LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-"

Transkript

1 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: Vorlage-Nr.: JHA II/9/2017 Datum: Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Frau Zörner öffentlich X nicht öffentlich Beschluss-Nr.: Betreff: Förderung von Personalkosten der Schulsozialarbeit für das Haushaltsjahr 2018 über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das neue Landesprogramm MV Beratungsfolge: Sitzung am: Unterausschuss Jugend Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: Für Geg Ent Befan Bemerkungen: Beschlussvorschlag: Für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Jahr 2018 erhalten die Träger der Anlage 1 vorbehaltlich der durch das Land Mecklenburg- Vorpommern bereitgestellten ESF-Zuwendungen, Mittel im Rahmen des Operationellen Programmes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ESF Darüber hinaus erhalten im Jahr 2018 die Träger der Anlage 2 für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit, vorbehaltlich der durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellten Mittel, Zuwendungen im Rahmen des Landesprogrammes zur Unterstützung der Förderung der Schulsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab 2017 ff. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beteiligt sich an der Finanzierung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß Richtlinie III Gewährung von Personalund Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom Heiko Kärger Landrat

2 Sachdarstellung/Rechtsgrundlage: Im Rahmen der Einführung des o.g. neuen Landesprogrammes gab es seitens des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V die Vorgabe, dass die Umsetzung dieser Förderung nach den aus der ESF-Förderung bekannten und inzwischen etablierten Förderkonditionen und Systemen erfolgt. Darüber hinaus gab es in einer Beratung am die Information von Frau Schünemann, Referatsleiterin für Jugend-und Schulsozialarbeit im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV, dass sich das Land vorbehält, auch die Stellen aus dem Landesprogramm über den ESF abzurechnen. Auf Nachfrage vom Sozialdezernenten Herrn Michael Löffler erhielt das Fachamt von Staatssekretär Herrn Nikolaus Voss ein Antwortschreiben bezüglich der Förderung von Grundschulen nach ESF-Vorgaben. Im Schreiben vom teilt Herr Voss mit, dass der Einsatz von aus ESF anteilig finanzierten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an keiner Schulart ausgeschlossen ist. Auch wenn der Schwerpunkt des Einsatzes der vom Land geförderten Schulsozialarbeit nach wie vor auf der Sekundarstufe I liegt, gewinnt die berufliche Sensibilisierung und Erstorientierung bereits an den Grundschulen an Bedeutung. Daher hat sich das Fachamt entschlossen, alle Anträge unabhängig der Schulart in Gänze zu betrachten und dem Jugendhilfeausschuss eine Vorlage für die Förderung der Schulsozialarbeit, unabhängig der Förderung über ESF bzw. über das Landesprogramm, zur Beschlussfassung vorzulegen. Die am durch Ministerin Frau Birgit Hesse und Landrat Heiko Kärger unterzeichnete Vereinbarung zur Umsetzung der ESF-Förderung vom im Bereich der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit läuft zum aus. Nach letztem Stand arbeitet das Land an der neuen Vereinbarung für die Bewilligungsphase Laut Richtlinie des Landes zur Förderung von Schulsozialarbeit ist die Unterzeichnung der Vereinbarung Voraussetzung für eine Förderung über den ESF. Ein Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales liegt daher bisher noch nicht vor. Die Finanzierung der Zuwendung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie aus Mitteln des Landesprogrammes zur Unterstützung der Förderung der Schulsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab 2017 ff. und soll auch zukünftig in Form von Pauschalen an den Landkreis MSE ausgereicht werden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird gegenüber den Trägern weiterhin die realen Personalkosten als Grundlage der Finanzierung nehmen ( Spitzabrechnung ). Gemäß Richtlinie III zur Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom werden Stellen in der Schulsozialarbeit mit ESF-, Landes- sowie kreislichen Mitteln und mit Mitteln der Schulträger gefördert. Der Landkreis gewährt hierbei einen Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten. Der Schulträger übernimmt mindestens 40 % der Kosten. In den Fällen, in denen der Landkreis Schulträger ist, übernimmt er in der Regel die restlichen 40 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten. Für alle jährigen Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landkreises erhält der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit im Jahr 2018 voraussichtlich eine ESF-Zuwendung in Höhe von ,00 sowie aus dem Landesprogramm voraussichtlich eine Zuwendung in Höhe von ,00. Der Landkreis als Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, über die zugewiesenen Mittel hinaus zusätzlich örtliche Mittel (kreisliche Mittel sowie Mittel der Schulträger und der Träger der Personalstellen) in mindestens der Höhe der nach den Zuwendungsbescheiden abgerechneten Mittel für den in den Zuwendungsbescheiden genannten Zweck einzusetzen.

