best attung Krennmayr

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1 R a t g e b e r Allgemeine Informationen über das Bestattungswesen best attung Krennmayr i m Tr a u e r f a l l Wilhelm Krennmayr A-4560 Kirchdorf/Kr. Hausmanningerstr / / / office@krennmayr.com Das Bestatten der Toten ist von alters her eine Aufgabe der Gemeinschaft, die entweder von der Familie oder einem größeren Gemeinschaftsverband besorgt wurde. Später ging diese Aufgabe auf die Religionsgemeinschaften über. Erst die Zusammenballung der Menschen in den Städten führte dazu, daß aus dieser auf menschlichen oder religiösen Bindungen beruhenden Gemeinschaftsfunktion eine gewerbsmäßige Tätigkeit wurde. Dem Bestatter obliegt die Beistellung von Särgen und Trauerwaren, die Abholung der Verstorbenen vom Sterbeort, die Abhaltung der Trauerfeiern und das Führen der Kondukte zur GrabsteIle. Darüber hinaus übernimmt der Bestatter die Durchführung der künstlerischen Ausgestaltung der Trauerfeier, die Besorgung der Grabstätte sowie die Verrichtung von unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen (Drucken von Dokumenten, Parten u.a.). Auch das Überführen der Toten sowohl im Inland als auch in das Ausland bzw. von dort nach Österreich obliegt dem Bestatter. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen darf die Bestattungsdurchführung erst dann erfolgen, wenn die Totenbeschau sowie die Beurkundung des Sterbefalles durch das Standesamt vorgenommen wurden. Je nachdem, ob sich der Todesfall in einem Wohnhaus oder in einer Krankenanstalt ereignete, wird die Totenbeschau durch einen Totenbeschauarzt (meistens der Gemeindearzt) oder den Prosektor einer öffentlichen Krankenanstalt durchgeführt. Nach der Freigabe des Verstorbenen wird der Sarg vom Bestatter zum Sterbeort gebracht und der Tote eingesargt. Anschließend wird der Verstorbene in den Friedhof oder einen Kühlraum überführt und dort im Sarg aufbewahrt. Konservierungen, wie sie z. B. in Amerika üblich sind, werden in Österreich nur in besonderen Fällen durchgeführt, und zwar wenn die Sanitätsbehörde eine solche anlässlich einer Überführung anordnet oder wenn der Staat, in den der Verstorbene überführt werden soll, dies ausdrücklich verlangt. Zur Aufnahme der Todesfälle haben wir direkt beim Friedhof Kirchdorf eine Anmeldestelle eingerichtet, bei der den Hinterbliebenen möglichst alle mit der Bestattung verbundenen Wege abgenommen werden. 1

2 Eine würdige Bestattung wird nicht vom Preis, sondern vom regionalen kulturellen Brauchtum bestimmt. Sie soll noch einmal die Liebe und Hochachtung zum Ausdruck bringen, die dem verstorbenen Angehörigen zusteht. Folgende Leistungen werden von der Bestattung Krennmayr übernommen: Alles für die Erd- und Feuerbestattung und Überführung. Besorgung der Sterbe- und Überführungspapiere Auswahl der Grabstelle Abtragung, Nachbeschriftung und Montage der Grabanlage Gestaltung und Leitung der Trauerfeier Benachrichtigung der Kirche Auswählen und bestellen der musikalischen Umrahmung Gestaltung der Abendandachten und Traueransprachen Todesanzeigen für sämtliche Tageszeitungen Sterbebilder, Trauerkarten, Trauerbriefe, Dankkarten, Lieferung von Särgen und Ausstattungen, Sterbekleidung und Urnen in großer Auswahl Blumenschmuck, Kränze, gestaltet von erfahrenen Floristen Verrechnung der Ansprüche aus Versicherungen Beihilfe zur Bewirtung von Trauergästen Beratung bei der Auswahl des Grabdenkmals Bestattungsversicherung, Vorsorge mit Wiener Verein Vorsorglicher Bestattungsauftrag zu Lebzeit Alle erforderlichen Kosten für die Bestattung werden von uns verauslagt Leihlaterne und Leiheinfassung (aus Kunststoff) werden für ein Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt Zusammenstellung der erforderlichen Papiere für den Notar Wir sorgen für eine würdevolle Abholung des Verstorbenen, das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof. Wir versuchen auf alle erfüllbaren Wünsche der Angehörigen einzugehen und vieles mehr... Aber auch die Vermittlung der bei einer Trauerfeier