Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am in Bad Doberan. entsch. fehlten: Dittmar Brandt

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1 Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am in Bad Doberan. Beginn: Ende: 17:00 Uhr 19: 18Uhr Leitung: Frank Kölpin An der Sitzung nahm teil: Frank Kölpin Britta Gildemeister Jörg Griese Gudrun Weimer Hubertus Wunschik Lydia. Fahed Peter Georgi entsch. fehlten: Dittmar Brandt unentsch. fehlten: Detlef Kröger Dr. Wolfgang Rosenow Verwaltung/Gäste: Anja Kerl, Leiterin Dezernat 1 Sabine Stelley, Leiterin Schulverwaltungs- und Kulturamt Frau Krumpelt, Beirat f. Menschen m. Behinderungen LK Rostock Herr Neumann, Büroleiter Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der fristgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Grundsatzentscheidung des Kreistages zur Einführung eines Informationsheftes (Arbeitstitel) des Landkreises Rostock I 2. Beratung (Drucksache Nr.: Vl ) 5. Internate der Förderschulen Bad Doberan und Graal Müritz I 2- Beratung (Drucksache Nr.: Vl ) 6. Information zur Schulentwicklungsplanung 7. Sonstiges Öffentlicher Teil TOP1 Herr Kölpin eröffnet die Sitzung und stellt die fristgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 1

2 TOP2 Herr Kölpin schlägt vor den TOP 4 der Tagesordnung zurückzustellen bis Herr Neumann eingetroffen ist. Er fragt ob es weitere Anfragen zur Tagesordnung gibt. Dies ist nicht der Fall. Die Tagesordnung wird bestätigt. TOP3 Das Protokoll der Sitzung vom wird einstimmig bestätigt. TOPS Internate der Förderschulen Bad Doberan und Graal Müritz I 2- Beratung (Drucksache Nr.: Vl ) Herr Kölpin gibt das Wort an Frau Kerl, welche die Beschlussvorlage einbringt. Sie informiert, dass die Beschlussvorlage in Abstimmung mit Herrn Brandt und Herrn Dr. Heinze besprochen wurde und man sich einigte sie kurz und knapp zu halten. Herr Wunschik und Herr Georgi beziehen sich auf das letzte Protokoll der AG Internate" und behaupten, dass die AG so nicht beschlossen hätte. Herr Georgi ergänzt, dass Voraussetzung war, dass die zukünftige Unterstützung der Kinder zu sichern sei. Frau Kerl entgegnet, dass die Unterstützung der Kinder eine gesetzliche Verpflichtung darstellt. Es liegen derzeit keine Anträge auf Unterstützung vor, erst wenn diese vorliegen kann entschieden werden. Der vorliegende Beschluss ist eine wesentliche Voraussetzung für das weitergehende Handeln. Herr Wunschik protestiert aufs Schärfste dagegen und bittet dies zu Protokoll zu nehmen. Herr Kölpin erinnert an das Ergebnis der AG, das Internat in Bad Doberan sollte erhalten bleiben und von einem Träger weitergeführt werden. Für Graal Müritz hätte eine Gemeinde beim Landrat Interesse bekundet. Auf die darauf folgende Diskussion bestätigt Herr Griese, dass Gespräche zur Übernahme in Graal Müritz gelaufen sind aber auch hier kann der Bürgermeister nicht reagieren solange die Beschlussfassung zur Schließung der Internate aussteht. Herr Wunschik bekräftigt nochmals, dass für Bad Doberan die Bedingung war, dass ein Konzept vorgelegt wird. Frau Kerl entgegnet, dass ein lnteressenbekundungsverfahren erfolgen wird. Hierzu gab es Beratungen im Jugendhilfeausschuss, im Unterausschuss und in der AG HzE, Vorläufer sei in jedem Fall aber die Beschlussfassung zur Schließung. Auf die Frage von Frau Gildemeister ob Elterngespräche geführt wurden, antwortet Frau Kerl, nein, dies ist erst geplant zum Ende des Schuljahres 2016/2017 und wenn klar ist, dass das Internat geschlossen wird. Sie gibt auch zu bedenken, dass erst wenn die Eltern Anträge stellen, man mit ihnen sprechen kann. Der Erhalt des Internates in Bad Doberan wurde besprochen, evtl. auch in einer anderen Form als bisher. Herr Georgi fasst zusammen was seines Erachtens in der AG beschlossen wurde und stellt fest, dass die Beschlussformulierung nicht konform ist. Seine Frage lautet, wie handhaben wir das nun. In der Diskussion dazu wird man sich zu dem Vorschlag von Frau Stelley einig, dass der Beschlusstext ergänzt werden sollte mit der Formulierung: Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass genügend Plätze für die Hilfen zur Erziehung bereitgestellt werden." 2