3 Im laufenden Jahr 2017 werden aktuell 53 Stellen der Schulsozialarbeit im Landkreis MSE gefördert (38 Stellen über den ESF und 15 Stellen über das Landesprogramm). Im Zuge der Antragsprüfung für das Jahr 2018 durch das Jugendamt ist folgende Feststellung zu machen: Dem Fachamt liegen 54 Anträge für den Bereich der Schulsozialarbeit für das Jahr 2018 vor. Wie schon für die Beschlüsse für das Jahr 2017 hat das Fachamt auch für 2018 Indikatoren als Entscheidungsgrundlage zu Grunde gelegt. In einem ersten Schritt wurden alle Anträge nach formalen Indikatoren geprüft: 1. fristgerecht eingereicht 2. Vorlage der Ko-Finanzierungszusage Schulträgers 3. ESF-konform laut Zuwendungszweck Anschließend erfolgte die Bewertung anhand der drei fachlichen und sozialräumlichen Indikatoren: 1. Schulform 2. zusammenfassender Wert der Auswertung der Indikatoren laut Jugendhilfeplanung Bedarf Jugendförderung 2016 ff. im Landkreis MSE Teil I (aktualisierte Zahlen) 3. Schülerzahlen (2016/17) Nach derzeitigem Stand können von den 54 Stellen der Schulsozialarbeit 1. mit den durch das Land voraussichtlich zur Verfügung stehenden ESF- und Landesmitteln, 2. den zur Verfügung stehenden kreislichen Mitteln und 3. den laut Anträgen zur Verfügung gestellten Drittmitteln der Schulträger 51 Stellen der Schulsozialarbeit, im Jahr 2018 nach Richtlinie III gefördert werden (36 Stellen über den ESF und 15 Stellen über das Landesprogramm). Zur Finanzierung der 36 Stellen über den ESF ist die Verwendung von Kreismitteln aus dem Bereich der Jugendsozialarbeit in Höhe von 7.800,00 sowie 2.000,00 aus dem Landesprogramm SSA notwendig. Drei Anträge finden keine Berücksichtigung in der Förderung Begründung: Bei einem Antrag ist die Ko-Finanzierung des Schulträgers nicht gegeben. An der Schule wurde zum eine Stelle für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) installiert. Somit gibt es aus Sicht des Schulträgers keinen zusätzlichen Bedarf an Schulsozialarbeit. Der Schulträger hat den Kooperationsvertrag mit dem Träger der Schulsozialarbeit fristgerecht zum gekündigt. Ein weiterer Antrag findet zudem aufgrund räumlicher Änderungen der Schule keine Berücksichtigung in der Förderung für Hier wurde bisher an einer Förderschule eine zweite Stelle (Teilzeit: 17,5 h) gefördert, da sich die Schülerinnen und Schüler auf zwei weit voneinander entfernte Schulgebäude aufgeteilt haben. Hier fand nun eine Zusammenlegung der Gebäude bzw. Klassen statt, so dass aus Sicht des Fachamtes die begründete Voraussetzung der zweiten Stelle nicht mehr gegeben ist. Der dritte Antrag findet in 2018 keine Berücksichtigung in der Förderung des Landkreises, da die ESF-, Landes- und Landkreismittel bereits ausgeschöpft werden. Das Fachamt hat als Entscheidungsgrundlage, wie oben beschrieben, formale sowie fachliche und sozialräumliche Indikatoren zu Grunde gelegt. Anlage 1 stellt in einer Tabelle die über den ESF geförderten 36 Personalstellen von 15 Trägern der Jugendhilfe für das Jahr 2018 sowie die entsprechenden Zuwendungen dar.

