Ergebnis: Die aus der Mitte des Gemeinderats gestellten Anträge werden zur Vorberatung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
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- Oskar Linden
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. November Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Erste Bürgermeisterin Krug - Öffentlich Stellungnahme der Fraktionen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2008/2009 sowie zu den Wirtschaftsplänen der Entsorgungsbetriebe und des Theaters für die Wirtschaftsjahre 2008/2009 (Drucks. 257, 229, 269) Ergebnis: Die aus der Mitte des Gemeinderats gestellten Anträge werden zur Vorberatung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen experimenta Science-Center Hagenbucher -Genehmigung des erweiterten Raumprogramms, der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung sowie der Vergabe der Architektenleistungen- (Drucks. 274) 1. Das erweiterte Raumprogramm vom 19. Juli Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung des Architekturbüros studioinges, Berlin vom 19. Oktober 2007 für den Umbau und die Erweiterung des Hagenbucher zu einer Lern- und Erlebniswelt für Naturwissenschaft und Technik (Science-Center) in Höhe von werden genehmigt ,83 EUR + 19 % MwSt ,17 EUR brutto ,00 EUR zur Abrundung ,00 EUR Gesamt ,00 EUR - 1 -
2 3. Die Vergabe der Architektenleistung, Leistungsphasen 4-7 (Genehmigungsplanung bis Mitwirkung bei der Vergabe) an das Architekturbüro studioinges, Berlin mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar in Höhe von ,26 EUR + 19 % MwSt ,74 EUR brutto ,00 EUR Die Beauftragung erfolgt stufenweise. 4. Vor der Durchführung der Maßnahme legt die Verwaltung voraussichtlich im II. Quartal 2008 auf der Grundlage der Angebote einen Kostenanschlag vor, aufgrund dessen der Gemeinderat endgültig über die Baudurchführung entscheidet Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) (Drucks. 286) Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) vom 21. Dezember 2006 wird in der als Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 286 beiliegenden Fassung beschlossen Bebauungsplan 33C/17 Heilbronn-Böckingen, Hüttberg III -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 268) Der Bebauungsplan 33C/17 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 33C/13, Hüttberg III für die Flurstücke Nrn. 2305, 2305/1, 2305/2, 2305/3, 2305/5, 2315 (Seeligstraße) teilw., 2316 (Lämlinstraße) teilw., 2899 (Weg) teilw., 2915/1, 2915/2 und 2915/3 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamtes vom 4. Oktober 2007 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen
3 Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 4. Oktober 2007 mit Umweltbericht des Grünflächenamts vom 19. Juli Flächennutzungsplan Heilbronn-Böckingen, Fortschreibung für das Teilgebiet Südlich Limesstraße -Feststellungsbeschlussund Bebauungsplan 37/25 Heilbronn-Böckingen, Südlich Limesstraße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 276) 1. Die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Südlich Limesstraße, wird abschließend festgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 25. Juni Für den Flächennutzungsplan gilt die Begründung vom 25. Juni Aufgrund 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 37/25 Heilbronn-Böckingen zur Änderung der Bebauungspläne 34/18, 37/9 und 37/22 Südlich Limesstraße für die Flurstücke Nrn. 1448, 1448/1, 1451, 1451/2, 1455 (teilw.) und 1507 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 25. Juni 2007 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 25. Juni 2007 mit Umweltbericht von Regioplan Ingenieure vom 25. April 2007, der Gestaltungsplan von Bechtle & Widder vom 15. Mai 2007, die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltplanung Heine + Jud vom 13. Juni 2006, die orientierende Altlastenuntersuchung vom 26. Januar 2001 sowie die Untergrunderkundung/ Sanierungsvorplanung vom 22. November 2002, beide Weber-Ingenieure Bebauungsplan 33C/16 Heilbronn-Böckingen, Pfaffenhofener Straße 10 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 260) Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der - 3 -
4 Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 33C/16 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 33C/7 Pfaffenhofener Straße 10 für das Flurstück Nr nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 19. März 2007 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 19. März 2007 mit Umweltbericht des Grünflächenamts vom 8. März 2007 und der Gestaltungsplan vom 19. März Städtische Musikschule -Bericht zur Zielvereinbarung 2006 und Neufassung der Schulgeldordnung- (Drucks. 227) 1. Der Bericht der Städt. Musikschule zur Zielvereinbarung 2006 (Anlage 2 der Niederschrift) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Laufzeit der Zielvereinbarung für die Städt. Musikschule wird um ein Jahr verkürzt und endet am 31. Dezember Es wird festgestellt, dass die vereinbarten Ziele erreicht wurden mit der Folge, dass die restliche Verpflichtung der Musikschule zum Abbau von pädagogischem Personal (Sparbeschlüsse ) im Umfang von 2,03 Stellen aufgehoben wird. 3. Die Ziffer 2 der Schulgeldordnung für die Städt. Musikschule wird zum 1. September 2008 gemäß Anlage 3 der Niederschrift neu gefasst Neufassung der Benutzungsordnung für die Zehntscheune Kirchhausen (Drucks. 234) Die Benutzungsordnung für die Zehntscheune wird mit Wirkung ab 1. Januar 2008 gemäß Anlage 3 der Niederschrift neu gefasst mit der Maßgabe, dass Heizkosten nur bei der tatsächlichen Inanspruchnahme der Heizungsanlage berechnet werden dürfen
