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1 Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 17. Februar :14 An: Betreff: Newsletter 05/2019 von Burhoff-Online: Einige neuere Beschlüsse des OLG Hamm online Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Rechtsanwalt, Richter am OLG a.d Münster, den Sehr geehrte Damen und Herren, hallo lieber Newsletter-Bezieher, heute berichte ich über folgende Erweiterungen bzw. Änderungen auf Burhoff online - Eingestellt worden sind dann noch einmal einige neuere Beschlüsse des OLG Hamm. "Noch einmal"? Ja, denn ich werde den "Service" nicht weiter fortführen. Die Beschlüsse des OLG Hamm sind inzwischen unschwer auch an anderen Stellen zu finden - so z.b. bei dejure.org oder bei NRWE. Da muss ich sie nicht auch noch einstellen. Die bislang eingestellten rund Beschlüsse bleiben natürlich online. Wenn es Beschlüsse gibt, über die ich berichten möchte, die aber nicht "offiziell" online gestellt werden, werde ich über die im Blog berichten und sie dann dort online stellen. Bei der Gelegenheit: Eingestellt habe ich inzwischen auch die von mir geführten Leitsatzdateien zur Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm. Auch über die kann man sich bei dejure.org ohne Schwierigkeiten informieren. Eingestellt worden sind dann: 4 RBs 174/18 OLG Hamm Allein ein relatives Langsamfahren oder Verlangsamung der Fahrt des Vorausfahrenden ohne sonstige Ausfälle oder das Hinzutreten weiterer Umstände begründet noch keine unklare Verkehrslage im Sinne des 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO. 4 RBs 163/18 OLG Hamm Es wird daran festgehalten, dass die Nichtüberlassung der Messreihe und der Lebensakte betreffend eine Messung im Straßenverkehr keine Gehörsverletzung darstellt, welche eine Zulassung der rechtfertigen würde. 1

2 2 Ws 69/18 OLG Hamm Beschwerde Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen einer sog. Rockerkutte, die mit der Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" versehen ist, nach dem Vereinsgesetz in der seit dem geltenden (Neu-)Fassung. 1 Ws 91/18 OLG Hamm Beschwerde Eine - auch mehrfache - Verlängerung der Bewährungszeit bis zu der in 56a Abs. 1 StGB vorgesehenen Höchstgrenze von 5 Jahren ist - unabhängig von der Dauer der zunächst bestimmten Bewährungszeit und ungeachtet der Regelung des 56 f Abs. 2 S. 2 StGB - immer möglich. Zulässig ist aber auch eine darüber hinaus gehende Verlängerung der Bewährungszeit, wobei sich die Vorschrift des 56f Abs. 2 S. 2 StGB insoweit begrenzend auswirkt, als jede Verlängerung der Bewährungszeit ihre Grenze bei Erreichen des absoluten Höchstmaßes von fünf Jahren zuzüglich der Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit erfährt. 2 RBs 61/18 OLG Hamm Zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. 4 RBs 313/18 OLG Hamm Ergebt der Betroffene hinsichtlich der Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Wahlverteidiger die Verfahrensrüge muss er vorgetragen, welche Beweisanträge der Wahlverteidiger im Falle seiner Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestellt hätte. Allein die Behauptung, dass das Urteil auf dem gerügten Fehler bestehe, da ein anderer Verfahrensgang unter Beisein des Wahlverteidigers als möglich angenommen werden könne, genügt nicht. 5 RVs 143/18 OLG Hamm Revision 1. Zur Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit. 2. An die tatrichterliche Beweiswürdigung sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage Konstellation vorliegt und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht folgt. 3 RVs 32/18 OLG Hamm Revision Zur Besorgnis der Befangenheit aufgrund von außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gesprächen des Vorsitzenden mit dem Verteidiger. 4 RBs 380/18 OLG Hamm 2