4 Anlage 2 stellt in einer Tabelle die über das Landesprogramm geförderten 15 Personalstellen von 5 Trägern der Jugendhilfe für das Jahr 2018 sowie die entsprechenden Zuwendungen dar. Anlage 3 zeigt die Schulen (untersetzt nach Planungsräumen) auf, deren Stelle der Schulsozialarbeit über ESF finanziert wird. Anlage 4 zeigt die Schulen (untersetzt nach Planungsräumen) auf, deren Stelle der Schulsozialarbeit über das Landesprogramm finanziert wird. Anlage 5 zeigt die Stellen auf, die 2018 nicht über ESF, das Landesprogramm oder Landkreismittel gefördert werden.

5 Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2018: Nein Ja Ergebnishaushalt Aufwendungen Erträge , ,00 Finanzhaushalt Auszahlungen Einzahlungen , ,00 in Folgejahren: 2019 Nein Ja einmalig jährlich Ergebnishaushalt Aufwendungen Erträge , ,00 Finanzhaushalt Auszahlungen Einzahlungen , ,00 Finanzielle Mittel stehen: planmäßig zur Verfügung unter: Produkt / Konto Ergebnishaushalt: , , , Finanzhaushalt: , , , Deckungskreis Nr. EGHH Nr FHH Nr nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag) Produkt / Konto Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Deckungskreis Nr. Bezeichnung Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung Bezeichnung Zuschuss SSA LK-Anteil, ESF-Anteil Zuschuss PK SSA Anteil Land, Anteil LK Landesprogramm

6 Bemerkungen: Bemessungsgrundlage (Richtlinie III): Die Höhe der Personalkostenzuschüsse bemisst sich anhand der zu Grunde gelegten, als förderfähig anerkannten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber-Gesamtkosten. Personalkostenzuschuss wird aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln in Höhe von maximal 60%, Personalkostenzuschuss des Schulträger 40%, in den Fällen, in denen der LK Schulträger ist, übernimmt der LK in der Regel die restliche Finanzierung. zu Anlage1: 2018 sind 36 Personalstellen der Schulsozialarbeit geplant. Kosten (Stand ): Förderfähige ABG Kosten nach Kappung: ,15 davon Anteil des Landkreises 60%/100% = ,81 siehe Anlage 1 Kosten setzen sich wie folgt zusammen: LK ,91 (Ansatz 2018: , ,00 aus ,00 aus ) ESF ,90 (Ansatz 2018: ,00 ) ,81 Berechnung Folgejahr: Planansatz LK-Anteil % Tarifsteigerung + Planansatz ESF- Anteil zu Anlage2: 2018 sind 15 Planstellen geplant. Kosten (Stand ): Förderfähige ABG Kosten nach Kappung: ,26 davon Anteil des Landkreises 10%/ 50% = siehe Anlage 1 Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Landesmittel ,30 ( Ansatz 2018: ,00 ) LK ,62 ( Ansatz 2018: ,00 ) ,33 Berechnung Folgejahr: Planansatz LK-Anteil % Tarifsteigerung + Planansatz ESF- Anteil Kompatibilität zur strategischen Zielplanung ja nein geprüft gegeben Themenfeld-Nr.: 5 Wirkungsziel-Nr.: II III Prüfung nicht erforderlich (bspw. Bestellungsvorlagen, üpl/apl- Vorlagen) Kinder-, Jugend- und Familienbildung Reduzierung der Anzahl an Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss Mobile Jugendarbeit Anlagen: 1. Anlage 1-36 Stellen-Liste Förderung 2. Anlage 2 - Landesprogramm 3. Anlage 3 - Übersicht Schulen mit ESF-geförderten Stellen SSA in Anlage 4 - Übersicht Schulen Landesprogramm Anlage 5 - Stellen ohne Finanzierung 2018

7 Mitzeichnung zuständiges Dezernat: Dezernat III - NZ Unterschrift:

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: 05.10.2017 Vorlage-Nr.: JHA II/10/2017 Datum: 22.09.2017 Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Frau Zörner öffentlich X nicht

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Die 24/II. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte findet statt am Dienstag, 16. Oktober 2018, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal (4.065) Platanenstraße

Mehr

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE im KTB angenommen am: 17. März 2014 Vorlage-Nr.: KT I/15/2014 Datum: 11.03.2014 Ersteller: öffentlich X Herr Rosenthal nicht öffentlich Beschluss-Nr.: B-KT I/22/2014