5 Neubau einer Doppelturnhalle für die Wartbergschule -Genehmigung des Kostenanschlags und der Baudurchführung sowie der Erhöhung des Architektenhonorars und der Vergabe der Rohbauarbeiten- (Drucks. 255) 1. Der Kostenanschlag der Architekten Ackermann und Raff, Stuttgart vom 19. Oktober 2007 für den Neubau einer Doppelturnhalle an der Wartbergschule in Höhe von ,27 EUR + 19 % MwSt ,73 EUR Gesamtsumme ,00 EUR 2. Die Durchführung des Projekts 3. Die Erhöhung des Architektenhonorars von um auf EUR EUR EUR (GR-Drucksache Nr. 241) , , , %/19 % MwSt , , ,13 brutto , , ,00 4. Die Vergabe der Rohbauarbeiten zu den Bedingungen und Preisen des Angebots vom 20. September 2007 an die Firma Wolff und Müller, Waldenburg in Höhe von ,78 EUR + 19 % MwSt ,54 EUR brutto ,32 EUR Für Arbeiten auf be ,68 EUR sonderen Nachweis Gesamtsumme ,00 EUR - 5 -
6 Genehmigung der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung sowie Änderung der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung (Drucks. 277) 1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe wird in der sich aus Anlage 2 der Niederschrift ergebenden Fassung beschlossen. 2. Der Änderung der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe wird in der aus Anlage 4 der Niederschrift, Spalte neue Regelung, ergebenden Fassung zugestimmt Änderung des Abfallwirtschaftskonzepts und der Abfallwirtschaftssatzung -Einführung einer Papiertonne- 1. Der versuchsweisen Einführung einer Papiertonne (Holsystem) für die Dauer eines Jahres wird zugestimmt und das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Heilbronn mit sofortiger Wirkung wie im Sachverhalt in Gemeinderatsdrucksache Nr. 317 dargestellt entsprechend ergänzt. 2. Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung (Anlage 2 der Niederschrift) wird beschlossen Regenüberlaufbecken 49, Im Fleischbeil in Neckargartach -Genehmigung der Planung und der Gesamtkosten- (Drucks. 288) Das Projekt RÜB 49 - Im Fleischbeil - mit Beckenüberlauf, Zu- und Ablaufkanälen, Vortrieb und Auslassbauwerk mit Gesamtkosten in Höhe von ,27 EUR + 19 % MwSt ,73 EUR brutto ,00 EUR - 6 -
7 Genehmigung der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung für die Bereitstellung neuer Grabarten sowie Genehmigung der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen und der Friedhofssatzung (Drucks. 188) 1. a) Die Entwurfsplanung des Büros Roland Wagner, Stuttgart vom 12. April 2007 wird entsprechend Anlage 2 der Niederschrift genehmigt. b) Die Kostenschätzung des Grünflächenamts vom 24. Juli 2007 in Höhe von: 19 % MwSt brutto , , ,30 (gerundet ,00 EUR) wird entsprechend Anlage 3 der Niederschrift genehmigt. 2. Der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis wird gemäß Anlage 6 der Niederschrift zugestimmt. 3. Der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn wird gemäß Anlage 7 der Niederschrift zugestimmt Genehmigung der Überlassung von städtischen Grün- und Parkanlagen für Veranstaltungen sowie Erhebung von Entgelten (Drucks. 161) 1. Die Überlassung der städtischen Grün- und Parkanlagen für Veranstaltungen wird mit zwei Einschränkungen genehmigt: - Die Überlassung darf im Einzelfall gärtnerischen und sonstigen sachlichen Anforderungen nicht widersprechen. - Bei Anlagen, die insgesamt gesperrt werden sollen, wird die Zahl auf drei Veranstaltungen pro Anlage im Jahr beschränkt
8 2. Die Entgelte für die Überlassung der städtischen Grün- und Parkanlagen werden wie folgt festgesetzt: - Veranstaltungen bis zu einer Gesamtfläche von m² - Veranstaltungen über einer Gesamtfläche von m² bis m² - Veranstaltungen über einer Gesamtfläche von m² ohne Schließung 250,00 EUR pro Veranstaltungstag 350,00 EUR pro Veranstaltungstag 500,00 EUR pro Veranstaltungstag - Veranstaltung mit Schließung der Parkanlage am Veranstaltungstag inklusive 2 Aufbauund 2 Abbautage 2.500,00 EUR pro Veranstaltung Ausscheiden von Herrn Bezirksbeirat Bernd Müller aus dem Bezirksbeirat Kirchhausen (Drucks. 272) Es wird festgestellt, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Herrn Bernd Müller aus dem Bezirksbeirat Kirchhausen vorliegt
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach
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