Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 3. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 3. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel Verzicht auf den Ausbau von Brandschutzmaßnahmen im Altbestand -Absetzung des Tagesordnungspunkts- (Drucks. 81) Öffentlich Herr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b Gemeinsame Präsentation Stadt Heilbronn und BUGA GmbH auf der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 Der Gemeinderat nimmt von der gemeinsamen Präsentation Stadt Heilbronn und BUGA GmbH auf der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 K e n n t n i s Fortschreibung der Vorhabenliste -Änderung des Verfahrens und Aktualisierung- (Drucks. 90) Der Gemeinderat nimmt das neue Inhaltsverzeichnis der Vorhabenliste gemäß der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 90 zur K e n n t n i s. 1. Das bisherige Verfahren der Fortschreibung der städtischen Vorhabenliste wird bis zur endgültigen Entscheidung über die neuen Leitlinien Bürgerbeteiligung in Heilbronn ausgesetzt. 2. In diesem Zeitraum erfolgen die Aufnahmen neuer Vorhaben, Aktualisierungen und die Herausnahme von Vorhaben dem in dieser Drucksache dargestellten Vorschlag. Seite 1 von 9

2 Seite 2 von 9 3. Die seit der letzten Fortschreibung im Dezember hinzugekommenen Projektsteckbriefe der Vorhabenliste werden entsprechend der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 90 beschlossen Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung in Heilbronn während der Fußball-WM 2018 und der Bundesgartenschau Erlass von Rechtsverordnungen- (Drucks. 114) Beschluss (Ziffer 1 einstimmig, Ziffer 2 19 Jastimmen, 16 Gegenstimmen): 1. Der Beginn der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung wird während des Zeitraums 14. Juni bis 15. Juli 2018 (Fußball-WM 2018) für das Stadtgebiet Heilbronn inklusive der Stadtteile a) am 10. Juli und 11. Juli auf 24:00 Uhr; b) im Übrigen von Sonntag bis Donnerstag auf 23:00 Uhr sowie am Freitag und Samstag auf 24:00 Uhr festgesetzt. Hierzu wird eine Rechtsverordnung entsprechend der aus der Anlage 2 a) zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 114 ersichtlichen Fassung erlassen. 2. Der Beginn der Sperrzeiten für die Außenbewirtschaftung während der 173 Tage der BUGA 2019 wird im Bereich der sogenannten Altstadt und Bahnhofsvorstadt auf Sonntag bis Donnerstag 0 Uhr, in der Nacht zu Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf 1 Uhr festgesetzt. Hierzu wird eine dementsprechende Rechtsverordnung erlassen Vorabgenehmigung eines Ermächtigungsrests für die Planungsrate Erweiterung Stadtbibliothek (Drucks. 127) 1. Genehmigung der Übertragung von Ermächtigungsresten 2017 beim THH 75 Investiv-Auftrag I (Hochbauamt, Planungen), Sachkonto (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) in Höhe von EUR als Planungsrate für die Erweiterung/Modernisierung der Stadtbibliothek.

3 Seite 3 von 9 2. Im THH 75 Investiv-Auftrag I (Bibliothek, Erweiterung/Modernisierung), Sachkonto (Auszahlung für Hochbaumaßnahmen) wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt über den Investiv-Auftrag I (Hochbauamt, Planungen), Sachkonto (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) in gleicher Höhe Gerhart-Hauptmann-Schule; Umbau und Sanierung zu einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule einschließlich Brandschutzmaßnahmen - Beauftragung von Architekten und Fachingenieuren- (Drucks. 125) Der Gemeinderat nimmt vom Umbau und Sanierung des Gebäudes Gehart-Hauptmann- Schule, jetzt Fritz-Ulrich-Schule zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule einschließlich Brandschutzmaßnahmen K e n n t n i s. 1. Die stufenweise Vergabe der Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für das Projekt Umbau und Sanierung des Gebäudes Gerhart-Hauptmann-Schule, jetzt Fritz-Ulrich-Schule, zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule einschließlich Brandschutzmaßnahmen an das Architekturbüro Blocher Partners, Herdweg 19, Stuttgart, wird genehmigt. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. 2. Die stufenweise Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation) für das Projekt Umbau und Sanierung der Gerhart-Hauptmann- Schule zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule einschließlich Brandschutzmaßnahmen an das Ingenieurbüro IWP, Ingenieurbüro für Systemplanung GmbH, Talstraße 41, Stuttgart, wird genehmigt. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. 3. Die stufenweise Vergabe der Fachplanung Tragwerksplanung für das Projekt Umbau und Sanierung des Gebäudes Gerhart-Hauptmann-Schule, jetzt Fritz-Ulrich-Schule, zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule einschließlich Brandschutzmaßnahmen an das Ingenieurbüro R&P Ruffert, Ingenieurgesellschaft mbh, Trakehner Straße 7-9, Frankfurt am Main, wird genehmigt.