3 Herr Kölpin bittet um die Abstimmung zur Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der Empfehlung, dass der Beschlusstext um den besprochenen Satz ergänzt wird. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend gibt einstimmig seine Empfehlung zum Beschlussvorschlag. (7 ja) TOP4 Grundsatzentscheidung des Kreistages zur Einführung eines Informationsheftes (Arbeitstitel) des Landkreises Rostock I 2. Beratung (Drucksache Nr.: Vl ) Herr Kölpin gibt Herrn Neumann das Wort. Herr Neumann bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert die vorliegende Begründung. Dabei erinnert er an die Idee sowie den Beratungsverlauf der Beschlussvorlage, mit der Anregung die Finanzierung erneut zu prüfen sowie ein Konzept unter Beachtung der Vorschläge und Argumente aus den Ausschüssen zu erarbeiten. Herr Wunschik wirft ein, es sei keine Pflichtaufgabe. Herr Neumann entgegnet, dass man sich verpflichtet fühle die Bürger zu informieren und daher wurden die Vorschläge und Anregungen ernst genommen. Die Überarbeitung liegt nunmehr vor und findet sich detailliert in der Anlage 2 sowie der Anlage 3, dem Konzept wieder. Herr Neumann geht auf die einzelnen Konzeptaussagen ein. Herr Neumann informiert, dass im Wirtschaftsausschuss ein einstimmiges Votum für die Sache abgegeben wurde und hebt hervor, dass es sich, wie in der ersten Beratung um eine Grundsatzentscheidung handelt, die Kosten sind als Kalkulation zu verstehen. Inhaltlich wird das Infoheft stets an aktuellen Themen angepasst sein, es wird keine abschließende Inhaltsangabe geben. Ein positives Signal kam auch von der VHS, welche ihre halbjährlichen Bekanntmachungen mit dem Erscheinen des Infoheftes verbinden möchte. Herr Wunschik fragt, wer denn damit in der Verwaltung beauftragt wird und was das kostet. Herr Neumann entgegnet, dass das Team Bereich Landrat involviert ist, insbesondere der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und die Pressestelle. Es werden keine zusätzlichen Personalkosten entstehen. Herr Wunschik wiederrum meint es sei rausgeschmissenes Geld". Es wird eine kontroverse Diskussion zu Sinn und Unsinn geführt. Herr Kölpin wirft ein, dass er dem Vorschlag folgen kann, die Argumente wurden berücksichtigt, sein persönliches Empfinden zu dem vorliegenden Konzept sei positiv. In seiner Ortschaft seien rund 1/3 für das Infoheft, man freue sich schon darauf, insbesondere auch begründet daraus, dass nur wenige Bürger Internet haben. Herr Griese stimmt dem zu und betont, dass der Altersdurchschnitt der Landbevölkerung recht hoch sei und die Nutzung des Internets nur gering verbreitet ist. Er geht auf das Votum des Wirtschaftsausschusses ein, welcher als Empfehlung eine Begrenzung auf 2 Jahre mit Evaluierung des Nutzens gegeben hat. Die Diskussion erstreckt sich im Weiteren auf folgende Bereiche: Erscheinungszeitraum, im Ergebnis stellt man überwiegend fest, dass 2x jährlich zu wenig ist, der Erkennungswert geht verloren AuftraggeberNerlag, im Ergebnis findet überwiegend die gefundene Handhabung im Konzept Zustimmung Nutzen papierform oder vorhandene Internetseite, im Ergebnis gibt es 3

