Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier."

Transkript

1 Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Samstag, 21. Juli :34 An: Betreff: Newsletter 16/2018 von Burhoff-Online: 19 neuere Entscheidungen und weiterer Volltext eingestellt Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Rechtsanwalt, Richter am OLG a.d Münster, den Sehr geehrte Damen und Herren, hallo lieber Newsletter-Bezieher, vor ein paar Tagen ist der von mir stammende Beitrag aus VRR 7/2018, 4 ff. mit dem Titel: Rechtsprechungsübersicht zu den Rechtsfolgen bei Verkehrsstraftaten insbesondere zur Fahrerlaubnisentziehung (für die Jahre ) eingestellt worden. Der Beitrag schließt an an die Übersicht zur Rechtsprechung zum materiellen Verkehrsstrafrecht in VRR 7/2017, 4. Zu berichten ist dann über folgende weitere Ergänzungen auf Burhoff online - Eingestellt worden sind folgende weitere 19 Beschlüsse anderer Gerichte: Drogenfahrt, Fahrlässigkeit, Cannabiskonsum KG, Beschl. v Ws (B) 48/18 Für den Tatrichter besteht im Regelfall kein Anlass, an der Sorgfaltspflichtverletzung und dem subjektiven Sorgfaltsverstoß zu zweifeln, wenn bei der Fahrt der analytische Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum des Betroffenen erreicht wird. Befugnisse, Verteidiger, Vertretervollmacht, erlaubte Abwesenheit des Betroffenen KG, Beschl. v Ws (B) 71/18 Der Rechtsanwalt, der seine Vertretungsvollmacht nicht nach 73 Abs. 3 G schriftlich nachweisen kann, kann den erlaubt abwesenden Betroffenen nicht vertreten, hat aber sämtliche dem Verteidiger zustehende Befugnisse. Dazu gehört auch das Recht, in der Hauptverhandlung im eigenen Namen Anträge zu stellen. Urteilsanforderungen, Trunkenheitsfahrt, Atemalkoholanalyse 1

2 KG, Beschl. v Ws (B) 55/18 Beruht die Verurteilung nach 24a StVG auf einer Atemalkoholanalyse und soll das Urteil die bei standardisierten Messverfahren möglichen Vereinfachungen in Anspruch nehmen, so muss es mitteilen, welches Messegerät zum Einsatz gekommen ist. Rotlichtverstoß, Rotlichzeitmessung mit Stoppuhr, Toleranzabzug KG, Beschl. v Ws (B) 91/18 Zur Höhe des Toleranzabzugs bei Zeitmessung per Stoppuhr nach Inkrafttreten des MessEG sowie der MessEV. Zusatzzeichen Lieferverkehr frei, Bedeutung OLG Bamberg, Beschl. v OLG 130 Ss 58/18 Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des Begriffs des "Lieferverkehrs i.s.d. Zusatzzeichens "Lieferverkehr frei nach Nrn des Anhangs zu 39 StVO folgt, dass damit nur der Transport von Gegenständen, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist. Akteneinsicht, Messunterlagen, Verletzung des rechtlichen Gehörs OLG Hamm, Beschl. v III-4 RBs 163/18 Es wird daran festgehalten, dass die Nichtüberlassung der Messreihe und der Lebensakte betreffend eine Messung im Straßenverkehr keine Gehörsverletzung darstellt, welche eine Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen würde. Vertretung des Angeklagten, Berufungshauptverhandlung, Vertretungsvollmacht KG, Beschl. v (5) 121 Ss 15/18 (11/18) 1. Eine wirksame Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten in der Berufungs-hauptverhandlung nach 329 Abs. 2 muss sich ausdrücklich auf die Abwesenheitsverhandlung in der Berufungshauptverhandlung beziehen. (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 24. November RVs 82/16). 2. Der Anwendungsbereich des 234 umfasst nicht die Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung, so dass ein Verweis auf diese Vorschrift in einer Vertretungsvollmacht dieser nicht zur Erstreckung auf die Berufungshauptverhandlung verhilft. Berufungsverwerfung, Vertretungsvollmacht, Erlöschen, Wirksame Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung OLG Köln, Beschl. v RVs 107/18 1. Zur Wirksamkeit der Zustellung der Ladung zum Berufungshauptverhandlungstermin in 2