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/751 7. Wahlperiode 20.07.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE im KTB angenommen am: 28 Oktober 213 Vorlage-Nr: KT I/62/213 Datum: 251213 Ersteller: öffentlich X Frau Ax nicht öffentlich Beschluss-Nr: B-KT I/129/213 zuständiges

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Richtlinie I Projektförderung und Förderung von Einrichtungen in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Finanzierung Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter 2014 bis 2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Finanzierung Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter 2014 bis 2016 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3016 6. Wahlperiode 24.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzierung Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3192 5. Wahlperiode 04.02.2010 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Richtlinie I Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis des Landkreises zur Förderung

Mehr

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: 01. April 2016 Vorlage-Nr.: JHA II/4/2016 Datum: 15.03.2016 Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Herr Schwebke öffentlich X

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 Grundsätze der Finanzierung (1) Die auf das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als örtlicher

Mehr

o Kreisausschuss In den Verhandlungen zur Ausfinanzierung von Personalkosten für das Jahr 2014 mit Maßnahmeträgern, den Kommunen und

o Kreisausschuss In den Verhandlungen zur Ausfinanzierung von Personalkosten für das Jahr 2014 mit Maßnahmeträgern, den Kommunen und istag Landkreis Rostock Drucksache Nr. : V ichtvermerk des Landrates: zust~ndiges Amt / Einbringer: L- ~ abschließende Beratung im o Kreisausschuss Änderung der Förderrichtlinie des Jugendamtes des Landkreises

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Neuerungen in der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit ab 2018

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Neuerungen in der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit ab 2018 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1755 7. Wahlperiode 29.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Neuerungen in der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Protokoll der Sitzung des Unterausschusses Jugend vom

Protokoll der Sitzung des Unterausschusses Jugend vom Protokoll der Sitzung des Unterausschusses Jugend vom 22.01.2013 Zeit: 16.30 19.00 Uhr Teilnehmer: siehe Liste (Anlage) 1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Herrn Vohs, Feststellung der ordnungsgemäßen

Mehr

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 134/2011 Version Datum 28.10.2011 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Mehr

Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 6-A/2004 Version Datum 23.04.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Mehr

Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap

Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen

Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2010/11 am 21.06.2010 in Frankfurt am Main Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach 15 Hessisches

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/21 7. Wahlperiode Sicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/21 7. Wahlperiode Sicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/21 7. Wahlperiode 11.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Sicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Stuttgart Böblingen Indirekte Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit durch pauschalierte

Stuttgart Böblingen Indirekte Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit durch pauschalierte der Schulsozialarbeit durch die Landkreise Stand: 15.10.2007 Jugendamt Stuttgart Böblingen Indirekte Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit durch pauschalierte finanzielle Unterstützung des LK an die Kommunen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren

Mehr

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg. 3. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2012 (Beschluss Nr. 006/JHA/2011),

Mehr

- 8 - Beschluss: - 9 -

- 8 - Beschluss: - 9 - Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 7. November 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 8 - Deutscher Alpenverein Sektion Heilbronn

Mehr

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016

Mehr

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/387 öffentlich Datum: 05.03.2015 Dienststelle: Fachbereich 44 Bearbeitung: Fr. Toteva Schulausschuss Ausschuss für Inklusion Finanz- und

Mehr

Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen. Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2009/10 am in Frankfurt am Main

Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen. Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2009/10 am in Frankfurt am Main Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2009/10 am 09.09.2009 in Frankfurt am Main 1 Richtlinie vom 1. August 2004 für ganztägig arbeitenden

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe

Mehr

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg. 2. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2012 (Beschluss Nr. 006/JHA/2011),

Mehr

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich Jugendamt Az.: 31-453.45; 401.53; 012.31-3693291 Sitzungsvorlage KT/42/2017 Familienzentren, Jugendzentren und jugendpflegerische Veranstaltungen im Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht - Änderung der

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert

Mehr

Betreff: Gewerbliche Schule Bad Mergentheim - Maschinenpark im Werkstattgebäude öffentlich

