Schutzrechtsnachanmeldung

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1 Dr. sc. agr. Dipl.-Ing. agr. Thomas Müller, LL.M. Diplom-Agraringenieur Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney European Design Attorney Master of Laws Wiederholdstraße 10 D Stuttgart Tel. +49 (0) 711/ Fax +49 (0) 711 / Weipertstraße 8-10 D Heilbronn Tel. +49 (0) 7131 / Fax +49 (0) 7131 / Olvenstedter Straße 15 D Magdeburg Tel. +49 (0) 391 / Fax +49 (0) 391 / mueller.t@psmp.de 1

2 Anmeldung unter Beanspruchung der Priorität (des Zeitrangs) einer deutschen Patentanmeldung (Gebrauchsmusteranmeldung) oder eines deutschen Patents (Gebrauchsmusters): Beispiel: 0 12 Monate I I > Anmeldetag der deutschen Patentanmeldung (Gebrauchsmusteranmeldung) oder eines deutschen Patents (Gebrauchsmusters) Anmeldetag eines Schutzrechts im Inland oder Ausland 2

3 Schutzrechtsanmeldung Patentanmeldung (ohne Nachanmeldung) 0 Monate 18 Monate I I > P Nachveröffentlichte Patentanmeldungen P-Offenlegungsschrift Gebrauchsmusteranmeldung (ohne Nachanmeldung) 0 Monate I I > G G-Eintragung 3

4 Patentanmeldung mit textgleicher PATENT-Nachanmeldung I I I > P Nachveröffentlichte ip ip-offenlegungsschrift Patentanmeldungen P gilt durch Inanspruchnahme der Priorität als zurückgenommen (sofern P noch nicht erteilt) Patentanmeldung mit textgleicher Gebrauchsmuster-Nachanmeldung I I I > P Nachveröffentlichte P-Offenlegungsschrift Patentanmeldungen I I I----I > ig ig-eintragung 4

5 Gebrauchsmusteranmeldung mit textgleicher Gebrauchsmuster-Nachanmeldung I I I > G G-Eintragung I I I > ig ig-eintragung ODER I I I > G ig ig-eintragung G gilt durch Inanspruchnahme der Priorität als zurückgenommen 5

6 Gebrauchsmusteranmeldung mit textgleicher PATENT-Nachanmeldung I I I I > G G-Eintragung oder G-Eintragung I I I > Nachveröffentlichte ip ip-offenlegungsschrift Patentanmeldungen 6

7 Patentanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4) mit PATENT-Nachanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4 und Merkmal 5) I I I > P Nachveröffentlichte ip ip-offenlegungsschrift Patentanmeldungen P gilt durch Inanspruchnahme der Priorität als zurückgenommen (sofern P noch nicht erteilt) 30 Monate I I I für Merkmal 1 bis 5 weitere 18 Monate Nachveröffentlichte Patentanmeldungen für Merkmal 1 bis 5 7

8 Patentanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4) mit Gebrauchsmuster-Nachanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4 und Merkmal 5) I I I > P Nachveröffentlichte P-Offenlegungsschrift Patentanmeldungen I I I----I > ig ig-eintragung I I für Merkmal 1 bis 5 8

9 Gebrauchsmusteranmeldung (mit Merkmal 1 bis 4) mit PATENT-Nachanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4 und Merkmal 5) I I I I > G G-Eintragung oder G-Eintragung I I I > Nachveröffentlichte ip ip-offenlegungsschrift Patentanmeldungen 30 Monate I I I für Merkmal 1 bis 5 weitere 18 Monate Nachveröffentlichte Patentanmeldungen für Merkmal 1 bis 5 9

10 Gebrauchsmusteranmeldung (mit Merkmal 1 bis 4) mit Gebrauchsmuster-Nachanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4 und Merkmal 5) I I I > G G-Eintragung I I I > ig ig-eintragung I I für Merkmal 1 bis 5 ODER G ist schon eingetragen und gilt daher durch die Inanspruchnahme der Priorität nicht als zurückgenommen 10

11 Gebrauchsmusteranmeldung (mit Merkmal 1 bis 4) mit Gebrauchsmuster-Nachanmeldung (mit Merkmal 1 bis 4 und Merkmal 5) I I I > G ig ig-eintragung I I für Merkmal 1 bis 5 G ist noch eine anhängige Anmeldung und gilt daher durch die Inanspruchnahme der Priorität als zurückgenommen 11

12 12

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