7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Bereich westlich der Alten Lohmarer Straße Haus-Nr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Bereich westlich der Alten Lohmarer Straße Haus-Nr"

Transkript

1 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Bereich westlich der Alten Lohmarer Straße Haus-Nr Begründung

2 Inhaltsverzeichnis Städtebauliche Planung Seite 1. Vorgaben Lage des Plangebietes, Geltungsbereich Planungsrechtliche Situation Umgebungsbebauung 3 2. Ziel und Zweck der Planung 3 3. Begründung der Planinhalte Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung / Höhe der baulichen Anlagen Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Verkehr Erschließung des Plangebietes Flächen für den ruhenden Verkehr Ver- und Entsorgung 5 4. Ökologie Vorbemerkungen Artenschutzrechtliche Prüfung 6 5. Immissionsschutz 6 6. Gutachten / Untersuchungen 7 Bauleitplanung: Hauspartner Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbh Barbarossastr. 15 Tel: / Siegburg Fax: / info@hauspartner.de HAUSPARTNER GmbH, Barbarossastraße 15, Siegburg Seite 2 von 7

3 Städtebauliche Planung 1. Vorgaben 1.1 Lage des Plangebietes, Geltungsbereich Der Änderungsbereich befindet sich in Lohmar-Ort, westlich der Alten Lohmarer Straße und umfasst die Hausnummern 16 bis 46. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt ca. 1,4 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung des Bebauungsplanes zu entnehmen. 1.2 Planungsrechtliche Situation Bebauungsplan Der Änderungsbereich liegt im gültigen Bebauungsplan Nr. 17, Rechtskraft seit Der Bebauungsplan Nr. 17 setzt für den Planbereich reines Wohngebiet (WR) mit eingeschossiger, offener Bauweise, GRZ 0,3, GFZ 0,5 mit einer Dachneigung von 40-50, Sockelhöhe 1 m fest. 1.3 Umgebungsbebauung Nördlich und westlich angrenzend an den Änderungsbereich setzen die gültigen Bebauungspläne allgemeine Wohngebiete (WA) mit zweigeschossiger Bebauung, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 fest. 2. Ziel und Zweck der Planung Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr In verschiedenen Bereichen wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans bereits geändert und an modernere Wohnansprüche angepasst. Durch Eigentümer im jetzigen Änderungsbereich wurde der Wunsch nach einer höheren Ausnutzung der Grundstücke geäußert. Durch die Änderung des Bebauungsplanes im genannten Bereich könnte die Voraussetzung für eine zweigeschossige Bebauung geschaffen werden. Im Zuge dessen müssen auch weitere Festsetzungen, wie z.b. GRZ und GFZ, angepasst werden. Um eine übermäßige Höhenentwicklung zu unterbinden, erfolgt anstelle der Festsetzung der Geschossigkeit die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen, so z.b. First- und Traufhöhe bzw. Attikahöhe. Als Bezugshöhe wird eine Höhe auf der Straßenachse festgelegt, welche aus dem Bebauungsplan zu entnehmen ist. HAUSPARTNER GmbH, Barbarossastraße 15, Siegburg Seite 3 von 7

4 3. Begründung der Planinhalte 3.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird weitgehend als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO festgesetzt. Dies begründet sich aus der Nachbarschaftsbebauung, die schwerpunktmäßig eindeutig eine Wohnnutzung aufweist. Da jedoch auch betriebliche Nutzungen in der näheren Umgebung vorhanden sind, kommt eine Ausweisung als reines Wohngebiet nicht mehr in Frage Die gemäß 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sollen ausgeschlossen werden, um den Gebietscharakter des Wohngebietes nicht zu gefährden und um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auszuschließen. Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und sind damit unzulässig. Darüber hinaus werden aufgrund der Lage des Baugebietes innerhalb der Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs des Flughafens Köln/Bonn schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche ebenfalls ausgeschlossen. 3.2 Maß der baulichen Nutzung / Höhe der baulichen Anlagen Für das allgemeine Wohngebiet wird gemäß 16 (2) Satz 1 in Verbindung mit 17 BauNVO eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des 14 sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um max. 50% überschritten werden. Aufgrund der Hanglage des Gebietes werden anstelle der Geschossigkeit die maximal zulässigen Trauf-, First- bzw. Gebäudehöhe und Attikahöhe festgesetzt. Hierdurch wird regulierend auf die Höhenentwicklung Einfluss genommen, um diese an die bestehende Umgebungsbebauung anzupassen. Als Bezugshöhe wird die Achshöhe der erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche mittig vor dem jeweiligen Baugrundstück festgesetzt. Grundlage für die Bezugshöhen ist das örtliche Aufmaß des Ingenieurbüro Bracht, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, von Oktober Das Aufmaß wird in den Bebauungsplan übernommen. Die jeweilige Bezugshöhe ist durch lineare Interpolation benachbarter, in der vorgenannten Planung angegebener Höhen zu ermitteln. 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Entsprechend der Umgebungsbebauung wird im Plangebiet die offene Bauweise gemäß 22 (2) BauNVO festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Die Lage und Ausdehnung der Baugrenzen wird entsprechend des alten Bebauungsplanes übernommen. Um die geometrische Eindeutigkeit zu garantieren, muss die Lage jedoch in einigen Bereichen geringfügig angepasst werden. HAUSPARTNER GmbH, Barbarossastraße 15, Siegburg Seite 4 von 7