3 einer Gemeinschaftseinrichtung. 2. Zu den Anforderungen an die Verfahrensrüge, mit der eine Verletzung des 329 Abs. 1 gerügt wird. Antrag/Ersuchen, Eintragung einer Sicherungshypothek, Staatsanwaltschaft, Grundbuch OLG Hamm, Beschl. v I-15 W 15/ k n. F. in der Fassung des Gesetzes vom verleiht ebenso wie die Regelung des 111f Abs. 2 a. F. - der Staatsanwaltschaft die Befugnis, um ei-ne Eintragung in das Grundbuch zu ersuchen ( 38 GBO). Urteilsgründe, fehlende Unterschrift, Sachrüge, Verfahrensrüge OLG München, Beschl. v OLG 15 Ss 89/18 Fehlt die Unterschrift der Berufsrichter unter der Urteilsurkunde ist der Inhalt der schriftlich fixierten Urteilsgründe nicht gedeckt, d. h. es fehlt das Zeugnis, dass es sich bei den schriftlich niedergelegten Gründen um die Gründe des Gerichts handelt, die als Ergebnis der Hauptverhandlung in der Beratung gewonnen wurden. Dem Revisionsgericht ist dann eine Entscheidung, ob das sachliche Recht zutreffend angewandt ist, nicht möglich. Der Mangel wird nicht durch den maschinenschriftlich abgedruckten Namen der Richter und auch nicht durch die Bestätigung der Geschäftsstelle: Unterschriebenes Urteil zur Geschäftsstelle gelangt am. ausgeglichen. Arrest, Verfahrensverzögerung, Verhältnismäßigkeit OLG Frankfurt, Beschl. v Ws 425/17 Auch nach neuem Recht ist sowohl bei der Anordnung als auch der Fortdauer des Vermögensarrestes der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die bisherige Rechtsprechung hierzu wird durch die Neuregelung nicht berührt (BT-Drs 18/ und. 75). Der Vermögensarrest beschränkt die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Betroffenen in einschneidender Weise. Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen Durchsuchung, Anfangsverdacht, Volksverhetzung, Verhältnismäßigkeit BVerfG, Beschl. v BvR 37/17 Die Bejahung eines Anfangsverdachts der Volksverhetzung gem. 130 Abs 1 Nr 2 StGB durch die Bezeichnung verschleierter Frauen als verpacktem Vieh sowie der vorgeschlagenen Bezeichnung von Kopftuchträgerinnen als es oder er ist verfassungsrechtlich vertretbar. Die entsprechende Wertung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs 1 S. 1 GG). Eine darauf gestützte Wohnungsdurchsuchung der Wohnung verletzt den Betroffenen nicht in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. 3

4 Hinweispflicht, Einziehung, ausdrücklicher Hinweis OLG Koblenz, Beschl. v OLG 6 Ss 28/ Abs. 2 Nr. 1 erfasst auch Entscheidungen nach den 73 ff. StGB. StGB/Nebengebiete Unfallflucht, feststellungsbereite Person., unterlassenes Treffen von Feststellungen LG Sarbrücken, beschl. v Qs 5/18 Eine Strafbarkeit wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort scheidet nicht allein deshalb aus, weil der Geschädigte aus plausiblen Gründen auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei besteht und er seinerseits gegenüber dem warteunwilligen und sodann flüchtenden Fahrer keinen eigenen Versuch unternimmt, dessen Personalien zu erfragen. Zivilrecht Neuwagen, Abrechnung auf Neuwagenbasis, Laufleistung, Zulassungszeitraum OLG Hamm, Beschl. v U 5/18 Bei einem Pkw mit einer Laufleistung von km und einem Zulassungszeitraum von sechs Wochen ist eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr möglich. Sonstiges Einstellung, Wachpolizist, charakterliche Eignung, Jugendstrafe LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v Sa 163/18 1. Eine Klage auf rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist zulässig. 2. Ein Antrag auf Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ist zulässig. 3. Ein Bewerber für die Tätigkeit als Wachpolizist darf von der Einstellungsbehörde als charakterlich nicht geeignet angesehen werden, wenn er 9 Jahre vor der Bewerbung wegen einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden ist und er das Tatgeschehen nach wie vor relativiert. Gebühren Dokumentenpauschale, Kopien, gesamte Akte, Notwendigkeit, OLG Braunschweig, Beschl. v Ws 92/18 Zur Erforderlichkeit des Kopierens der gesamten Verfahrensakte. Gebühren Bußgeldverfahren, Gebührenbemessung, Rahmengebühr LG Zwickau, Beschl. v Qs 90/18 Es wird daran festgehalten, dass sich in Verfahren nach Verkehrsordnungswidrigkeiten dann eine Festsetzung der anwaltlichen Vergütungsansprüche im unteren Drittel des zur Verfügung stehenden 4