Betreff: Gewerbliche Schule Bad Mergentheim - Maschinenpark im Werkstattgebäude öffentlich Kreistagsdrucksache Nr.:(S) 398/2014 Az.: 013.33 Datum: 18. Februar 2014 Betreff: Gewerbliche Schule Bad Mergentheim - Maschinenpark im Werkstattgebäude Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales,

Mehr

Kreistag öffentlich. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Kreistag öffentlich. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt: 1 Kreistagsdrucksache Nr.:(S-KT) 305/2013 Anlage 1 Az.: 013.33; 270.20; 012.3 Datum: 18. Februar 2013 Betreff: Inklusion - Weitergabe der Sachkostenbeiträge Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/492 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. 1997, S. 411 -, zuletzt

Mehr

3. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

3. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 3. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende Richtlinie

Mehr

Kommunalverband für Jugend und Soziales. Dezernat Jugend - Landesjugendamt Stuttgart

Kommunalverband für Jugend und Soziales. Dezernat Jugend - Landesjugendamt Stuttgart Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend - Landesjugendamt Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Wird vom KVJS-Landesjugendamt ausgefüllt Gemeindekennziffer Aktenzeichen

Mehr

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg X öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 18.11.10 Drucksachen-Nr.: V/320 Beschluss-Nr.: 190/13/10 Beschlussdatum: 18.11.10 Gegenstand: Leistungsvereinbarungen

Mehr

Aufgabe/Betreff: Finanzierung der Leistungen JugendarbeitlJugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit im Sozialraum Stadt GOstrow im Haushaltsjahr 2014

Aufgabe/Betreff: Finanzierung der Leistungen JugendarbeitlJugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit im Sozialraum Stadt GOstrow im Haushaltsjahr 2014 Beschluss Nr. V r~~jtxfr~'~{~~ j~~(~s_:~~ii:,:t'.. ~... ~~ ~l!~2t~~il~1~l iir.*i J~~.\~(".tJ'; i ' I~M. :..., ;.' " " t:~lm.~~_""""",,,.,~"';"~.i. ""'.""'_'~..._.r..a.'..._... ~_. ~~"'".~ _....! "....,J...i,_..._'

Mehr

Die Zustimmungserklärung des Schulträgers zur Antragstellung ist beigefügt.

Die Zustimmungserklärung des Schulträgers zur Antragstellung ist beigefügt. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend - Landesjugendamt Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Wird vom KVJS-Landesjugendamt ausgefüllt Gemeindekennziffer Aktenzeichen

Mehr

Verwaltungsvorschrift über Erstattungen an die Kirchen für die Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen

Verwaltungsvorschrift über Erstattungen an die Kirchen für die Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen 44 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 4/2018 Verwaltungsvorschrift über Erstattungen an die Kirchen für die Erteilung von Religionsunterricht

Mehr

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom

Mehr

Inhalt: 1 Grundsätze der Jugendförderung

Inhalt: 1 Grundsätze der Jugendförderung Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendverbandsarbeit (JJJJ) im Landkreis Prignitz Inhalt: 1 Grundsätze der Jugendförderung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Fachkräftegebot in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1946 7. Wahlperiode 24.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE Jugendamt Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat auf Grund der 69 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08.12.1998 (BGBL. I, S. 3546), zuletzt

Mehr

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.)

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Projekt Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Jahr 20 ein Projekt Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mehr

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte/Sozialamt zur Förderung von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtspflege

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte/Sozialamt zur Förderung von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtspflege Abkürzung: RichtWohlfah rt KT 30.03.2015 Quelle: Gremium: beschlossen am: Ausfertigungsdatum: 20.04.2015 Internet: 22.04.2015 Gültig ab: 01.04.2015 Fundstelle: www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de/aktuell/bekanntmachu

Mehr

Beschlussvorlage Drucksache: 14-19/70/234 Datum: Beschlussnummer:

Beschlussvorlage Drucksache: 14-19/70/234 Datum: Beschlussnummer: Amt Niepars Gemeinde Steinhagen Beschlussvorlage Drucksache: 14-19/70/234 Datum: 15.10.2018 Beschlussnummer: Sachgebiet: Verfasser/in: Mitwirkendes Sachgebiet: Hauptamt Mandy Knoop Beratungsfolge Termin

Mehr

Az.: Diese Grundsätze umfassen die Förderung von Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen.