üblichen musikalischen und gesanglichen Leistungen, eines Priesters oder Trauerredners sowie die Besorgung der Traueranzeigen gehören zu den angebotenen Dienstleistungen. Zur Aufnahme des Todesfalles kann auf Wunsch auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Wie bereits erwähnt, darf die Bestattungsdurchführung erst dann erfolgen, wenn die Totenbeschau von einem zuständigen (durch die Gemeinde angelobten) Arzt durchgeführt wurde. Für die Abholung der Verstorbenen ist ein Tag- und Nachtdienst eingerichtet, der 365 Tage im Jahr auch an Wochenenden und Feiertagen tätig wird. Der Verstorbene wird am Sterbeort eingesargt und von dort in den Friedhof oder einen Kühlraum überführt und am Vortag der Trauerfeier in der Friedhofskapelle aufgebahrt. Ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung durchgeführt wird, hängt davon ab, ob der Verstorbene zu seinen Lebzeiten eine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Wurde jedoch darüber nicht verfügt, obliegt die Entscheidung demjenigen, der die Bestattung veranlasst. Der Feuerbestattung dürfen nur solche Särge und Sargbeigaben zugeführt werden, die keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, für die Umwelt und für die Einäscherungsanlage mit sich bringen. Verstorbene mit Herzschrittmacher dürfen nur dann kremiert werden, wenn der Herzschrittmacher vorher entfernt wurde. Vor der Kremation wird jedem Sarg eine nicht brennbare numerierte Platte beigegeben, sodass nach der Verbrennung die Identität der Asche einwandfrei festgestellt werden kann. Dazu dient auch die Bestimmung, dass in einer Einäscherungskammer jeweils nur ein Verstorbener eingeäschert werden darf. Derzeit erfolgt die Einäscherung von Verstorbenen in der nächstgelegenen Feuerhalle der Stadt Steyr, oder im Krematorium Linz, in der ein würdig gestalteter Raum für die Abhaltung von Trauerfeiern zur Verfügung steht. Da die römisch-katholische Kirche als Folge der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt hat, nehmen römisch-katholische Priester auch bei Kremationsfeiern Einsegnungen vor. 2

3 Todesfall in einem Krankenhaus, Altenheim od. div. Anstalten Der Totenbeschauarzt wird von der Anstalt verständigt. Nachdem Sie die Todesnachricht erhalten haben können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um alle Formalitäten zu besprechen. Die Überführung kann erst nach erfolgter Freigabe durch den Totenbeschauer erfolgen. Todesfall im Wohnhaus 1.> Arzt verständigen, der die Totenbeschau durchführt. Der Notarzt ist nur zur Feststellung des Todes, nicht aber zur Totenbeschau berechtigt. 2.>Nach der erfolgten Totenbeschau mit der Bestattung Krennmayr wegen der Abholung des Verstorbenen, der Auswahl des erforderlichen Sarges, der Art und des Ablaufes der Bestattungsdurchführung sowie der Formulierung des Partentextes u. v. m. Verbindung aufnehmen. Nach der Bestattungsdurchführung Nach dem Ableben eines Menschen sind eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, Wege zu erledigen und Fragen zu klären. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite. Zur Bestattungsdurchführung (Wünsche od. Anregungen) Die Bestattung Krennmayr bittet, Anregungen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Bestattungsdurchführung direkt an sie zu richten. Danksagung Zur Danksagung für die erwiesene Anteilnahme und für die Blumenspenden können Danksagungskarten bei uns bestellt werden. Zu überlegen wäre auch die Danksagung in Form eines persönlichen Briefes. Liste der Blumenspenden Die Namen der Blumenspender werden von uns notiert und können dem Kranz- und Blumenspendenverzeichnis entnommen werden. Diese Unterlagen werden den Hinterbliebenen in einer schönen Erinnerungsmappe mit der Rechnung ausgefolgt oder zugesandt. Ablauf der Trauerfeier: Ortsüblich ist, dass sich die Angehörigen und die nächsten Verwandten, eine halbe Stunde vor Beginn der offiziellen Trauerfeier in der Friedhofkapelle einfinden, um sich in aller Ruhe vom Verstorbenen verabschieden zu können und ev. von anderen