5 Gebührenrahmens ergibt, wenn unter strikter Beachtung der Umstände des Einzelfalles und unter Zugrundelegung der Gebührenbemessungskriterien aus 14 RVG davon auszugehen ist, dass insgesamt eine Angelegenheit von unterdurchschnittlicher Bedeutung vorliegt. Gebühren Einziehung, Arrest, Gegenstandswert OLG Rostock, Beschl. v Ws 42/18 Zum Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren zur Abwendung/Aufhebung von Vermögensarrest, wenn der Wert der gepfändeten Gegenstände und Forderungen hinter dem Arresthöchstbetrag zurückbleibt und weitere Sicherungsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben. In diesem Newsletter dann im Werbeblock folgende Hinweise: An der Spitze heute dann zunächst noch einmal der Hinweis: Die Neuauflagen von "Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl, 2019" und von "Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl. 2019" - stehen vor der Tür. Wenn alles glatt geht, werden die Neuerscheinungen im Herbst am Markt sein, zunächst Ende September/Anfang Oktober das Ermittlungsverfahren und dann ein wenig später die Hauptverhandlung. Beide Bücher wird es auch wieder in einem Paket geben, also das Burhoff Paket 1, das nach dem Erscheinen der Hauptverhandlung ausgeliefert werden wird. Der Preis für das Paket leigt bei 199. Gegenüber der Einzelbestellung spart man mit dem Paket "satte" 49. Sie können die Neuerscheinungen jetzt schon - einzeln oder als Paket - vorbestellen. Die Werke kommen dann zeitnah nach Erscheinen bei Ihnen an. An zweiter Stelle dann der Hinweis auf das "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechbehelfe, 2. Aufl. 2016" und das "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016". Die beiden Bücher sind eine sehr schöne Ergänzung zu den beiden Werken zum Ermittlungsverfahren und zur Hauptverhandlung. Ebenso benutzerfreundlich, weil auch in ABC-Form. Auch diese Werke kann man als Paket bestellen - das Burhoff Paket 2 - Ersparnis dann gegenüber dem Einzelpreis 29. Bei diesen Büchern besteht auch die Möglichkeit sog. "Mängelexemplare zu ordnern. Das geht beim Bestellformular ganz einfach. 5

6 Den strafrechtlichen Klassikern folgt dann der Hinweis auf "Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche -Verfahren, 5. Aufl., 2018, der "Klassiker" im -Verfahren. Gegenüber der 4. Auflage natürlich vollständig überarbeitet und erweitert und selbstverständlich mit der aktuellen Rechtsprechung und der neuen Gesetzeslage, wie z.b. den Neuerungen bei 2 Abs. 3a StVO, den (voraussichtlichen) Änderungen bei 23 Abs. 1a StVO, und den sich ggf. aus dem Gesetz zur praxistauglicheren und effektiveren Ausgestaltung des Strafverfahrens ergebenden Änderungen. Paket: Handbuch + Messungen im Straßenverkehr Aufgelegt hat der Verlag in Zusammenhang mit dem Erscheinen des Owi- Handbuchs ein Paket Verkehrsrecht. Es besteht aus der "Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche -Verfahren, 5. Aufl., 2018 " und "Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl ". Die beiden Bücher zusammen kosten nur 199 EUR. Ersparnis gegenüber der Einzelbestellung 29 EUR. Und: Er ist wieder da!! Der RVG-Kommentar "Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017", der kurzzeitig ausverkauft war. Inzwischen ist das Werk aber wieder lieferbar und damit besteht jetzt wieder die Möglichkeit, darauf zu achten, dass es für gute Arbeit auch gutes Geld gibt. Ohne den Spezialkommentar zu den Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen geht es nicht. Abgerundet werden die Ausführungen zu den anwaltlichen Gebühren nach den Teil 4-7 VV RVG durch einen umfangreichen Handbuchteil, der keine Fragen zur anwaltlichen Vergütung in Straf- oder Bußgeldsachen offen lässt. Also bestellen. Den Kaufpreis hat man schnell "wieder drin" Beim Bestellformular kann man auch meine übrigen Werke bestellen. Ich gehe, wenn nichts anderes vermerkt ist, bei eingehenden Bestellungen für andere Bücher davon aus, dass Mängelexemplare gewünscht sind, wenn die angeboten werden. Ich bitte um Verständnis, dass für die Lieferungen aus den Sonderangeboten kein Rückgaberecht besteht. Die vollständigen Dateien zu den RVG-Entscheidungen finden Sie unter RVG-Entscheidungen. Ich freue 6