Az.: Diese Grundsätze umfassen die Förderung von Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012 Az.: 25-6972-1 1.

Mehr

zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt

zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Landkreis Rostock zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 20.Juli 2016 Aufgabe/Betreff Beschluss zur Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock

Mehr

Nummer der Vorlage: 104/2017

Nummer der Vorlage: 104/2017 Stadtverwaltung 02.06.2017 Limbach-Oberfrohna Büro OB-023.321/he Nummer der Vorlage: 104/2017 Beratungsfolge Termin Status Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss 13.06.2017 öffentlich, beschließend Gegenstand:

Mehr

1 Vertragspartner Ve-rtragsgegenstand

1 Vertragspartner Ve-rtragsgegenstand ~ereinbarung ~um Umfang der Jugendförderu.ng. gemäß 6 Absatz 2 Kinder~ und Jugendförderungsgesetz- KJfG t. 1 Vertragspartner Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpornmern, vertreten durch die Ministerin für

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen

Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen gültig ab 01.01.2015 I. Allgemeines 1. Mit den gemäß dieser Richtlinie an die Jugendverbände zu gewährenden Zuschüsse soll

Mehr

1 (oo 'l' ood zuständiges Amt / Einbringer: 1 Bereich des Landrates. Kreisausschuss

1 (oo 'l' ood zuständiges Amt / Einbringer: 1 Bereich des Landrates. Kreisausschuss Kreistag Landkreis Rostock rucksache Nr.: Vl-96-2015 Sichtvermerk des Landrates : Erstellungsdatum: l 23.07.2015 1 (oo 'l' ood zuständiges Amt / Einbringer: 1 Bereich des Landrates 1 {,V,!, d/cryv abschließende

Mehr

von Schulsozialarbeit gehört, aber nicht genutzt 56,4 61,2 von Schulsozialarbeit gehört und auch genutzt 5,1 4,8

von Schulsozialarbeit gehört, aber nicht genutzt 56,4 61,2 von Schulsozialarbeit gehört und auch genutzt 5,1 4,8 20 Aktueller Stand der Schulsozialarbeit Aus dem Jugendsurvey von 2003 (Deutsches Jugendinstitut 2003) und der AID:A-Studie von 2009 (Deutsches Jugendinstitut 2009) sind ferner bundesweite Aussagen von

Mehr

Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Ausschuss für Soziales Vorberatung nichtöffentlich

Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Ausschuss für Soziales Vorberatung nichtöffentlich Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 300/2016 Az.: FB 2 Fr. Saur Datum: 18.11.2016 Sitzungsvorlage Gremium: Ausschuss für Soziales und Integration Am: 30.11.2016 Betreff: Änderung der Stellenzuordnung innerhalb

Mehr

für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE

für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON KREISZUSCHÜSSEN für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE Kreisjugendamt Südliche Weinstraße An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau Tel.:

Mehr

Inhalt. I. Grundlagen

Inhalt. I. Grundlagen Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung der Ziele des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der Regionalbeiräte

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung der Ziele des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der Regionalbeiräte LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4435 6. Wahlperiode 30.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Ziele des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege Eingangsstempel der Behörde AZ: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Öff. Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Untere Denkmalschutzbehörde Niemöllerstraße 1 14806 Belzig Antrag auf Bewilligung einer

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege Eingangsstempel der Behörde AZ: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 4 Fachdienst Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Antrag auf Bewilligung einer

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1847 08.03.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lehmann (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Umsetzung der Schulförderrichtlinie

Mehr

Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Herzlich Willkommen Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bevölkerung 0 bis unter 3 Jahre 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen

Mehr

Zum Ausgleich dieser Aufgaben stellt das Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Zum Ausgleich dieser Aufgaben stellt das Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung. 2 Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom Juni 2007 ist das Landesprogramm zur Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung als eine neue Aufgabe

Mehr

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1448 6. Wahlperiode 21.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Rechtliche Grundlagen Grundlage dieser Förderrichtlinie bilden 1 bis 8 und 9 bis 14 in Verbindung mit 69, 73 bis 75 SGB VIII (Kinder- und

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/750 7. Wahlperiode 26.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Darstellung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Mehr