4 unterschiedliche Meinungen, Erfahrungen und Informationen von Bürgern, nicht jeder will das Internet nutzen Aufwand und Nutzen, im Ergebnis gibt es unterschiedliche Meinungen, es wird begrüßt aber die Kosten schrecken ab Herr Griese versucht zusammenzufassen und möchte dem Beispiel des Wirtschaftsausschusses folgen und eine Empfehlung als Grundlage der Abstimmung formulieren. Herr Kölpin stimmt zu und ergänzt den Gedanken, dass mit dem Infoheft der große Landkreis besser übereinander informiert werden kann. Frau Stelley pflichtet bei und erklärt nochmal die Symbiose mit der VHS auf Grund der regelmäßigen Schulungsinfos. Herr Kölpin bittet um die Abstimmung mit der Empfehlung, dass der Satz Nach 2 Jahren hat der Kreistag über die Weiterführung des Projektes zu entscheiden." in die Beschlussformulierung aufgenommen wird. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend empfiehlt die Beschlussvorlage mehrheitlich. (4 ja, 3 nein) TOPS Informationen zur Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2015 bis 2020 Frau Kerl macht eingangs Ausführungen zum Werdegang der Schulentwicklungsplanung. Sie erklärt, dass es sich heute nur um eine Info zum aktuellen Stand handelt. Es stehen noch Abstimmungen in den Schulkonferenzen aus. Weiterhin tagt die Stadt Tessin am zu einer Angelegenheit, welche Einfluss auf die SEP hat, dies kollidiert mit dem Termin des Kreistages am Die Schulentwicklungsplanung wird zum Kreistag im Februar 2017 behandelt sowie entsprechend vorher in den Ausschüssen. Frau Stelley trägt den aktuellen Stand der Schulentwicklungsplanung des Landkreises für den Zeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 für die Bereiche der allgemein bildenden Schulen an Hand einer PowerPointPräsentation vor. Sie geht inhaltlich auf die gesetzlichen Grundlagen, die verbindlichen Planungsunterlagen, die weiteren Planungsgrundsätze, die Datenquellen, die Schulstruktur, die Ein-und Auspendler sowie auf die Planungsergebnisse ein. Die Präsentation liegt dem Protokoll anbei. Frau Fahed äußert sich zu folgenden Fragenbereichen: Warum sieht man nicht jede Schule für sich? Der Zusammenhang Raumplanung, Schülerzahlen ist nicht nachvollziehbar, Fazit sind zu große Klassen stäken. Wie arbeitet man im Kreishaus zusammen in Bezug auf die Planungsarbeiten zum Schulstandort Rövershagen? Sind die freien Schulen ebenfalls erfasst? Warum sind noch nicht alle Meldungen der Schulkonferenzen zurück? Frau Stelley gibt entsprechende Auskünfte: Bad Doberan und Güstrow sind untereinander keine Einzugsbereiche, die Städte sind schulplanerisch für sich. Die im Plan dargestellten Schulen sind so zu erhalten und notwendig. Zu den Schülerzahlen erklärt sie, dass man nicht sagen kann, wie viele Schüler in den nächsten Jahren in den jeweiligen Schulen eingeschult werden, dies ist Entscheidung der Städte. Dies kann nicht vorgegeben werden. 4

5 Das Kreishaus arbeitet natürlich zusammen. Sie benennt nochmals die zeitliche Schiene der Planung zum Schulstandort Rövershagen. Er war planerisch schon rechtzeitig im Haushalt eingeplant, dann erfolgte eine Untersuchung der Substanz, das Gutachten wurde erstellt, die Kostengegenüberstellung Neubau oder Sanierung nahm Zeit in Anspruch und es erfolgte die Neuplanung. Die freien Schulen sind als Bestand erfasst. Die Verwaltung darf für diese Schulen keine statistischen Werte rausgeben, dies dürfen nur die Schulen selber. Daher wird in der Schulentwicklungsplanung mit %-Angaben gearbeitet und die tatsächlichen Zahlen und Erfahrungen sind jedes Jahr neu zu werten. Bezüglich der Schulkonferenzen wird erklärt, dass im Juni die Meldung an die Schulkonferenzen gegeben wurde. Einige Konferenzen tagen im Oktober/November. Somit ist es erklärlich, dass noch nicht alle Meldungen zurück sind Auf die Nachfrage von Herrn Georgi, warum man die Schulentwicklungsplanung nicht, wie auch in anderen Landkreisen, einem externen Anbieter übergibt, antwortet Frau Stelley, dass es fraglich ist, ob ein Fremdanbieter bessere Arbeit leistet. Für die alte Schulentwicklungsplanung, so Frau Stelley, welche durch das Land von Jahr zu Jahr verlängert wurde, lagen die Gründe der Verlängerung im Thema Inklusion. Sie erklärt auch, dass solange keine neue Schulentwicklungsplanung beschlossen ist, die alte ihre Gültigkeit behält. Abschließend werden formelle Angelegenheiten in der Darstellung einiger Übersichten besprochen. Zur Veröffentlichung im Internet wird bemängelt, dass nur die Version, Stand Juni aufzufinden ist. TOP7 Sonstiges Wird nicht in Anspruch genommen. Herr Kölpin beendet die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend. gez. Frank Kölpin Stellv. Ausschussvorsitzender gez. Simone Sitte Protokollantin 5

