JAHRESBERICHT EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN gem. 16a SGBII für Suchtkranke in der Stadt Wuppertal durch die Einrichtung:
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- Alke Gerber
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1 JAHRESBERICHT 2015 EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN gem. 16a SGBII für Suchtkranke in der Stadt Wuppertal durch die Einrichtung: Gleis 1, Döppersberg 1, Wuppertal Telefon 0202 / FAX 0202 / gleis1@sucht-hilfe.org Träger: Freundes- und Förderkreis Suchtkrankenhilfe e.v. - ffs - Besenbruchstraße Wuppertal Telefon 0202 / Fax 0202 / ffs@sucht-hilfe.org
2 INHALT A. Vorwort 3 B. Evaluation der Daten 4 1. Klient*innen bezogene Daten Anzahl der Klient*innen Alter und Konsummittel Familiäre Situation Schul- und Berufsausbildung 7 2. Betreuungsverlauf Bisheriger Kontakt zur Suchthilfe Kontakte im Betreuungsverlauf Vermittlung Betreuungsende 10 C. Fazit 11 2
3 A. VORWORT Seit Oktober 2005 hält der Freundes- und Förderkreis Suchtkrankenhilfe e. V. (ffs) mit insgesamt 1,5 Stellen ein Beratungsangebot zum Abbau des Vermittlungshemmnisses Sucht gem. 16 a SGB II vor. Davon wurde eine Stelle mit der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit in der Einrichtung Gleis 1 angesiedelt. Diese Stelle ist dem Personenkreis von Konsument*innen illegalisierter Drogen, die ALGII beziehen und zurzeit auf Grund ihres missbräuchlichen bzw. abhängigen Konsums nicht vermittlungsfähig sind, vorbehalten. Sie ist in den Gesamtkontext der Einrichtung Gleis 1 eingebunden. Die verantwortliche Mitarbeiterin ist Mitglied des Gesamtteams der Einrichtung und nimmt an den regelmäßigen Teamsitzungen, Fallbesprechungen und Supervisionen teil. Zuweisungen zur Suchtberatung erfolgen mittels einer Eingliederungsvereinbarung entweder durch das interne Fallmanagement des Jobcenters oder durch das externe Fallmanagement Sucht. Übergeordnete Ziele der Beratung sind, die körperlichen, psychischen und/oder sozialen Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Suchterkrankung auftreten, so weit wie möglich einzugrenzen, um eine Reintegration in die Gesellschaft und in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Dauer und die Inhalte der Beratung orientieren sich individuell an den Erfordernissen im Einzelfall und werden zusammen mit den Klient*innen abgestimmt und immer wieder abund angeglichen. Mit den Kolleg*innen anderer Einrichtungen, die den gleichen Stelleninhalt ausfüllen, fand auch im Jahr 2015 wieder ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch im Rahmen des Arbeitskreises Abbau des Vermittlungshemmnisses Sucht gem. 16a SGB II statt. In regelmäßigen Abständen nahmen an diesem Arbeitskreis zudem Mitarbeiter*innen des externen Fallmanagements Sucht des Beratungszentrums des Freundes- und Förderkreis Suchtkrankenhilfe e. V. (ffs) und der Caritas Wuppertal/Solingen teil, um ggf. auftretende Unklarheiten zu beseitigen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Um auch Klient*innen zu erreichen, die aus verschiedenen Gründen den Weg zu der Einrichtung Gleis 1 vermeiden wollen, sei es wegen der Nähe zu anderen Konsument*innen oder der Nähe zur Platte, wird das Angebot von Beratungsgesprächen seit November 2007 regelmäßig stundenweise in den Räumen des Freundes- und Förderkreises in der Besenbruchstraße vorgehalten. Die dortigen Sprechzeiten fanden im Jahr 2015 nach Absprache Montagsnachmittags statt. Damit gab es auch weiterhin die Möglichkeit für Klient*innen, die z. B. an einer Beschäftigungsmaßnah- 3