Besuchern Beileidsbezeugungen entgegennehmen zu können. In Kirchdorf sollten die Angehörigen eine viertel Stunde vor Beginn der offiziellen Trauerfeier, frei zur Kirche vorgehen (kein geschlossener Trauerzug). Die Angehörigen sollten vor Beginn der hl. Messe in den vorderen rechten Bänken Platz nehmen. Messe - eventuelle Nachrufreden - Aussegnung in der Kirche Prozession zum Friedhof - am Friedhof werden die Trauerbilder ausgeteilt (Das Geld welches beim austeilen der Trauerbilder eingesammelt wird erhält das Pfarramt und wird für eine heilige Messe füt den verstorbenen, für die Friedhofsverwaltung und Friedhofserhaltung - Unkraut jäten, Pflege der Gehwege, Kies für Allerheiligen, Wasser für Friedhof, Restaurierungen... verwendet). In Schlierbach ist vor Beginn der hl. Messe, vor dem Kircheneingang noch die Aussegnung mit Gebeten, welche nach verstummen der Glocken beginnen, (fünf Vater Unser, fünf Gegrüsset seist Du Maria, mit der Einfügung jeweils eines Gesätzchens des schmerzhaften Rosenkranzes:... der für uns Blut geschwitzt hat,...der für uns gegeißelt worden ist,... der für uns mit Dornen gekrönt worden ist,... der für uns das schwere Kreuz getragen hat,...der für uns gekreuzigt worden ist; abschließend wird noch das Glaubensbekenntnis gebetet). Im Anschluss daran wird die Aussegnung abgehalten. Nach der Aussegnung ist Einzug in die Kirche, wo zuerst vor dem Altargitter die Trauerbilder ausgeteilt werden (von dem Geld, welches beim austeilen der Trauerbilder eingehoben wird, werden Messen für den/die Verstorbene/n gelesen). Nach dem Reqiem werden eventuelle Nachrufe gehalten, anschließend findet in der Kirche noch die Aussegnung statt, danach beginnt die Prozession zum Friedhof, bei welcher die nächsten 3

4 Angehörigen natürlich die Nächsten hinter dem Sarg sind. Nach der Einsegnung am offenen Grabe, dem Dank und der Einladung zum Totenmahl erfolgt für die Angehörigen der Gang zum letzten Abschiednehmen am offenen Grabe, mit der Segnung mit Weihwasser, Erde und eventuellen Blumengebinden. Anschließend sollten sich die Angehörigen in einiger Entfernung vom Grabe aufstellen um die Beileidsbezeugungen entgegen nehmen zu können. In Micheldorf, Heiligenkreuz, Klaus, Steyrling u. Steinbach/Zbg ist vor Beginn der hl. Messe, vor der Friedhofskapelle noch die Aussegnung mit Gebeten, (ein Vater Unser, ein Gegrüßet seist Du Maria, abschließend wird noch das Glaubensbekenntnis gebetet). Im Anschluss daran wird die Aussegnung abgehalten. Nach der Aussegnung ist Einzug in die Kirche, wo zuerst vor dem Altar die Trauerbilder ausgeteilt werden (das Geld, welches beim austeilen der Trauerbilder eingehoben wird, erhält das Pfarramt und wird für die Friedhofserhaltung, Pflege und Verwaltung verwendet). Nach dem Requiem werden eventuelle Nachrufe gehalten, anschließend findet in der Kirche noch die Aussegnung statt, im Anschluss daran beginnt die Prozession zum Friedhof, bei welcher die nächsten Angehörigen natürlich wieder die Nächsten hinter dem Sarg sind. Die Konduktfolge richtet sich bei einem Begräbnis nach der Paradeordnung des Bundesheeres: Kreuzträger - Musikkapelle Formationen von Vereinen (Jägerschaft, Abordnung von Vereinen usw... jeweils mit den Fahnenträgern an der Spitze, dahinter die Kranzträger, dahinter die Formation der jeweiligen Vereine), dahinter die Geistlichkeit mit Ministranten, Sarg mit Sargträgern, Trauerfamilie, Ranghohe Personen, wobei der Ranghöchste dem Sarg am Nächsten ist und anschließend alle Trauergäste. Um einen würdigen und reibungslosen Ablauf der Trauerfeier gewährleisten zu können, sollte ihr Bestatter über eventuelle Nachrufredner, Ehrenformationen von Vereinen, musikalische Darbietungen und dgl. mehr, vor dem Begräbnis informiert sein. Zur Gestaltung der Abendandacht stehen mehre Gestaltungsvarianten offen: Rosenkranz Rosenkranz mit Texten zu den jeweiligen Gesätzchen Gestaltete Abendandacht mit besinnlichen Texten und Musik gerne können Sie die Abendandacht auch selbst gestalten auch können Sie Bilder mit Dias, Overhead od. Beamer einblenden Dauer der Abendandacht ca. 30 min. Auch bei der Abendandacht sollten die nächsten Angehörigen in der Kirche in den rechten vorderen Bänken Platz nehmen. Die Friedhofkapelle ist während der Aufbahrung von 8.00 bis Uhr geöffnet. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Asche eines Verstorbenen in einem Friedhofsgrab oder einer Urnenwand beigesetzt werden; die Ausfolgung der Asche an die Hinterbliebenen ist nur dann gestattet, wenn die Urne zu Hause in einer Art Hauskapelle oder auf dem Grundstück an einem würdigen piaetätvollem Platz beigesetzt werden kann. Die Bewilligung zur Beisetzung einer Urne ausserhalb eines Friedhofes wird von der Gemeinde des jeweiligen Wohnortes erteilt. Beim Ansuchen dazu sind wir ihnen gerne behilflich. Das ausstreuen der Asche ist in Österreich gesetzlich verboten. Bei einer Feuerbestattung gelten für die Aufbahrung des Verstorbenen und den Ablauf der Trauerfeier annähernd die gleichen Grundsätze wie bei einer Erdbestattung. Zu einer Kremationsfeier können daher auch alle Arten von Blumenspenden gewidmet werden. Auf Wunsch bringen wir alle Blumen und Kränze zu einem auf demselben Friedhof befindlichen Familiengrab. Bei Urnengräbern bitten wir jedoch, im Hinblick auf den sehr beschränkten Platz, um Auswahl einer den Platzverhältnissen entsprechenden Anzahl von Blumenspenden. 4

5 Telefonseelsorge Jene Personen, die nach dem Ableben eines ihnen nahestehenden Menschen eine Aussprache suchen, haben die Möglichkeit mit dem Notrufdienst der Telefonseelsorge der katholischen und evangelischen Kirche, Rufnummer Notruf 142 ohne Vorwahl, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar, Kontakt aufzunehmen. ( Auch steht ihnen das mobile Hospiz des Roten Kreuzes Kirchdorf mit qualifiziertem einfühlsamen Personal gerne zur Verfügung. Einsatzleiterin Sabine Greimel: Tel.: 07582/ ( Traueranzeige Der "Partezettel", die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall, fast immer mit der Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses verbunden, leitet seinen Namen vom französischen Ausdruck "faire part", das heißt anzeigen, ab und dürfte vermutlich Ende des 17. Jahrhunderts entstanden sein. Er ist an keine bestimmte Person gerichtet, sondern wird den Empfängern einzeln zugesandt. Form und Inhalt der Partezettel haben, dem Zeitgeschmack entsprechend, Veränderungen erfahren. Die geprägten oder stark verzierten Ränder sind immer seltener geworden, und die starre Formulierung der Texte wurde mehr den persönlichen Verhältnissen angepasst. Die Einschaltung von Trauernachrichten in den Tageszeitungen ist im allgemeinen nur dann üblich, wenn der Verstorbene eine im öffentlichen Leben bekannte Persönlichkeit war und man daher mit der Zeitungseinschaltung einen größeren, nicht näher bekannten Personenkreis ansprechen will. Gedenkbilder Im Gegensatz zum "Partezettel", der über das Ableben einer Person informieren soll, dienen Gedenkbilder, auch "Sterbebildchen" genannt, der Erinnerung an den Toten und werden meist anlässlich des Begräbnisses oder bei der Seelenmesse an die Trauergäste verteilt oder später -entsprechend formuliert -als Danksagung oder aber mit der Danksagung ausgesandt. Über die Gestaltung und Ausführung solcher Gedenkbilder informieren wir sie gerne mittels unserer aufliegenden Muster. Kondolenz Jeder Empfänger einer Todesanzeige sollte sein Beileid durch ein Kondolenzschreiben ausdrücken. Nimmt man persönlich an der Trauerfeier teil, kann das Beileidsschreiben entfallen. In diesem Fall drückt man den Angehörigen sein Beileid entweder beim Betreten des Aufbahrungsraumes oder an der GrabsteIle, nach dem Ende der Trauerfeier, aus. Wenn nicht ausdrücklich verlautbart wird, dass von Beileidsbezeugungen überhaupt (oder bei der Aufbahrung bzw. am Grab) abzusehen ist, wird man, wenn sich die Angehörigen im Aufbahrungsraum oder im Bereich der Grabsteile entsprechend aufstellen, davon ausgehen können, dass Beileidsbekundungen erwünscht sind. Wenn von der Familie keine anderen