% von 25 Mio. ). Die Großkreditgesamtobergrenze beträgt das 8-Fache des haftenden Eigenkapitals, also 200 Mio.. Zusammen mit den bestehenden Großkrediten von 150 Mio. ergibt sich eine gesamte Auslastung von 153,05 Mio.. Das beantragte Engagement ist also darstellbar. 6.5 Wiederholungsaufgaben Liquidität 1. Band 1 Band 2 Band 3 Band 4 Zahlungsmittel Nicht berücksichtigte Zahlungsmittel 20*) Summe Zahlungsmittel Zahlungsverpflichtungen Nicht berücksichtigte Zahlungsverpflichtungen 20 **) 12 ***) Summe Zahlungsverpflichtungen Fristeninkongruenzen Positive Fristeninkongruenzen Bereinigte Fristeninkongruenzen Liquiditätskennzahl bzw. Beobachtungskennzahl 1,3 1,1 0,90 1,2 Erläuterung: *) Forderungen mit Restlaufzeit 2 Monaten **) Täglich fällige Verbindlichkeiten ggü. Kunden Ansatz mit 10% gem. LiqV ***) Baufinanzierungszusagen; verteilt gem. LigV Fristeninkongruenzen Summe Zahlungsmittel Summe Zahlungsverpflichtungen je Band Positive Fristeninkongruenzen Summe Zahlungsmittel > Summe Zahlungsverpflichtungen Bereinigte Fristeninkongruenzen Summe Zahlungsmittel + positive Fristeninkongruenz des Vorbandes!!! Wichtig: Überschüsse in einem Laufzeitband (Positive Fristeninkongruenz) dürfen nur in das nächste Laufzeitband übernommen werden!!!!

6 Seite: 6 2. Liquiditätskennzahl ist größer als 1. Insofern zufrieden stellend. Im Band II kann ein Überschuss nur durch den Liquiditätsüberhang der im Band I entstanden ist, dargestellt werden. Im Band III liegt eine Unterdeckung vor. Im Band IV liegt wieder ein deutlicher Überschuss vor. Zinsswap Insgesamt eine zufrieden stellende Liquiditätssituation. 1. Zielfinanzierung: Brandenburgbank eg variabel: Euribor Dreh GmbH fest: 7% Kosten gesamt: Euribor + 7% Basis für Swapgeschäft: Brandenburgbank eg fest: 5,5% Dreh GmbH variabel: Euribor +1 % Kosten gesamt: Euribor + 6,5% Vorteil: Euribor + 7% - Euribor + 6,5% = 0,5% Dieser Vorteil wird nun zu 50% aufgeteilt. Dies kann wie folgt geschehen: Fest 5,75% Dreh GmbH Brandenburgbank eg Euribor Floater Euribor + 1% Festzinsanleihe 5,5% Vorteil Brandenburgbank eg: zahlt bekommt zahlt 5,50% fest 5,75% fest Euribor Kosten: Euribor 0,25% ( statt Euribor ) Vorteil: 0,25% Vorteil Dreh GmbH: zahlt Euribor + 1% bekommt Euribor zahlt 5,75% fest

7 Seite: 7 Kosten: 6,75% fest Vorteil: 0,25% fest ( statt 7% ) 2. Die Brandenburgbank eg scheint einen Passivfestzinsüberhang zu haben. Sinkt das Zinsniveau, so reduziert sich die Zinsspanne, da die variable Aktiva nicht geschlossen ist. Es wird in diesem Fall also das aktivische Zinsänderungsrisiko begrenzt. 3. Kauf eines Zinsfutures oder Eigenmittel 1. Verkauf eines FRA, da die Bank mit sinkenden Zinsen rechnet. (Hinweis: Der Käufer eines FRA rechnet mit steigenden Zinsen und hat einen Festzinsaktivüberhang) KK: 270 Mio. EK I: Ungebundene Vorsorgereserven nach 340f HGB 5 Mio. Genußrechte: 115 Mio. Neubewertungsreserven: KK-Quote 5,19%. Also können die Neubewertungsreserven angerechnet werden. 40 Mio. x 0,45% 18 Mio. (1,4% des Gesamtanrechnungsbetrages für Adressrisiken x 12,5 = 72,8) Summe: 138 Mio. EK II: längerfristige nachrangige Verb. 140 Mio. max. jedoch 50% vom KK; also Ansatz mit 135 Mio. EK Summe: 273 Mio. Max. jedoch KK 3 Mio. werden gekappt 270 Mio. Haftendes EK in diesem Fall gleich dem mod. verfügbaren EK: 540 Mio. 270 Mio Mio. (mind. 4% der risikogewichteten KSA-Positionswerte)= freies KK: 62 Mio.

8 Seite: Mio Mio. (mind. 4% der risikogewichteten KSA-Positionswerte)= freies EK: 62 Mio. Hinweis: Laut Aufgabenstellung sind opertaionelle Risiken nicht mit zu berücksichtigen. Wären welche vorhanden, so müßten sie auch zu mind. 50% mit KK und zu max. 50% mit EK unterlegt werden. 62 Mio. x 250% = 155 Mio. - freies EK (62 Mio. ) = 93 Mio. max. anrechenbare Drittrangmittel. An Drittrangmittel sind vorhanden: kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten: 70 Mio. gekapptes Ergänzungskapital: 8 Mio. (5+3) 78 Mio. Die vorhandenen Drittrangmittel können voll angerechnet werden. Diese Drittrangmittel dürfen bis max. 5/7 der Anrechnungsbeträge Marktrisiken genutzt werden. 105 Mio. Marktrisiken x 5/7 = 75 Mio., genutzt werden dürfen also nur 75 Mio. an Drittrangmitteln. 3 Mio. an Drittrangmittel stellen die ungenutzten, aber verfügbaren Drittrangmittel dar. Die anrechenbaren Eigenmittel betragen 615 Mio.. Die Risiken werden alle durch mod. verfügbares EK und genutzte, verfügbare Drittrangmittel gedeckt. Die Vorgaben der SolvV diesbezüglich sind also erfüllt. Die Eigenmittel sind angemessen. Gesamtkennziffer: 615 (anrechenbare Eigenmittel) x x 12,5 = 9,44 % Behandlung innovativer außerbilanzieller Geschäfte 1. Wichtige Hinweise vorab: Laufzeit bezieht sich gem. 22 SolvV bei diesen Geschäften auf die Laufzeit des Basiswertes.

9 Seite: 9 Laufzeitmethode: 10 x x 103,50% aktueller Marktwert x 10% Umrechnungsfaktor (Restlaufzeit 1 % +9 % - Punkte) = Bemessungsgrundlage x KF 100 % = Positionswert Marktbewertungsmethode: 105,6 104 x 10 Kontrakte x = Wiederbeschaffungskosten 10 x x 103,50% = aktueller Marktwert x 1,5% = Add On = Bemessungsgrundlage x KF 100% = KSA-Positionswert 2. Gem. 49 Abs. 2 Nr. 7 werden diese Geschäfte dann mit einer Bemessungsgrundlage von 0 angesetzt somit erfolgt dann keine Anrechnung dieser Geschäfte.

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