4 me teilnehmen, die Beratung ohne Arbeitsausfall in Anspruch nehmen zu können. In Ergänzung zum vorgelegten Bericht gilt festzustellen, dass in der Einrichtung Gleis 1 im Laufe des Jahres 2015 insgesamt 306 Klient*innen betreut wurden. Davon waren 226 Klient*innen im ALG II-Bezug, was eine Quote von 73,86% ( ,21% bei insg. 282 Klient*innen) aller in der Einrichtung erfassten betreuten Personen ergibt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich somit erhöht. Gesamtklientel Gleis 1, Einkommensverteilung in ,85% 8 Arbeitlosengeld 226 Arbeitslosengeld II 15 Erwerbstätig 7 ohne Einkommen 29 Rente 9 Sonstiges 12 Sozialhilfe 2,62% 4,9% 2,29% 9,47% 2,94% 3,93% B. EVALUATION DER DATEN 1. Klient*innen bezogene Daten 1.1 Anzahl der Klient*innen In der Einrichtung Gleis 1 wurden im Zeitraum vom 01.Januar 31.Dezember 2015 insgesamt 7 Klient*innen (11 in 2014) nach 16a SGBII mit dem Auftrag zum Abbau des Vermittlungshemmnisses Sucht per Eingliederungsvereinbarung zugeiwesen und betreut. Aus dem Vorjahr wurden 5 Klient*innen (11 in 2014) weiter betreut. Im Jahr 2015 wurden zwei Klient*innen (keine in 2014) neu zugewiesen. 4
5 In der Besenbruchstraße wurden 4 (9 von 11 in 2014) der 7 Klient*innen betreut, was einer Quote von 57,14% (81,9 % in 2014) entspricht. 1.2 Alter und Alter bei Betreuungsbeginn Ge- schlecht bis Gesamt M W Gesamt Alter der Betreuten zum Stichtag Ge- schlecht bis Gesamt M W Gesamt Im ervergleich nimmt die weibliche Klientel das Angebot deutlich seltener wahr. Im Jahr 2015 wurde lediglich 1 Klientin im Gegensatz zu 6 Klienten betreut. Insgesamt bewegte sich in dem Zeitraum die Altersspanne der Klient*innen zwischen dem 26. und 48. Lebensjahr. Die Altersgruppe der jährigen Klient*innen ist wie im Vorjahr ( Klient*innen) mit 3 Klient*innen am stärksten vertreten. Den Gruppen der 31-35jährigen, der 36-40jährigen und der 41-45jährigen und der 46-50jährigen kann jeweils eine Person zugeordnet werden. Die Altersgruppe 50plus war im Jahr 2015 nicht vertreten. 5
6 1.3 Konsummittel Konsummittel M (+ Alkohol) W (+ Alkohol) Gesamt Cannabis Amphetamine Heroin 3 (1) 0 3 Benzodiazepine 2 (1) 0 2 Kokain Von den 7 Klient*innen konsumiert lediglich ein Klient ausschließlich Cannabis und ein Klient nur Heroin. Dagegen konsumieren 5 Klient*innen mehrere Stoffe nebeneinander. Wie in den Vorjahren bilden sie die Mehrheit. Im Jahr 2015 lässt sich insgesamt feststellen, dass fast die Hälfte der Klient*innen (3 von 7) u.a. Heroin konsumierte, ebenso konsumierten 3 Klient*innen Cannabis. Kokain, Amphetamine und Benzodiazepine konsumierten jeweils zwei Klient*innen. Eine Klientin befand sich in Substitutionsbehandlung. 1.4 Familiäre Situation Familienstand Ledig Verheiratet Zusammenlebend Geschieden Gesamt M W Gesamt Ein Großteil der Klientel lebt bedingt durch ihre Suchterkrankung in keiner festen Partnerschaft. Von den insgesamt 7 Klient*innen hat ein Klient eine feste Partnerin. Der alleinstehende Personenkreis stellt mit 6 Klient*innen die größte Teilgruppe dar. 4 Klient*innen haben keine eigenen Kinder unter 18 Jahren. 3 Klient*innen haben eigene Kinder, die jedoch nicht mit ihnen zusammen in einem Haushalt leben. 6
7 Familiärer Suchthintergrund ja nein Gesamt M W Gesamt Die Beziehung zur eigenen Herkunftsfamilie stellt sich meist schwierig dar. Insgesamt stammen mit einem Klienten weniger Klient*innen als im Vorjahr (5 in 2014) aus einer suchtbelasteten Familie, in der ein angemessener Umgang mit psychotropen Substanzen oder allgemein mit Suchtmitteln häufig nicht erlernt wurde. Zudem sind die Familienverhältnisse bei 2 Klient*innen durch psychische Krankheiten der Eltern oder eines Elternteils belastet. In der Beratung stellt sich immer wieder heraus, dass für viele der Wunsch nach einer festen Partnerschaft, Familiengründung, der Kontaktaufnahme zu den Kindern oder Klärung mit der Herkunftsfamilie einen sehr großen Stellenwert darstellt. 1.5 Schul- und Berufsausbildung M W Gesamt ohne Schulabschluss abgegangen Hauptschul-/ Volksschulabschluss Realschulabschluss Fachoberschul-/Hochschulabschluss Gesamt M W Gesamt Keine Hochschul- oder Berufsausbildung abgeschlossen Abgeschlossene Lehrausbildung Anderer Berufsabschluss Berufserfahrung im gelernten Beruf Berufsfremde Erfahrung