7 mich im Übrigen über jede RVG-Entscheidung, die mir zugesandt wird. Ich stelle sie gern bei den Entscheidungen auf der Homepage ein und veröffentliche sie ggf. auch im RVGreport und/oder VRR/StRR. Mit besten Grüßen Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.d. Wenn Sie diese (an: nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. RiOLG a.d. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Schützenstraße Münster Deutschland

So lesen Sie den Newsletter von Detlef Burhoff Online

So lesen Sie den Newsletter von Detlef Burhoff Online Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 17. Februar 2019 10:14 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 05/2019 von Burhoff-Online: Einige neuere Beschlüsse des OLG

Mehr

Abrechnung der Tätigkeiten des Verteidigers in Verfahren betreffend die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

Abrechnung der Tätigkeiten des Verteidigers in Verfahren betreffend die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen detlef@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Donnerstag, 12. April 2018 09:27 An: detlef@burhoff.de Betreff: RVG-Newsletter 05/2018 von Burhoff-Online: Neuer Volltext zu Teil

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Samstag, 19. Januar 2019 09:56 An: detlef@burhoff.de Betreff: RVG-Newsletter 01/2019 von Burhoff-Online: 11 RVG-Entscheidungen neu eingestellt

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Freitag, 14. September 2018 13:00 An: detlef@burhoff.de Betreff: RVG-Newsletter 12/2018 von Burhoff-Online: Weitere gebührenrechtliche

Mehr

newsletter@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Donnerstag, 28. Februar 2019 19:20 An: newsletter@burhoff.de Betreff: Newsletter 07/2019 von Burhoff-Online: 17 neuere Entscheidungen

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Donnerstag, 10. Januar 2019 11:50 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 01/2019 von Burhoff-Online: 20 Entscheidungen neu eingestellt,

Mehr

heute berichte ich über folgende Erweiterungen bzw. Änderungen auf Burhoff online -

heute berichte ich über folgende Erweiterungen bzw. Änderungen auf Burhoff online - Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Rechtsanwalt, Richter am OLG a.d. 48143 Münster, den 24.03.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, hallo lieber Newsletter-Bezieher,

Mehr

newsletter@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Donnerstag, 28. Februar 201919:03 An: newsletter@burhoff.de Betreff: Newsletter 10/2019 von Burhoff-Online: 23 neuere Entscheidungen

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. detlef@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Montag, 7. Mai 2018 18:50 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 10/2018 von Burhoff-Online: 23 neuere Entscheidungen eingestellt

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. detlef@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 18. Februar 2018 09:51 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 04/2018 von Burhoff-Online: 21 Entscheidungen neu eingestellt

Mehr

BESCHLUSS. Beschwerde der Staatskasse vom 15. Mai 2013 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 26. März b e s c h l o s s e n :

BESCHLUSS. Beschwerde der Staatskasse vom 15. Mai 2013 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 26. März b e s c h l o s s e n : OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 4 Ws 074/13 (K) 12 Ws GStA 881/13 Generalstaatsanwaltschaft München 10 Qs 1002/13 Landgericht Augsburg 501 Js 132220/11 StA Augsburg BESCHLUSS Der 4. Strafsenat

Mehr

newsletter@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 21. Januar 2018 15:54 An: newsletter@burhoff.de Betreff: Newsletter 02/2018 von Burhoff-Online: 22 Entscheidungen neu

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Detlef Burhoff Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 25. November 2018 10:00 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 32/2018 von Burhoff-Online: 20 Beschlüsse neu eingestellt,

Mehr

KAMMERGERICHT. Beschluss. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a.

KAMMERGERICHT. Beschluss. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a. Geschäftsnummer: KAMMERGERICHT 1 Ws 86/11 (511) 69 Js 464/10 KLs (9/11) Beschluss In der Strafsache gegen Ci. u. a., hier nur gegen Ce., geboren am x in x, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Mehr

Das Fahrverbot in Bußgeldsachen

Das Fahrverbot in Bußgeldsachen NOMOSANWALT Carsten Krumm Richter am Amtsgericht Lüdinghausen Das Fahrverbot in Bußgeldsachen Nomos Inhaltsverzeichnis Musterverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 1 Rechtliche Grundlagen ( 25 StVG; BKatV)

Mehr

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. detlef@burhoff.de Von: Detlef Burhoff Gesendet: Sonntag, 22. April 2018 10:00 An: detlef@burhoff.de Betreff: Newsletter 08/2018 von Burhoff-Online: 42 Entscheidungen neu eingestellt