6 Agenda - Gesetzliche Grundlagen - Verbindliche Planungsgrundlagen - Weitere Planungsgrundsätze - Datenquellen - Schulstruktur Ein- u. Auspendler Planungsergebnisse 2

7 ' 1 Landkreis Rostock Schulverwaltun s- und Kulturam Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung ist der 107 Schulgesetz des Landes M-V {SchulG M-V) vom , zuletzt geändert durch das Gesetz vom Auf der Basis des 107 SchulG M-V ist der Landkreis Rostock Planungsträger des gesamten Schulnetzes auf seinem Gebiet. 9 Planungsgrundlage ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung des Landes M-V {SEPVO M-V} vom Gesetzliche Grundlagen Anliegen der Planung ist die Sicherung eines 9 vollständigen und unter zumutbaren Bedingungen erreichbaren Bildungsangebotes für alle Schüler des Landkreises. Damit verbunden ist die Sicherung von zukunftsfähigen Schulstandorten auch über den ausgewiesenen Planungszeitraum 2019/2020 hinaus. 4

8 Verbindliche Planungsgrundlagen Grundschulen an Einzelstandorten erfordern mindestens 20 Schüler in der Eingangsklasse Sonderregelung: Bei Aufhebung der Schule würden unzumutbare Schulwegzeiten für den einfachen Schulweg von mehr als 40 Minuten entstehen. Die Kleinen Grundschulen" können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils 20 Schülern, in denen jahrgangsübergreifend unterrichtet wird, bilden. Unter der Maßgabe, dass der Unterricht gemäß Stundentafel gewährleistet wird, kann die Kleine Grundschule" bei ausreichenden Schülerzahlen mit jahrgangsbezogenen Klassen geführt werden. 5 Verbindliche Planungsgrundlagen Grundschulen an Mehrfachstandorten erfordern mindestens 40 Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Sonderregelung: In der Eingangsklasse der Grundschule müssen mindestens 20 Schüler angemeldet sein und die durchschnittliche Schülerzahl in der Jahrgangsstufe 1 für alle Grundschulen muss mindestens 40 Schüler betragen 6

9 Verbindliche Planungsgrundlagen Grundschulen an Mehrfachstandorten erfordern mindestens 40 Schüler in der Jahrgangsstufe 1 Sonderregelung: In die Eingangsklasse der Grundschule müssen mindestens 20 Schüler angemeldet sein und in der Jahrgangsstufe 1 für alle Grundschulen muss die durchschnittliche Schülerzahl mindestens 40 Schüler betragen 7 Verbindliche Planungsgrundlagen An Regionalen Schulen und Gesamtschulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe Die Schülermindestzahl in der Jahrgangsstufe 5 beträgt 36 Sonderregelung Schulwegzeiten von 60 Minuten sollten nicht regelmäßig überschritten werden Entstehen unzumutbar lange Schulwegzeiten beträgt die Schülermindestzahl 22 8

10 Verbindliche Planungsgrundlagen Gesamtschulen sind in der Jahrgangsstufe 5 mit mindestens 57 Schülern zu führen Bei unzumutbaren Schulwegzeiten größer 60 Minuten sind Schülermindestzahlen von 44 Schülern zulässig Gymnasien umfassen die Jahrgangsstufen 7 - An Einzelstandorten beträgt die 12 Mindestschülerzahl 54 in der Klassenstufe 7 An Mehrfachstandorten sind mindestens 61 Schüler in der Klassenstufe 7 verbindlich Bei unzumutbaren Schulwegzeiten beträgt die Schülermindestzahl 44 9 Weitere Planungsgrundsätze Verschiedene allgemein bildende Schularten in demselben oder in benachbarten Gebäuden können im Rahmen eines Schulzentrums organisatorisch zu einer Schule verbunden werden Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, ist ein regional ausgewogenes Netz an Förderschulen vorzuhalten In begründeten Ausnahmefällen kann durch Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde von den vorstehend genannten Planungsgrundsätzen abgewichen werden 10