Wünsche geäußert werden, sollte den Angehörigen aber nur einmal, nach dem Ende der Trauerfeier bei der Grabstelle, das Beileid ausgesprochen werden. Blumenspendenablöse Die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen ist schmerzlich. Die dem Verstorbenen gewidmeten Blumenspenden können den Angehörigen zwar diesen Schmerz nicht nehmen, aber als Zeichen des Gedenkens und der Verehrung einen gewissen Trost bieten. Wenn jedoch der Verstorbene zu seinen Lebzeiten einer karitativen oder wohltätigen Organisation nahestand, findet man auf der Parte oft den Hinweis, von Blumenspenden abzusehen und an deren Stelle einer bestimmten Organisation eine Geldspende zu überweisen. 5

6 Kränze und Bukets an der Grabstelle Üblich ist, dass die Blumengebinde innerhalb von 6 Wochen nach einer Beilegung vom Grab entfernt werden. Dies geschieht bei uns automatisch und ist im Preis des Totengräbers enthalten. Sind die anlässlich der Beisetzung des Verstorbenen auf der GrabsteIle abgelegten Kränze und Buketts unansehnlich geworden, können diese jedoch auch früher entfern werden- ein Anruf genügt. Bei der Errichtung von Gedenkzeichen ist auf die Bestimmungen der Friedhofsordnung Bedacht zu nehmen. Bei der Gestaltung der Grabstelle sollte dem handwerklich-künstlerisch gestalteten Denkmal der Vorzug gegeben werden. Die allseitig steinmetzmäßig bearbeiteten Grabzeichen sollen sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Gedenkzeichen sowie deren Inschriften müssen der Würde des Friedhofes entsprechen. Für die Herstellung der Gedenkzeichen und Kreuze darf nur Natur- oder Kunststein, Holz Glas oder Metall verwendet werden. Die Höchstausmaße der Gedenkzeichen richten sich nach der Art der Grabstelle und sind in der Friedhofsverordnung festgelegt. Für die bauliche Ausgestaltung einer Grabstelle sowie für die Errichtung einer Grabstätte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Benützungsrecht an einer Grabstelle kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 10 Jahren anlässlich der Beisetzung, auf mehrere Jahre erworben (in Kirchdorf 3 Jahre); eine Verlängerung nach Ablauf dieser Frist -auf weitere drei Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine dieser Voraussetzungen ist, daß die Ausgestaltung der Grabstelle der übernommenen Verpflichtung entspricht. Das bedeutet, dass sich Grabstellen immer in einem baulich und gärtnerisch einwandfreien Zustand befinden müssen. Vor Ablauf der Benützungsdauer werden sie durch die Friedhofsverwalung verständigt um die Grabmiete eventuell zu verlängern, oder das Grab aufzulassen. Die jeweilige Laufzeit ist aus der Quittung über die Einzahlung der Entgelte für die Friedhofsverwaltung zu ersehen. Wird das Entgelt innerhalb des genannten Zeitraumes nicht bezahlt, verfällt die GrabsteIle und wird in der Folge bei Bedarf, nach Entfernung des Grabinventares, neu vergeben. Das Benützungsrecht steht ursprünglich nur dem Erwerber zu und wird nur auf einen Erben des Benützungsberechtigten übertragen. Umfassende Auskünfte über die Grabstellenarten und Grabstellenausgestaltung, über den Erwerb, die Dauer, die Verlängerung, den Übergang, den Verzicht oder das Erlöschen des Benützungsrechtes sowie über die Höhe der Entgelte u. a. m. erteilt die Friedhofsverwaltung. Trauerkleidung, Trauerzeit Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterschied man zwischen "tiefer" und "gewöhnlicher" Trauer, wobei die Dauer der Trauerzeit vom Verwandtschaftsgrad abhängig war. Das Anwachsen der Städte und die damit verbundene Änderung in den Lebensgewohnheiten haben zu einer Lockerung dieses Brauches geführt. In kleineren Gemeinschaften, in denen noch engere Beziehungen bestehen, werden jedoch den örtlichen Sitten entsprechende Verhaltensmuster auch heute noch als selbstverständlich empfunden. Es bleibt daher dem einzelnen vorbehalten, ob er seine Trauer durch ein auf eine bestimmte Dauer abgestimmtes Tragen schwarzer Kleidung oder in anderer Form zum Ausdruck bringt. Anlässlich der Trauerfeier sollte aber dennoch