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 155 Z/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss (OWi) 39/05 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 88 OWi 362/04 Amtsgericht Cottbus 1911 Js-OWi 49869/04 Staatsanwaltschaft

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 2 Z/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss-OWi 39/06 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 67 OWi 255/06 Amtsgericht Cottbus 1521 Js-OWi 25255/06 Staatsanwaltschaft Cottbus

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 137/11 5 Qs 157/11 zu 32 Ds 522 Js 30436/10 AG Bremen-Blumenthal B e s c h l u s s in der Strafsache g e g e n [ ] Verteidiger: Rechtsanwalt J.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 353/18 BESCHLUSS vom 7. November 2018 in der Strafsache gegen wegen Betrugs ECLI:DE:BGH:2018:071118B4STR353.18.0 - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des

Mehr

ANLAGE: Kommentierung der Verweise auf das OWiG im ABDSG-Entwurf

ANLAGE: Kommentierung der Verweise auf das OWiG im ABDSG-Entwurf ANLAGE: Kommentierung der Verweise auf das OWiG im ABDSG-Entwurf In enthaltener Verweis auf sollte weil ABDSG 42 V OWiG 7 konkretisiert werden, sodass die Begehungsregelung mit den Anforderungen der DSGVO

Mehr

Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit Machtzuwachs und Kontrollverlust

Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit Machtzuwachs und Kontrollverlust Veröffentlichungen PD Dr. Silke Hüls Monographien Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit Machtzuwachs und Kontrollverlust Berlin 2007, 424 S. (zugl. Bielefeld, Univ., Diss. 2006) Ausgezeichnet

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 Ss 90/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 025 5301 Ss 35/07 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 10 Ds 153/07 Amtsgericht Zossen 4158 Js 12239/06 Staatsanwaltschaft Potsdam - Zweigstelle

Mehr

Leitsatz: Den auf einem Tankstellengelände an einer Tanksäule rückwärts fahrenden Pkw- Fahrer trifft gegenüber dem hinter ihm stehenden Fahrzeug nur

Leitsatz: Den auf einem Tankstellengelände an einer Tanksäule rückwärts fahrenden Pkw- Fahrer trifft gegenüber dem hinter ihm stehenden Fahrzeug nur Leitsatz: Den auf einem Tankstellengelände an einer Tanksäule rückwärts fahrenden Pkw- Fahrer trifft gegenüber dem hinter ihm stehenden Fahrzeug nur die sich aus 1 Abs. 2 StVO ergebende allgemeine Rücksichtnahmepflicht,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 22. November in der Strafsache. gegen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 22. November in der Strafsache. gegen BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 4 StR 356/18 URTEIL vom 22. November 2018 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:221118U4STR356.18.0

Mehr

Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen?

Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen? Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen? Wie viele andere gesetzliche Regelwerke auch ist das anwaltliche Gebührenrecht (leider) eine recht komplexe Angelegenheit. Die

Mehr

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09 Leitsatz: 57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes

Mehr

N E W S L E T T E R. Teil 1 Fragen und Antworten

N E W S L E T T E R. Teil 1 Fragen und Antworten Informationen rund um das Verkehrsrecht Stand März 2009 Seite 1 Unsere Mandanten fahren selbstverständlich immer rücksichtsvoll und verkehrsangepasst! Wenn gleichwohl die Polizei einschreitet, beruht dies

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. September in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. September in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 44/07 BESCHLUSS vom 19. September 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 87 Abs. 2, 172 Abs. 1 a) Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung

Mehr

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht RAe Jo Sreu & Koll, 1 1 Juni 2015 EB KopMdt T/T nol. Hanseatisches Oberlandesgericht 1. Strafsenat 1 Ws 69/15 Beschluss In der Strafsache gegen A, geboren am 1959, in, Verteidigerin: Rechtsanwältin Marten-Enke,

Mehr

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren Leitsätze: 1. Eine Zahlung, die der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Bußgeldsenat, Beschluss vom , Az. SS (OWi) 213/05

Leitsatz: OLG Dresden, Bußgeldsenat, Beschluss vom , Az. SS (OWi) 213/05 Leitsatz: Eine Fahrt mit einem Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen aufgrund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem ausschließlichen

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n 10 Ta 276/07 6 Ca 3015/05 S (Regensburg) LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S In Sachen - Kläger Prozessbevollmächtigter: g e g e n - Beklagter und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 1.11 VGH 8 E 1698/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 Ss 88/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5304 Ss 53/06 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 25 Ns 181/05 Landgericht Frankfurt (Oder) 1 Ds 115/04 Amtsgericht Fürstenwalde 282 Js 41343/03