8 Von den insgesamt 7 Betreuten haben 4 Personen, also die knappe Mehrheit, einen Schulabschluss absolviert. Aufgrund des vermehrten Konsums sind sie aber oft nicht in der Lage, diesen zu nutzen und sich beruflich weiter zu entwickeln. Eine abgeschlossene Berufsausbildung besteht bei nur einem Klienten. Auffallend ist festzustellen, dass die Mehrheit dennoch berufsfremde Qualifikationen bzw. Berufserfahrung aufweist. Dies zeigt, dass bei vielen Klient*innen die Bereitschaft und Motivation zur Tätigkeitsaufnahme trotz fehlender jobbezogener Qualifikationen vorhanden ist. Der Wunsch nach Arbeit und Beschäftigung hat für die Zielgruppe einen hohen Stellenwert. Einer Tätigkeit nachzugehen gibt ihnen eine sinnstiftende Tagesstruktur, die sich positiv auf das Selbstwertempfinden auswirken kann und verhindert zudem Langeweile. Die Langeweile begründet bei vielen Klient*innen vermehrten Konsum oder einen Rückfall. 2. Betreuungsverlauf 2.1 Bisheriger Kontakt zur Suchthilfe Jemals zuvor suchtbezogene Hilfe beansprucht M W Gesamt nein ja Gesamt Es wurden von insgesamt 7 Klient*innen im Berichtszeitraum 4 betreut, die bisher noch keinen Kontakt zur Suchthilfe hatten, was einen Prozentsatz von 57,14 % ausmacht. Zwei Klient*innen hatten bereits intensiveren Kontakt zur Suchthilfe durch regelmäßige Einzelgespräche im Rahmen der psychosozialen Betreuung bei Substitution, ein dritter Klient wies bereits Therapieerfahrung auf. Somit konnten durch die Zuweisungen in die Beratung zum Abbau des Vermittlungshemmnisses Sucht wieder Menschen an das Suchthilfesystem angebunden werden, die zuvor keinerlei Kontakt hatten. 8
9 2.2 Kontakte im Betreuungsverlauf Zu Beginn einer Beratung wird zuerst eine Unterstützung bei der Klärung und ggf. Beseitigung von aktuellen und akuten Problemlagen gewährleistet, z. B. drohende Haftstrafen wegen offener Geldbußen, drohende Obdachlosigkeit oder auch private Beziehungsprobleme, damit die Klient*innen überhaupt in die Lage versetzt werden, aktiv an Ihrer bestehenden Abhängigkeitserkrankung zu arbeiten. Ebenfalls zu Beginn der Beratung findet eine Informationsvermittlung über die Suchterkrankung und über das Hilfesystem statt. Im Bereich der synthetischen Drogen gibt es ein breites Spektrum an Substanzen, die anfangs von den Klient*innen teilweise nicht bewusst als Droge wahrgenommen wurden. Weiterhin sind die Spätfolgen bei langjährigem Konsum dieser Stoffgruppe nicht bekannt, aber auch von der Gefahr des hohen THC-Gehalts bei Cannabis wissen die Wenigsten. Die Wenigsten kennen außerdem nicht die gravierenden Folgen des Mischkonsums, der bei vielen immer weiter ansteigt. Die Auseinandersetzung mit dem Konsumverhalten, die Stärkung der Krankheitseinsicht und der Veränderungsmotivation sind in jedem Beratungsprozess von besonderer Bedeutung. In den folgenden Einzelgesprächen wird gemeinsam mit den Klient*innen über geeignete Unterstützungsmöglichkeiten entschieden und es werden die darüber zu erreichenden Ziele besprochen, um das Vermittlungshemmnis Sucht abzubauen. Vorrangiges Ziel aller Betreuten ist es, die eigene Lebenssituation zu verbessern. Dies ist aber häufig mit großen Ängsten und Schwierigkeiten in der Umsetzung verbunden. Viele fühlen sich durch die Anhäufung der Probleme: Familie, Kinder, Gerichtsverfahren, Schulden, gesundheitlicher und psychischer Zustand etc. ihrer Situation hilflos ausgeliefert bzw. fühlen sich überfordert. Auch haben die Klient*innen oftmals verlernt, eine