von den nächsten Angehörigen schwarze oder dunkle Kleidung getragen werden. Während Trauerkleidung für Kinder weder notwendig noch angebracht ist, sollten Trauergäste einer dem Anlass entsprechenden Kleidung in gedeckten Farben den Vorzug geben. Abmeldungen von div. Berechtigungen: Die Abmeldung bzw. Übernahme eines Fernsprechanschlusses ist beim zuständigen Telegraphenbauamt anzuzeigen. Die hierzu erforderlichen Formulare sind bei jedem Postamt und bei den Telegraphenbauämtern erhältlich. Zur Abmeldung des Gas- Wasser- Fernwärme- und Strombezuges genügt es normalerweise die Lieferanten telefonisch, in Kenntnis zu setzen. Bei diesem Gespräch werden allfällige Fragen geklärt bzw. 6

7 ein Termin zwecks Ablesung und Abrechnung für die betreffende Anlage vereinbart. Selbstverständlich kann auch schriftlich oder persönlich durch Vorsprache der Todesfall angezeigt werden. Auf die Abbestellung von Abonnements sowie die Kündigung von Mietverträgen und Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften usw. ist Bedacht zu nehmen. Ebenso sind Daueraufträge bei Geldinstituten zu stornieren sowie Bausparverträge, Versicherungsverträge, Kreditverträge usw. entsprechend abändern zu lassen. Auch auf die Rücklegung beziehungsweise Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen ist Bedacht zu nehmen. Rückgabe von Waffen, Waffenbesitzkarten: Bei waffenrechtlichen Urkunden eines Verstorbenen (Waffenpässe, Waffenbesitzkarten, Waffenscheine) handelt es sich um persönliche Urkunden. Das Waffengesetz 1986 sieht keine Verpflichtung zur Zurücklegung dieser Urkunden vor. Zu beachten ist, daß der Erbe oder Vermächtnisnehmer den Erwerb von Faustfeuerwaffen binnen sechs Monaten nach Erlangen des Besitzes der Behörde (Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen hat, wenn er nicht auf Grund eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zum Besitz der Faustfeuerwaffe berechtigt ist. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfiehlt es sich jedoch, um später behördliche Nachforschungen zu vermeiden, auch für jene Personen, welche schon im Besitze einer waffenrechtlichen Urkunde sind, der Behörde die Übernahme der Waffe im Erbwege anzuzeigen, damit der Besitzstand in den behördlichen Unterlagen berichtigt werden kann. Für den Fall, daß der Erbe durch die Übernahme der geerbten Waffen den erlaubten Besitzstand entsprechend seiner bisherigen Urkunde überschreiten würde, hat er jedenfalls rechtzeitig bei der Behörde die Erweiterung seiner Urkunde zu beantragen. Rückgabe Führerschein, Kraftfahrzeug usw: Ebenso wie die Berechtigung, Waffen zu führen, ist die Lenkerberechtigung (Führerschein) ein persönliches Recht, das mit dem Tod des Besitzers erlischt. Das Kraftfahrgesetz sieht eine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein nicht vor. Ist auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, so muß der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (das ist der Notar) die Behörde vom Tod des Zulassungsbesitzers verständigen. Wird das auf den Verstorbenen zugelassene Fahrzeug nicht weiter benützt, so müssen Kennzeichentafel(n) und Zulassungsschein unter Anschluß einer Verständigung, dass der Zulassungsbesitzer verstorben ist, der Zulassungsbehörde übermittelt werden. Die Abmeldung erfolgt dann durch die Zulassungsbehörde. Verlassenschaftsabhandlung: Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, für das der vom Gericht nach Wohnort zuständige Notar zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der zuständige Notar bei Gericht oder bei der Bestattung erfragt und von den Erben selbst aufgesucht werden. In allen anderen Fällen werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme eingeladen. Es empfiehlt sich, zur Todfallsaufnahme folgende Unterlagen -soweit vorhanden -vorzubereiten und mitzunehmen: 1. Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten, 2. Standesdokumente Sterbebuch, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel 3. letztwillige Verfügungen, 4. Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter, 5. letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen, 6. kurze Aufstellung und Belege über den Nachlaß: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögensteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere, etc. 7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen an lässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses. Je nach den zur Verlassenschaft gehörenden Verbindlichkeiten (Nachlaßschulden) wird im Einvernehmen mit dem Notar zu entscheiden sein, ob man eine bedingte oder unbedingte Erbserklärung abgibt bzw. ob man sich des Erbes entschlägt. 7

8 Von uns benötigte Dokumente Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für Sie. Es ist daher zweckmässig, folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns mitzubringen: Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein) Staatsbürgerschaftsnachweis Heiratsurkunde der letzten Ehe Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen/r) Scheidungsdekret Nachweis des akademischen Grades (wenn der Titel auf Sterbeurkunde erwünscht ist) Reisepass (nur bei Ausländern) falls Sie Dokumente nicht finden, werden sie von uns besorgt. Sie brauchen keine langwierigen Beöhrdengaenge machen. Die Auszahlung von (Sterbe-)Versicherungspolizzen vieler Versicherungsanstalten können wir für sie beantragen. Nehmen sie daher entsprechende Polizzen zu uns mit. Wir versuchen ihnen auch viele weitere Besorgungen und Wege abzunehmen bzw. zu erleichtern. Weiters mitzubringen: Foto Bekleidung mit Unterwäsche (ohne Schuhe) ev. Grabkarte (bei auswärtigen Friedhöfen) Was bei der Erdbestattung zu beachten ist: Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, muss geprüft werden, ob es belegt werden kann. Auf unseren Friedhöfen können innerhalb von 10 bis 15 Jahren zwei Personen in einem Familiengrab bestattet werden. Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war (aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. In seinem Grab wird aber nur die Beisetzung von Familienmitgliedern genehmigt. War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, muss das Grab später auf einen neuen Grabnutzungsberechtigten umgeschrieben werden. Die Reihenfolge des Anspruchsrechtes entspricht der Erbfolge. Das Grab wird meist einen Tag vor der Beerdigung geöffnet, Grabschmuck und Anpflanzung sind rechtzeitig zu entfernen. Wenn sich das Grabdenkmal nicht auf einem Grundfundament befindet, wird es durch unseren Grabsteinbetrieb Krennmayr oder einen Steinmetz ihrer Wahl entfernt. Die Verständigung des Steinmetzes erfolgt durch uns, die Arbeit wird ihnen jedoch gesondert in Rechnung gestellt. Wenn kein Grab vorhanden ist, können Sie meistens aus vielen freien Gräbern auswählen. Bei Friedhöfen in anderen Gemeinden kann nur derjenige ein Grab erwerben, der auch seinen ständigen Wohnsitz in diesem Gemeindebereich hat. 8

9 Pfarrämter: Kirchdorf röm. kath. Evangelisches Kirchdorf Schlierbach 07582/ / / / / / / / / Mag. P. Severin Pf. Heribert Binder P. Robert P. Josef (Administrator) P. Nikolaus P. Gabriel P. Paulus P. Florian Frau Prammer Wartberg Nußbach Steinbach/Zbg. Micheldorf Heiligenkreuz Standesämter: Kirchdorf 07582/ Schlierbach 07582/81255 Micheldorf 07582/61250 Inzersdorf 07582/81518 Oberschlierbach 07582/62019 Klaus 07585/255 Kremsmünster 07583/52550 Ried/Traunkreis 07588/72550 Magistrat Linz 0732/7070 Magistrat Wels 07242/ Gärtnereien Kremstalblume Kirchdorf 07582/51290 Blümchen Inzersdorf 07582/81877 Blumenboutique Julia Mdf 0676/ Altenheime Kirchdorf 07582/61600 Micheldorf 07582/62600 Ried/Traunkreis 07588/72160 Kremsmünster 07583/5111 Grünburg 07257/72730 Krankenhäuser Kirchdorf 07582/6960 Barmh. Schw. Linz Sierning 07259/2142 Elisabethinnen Linz Wels 07242/4150 AKH Steyr AKH Linz 0732/78060 AKH Wien Wagner Jauregg Linz 0732/69210 Barmh. Brüder Linz 0732/78970 best attung Krennmayr Wilhelm Krennmayr A-4560 Kirchdorf/Kr. Hausmanningerstr / / / office@krennmayr.com / / / /

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