Mehr

Beschluss. vom 07. November 2002

Beschluss. vom 07. November 2002 Leitsatz: Der unbestimmte Rechtsbegriff des "geschützten Kreuzungs- und Einmündungsbereichs" bei einem Rotlichtverstoß ist einzelfallbezogen durch richterliche Feststellungen zu den örtlichen Gegebenheiten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 81/05 BESCHLUSS vom 19. Juni 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juni 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Wellner,

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS Az.: L 4 SF 80/11 B SG Az.: S 14 KA 382/10 SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n vertreten durch - Beklagte

Mehr

Landgericht Essen Beschluss

Landgericht Essen Beschluss 7 T 305/15 LG Essen 4 UR 11 613/15 AG Bottrop Beglaubigte Abschrift L. Landgericht Essen Beschluss In dem Beratungshilfeverfahren betreffend der Angelegenheit "Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter Verwertung

Mehr

Kein Anspruch des Rechtsanwalts auf Übersendung der Grundakten

Kein Anspruch des Rechtsanwalts auf Übersendung der Grundakten DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w261_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013 OLG Hamm, 15.11.2012 - I-15 W 261/12 GBO 12; FamFG 13 Kein Anspruch des Rechtsanwalts auf Übersendung der Grundakten

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 7. Juni 2010, Az.: 2 Ws 93/10

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 7. Juni 2010, Az.: 2 Ws 93/10 Leitsatz: Von dem Begriff "Kanzlei" im Sinne der Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innehalb der

Mehr

BESCHLUSS. Bußgeldsache

BESCHLUSS. Bußgeldsache OBERLANDESGERICHT HAMM BESCHLUSS 5 Ss OWi 1225/00 OLG Hamm 16 OWi 77 Js 254/00-194/00 AG Lünen Bußgeldsache g e g e n X w e g e n Ordnungswidrigkeit. Auf den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Mehr

Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, prozessuale Besonderheiten

Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, prozessuale Besonderheiten Hagen Law School Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, prozessuale Besonderheiten Bearbeitet von Klaus Detter 2., überarbeitete Auflage 2011. Buch. 173 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 1912 6 Format (B

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 430/01 - der Frau M... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Claus Pinkerneil und Koll., Nymphenburger Straße 147, 80634 München

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

INHALTSÜBERSICHT Auszug

INHALTSÜBERSICHT Auszug INHALTSÜBERSICHT Auszug U.a. finden Sie in diesem Praxiswerk umfassende und anschaulich aufbereitete Informationen zu folgenden Stichwörtern: Ablehnung eines Richters Alkoholverbot für Fahranfänger/innen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder

Mehr

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Das Gericht PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Überblick Art 92 GG: Ausübung der rechtsprechenden Gewalt durch von der Exekutive getrennte Gerichte; Art 97 GG: richterl. Unabhängigkeit: a)

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 20/13 6 Ca 3629/12 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 20/13 6 Ca 3629/12 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Ta 20/13 6 Ca 3629/12 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 25.02.2013 Rechtsvorschriften: 42, 44, 63, 68 GKG Leitsatz: Der Gegenstandswert des Anspruchs auf eine Sicherheitsleistung

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur

Lösungsskizze zur 3. Klausur Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1946/10 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Andrejewski, Pasewalker Straße 36, 17389 Hansestadt Anklam

Mehr

Fahrlässigkeit kann bei längerer Zeitspanne zwischen Drogenkonsum und Fahrantritt fehlen, OLG Celle, Beschluss vom , 322 SsBs 247/08

Fahrlässigkeit kann bei längerer Zeitspanne zwischen Drogenkonsum und Fahrantritt fehlen, OLG Celle, Beschluss vom , 322 SsBs 247/08 Fahrlässigkeit kann bei längerer Zeitspanne zwischen Drogenkonsum und Fahrantritt fehlen, OLG Celle, Beschluss vom 9.12.08, 322 SsBs 247/08 An der Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis kann

Mehr

Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden Oberlandesgericht Dresden Senat für Bußgeldsachen - Der Einzelrichter - Aktenzeichen: Ss (OWi) 731/06 212 OWi 504 Js 1391/06 AG Leipzig 24 OWi Ss 731/06 GenStA Dresden Beschluss vom 15. Januar 2007 in

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 1 1 2 / 1 5 BESCHLUSS vom 15. April 2015 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. April 2015 beschlossen: 1. Der Beschluss

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 13 Ca 9002/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte B. B-Straße,

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 55/09

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 55/09 Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 55/09 Datum: 12.03.2009 Gericht: Oberlandesgericht Hamm Spruchkörper: 3. Strafsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 3 Ss OWi 55/09 Vorinstanz: Amtsgericht Minden,