11 Datenquellen - die Einwohnerstatistiken der Meldebehörden im Landkreis Rostock (Städte, Ämter), Stand die amtliche Schülerstatistik des Staatlichen Schulamtes Rostock, Stand die Bevölkerungsprognose der WIMES, Stand e Schulstruktur im Schuljahr 2015/2016 bestehen im Landkreis e Rostock insgesamt 74 allgemein bildende Schulen Von den 74 allgemein bildenden Schulen sind 61 öffentliche Schulen und 13 Schulen Ersatzschulen in freier Trägerschaft In den 61 öffentlichen Schulen im Landkreis Rostock werden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt Schüler in 865 Klassen besch u lt In den 13 Freien Schulen werden insgesamt Schüler in 93 Klassen beschult 12

12 K 1 r m Schulstruktur 27 Grundschulen 5 Grundschulen mit Orientierungsstufe 12 Regionale Schulen mit Grundschule 10 Regionale Schulen 1 Kooperative Gesamtschule mit Grundschule 3 Kooperative Gesamtschulen 2 Integrierte Gesamtschulen 5 Gymnasien 3 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 3 Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 2 Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören 13 Landkreis Ro tock chulv rwaltun s- und K 1 r m Ein- u. Auspendler Vorpommern-Rügen Grunds<OOlc förderschlje l!eeiornilesctde lc G\limlrium Grundsctolle ForderschoJe ReliOMleSctde GrundsduAe f rders<hjle Re(lonaleSdlule sdlulc G\llmlrilln.w 0 40 l 23 Ludwigslust-Parchim

13 r m lleeional! Sci..ite Gesamto:t11Je 11 Gymnasäan 14 Vorpommern-Rügen l l Nordwestmecklenburg Gf unds<h1'e fo1<1erschu1e lte(ionaleschule Ge,;im;schule Gvmmlum 0 0 I Gfundschule förcle<sclde RecionllleSchule Gesllll1tschule Gvll'IMSium Grundschule Fatcleud11'e Redonllle S<h<Ae Ge::amts<h<Ae Gymnallum 0 28 Mecldenbutglach Seenplatte LudWigslust-Parchlm 15 Landkreis R Planungsergebnisse Im Ergebnis der im Anhang des Schulentwicklungsplans dargestellten Schülerzahlenentwicklung stellen sich alle Schulen im Landkreis Rostock auch unter Anwendung von Sonderregelungen für denplanungszeitraum bis 2020 und für den Prognosezeitraum bis 2025 als bestandsfähig dar. Sonderregelungen sind notwendig für die folgenden Schulen, da bei Aufhebung dieser Schulstandorte die zumutbare Schulwegzeit von 40 Minuten bzw. 60 Minuten zur nächstgelegenen Schule überschritten wird: 1. Grundschule Warnow 2. Regionale Schule Bemltt 3. Reglonale Schule Krakow am See 4. Gymnasium Bützow. Grundschule Rerik Der Status Kleine Grundschule" wurde durch das Ministerium für Bildung vergeben, die Bedingungen haben sich nicht geändert. Regionale Schule Jördenstorf Die Sondersituation der Gemeinschaftsunterkunft für Asylanten ist für eine Beschulung vor Ort zu beachten. 16

14 Fazit: Das Schulnetz des Landkreises Rostock ist stabil und bietet damit gute Voraussetzungen für die Umsetzung der Inklusion im Landkreis! 17

Agenda. Gesetzliche Grundlagen. Verbindliche Planungsgrundlagen. Weitere Planungsgrundsätze. _ p!2.!!9 - lle _n. Schulstruktur. Ein- u.

Agenda. Gesetzliche Grundlagen. Verbindliche Planungsgrundlagen. Weitere Planungsgrundsätze. _ p!2.!!9 - lle _n. Schulstruktur. Ein- u. .. Agenda Gesetzliche Grundlagen Weitere Planungsgrundsätze _ p!2.!!9 - lle _n _ - _. Schulstruktur Ein- u. Auspendler Planungsergebnisse 2 -. '.'f Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung

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