5 3.4 Verkehr Erschließung des Plangebietes Die Erschließung des Plangebietes ist mit der Alten Lohmarer Straße vollständig vorhanden Flächen für den ruhenden Verkehr Die Flächen für den ruhenden Verkehr (Stellplätze, Carports, Garagen) sind auf den Hausgrundstücken unterzubringen. Je Wohneinheit mit mehr als 45,0 m² Wohnfläche sind mindestens zwei Stellplätze nachzuweisen. Je Wohneinheit mit 45,0 m² und weniger ist mindestens ein Stellplatz nachzuweisen. Um Beeinträchtigungen der rückwärtigen Gartenbereiche zu vermeiden, wird festgesetzt, dass überdachte Stellplätze (Carports) und Garagen nur innerhalb der Baugrenzen sowie in den dafür festgesetzten Flächen zulässig sind. Die Inanspruchnahme der Vorgartenfläche für notwendige Stellplätze ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Planung zur Anlage der Stellplätze mit Gestaltungsplan erfolgt. Bei je zwei Stellplätzen muss dabei die Pflanzung eines heimischen Laubbaumes als Hochstamm erfolgen. Die verbleibende Fläche ist zu begrünen und zu bepflanzen. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, ist vor Garagen zur erschließenden Verkehrsfläche hin ein Mindestabstand von 5,5 m als Stauraum einzuhalten. 3.5 Ver- und Entsorgung In der Alten Lohmarer Straße sind bereits alle Anlagen für die Ver- und Entsorgung der Grundstücke vorhanden. 4. Ökologie Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB aufgestellt. 4.1 Vorbemerkungen Gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom sowie der Vorgaben von FFH- und Vogelschutzrichtlinie ergibt sich bei allen Planungen die Notwendigkeit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung, sofern bei Durchführung der Maßnahme sog. planungsrelevante Arten nach MKUNLV 2015 eingriffsrelevant betroffen sein könnten. Im Vorhabenbereich sind Biotopstrukturen vorhanden, die ein Vorkommen dieser planungsrelevanten Arten auch im Bereich des Vorhabenbereiches möglich erscheinen lassen. Es ergibt sich die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung, Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) sowie der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- HAUSPARTNER GmbH, Barbarossastraße 15, Siegburg Seite 5 von 7