3 Das Gericht ist verpflichtet, dem Verteidiger hinreichend Gelegenheit zum Schlussvortrag zu geben. Eines förmlichen Hinweises bedarf es jedoch nicht. Im Werbeblock dann folgende Hinweise: Zunächst weise ich hin auf. das am erschienene Buch: Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage, 2019 und auf das am erschienene Buch Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Auflage, 2019 Damit sind beide Klassiker lieferbar. Ebenso sind das "Strafrechtspaket 1" für 199 bzw. das " Komplettpaket Strafverteidiger" für 299 lieferbar. Bei dem letzten Paket, das aus den Handbüchern Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel und Nachsorge besteht, ergibt sich gegenüber der Einzelbestellung eine Ersparnis von 177. Zum "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" gibt es auch die erste Rezension, die Sie hier finden. Sie enthält eine klare Kaufempfehlung, was mich als Autor natürlich freut. Die Bestellung der Neuerscheinungen ist dann hier möglich: Und dann auch noch einmal der Hinweis auf die Werbeaktion, die Preiskracher, den Sale beim ZAP- Verlag, bei dem es vorübergehend auf einige meiner Werke Abschläge von 30 % auf Mängelexemplare gibt. Und zwar bei: Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl., der Klassiker zu den Messverfahren. Preis regulär 99,00 EUR, Preis als Mängelexemplar nur 69,90 EUR 3

4 Das Burhoff Paket 2, bestehend aus "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. Preis regulär 189,00 EUR, Preis als Mängelexemplar nur 132,00 EUR Die beiden Bücher gibt es auch einzeln als Mängelexemplar. "Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018, der "Klassiker" im OWi-Verfahren. Gegenüber der 4. Auflage natürlich vollständig überarbeitet und erweitert und selbstverständlich mit der aktuellen Rechtsprechung und der neuen Gesetzeslage, wie z.b. den Neuerungen bei 2 Abs. 3a StVO, den (voraussichtlichen) Änderungen bei 23 Abs. 1a StVO, und den sich ggf. aus dem Gesetz zur praxistauglicheren und effektiveren Ausgestaltung des Strafverfahrens ergebenden Änderungen. Preis 129,00 EUR, ab Mitte Februar 2019 wieder lieferbar. Paket: OWi Handbuch + Messungen im Straßenverkehr Es besteht aus der "Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018 " und "Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl ". Die beiden Bücher zusammen kosten regulär 199 EUR, Ersparnis gegenüber der Einzelbestellung 29. 4

5 Der RVG-Kommentar "Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017", Preis regulär: 129,00 EUR, Preis als Mängelexemplar 89,90 EUR Beim Bestellformular kann man auch meine übrigen Werke - und natürlich auch Buchexemplare, die ggf. nicht Mängelexemplare sind, bestellen oder vorbestellen. Ich gehe, wenn nichts anderes vermerkt ist, bei eingehenden Bestellungen aber davon aus, dass Mängelexemplare gewünscht sind, wenn die angeboten werden. Ich bitte um Verständnis, dass für die Lieferungen aus den Sonderangeboten kein Rückgaberecht besteht. Mit besten Grüßen Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.d. Wenn Sie diese (an: detlef@burhoff.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. RiOLG a.d. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Schützenstraße Münster Deutschland newsletter@burhoff.de 5

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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Samstag, 19. Januar 2019 09:56 An: detlef@burhoff.de Betreff: RVG-Newsletter 01/2019 von Burhoff-Online: 11 RVG-Entscheidungen neu eingestellt

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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Donnerstag, 10. Januar 2019 11:50 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 01/2019 von Burhoff-Online: 20 Entscheidungen neu eingestellt,

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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Freitag, 14. September 2018 13:00 An: detlef@burhoff.de Betreff: RVG-Newsletter 12/2018 von Burhoff-Online: Weitere gebührenrechtliche

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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. detlef@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 18. Februar 2018 09:51 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 04/2018 von Burhoff-Online: 21 Entscheidungen neu eingestellt

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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 25. November 2018 10:00 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 32/2018 von Burhoff-Online: 20 Beschlüsse neu eingestellt,

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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. detlef@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Montag, 7. Mai 2018 18:50 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 10/2018 von Burhoff-Online: 23 neuere Entscheidungen eingestellt

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