sinnvolle Tagesstruktur zu leben, die außer einer Arbeitstätigkeit auch erfordert, die Freizeit sinnvoll zu gestalten. Viele Klient*innen überfordern sich häufig in der ersten Zeit der Abstinenz, indem sie versuchen, möglichst viel zu arbeiten, da sie sonst nicht fähig sind, den Tag strukturiert und ohne Langeweile zu überstehen. Seitens der Beraterin ist dazu eine umfangreiche Situationsklärung erforderlich und Unterstützung zu bieten, damit sich die Klient*innen einen geregelten, sinnvollen und angemessenen Tagesablauf schaffen können. Seitens der Klientel ist ein großes Durchhaltevermögen wichtig. Die individuellen Ambivalenzen herauszuarbeiten, zu thematisieren und zu entkräften, stellt einen unerlässlichen Aspekt der Suchtberatung dar. Zu- 9
10 dem ist die Rückfallbearbeitung ein wichtiger Punkt, damit Klient*innen nicht den Mut und die Motivation verlieren, an dem Abstinenzziel weiter zu arbeiten. 2.3 Vermittlung Ein mögliches Ergebnis während des Beratungsprozesses kann die Vermittlung in ergänzende oder längerfristig angelegte Maßnahmen sein, wie z.b. Substitution, Entgiftung oder Entwöhnungstherapie. Einige der Klient*innen kennen zwar die verschiedenen Angebote des Suchthilfesystems, jedoch hatten sie sich noch nicht tiefergehend damit auseinandergesetzt. Therapievorerfahrungen hatte ein Klient. Um eine geeignete Therapieeinrichtung für die jeweilige Person zu finden, bedarf es einer umfangreichen Vorbereitung. Hierzu sind ausgiebige Motivations- und Informationsgespräche über Therapieablauf und -inhalt erforderlich, damit die betreffende Person diese mit den besten Voraussetzungen antreten kann. Ziel ist eine längerfristige und nachhaltige Verhaltensänderung. Im Jahr 2015 wurde ein Klient in eine Entwöhnungstherapie vermittelt. 2.4 Betreuungsende Betreuungen M W Gesamt Noch bestehend a) Abgeschlossen, da zurzeit keine suchtspezifischen Vermittlungshemmnisse vorliegen b) Abgeschlossen aus anderen Gründen c) Abgebrochen durch Suchtberatung d) Abgebrochen durch Klienten Gesamt Bei 3 Klient*innen wurde die Betreuung im Jahr 2015 beendet. Der Abschluss der Suchtberatung ergab sich aus folgenden Gründen: 10
11 a) Ein Klient wurde in eine stationäre Entwöhnungstherapie vermittelt. b) Ein Klient hat Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen. c) Ein Klient wurde inhaftiert. Im Jahr 2016 wird bei insgesamt 4 Klient*innen der Betreuungsprozess fortgesetzt. C. FAZIT Bedauerlicher Weise erkrankte zu Beginn 2015 die bis dahin verantwortliche Mitarbeiterin und es musste eine vertretende Mitarbeiterin im Gleis 1-Team gefunden werden. Die in der Besenbruchstraße angebotene Beratungszeit hat sich bewährt und wurde von ihr weitergeführt. Weiterhin wird diese am meisten von Personen mit Cannabiskonsum oder dem Konsum von synthetischen Drogen frequentiert. Diese Beratung wird auch 2016 fortgeführt. Im Jahr 2015 wurden in den Räumen des Freundes- und Förderkreises in der Besenbruchstraße im Wechsel 14-tägig Informations-Sprechstunden zwischen dem externen Fallmanagement Sucht und den einzelnen Suchtberatungen nach 16a SGB II vorgehalten. Diese Sprechstunden sind zum Ende des Jahres ausgelaufen, da diesbezüglich kein erhöhter Bedarf festgestellt wurde und individuell vereinbarte Gespräche nach unserer Ansicht ausreichend waren. Eine Neuerung im Jahr 2015 war, dass die Fahrtkosten für die Termine zur Suchtberatung nun über das Jobcenter erstattet werden. Somit können die Klient*innen ihre Fahrtkosten, die vorher oftmals ein Hindernis zur Wahrnehmung der Gesprächstermine darstellten, vor Ort direkt zurückerstattet bekommen. Mareike Kraft Sozialarbeiterin (BA) Wuppertal, Februar 2016 Klaudia Herring-Prestin, Einrichtungsleitung 11
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