6 braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. 4.2 Artenschutzrechtliche Prüfung Durch Dr. Ralph Schöpwinkel, Diplom-Biologe aus Neunkirchen-Seelscheid wurde im Dezember 2017 ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Zur Datenrecherche wurden Fachinformationssysteme der LANUV sowie weitere Quellen herangezogen. Darüber hinaus erfolgte am eine Begutachtung des Plangebietes und des direkten Umfelds. Die Prüfung ergab, dass durch das Vorhaben nach derzeitigem Stand keine planungsrelevanten Arten betroffen sind und somit bei planungsrelevanten Arten keine Verbote des 44 (1) BNatSchG ausgelöst werden. Daher sind Vermeidungsmaßnahmen, einschließlich vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, nach derzeitigem Stand nicht erforderlich. Um mögliche Beeinträchtigungen derjenigen europäischen Vogelarten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten gerechnet werden, zu vermeiden, ist das Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durchzuführen. Beim Abbruch bzw. Umbau von bestehenden Gebäuden sind diese vor Beginn der Abrissarbeiten zu begehen und Kontrollen auf planungsrelevante Arten und sonstige europäische Vogelarten durchzuführen. Der Umfang der Untersuchungen ist vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises abzustimmen. Detaillierte Ausführungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung sind dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 11.Dezember 2017 zu entnehmen. 5. Immissionsschutz Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt auf seiner Seite Umgebungslärmkarten zur Verfügung. Diesen Karten ist zu entnehmen, dass im Bebauungsplanbereich aufgrund von Immissionen durch Straßenlärm und Fluglärm die Festsetzungen von Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Die Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen (Außenwände, Dächer und Fenster) sind gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, nach der zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens gültigen und bauordnungsrechtlich eingeführten DIN 4109, zu treffen. Die ausgewiesenen Bauflächen liegen innerhalb der Nachtschutzzone des Köln Bonn Airports, in der mit Ausnahmeregelungen das Errichten von Wohnungen generell untersagt ist ( 5 Fluglärmgesetz). Ein bewertetes Schalldämmmaß (R w,res ) von 40 db(a) ist bei der Bauausführung einzuhalten. In den Schlafräumen sind schallgedämmte Belüftungen auszuführen. HAUSPARTNER GmbH, Barbarossastraße 15, Siegburg Seite 6 von 7

7 6. Gutachten, Untersuchungen Für diese Bebauungsplanänderung wurde folgendes Gutachten erstellt bzw. Untersuchungen durchgeführt: - Artenschutzrechtliche Prüfung erstellt durch Dr. Ralph Schöpwinkel, Diplom-Biologe im Dezember 2017 Aufgestellt im Auftrag der Stadt Lohmar Siegburg, Hauspartner GmbH HAUSPARTNER GmbH, Barbarossastraße 15, Siegburg Seite 7 von 7

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm"

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm adt Sendenhorst adtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm" Verfahrensstand: Satzung gemäß 10 BauGB Übersichtsplan M. 1 : 5.000 :\Cad\Projekte\Sendenhorst\Innenbereich_Teigelkamp-Südendamm\B-Plan

Mehr

Bebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße Änderung Begründung

Bebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße Änderung Begründung Bebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße - Begründung Verfahren gem. 13a BauGB 1 Änderungsbeschluss und Änderungsverfahren 3 Inhaltsverzeichnis 2 Räumlicher Geltungsbereich 3 3 Derzeitige Situation und

Mehr

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung

Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung Stadt Markgröningen Kreis Ludwigsburg Begründung zum Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften ENTWURF Stand 28.01.2016 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes

Mehr

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Textliche Festsetzungen: (rechtsverbindlich seit 23.06.1998) 1 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücke Abs. 1: Die Mindestgröße der Baugrundstücke

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 8 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

Bereich der 2. Änderung

Bereich der 2. Änderung Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete

Mehr

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016

Mehr

Stadt Lohmar 7. Änderung des Bebauungplanes Nr. 17 westlich der Alten Lohmarer Straße im Bereich der Hausnummern 16-46

Stadt Lohmar 7. Änderung des Bebauungplanes Nr. 17 westlich der Alten Lohmarer Straße im Bereich der Hausnummern 16-46 Stadt Lohmar 7. Änderung des Bebauungplanes Nr. 17 westlich der Alten Lohmarer Straße im Bereich der Hausnummern 16-46 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN UND HINWEISE A. Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg- FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister zum Bebauungsplan im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahnweg Lage des

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan

Mehr

Stadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung. Begründung. beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB

Stadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung. Begründung. beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB OT Leeden Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB - öffentliche Auslegung - Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB M. 1:5000 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan Nr. 46/II. 2. Änderung

Stadt Friedberg. Bebauungsplan Nr. 46/II. 2. Änderung Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 46/II 2. Änderung für das Gebiet südlich der Josef-Wassermann-Straße und westlich der Lechhauser Straße in Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C)

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - im Stadtbezirk Aachen-Brand

Mehr

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB

Mehr

Teil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1

Teil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1 Seite 1 Teil B: Text Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen Rathaus,