Mehr

Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden Leitsatz: 56 f Abs. 1 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf die Fälle angewendet werden, in denen die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen

Mehr

2. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2017

2. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2017 3204 E OLG M Geschäftsverteilung 2017 des Oberlandesgerichts München 2. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2017 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 4 Ca 509/10 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren U G - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S & L - Beschwerdeführer -

Mehr

B e s c h l u s s. In der Bußgeldsache. gegen

B e s c h l u s s. In der Bußgeldsache. gegen Geschäftsnummer: Ss (OWi) 16/09 AG Göttingen: 33 OWi 84 Js 23634/08 (564/08) StA Göttingen: 84 Js 23634/08 GenStA Braunschweig: 201 Ss (OWi) 11/09 B e s c h l u s s In der Bußgeldsache gegen..., geboren

Mehr

Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft.

Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft. Leitsatz: Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft. 0berlandesgericht Dresden 3. Strafsenat Aktenzeichen:

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 191 B/00 Brandenburgisches Oberlandesgericht 3 Ss (OWi) 390/00 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 16 OWi 122/00 Amtsgericht Schwedt/Oder 200 Js (OWi) 9680/99 Staatsanwaltschaft

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 67/06 - des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Löwenstein, Altenritter Straße 9, 34225 Baunatal - gegen

Mehr

Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe.

Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe. 85 Abs. 6, 89 a JGG 454 b StPO 57 StGB Leitsatz: Bestimmung des Prüfungszeitpunkts der Unterbrechung bzw. der Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe. Beschl. v. 14.10.1999, - Az. 2 Ws 596/99 Oberlandesgericht

Mehr

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz:

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz: 1 Az. 3 Ss 89/02 Leitsatz: Auch die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" kommt nur in Betracht, wenn sie zur erzieherischen Einwirkung auf den jugendlichen Täter notwendig ist. Der äußere Unrechtsgehalt

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ws 563/03

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ws 563/03 Leitsatz: Gegen einen Beschluss, der in einer Strafsache die Berichtigung der Urteilsformel wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zum Gegensand hat, ist zur Rechtsklarheit nur das befristete Rechtsmittel

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 VGH 14 ZB 15.1043 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 2136/09 - des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus C. Kerber, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin

Mehr

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 16

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 16 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16 1 Einstieg in das Vermögensabschöpfungsrecht... 22 1.1 Entwicklung des Vermögensabschöpfungsrechts... 22 1.2 Anwendungsbereich

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 2321/03 - der O... R... M..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Taylor Wessing und Koll., Neuer Wall 44, 20354 Hamburg -

Mehr

...s..~..4.."" ~t J' {. Beschluss. Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Lorenz, Hohe Straße 39, Leipzig

...s..~..4.. ~t J' {. Beschluss. Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Lorenz, Hohe Straße 39, Leipzig '. t I ~r... t.~..,.~'~i.'....s..~..4.."" ~t J' {. Oberlandesgericht Dresden 2. Strafsenat Aktenzeichen: 2 Ws 421/05 Beschluss vom 04. August 2005 in der Maßregel- und Strafvollstreckungssache gegen p.

Mehr

2 Ss (OWi) 425/95. Leitsatz:

2 Ss (OWi) 425/95. Leitsatz: 1 2 Ss (OWi) 425/95 Leitsatz: Verjährungsunterbrechende Anordnung i.s.v. OWiG 33 Abs. 1 Nr. 1 durch Absendung eines in behördlichem Auftrag von einer Privatfirma hergestellten Anhörungsbogens Vorschrift:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 19. Dezember 2017 in der Strafsache gegen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 19. Dezember 2017 in der Strafsache gegen BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 589/17 BESCHLUSS vom 19. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2017:191217B4STR589.17.0

Mehr

Beschluss: 2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 1.076,95 festgesetzt. Gründe:

Beschluss: 2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 1.076,95 festgesetzt. Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 1 Ca 204/14 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: 20.04.2015 Rechtsvorschriften: 11 RVG Leitsatz: Entzug des Auftrages als beachtliche, nicht gebührenrechtliche Einwendung i. S.

Mehr

4. 316a StGB räuberischer Angriff auf Kraftfahrer a StGB Vollrausch StGB Verkehrsunfallflucht...72 a) Unfall...