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe Der Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises hat in seiner 11. Sitzung der Wahlperiode 2014-2019 am 13. Juni 2017 mit

Mehr

Az.: Zuwendungszweck

Az.: Zuwendungszweck Eckpunkte des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom.. Az.: 22-6972-1 1. Zuwendungszweck

Mehr

2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um auf

2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um auf Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01736-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss

Mehr

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung 1052 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 16 vom 23. April 2008 5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung Ergebnishaushalt und mittelfristige

Mehr

RICHTLINIE ZUR FORDERUNG DER KINDER- UND JUGENDARBEIT DURCH DEN LANDKREIS BAD DOBERAN

RICHTLINIE ZUR FORDERUNG DER KINDER- UND JUGENDARBEIT DURCH DEN LANDKREIS BAD DOBERAN Alte Förderrichtlinie Jugendarbeit Landkreis Bad Doberan 1 3.3 RICHTLINIE ZUR FORDERUNG DER KINDER- UND JUGENDARBEIT DURCH DEN LANDKREIS BAD DOBERAN Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28. Februar

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1570 7. Wahlperiode 26.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternbeitragsentlastung versus Gebührenerhöhungen in

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1467 07.06.2017 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Schulsozialarbeit Wir fragen die Landesregierung: I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt

Mehr

Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat. Richtlinie zur Förderung der Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schulsozialarbeit*

Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat. Richtlinie zur Förderung der Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schulsozialarbeit* Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Richtlinie zur Förderung der Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schulsozialarbeit* Inhalt 1. Grundsatz... 3 2. Voraussetzungen... 3 3. Antragsberechtigung...

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/474 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Integrationskonzept und Integrationsfonds des Landes Mecklenburg-

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1)

Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung 1 Richtlinie 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2.

Mehr

Der Antragsteller muss seinen Sitz in Bitterfeld-Wolfen haben oder in Bitterfeld-Wolfen tätig sein.

Der Antragsteller muss seinen Sitz in Bitterfeld-Wolfen haben oder in Bitterfeld-Wolfen tätig sein. Richtlinie zur Vergabe der Brauchtumsmittel zur Förderung gemeinnütziger Vereine, freier Wohlfahrtsverbände und Vereinigungen, zur Pflege der Städtepartnerschaftsbeziehungen und zur Unterstützung von Veranstaltungen

Mehr

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Bearbeiter: Frau OARin Silke Würger Landräte der Landkreise (auch als

Mehr

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Kann ich über den Qualifizierungsscheck gefördert werden?

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Kann ich über den Qualifizierungsscheck gefördert werden? Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Stand: 11. September 2017 Qualifizierungsscheck Merkblatt für Beschäftigte

Mehr

Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11

Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11 Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11 öffentlich Fachamt: Zentrale Vergabestelle/Referat für Städtebauförderung Datum: 13.01.2011 Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.01.2011 Tagesordnungspunkt:

Mehr

Grundmuster. Zuwendungsbescheid (Projektförderung)

Grundmuster. Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Kommune Straße Ort Muster gemäß Anlage 3 Grundmuster Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte gemäß der

Mehr

Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter 1. Ziel und Gegenstand der Förderung Mit dem Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter''

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2071 6. Wahlperiode 15.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der 4. Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes

Mehr

des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 10. Dezember 2018 Nummer 32 Inhaltsverzeichnis Bildung

des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 10. Dezember 2018 Nummer 32 Inhaltsverzeichnis Bildung Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 27. Jahrgang Potsdam, den 10. Dezember 2018 Nummer 32 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Änderung der Richtlinie des Ministeriums

Mehr

Sozialamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Sozialamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Sozialamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Berichterstattung zum HHP 2018 zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Integration des LK MSE am 14. November 2017 Gliederung

Mehr

Drucksachen-Nr. 15-A/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 15-A/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 15-A/2009 Version Datum 09.09.2009 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,

Mehr

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist. Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)

Mehr

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über

Mehr

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine

Mehr

j im KTB angenommen am 1

j im KTB angenommen am 1 Landkreis Rostock Kreistag Landkreis Rostock Sichtvermerk des Erstellungsdatum Landrates zuständiges AmUEinbringer Drucksache Nr.: VI- 180-2016 24.10.2016 j im KTB angenommen am 1 Amt für Finanzen und

Mehr