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

A) Planungsrechtliche Festsetzungen

A) Planungsrechtliche Festsetzungen A) Planungsrechtliche Festsetzungen (gem.9 Abs. 1 BauGB und 8,12 sowie 14-23 BauNVO) 1. Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1 Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet (GE) gem. 8 BauNVO ausgewiesen. Ausnahmen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Ortsteil Flehingen Bebauungsplan "Wohnanlage Bahnhofstraße", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Entwurf 29.09.2016 Begründung Pröll - Miltner GmbH Am Storrenacker

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Bebauungsplan Nr Am Großen Stein, Änderung Nr. 2.17

Bebauungsplan Nr Am Großen Stein, Änderung Nr. 2.17 Bauleitplanung Stadt Herford Bebauungsplan Nr. 8.48 Am Großen Stein, Änderung Nr. 2.17 Begründung zum Satzungsbeschuss Stand: 01.02.2018 Stadt Herford Abteilung 2.3 Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten,

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Gemeinde Lütjensee Kreis Stormarn

Gemeinde Lütjensee Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Westliche Hamburger Straße, nördlich Königsberger Straße, Försterkoppel und Up de Höh Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 4a (3) BauGB, GV 28.04.2015 Planverfasser: Planlabor

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung

2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 1. Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Gemeinde Heidgraben. Auftraggeber: Gemeinde Heidgraben über Amt Moorrege Amtsstraße Moorrege. Auftragnehmer:

Gemeinde Heidgraben. Auftraggeber: Gemeinde Heidgraben über Amt Moorrege Amtsstraße Moorrege. Auftragnehmer: Gemeinde Heidgraben (Kreis Pinneberg) 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Straße Buchenweg und westlich der Dorfstraße (Verbindungsweg zum Buchenweg) Begründung

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 8 / 1. ÄNDERUNG. FÜR DAS GEBIET: Gorch-Fock-Straße

BEBAUUNGSPLAN NR. 8 / 1. ÄNDERUNG. FÜR DAS GEBIET: Gorch-Fock-Straße BEBAUUNGSPLAN NR. 8 / 1. ÄNDERUNG FÜR DAS GEBIET: Gorch-Fock-Straße BEGRÜNDUNG STAND 27.10.2016 Stadt Uetersen / Bebauungsplan Nr. 8 1. Änderung Seite 2 BEBAUUNGSPLAN NR. 8-1. ÄNDERUNG INHALTSVERZEICHNIS:

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

STADT LIPPSTADT 3. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES NR. 247 "PARKHOTEL ORTKEMPER"

STADT LIPPSTADT 3. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES NR. 247 PARKHOTEL ORTKEMPER STADT LIPPSTADT 3. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES NR. 247 "PARKHOTEL ORTKEMPER" BEGRÜNDUNG Inhalt: 1 Das Plangebiet 2 2 Anlass der Planung 2 3 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB 3 4

Mehr

Stand Planfass. z. Bekanntm. Sept BV 15779

Stand Planfass. z. Bekanntm. Sept BV 15779 Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 43 "Im Hofpoint" 10. Änderung für die Flur Nr. 1909/14 Gemarkung Vagen Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20 a Tel.:

Mehr

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 21 DER GEMEINDE OWSCHLAG

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 21 DER GEMEINDE OWSCHLAG STAND: NOVEMBER 2016 BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 21 DER GEMEINDE OWSCHLAG für das Gebiet nordwestlich der Straße Tannengrund und südlich des Heidteiches ENTWURF VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. Sonnenberg II, Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 1 "Kirchbreite" in Delbrück-Boke, 4. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, AN DER GLANDERGASSE MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21

Mehr

GEMEINDE TODENDORF KREIS STORMARN BEBAUUNGSPLAN NR. 15. TEIL B TEXT Ziffer 1 bis 27. Stand: Februar 2019

GEMEINDE TODENDORF KREIS STORMARN BEBAUUNGSPLAN NR. 15. TEIL B TEXT Ziffer 1 bis 27. Stand: Februar 2019 GEMEINDE TODENDORF KREIS STORMARN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 Ziffer 1 bis 27 Stand: Februar 2019 Seite 1 Hinweis: Bei der Textziffer 21 handelt es sich um eine Festsetzung nach 9 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB. Dies

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Stadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem

Stadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem Stadt Mechernich Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden,

Mehr

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und

Mehr