4. 316a StGB räuberischer Angriff auf Kraftfahrer a StGB Vollrausch StGB Verkehrsunfallflucht...72 a) Unfall... Inhalt A. Verkehrsstrafsachen...13 I. Straßenverkehrsrechtlich relevante Straftatbestände...14 1. 316 StGB Trunkenheit im Verkehr...16 a) Ein Fahrzeug im Verkehr führen...17 b) Öffentlicher Straßenverkehr...19

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 10 WF 217/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 F 407/05 Amtsgericht Fürstenwalde Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache betreffend die Minderjährigen J, S und Sk, hier wegen

Mehr

Cannabis und Führerschein aktuelle Situation

Cannabis und Führerschein aktuelle Situation Cannabis und Führerschein aktuelle Situation I.Aktuelle Gefahrenlage für die Verkehrssicherheit Unfallentwicklung/Statistik berauschende Mittel im Straßenverkehr II. Aktuelle juristische Gefahrenlage für

Mehr

OWiG. Kommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Dr. Joachim Bohnert. Bearbeitet von. o. Professor an der Freien Universität Berlin. 2.

OWiG. Kommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Dr. Joachim Bohnert. Bearbeitet von. o. Professor an der Freien Universität Berlin. 2. OWiG Kommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht Bearbeitet von Dr. Joachim Bohnert o. Professor an der Freien Universität Berlin 2. Auflage Verlag C. H. Beck München 2007 Inhaltsverzeichnis Erster Teil. Allgemeine

Mehr

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen

Mehr

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze (vgl. auch BGHSt 37, 89; BayObLG NJW 1990, 2833) Sachverhalt: Anton fährt nach Alkoholgenuss mit seinem Auto nach Hause. Seine Blutalkoholkonzentration

Mehr

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör ROLAND HOHEISEL-GRULER

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör ROLAND HOHEISEL-GRULER Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Wo stehen wir? Nicht nur Polizei hat Interesse

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 E 237/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen das Studentenwerk Leipzig

Mehr

... Revision,

... Revision, Revision Teil A. Text Rechtsanwaltsvergütungsgesetz... 1 Vergütungsverzeichnis... 24 Teil B. Kommentar zum RVG Einleitung (Müller-Rabe)... 57 Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften 01 Geltungsbereich (Müller-Rabe)...

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss 2 Ss (OWi) 228 B/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5314 Ss-OWi 52/06 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 14 OWi 175/06 Amtsgericht Strausberg 275 Js-OWi 8290/06 Staatsanwaltschaft Frankfurt

Mehr

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT IN BREMEN

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT IN BREMEN HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT IN BREMEN Geschäftszeichen: 1 HEs 3/15 103 Ls 423 Js 38674/15 B E S C H L U S S in der Strafsache g e g e n [ ], geboren [ ] 1996 in [ ], wohnhaft [ ], z. Zt. in der JVA

Mehr

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1697/02 BIS 2 BVR 1705/02-1. der Firma S., In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 56/02 -, - 2 BVR 1697/02 -, 2. der Firma S., 50/02 -, - 2 BVR 1698/02 -, 3.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. Dezember in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. Dezember in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 223/06 vom 6. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 3; RVG-VV 3201 Der Anwalt, der sich selbst vertritt, kann keine

Mehr

Im Namen des Volkes. Gründe:

Im Namen des Volkes. Gründe: Bundesverfassungsgericht - 2 BVR 510/96 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S... - gegen den Beschluß des Landgerichts Mainz vom 25. Januar 1996-1 Qs 23/96 -

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Teil I: Das Verfahrensrecht 15 1. Aufbau und Aufgaben der Gerichtsbarkeit 15 1.1 Übersicht 15 1.2 Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 6. Juli 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 6. Juli 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 149/16 BESCHLUSS vom 6. Juli 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen BGHSt: BGHR: Nachschlagewerk: Veröffentlichung: StPO 302 Abs. 2 Nach der den Vorschriften der 296 ff. StPO zugrunde

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ss 654/04

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ss 654/04 Leitsatz: Das Tatbestandsmerkmal des "unbefugten Verwendens von Daten" bei 263 a StGB ist betrugsspezifisch (einschränkend) auszulegen. Ein Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden von Daten liegt nicht

Mehr

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt.

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/14 4 Ca 843/10 (Arbeitsgericht Bayreuth - Kammer Hof -) Datum: 30.10.2014 Rechtsvorschriften: 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 13, 49, 50 RVG Leitsatz: Nach 50 RVG i. V. m.

Mehr

STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 40/14 STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Beschwerdeführer - gegen

Mehr

BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: 4 StRR 099/12

BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: 4 StRR 099/12 OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 4 StRR 099/12 BESCHLUSS Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Dauster sowie der

Mehr