4 Seite 4 von 9 Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Die stufenweise Vergabe der Objektplanung Gebäude Fachplanung Technische Ausrüstung (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation) sowie der Fachplanung Tragwerksplanung werden vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel genehmigt Dezentrale Unterkünfte der gärtnerischen Pflegegruppen des Betriebsamts im Wertwiesen- und Pfühlpark - Nachträgliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2017 und Bildung eines nachträglichen Ermächtigungsrests- (Drucks. 123) 1. Nachträgliche Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr Im THH 75 (Gebäude) bei der Auftragsgruppe (Betriebsamt Baumaßnahmen) unter laufender Nr. 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) beim Sachkonto (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) und dem Investitionsauftrag I (Betriebsamt, Allg. Herstellungsausgaben) wird eine nachträgliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR genehmigt. 1.2 Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehreinnahmen beim Investitionsauftrag I (Grundvermögen, Grundstückserlöse). 2. Bildung Ermächtigungsrest Der Betrag von EUR wird als weiterer Ermächtigungsrest 2017 im THH 75 (Verfügungsreserve größer EUR) beim Investitionsauftrag I (Betriebsamt, Allg. Herstellungsausgaben) festgesetzt und beschlossen

5 Neugestaltung Stadtgarten Heilbronn; städtischer Teil Bauabschnitte 1, 3.1, 3.2 und 5 -Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018, Entwurfsplanung, Kostenberechnung und Vergabe der Planungsleistungen sowie vorgezogener Baubeschluss für Bauleistungen und Ermächtigung der Vergabe der Bauleistungen für Bauabschnitt 1- (Drucks. 88) Beschluss (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung): 1. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in 2018 im THH 67 beim Investitionsauftrag I (Stadtgarten, Planung und Bau) und dem Sachkonto (Auszahlung für sonst. Baumaßnahmen) in Höhe von EUR. Die Deckung erfolgt durch Grundstückserlöse bei: - I (Grundstückserlöse Stadtgarten) in Höhe von EUR - I (Grundstückserlöse Stadtgarten BgA) in Höhe von EUR 2. Die Entwurfsplanung für den städtischen Teil (BA 1, BA 3 und BA 5) des neuen Stadtgartens Heilbronn wird genehmigt. 3. Die Kostenberechnung für den städtischen Teil (BA 1, BA 3 und BA 5) in Höhe von voraussichtlich netto ,50 EUR + 19 % MwSt ,89 EUR brutto ,39 EUR gerundet EUR wird genehmigt. 4. Die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen, Lph. 2 bis 9, an das Büro Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart, mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar in Höhe von netto ,89 EUR + 19 % MwSt ,73 EUR brutto ,62 EUR gerundet EUR wird genehmigt. 5. Der Baubeschluss für den Bauabschnitt 1 (BA 1) wird aus zeitlichen Zwängen vorgezogen genehmigt. 6. Der Gemeinderat ermächtigt den Dezernenten aus zeitlichen Zwängen zur Genehmigung der Vergabe der Bauleistungen für BA 1. Seite 5 von 9

6 Seite 6 von Bebauungsplan 02A/37 Heilbronn, Weinpavillon -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 104) Beschluss (1 Gegenstimme, 4 Enthaltungen): 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 02A/37 Heilbronn Weinpavillon zur Änderung des Bebauungsplans 02A/15 für das Flurstück Nr. 871/11 teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Konzept der Project GmbH vom 28. März 2018 umgrenzt. 2. Dem Konzept des Bebauungsplans 02A/37 Heilbronn Weinpavillon vom 28. März 2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. 3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 14 Tagen durchgeführt Bebauungsplan 09B/29 Heilbronn, Bildungscampus IV -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 100) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 09B/29 Heilbronn Bildungscampus IV zur Änderung der Bebauungspläne 09B/21 und 09B/23 im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch für die Flurstücke Nrn. 180/5 teilweise, 182/1 teilweise, 1578 teilweise, 1578/6 teilweise und 1578/8 teilweise wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 23. März 2018 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 09B/29 Heilbronn, Bildungscampus IV, vom 23. März 2018 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 23 März 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 23. März 2018 und der Gestaltungsplan vom 23. März Die öffentliche Auslegung wird für einen Zeitraum von 44 Tagen durchgeführt.

7 Seite 7 von Vorhabenbezogener Bebauungsplan 08B/35 Heilbronn, Badstraße 46 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 55, 55 a) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Auf eine Festsetzung einer Quote für geförderten Wohnraum wird für dieses Projekt Badstraße 46 verzichtet. 2. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 08B/35 Heilbronn zur Änderung des Baulinienplans 08B/5 und der Ortsbausatzung vom 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Badstraße 46 für die Flurstücke Nrn. 1260/2, 1260/4 sowie 1266 teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 5. Februar 2018 umgrenzt. 3. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08B/35 Heilbronn Badstraße 46 vom 5. Februar 2018 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 5. Februar 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen und der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10. Januar Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 5. Februar 2018, die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung/Habitatpotentialanalyse der Planungsgruppe Ökologie und Information, Unterensingen vom 10. Januar 2018, die schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 08B/35 Badstraße46 der BS Ingenieure, Ludwigsburg, vom 10. Januar 2018 sowie das Lufthygienische Gutachten des Ingenieurbüros Rau, Heilbronn, vom 7. September 2017 zugrunde. 4. Die Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 2 BauGB beträgt 44 Tage Bebauungsplan 37/28 Heilbronn-Böckingen, Südwestlich Saarlandkreisel -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 116) Die Aufstellung des Bebauungsplans 37/28 Heilbronn-Böckingen Südwestlich Saarlandkreisel zur Änderung der Bebauungspläne 37/7 und 37/23 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch für die Flurstücke Nrn. 1361, 1362/1, 1362/2 wird beschlossen.

8 Seite 8 von 9 Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. April 2018 umgrenzt Veränderungssperre für den Bereich Südwestlich Saarlandkreisel, Heilbronn-Böckingen -Satzungsbeschluss- (Drucks. 117) Beschluss (1 Gegenstimme) Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Südwestlich Saarlandkreisel (Flurstücke Nrn. 1361, 1362/1, 1362/2), Heilbronn-Böckingen Nachdem vom Gemeinderat am 3. Mai 2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 37/28 Heilbronn-Böckingen Südwestlich Saarlandkreisel gefasst worden ist, hat er am 3. Mai 2018 aufgrund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November.2017 (BGBI. I S. 3634), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581), folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans 37/28 Heilbronn- Böckingen Südwestlich Saarlandkreisel wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flurstücke Nrn. 1361, 1362/1 und 1362/2 in Heilbronn-Böckingen. Maßgebend ist der Lageplan vom 6. April Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 des Baugesetzbuchs nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 des Baugesetzbuchs erteilt werden. 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

9 Seite 9 von Bebauungsplan 25/6 Heilbronn, Schirrmannstraße 9: -Satzungsbeschluss- (Drucks. 103) Beschluss (5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen): 1. Die in beiliegendem Bericht der Gemeinderatsdrucksache Nr. 103 vom 26. März 2018 unter den Ziffern 1 bis 3 wiederge-gebenen und behandelten Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Die in beiliegendem Bericht der Gemeinderatsdrucksache Nr. 103 vom 26. März 2018 unter der Ziffer 4 wiedergegebene Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) und des 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581) wird der Bebauungsplan 25/6 Heilbronn Schirrmannstraße 9 zur Änderung der Bebauungspläne 25/1 und 25/2 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB für die Flurstücke Nrn. 7971/5 und 7972 (Schirrmannstraße) teilweise als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 26. März 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten - die Begründung von 26. März 2018, - der Gestaltungsplan vom 12. April 2016, - die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine + Jud, Stuttgart, vom 16. März 2018, - das Klimagutachten des Büros Ökoplana, Mannheim, vom 10. Dezember die artenschutzrechtliche Habitatpotenzialabschätzung für Fledermäuse des Büros Planung + Umwelt Prof. Dr. Koch, Stuttgart, vom Oktober die faunistische Untersuchung des Büros AWL, D. Veile, Obersulm, vom Oktober 2015 und - die Verschattungsstudie von Ökoplana, Mannheim, vom 12. Oktober 2016.

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